Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen. Laubholz, Nadelholz. Weinrebe. Wiesen, Weiden.

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1 Glyfos Dakar Nr Herbizides, wasserlösliches Granulat Wirkstoff: 680 g/kg (68,0 Gew.-%) Glyphosat Gefahrensymbol: GHS07 Signalwort: Achtung Nicht-selektives Herbizid zur Anwendung auf Acker- und Grünland, auf Stilllegungsflächen, im Forst, Obst- und Weinbau, auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen, auf Gleisanlagen und im Zierpflanzenbau. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen Schadorganismus/Zweck Kulturart/Objekt,,, Holzgewächse,,, Holzgewächse, (ausg. Ackerwinde) Adlerfarn,, Gemeine Quecke, Ampferarten,, Ernteerleichterung, Sikkation,, Gemeine Quecke, Ausfallkulturen Ackerbaukulturen (ausg. Winterraps), Ackerbaukulturen Laubholz, Nadelholz Kernobst, Steinobst, Stilllegungsflächen, Zierpflanzen, Rasen, Nichtkulturland ohne Holzgewächse, Wege und Plätze mit Holzgewächsen, Baumschulgehölzpflanzen, Gleisanlagen Nadelholz (ausg. Douglasie, Lärche), Laubholz Weinrebe Laubholz, Nadelholz Wiesen, Weiden Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Ackerbaukulturen Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468). Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet (NG352). Für die Anwendung in Nadel- und Laubholz (ausgen. Douglasie, Lärche) und gegen einkeimblättrige/zweikeimblättrige in Ackerbaukulturen gilt zusätzlich: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die

2 Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist (NT101). Für die Anwendung in Stein- und Kernobst, Weinrebe, Nadel- und Laubholz (nicht bei Einsatz mit Abschirmung), Stilllegungsflächen, Wiesen und Weiden, Zierpflanzen, Ackerbaukulturen, Rasen, Getreide, Gleisanlagen und gegen Ausfallkulturen gilt zusätzlich: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist (NT102). Für die Anwendung in Nichtkulturland ohne Holzgewächse gilt zusätzlich: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist (NT103). Anwendung Ackerbau Ackerbaukulturen Gemeine Quecke spritzen in l/ha Wasser zur Stoppelbehandlung, Anwendungszeitpunkt: Herbst, nach der Ernte. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Quecke soll 3-4 neue Blätter pro Trieb gebildet haben. Zur Sanierung stark verqueckter Flächen wird je 1 Anwendung in 2 aufeinander folgenden Jahren empfohlen. Stoppeldüngung bzw. Kalkung ab 2 Tage nach der Behandlung. Ackerbaukulturen 1,6 kg/ha spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Bis 2 Tage vor der Saat. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.

3 Ackerbaukulturen, Ausfallkulturen spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Nach der Ernte oder nach dem Wiederergrünen. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr Ackerbaukulturen (ausg. Winterraps) 1,6 kg/ha spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Bis BBCH 03 (Ende der Samenquellung, bzw. Ende der Keimruhe), vor dem Auflaufen, bis 5 Tage nach der Saat. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) spritzen in l/ha Wasser zur Ernteerleichterung, ausgenommen zur Saatguterzeugung und zu Brauzwecken, Anwendungszeitpunkt: Ab BBCH 89 zur Spätbehandlung. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bodenbearbeitung direkt nach der Ernte möglich. Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist (WA701). Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden (VV835). Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) spritzen in l/ha Wasser zur Sikkation, ausgenommen zur Saatguterzeugung und zu Brauzwecken, Anwendungszeitpunkt: Ab BBCH 89 zur Spätbehandlung. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bodenbearbeitung direkt nach der Ernte möglich. Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder von Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist (WA700). Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden (VV835).

