Herausforderungen und Chancen der Pflegestärkungsgesetze aus Sicht der Kommunen Beigeordneter Stefan Hahn

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Herausforderungen und Chancen der Pflegestärkungsgesetze aus Sicht der Kommunen Beigeordneter Stefan Hahn"

Transkript

1 Herausforderungen und Chancen der Pflegestärkungsgesetze aus Sicht der Kommunen Beigeordneter Stefan Hahn

2 Zweites und Drittes PSG - Grundsätzliches Die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird begrüßt. Kritik an getrennten Gesetzgebungsverfahren zur Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs im SGB XI und SGB XII Es handelt sich um einen einheitlichen Lebenssachverhalt, der in beiden Gesetzen einheitlich geregelt werden muss. Keine ausreichende Vorbereitungszeit Verabschiedung des Gesetzes wird für den erwartet. Inkrafttreten parallel zum SGB XI zum geplant. Eine reibungslose Umsetzung ist nahezu ausgeschlossen. Bedeutende Fragen sind noch nicht abschließend geklärt.

3 Offene Problemstellungen (1) Anwendung des NBA bei nichtpflegeversicherten Menschen Den Kommunen fehlen die Voraussetzungen zur Anwendung des NBA der Pflegekassen. Eine softwaremäßige Unterstützung ist in den Kommunen noch nicht vorhanden. Es sind noch keine Schulungen des Personals möglich.

4 Offene Problemstellungen (2) Überleitung von Pflegestufe 0-Fällen Im Gesetz fehlt eine Überleitungsregelung für Menschen mit Pflegestufe 0. Eine automatische Umstellung in einen für die Pflegeversicherung in stationären Einrichtungen relevanten Pflegegrad erfolgt nur, wenn bereits eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde. Für alle anderen Leistungsberechtigten ist ab dem eine Neubegutachtung nach dem NBA nötig. Bei einer Einstufung in Pflegegrad 1 fehlt es an Versicherungsleistungen für die stationäre Pflege. Der Bundesrat hat eine Bestandsregelung für die Dauer von drei Jahren gefordert.

5 Ziele der Pflegestärkungsgesetze aus kommunaler Sicht (1) -Verträgliche (budgetneutrale) Überleitung- Benachteiligungen für Betroffene, die bereits Leistungen beziehen, sollen durch Überleitungsregelungen möglichst ausgeschlossen werden. Pflegebedürftige Menschen, aber auch der im Falle der Leistungsunfähigkeit des Pflegebedürftigen eintrittspflichtige Sozialhilfeträger, sollen darüber hinaus nicht mehrbelastet werden. Stattdessen: hohes Kostenrisiko der Sozialhilfe Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG): Mehrkosten von bis zu 1 Mrd. Euro jährlich. Der Bundesrat fordert eine Evaluations-und Kostenausgleichsklausel zugunsten der Träger der Sozialhilfe. Entstehende Mehrausgaben sollen den Trägern der Sozialhilfe durch eine Bundesbeteiligung auf der Basis einer vorher erfolgten Evaluation erstattet werden.

6 Ziele der Pflegestärkungsgesetze aus kommunaler Sicht (2) -klare Abgrenzung zwischen Pflege und Behinderung- Eine klare Abgrenzung gelingt nicht (Abgrenzung nach Leistungsschwerpunkt) Bundesrat schlägt eine alternative Abgrenzungsregelung vor: Vorrang der Leistungen der Pflegeversicherung vor den Leistungen der Eingliederungshilfe und den Leistungen der Hilfe zur Pflege. Rangverhältnis zwischen der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe: Abgrenzung nach Alter

7 Ziele der Pflegestärkungsgesetze aus kommunaler Sicht (3) -Diskriminierung Pflegebedürftiger in Einrichtungen der Behindertenhilfe- Die bestehende Diskriminierung von pflegebedürftigen Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe wird auf weitere Bereiche außerhalb der stationären Einrichtungen ausgeweitet. Verstoß gegen die Verfassung und UNBRK Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung den uneingeschränkten Zugang zu Leistungen der sozialen Pflegeversicherung zu ermöglichen und dies durch eine zeitnahe Erhöhung des Beitragssatzes nach 2017 zu realisieren.

8 Ziele der Pflegestärkungsgesetze aus kommunaler Sicht (4) -Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege- Absicht: Die mit der Einführung und Weiterentwicklung der Pflegeversicherung entstandenen Defizite bei der Planung der Infrastruktur im Sozialraum sollen ausgeglichen werden. Mit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 (SGB XI) wurden mehrere Ziele verfolgt. Von zentraler Bedeutung waren folgende: Unabhängigkeit der betroffenen Menschen von der Sozialhilfe Versorgung nach Angebot und Nachfrage Verbleib in der häuslichen Umgebung Bewertung der aktuellen Situation: Keine kommunale Bedarfsplanung, auch keine andere Arten der Einflussnahme für die kommunalen Gemeinschaften möglich. Als Folge werden vor Ort Über-, Unter-und Fehlversorgungen festgestellt. Zusätzlich fehlt es an Versorgungssettings für Personengruppen, die besondere Anforderungen für Pflegeeinrichtungen mit sich bringen.

