Waldschutz in Sachsen-Anhalt
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- Artur Brinkerhoff
- vor 8 Jahren
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1 Waldschutz in Sachsen-Anhalt Bekämpfung Kieferngroßschädlinge und Nonne in Sachsen-Anhalt Dr. Michael Habermann, Abt. Waldschutz NW-FVA Göttingen
2 Gliederung Einleitung Aktuelle Entwicklungen Ausbringung von PSM mit LFZ Planung und Umsetzung 2013
3 Aktuelle Gefährdung Kiefer Beteiligung des Diplodia-Pilzes erfordert eine komplett neue Lagebeurteilung bzgl. Fraßtoleranz bei Kiefer Toleranzschwelle für Fraßereignisse muss signifikant nach unten verschoben werden (Grenzen noch unklar) Notwendigkeit von ad-hoc-maßnahmen (Politik?) Anpassung der lfd. Überwachung akut erforderliche Bekämpfungsmaßnahmen mit LFZ im Frühjahr 2013
4 Bekämpfungsmaßnahmen mit Luftfahrzeugen in Kiefernbeständen 2011: PSM-Einsatz Hektar
5 Bekämpfungsmaßnahmen mit Luftfahrzeugen in Kiefernbeständen Mai : PSM-Einsatz Hektar Sept Insgesamt gegen Kieferninsekten behandelte Fläche : PSM-Einsatz ha
6 Wirkung der Bekämpfung Sept Probennahme im Behandlungsgebiet im Februar (> 5 Monate nach Applikation von Dimilin, 75g / ha ) Laborversuche mit 100 Raupen des Kiefernspinners (L3/4) an behandelter und unbehandelter Kiefer Ergebnisse nach 23 Fraßtagen im Labor: Mortalität der Raupen an behandelten Zweigen = 53% Anzahl der Häutungsreste UB : B => 17 : 3 Kotmengen [g] UB : B => 17,05 : 5,55 Mittlerer Kopfkapseldurchmesser UB >> B FAZIT: Wirkung ist nicht mehr ausreichend gegeben!
7 LFZ-Einsatz: Rechtlicher Hintergrund EU-Neuregelungen v (sehr viel Neues!) Sonderregelungen für LFZ-Ausbringung (=> grundsätzliches Verbot! ) Neues PflSchG v. Feb mit Neuregelung ( 18) Aktuell wird VO des BMELV zu LFZ-Einsatz erstellt Zulassungen nach PflSchG durch BVL Im Einvernehmen mit UBA (Umwelt) Im Benehmen mit JKI (Wirsamkeit) und BfR (Sicherheit) Nachrangige Regelungen zum PflSchG sind derzeit in Bearbeitung
8 Auswahl von Pflanzenschutzmitteln Dimilin: ist zugelassen (nur noch bis ) Fraßgift, Häutungshemmer mit Wirkungsverzögerung, keine Kontaktwirkung, Blattmasse erforderlich, in Eiche oft unbefriedigende Wirkung, mehrere Monate wirksam Karate: ist nicht zugelassen, ggf. über gesonderten Antrag nach Art. 53 EU-VO 1107/2009 Fraß- und Kontaktwirkung, breit wirksam, auch ohne Blattmasse wirksam, bester Zeitpuffer für Applikation, max. 3-4 Wochen wirksam Dipel (B.t.k.): ist nicht zugelassen, ggf. über gesonderten Antrag nach Art. 53 EU-VO 107/2009 Fraßgift, selektiv wirksam, sensibilisierende Wirkung auf Menschen, nicht UV-stabil, Blattmasse unbedingt erforderlich, sehr geringe Wirkungszeiten nach Applikation (nur wenige Tage wirksam)
9 Bsp.: Auflagen für Dipel ES gegen EPS und EFG Abstandsauflagen (Gewässer, Siedlungen) = 2011: 100 m 2012: 25 bzw. 35 m 2013:?? Refugialhabitate = 50% der Waldfläche müssen unbehandelt bleiben (=> muss wie bei Karate incl. der Biozid-Flächen berechnet werden) Zuständige Behörde (=> PSA ST) genehmigt und erläßt ggf. weitere Risikominderungsmaßnahmen Betreten verboten = während der Maßnahme und 48 Std. danach
10 Dimilin 80 WG (Difubenzuron) Wirkstoffgehalt: 800 g/kg Diflubenzuron Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat Gefahrensymbole: Kennz. GefStoffV: SP001 Anwenderschutz: SB001, SB010, SB110, SF1891, SS110, SS2202 Gewässerschutz: NW262, NW264, NW468 Bienenschutz: NB6641 Nutzorganismen: NN370, NN391 Sonstiges: VH377 Zulassungsende:
11 Auflagen und Anwendungsbestimmungen Abstand 100m zu Gewässern (= NW 601) Abstand zu Siedlungen / Gebäuden min. 25m (1 Spritzbreite) Abstand zu Waldaußenrändern min. 25m (1 Spritzbreite) Abstand zu öffentlichen Straßen min. 100m (wenn keine Sperrung möglich) Grundsätzlich erfolgt eine Flächensperrung während der Behandlung Flächensperrung für 48h nach Behandlung (SF 1891) NZ210 :Die Anwendung bedarf der Zustimmung der zuständigen Behörde im Sinne von 34 Pflanzenschutzgesetz. Diese darf für maximal 10% der Landeswaldfläche im Jahr erteilt werden. VA452 : Nicht anwenden bei Vorhandensein von Pilzen; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Pilze nicht zum Verzehr gelangen. VZ450 : Anwendung nur einmal pro Jahr auf derselben Fläche.
