Steuerungsnotwendigkeiten in der Eingliederungshilfe. Vortrag Dr. Peter Gitschmann, DV-Netzwerktagung, , Hannover

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1 Steuerungsnotwendigkeiten in der Eingliederungshilfe Ansätze und Wirkungen Vortrag Dr. Peter Gitschmann, DV-Netzwerktagung, , Hannover

2 Steuerung der Eingliederungshilfe 1. Steuerungsnotwendigkeiten der Eingliederungshilfe (Rahmenbedingungen, Philosophie ) 2. Steuerungsebenen a. Struktur- und Angebotssteuerung b. Fallmanagement 3. Effekte der Steuerung / Ziel- und Wirkungsorientierung a. Struktur- und Angebotsebene b. Einzelfallebene 4. Ausblick Folie 2

3 1. Steuerungsnotwendigkeiten Eingliederungshilfe Die derzeitige Eingliederungshilfe (6. Kap. SGB XII) deckt in der Sozialhilfe ein allgemeines Lebensrisiko ab, ist nachrangig und überwiegend bedürftigkeitsabhängig gestaltet, hat zahlreiche Leistungsschnittstellen zu anderen Sozialleistungssystemen (SGB V, SGB VIII, SGB XI), ist durch eine langjährige dynamische Fallzahl- und Ausgabensteigerung geprägt, muss vom Leistungsträger kompetent, trägerübergreifend und partizipativ gesteuert werden, muss personen-, leistungs-, sozialraum- und wirkungsorientiert umgestaltet werden. Der aktuelle rechtliche Rahmen sowie die Finanzierungsbedingungen entsprechen nicht mehr den o.g. Anforderungen. Folie 3

4 1. Steuerungsnotwendigkeiten Eingliederungshilfe Daten und Fakten zur Eingliederungshilfe Rechtsgrundlagen: 6. Kap. SGB XII, SGB IX, Teil 1 Finanzierung: Länder/Kommunen (Sozialhilfe) sowie Betroffene (Einsatz Einkommen + Vermögen, Unterhalt) Leistungsträger: 23 überörtl. + hunderte örtl. Träger der Sozialhilfe (Städte und Landkreise) EGH-Ausgaben 2013: 14,7 Mrd. (brutto) 14,1 Mrd. (netto) Leistungsberechtigte 2013: (Jahresverlauf) (Stichtag Jahresende) Folie 4

5 1. Steuerungsnotwendigkeiten Eingliederungshilfe Zur Philosophie : Der Leistungsträger der Eingliederungshilfe hat eine weitgehende Strukturverantwortung ( 19 SGB IX) hat eine weitgehende Steuerungsverantwortung ( 58 SGB XII). Allgemeine Steuerungsziele sind Stärkung von Autonomie und Selbstbestimmung der Leistungsberechtigten Personen-, Leistungs- und Wirkungsorientierung in der Bedarfsdeckung Inklusion und Teilhabe Partizipation Das in Vorbereitung befindliche Bundesteilhabegesetz wird diese Ansätze aufgreifen und präzisieren (s. u.) Folie 5

6 2. Steuerungsebenen 2.1 Struktur- und Angebotssteuerung Landesrahmenverträge nach 79 SGB XII Zielvereinbarungen mit Verbänden und Trägern Budgetvereinbarungen mit Trägern Einzelvereinbarungen nach 75 SGB XII z. B. Ambulantisierung / Umwandlung bisher stationärer Einheiten in ambulant betreutes Wohnen Umbau der ambulanten Sozialpsychiatrie / sozialräumlich vernetztes, niedrigschwelliges, budgetiertes Angebot Folie 6

7 2. Steuerungsebenen 2.2 Fallmanagement qualifiziertes, partizipatives Gesamtplanverfahren Ziel: angebotsdominierte Bedarfsfeststellung + Bedarfsdeckungsentscheidung durchbrechen personen-, bedarfs-, leistungs- und wirkungsorientiertes Fallmanagement etablieren FHH: seit 2009 zentrales Fachamt Fallmanagement EGH 145 Fallmanager/innen (Messzahl: 1 : 150; real: 1 : 220) Leistungsberechtigte in der EGH 420 Mio. Jahresausgaben EGH 2014: Ergänzung um ärztliche Kompetenz (zeitnahe Feststellung von Art und Wesentlichkeit der Behinderung) Folie 7

8 3. Effekte der Steuerung 3.1 Struktur- und Angebotsebene Ambulantisierungsgrad EGH HH: 65 % (Rang 2 im BAGüS-Benchmarking) keine klassischen stationären Einrichtungen mehr (nur noch stadtteilintegrierte kleine Wohngruppen) besondere Bedeutung ambulant betreuter Wohngemeinschaften schwierige Schnittstelle SGB XI-Pflegeleistungen Ambulante Sozialpsychiatrie (dynamischster EGH-Teilbereich): sozialräumliche Verankerung und Vernetzung der Hilfen Trägerbudgets niedrigschwelliges, präventives Angebot außerdem: WfbM-Budgets, Budget für Arbeit, Zielgruppendifferenzierung/Teilzeitangebote Tagesförderung, Geldpauschalleistungen Folie 8

9 3. Effekte der Steuerung 3.2 Einzelfallsteuerung sinkende Durchschnitts-Fallkosten konsequente Erschließung vorrangiger Leistungen / Nutzung des 14 SGB IX Bedarfsvolumina (Stunden, Bedarfsgruppen, Pauschalen) werden realistischer (i. d. R. niedriger) angesetzt höhere Konfliktfähigkeit und Erfolgsaussicht im Streitfall (Expertise der Fallman. wird vom SG geschätzt) Regelkreis Gesamtplan Individueller Hilfeplan Sozialund Verlaufsbericht Träger akzeptieren / schätzen Fachlichkeit des FM Leistungsberechtigte schätzen Einbindung und Einfluss im Gesamtplanverfahren Folie 9

10 4. Ausblick Die anstehende Reform der Eingliederungshilfe (Bundesteilhabegesetz) wird die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Struktur- und Einzelfallsteuerung verbessern und nach bundeseinheitlichen Kriterien und Maßstäben weiterentwickeln: Konzentration des Leistungserbringungsrechts auf die Fachmaßnahme Personen- und Wirkungsorientierung der Leistungen Wirtschaftlichkeitskriterien für Vergütungen Budgets, Sozialraumorientierung Vertragsstrafen Partizipation Leistungsträger-übergreifende, partizipative Teilhabeplanung seitens des Trägers der EGH Nutzung der Funktion des Beauftragten Zielvereinbarungen mit den Leistungsberechtigten Wirtschaftlichkeitsgebot bei der individuellen Angebotsauswahl Folie 10

11 Schluss Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 11

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