9 Ziele der Pflegestärkungsgesetze aus kommunaler Sicht (4) -Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege 2- Unter der Leitung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die insbesondere aufzeigen sollte, wie die Steuerungs-und Planungskompetenz für die regionale Pflegestruktur gestärkt werden kann. Ziel: Voraussetzungen schaffen, dass im Zusammenwirken von Pflege und stadtplanerischen Instrumenten Sozialräume so entwickelt werden können, dass pflegebedürftige Menschen solange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben können. Ansätze für eine stärkere Rolle der Kommunen in der Pflege: Die mehrstufige Gewährleistungs-und Sicherstellungsfunktion, einschließlich der Steuerung über einen Markt wird nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Planungsauftrag mit geeigneten Instrumenten zur Umsetzung erforderlich Stärkere Einbindung der Kommunen in die Beratungsstrukturen Bewertung des Gesetzentwurfs PSG III: Es findet keine ausreichende Verankerung von Instrumenten für eine stärkere Rolle der Kommunen statt.

10 Abschließende Gesamtbewertung Das Gesamtpaket an Gesetzesvorhaben enttäuscht die Erwartungen der Kommunen. neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff zwar eingeführt, aber: hohes Kostenrisiko offene Problemstellungen zum Teil unbefriedigende Lösungen (Abgrenzung Eingliederungshilfe) keine wirkliche Stärkung der Rolle der Kommunen hoher Umsetzungsdruck aufgrund später Einbringung des PSG III in den Bundestag

11 Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!

Geänderte rechtl. Rahmenbedingungen. Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG) Pflegestärkungsgesetze. Schwerpunkte des 1. PSG

Geänderte rechtl. Rahmenbedingungen. Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG) Pflegestärkungsgesetze. Schwerpunkte des 1. PSG Geänderte rechtl. Rahmenbedingungen Pflegeneuausrichtungsgesetz, seit 01.01.2013 in Kraft Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG) Umsetzung der Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) vom 18.04.2011 (gültig ab

Mehr

Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Wesentlicher Inhalt des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), wie es am 13.11.2015 vom Bundestag beschlossen wurde,

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 18/6689. Bericht. 18. Wahlperiode 11.11.2015. des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß 96 der Geschäftsordnung

Deutscher Bundestag Drucksache 18/6689. Bericht. 18. Wahlperiode 11.11.2015. des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß 96 der Geschäftsordnung Deutscher Bundestag Drucksache 18/6689 18. Wahlperiode 11.11.2015 Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 18/5926,

Mehr

Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was erwartet die stationäre Pflege? Herbert Mauel Geschäftsführer

Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was erwartet die stationäre Pflege? Herbert Mauel Geschäftsführer Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was erwartet die stationäre Pflege? Herbert Mauel Geschäftsführer Zeitplan / Gesetzgebungsverfahren Seit dem 22.06.2015 liegt der Referentenentwurf vor. Verbändeanhörung

Mehr

Die Schritte der Pflegereform

Die Schritte der Pflegereform Die Schritte der Pflegereform Inhalt - Zentrale Herausforderungen in der Pflege - Schritte der Pflegereform: Von der 17. zur 18. Legislaturperiode - Schritte der Pflegereform: Maßnahmen in der 18. Legislaturperiode

Mehr

stationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt

stationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt Anzahl Pflegebedürftige (Quelle: BMG 28) Über 2 Millionen Frauen und Männer in Deutschland sind im Sinne der sozialen Pflegeversicherung leistungsberechtigt. Fast 1,36 Millionen werden ambulant durch Angehörige

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 Chancen für neue Angebote?

Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 Chancen für neue Angebote? Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 Chancen für neue Angebote? Belinda Hernig Referentin Pflege Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e.v., Berlin 19. Jahrestagung der Betreuungsbehörden/-

Mehr

Die Pflegestärkungsgesetze

Die Pflegestärkungsgesetze Die Pflegestärkungsgesetze Hintergründe zu den Neuregelungen in der Pflege Derzeit sind 2,7 Millionen Menschen in Deutschland auf Pflege angewiesen (Stand:12/2014). Man geht davon aus, dass sich diese

Mehr

Das erste PflegeStärkungsgesetz

Das erste PflegeStärkungsgesetz Stärkere Leistungen, mehr Flexibilität: Das erste PflegeStärkungsgesetz Stand: Erste Lesung im Deutschen Bundestag am 4. Juli 2014 Durch zwei Pflegestärkungsgesetze will die Bundesregierung in dieser Wahlperiode

Mehr

Das Bundesteilhabegesetz. Erste Konturen.

