Workshop 6 Reform der Eingliederungshilfe - Bundesteilhabegesetz

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1 Aktion Psychisch Kranke e.v Forum für Gesundheitswirtschaft Arbeit für Menschen mit psychischen Erkrankungen Workshop 6 Reform der Eingliederungshilfe - Bundesteilhabegesetz Bedarfserhebung oder integrierte Hilfeplanung Ulrich Krüger, Aktion Psychisch Kranke

2 Aktion Psychisch Kranke e.v Empfänger von Eingliederungshilfe 2012: ca Anstieg 2007 bis % jahresdurchschnittlichen Steigerungsrate rund 5 % Kosten der Eingliederungshilfe 2012: ca. 15 Mia Steigerung der Kosten : 31% jahresdurchschnittlichen Steigerungsrate rund 4 %

3 Aktion Psychisch Kranke e.v Durchschnittliche jährliche Steigerungsrate Fallzahlen: Stationäre Wohnhilfen 3,6 % ambulanten Wohnhilfen 13,2 % WfbM 2,8 % Fallkosten: Stationäre Wohnhilfen 1,5 % ambulanten Wohnhilfen 0,8 % WfbM 1,1 %

4 Aktion Psychisch Kranke e.v Bericht der cons_sens GmbH Verbesserung der Datengrundlage zur strukturellen Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung Im Zeitraum von 2012 bis 2020: Steigerung der Zahl der Leistungsberechtigten um 24 Prozent (von auf ) Steigerung der Ausgaben für die Eingliederungshilfe um 31 Prozent (von 16,5 Mrd. Euro auf 21,6 Mrd. Euro).

5 Aktion Psychisch Kranke e.v Zugesagter Mitteltransfer zur Entlastung der Kommunen z.b. durch 5 Milliarden - Bundeszuschuss an Pflegeversicherung (Pflegeleistungen in stationären Einrichtungen) - Bund finanziert Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Bundesteilhabegeld?

6 Aktion Psychisch Kranke e.v BMAS: Schaffung einer Eingliederungshilfe neu, insbesondere: Steuerung der Leistungen der Eingliederungshilfe verbessern Verbesserung der vorgelagerten Systeme und der Zusammenarbeit Bessere Koordinierung der Rehabilitationsträger Keine neue Ausgabendynamik

7 Aktion Psychisch Kranke e.v Mai 2015 Abschlussbericht der AG Sommer 2015 Gesetzentwurf - Referenten Anfang 2016 Gesetzentwurf - Kabinett Mitte 2016 Verabschiedung Gesetz

8 Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Beschlüsse der Bund-Länder- Arbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz

9 Aktion Psychisch Kranke e.v Grundlagenpapier Zu den Überlegungen der Bund-Länder- Arbeitsgruppe Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung der ASMK 23. August 2012

10 Konzept zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe Personenzentrierte Ausrichtung der Eingliederungshilfe verfolgt emanzipatorischen und bürgerrechtlichen Ansatz (UN-Konvention, Grundsätze SGB IX und XII, Grundrecht auf Gleichberechtigung) Als personenzentrierte Hilfe konzentriert sich die Eingliederungshilfe auf die reine Fachmaßnahme; daneben werden innerhalb des Systems des SGB XII die existenzsichernden Leistungen zum Lebensunterhalt einschließlich der Kosten der Unterkunft gewährt Verbesserung der Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen

11 Zielsetzung und handlungsleitende Grundsätze Stärkung von Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Selbsthilfepotentialen Orientierung der Hilfen am individuellen Teilhabebedarf Orientierung an persönlichen Bedürfnissen und Wünschen, nicht an Wohnformen Priorität der Eingliederung in den allg. Arbeitsmarkt Annäherung der Lebensbedingungen Einhaltung des Nachranggrundsatzes aus Sicht der Länder auch ggü. anderen Leistungssystemen Zuständigkeit: Hilfen aus einer Hand für ambulante, stationäre und teilstationäre Leistungen Stärkung der Zivilgesellschaft und Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements

12 Konzept zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe Zugang zum Teilhabesystem durch ein einheitliches, personenzentriertes, ziel- und wirkungsorientiertes Teilhabemanagement Schaffung vielfältiger gemeindezentrierter Angebote mit dem Ziel der Verbesserung der Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen Systematischer Vergleich von Strukturdaten der Eingliederungshilfe für fachlichen Dialog und Weiterentwicklung der ziel- und wirkungsorientierten Steuerung

13 Umsetzung des Konzeptes Regelungsbedarf 1. Personenzentrierte Ausrichtung Aufhebung bzw. Änderung der Bestimmungen im SGB XII, die nach Angebotsformen unterscheiden z.b.: Leistungen für Einrichtungen nach 13 SGB XII; Schaffung einer Generalklausel zu den Grundprinzipien von Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen nach 35 SGB XII Pauschalierte Geldleistungen als Alternative zu Leistungen im Dreiecksverhältnis - 75 ff. SGB XII Schaffung ausreichender Angebotsstrukturen im Rahmen des personenzentrierten Ansatzes

14 2. Konzentration der Eingliederungshilfe auf Fachmaßnahmen Insbesondere im Vertragsrecht der 75 ff. SGB XII und in den Landesrahmenverträgen wird künftig nicht mehr nach Einrichtungen, Diensten, ambulant, teilstationär, stationär unterschieden, sondern konsequent auf fachlich beschriebene Leistung abgestellt Systematik der Vergütungsvereinbarung, 76 II SGB XII Grund-, Maßnahmepauschale, Investitionsbetrag wird verändert: Fachleistungsvergütung differiert nur noch nach Leistungsqualität und zeitlicher Intensität, nicht aber nach Angebotsform

