Versicherungsmaklervertrag

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1 Versicherungsmaklervertrag Zwischen Frau / Herrn / Firma Name:... Strasse... PLZ/ Ort:... / Telefon:... - nachstehend: Kunde und verscon GmbH Versicherungs- und Finanzmakler, Augustanlage 66, Mannheim - nachstehend: verscon oder Makler. I. Umfang des Maklerauftrags Der Kunde erteilt dem Makler einen sich auf folgende Tätigkeiten erstreckenden Versicherungsmaklerauftrag: 1. Vermittlung von Versicherungsschutz Der Kunde beauftragt den Makler auf Grundlage der von ihm in der Anlage 1 gemachten Angaben zur Verschaffung geeigneten Versicherungsschutzes. Dabei wird der Makler aufgrund der ihm in der Anlage 1 übermittelten Angaben nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen den Kunden nach weiteren Wünschen und Bedürfnissen befragen und ihm hierfür geeigneten Versicherungsschutz vermitteln. Darüber hinaus berät und betreut der Makler den Kunden in allen Versicherungsangelegenheiten, soweit sie Gegenstand der Anlage 1 sind, und verwaltet die bestehenden Versicherungsverträge. 2. Übernahme bestehender Versicherungsverträge Auf Wunsch des Kunden übernimmt der Makler auch die Betreuung der bereits bestehenden Versicherungsverträge, wie sie in der Annahmebestätigung der verscon zu Anlage 2 aufgeführt sind. II. Bedingungen des Maklerauftrags 1. Pflichten des Versicherungsmaklers a) Bei Vermittlung neuer Versicherungsverträge Der Makler verpflichtet sich, den Kunden auf Basis der in der Anlage 1 gemachten Angaben hinsichtlich seiner Wünsche und Bedürfnisse zu befragen, soweit dies danach erforderlich ist. Daraufhin nimmt der Makler eine Vorauswahl von geeigneten Versicherern und Versicherungsprodukten vor, welche den mitgeteilten Kundenwünschen und Bedürfnissen entsprechen könnten. Der Makler berücksichtigt lediglich solche Versicherer, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassen sind, eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache und nach 1

2 deutschem Recht anbieten. Der Makler übernimmt keine Prüfung der Solvenz der Versicherer. Direktversicherer oder nicht frei auf dem Versicherungsmarkt zugängliche Deckungskonzepte werden von dem Makler grundsätzlich nicht berücksichtigt. Die Beratung erfolgt nach fachlichen Kriterien im Rahmen eines sachgemäßen Ermessens, welcher Versicherungsvertrag geeignet ist, die Bedürfnisse und Wünsche des Kunden zu erfüllen. Die Beratung erfolgt unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom Kunden zu zahlenden Prämie und soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen oder der Person des Kunden und dessen Situation hierfür Anlass besteht. Der Makler ist nicht verpflichtet, den günstigsten oder umfassendsten Versicherungsschutz zu vermitteln. Der Kunde erhält hierüber eine Beratungsdokumentation. Der Makler schuldet weiter die Verwaltung der vermittelten oder der in seine Verwaltung übernommenen Versicherungsvertragsverhältnisse. Der Kunde kann jederzeit vom Makler die Überprüfung und Aktualisierung der vermittelten Versicherungsverträge an eine veränderte Risiko-, Markt- und/oder Rechtslage verlangen. Erst nach entsprechender Vereinbarung entsteht für den Makler diese Tätigkeitspflicht. Sodann übernimmt der Makler eine Überprüfung der veränderten Rechts-, Risiko- und Marktverhältnisse und rät nach Absprache mit dem Kunden ggf. zur Anpassung des Versicherungsschutzes. Ohne einen geschilderten Anlass kann der Makler keine unaufgeforderte Überprüfung des Versicherungsschutzes vornehmen. b) Bei der Übernahme der Betreuung bestehender Versicherungsverträge Soweit der Kunde den Makler mit der Betreuung der in Anlage 2 genannten Versicherungsverträge beauftragt, übernimmt der Makler die unter I. Ziffer 1 umschriebenen Pflichten, sofern hierfür ein Beratungsanlass gegeben ist und in den vom Maklerauftrag umfassten Bereichen. 2. Pflichten des Kunden Der Kunde ist zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben bzgl. seiner Risikoverhältnisse und ggf. bestehender Versicherungsverträge verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung der Beauftragung erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Makler ergänzend zu der ihm bereits übersandten Anlage 1 unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig, geordnet und so rechtzeitig zu übermitteln, dass dem Makler eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Dies gilt auch für Änderungen seiner Risikooder Rechtsverhältnisse oder der zugrundeliegenden Tatsachen nach Antragsstellung oder Vertragsschluss, die für den jeweiligen Versicherungsschutz relevant sein könnten. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Information, besteht eventuell kein oder kein vollständiger Anspruch aus dem Versicherungsvertrag. Der Kunde erteilt dem Makler mit gesonderter Urkunde eine Vollmacht zur Legitimation gegenüber den Versicherern und Durchführung dieses Auftrags. 3. Vergütung Neben der Verpflichtung zur Zahlung der Versicherungsprämie gegenüber dem Versicherungsunternehmen entstehenden dem Kunden keine weiteren Kosten für die Vermittlung- und Betreuungstätigkeit des Maklers. 4. Haftung Die Haftung des Maklers ist auf einen Höchstbetrag von 3 Mio. Euro je Schadenfall begrenzt. Bis zu dieser Haftungssumme hat der Makler durch Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Vorsorge getroffen. Schadensersatzansprüche des Kunden aus diesem Vertrag verjähren vorbehaltlich kürzerer gesetzlicher Verjährungsfristen spätestens nach 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. 2