Das Bundesteilhabegesetz. Erste Konturen. Das Bundesteilhabegesetz. Erste Konturen. Gabriele Lösekrug-Möller, MdB Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales anlässlich des Fachgespräches Inklusion: Wo stehen

Mehr

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 14 53 70013 Stuttgart E-Mail: poststelle@mfw.bwl.de FAX: 0711 123-4791 Landesamt für

Mehr

PNG und PSG. Neue Möglichkeiten der Unterstützung und Begleitung nach der Novellierung des Pflegeversicherungsgesetzes

PNG und PSG. Neue Möglichkeiten der Unterstützung und Begleitung nach der Novellierung des Pflegeversicherungsgesetzes Servicestelle für kommunale Pflegestrukturplanung und Sozialraumentwicklung PNG und PSG Neue Möglichkeiten der Unterstützung und Begleitung nach der Novellierung des Pflegeversicherungsgesetzes Thomas

Mehr

SGB XI: Die Überraschung kommt am Schluss

SGB XI: Die Überraschung kommt am Schluss SGB XI: Die Überraschung kommt am Schluss Wenn es das SGB XI gar nicht gäbe, würdest Du heute wahrscheinlich anders oder anderswo arbeiten. Das Gesetz der Sozialen Pflegeversicherung ist die Grundlage

Mehr

Dezernat II Az. Datum 30.09.2008 Nr. 564 / 2008. Beratungsfolge TOP Sitzungstermin Öff. N.Ö. 1. Sozialausschuss 01.00 22.10.2008 X 2. 3.

Dezernat II Az. Datum 30.09.2008 Nr. 564 / 2008. Beratungsfolge TOP Sitzungstermin Öff. N.Ö. 1. Sozialausschuss 01.00 22.10.2008 X 2. 3. Informationsvorlage Dezernat II Az. Datum 30.09.2008 Nr. 564 / 2008 Betreff: Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (SGB XI) Betrifft Antrag/Anfrage Nr. Antragsteller/in: Beratungsfolge TOP Sitzungstermin

Mehr

2. Saarländer Pflegekongress am 22.11.2013 in Saarbrücken. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

2. Saarländer Pflegekongress am 22.11.2013 in Saarbrücken. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 2. Saarländer Pflegekongress am 22.11.2013 in Saarbrücken Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 1. Diskussionen zum Pflegebedürftigkeitsbegriff und politische Konsequenzen 2. Beirat BMG 2006 2009: Ergebnisse/Empfehlungen

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II: Fünf Pflegegrade ersetzen ab 2017 die aktuellen drei Pflegestufen

Pflegestärkungsgesetz II: Fünf Pflegegrade ersetzen ab 2017 die aktuellen drei Pflegestufen BKK Dachverband e. V. Pressestelle Infoblatt Pflegestärkungsgesetz II: Fünf Pflegegrade ersetzen ab 2017 die aktuellen drei Pflegestufen Das bislang größte Reformvorhaben in der Geschichte der sozialen

Mehr

die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg

die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg Fraktionen des Deutschen Bundestages Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium für Arbeit und Soziales Geschäftsstelle der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) Mitglieder des Bundestages

Mehr

Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung Geplante Änderungen und Neuregelungen durch ein Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften Zweites Pflegestärkungsgesetz ab Januar

Mehr

Stellungnahme der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen (DVSG) und des Deutschen Berufsverbands für Soziale Arbeit (DBSH) zum

Stellungnahme der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen (DVSG) und des Deutschen Berufsverbands für Soziale Arbeit (DBSH) zum Stellungnahme der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen (DVSG) und des Deutschen Berufsverbands für Soziale Arbeit (DBSH) zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen

Mehr

Thema kompakt Pflegeversicherung

Thema kompakt Pflegeversicherung Thema kompakt Pflegeversicherung Zentrum Kommunikation Pressestelle Caroline-Michaelis-Straße 1 10115 Berlin Telefon: +49 30 65211-1780 Telefax: +49 30 65211-3780 pressestelle@diakonie.de ---------- Berlin,

Mehr

Weiterentwicklung des Pflegesystems in dieser Wahlperiode aus Sicht des BMG

Weiterentwicklung des Pflegesystems in dieser Wahlperiode aus Sicht des BMG Weiterentwicklung des Pflegesystems in dieser Wahlperiode aus Sicht des BMG Dr. Friederike Hoepner-Stamos, Referat 411, in Vertretung für Dr. Martin Schölkopf Bundesministerium für Gesundheit www.bmg.bund.de

Mehr

Pflegeversicherung. Pflegestärkungsgesetz 2015

Pflegeversicherung. Pflegestärkungsgesetz 2015 Pflegeversicherung Pflegestärkungsgesetz 2015, Bezirksdirektion Südlicher Oberrhein Pflegestärkungsgesetz 2015 Feststellung der Leistungsvoraussetzungen Vorversicherungszeit von 2 Jahren in den letzten

