Leistungsbeschreibung Jugendwohnen im Gustav-Heinemann-Hauses. Zuordnung des Angebotes
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- Erna Albrecht
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1 Seite 1 von 8 Stand: Zuordnung des Angebotes Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Allgemeine Beschreibungen der Grundleistungen Das Gustav-Heinemann-Haus liegt in zentraler Innenstadtlage von Essen, Nähe Hauptbahnhof. Aufgenommen werden männliche junge Menschen bis zu 27. Jahren. Für diese Menschen erbringt das Sozialwerk im Auftrag der Stadt Essen, Amt für Soziales und Wohnen Leistungen für den notwendigen Lebensunterhalt, die Unterkunft, die psycho-soziale Betreuung und Integration. Jugendliche sind nur im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens der Jugendhilfe im Bereich Jugendwohnen aufzunehmen. Bei minderjährigen Selbstmeldern ist nach der Aufnahme unverzüglich der Jugendhilfeträger zwecks Einleitung eines Hilfeplanverfahrens zu verständigen. Die Kostenzusage für jugendliche Bewohner erfolgt ausnahmslos durch den Jugendhilfeträger. Einzelheiten sind in einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Sozialwerk und dem Jugendamt geregelt. Der Bewohner erhält Unterkunft in einem Einzel- oder Doppelzimmer. Einzelne Etagen sind nach Alter und Betreuungsintensität aufgeteilt. Die Grundversorgung ist durch pädagogische Fachkräfte sichergestellt, zusätzlich gibt es den Bereitschafts- und Pfortendienst, die hauswirtschaftliche und technische Abteilung sowie einer angeschlossene Großküche an allen Werk- und Feiertagen. Der Bewohner wird somit umfänglich entlastet, begleitet und versorgt. Er erhält den üblichen Barbetrag gem. Sozialgesetzgebung ausgezahlt. Weiterhin wird dem Bewohner durch den zuständigen Pädagogen individuelle Hilfe und Beratung angeboten: Das Gustav-Heinemann-Haus stellt für den aufzunehmenden Personenkreis folgende Grundleistungen zur Verfügung: Unterkunft Regelmäßige Verpflegung psycho-soziale Betreuung. Die Unterbringung gewährleistet eine umfängliche Entlastung und eine angemessene sozialpädagogische Begleitung in allen Bereichen des Alltags und der Versorgung, der Krisenintervention und der sozialen Hilfestellung. Unterkunft in Ein- und Zweibettzimmern Zubereitung von Speisen und Verpflegung durch die eigene Küche Mahlzeiten im bereitgestellten Speisesaal Ausreichende Wasch- und Duschmöglichkeiten Bereitstellung von Waschmaschinen und Trockner zur Wäschepflege
2 Seite 2 von 8 Stand: Voraussetzungen und Ziele Grenzen der Grundleistungen und Zusatzleistungen Gesetzliche Grundlagen Zielgruppe / Indikation Psycho-soziale Begleitung und ggf. Aufsichtpflicht Unterstützung in finanziellen Angelegenheiten Begleitung bei der Bewältigung persönlicher Krisen Förderung des Sozialverhaltens im Gustav-Heinemann-Haus Bereitstellung von freizeitpädagogischen Angeboten Förderung von Schul- und Berufsausbildung sowie Hilfen zur Aufnahme einer beschäftigungsorientierten und / oder beruflichen Tätigkeit Hilfen zur Vermittlung in Beschäftigung