3 Die zuvor geregelten Beschränkungen gelten nicht, soweit die Haftung des Maklers oder die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche des Kunden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers, auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder einer Verletzung der Pflichten aus 60 VVG oder 61 VVG beruhen. 5. Kündigung Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei jederzeit schriftlich gekündigt werden. 6. Schlussbestimmungen Sollte eine Regelung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder sich eine Regelungslücke herausstellen, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrags als Ganzem. Die unwirksame Bestimmung oder die Schließung der Lücke hat vielmehr ergänzend durch eine Regelung zu erfolgen, die dem beabsichtigten Zweck der Regelung am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist der Sitz des Maklers. Es findet deutsches Recht Anwendung. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses. DATENSCHUTZRECHTLICHE EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG Der Kunde willigt mit seiner Unterschrift ein, dass die in der Anlage 1 und Anlage 2 aufgeführten sowie sämtliche vom Makler erfragten personenbezogenen Daten sowie alle weiteren Angaben zur Vertragsvermittlung und/oder der Vertragsdurchführung, erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, soweit dies zur Durchführung des Maklerauftrages, insbesondere der Bewertung des Risikos, zur Vermittlung, Begründung, Durchführung oder Beendigung von Versicherungsverträgen erforderlich. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass die vorgenannten personenbezogenen Daten - soweit dies zur Erfüllung der Maklertätigkeit notwendig ist - zu den genannten Zwecken an nachstehende Dritte zur weiteren Verwendung übermittelt werden dürfen. - Versicherer und deren Bevollmächtigte (z.b. Assekuradeure) - Rückversicherer - Sozialversicherungsträger - Kreditinstitute und Kapitalanlagegesellschaften - Bausparkassen - Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierhandelsgesellschaften - Kooperations-, Service- und Verbundpartner - Untervermittler des Maklers - Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer - Versicherungs-Ombudsmänner, - Rechtsnachfolger 3

4 Mit der Übermittlung personenbezogener Gesundheitsdaten vom Versicherer an vorgenannte Dritte ist der Kunde ebenfalls einverstanden, soweit die Übermittlung erforderlich ist. Soweit erforderlich entbindet der Kunde den Makler von der Schweigepflicht. (Ort, Datum ) (Unterschrift Kunde) Nach Eingang beim Makler: Auftrag angenommen: (Ort, Datum) (Unterschrift Makler) Anlage 1: Angaben des Kunden zum Risiko Anlage 2: Zu übernehmende Versicherungsverträge 4

5 Maklervollmacht Hiermit erteilen ich/wir Frau/Herr/Firma Name:... Strasse... PLZ/ Ort:... / Telefon:... (Vollmachtgeber) der Firma verscon GmbH Versicherungs- und Finanzmakler Augustaanlage 66 Postfach Mannheim (Versicherungsmakler) die Vollmacht, in meinem/unserem Namen - Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen, - Erklärungen, Anzeigen und Informationen zu Versicherungsverträgen abzugeben oder entgegenzunehmen, - bei der Schadenabwicklung für vom Versicherungsmakler vermittelte oder betreute Versicherungen mitzuwirken, - Zahlungen aus Abrechnungen oder Schadenabwicklungen entgegenzunehmen, - Untervollmachten auszustellen. Ort/Datum Unterschrift Vollmachtgeber 5

6 Anlage 2 Versicherungsnehmer ZAD: Anlage zum Maklerauftrag vom an verscon GmbH Versicherungs- und Finanzmakler Sparte VS.-Nr. Ablauf Gesellschaft Hinweise zu den Verträgen: ALG_019_0210

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