12 Sprühanlage, Injektordüsen (TeeJet 120/05), GPS-Steuerung
13 Simplex-Sprühanlage an AS350
14 Eigenrotation (Turbine) stabilisiert Spritzbahn!
15 Abdrifteckwerte LFZ ,00 Bodensediment in % der Aufwandmenge 10,00 1,00 0,10 Forst Ackerbau Obstbau früh Obstbau spät Weinbau Hopfenbau Lfz Forst randscharf Lfz Forst 25 m Puffer 0,01 Lfz Forst gesamt Abstand von der Behandlungsfläche [m]
16 Einsatzgrundsätze für LFZ- Applikation Gesamtleitung beim LZWald Fachliche Leitung NW-FVA (je 1 Spezialist / HLP) Einhaltung der Vorgaben und Auflagen: Wind unter 5m/sec. Temperatur <25 C Keine Thermik Kein Regen bzw. keine Taubildung (Belag muss antrocknen) Erfassung von Wetterdaten am HLP Nur qualifizierte und erfahrene LFZ-Firmen Steuerung und Dokumentation mit GPS (shapefiles)
17 Empfohlene Regeln bei LFZ-Einsatz Revierleiter sind vor Ort oder in Rufbereitschaft Aktuelle Telefonliste für alle Beteiligten Präsenzpflicht, auch am Wochenende oder an Feiertagen Pressearbeit während des Einsatzes nur über zentrale Einsatzleitung / BL Störungsmanagement über zentrale Einsatzleitung (Notruf, Polizei, Notarzt)
18 Anforderungen und Betrieb HLP LKW-fähige Zufahrt Freifläche (50x100m), möglichst mit kurzem Bewuchs (ggf. Gras mähen) Wasserzulieferung (TLF, Hydrant, Fässer,.) Bei Trockenheit HLP-Fläche wässern (Staub vermeiden) Sichtschutz (Schaulustige) Netzabdeckung für Kommunikation / Internet / Handy Eigentümer muss einverstanden sein (schrift. Erklärung; oder nur eigene Flächen nutzen) Keine öffentlichen Flächen nutzen (Sportplatz, Waldkindergarten etc.) Abstellplatz für Hubschrauber bei Nacht (Sichtschutz) Absperrung für Publikum, Presse, Kinder etc. Nur Leitungsfahrzeuge sind auf dem HLP
19 Logistik für Bekämpfungsmaßnahmen Wasserbeschaffung an den HLP Reibungsloser Flugbetrieb ist sicherzustellen Alle 6-8min werden 650 Liter Wasser benötigt Wasser muss Trinkwasserqualität haben (absolut sauber!!) Reihenfolge des Einsatzes wird oft erst kurz vorher festgelegt Tankreserve am HLP etwa l (für 7-8 Flüge), wenn kein Hydrant vorhanden ist Verantwortung für Wasserbeschaffung: Forstbetrieb!
20 Sperrungen Überflug von / Tiefflug an Hauptstraßen (z.b. B 107) am besten früh morgens oder spät abends (Hubschrauber fliegt nur bei Vollsperrung der öffentlichen Straßen!!) Sperrung öffentlicher Straßen nur durch Polizei Hauptwege im Wald: Sperren durch RL / FA Absperrung mit Flatterband und / oder Schranken; Info- Papier (in Folie!!) am Flatterband bzw. Sperrbalken Schrankenschlüssel für Leitungspersonal / + EL!! HLP s sind für Publikum / Presse gesperrt (Sicherheit beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln beachten!)
21 (amtl.) Bekanntmachungen Meldung an PSA durch NW-FVA Meldung Flugbeginn an PSA durch NW-FVA Unterrichtung der Öffentlichkeit: Einsatztermin spätestens 7 Tage vorher ortsüblich bekannt geben (FA / BL) Schutzpolizei unterrichten (FA / BL) Genauer Tag und Uhrzeit 1 Tag vorher der Gemeindeverwaltung bekannt geben (FA / BL) Info an den Hauptzugängen, sobald Termin feststeht (RL, FA)
22 Logistik für Bekämpfungsmannschaft Reibungsloser Flugbetrieb ist sicherzustellen Alle Personen (4-6) möglichst in ein Hotel (EZ + Du/WC) Bezug: ab 21.00h (+ warmes Essen!!); Frühstück für Flieger ab 05.30h!! (vom Wetter abhängig) Unsichere Vorplanung (alles vom Wetter abhängig) Nach jedem Tag abends Einsatzbesprechung (1-2 Std.) ggf. über Nacht Vorlauf für folgenden Tag (z.b. Sicherung der Wasserlieferung zu den HLP) Arbeitsfortschritt (je nach Witterung) diktiert die Logistik und Versorgung
23 Aktuelle Bekämpfungsflächen 2013
24 Aktuelle Bekämpfungsflächen 2013
25 Aktuelle Bekämpfungsflächen 2013
26 Aktuelle Bekämpfungsflächen 2013
27 Aktuelle Bekämpfungsflächen 2013
28 Aktuelle Bekämpfungsflächen 2013
29 Aktuelle Bekämpfungsflächen 2013
30 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
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