und / oder Arbeitsvermittlung durch Kooperation mit dem Job-Center und der Agentur für Arbeit Klientenbezogene Verwaltungsarbeiten Individuelle Erstellung, schriftliche Fixierung und Fortschreibung eines Hilfeplans Anleitung und Unterstützung bei der Umsetzung des Hilfeplans mit Hilfe der pädagogischen Fachkräfte Beratung, Anleitung und Unterstützung bei der Milderung bzw. Überwindung der in den Lebensbereichen Wohnen, Arbeit, soziale Beziehung und Gestaltung des Alltags bestehenden Schwierigkeiten Vermittlung und Übergang zu sozialpädagogischen begleitetem Einzelwohnen oder anderen Wohnungshilfen Grund für das Vorhalten des Angebotes und für die Umsetzung der unten beschriebenen Leistungen / Leistungsempfänger Über eine allgemeine soziale Beratung und Hilfestellung hinausgehende pädagogische Betreuung, heilpädagogische und therapeutische oder besondere sozialpädagogische Leistungen sowie Maßnahmen in Arbeitsprojekten müssen im Einzelfall in Form von Zusatzleistungen ergänzt oder in anderen Formen realisiert werden. Leistungen für den notwendigen Lebensunterhalt, die Unterkunft die psycho-soziale Betreuung und Integration gemäß 16,2 Ziff. 3 in Verbindung mit 17 Sozialgesetzbuch II sowie 75 Sozialgesetzbuch XII. Die Maßnahme ist geeignet, wenn der Bewohner seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen kann. die Entwicklung oder Versorgung des Bewohners im Herkunftsmilieu oder durch andere Hilfen nicht sichergestellt
3 Seite 3 von 8 Stand: ist. Obdachlosigkeit droht. Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn eine regelmäßige therapeutische und / oder psychiatrische Behandlung notwendig ist. Behandlungsbedürftige suizidale massive Gefährdungen vorliegen, massive Suchtabhängigkeiten vorliegen, schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen Gruppenunfähigkeit, z.b. durch erhöhte Gewaltbereitschaft, anhaltende kriminelle Straftaten oder sexuelle Gewalt Ziele Die Unterbringung, Betreuung und Eingliederung im Gustav-Heinemann-Haus erfolgt nach Maßgabe folgender Ziele: Unterbringung im Gustav-Heinemann-Haus als eine vorübergehende Unterbringung mit dem Ziel der Klärung der Wohn- und Lebenssituation Entlastung des jungen oder erwachsenen Menschen in der akuten krisenhaften Lebenssituation in Verbindung mit bestehender Obdachlosigkeit durch umfassende Versorgung und angemessene Begleitung Entwicklung neuer angemessener Lebensstrategien und Perspektiven Je nach Alter Verselbstständigung und Hilfestellung zur sozialen Integration und Hilfe beim Aufbau eines neuen sozialen Umfeldes Beschäftigungsorientierte, berufliche und gesellschaftliche Hilfen zur Integration Hilfen bei der Arbeitsbeschaffung oder Ausbildung Entsprechend der individuellen Möglichkeiten Mobilisierung der eigenen Ressourcen Hilfe zur Selbsthilfe Grundleistungen Sachleistungen und Tätigkeiten, die in dem beschriebenen Umfang und in der beschriebenen Qualität regelmäßig oder im Bedarfsfall zur Verfügung stehen. Für diese Leistungen sind Ressourcen vorhanden, die durch den Pflegesatz abgedeckt sind.
