PERSÖNLICHE ASSISTENZ & PERSÖNLICHES BUDGET
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- Ida Bieber
- vor 8 Jahren
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1 Univ.-Ass. Dr. Sascha Plangger Bereich: Disability Studies und Inklusive Pädagogik PERSÖNLICHE ASSISTENZ
2 UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention anerkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen, mit den gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben. einschließlich der persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig ist; Artikel 3 Die Grundsätze dieses Übereinkommens sind: a) die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Selbstbestimmung;
3 Persönliche Assistenz ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, kein Modell entspricht derzeit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. Kritikpunkte: SITUATION IN ÖSTERREICH Zielgruppenbeschränkung (PA ist nicht für alle Menschen mit Behinderung zugänglich) Bedarfsbeschränkung nach Pflegestufe (medizinisches Modell von Behinderung) Stunden- oder Bedarfsdeckelungen (Diskriminierung von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf) Unterschiedliche Organisationsformen (entweder Arbeitgebermodell oder Dienstleistermodell) Ausbau von Parallelsystemen (Gewichtung auf institutionelle Versorgung und Betreuung) (Schachinger 2015: Persönliche Assistenz in Österreich. ÖAR Nationaler Informationstag 2015)
4 ZIELPERSPEKTIVE Persönliche Assistenz als Menschenrecht Niemand darf aufgrund von Alter, Art und Ausmaß der Beeinträchtigung bzw. der notwendigen Unterstützung oder der Wohnsituation von Persönlicher Assistenz ausgeschlossen werden. Das Ausmaß Persönlicher Assistenz orientiert sich am individuellen Unterstützungsbedarf der Person, das schließt medizinische Einstufungen, als auch Stunden- und Bedarfsdeckelungen kategorisch aus. Die Kombination aus Arbeitgeber- und Dienstleistermodellen muss möglich sein. Abbau von Parallelsystemen in Richtung De-Institutionalisierung und Persönlicher Assistenz Die Position der behinderten Menschen als Nutzer/Kunde soll gestärkt werden Ein Angebotswandel gemäß Nachfrage zugunsten flexibler, offener Hilfen soll erfolgen Umorientierung und Umsteuerung in der Behindertenhilfe
5 PERSÖNLICHES BUDGET Von der Sachleistung zur Geldleistung Ohne das Persönliche Budget (Sachleistung): Geld vom Staat Dienstleister / Anbieter Unterstützung Mit einem Persönlichen Budget (Geldleistung): Geld vom Staat Person Unterstützung
6 PERSÖNLICHES BUDGET Von der Sachleistung zur Geldleistung Das Persönliche Budget als Direktzahlung von Leistungen an die NutzerInnen verändert ihre Rolle: Eine bedarfsgerechte Geldleistung macht NutzerInnen von Assistenzleistungen entweder zu KundInnen, welche die notwendige Unterstützungsleistung bei Leistungsanbietern einkaufen oder auch zu ArbeitgeberInnen ihrer persönlichen AssistentInnen. Das Persönliche Budget ermöglicht den NutzerInnen, umfassende Selbstbestimmung und Eigenverantwortung; das Wahlrecht als KundInnen oder ArbeitgeberInnen zu agieren; Einflussnahme auf Inhalt, Umfang und Qualität der Unterstützungsleistungen; eine an die individuelle Lebenswelt orientierte Unterstützung; bedarfsgerechte Persönliche Assistenz;
7 ERFAHRUNGEN MIT DEM PERSÖNLICHEN BUDGET PERSÖNLICHE ASSISTENZ 2008 Rechtsanspruch auf Persönliches Budget in Deutschland: Welche Leistungen können mit dem Persönlichen Budget bezahlt werden? Leistungen zur Medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Arbeit Wohnen Freizeit Mobilität Mit dem Persönlichen Budget können Leistungen von Dienstleister gekauft werden, oder man kann als ArbeitergeberIn selbst AssistentInnen beschäftigen, man kann Hilfe von Privatpersonen oder auch Hilfsmittel und Sachleistungen damit bezahlen. Die unterschiedlichen Möglichkeiten können kombiniert werden.
