Michael Wedershoven Landschaftsverband Westfalen-Lippe Abteilung LWL-Behindertenhilfe Referat Angebote der Behindertenhilfe

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1 LWL-Behindertenhilfe Westfalen 1 Der ASMK-Prozess: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen - Wohnstättenleitertagung des Lebenshilfe Landesverbands NRW am 10. Mai 2011 in der Wolfsburg, Mülheim Michael Wedershoven Landschaftsverband Westfalen-Lippe Abteilung LWL-Behindertenhilfe Referat Angebote der Behindertenhilfe

2 LWL-Behindertenhilfe Westfalen Die ASMK Arbeits- und Sozialministerkonferenz tagt im November 2011 zum achtundachtzigsten Mal wird vorbereitet von der Amtschefkonferenz (ACK) durch die Staatssekretäre und von vielen Arbeitsgruppen und Gesprächen zwischen den Ländern auf Arbeitsebene Beteiligung Dritter wie z.b. auch der Träger der Sozialhilfe oder der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtshilfe nur sporadisch

3 LWL-Behindertenhilfe Westfalen ASMK November 2007 in Berlin Beschluss zu einer grundlegenden Beschäftigung mit dem Thema Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Gesamtstrategie mit dem Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft Aufforderung an die Bundesregierung in einer gemeinsamen Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu erarbeiten Erklärung: Teilhabemöglichkeiten und Leistungen sollen nicht eingeschränkt werden, aber Kostenneutralität ist Voraussetzung (86. ASMK)

4 LWL-Behindertenhilfe Westfalen ASMK November 2007 in Berlin Grundsätze: Stärkung von Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Selbsthilfepotential Annäherung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen an die allgemeinen Lebensbedingungen (Wohnen in eigener Wohnung, Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, Vorrang ambulanter Leistungen vor stationären Leistungen) Zuständigkeit aus einer Hand für ambulante, teilstationäre und stationäre Leistungen Zielorientierte Gestaltung der Zugänge zum Teilhabesystem durch individuelle Teilhabeplanungen, lokale Koordination und Planung von Teilhabestrukturen

5 LWL-Behindertenhilfe Westfalen ASMK November 2007 in Berlin Grundsätze Fortsetzung: Verbesserte Steuerung und Wirkungskontrolle durch die Kostenträger, um eine am individuellen Bedarf orientierte Hilfe zu sichern Förderung und Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements für Teilhabebedarfe von Menschen mit Behinderungen Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen und Alternativen für eine dauerhafte Unterstützung von nicht werkstattbedürftigen Menschen mit Behinderungen, die eine stärkere Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt fördern Einhaltung des Nachranggrundsatzes gegenüber anderen Leistungssystemen

6 LWL-Behindertenhilfe Westfalen ASMK November 2007 in Berlin Grundsätze Fortsetzung: Leistungsgewährung, die sich am individuellen Teilhabebedarf des Menschen mit Behinderung orientiert und nicht mehr auf Leistungsform, Leistungsort und Leistungsanbieter abstellt Angemessene Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe Erprobung neuer Formen der Leistungsfinanzierung Quelle: Protokoll der 84. ASMK, Hervorhebung im Originaltext

7 LWL-Behindertenhilfe Westfalen (2008) 87. (2010) ASMK Arbeit einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe Erarbeitung von Vorschlägen Breite Diskussion mit verschiedenen Verbänden (darunter auch Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und Spitzenverbände der Kommunen und Sozialhilfeträger)

8 LWL-Behindertenhilfe Westfalen (2008) 87. (2010) ASMK Benennung besonderer Fragestellungen: - Entwicklung von Maßstäben für praktikable, möglichst bundesweit vergleichbare auf Partizipation beruhender Verfahren der Bedarfsermittlung und des Teilhabemanagements - Trennung der Leistungen zum Lebensunterhalt einschließlich Wohnen von den Fachleistungen der Eingliederungshilfe - Förderung des (trägerübergreifenden) Persönlichen Budgets - Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - Abgrenzung der Eingliederungshilfe zu Leistungen der Pflegeversicherung und zur Hilfe zur Pflege Quellen: Protokolle der 85., 86. und 87. ASMK

9 LWL-Behindertenhilfe Westfalen ASMK November 2010 in Wiesbaden Vorlage eines abschließenden Berichts der Bund-Länder- Arbeitsgruppe Feststellung, dass in vielen Punkte Übereinstimmung mit einer Reihe von Verbänden erzielt wurde, daher breiter Konsens besteht Aufforderung an den Bund bis Ende 2011 einen Arbeitsentwurf für ein Weiterentwicklungsgesetz zu erarbeiten