15 2. Konzentration der Eingliederungshilfe auf Fachmaßnahmen Für alle Bedarfe, die Gegenstand der HLU sind, gelten die Regelungen des Dritten und Vierten Kapitels SGB XII Finanzierungsbestandteile für Unterkunft und Verpflegung in Grund- / Maßnahmepauschale und Investitionsbetrag n. 76 II SGB XII entfallen Behinderungsbedingte Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt werden rechtssystematisch anders zugeordnet

16 3. Steuerungsfunktion der Sozialhilfeträger Die unterschiedlichen Begriffsdefinitionen in der Einzelfallsteuerung (Leistungsabsprache, Förderplan, Gesamtplan, Eingliederungsplan, Versorgungsplan) sind aus Sicht der Länder zu vereinheitlichen und unter Berücksichtigung des partizipativen Ansatzes der Teilhabe zu konkretisieren Die Übermittlung von Diagnosedaten an Leistungsträger muss aus Sicht der Länder zur Vermeidung datenschutzrechtlicher Bedenken im SGB XII verankert werden

17 Aktion Psychisch Kranke e.v Wer stellt den Bedarf fest? Wer stellt den geeignetsten Leistungserbringer fest? Wer legt die Koordination fest? Wer wertet die Ergebnisse aus?

18 3. Steuerungsfunktion der Sozialhilfeträger Fallmanagement und Bedarfsfeststellungsverfahren auf Grundlage bundeseinheitlicher Kriterien. Rechtliche Rahmenbedingungen zur Entwicklung bundeseinheitlicher Kriterien aus Ländersicht erforderlich Verankerung der Wirksamkeitskontrolle als Bestandteil von Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungsvereinbarungen im Vertragsrecht nach 75 ff. SGB XII

19 2.3 Steuerungsfunktion der Sozialhilfeträger Verfahrensschritte: 1. Feststellung des Leistungsanspruchs dem Grunde nach 2. Aufnahme der Wünsche des LB 3. Feststellung der angemessenen Unterstützungsmaßnahmen 4. Zielvereinbarung oder Bescheid 5. Verfahren bei Nichteinigung

20 1. 2. Feststellung dem Grunde nach Wünsche des Leistungsberechtigten 3. angemessene Unterstützungsmaßnahmen Leistungsberechtigter / Betreuer - Sozialhilfeträger - Sachverständiger (z.b. Ges-Amt, behandelnder Arzt) - Leistungsberechtigter / Betreuer - Sozialhilfeträger - Angehörige / Zeugen - Beistände Hilfeplankonferenz: -Leistungsberechtigter / Betreuer - Beistände / Bevollmächtigte - Sozialhilfeträger - Weitere Leistungsträger Zielvereinbarung - Leistungsberechtigter / Betreuer - Sozialhilfeträger bei Nichteinigung gerichtliches Verfahren

21 Das Hilfeplanverfahren ist durch den Träger der Sozialhilfe nach folgenden Grundsätzen durchzuführen: transparent alle Lebensbereiche berücksichtigend, leistungsträgerübergreifend interdisziplinär konsensorientiert individuell lebensweltbezogen unter Berücksichtigung der Inklusion bei Wohnen, Arbeiten, Tagesgestaltung, Teilnahme am gesellschaftlichem Leben zielorientiert, das heißt unter Benennung konkreter Ergebnis- und Zwischenziele

22 Die Abstimmung der angemessenen Leistungen/Hilfen nach Inhalt, Umfang, zeitlicher Dauer und Zeitpunkten findet in einer Hilfeplankonferenz statt. Alle in Betracht kommenden Leistungsträger sind zur Teilnahme an der Hilfeplankonferenz verpflichtet.

23 Aktion Psychisch Kranke e.v BMAS zu TOP 3 vom 17. September 2014: Bedarfsermittlung und feststellung Trennung von Verfahren und Instrumenten Festlegung des Verfahrensablaufs Teihabe Einschränkung, Ziele, Bedarfe, Leistungen Benennung von Anforderungen an die Instrumente Bestimmung der Verfahrensbeteiligten und ihrer Rechte und Pflichten Zuständigkeitsklärung und ggf. trägerübergreifend

24 AKTION PSYCHISCH KRANKE e.v. Forderung 1: Sicherstellung bedarfsgerechter Leistung - kein aktueller Klient wird schlechter gestellt - individueller Bedarf bleibt unverändert Anspruchsgrundlage - Budgetregelungen und Pauschalierungen brechen nicht den individuellen Anspruch

25 Aktion Psychisch Kranke e.v Forderung 2 Kooperative Hilfeplanung: - Leistungsberechtigter - Hilfeplaner - Bezugspersonen - Alle Leistungsträger - Leistungserbringer - Multiprofessionelle Fachkompetenz

26 Aktion Psychisch Kranke e.v Forderung 3 Sicherstellung des regionalen Angebots durch Finanzierung fallübergreifender Leistungen - Vorhaltekosten (für Mitglieder des GPV) - Querschnittsaufgaben - Prävention

27 Aktion Psychisch Kranke e.v Besten Dank für die Aufmerksamkeit!

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