Herausforderungen und Chancen der Pflegestärkungsgesetze aus Sicht der Kommunen Beigeordneter Stefan Hahn
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- Hella Kästner
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1 Herausforderungen und Chancen der Pflegestärkungsgesetze aus Sicht der Kommunen Beigeordneter Stefan Hahn
2 Zweites und Drittes PSG - Grundsätzliches Die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird begrüßt. Kritik an getrennten Gesetzgebungsverfahren zur Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs im SGB XI und SGB XII Es handelt sich um einen einheitlichen Lebenssachverhalt, der in beiden Gesetzen einheitlich geregelt werden muss. Keine ausreichende Vorbereitungszeit Verabschiedung des Gesetzes wird für den erwartet. Inkrafttreten parallel zum SGB XI zum geplant. Eine reibungslose Umsetzung ist nahezu ausgeschlossen. Bedeutende Fragen sind noch nicht abschließend geklärt.
3 Offene Problemstellungen (1) Anwendung des NBA bei nichtpflegeversicherten Menschen Den Kommunen fehlen die Voraussetzungen zur Anwendung des NBA der Pflegekassen. Eine softwaremäßige Unterstützung ist in den Kommunen noch nicht vorhanden. Es sind noch keine Schulungen des Personals möglich.
4 Offene Problemstellungen (2) Überleitung von Pflegestufe 0-Fällen Im Gesetz fehlt eine Überleitungsregelung für Menschen mit Pflegestufe 0. Eine automatische Umstellung in einen für die Pflegeversicherung in stationären Einrichtungen relevanten Pflegegrad erfolgt nur, wenn bereits eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde. Für alle anderen Leistungsberechtigten ist ab dem eine Neubegutachtung nach dem NBA nötig. Bei einer Einstufung in Pflegegrad 1 fehlt es an Versicherungsleistungen für die stationäre Pflege. Der Bundesrat hat eine Bestandsregelung für die Dauer von drei Jahren gefordert.
5 Ziele der Pflegestärkungsgesetze aus kommunaler Sicht (1) -Verträgliche (budgetneutrale) Überleitung- Benachteiligungen für Betroffene, die bereits Leistungen beziehen, sollen durch Überleitungsregelungen möglichst ausgeschlossen werden. Pflegebedürftige Menschen, aber auch der im Falle der Leistungsunfähigkeit des Pflegebedürftigen eintrittspflichtige Sozialhilfeträger, sollen darüber hinaus nicht mehrbelastet werden. Stattdessen: hohes Kostenrisiko der Sozialhilfe Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG): Mehrkosten von bis zu 1 Mrd. Euro jährlich. Der Bundesrat fordert eine Evaluations-und Kostenausgleichsklausel zugunsten der Träger der Sozialhilfe. Entstehende Mehrausgaben sollen den Trägern der Sozialhilfe durch eine Bundesbeteiligung auf der Basis einer vorher erfolgten Evaluation erstattet werden.
6 Ziele der Pflegestärkungsgesetze aus kommunaler Sicht (2) -klare Abgrenzung zwischen Pflege und Behinderung- Eine klare Abgrenzung gelingt nicht (Abgrenzung nach Leistungsschwerpunkt) Bundesrat schlägt eine alternative Abgrenzungsregelung vor: Vorrang der Leistungen der Pflegeversicherung vor den Leistungen der Eingliederungshilfe und den Leistungen der Hilfe zur Pflege. Rangverhältnis zwischen der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe: Abgrenzung nach Alter
7 Ziele der Pflegestärkungsgesetze aus kommunaler Sicht (3) -Diskriminierung Pflegebedürftiger in Einrichtungen der Behindertenhilfe- Die bestehende Diskriminierung von pflegebedürftigen Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe wird auf weitere Bereiche außerhalb der stationären Einrichtungen ausgeweitet. Verstoß gegen die Verfassung und UNBRK Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung den uneingeschränkten Zugang zu Leistungen der sozialen Pflegeversicherung zu ermöglichen und dies durch eine zeitnahe Erhöhung des Beitragssatzes nach 2017 zu realisieren.
8 Ziele der Pflegestärkungsgesetze aus kommunaler Sicht (4) -Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege- Absicht: Die mit der Einführung und Weiterentwicklung der Pflegeversicherung entstandenen Defizite bei der Planung der Infrastruktur im Sozialraum sollen ausgeglichen werden. Mit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 (SGB XI) wurden mehrere Ziele verfolgt. Von zentraler Bedeutung waren folgende: Unabhängigkeit der betroffenen Menschen von der Sozialhilfe Versorgung nach Angebot und Nachfrage Verbleib in der häuslichen Umgebung Bewertung der aktuellen Situation: Keine kommunale Bedarfsplanung, auch keine andere Arten der Einflussnahme für die kommunalen Gemeinschaften möglich. Als Folge werden vor Ort Über-, Unter-und Fehlversorgungen festgestellt. Zusätzlich fehlt es an Versorgungssettings für Personengruppen, die besondere Anforderungen für Pflegeeinrichtungen mit sich bringen.
9 Ziele der Pflegestärkungsgesetze aus kommunaler Sicht (4) -Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege 2- Unter der Leitung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die insbesondere aufzeigen sollte, wie die Steuerungs-und Planungskompetenz für die regionale Pflegestruktur gestärkt werden kann. Ziel: Voraussetzungen schaffen, dass im Zusammenwirken von Pflege und stadtplanerischen Instrumenten Sozialräume so entwickelt werden können, dass pflegebedürftige Menschen solange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben können. Ansätze für eine stärkere Rolle der Kommunen in der Pflege: Die mehrstufige Gewährleistungs-und Sicherstellungsfunktion, einschließlich der Steuerung über einen Markt wird nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Planungsauftrag mit geeigneten Instrumenten zur Umsetzung erforderlich Stärkere Einbindung der Kommunen in die Beratungsstrukturen Bewertung des Gesetzentwurfs PSG III: Es findet keine ausreichende Verankerung von Instrumenten für eine stärkere Rolle der Kommunen statt.
10 Abschließende Gesamtbewertung Das Gesamtpaket an Gesetzesvorhaben enttäuscht die Erwartungen der Kommunen. neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff zwar eingeführt, aber: hohes Kostenrisiko offene Problemstellungen zum Teil unbefriedigende Lösungen (Abgrenzung Eingliederungshilfe) keine wirkliche Stärkung der Rolle der Kommunen hoher Umsetzungsdruck aufgrund später Einbringung des PSG III in den Bundestag
11 Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
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