Die individuelle Teilhabeplanung in Rheinland-Pfalz

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1 Die individuelle Teilhabeplanung in Rheinland-Pfalz Vortrag im Rahmen der Tagung: Instrumente der Bedarfsermittlung und Hilfeplanung in der Eingliederungshilfe 2./3. April 2008 in Berlin, Ministerium für Arbeit und Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen, Rhenland-Pfalz -1-

2 Inhalt 1. Hintergrund - Entwicklung von der individuellen Hilfeplanung (IHP) zur Teilhabeplanung 2. Aufbau des Teilhabeplans (THP) 3. Empirische Erfahrungen und Schlussfolgerungen 4. Aktionsplan des THP als Grundlage einer personenzentrierten Leistungsfinanzierung 5. Verfahren zur Umsetzung der Teilhabeplanung 6. Ausblick -2-

3 1. Von der individuellen Hilfeplanung zur Teilhabeplanung Die individuelle Hilfeplanung wurde in Rheinland-Pfalz von 2001 bis 2003 in enger Zusammenarbeit zwischen: - dem Land (50 % der Kosten der stationären Versorgung) - den kreisfreien Städten/Landkreisen (100 % ambulante, 50 % stationäre Kosten) - den Verbänden der Behindertenselbsthilfe und - den Leistungserbringern (vertreten durch die LIGA der freien Wohlfahrtspflege und dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste) entwickelt. Seit dem Jahr 2003 wird in allen Einrichtungen der Eingliederungshilfe der individuelle Hilfebedarf nach dem IHP-Verfahren ermittelt. Im Jahr 2007 erfolgte eine Weiterentwicklung des - Planungsinstruments (IHP --- THP) und des - Verfahrens der Teilhabeplanung (THP-Konferenz) auf kommunaler Ebene -3-

4 2. Aufbau des THP (1) Mantelbogen Art des Hilfeplans, Zeitpunkt seiner Erstellung und Planungszeitraum Angaben zum Antragssteller/Leistungsberechtigten Behandlungs-/Betreuungssituation Angaben zur Erstellung des Hilfeplans und der Koordinierung/Umsetzung der Maßnahmen Bogen I: Beginn und Grundlage der Individuellen Teilhabeplanung Beschreibung der Grundsatzziele des betroffenen Menschen, derzeitige Situation, vorrangige Hindernisse und Meilensteine in den Lebensbereichen: - Wohnen - Arbeit/ Beschäftigung/ Ausbildung/ Schule - Freizeit, - soziale Beziehungen, - Gesundheit sowie - Weiteres -4-

5 2. Aufbau des THP (2) Bogen II: Analyse von Interessen, Fähigkeiten und Ressourcen sowie Beeinträchtigungen eines Menschen in Bezug auf fünf Themenbereiche: Basis- und Selbstversorgung (8 Themenbereiche: Körperpflege, Ernährung, Einkaufe/Kochen, Mobilität, Orientierung, Wäsche/Kleidung, Reinigung und Gestaltung des eigenen Zimmers. Umgang mit Geld/eigenem Besitz) Alltagsbewältigung, Tages- und Freizeitgestaltung (5 Themenbereiche: Strukturierung des Tages, Gestaltung der Freizeit, Kreativität, Gefahreneinschätzung, Umgang mit Hilfsmitteln) Umgang mit der eigenen Person (8 Themenbereiche:.) Arbeit/ Beschäftigung/ Ausbildung/ Schule (6 Themenbereiche:.) Soziales und Verwaltung der eigenen Angelegenheiten (7 Themenbereiche:.) -5-

6 2. Aufbau des THP (3) Bogen III - Aktionsplan: Der Aktionsplan gliedert sich inhaltlich in die fünf Themenbereiche und darunter in: A 1: Direkt-klientenbezogene fachliche Leistungen/Hilfen entlang eines auf Fortschreibung angelegten Leistungskatalogs (Beispielliste) A 2: Indirekt-klientenbezogene Leistungen (zukünftig als konstanter/prozentualer Zuschlag pro Klient einzuplanen) Beschreibung der subsummierten - in A1 nicht aufzuführenden - Leistungen ist vorgegeben B: Festgestellte Hilfebedarfe, die durch vorrangige oder andere Leistungsträger zu decken sind -6-

