Ist die Werkstatt für Menschen mit Behinderung am Ende?!

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1 Ist die Werkstatt für Menschen mit Behinderung am Ende?! Workshop beim Fachtag Inklusion für Menschen mit Behinderung Schlagwort oder mehr? des Caritas-Verbandes Freiburg-Stadt e.v. 17. November 2009

2 Zur Person: Bernhard Lengl Dipl.-Sozialpädagoge (FH) Betriebswirt (VWA) Bereichsleiter Arbeit und Integration Förder- und Betreuungsbereich (FBB) (120 Plätze) Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) (530 Plätze) Integrationsprojekte (zwischen TeilnehmerInnen) Gewerbliche Integrationsfirmen (90 MitarbeiterInnen, davon 20 mit Behinderung)

3 Inklusion bedeutet die Akzeptanz von Unterschiedlichkeit und nicht die Tolerierung!

4 Grundannahme/-prämisse/-definition von Arbeit in der UN-Konvention: Arbeit : mehr als 1 Stunde/Woche wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung/(Erwerbs-)Arbeit

5 UN-Konvention Artikel. 26 Habilitation und Rehabilitation (1) Die Vertragsstaaten treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, einschließlich durch die Unterstützung durch andere Menschen mit Behinderung, um Menschen mit Behinderung in die Lage zu versetzen, ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten sowie die volle Einbeziehung in alle Aspekte des Lebens und die volle Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zu erreichen und zu bewahren.

6 Zu diesem Zweck organisieren, stärken und erweitern die Vertragsstaaten umfassende Habilitations- und Rehabilitationsdienste und programme, insbesondere auf dem Gebiet der Gesundheit, der Beschäftigung, der Bildung und der Sozialdienste, und zwar so, dass diese Leistungen und Programme (a).. (b) die Einbeziehung in die Gemeinschaft und die Gesellschaft in allen ihren Aspekten sowie die Teilhabe daran unterstützen, freiwillig sind und Menschen mit Behinderung zur Gemeinde so nah wie möglich zur Verfügung stehen, auch in ländlichen Gebieten. (2). (3).

7 Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung (1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderung zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.. (a) (e) für Menschen mit Behinderungen Beschäftigungsmöglichkeiten und beruflichen Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt sowie die Unterstützung bei der Arbeitssuche, beim Erhalt und bei der Beibehaltung eines Arbeitsplatzes und beim beruflichen Wiedereinstieg zu fördern.

8 Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2009 es ist nicht Ziel des Reformvorhabens, Teilhabemöglichkeiten und Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige einzuschränken, zu ihrem Nachteil zu kürzen oder wegfallen zu lassen. unbeschadet dessen wird eine Kostenneutralität angestrebt. Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Entwicklung eines durchlässigen und sensiblen Hilfesystems sowie Schaffung von Beschäftigungsalternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen

9 Förderung der inklusiven Sozialraumgestaltung / Erarbeitung von Handlungsstrategien zum Auf- und Ausbau eines inklusiven Sozialraumes Wirkungskontrolle dauerhafte Nachteilsausgleiche für Werkstattbedürftige auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (Budget für Arbeit) Wettbewerb durch unterschiedliche Anbieter in allen drei Bereichen (EV, BBB, AB) die Gesamtverantwortung für die Steuerung der Teilhabeleistung von der Bedarfsfeststellung bis zur Wirkungskontrolle obliegt den Trägern der Sozialhilfe

10 um die Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen, wird ein berufliches Orientierungs- Verfahren eingeführt. wesentlich behinderte Menschen erhalten die Möglichkeit, ihre Bedarfe nicht nur in einer anerkannten WfbM, sondern auch bei anderen Anbietern (durch Dritte) und in anderer Form zu decken. auch das Leistungsspektrum zur Teilhabe am Arbeitsleben wird von einer einrichtungsorientierten zu einer personenzentrierten Leistung ausgerichtet. Neuausrichtung der Eingliederungshilfe durch den Aus- und Aufbau sozialräumlicher Unterstützungsstrukturen.

11 wesentliche Elemente des Sozialraums: ehernamtliche Strukturen, Hilfe-Mix-Strukturen, wohnortnahe Begegnungs- und Beratungsstrukturen, Netzwerkstrukturen, Unterstützung familiärer Strukturen.. berufliches Orientierungsverfahren (Übergang Schule/Beruf): vorrangiges Ziel ist eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt damit werden auch für den Personenkreis der schwerstbehinderten Menschen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf die Chancen auf ihre Teilhabe am Arbeitsleben erhöht. Praktika sollen vorrangig in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes durchgeführt, begleitet und evaluiert werden. Hierfür sind verstärkt Kooperationen mit regulären Vertrieben aufzubauen.

12 das Leistungsspektrum zur Teilhabe am Arbeitsleben wird von einer einrichtungsorientierten zu einer personenzentrierten Leistung ausgerichtet, der Rechtsanspruch richtet sich künftig auf die Leistung. anstelle der heute im SGB IX beschriebenen Leistungen im Eingangs-, Berufsbildungs- und Arbeitsbereich werden Leistungsmodule definiert, die der Mensch mit Behinderung unabhängig vom Ort und Träger der Leistungserbringung - auch in Form eines persönlichen Budgets in Anspruch nehmen kann. die Leistung kann durch anerkannte WfbM s sowie andere Leistungserbringer erbracht werden. Die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen und der arbeitsrechtliche Status sind dann unabhängig von Ort und Träger der Leistungserbringung.

13 anerkannte WfbM s müssen (weiterhin) alle Module vorhalten (fachliche Anforderung wie bisher). Andere Leistungserbringer können einzelne Module anbieten, die geeignet sind, die Teilhabe am Arbeitsleben außerhalb der Werkstatt zu fördern. Die fachlichen Anforderungen an andere Leistungserbringer sollen den vergleichbaren Anforderungen an Werkstätten entsprechen.

14 Positionen von DCV und CBP zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung Bedarfsgerechte Leistungen zur Verbesserung und zum Erhalt der Teilhabe sind personenorientiert und somit unabhängig von institutionellen Voraussetzungen zu gewähren. Beratung und Assistenz zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und am Arbeitsleben müssen in der Lebenswelt und nicht in Sonderwelten ausgebaut werden. auch die Leistungen der Teilhaber am Arbeitsleben sind unabhängig von der Institution oder dem Ort zu gewähren, in der oder an dem die Teilhabe verwirklicht wird. deshalb müssen die Differenzierung von Leistungsformen, Leistungsorten oder Leistungsanbietern und eine Anknüpfung von Rechtsfolgen an eine bestimmte Leistungsform entfallen.

15 Das gegenwärtige Leistungssystem zementiert die starken Grenzen zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor, indem noch häufig aus einer bestimmten Leistungskonstellation eine bestimmte Leistungsform folgt. Leistungen der Eingliederungshilfe, die für den Werkstattplatz zur Verfügung stehen, müssen auch für andere Beschäftigungsorte als die Werkstatt möglich sein.

16 Werkstatt als Kompetenzzentrum für Arbeit Agentur-Charakter Teilhabe am Arbeitsleben Integrationsprojekte Beratungsstelle (SGB) Zuverdienstfirma aktionbildung DIA-AM Netzwerk- Agentur Plus (SGB II) IFD WfbM FuB Übergangsgruppe Integrationsmanagement Netzwerk-Agentur IF 3 Bereiche FuB - WfbM EV BBB AB (SGB IX) betriebl. BBB Aussenarbeitsplätze/-gruppen virtuelle WfbM UB Bildungsträger

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