Mehr

Hasan Alagün Demenz-Servicezentrum Regio Aachen/Eifel

Hasan Alagün Demenz-Servicezentrum Regio Aachen/Eifel Das Pflegestärkungsgesetz I: Worauf Demenzkranke und ihre Angehörigen bereits heute Anspruch haben Hasan Alagün Demenz-Servicezentrum Regio Aachen/Eifel Rückblick Pflegeversicherungsgesetz (01.01.1995)

Mehr

Pflegestärkungsgesetz I -

Pflegestärkungsgesetz I - Was bringst das neue Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf? 12. Januar 2015 Pflegestärkungsgesetz I - Was verbessert sich für pflegende Angehörige ab 1. Januar 2015? Angelika

Mehr

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz Neue Angebote in der Pflege und Betreuung Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz 20 Jahre Mehr Leistungen und bessere Betreuung für Pflegebedürftige Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen erhalten

Mehr

Gröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Gröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin INTERNET TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de pressestelle@bmg.bund.de E-MAIL

Mehr

06.12.2013 K.-Dieter Voß, Berlin 1

06.12.2013 K.-Dieter Voß, Berlin 1 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. am 6. Dezember 2013 in Berlin Perspektiven zur Weiterentwicklung des Pflegesystems neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff 1. Diskussionen zum Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Positionspapier der Bundes-SGK. Menschen mit Behinderung besser helfen, Kommunen von Sozialausgaben entlasten!

Positionspapier der Bundes-SGK. Menschen mit Behinderung besser helfen, Kommunen von Sozialausgaben entlasten! Positionspapier der Bundes-SGK Menschen mit Behinderung besser helfen, Kommunen von Sozialausgaben entlasten! Inhaltliche Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe und Kostenbeteiligung des Bundes zur

Mehr

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetz 1 Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetze 1 und 2 2015 Pflegestärkungsgesetz 1 Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung Stärkung der ambulanten Pflege Stärkung

Mehr

GUTE PFLEGE. Darauf kommt es an DIE PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE

GUTE PFLEGE. Darauf kommt es an DIE PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE GUTE PFLEGE DIE PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE Geplante Verbesserungen im Überblick Stand 2./3. Lesung Deutscher Bundestag 14. Oktober 2014 DIE PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE Liebe Leserinnen und Leser, die Menschlichkeit

Mehr

Pflegestärkungsgesetz 2015

Pflegestärkungsgesetz 2015 Pflegestärkungsgesetz 2015 Inhalt: Zentrale Herausforderungen in der Pflege Schritte der Pflegereform: Von der 17. zur 18. Legislaturperiode Erstes Pflegestärkungsgesetz Ausblick Dr. Martin Schölkopf Bundesministerium

Mehr

Berechnungen zu den Finanzwirkungen einer großen Pflegereform gemäß den Vorschlägen des Sozialverbandes VdK Deutschland

Berechnungen zu den Finanzwirkungen einer großen Pflegereform gemäß den Vorschlägen des Sozialverbandes VdK Deutschland Berechnungen zu den Finanzwirkungen einer großen Pflegereform gemäß den Vorschlägen des Sozialverbandes VdK Deutschland Gutachten im Auftrag des Sozialverbandes VdK Deutschland Prof. Dr. Heinz Rothgang

Mehr

Die Pflegereform 2015 Pflegestärkungsgesetze Theorie und Praxis

Die Pflegereform 2015 Pflegestärkungsgesetze Theorie und Praxis Die Pflegereform 2015 Pflegestärkungsgesetze Theorie und Praxis Renate Janker Geschäftsleitung Pflegeteam Janker (vormals Pflegedienst Ücker) Bichler Str. 17 82377 Penzberg Die Pflegereform Der Koalitionsvertrag

Mehr

Pflege ist mehr als Pflegeversicherung

Pflege ist mehr als Pflegeversicherung Handlungsfähigkeit der Kommunen stärken Pflege ist mehr als Pflegeversicherung Versorgung älterer Menschen durch qualifizierte Betreuung, Hilfe und Pflege Workshop, Berlin, 16.10.2014 1 Einführung der

Mehr

1. Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich durch die Pflegereform in der häuslichen Pflege?

1. Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich durch die Pflegereform in der häuslichen Pflege? 1. Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich durch die Pflegereform in der häuslichen Pflege? Seite 1 Pflegereform 1. Pflegestärkungsgesetz Am 1.1.2015 tritt das 1. Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Die Leistungen

Mehr

Pflegereform 2015. Aktuelle Änderungen aus Sicht der Pflegeversicherung. AOK Bodensee-Oberschwaben Ralf Buschle Sigmaringen, 10.12.

