Inklusive Leistungsorganisation von Eingliederungshilfe und Pflege

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1 Dr. Peter Gitschmann Inklusive Leistungsorganisation von Eingliederungshilfe und Pflege - Chancen und Grenzen - Impulsreferat, 19. Oktober 2010 (LmB-Fachtagung ANDERS DEMENT) Dr. P. Gitschmann, BSG d. FHH Okt

2 Gliederung: 1. Normativer Rahmen 2. Aktuelle Probleme 3. Lösungsansätze in Hamburg 4. Diskussion auf Bundesebene 5. Perspektiven 2

3 Normativer Rahmen der Schnittstelle Eingliederungshilfe Pflege SGB XI: 13 Abs. 3 43a SGB XII: 55 SGB IX: 10, 12, 17 VN-Behindertenrechtskonvention: Art. 19, 25, 26 3

4 Aktuelle Probleme/ Brüche bei Leistungslogik (Teilkasko Bedarfsdeckung) Leistungsstrukturen (Zulassung LeistungsV) Leistungsziel (Aktivierung Teilhabe) Leistungsinhalt allgemein (Pflegegeld Sachleistung, Teilhabeleistung Med., Arbeit, Gemeinschaft) Leistungen konkret (Beispiel: Dementenversorgung) Institutionenbezug (Ausgrenzung Behinderteneinrichtungen) Persönlichen Budgets (Gutscheinzwang) 4

5 Lösungsansätze in Hamburg: Doppelzulassung Pflege + EGH Fallmanagement Pflege + EGH im ambulanten Bereich Anrechnung / Teilanrechnung Pflegeleistungen bei AWG Pflege-EGH-WGn: Schwerst-Körper- u. Mehrfachbehinderte Demente 5

6 Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe: Gewährleistung bestmöglicher Autonomie und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen Vernetzung und Integration Stärkung der Bürgerrolle Personen-, Bedarfs- und Leistungsbezug Überwindung institutioneller Verkrustungen und Separierungen ASMK-Beschlüsse, Bund-Länder-AG, lfd. Umsetzung in HH 6

7 Weiterentwicklung Pflegebedürftigkeitsbegriff: teilhabeorientierte Pflege Teilhabebedarf ist f. d. Pflegestufe relevant leistungsberechtigter Personenkreis wird ausgeweitet Schnittmenge Pflege EGH wächst: Module 2, 3, 6, 7, 8 betreffen Pflege und EGH Leistungen nach 55 Abs. 2 Nrn SGB IX betreffen EGH und Pflege 7

8 Lösungsvorschlag des Dt. Vereins: bedarfsgerechte Vereinheitlichung der vorhandenen Strukturen: Häuslichkeitsbegriff, Qualitätssicherung, TPB, Pflegekassen als Reha-Träger Leistungsrechtlich saubere Zuordnung/ Unterscheidung: Pflege oder EGH? Differenzierung nach Zielen, typischen Bedarfsgruppen, Lebensbereichen, Alter? Struktur- und Steuerungsverantwortung? Anrechnung oder Zusammenführung? personenbezogene, institutionen-unabhängige Leistungsflexibilisierung Ausgestaltung der Pflege analog den Grundsätzen der Weiterentwicklung der EGH 8

9 Perspektiven HH: Fortführung der bisherigen pragmatischen Lösungen Erarbeitung einer systematischen Zwischenlösung für alle neuen AWGn mit Bedarfsgruppen Berücksichtigung bei der Entwicklung eines einheitlichen, übergreifenden Bedarfsfeststellungsinstruments u. Fallmanagementverfahrens f. d. Hmb. EGH Beteiligung an der notwendigen generellen gesetzlichen Klärung und Auflösung der Schnittstellenproblematik 9

10 Perspektiven Bund: Gesamtkonzept personenbezogene soziale Dienstleistungen für Menschen mit Assistenzbedarf große Lösung : Beachtung der VN-Behindertenrechtskonvention Einbezug der Pflege ins SGB IX Personen-, Leistungs-, Wirkungsorientierung der Angebote eindeutige Leistungszuordnung ohne Schnittmengen Pragmatische Lösung / Übergang ggf.: Pflegekassen als reine Geldleistungsgeber (Pflegegeld und Sachleistungsbudget)? 10

11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 11

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