4 Stilllegungsflächen spritzen in l/ha Wasser zur Rekultivierung, Anwendungszeitpunkt: Vor der Bodenbearbeitung, vor der Saat von Folgekulturen. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr Bei sehr starker Verqueckung bzw. zu wenig grüner, aufnahmefähiger Blattmasse zum Spritzzeitpunkt ist ggf. eine Nachbehandlung nach der folgenden Kultur erforderlich. Bei sehr hohem Aufwuchs einen Schröpfschnitt einplanen und so durchführen, dass zum Behandlungszeitpunkt wieder genügend Blattmasse vorhanden ist. Eine den Austrieb unterdrückende Schwadablage unbedingt vermeiden. Mit den Bestellarbeiten kann begonnen werden, wenn die Leitunkräuter nach dem Einsatz von Glyfos Dakar zu vergilben beginnen. Besonders für Kulturen, die ein feinkrümeliges, rückstandsfreies Saatbett benötigen (z.b. Winterraps), ist eine Bearbeitung mit dem Pflug dringend angeraten. Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder Silierung dienen. Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder Silierung dienen. Forst Nadelholz (ausg. Douglasie, Lärche), Laubholz, Holzgewächse 1,6 kg/ha spritzen in l/ha Wasser nur mit Bodengeräten auf Jungwuchsflächen, Anwendungszeitpunkt: September bis November, nach Abschluß des Kulturpflanzenwachstums. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen (VA215). Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden (VA216). Nicht anwenden bei Vorhandensein von Pilzen; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Pilze nicht zum Verzehr gelangen (VA452). Nadelholz, Laubholz, Holzgewächse 1,6 kg/ha spritzen in l/ha Wasser als Zwischenreihenbehandlung mit Abschirmung auf Jungwuchsflächen, Anwendungszeitpunkt: Mai bis Juni und ab einer Unkrauthöhe von mindestens 15 cm. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen (VA215). Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden (VA216). Nicht anwenden bei Vorhandensein von Pilzen; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Pilze nicht zum Verzehr gelangen (VA452).

5 Nadelholz, Laubholz Adlerfarn spritzen in l/ha Wasser nur mit Bodengeräten auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs, Anwendungszeitpunkt: August bis September, nach Abschluss des Hauptwachstums des Farns. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen (VA215). Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden (VA216). Nicht anwenden bei Vorhandensein von Pilzen; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Pilze nicht zum Verzehr gelangen (VA452). Nadelholz, Laubholz, Holzgewächse spritzen in l/ha Wasser nur mit Bodengeräten auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs, Anwendungszeitpunkt: August bis September. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen (VA215). Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden (VA216). Nicht anwenden bei Vorhandensein von Pilzen; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Pilze nicht zum Verzehr gelangen (VA452). Grünland Weiden und Wiesen Gemeine Quecke, und Ampferarten 2,12 kg/ha spritzen in l/ha Wasser zur Grünlanderneuerung mit nachfolgendem Umbruch, Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat, während der Vegetationsperiode. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Ausreichende Bodenfeuchtigkeit ist für das Gelingen der Neuansaat entscheidend. Bewährt haben sich Behandlungen und Ansaaten im Juli/August. Wichtig ist ein ebenes, abgesetztes Saatbett, um eine flache Ablage des Saatgutes (1-2 cm) zu ermöglichen. Nach der Einsaat ist durch Anwalzen für einen guten Bodenschluss zu sorgen. Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen (VV549). Nichtkulturland Gleisanlagen 5,3 kg/ha spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig ( 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude

6 oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden (NS660). Gleisanlagen spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig ( 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden (NS660). Nichtkulturland ohne Holzgewächse spritzen in l/ha Wasser im Splittingverfahren. Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr. Keine Anwendung auf oder unmittelbar an Flächen, die z.b. mit Beton, Bitumen, Pflaster oder Platten versiegelt sind. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig ( 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden (NS660). Wege und Plätze mit Holzgewächsen 2,65 kgl/ha spritzen mit Abschirmung in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: ab Pflanzjahr während der Vegetationsperiode. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig ( 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden (NS660).