Pflegereform 2015. Aktuelle Änderungen aus Sicht der Pflegeversicherung. AOK Bodensee-Oberschwaben Ralf Buschle Sigmaringen, 10.12. Pflegereform 2015 Aktuelle Änderungen aus Sicht der Pflegeversicherung AOK Bodensee-Oberschwaben Ralf Buschle Sigmaringen, 10.12.2015 Tagesordnung 1. Pflegeunterstützungsgeld 2. Umsetzung der rechtlichen

Mehr

Neue Regelungen für Pflegebedürftige

Neue Regelungen für Pflegebedürftige Neue Regelungen für Pflegebedürftige Erstes Pflegestärkungsgesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft von Katja Kruse Durch zwei Pflegestärkungsgesetze will die Bundesregierung in dieser Wahlperiode die pflegerische

Mehr

Der Weg zu einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Der Weg zu einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Wir stärken die Pflege: Das Pflegestärkungsgesetz II, Stand 12.8.2015 Der Weg zu einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Liebe Leserin, lieber Leser, mit dem Pflegestärkungsgesetz II schlagen wir einen

Mehr

Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)

Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) - Die aktuelle Umsetzung in der Praxis neben Leistungen nach dem SGB XII - 21.01.2013 Referent: Rainer Kulenkampff, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Themen: I. Die Ziele und wesentlichen

Mehr

Informations- und Diskussionsveranstaltung des Bündnisses für GUTE PFLEGE am 12. Juni 2013 in Berlin

Informations- und Diskussionsveranstaltung des Bündnisses für GUTE PFLEGE am 12. Juni 2013 in Berlin Informations- und Diskussionsveranstaltung des Bündnisses für GUTE PFLEGE am 12. Juni 2013 in Berlin (K.-Dieter Voß, Berlin) 1. Diskussionen zum Pflegebedürftigkeitsbegriff und politische Konsequenzen

Mehr

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz Änderungen Pflegeversicherung 2015 Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 1. Pflegegeld ( 37 SGB XI) Die Leistungen werden ab 1.1.2015 erhöht (monatlich):

Mehr

Sozial-Info Pflegepolitik Januar 2016

Sozial-Info Pflegepolitik Januar 2016 Sozial-Info Pflegepolitik Januar 2016 Neue Pflege? Das Zweite Pflegestärkungsgesetz von A bis Z Der Deutsche Bundestag hat am 13. November 2015 das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) verabschiedet.

Mehr

Pflege für Menschen mit geistiger Behinderung gestern heute morgen

Pflege für Menschen mit geistiger Behinderung gestern heute morgen Teilhabe ist möglich! Pflege für Menschen mit geistiger Behinderung gestern heute morgen Michael Seidel Bielefeld Fachtagung der Freien Wohlfahrtspflege NRW Teilhabe ist möglich! Dortmund, 22. September

Mehr

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff rosenbaum nagy unternehmensberatung 2015 Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Herrn Thomas Harazim rosenbaum nagy unternehmensberatung, Stolberger Str. 114a, 50933

Mehr

Vorstellung Pflegestützpunkt Land Bremen

Vorstellung Pflegestützpunkt Land Bremen Vorstellung Pflegestützpunkt Land Bremen Vorstellung Pflegestützpunkt Land Bremen Pflegestützpunkte im Land Bremen: Bremen-Vahr Bremen-Vegesack Bremerhaven Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10.00 13.30

Mehr

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Anspruch auf Pflegegeld für häusliche Pflege Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 123,00 EUR 120,00 EUR Pflegestufe 1 244,00 EUR 235,00 EUR Pflegestufe 1 (mit Demenz*) 316,00

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Bundesrat Drucksache 766/04 (Beschluss) 05.11.04 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel 72 Abs. 2 Satz 1 SGB XI sieht vor,

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung Leistungen der Pflegeversicherung Je nach Pflegestufe stehen Demenzkranken bestimmte Leistungen zu. Wie die Pflegeversicherung diese erbringt, entscheiden die Betroffenen selbst. Grundsätzlich besteht

Mehr

Pflegestärkungsgesetz

Pflegestärkungsgesetz Pflegestärkungsgesetz 2015 Veränderungen der Pflegeversicherung ab dem 01.01.15 auf einen Blick: - Leistungsbeträge um 4 % erhöht - Geld für Betreuung (zus. Betreuungsleistungen) auch ohne Einschränkung

Mehr

werden. Ein Anstieg des Beitragssatzes nach Einsatz der Fondsmittel ist wahrscheinlich.

werden. Ein Anstieg des Beitragssatzes nach Einsatz der Fondsmittel ist wahrscheinlich. Stellungnahme der Deutschen Rheuma-Liga Bundesverband e.v. zum Gesetzentwurf für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds

Mehr

Reform der Pflegeversicherung

Reform der Pflegeversicherung Reform der Pflegeversicherung Sozial- und Gesundheitsausschuss am 19. Mai 2008 in Schieder-Schwalenberg - Auszüge aus dem Referat des IKK Landesverbandes (Kreispflegekonferenz am 30.4.08) - Ziele der Reform

Mehr

Stationäre Sachleistungsbeträge

Stationäre Sachleistungsbeträge Saarländische Pflegegesellschaft schreibt an saarländische Bundestagsabgeordneten Stationäre Sachleistungsbeträge erhöhen In einem offenen Brief hat die Saarländische Pflegegesellschaft (SPG) die Bundestagsabgeordneten

