Ziele und Zwischenbilanz der Kommunalisierung

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1 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Ziele und Zwischenbilanz der Kommunalisierung Vortrag von Dr. Hellmut Körner, Staatssekretär im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren Fachtagung: Kommunalisierung der Eingliederungshilfe und Inklusion: Folgen für Qualität und Wirtschaftlichkeit Fachhochschule Kiel, 18. Juni 2008 VIII

2 Kommunalisierung: Bündelung der Zuständigkeiten für die Unterstützung von mehr als Menschen mit Behinderung auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte Kommunalisierung in anderen Bundesländern (insbes. Bayern, Rheinland-Pfalz, Brandenburg) umstritten ( Königsweg oder Sackgasse? Preisgabe landeseinheitlicher Standards, löst Kostensenkungswettbewerb aus, Hilfe nach Kassenlage, Kirchturmspolitik, keine Sicherung der Zweckbindung der Mittel ) VIII

3 Ausgangslage Bis 2006 in Schleswig-Holstein getrennte Zuständigkeiten in der Eingliederungshilfe (Land und Kommunen) Mischfinanzierung durch sog. Quotales System Unterschiedliche Konstruktionen in anderen Bundesländern zentrale Zuständigkeit des Landes Landschaftsverbände/kommunale Sozialverbände Aufgaben bei Kreisen und kreisfreien Städte VIII

4 Gründe für die Kommunalisierung Auftrag der SGB IX und XII Anforderungen der Sozialpolitik Einheitliche sachliche Zuständigkeit auch für Leistungen für Menschen mit Behinderung ( Hilfen aus einer Hand ) veränderte Bedarfe von Menschen mit Behinderung steigende Zahl von Menschen mit Behinderung stärkere Differenzierung auch der Angebotsstruktur effizienterer Mitteleinsatz erforderlich (stark gestiegene Ausgaben im letzten Jahrzehnt) VIII

5 Ziele der Kommunalisierung Kommunalisierung als Element der Strategie zur Weiterentwicklung der Politik für Menschen mit Behinderung Neuausrichtung der Politik (Leitorientierung Inklusion) Personenzentrierung statt Institutionenzentrierung (SGB IX) Verzahnung der Politik für Menschen mit Behinderung mit der Sozial- und Gesellschaftspolitik (Einbeziehung des sozialen Umfeldes, Bürgergesellschaft/Ehrenamt) Entwicklung differenzierterer Angebote in den Regionen (Teilhabeplanung) VIII 50 VIII

6 Sozialpolitische Ziele Kommunalisierung im politischen Kontext drei Zielrichtungen der Weiterentwicklung: organisatorisch: fachlich: gesellschaftspolitisch: Neuordnung von Zuständigkeiten und Finanzverantwortung = Kommunalisierung Differenzierte und personenzentrierte Leistungen Verbesserung der Teilhabeplanung Stärkere Einbeziehung des Sozialraums, des Ehrenamtes und der Menschen mit Behinderung = Inklusion VIII

7 Alternativen zur Kommunalisierung 1 Land musste entscheiden zwischen Bildung eines kommunalen Verbandes (M-Vp, Sachsen) Übertragung als Aufgabe nach Weisung Übernahme aller Aufgaben in die Verantwortung des Landes Übertragung als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe (entspricht politischem Leitbild der Subsidiarität, damit dezentrale Verantwortung Problem: einheitliche Kriterien, einheitliches Verwaltungshandeln) VIII

8 Alternativen zur Kommunalisierung 2 Exkurs: Standards und Steuerung Einheitliche Angebote und Unterstützungsmaßnahmen waren auch bisher nicht gewährleistet Entscheidung für dezentrale Verantwortung verbunden mit Koordinierungsmechanismus (Gemeinsamer Ausschuss) VIII

9 Zwischenbilanz 1 Prozess insgesamt erfolgreich Konkrete Veränderungen verbesserte Teilhabebedarfs-Planung und Personenzentrierung in Gang gekommen Aufstockung Personal Teilhabe-Bedarfsplanung um 140 Stellen bis Ende 2007 (wäre zentral auf Landesebene nicht möglich gewesen) Schulung der kommunalen Mitarbeiter in der Bedarfsfeststellung angelaufen, wird fortgesetzt Stadtparlamente und Kreistage befassen sich zunehmend mit Politik für Menschen mit Behinderung Arbeitsgemeinschaften/Beiräte gebildet Belebung der fachlichen Diskussion und von regionalen Initiativen VIII

10 Zwischenbilanz 2 Konkrete Veränderungen Zunehmende Differenzierung der Angebote in den Bereichen Wohnen (Übergang vom Bauen zum Mieten) und Arbeit (wachsendes Interesse an Außenarbeitsplätzen, stärkere Einbindung von Arbeit in die Gemeinde) stärkere Mitwirkung von Menschen mit Behinderung am Veränderungsprozess Wohlfahrtsverbände und Kommunen bringen sich mit eigenen Ideen ein (vgl. Impulspapier der LAG, Konzept der Kommunen) Große Einrichtungsträger (z. B. Ostholsteiner Behindertenhilfe) übernehmen aktive Rolle VIII

11 Zwischenfazit Kommunalisierung war der richtige Weg: hat zusammen mit der Leitorientierung Inklusion die fachliche Diskussion im Land deutlich belebt Besorgnisse, Kommunalisierung = Sparprogramm, haben sich nicht bewahrheitet Inklusionsprojekte der Landesregierung zeigen, wohin die Entwicklung geht VIII

12 Ausblick 1 Was bleibt zu tun? Bessere Koordinierung der Weiterentwicklung durch Gemeinsamen Ausschuss Gemeinsame Entwicklung von Kriterien für die Bedarfsfeststellung Weitere Differenzierung der Angebote im vorhandenen Rechtsrahmen Mitwirkung an der Veränderung des Rechtsrahmens auf Bundesebene Übergang zur Sozialraumorientierung VIII

13 Ausblick 2 Ausrichtung der Leistungen auf den Sozialraum Inklusion umsetzen heißt auch: Unterstützung der Leistungsstrukturen für Menschen mit Behinderung durch das Gemeinwesen (familiäre Ressourcen, Community Organizing / -Care ) Kommunalisierung erleichtert die sozialräumliche Ausrichtung der Leistungen für Menschen mit Behinderung (Festlegung von Entwicklungszielen, Beispiel Kiel: örtliche Teilhabeplanung / Sozialplanung) VIII

14 Ausblick 3 Drei Arbeitsebenen bei Leistungen für Menschen mit Behinderung 1. fallspezifische Arbeit aufgrund individueller Teilhabe- Bedarfsplanung 2. fallübergreifende Arbeit (Erschließung und Nutzung von Ressourcen des Sozialraums soziale Netzwerke, insbesondere Verwandte, Nachbarn, Freunde oder Vereine) 3. fallunspezifische Arbeit zur Gestaltung des Gemeinwesens (Veränderung von Lebenswelt und Netzwerken in einem Sozialraum mit dem Ziel, eine selbst bestimmte Lebensführung zu ermöglichen) Herausforderung: Ausrichtung der Finanzierung der Leistungen zur Teilhabe an diesen Arbeitsebenen VIII

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! VIII

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