7 Obstbau Kernobst spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Frühjahr oder Sommer, ab Pflanzjahr. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Steinobst spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bis Ende Mai, ab Pflanzjahr. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Hinweise für den Einsatz im Obstbau: Glyfos Dakar darf nicht in einjährigen Anlagen (1. Standjahr) eingesetzt werden, die stark zurück geschnitten wurden. Mit Glyfos Dakar benetzte Seitentriebe, Schosstriebe oder Wildlinge usw. unbedingt sofort entfernen. Junge Bäumchen können unter Umständen über die grüne Rinde Wirkstoff aufnehmen und sind daher bei der Behandlung auszusparen. Dies ist besonders bei Neupflanzungen zu beachten. Grüne Teile von Obstbäumen dürfen weder direkt noch indirekt (Abdrift!) von der Spritzbrühe getroffen werden. Weinbau Weinrebe (ausg. Acker-Winde) spritzen in l/ha Wasser im Splittingverfahren zur Nutzung als Tafel- und Keltertraube, Anwendungszeitpunkt: Frühjahr und Sommer, ab 4. Standjahr. Max. 2 Anwendungen im Abstand von mindestens 3 Monaten in der Kultur bzw. je Jahr. Der maximale Mittelaufwand für die Kultur pro Jahr beträgt 5,3 kg/ha. Hinweise für den Einsatz im Weinbau: Grüne Pflanzenteile dürfen nicht getroffen werden. Stocktriebe können bis Ende Juni mitbehandelt werden. Sie sind aber spätestens 2 Wochen nach der Spritzung zu entfernen (Frühjahrsanwendung). Bei Sommeranwendung behandelte Stocktriebe sofort entfernen. Glyfos Dakar kann während der Rebblüte und auch bei höheren Temperaturen eingesetzt werden. Glyfos Dakar ist in allen geprüften Rebsorten verträglich. Zierpflanzenbau Baumschulgehölzpflanzen

8 spritzen in l/ha Wasser mit Abschirmung, Anwendungszeitpunkt: Ab Pflanzjahr, während der Vegetationsperiode. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Rasen 2,1 kg/ha spritzen in l/ha Wasser mit nachfolgendem Umbruch in Zier- und Sportrasen, Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode, vor der Saat. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden (VV551). Zierpflanzen spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode, vor Kulturbeginn. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Hinweise für den Einsatz im Zierpflanzenbau: Bodenbearbeitung und Nachbau 3 bis 4 Wochen nach der Behandlung, frühestens nach Eintritt von sichtbaren Wirkungssymptomen. Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich sind. Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden (VV551). Wirkungsspektrum Sehr gut bis gut bekämpfbar: Ungräser: Ackerfuchsschwanz, Ausfallgetreide, Binsen, Bluthirse, Borstenhirse, Fingerhirse, Flughafer, Glanzgras, Hühnerhirse, Knaulgras, Quecke, Rasenschmiele, Rispengras, Rothafer, Rotschwingel, Saathafer, Schilfrohr, Trespe, Weidelgras, Windhalm : Ackerkratzdistel, Ackersenf, Amarant, Ampfer, Beifuß, Berufkraut, Bingelkraut, Birke, (Große) Brennessel, Brombeere (Nichtkulturland), Ehrenpreis, Erdrauch, Esche, Flohknöterich, Gänsedistel, Gänsefuß, Ginster, Hahnenfuß, Hederich, Hirtentäschelkraut, Hohlzahn, Holunder, Huflattich, Kamille, Klatschmohn, Klettenlabkraut, Kornblume, Kreuzkraut, Landwasserknöterich, Löwenzahn, Malve, Melde, Möhre, Nachtschatten, Ölrettich, Pfeilkresse, Phacelia, Platterbse, Portulak, Raps, Saatwucherblume, Sauerklee, Schafgarbe, Stechapfel, Stiefmütterchen, Taubnessel, Vergissmeinnicht, Vogelknöterich, Vogelmiere, Weide, Weinbergslauch, Wicke, Windenknöterich, Wolfsmilch, Wucherblume, Zweizahn Weniger gut bekämpfbar: Ackerwinde, Kleine Brennnessel, Giersch, Rotklee, Weidenröschen-Arten, Zaunwinde Nicht ausreichend bekämpfbar: Weißer Mauerpfeffer, Salbeigamander, Ackerschachtelhalm, Sumpfschachtelhalm Wirkungsmechanismus (HRAC- Gruppe): G Pflanzenverträglichkeit Glyfos Dakar wirkt nichtselektiv und schädigt bei direktem Kontakt mit grünen Pflanzenteilen die Kulturpflanze.