Mehr

Pflegepolitische Forderungen

Pflegepolitische Forderungen Pflegepolitische Forderungen Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Bundesgeschäftsstelle Leipziger Platz 15 10117 Berlin Bundesvereinigung@Lebenshilfe.de www.lebenshilfe.de 28. August 2013 der Bundesvereinigung

Mehr

TOP 2 und 3 - Pflegeversicherung (SGB XI), insbesondere neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, neu- 43a SGB XI, - 55 SGB XII und Hilfe zur Pflege

TOP 2 und 3 - Pflegeversicherung (SGB XI), insbesondere neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, neu- 43a SGB XI, - 55 SGB XII und Hilfe zur Pflege Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz 7. Sitzung am 19. Februar 2015 Sitzungsunterlage zu TOP 2 und TOP 3 Stand: 12. März 2015 - final TOP 2 und 3 - Pflegeversicherung (SGB XI), insbesondere neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff,

Mehr

Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS)

Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) PTVS - 2008 PTVS - 2013 Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen

Mehr

Gemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung. Villa Kalstert

Gemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung. Villa Kalstert Gemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung Villa Kalstert Die Idee Leben in der eigenen Häuslichkeit Menschen mit psychischen Erkrankungen Depressionen, psychotische Erkrankungen, Persönlichkeitsstörungen

Mehr

Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt.

Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt. Peiting, Januar 2015 Pflegereform Änderungen ab 2015 Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt. Die Änderung

Mehr

1. Tagung für Geschäftsführer, Leitungen und Fachkräfte der Werkstätten und Förderstätten der Lebenshilfe Bayern am 03.12.

1. Tagung für Geschäftsführer, Leitungen und Fachkräfte der Werkstätten und Förderstätten der Lebenshilfe Bayern am 03.12. INFORMATIONSDIENST ( 4 ) Arbeit Ausgabe 09/2014 27.11.2014 Der Infodienst enthält folgende Punkte: 1. Tagung für Geschäftsführer, Leitungen und Fachkräfte der Werkstätten und Förderstätten der Lebenshilfe

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Hermann Gröhe Bundesminister Mitglied des Deutschen Bundestages Rochusstraße 1, 53123 Bonn 53107 Bonn

Hermann Gröhe Bundesminister Mitglied des Deutschen Bundestages Rochusstraße 1, 53123 Bonn 53107 Bonn POSTANSCHRIFT Bundesministerium für Gesundheit, 53107 Bonn An die Damen und Herren Mitglieder der Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL Hermann

Mehr

GKV-Spitzenverband 1. Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene

GKV-Spitzenverband 1. Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen nach 114 Abs. 1 SGB XI sowie gleichwertiger Prüfergebnisse in der

Mehr

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Stand 30.10.2012 Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit dem Ziel Stärkung der an Demenz erkrankten pflegebedürftigen

Mehr

Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum kh 10.02.2015

Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum kh 10.02.2015 Sozialtherapeutische Beratungsstelle Betreuungsverein e.v. Sozialtherapeutische Beratungsstelle / Newsletter Februar 2015 Ansprechpartner/in: Telefon: Telefax: E-Mail: (06131) 90 52 140 (06131) 90 52 150

Mehr

Heike Brüning-Tyrell

Heike Brüning-Tyrell 1 Ausgewählte Rechtsfragen rund um das Thema Pflege und Eingliederungshilfe Dortmund, den 22.09.2015 Heike Brüning-Tyrell Rechtsanwältin/Fachanwältin für Sozialrecht Rechtsanwaltskanzlei Brüning-Tyrell,

Mehr

Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNG) ab 2013

Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNG) ab 2013 Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNG) ab 2013 Wichtige Regelungen, finanzieller Rahmen, neue Leistungen Finanzierung ab 1.1.2013 Anhebung des Beitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte Mehreinnahmen ca. 1,1 Mrd.

Mehr

GESETZENTWURF ZUM ZWEITEN PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ (PSG II)

GESETZENTWURF ZUM ZWEITEN PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ (PSG II) GESETZENTWURF ZUM ZWEITEN PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ (PSG II) Änderungen zum 01.01.2016 27.10.2015 Seite 2 Gesetzentwurf zum PSG II BARMER GEK Landesgeschäftsstelle NRW Sven Schmitz AUFKLÄRUNG, AUSKUNFT 7 SGB

Mehr

Die Pflegeversicherung wird neu gestaltet

Die Pflegeversicherung wird neu gestaltet Die Pflegeversicherung wird neu gestaltet Erstes und Zweites Pflegestärkungsgesetz 09.11.2015 1 Pflegeleistungen ab 2015 Erstes Pflegestärkungsgesetz Pflegestufe Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) Pflegesachleistung

Mehr

Alle Leistungen zum Nachschlagen 1. Wir stärken die Pflege: Das Pflegestärkungsgesetz I. Alle Leistungen zum Nachschlagen