4 Seite 4 von 8 Stand: Leistungsbereich Häufigkeit / Umfang Beschreibung Unterkunft in Ein- und Zweibettzimmern ständig Bereitstellen eines persönlichen Wohnbereiches in einem Ein- oder Zweibettzimmer Zubereitung von Speisen und täglich Regelmäßig 3 Mahlzeiten am Tag im eigenen Essbereich Verpflegung durch die eigene Küche Mahlzeiten im bereitgestellten Speisesaal Ausreichende Wasch- und regelmäßig Bereitstellen eines gemeinsamen Sanitär- und Waschbereiches Duschmöglichkeiten Reinigung der Hauswäsche Bereitstellung von Waschmaschinen Pflege der Wäsche und Kleidung in Eigenregie und Trockner zur Wä- schepflege Psycho-soziale Begleitung und ggf. Aufsichtpflicht Unterstützung in finanziellen Angelegenheiten regelmäßig und am Bedarf orientiert rund um die Uhr regelmäßig und am Bedarf orientiert Vorhalt mindestens einer pädagogischen Fachkraft an jedem Tag regelmäßige sozialpädagogische Begleitung in der Woche Einsatz von Kommunikationsmittel wie Handy u.a. Vorhalt eines 24-Stunden-Bereitschaftsdienstes pro Tag Eingangspforte für Bewohner, Gäste und Aufnahmeanfragen immer besetzt Regelmäßige Auszahlung des Barbetrages Anleitung zur verantwortlichen Einteilung der monatlichen Gelder Anleitung und Beratung bei finanziellen Verpflichtungen ( Schuldentilgung, monatliche Zahlungen etc. ) Anleitung und Unterstützung in sozialrechtlichen Ansprüchen
5 Seite 5 von 8 Stand: Begleitung bei der Bewältigung persönlicher Krisen Förderung des Sozialverhaltens im Gustav-Heinemann-Haus Bereitstellung von freizeitpädagogischen Angeboten Förderung von Schul- und Berufsausbildung sowie Hilfen zur Aufnahme einer beschäftigungsorientierten und / oder beruflichen Tätigkeit Hilfen zur Vermittlung in Beschäftigung und / oder Arbeitsvermittlung durch Kooperation mit dem Job-Center und der Agentur für Arbeit Klientenbezogene Verwaltungsarbeiten Individuelle Erstellung, schriftliche Fixierung und Fortschreibung eines Hilfeplans bei Bedarf Beratungs- und Konfliktgespräche Krisenintervention Einleitung oder Vermittlung anderer Hilfsmaßnahmen ständig und bei Bedarf Erklären und Verabreden der Hausregeln/Hausordnung/Bewohnervertrag Einüben der Umgangsregeln im Wohnbereich Trainingsprogramme im Alltag Vorbereitung, Durchführung und Reflexion von gemeinsamen Freizeitaktivitäten im Haus, in der Stadt und anderen Freizeitstätten Wahrnehmung der Angebote des CVJM Essen e.v. im gleichen Haus Angebot von Gesprächskreisen über christliche Fragestellungen Regelmäßig zu Beginn und bei Bedarf Regelmäßig und bei Bedarf Motivierung zur Aufnahme einer Arbeit Motivierung zur Aufnahme einer Ausbildung Unterstützung bei der Suche / Begleitung einer Beschäftigung, insbesondere zum Zentrum für Joborientierung Hilfe bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen Kooperation mit der Arbeitsagentur, JobCenter und des Amtes für Soziales und Wohnen Auf Anfrage Berichterstattungen Verschriftlichung eines Hilfeplanes Beschaffung oder Unterstützung bei der Beschaffung von Unterlagen, Bescheinigungen, Ausweisen etc. Ausfertigen von Bescheinigungen, Berichten Verwaltung klientenbezogener Gelder
6 Seite 6 von 8 Stand: Anleitung und Unterstützung bei der Umsetzung des Hilfeplans mit Hilfe der pädagogischen Fachkräfte Beratung, Anleitung und Unterstützung bei der Milderung bzw. Überwindung der in den Lebensbereichen Wohnen, Arbeit, soziale Beziehung und Gestaltung des Alltags bestehenden Schwierigkeiten Vermittlung und Übergang zu sozialpädagogischen begleitetem Einzelwohnen oder anderen Wohnungshilfen Regelmäßig und bei Bedarf Führen einer Akte Partizipative Erstellung und Überprüfung / Anpassung der Hilfeplanung Psychosoziale und sozialpädagogische Begleitung zur der Milderung etc. in den Lebensbereichen Wohnen, Arbeit, soziale Beziehung und Gestaltung des Alltags. bei Bedarf Fortschreibung der Hilfeplanung mit allen Beteiligten Abstimmung mit den zuständigen Ämtern und Leistungsträgern Hilfen zur Organisation des Alltags Wenn möglich, Hilfen zum Aufbau eines selbstbestimmten Lebens Mögliche Zusatzleistungen 1 Zusätzliche zeitlich begrenzte und auf den Einzelfall bezogene Leistungen (nach individueller Hilfeplanung gesondert berechnet). Leistungsbereiche Beschreibung Preis Flexible Hilfsangebote Hilfe bei der Suche nach selbstangemietem Wohnraum Klärung der evtl. Makler- und Kautionskosten Hilfen bei Renovierung und Umzug Pauschalen oder reale Mietkosten, Fachleistungsstunden Klärung der Übernahme der Miet- und Mietnebenkosten Anbindung an andere Hilfeangebote; z.b. SBW des Sozialwerkes 1 Eine intensivere pädagogische Betreuung wird durch Fachleistungsstunden erreicht. Zusatzleistungen sind materielle Leistungen oder Bereitstellen einer besonders qualifizierten Fachleistung oder von Honorartätigkeiten Dritter.