10 LWL-Behindertenhilfe Westfalen ASMK November 2010 in Wiesbaden Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eckpunkte für die Reformgesetzgebung Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung Oktober 2010: Neuausrichtung der Eingliederungshilfe zu einer personenzentrierten Teilhabeleistung Gesamtsteuerungsverantwortung des Trägers der Sozialhilfe Bedarfsermittlung und Bedarfsfeststellung Zuordnung von Leistungen Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben Ausgestaltung des Vertragsrechts

11 LWL-Behindertenhilfe Westfalen ASMK November 2010 in Wiesbaden Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Neuausrichtung der Eingliederungshilfe zu einer personenzentrierten Teilhabeleistung: - Wandel von der überwiegend einrichtungsorientierten zu einer personenzentrierten Hilfe, dadurch Wegfall der Charakterisierung in ambulante, teilstationäre und stationäre Maßnahmen - Teilhabebedarf wird individuell, bedarfsgerecht und umfassend gedeckt - Wunsch- und Wahlrecht wird beachtet - Grundsätze der Erforderlichkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit werden beibehalten - Differenziertes Leistungsspektrum aus trägerübergreifendem pers. Budget, Geldleistungspauschalen und Leistungen im Dreieckverhältnis

12 LWL-Behindertenhilfe Westfalen ASMK November 2010 in Wiesbaden Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Gesamtsteuerungsverantwortung des Trägers der Sozialhilfe: - Leistungsträgerübergreifende Koordinationsverantwortung des Sozialhilfeträgers (als Beauftragter auch im Namen der anderen Leistungsträger - Keine Verlagerung der Zuständigkeit - Einbindung des Menschen mit Behinderung

13 LWL-Behindertenhilfe Westfalen ASMK November 2010 in Wiesbaden Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Bedarfsermittlung und Bedarfsfeststellung: - Bedarfsermittlung und -feststellung durch den Träger der Sozialhilfe - erstreckt sich auf alle Lebenslagen - Verfahrensschritte in persönlicher Anwesenheit des (potentiell) Leistungsberechtigten - Anspruch auf Beratung - Abstimmung in einer Hilfeplankonferenz - Gesamtplan entsteht und wird als Zielvereinbarung abgeschlossen - Dito bei Wirkungskontrolle - Sozialhilfeträger muss geeignetes Personal für diese Aufgabe vorhalten

14 LWL-Behindertenhilfe Westfalen ASMK November 2010 in Wiesbaden Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Bedarfsermittlung und Bedarfsfeststellung : Das Hilfeplanverfahren ist transparent, berücksichtigt alle Lebenslagen, unabhängig von der Frage, welche Leistungsträger für die Leistungen im Einzelnen zuständig sind, interdisziplinär, konsensorientiert, individuell (unter Einbeziehung der im konkreten Fall maßgeblichen Kontextfaktoren sowie der persönlichen Ressourcen, lebensweltbezogen unter Berücksichtigung der Inklusion, zielorientiert

15 LWL-Behindertenhilfe Westfalen ASMK November 2010 in Wiesbaden Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zuordnung von Leistungen: Leistungsberechtigter hat bei Bedarf Anspruch auf - existenzsichernde Leistungen (Lebensunterhalt und Wohnen nach SGB XII oder SGB II) und auf - behinderungsbedingte Teilhabeleistungen (als individuelle und vom Ort der Leistungserbringung unabhängige (Fach-)Leistungen) im Rahmen der Eingliederungshilfe (incl. notwendige praktische Unterstützung zur Alltagsbewältigung) - Noch offen z.b. Abgrenzung Eingliederungshilfe / Hilfe zur Pflege

16 LWL-Behindertenhilfe Westfalen ASMK November 2010 in Wiesbaden Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben: - Ebenfalls Wechsel von der einrichtungsorientierten zur personenzentrierten Leistung - in Ergänzung zur WfbM alternative Angebotsformen - Leistungsmodule unabhängig von Ort und Anbieter - Rechtscharakter WfbM bleibt, für andere Anbieter ist noch der Rahmen zu definieren - WfbM muss alle Module anbieten, andere Anbieter können einzelne anbieten, gleiche Qualitätsanforderungen - Sozialversicherungsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Status WfbM- Beschäftigte auch bei anderen Anbietern - Neuregelung Aufgaben Fachausschuss - Sicherung der Regelaltersrente - Vorrangig weiterhin Eingliederung/Wechsel von WfbM zum allgemeinen Arbeitsmarkt

17 LWL-Behindertenhilfe Westfalen ASMK November 2010 in Wiesbaden Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Ausgestaltung des Vertragsrechts: - Bisherige Vertragsgrundlagen müssen auf Fachleistungen ausgerichtet werden, Überarbeitung Landesrahmenverträge - Wirkungsorientierung und Qualitätssicherung der Leistungen bedeutsamer Quelle: Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Oktober 2010

18 LWL-Behindertenhilfe Westfalen 18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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