8 ERFAHRUNGEN MIT DEM PERSÖNLICHEN BUDGET BudgetnehmerInnen in Deutschland: Personenkreis Männer und Frauen gleichermaßen alle Altersgruppen sind vertreten, Durchschnittsalter: Mitte 30 unterschiedliche Formen von Beeinträchtigungen: psychische Beeinträchtigungen (42%) kognitive Beeinträchtigungen (31%) körperliche Beeinträchtigungen (19%) sonstige Beeinträchtigungen (8%) Überwiegend Personen in Privatwohnungen, einige im ambulant betreuten Wohnen, kaum Personen im Wohnheim (Wansing 2015, Vortrag im Rahmen der Sitzung des Tiroler Monitoringausschusses am )
9 ERFAHRUNGEN MIT DEM PERSÖNLICHEN BUDGET Wofür wird das Persönliche Budget eingesetzt: Ausschließlich professionelle Dienste (48%) Kombination professionelle Dienste und nicht professionelle UnterstützerInnen (14%) Ausschließlich nicht professionelle UnterstützerInnen (13%) Arbeitgebermodell (13%) Allgemeine Dienstleistungen/Sachmittel (6%) Sonstiges (Wansing 2015, Vortrag im Rahmen der Sitzung des Tiroler Monitoringausschusses am )
10 ABLAUF Antragsstellung Bedarfsfeststellung Bedarf, Leistungen u. Budgethöhe Zielvereinbarung Leistungsziele und Qualitätssicherung Bewilligungsbescheid Ausbezahlung Verwendungsnachweis Partizipation nichts ohne uns über uns! Die NutzerInnen sind die Instanz mit der zu verhandeln ist. Sie wirken aktiv am Verfahren mit und bringen ihre eigenen Ziele, Wünsche und Vorstellungen ein. Bedarfs- und Zielvereinbarungen: Selbsteinschätzungsbögen Persönliche Zukunftsplanungen usw. Beratung und Budget-Assistenz: Für die Antrags- u. Bedarfsfeststellung, für die Organisation der Leistungen und für die Abwicklung des Verwendungsnachweises brauchen NutzerInnen möglicherweise Unterstützung, die durch ein zusätzliches Budget garantiert werden muss.
11 GRÜNDE KEIN PERSÖNLICHES BUDGET ZU BEANTRAGEN Es gibt keine (unabhängige, gute) Information und Beratung Man erfährt vorher nicht, wie der Bedarf ermittelt wird und wie viel Geld man bekommt Es dauert sehr lange, bis der Antrag bewilligt wird Die Leistungsträger bestimmen zu viel, wofür das Geld ausgegeben werden darf Die BudgetnehmerInnen müssen sehr genau nachweisen, wofür sie das Geld ausgegeben haben Wenn Budgetassistenz benötigt wird, gibt es dafür häufig kein extra Geld Es ist schwierig, passende UnterstützerInnen zu finden. POSITIVE VERÄNDERUNGEN IM LEBEN Mehr Aktivitäten und soziale Teilhabe Psychische Stabilisierung und Wohlbefinden Passendere Hilfen Versorgungssicherheit, auch in Krisensituationen Mehr Selbstbewusstsein und Selbstsicherheit
12 PILOTPROJEKT PERSÖNLICHES BUDGET IN TIROL Das Pilotprojekt startet in der ersten Jahreshälfte 2016 und ist auf eineinhalb Jahre, maximal bis Ende 2017 mit der Option auf Verlängerung angelegt. In dieser Zeit haben die 15 ProjektteilnehmerInnen die Möglichkeit, Dienstleistungen wie Persönliche Assistenz oder Mobile Begleitung einzukaufen (Dienstleistermodell) oder sie stellen selbst AssistentInnen (Arbeitgebermodell) für sich an. Auch eine Kombination aus diesen beiden Modellen ist möglich. Am Ende des Jahres muss ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden.
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