Alle Leistungen zum Nachschlagen 1. Wir stärken die Pflege: Das Pflegestärkungsgesetz I. Alle Leistungen zum Nachschlagen Alle Leistungen zum Nachschlagen 1 Wir stärken die Pflege: Das Pflegestärkungsgesetz I Alle Leistungen zum Nachschlagen Inhalt Pflegegeld für häusliche Pflege 6 Ansprüche auf Pflegesachleistungen für häusliche

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 15/1493. des Bundesrates

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 15/1493. des Bundesrates Deutscher Bundestag Drucksache 15/1493 15. Wahlperiode 28. 08. 2003 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Korrektur von Leistungsverschiebungen bei häuslicher Krankenpflege zwischen

Mehr

Finanzielle Hilfen im Alter

Finanzielle Hilfen im Alter Finanzielle Hilfen im Alter Leistungen des Sozialamtes nach SGB XII 1 SGB XII 1. Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel) 2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel) 3. Leistungen nach

Mehr

Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung

Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung Stand: 28.05.2014 Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung I. Zahl der Versicherten soziale Pflegeversicherung rd. 69,81 Mio. 1 private Pflege-Pflichtversicherung rd. 9,53 Mio. 2 1 (Stand: 31.12.2013)

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft www.alzheimerberatung-stuttgart.de Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1 Reform der Pflegeversicherung

Mehr

Was bringt die Pflegereform?

Was bringt die Pflegereform? Was bringt die Pflegereform? Die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Pflegestärkungsgesetz I Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Gisela Rohmann Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz, 23.

Mehr

Länger zu Hause leben...

Länger zu Hause leben... Länger zu Hause leben... Wirkungs- und Potenzialanalyse zum Hausnotruf in Deutschland - Präsentation - Berlin, den 09.06.2010 Seite 1 Steigende Kosten im Gesundheitswesen Entwicklung der Pflegebedürftigen

Mehr

Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz

Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz Unterstützung für Wohnformen durch Sozialhilfe was ist möglich? Werner Hesse Stuttgart, 5. Juni 2013 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND

Mehr

Stellungnahme. der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.

Stellungnahme. der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.v. Bundesgeschäftsstelle Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg Tel.: (0 64 21) 491 0, Fax: 491 213 e-mail: recht@lebenshilfe.de Internet:

Mehr

14. Dresdner Pflegestammtisch am 14. November 2012

14. Dresdner Pflegestammtisch am 14. November 2012 Wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII Landeshauptstadt Dresden Hilfe zur Pflege Rechtsgrundlage: Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) 19

Mehr

Rehabilitation vor und in der Pflege zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Rehabilitation vor und in der Pflege zwischen Anspruch und Wirklichkeit zwischen Anspruch und Wirklichkeit 27. Mai 2009 Berlin Grundsatz 11 Abs. 2 SGB V: Versicherte haben Anspruch auf Leistungen zur med. Rehabilitation die notwendig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit

Mehr

Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission

Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission Einleitung Stationäre Kurzzeitaufenthalte ermöglichen befristete Entlastungen bei der Betreuung

Mehr

Details zur Pflegereform (Pflegestärkungsgesetz) ab 1.1.2015

Details zur Pflegereform (Pflegestärkungsgesetz) ab 1.1.2015 Details zur Pflegereform (Pflegestärkungsgesetz) ab 1.1.2015 Im Mittelpunkt der Reform steht die ambulante Versorgung. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen zur Stärkung der häuslichen Pflege insbesondere

Mehr

Michael Wedershoven Landschaftsverband Westfalen-Lippe Abteilung LWL-Behindertenhilfe Referat Angebote der Behindertenhilfe

Michael Wedershoven Landschaftsverband Westfalen-Lippe Abteilung LWL-Behindertenhilfe Referat Angebote der Behindertenhilfe LWL-Behindertenhilfe Westfalen 1 Der ASMK-Prozess: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen - Wohnstättenleitertagung des Lebenshilfe Landesverbands NRW am 10. Mai 2011

Mehr

Unterstützung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen- der Beitrag der Modellprogramme zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung

Unterstützung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen- der Beitrag der Modellprogramme zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung Unterstützung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen- der Beitrag der Modellprogramme zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung Netzwerk Pflegebegleiter in Thüringen - Fachveranstaltung Erfurt,

Mehr

Hermann Gröhe Bundesminister Mitglied des Deutschen Bundestages Rochusstraße 1, 53123 Bonn 53107 Bonn

Hermann Gröhe Bundesminister Mitglied des Deutschen Bundestages Rochusstraße 1, 53123 Bonn 53107 Bonn POSTANSCHRIFT Bundesministerium für Gesundheit, 53107 Bonn An die Damen und Herren Mitglieder der Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL Hermann

Mehr

Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2016

Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2016 Verordnung der Bundesregierung Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2016 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2016) A. Problem und Ziel Bestimmung der maßgeblichen

Mehr

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine

Mehr

Die Geld- und Sachleistungen werden in der Regel um 4% erhöht.