7 Seite 7 von 8 Stand: besondere Arbeits- und Beschäftigungsmaßnahmen besondere schulische / berufliche Förderung Pädagogische und / oder therapeutische Einzelleistungen Ausstattung und Ressourcen Personal/Personalschlüssel Anzahl der Plätze Raum Arbeits- und Beschäftigungsprojekte im CVJM Essen Sozialwerk; z.b. Zentrum für Joborientierung Beschäftigungsinitiativen Berufsvorbereitungen Trainingsprogramme Berufsfindungskurse Flexible Hilfen / therapeutische Maßnahmen Leitung/Beratung Sozialpädagogische Fachkräfte (zum Teil mit Zusatzausbildungen ) Verwaltungskräfte, Hauswirtschaftskräfte, Küchenbedienstete, pädagogische Hilfskräfte, technischer Betrieb 40 Plätze 27 Zimmer auf 3 Stockwerken mit Spiel-, Freizeit- und Versammlungsräumen Büros für pädagogische Mitarbeiter und Leitung Konferenz- und Besprechungszimmer Pauschalen oder reale Kosten, sofern nicht durch Dritte abgegolten Übernahme des Trägeranteils Fachleistungsstunde
8 Seite 8 von 8 Stand: Qualitätssicherung Qualitätssicherung durch Teilnahme am EFQM-Prozess Qualitätssicherung durch Konzeptentwicklung Qualitätssicherung durch Teamentwicklung Qualitätssicherung durch Personalentwicklung Dokumentation von Prozessen und Leistungen Indirekte Leistungen, zur Sicherung und Dokumentation der Leistungserbringung und zur Einhaltung der Qualitätsstandards Das Sozialwerk beteiligt sich am EFQM-Prozess innerhalb des Fachverbandes für Arbeit, Ausbildung und soziale Integration (ABI) im DW Rheinland Erstellung einer schriftlichen Konzeption und deren Fortschreibung Organisation von Aufbau- und Ablauforganisation Fachliche Kontakte zu vergleichbaren Einrichtungen, Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Fachverbänden Sozialfachliches Controlling durch die Leitung Regelmäßige 14tägige Teamgespräche zur Abstimmung pädagogischer Abläufe und Fallbesprechungen Strukturieren des Alltags im Wohnheim für die Bewohner, Durchschnittlich 6x / Jahr Team- und Fall-Supervision durch externen Supervisor Stellenbeschreibung und Anleitung der MitarbeiterInnen Einarbeitung neuer MitarbeiterInnen Fortbildung (intern und extern) fachliche und fallbezogene MitarbeiterInnengespräche Führen der Bewohnerakten, Planung der sozialpädagogischen Begleitung Führen von Barbetragslisten und Entschuldungsplänen Tagesjournal über besondere Ereignisse und Vorkommnissen Verfasser: Thomas Simon
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