9 Anwendungstechnik Ansetzen der Spritzbrühe Tank bzw. Behälter mit 2/3 der erforderlichen Wassermenge füllen (Rührwerk einschalten), dann Glyfos Dakar zugeben und anschließend den Tank mit restlichem Wasser auffüllen (bei laufendem Rührwerk). Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Ist eine Einspülschleuse am Spritzgerät vorhanden bitte wie folgt vorgehen. Wasser im Haupttank zu 2/3 Höhe vorlegen und Rührsystem bzw. Umwälzung einschalten. Einspülschleuse mit Wasser füllen, dabei Ventil zum Haupttank geschlossen halten. Produkt in die Einspülschleuse einrieseln lassen. Nur so viel Produkt in die Schleuse geben, dass das Granulat immer von Wasser bedeckt bleibt. Anschließend Ventil zum Haupttank öffnen und Schleuseninhalt einspülen. Ventil danach wieder schließen und die nächste Teilmenge der Dosierung vorbereiten und einspülen bis die vorgesehene Gesamtmenge an Produkt im Haupttank erreicht ist. Die angesetzte Spritzflüssigkeit sofort ausbringen und auch während der Spritzarbeit ständig in Bewegung halten. Hinweis zur Volumendosierung: 1 kg Glyfos Dakar entsprechen etwa 1,58 l Volumen Empfohlene Wasseraufwandmenge Weinbau, Zierpflanzenbau, Obstbau 200 bis 400 l/ha Gleisanlagen 500 bis 1000 l/ha Forst, Nichtkulturland, Ackerbau, Grünland 200 bis 400 l/ha Ausbringungstechnik Die zu bekämpfenden Unkrautarten müssen genug Blattmasse aufweisen, um ausreichend benetzt werden zu können. Der beste Bekämpfungserfolg wird erzielt, wenn die Mittelanwendung im Blühstadium erfolgt. Die Wirksamkeit kann bei anhaltender Trockenheit, bei hohen Temperaturen, verbunden mit extrem niedriger Luftfeuchtigkeit beeinträchtigt sein. Anwendung nach Regen oder Tau auf feuchtem, aber nicht tropfnassem Unkrautbestand möglich. Regenbeständigkeit: ca. 1-3 Stunden. Glyfos Dakar kann das ganze Jahr über eingesetzt werden; auch durch kurze Nachtfröste bis -3 C wird die Wirkung nicht beeinträchtigt. Mischbarkeit Beimischungen von anderen Herbiziden zur Spritzbrühe sind nicht zu empfehlen, da sie die Wirkung von Glyfos Dakar u. U. einschränken. Dagegen ist die gleichzeitige Anwendung von schwefelsaurem Ammoniak möglich. Dieses ist über das Sieb in den Tank einzuspülen. Das Spritzgerät ist nach Anwendung von schwefelsaurem Ammoniak gründlich mit klarem Wasser auszuspülen. Reinigung Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Brühebehälters, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten. Nachbau Alle Kulturen können 3 bis 4 Wochen nach der Anwendung nachgebaut werden. Vor Bodenbearbeitung für die Folgekultur aber in jedem Fall den Eintritt deutlicher Wirkungssymptome (Vergilbung) abwarten. Wartezeit Weinrebe 30 Tage Kernobst, Steinobst 42 Tage Getreide 7 Tage

10 Ackerbaukulturen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.b. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist ohne Bedeutung. Ackerbaukulturen, Laubholz, Nadelholz, Stilllegungsflächen, Weiden und Wiesen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.b. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Ackerbaukulturen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vergetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.b. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Baumschulgehölzpflanzen, Gleisanlagen, Nichtkulturland ohne Holzgewächse, Rasen, Wege und Plätze mit Holzgewächsen, Zierpflanzen: Die Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). Umweltverhalten Bienen Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4) (NB6641). Nützlinge Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft (NN165). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft (NN170). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft (NN1842). Algen Das Mittel ist giftig für Algen (NW262). Gewässer/Grundwasser Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang). Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden (NW642). Saumstrukturen Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang). Lagerung Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung aufbewahren.

11 Hinweise für sicheren Umgang Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten (EUH401). Anwenderschutz Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen (SB001). Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten (SB110). Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels (SE120). Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten (SF245-01). Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS110). Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels (SS120). Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS2101). Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels (SS2202). Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen (SS422). Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels (ST1203). Kennzeichnung GefStoffV (H317) Kann allergische Hautreaktionen verursachen. (H332) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. (H335) Kann die Atemwege reizen. (H412) Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. (P101) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. (P102) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (P261) Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. (P271) Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. (P280) Schutzhandschuhe tragen. (P312) Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (P362+P364) Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. (P405) Unter Verschluss aufbewahren. (P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung (PAMIRA) zuführen. (EUH208) Enthält POE-Tallowalkylamin, hydriert. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. (EUH401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

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