Das Konzept Ambulante Sozialpsychiatrie unter dem Blickwinkel von Ausgrenzungs- und

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1 Evaluation und Wirkungsorientierung in der Gemeindepsychiatrie Das Konzept Ambulante Sozialpsychiatrie unter dem Blickwinkel von Ausgrenzungs- und Institut für Sozialpsychiatrie M-V Wissenschaftliche Leitung Prof. Dr. Ingmar Steinhart Einschließungswirkungen Prof. Dr. Ingmar Steinhart Universität Greifswald 1

2 F R A G E N Inwieweit und in welcher Form wirkt die ambulante Sozialpsychiatrie inkludierend bzw. exkludierend? Werden die Teilhabechancen von Menschen mit wesentlichen seelischen Behinderungen verbessert/verringert? Werden die Möglichkeiten dieser Personengruppe gesteigert/verkleinert, ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben in der Gesellschaft führen zu können? Welchen Beitrag leistet die ambulante Sozialpsychiatrie zur umfassenden Pflichtversorgung einer definierten Region? Werden die Schnittstellen u.a. zu anderen Dienstleistungen / SGB s erleichtert/verschlechtert? 2

3 P E R S Ö N L I C H E E I N S C H ÄT Z U N G Vorab: positive Gesamteinschätzung wegen - Erhöhung der Flexibilität im System - Unterstützung sozialräumlicher Ausrichtung - mehr Verantwortung für die Leistungserbringer, - Reduzierung von Verwaltungs-/Kontrollaufwand - Anzunehmender Kostendämpfungseffekt Gleichwohl: Wird es besser oder schlechter oder nur günstiger? - Für den Leistungsempfänger - Für den Leistungsträger - Für das Gesamtsystem OFFEN: Ist die Beantwortung meiner Leitfrage als Wirkung überhaupt mit der Veränderung der Finanzierungssystematik intendiert! 3

4 1. Geforderte Mehrleistung: zunächst werden 7 % Rendite vorweg gezogen kritisch und realistisch zugleich Ein Trägerbudget an sich verbessert/verschlechtert noch gar nichts und grenzt auch niemanden zusätzlich aus Werteorientierung???? 2. Die Ambulante Sozialpsychiatrie bleibt ein isoliertes Konstrukt, keine Schnittstellenbearbeitung und keine Anreize dafür -> z.b. zu den Heimbereichen, zu den Kliniken etc. 3. Die Frage ist, verändern sich die Anreize in Richtung Inklusion/Exklusion? Die Anreize stehen nach wie vor in Richtung auf Leistungen für Personen, die nachweisbar sind ; es lohnt sich, diese zu steigern, damit es im Folgejahr mehr bzw. nicht weniger Geld gibt! (eine zum Krankenhaus vergleichbare Systematik) Leistungen an/für/mit Personen werden also nicht zu kurz kommen! Frage: werden in so einem Modell die richtigen Leistungen gesteigert, also diejenigen, die die individuellen Teilhabechancen erhöhen? Oder steigen nur erzwungene Gruppenteilnahmen in der einen oder anderen Begegnungsstätte? Es gibt keinen Anreiz zur Umschichtung in Präventive Leistungen. Stärkung der Prävention zu lasch? 4

5 5. Kontrolle der Wirkung im o.g. Sinn wird an die Leistungsanbieter verlagert es fehlt ein einheitliches Teilhabe orientiertes System zur Wirkungsorientierung, das auch exkludierende Tendenzen aufdeckt und inkludierende Tendenzen befördert 6. Es gibt keinen gesteigerten Anreiz zur Peer-Beteiligung im Sinne eines steigenden Budget-Anteils zum Beispiel in den PSK. 7. Anreiz zur Abbildung des komplexen Unterstützungsbedarfs im Einzelfall durch ein in HH übergreifendes einheitliches Teilhabeplanungsinstrument ist nicht gesetzt; damit entfällt eine gute Möglichkeit der Schnittstellenbearbeitung im Einzelfall z.b. SGB V & XII Ausgrenzung einer ICF-konformen Betrachtung 8. Inklusionsfördernd wären also: WERTE: Gemeinsames Fachkonzept zur Erhöhung der Teilhabechancen Beschriebene Budget-Anteile für Peers Anreiz für Prävention ICF-Konforme Teilhabeplanung Sozialgesetzbuch übergreifend Schnittstellenbearbeitung insbesondere zum SGB V und Klärung z.b. Zusammenhang von ACT und ambulante Sozialpsychiatrie sowie Heim und alternative ambulante Unterstützung Kein übergreifendes Budgetmodell und damit kein Anreiz für Umschichtungen zur weiteren Stärkung Ambulanter Sozialpsychiatrie 5

6 6

7 Evaluation und Wirkungsorientierung in der Gemeindepsychiatrie DANKE für Ihre Aufmerksamkeit Institut für Sozialpsychiatrie M-V Wissenschaftliche Leitung Prof. Dr. Ingmar Steinhart 7

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