Die Geld- und Sachleistungen werden in der Regel um 4% erhöht. Änderungen in der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 Ab 1. Januar 2015 gibt es viele Änderungen bei der Pflegeversicherung. Die Änderungen beruhen auf dem sogenannten Pflegestärkungsgesetz 1. Hier haben

Mehr

Die Stellungnahme der Diakonie Deutschland erfolgt zu den Themen

Die Stellungnahme der Diakonie Deutschland erfolgt zu den Themen Stellungnahme Maria Loheide Vorstand Sozialpolitik Caroline-Michaelis-Straße 1 10115 Berlin Telefon: +49 30 65211-1634 Telefax: +49 30 65211-3634 maria.loheide@diakonie.de Berlin, 07.07.2015 Stellungnahme

Mehr

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Im November 2014 hat der Bundesgesetzgeber erneut eine Änderung des SGB XI in Form des Pflegestärkungsgesetzes I beschlossen. Das Gesetz soll

Mehr

1. Pflegestärkungsgesetz (5. SGB XI-ÄndG) Mechthild Rawert, MdB, Berichterstatterin für Pflege der AG Gesundheit

1. Pflegestärkungsgesetz (5. SGB XI-ÄndG) Mechthild Rawert, MdB, Berichterstatterin für Pflege der AG Gesundheit 1. Pflegestärkungsgesetz (5. SGB XI-ÄndG) Mechthild Rawert, MdB, Berichterstatterin für Pflege der AG Gesundheit Was Sie erwartet 2 Zielsetzung der Veranstaltung Vereinbarungen im Koalitionsvertrag Herausforderungen

Mehr

45b Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Verordnungsermächtigungleistungen

45b Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Verordnungsermächtigungleistungen PflegestärkungsgesetzI 45bSGBXIBeschlussvom17102014 45b Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Verordnungsermächtigungleistungen (1) Versicherte, die die Voraussetzungen des 45a erfüllen, können

Mehr

- 244 458 728 von monatlich 1)

- 244 458 728 von monatlich 1) Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2015 an die Pflegeversicherung im Überblick Stand: 31.03.2015 Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem

Mehr

Zusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat 231 123 231 104/208 1.612 1.612 40 4.

Zusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat 231 123 231 104/208 1.612 1.612 40 4. Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung in der häuslichen Pflege für Menschen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz/ zum Pflegesachleistung

Mehr

1. Pflegestärkungsgesetz: Die wesentlichen Änderungen

1. Pflegestärkungsgesetz: Die wesentlichen Änderungen 1 / 5 Vincentz Network +++ Plathnerstr. 4c +++ D-30175 Hannover +++ Tel.:+49(511)9910-000 Pflegepolitik 1. Pflegestärkungsgesetz: Die wesentlichen Änderungen Das Pflegestärkungsgesetz 1, das Bundestag

Mehr

Europäische Metropolregion Nürnberg

Europäische Metropolregion Nürnberg Europäische Metropolregion Nürnberg Studie zum wirtschaftlichen Wert der Sozial- und Gesundheitswirtschaft in der Metropolregion Teil B: Regionalökonomische Analyse Nürnberg 2011 Eine Branche unter besonderen

Mehr

Die Pflegestärkungsgesetze und ihre Bedeutung für Menschen mit Demenz. Fachtagung Mehr Hilfen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen

Die Pflegestärkungsgesetze und ihre Bedeutung für Menschen mit Demenz. Fachtagung Mehr Hilfen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen Die Pflegestärkungsgesetze und ihre Bedeutung für Menschen mit Demenz Fachtagung Mehr Hilfen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen Berlin, 15. Dezember 2014 Regina Kraushaar Leiterin der Abteilung

Mehr

I. Erhöhung der Pflegeleistungen bei häuslicher Pflege für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

I. Erhöhung der Pflegeleistungen bei häuslicher Pflege für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Änderungen durch das Pflege-Neuausrichtungs- Gesetz (PNG) Durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (BGBl. I Nr. 51 S. 2246 ff. vom 29.10.12) werden am 01.01.2013 zahlreiche Neuerungen im Bereich der Versorgung

Mehr

Was bringt die Pflegereform und was müsste sie eigentlich leisten?

Was bringt die Pflegereform und was müsste sie eigentlich leisten? Was bringt die Pflegereform und was müsste sie eigentlich leisten? Heike Nordmann Oldenburg, 18.06.2014 NEVAP Jahrestagung H5-11 1 Inhalt 1. 5. SGB XI-Änderungsgesetz, 2. Der Gesetzentwurf in der Diskussion

Mehr

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG) Bundestag beschloss das PNG am 29.06.2012

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG) Bundestag beschloss das PNG am 29.06.2012 Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG) Bundestag beschloss das PNG am 29.06.2012 1 Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG) Der Deutsche Bundestag hat am 29.06.2012 das Pflege-

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften - Erstes Pflegestärkungsgesetz - wurden die Pflegeleistungen zum

Mehr