7 2. Aufbau des THP (4) Bogen III - Aktionsplan: A 1: Direkt-klientenbezogene fachliche Leistungen/Hilfen hier: Planungsdimensionen und Planungshilfen Beschreibung der direkt-klientenbezogenen zukünftig notwendigen fachlichen Leistungen/Hilfen Zeitlicher Einsatz in Stunden pro Woche Einzelleistungen Gruppenleistungen Orientierung an Beispielliste (Leistungskatalog) Rückgriff auf Berechnungshilfen Leistungserbringung durch (in %): Fachkräfte Dienste/Einrichtungen Assistenzkräftekräfte Ergänzend: Angaben zu Leistungen durch Personen des familiären/sozialen Umfeldes, ehrenamtliche Personen -7-

8 2. Aufbau des THP (5) Bogen III - Aktionsplan: A 2: Indirekt-klientenbezogene fachliche Leistungen/Hilfen hier: Planungshilfe - Beispielliste in A1 nicht aufzuführender Leistungen Planung und Vorbereitung von Gruppenangeboten Durchführung/Mitwirkung an Fallbesprechungen/kollegiale Fallberatung Dokumentation Erstellung von Anträgen und Schreiben Durchführung/Mitwirkung an Teilhabeplankonferenzen Verwaltung (klientenbezogen und nicht in der Grundpauschale enthalten) Team- und Büroorganisation Leitung des Dienstes/der Einrichtung (klientenbezogen und nicht in der Grundpauschale enthalten) Qualitätsmanagement/Qualitätssicherung Supervision und Fortbildung (allgemeine) Kooperationsleistungen Teilnahme an (Fach-)Arbeitskreisen -8-

9 3. Empirische Erfahrungen und Schlussfolgerungen Bis 2007 wurden die ambulanten Hilfen mit Hilfe des THP wesentlich genauer geplant als die stationären Leistungsangebote, insbesondere was die quantitativen (hilfebedarfseinschätzenden) Angaben im Aktionsplan angeht: Schlussfolgerung: Das Profil der Leistungen im Bereich der Basis und Grundversorgung wurde so ergänzt, dass auch Leistungen stationärer Einrichtungen geplant werden können, ohne dass die stationäre Leistungserbringung a priori festgelegt wird. Eine wissenschaftliche Auswertung der THP (insbesondere auch des Aktionsplans) hat ergeben, dass sich einigermaßen homogene Hilfebedarfsgruppen empirisch nicht nachweisen lassen. Schlussfolgerung: Die Ausrichtung der Finanzierung an Hilfebedarfsgruppen ist nicht sachgerecht und wird in Rheinland-Pfalz in eine personenzentrierte Finanzierung überführt. -9-

10 4. THP: Grundlage der personenzentrierten Leistungsfinanzierung Zukünftig wird der THP die quantitative (zeitliche) Grundlage für die Höhe der finanziellen Zuwendungen an einen Klienten liefern. Dazu wurde das Instrument im Jahr 2007 mit externer Hilfe von FOGS/ceus consulting überarbeitet und da wo es notwendig war, auf die Sicherstellung der intersubjektiv vergleichbaren Anwendung (Reliabilität) hin weiterentwickelt (siehe dazu oben die Planungshilfen wie: - Beispielliste/Leistungskatalog der direkt-klientenbezogenen Hilfen (auf Fortschreibung angelegt) - Berechnungshilfe für Gruppenleistungen, die die Gruppengröße und die Betreuungsintensität berücksichtigt - Liste der indirekt-klientenbezogenen Leistungen -10-

