Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes. Hannover im September Axel Merschky, BP-LWTG
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- Waldemar Geier
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1 Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes Hannover im Axel Merschky, BP-LWTG Folie 1
2 BP-LWTG Rheinland-Pfalz Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Maßregelvollzugsgesetz Aufsicht nach dem PsychKG Referatsleiter: Axel Merschky Folie 2
3 BP-LWTG RHEINLAND-PFALZ Regionale Zuständigkeiten an den Standorten Koblenz, Landau, Trier und Mainz (LSJV). berät ältere Menschen, volljährige Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige volljährige Menschen sowie deren Angehörige und Betreuerinnen und Betreuer, berät und prüft mehr als 750 Einrichtungen und Wohnformen in Rheinland-Pfalz, führt die Aufsicht über die 3 MRV-Einrichtungen im Land mit 640 Plätzen, führt die Aufsicht über die 29 PsychKG-Einrichtungen im Land Rheinland-Pfalz. Folie 3
4 BP-LWTG RHEINLAND-PFALZ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 26 Vollzeitstellen, davon: 2,25 Stellen Pflegefachkräfte 0,75 Stelle Juristen 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit verwaltungsrechtlicher und/oder sozialpädagogischer Ausbildung Folie 4
5 BP-LWTG RHEINLAND-PFALZ Föderalismusreform I Teilung der Zuständigkeiten: Privatrechtliche Regelungen bleiben beim Bund, WBVG Öffentlich-rechtliche Zuständigkeit der Gefahrenabwehr geht an die Länder, 16 Landesheimgesetze Inkrafttreten des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) am Bereits damit verbundener Paradigmenwechsel: von der Prüf- zur Beratungsbehörde Folie 5
6 BP-LWTG RHEINLAND-PFALZ Beispiel: Pflegeheim in der Stadt Mainz Nach gravierenden Mängeln im Jahr 2013 intensive Beratung und Prüfung, insgesamt 23 Beratungen und Prüfungen durch die BP- LWTG Erneut Mängel bei Prüfung im Jahr 2014, Aufnahmestopp und zusätzliche Personalforderungen, seitdem wiederum ca. 15 Beratungen und Prüfungen Fazit: Qualitätsverantwortung liegt beim Träger Folie 6
7 Änderungsgesetz zum LWTG Resultat aus diesen und anderen Erkenntnissen: Landesgesetz zur Weiterentwicklung der Wohnformen und zur Stärkung der Teilhabe als Änderungsgesetz zum LWTG Zur Zeit im Gesetzgebungsverfahren Erste Lesung heute im Landtag Vorstellung einiger wesentlicher Punkte: Folie 7
8 Änderungsgesetz zum LWTG Stärkung der regionalen Strukturplanung Oftmals werden Pflegeeinrichtungen in einer Kommune gebaut, obwohl hierfür kein Bedarf besteht Die Folge sind Leerstände und teilweise erheblicher Fachkräftemangel Es setzt ein Kampf um das verbleibende Fachpersonal ein, was zu hoher Fluktuation und zu Qualitätsdefiziten führt Neu: Träger muss vor dem Bau einer neuen Einrichtung das Gespräch mit der Kommune suchen. Folie 8
9 Änderungsgesetz zum LWTG Wegfall von Regelprüfungen Bis dato Pflicht zur Regelprüfung einmal jährlich in jeder Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot Nunmehr nur noch Anlassprüfungen bei Beschwerden und Hinweisen auf Mängel Stattdessen Regeberatungen mit einem qualitätsunterstützenden Ansatz Aber auch: Bei der Feststellung von Qualitätsdefiziten schnellere Eingriffsmöglichkeiten für die BP-LWTG! Maxime: Man kann keine Qualität in eine Einrichtung hineinprüfen Folie 9
10 Änderungsgesetz zum LWTG Automatischer Aufnahmestopp Einrichtung wird durch das Gesetz verpflichtet zu prüfen, ob der Personaleinsatz der letzten zwölf Monate den vereinbarten/gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht Falls die Einrichtung nach unten abweicht: Anzeigepflicht durch die Einrichtung Per Gesetz definiertes Verbot der Aufnahme neuer Bewohner bis a) Die gesetzlichen/vertraglichen Verpflichtungen wieder eingehalten werden oder b) ein Dialog mit gemeinsamer Lösungsfindung mit der BP-LWTG stattgefunden hat. Folie 10
11 Änderungsgesetz zum LWTG Verzicht auf Qualitätsberichte Evaluationsprozess im Auftrag der Landesregierung Viele unterschiedliche Institutionen veröffentlichen bereits Berichte für Verbraucherinnen und Verbraucher Nach wie vor nicht einvernehmlich zu definierende Frage, was Qualität in der Pflege überhaupt ist Folge: Mehr Konfusion als Klarheit für den Verbraucher Daher: Verzicht auf eigener Qualitätsberichte, Erweiterung des Beratungsauftrages der BP-LWTG Folie 11
12 Änderungsgesetz zum LWTG Änderungen bei ambulant betreuten Wohnformen Wegfall einer Definition von selbstorganisierten Wohngemeinschaften, die nicht unter das LWTG fallen Pflicht zum Vorhalten einer Liste durch den Träger, wer welche Leistungen in einer Wohngemeinschaft erbringt Ambulant betreute Wohnformen für Menschen mit Intensivpflegebedarf und schweren kognitiven Einschränkungen fallen immer unter das Gesetz Der Schutzbedarf ist für diesen Personenkreis stets gegeben Folie 12
13 Änderungsgesetz zum LWTG Sanktionsmöglichkeiten bei Mängeln: Beratung und Schließen einer Vereinbarung Anordnungen Aufnahmestopp Beschäftigungsverbot; kommissarische Leitung Untersagung des Betriebs Folie 13
14 Noch Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 14
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