11 5. Verfahren der Teilhabeplanung (1) Parallel zum THP wurde im Jahr 2007 das Verfahren zur Umsetzung der Teilhabeplanung - ausgehend von dem Papier Verfahren zur Hilfeplanung (Stand: 1. Juli 2005) - mit externer Hilfe von FOGS/ceus consulting weiterentwickelt. Dabei wurden folgende Teilschritte festgeschrieben/eingeführt: - Die Leistung gem. 53 ff. SGB XII nachfragende Person wendet sich entweder an einen Leistungsträger, Leistungserbringer oder einen sonstigen Dienst. - Der Leistungsträger prüft die Voraussetzungen gem. 53 ff. SGB XII. - Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind beginnt der Leistungsträger mit der Gesamtplanung nach 58 SGB XII und gibt die Teilhabeplanung mit Hilfe des individuellen THP in Auftrag oder führt sie eigenständig durch. Für die Erstellung des individuellen THP kommen vorrangig die Leistungserbringer, der Allgemeine Sozialdienst (ASD), die Sozialpsychiatrischen Dienste oder die Beratungsstellen z.b. der Selbsthilfe in Betracht. -11-

12 5. Verfahren der Teilhabeplanung (2) - Mit Beginn der Teilhabeplanung erfolgt die Vormerkung für die Teilhabekonferenz und gleichzeitig die Fristsetzung zur Vorlage des Individuellen Teilhabeplans beim Leistungsträger (spätestens eine Woche vor der Teilhabekonferenz). - Nach fristgerechter Vorlage des Individuellen Teilhabeplans prüft der Leistungsträger a) den vorgetragenen Bedarf und die vorgeschlagenen Leistungen und b) mögliche vorrangige Leistungsträger der notwendigen Hilfen. - Der Leistungsträger bringt den Individuellen Teilhabeplan in den Teilhabekonferenz ein. - In der Teilhabekonferenz erfolgt a) die fachliche Klärung des individuellen Bedarfs, b) die Klärung der Leistungserbringung, c) die Entscheidung durch den Leistungsträger, d) die Festlegung der koordinierenden Bezugsperson und e) die Festlegung der erneuten Vorstellung. - In Ausnahmefällen (Dringlichkeit einer Angelegenheit) kann der Leistungsträger auch ohne Individuellen Teilhabeplan und Beratung in der Teilhabekonferenz entscheiden. -12-

13 5. Eckpunkte der Teilhabekonferenz (1) Im Einzelnen kommen der Teilhabekonferenz folgende Aufgaben zu: a) personenbezogene Aufgaben: - Vorstellung und fachliche Klärung des individuellen Hilfebedarfs - Klärung der Leistungserbringung - Entscheidung durch den Leistungsträger - Festlegung der koordinierenden Bezugsperson - Festlegung der erneuten Vorstellung b) strukturelle bzw. versorgungsbezogene Aufgaben: - Bereitstellung personenzentrierter, ziel- und passgenauer Hilfen - Sicherstellung der Versorgungsverpflichtung für jeden Einzelfall - Gewährleistung verbindlicher Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern - Feststellung von Versorgungsengpässen und lücken. Die Teilhabekonferenzen in den Kommunen betreffen grundsätzliche alle Leistungen gem. 53 ff. SGB XII. -13-

14 5. Eckpunkte der Teilhabekonferenz (2) Geleitet wird die Teilhabekonferenz vom Leistungsträger oder einer von ihm beauftragten Person. Die Termine der Teilhabekonferenz werden unten den Beteiligten festgelegt. Beteiligte der Teilhabekonferenz sind: die zu beratenden Personen, denen es frei steht, eine Person ihres Vertrauens hinzu zu ziehen, die gesetzlichen Vertretungen, die Leistungserbringer der Region, beratende Dienste und die Leistungsträger Die Arbeit der Teilhabekonferenzen wird durch eine gemeinsame Geschäftsordnung geregelt. -14-

15 6. Ausblick Einführung - Schulung des neuen THP, insbesondere der Handhabung des neugestalteten Aktionsplans Einführung des Verfahrens zur Umsetzung der Teilhabeplanung in den kreisfreien Städten und Landkreisen von Rheinland-Pfalz Durchführung des Modellprojekts zur personenzentrierten Finanzierung in 11 Einrichtungen der Eingliederungshilfe

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