Persönliches Budget (PB) in der Suchthilfe
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- Bastian Kuntz
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1 Persönliches Budget (PB) in der Suchthilfe Definition Rechtliche Grundlage Ziele des Budgets Budgetfähige Leistungen Modellphase & Modellregionen Ziele der Suchthilfe Warum ein Budget oder : Warum kein Budget in der Suchthilfe? Diskussion
2 Definition Das Persönliche Budget ist ein pauschaler Geldbetrag, den Menschen mit Behinderung entsprechend ihres individuellen Hilfebedarfs erhalten, um damit erforderliche Unterstützungsleistungen zur Teilnahme am Leben der Gesellschaft in eigener Verantwortung "einzukaufen" bzw. zu organisieren. Sind im Einzelfall mehrere Leistungsträger beteiligt, kann ein Persönliches Budget trägerübergreifend erbracht werden, so dass der Budgetteilnehmer die Geldleistung "wie aus einer Hand" erhält. Dabei können folgende Leistungsträger beteiligt sein:
3 Bundesagentur für Arbeit Gesetzliche Unfallversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Kriegsopferversorgung/ -fürsorge Jugendhilfe Sozialhilfe Gesetzliche Krankenversicherung Pflegeversicherung Integrationsämter
4 Rechtliche Grundlage des PB Das TPB ist geregelt in 17 SGB IX Dazu gibt es die Budget-Verordnung Die Leistungsträger haben eine Empfehlung zur Umsetzung erarbeitet Seit dem besteht ein Rechtsanspruch auf ein TPB
5 WICHTIG : Wahlfreiheit Das PB wird nur auf Antrag des Leistungsberechtigten gewährt, niemand kann zur Antragstellung gezwungen werden. Wenn man das PB nicht will, erhält man weiterhin Leistungen als Sachleistung.
6 17 Abs. 3 (3) Persönliche Budgets werden in der Regel als Geldleistung ausgeführt. In begründeten Fällen sind Gutscheine auszugeben. Persönliche Budgets werden im Verfahren nach 10 so bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann. Dabei soll die Höhe des Persönlichen Budgets die Kosten aller bisher individuell festgestellten, ohne das Persönliche Budget zu erbringenden Leistungen nicht überschreiten.
7 Ziele des TPB Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung größere Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen ambulant vor stationär Der Mensch mit Behinderung: wird vom Objekt zum Subjekt Er trifft selbst die Entscheidungen für sein Leben Er hat Wahlmöglichkeiten
8 Er übernimmt Verantwortung für sich selbst und er muss die Folgen seiner Entscheidung tragen
9 Budgetfähige Leistungen Budgetfähig können sowohl wiederkehrende wie auch einmalige Leistungen sein. Leistungen der Pflegeversicherung sind nur in Form von Gutscheinen budgetfähig.
10 Modellregionen Schleswig-Holstein (Segeberg, Schleswig-Flensburg) Berlin (Friedrichshain, Kreuzberg) Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf, Bielefeld) Hessen (Groß-Gerau, Marburg-Biedenkopf) Thüringen (Gera) Rheinland-Pfalz (Trier-Saarburg) Bayern (München, Mittelfranken)
11 Ergebnisse der Begleitforschung zum Stichtag 14. Mai 2007 gab es 494 bewilligte und dokumentierte Persönliche Budgets in den Modellregionen es gab 353 bewilligte und dokumentierte Persönliche Budgets außerhalb der Modellregionen insgesamt flossen somit 847 Persönliche Budgets in die Wissenschaftliche Auswertung ein
12 Inanspruchnahme des PB durch: 46 %: weiblich 42 %: Menschen mit psychischer Erkrankung, 31 %: Menschen mit kognitiver Behinderung, 19 %: Menschen mit einer Körperbehinderung 2/3 der Menschen sind schwerbehindert 54 %: männlich
13 Bearbeitungsdauer der Anträge durchschnittlich drei Monate Mehrheit der bewilligten Leistungen bezog sich auf nur eine Leistungsart (66 %) durchschnittlich Budgethöhe: - monatlich Euro (50 % unter-/oberhalb von 557 Euro)
14 Hauptanwendungsbereich Eingliederungshilfe in der Sozialhilfe Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Leistungen zur Mobilität Schulassistenz/Schulbegleitung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ambulante Eingliederungshilfen im häuslichen Bereich Hilfe zur Pflege Hilfe zum Besuch einer Hochschule Familienunterstützende Dienste Sonstige Einzelleistungen
15 Aktuelle Budgetsituation in Mittelfranken: Es gibt in Mittelfranken (inzwischen schon über 100 Budgetnehmer) Budgetnehmer, die als seelisch behinderte Menschen vom Sozialhilfeträger Leistungen der Eingliederungshilfe als Budget bekommen und deren seelische Behinderung aus der Suchtkrankheit resultiert Bei den hier in Rede stehenden Fällen geht es im Prinzip immer um Leistungen, die dem Betreuten Wohnen für seelisch behinderte Menschen sehr ähnlich sind. Quelle : PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.v.
16 Ziele der Suchthilfe Menschen mit einer Suchterkrankung zu einer autonomen und selbstbestimmten Lebensführung befähigen (Hilfe zur Selbsthilfe ) Hilfen aus einer Hand, Selbst entscheiden, was gut für sie ist, aber dazu selbstbewusst und aktiv sein Lernen, arbeiten, Geld verdienen, Ist das nicht sehr budgetähnlich?
17 Warum kein Budget in der Suchthilfe? Der Leistungsträger blockiert das Budget Das Budget ist nichts für die Menschen in unserer Einrichtung, denn sie sind noch nicht in der Lage selbstbestimmt zu leben Das Budget ist der Einstieg in den Ruin für unsere Einrichtung Ich schaffe mich doch nicht selbst ab! Wie soll das innerhalb des bestehenden Systems funktionieren?
18 Offene Fragen : Das Persönliche Budget ist neu und vieles muss erst noch entwickelt und ausprobiert werden. Welche Leistungen im Einzelfall budgetfähig sind, ist teilweise immer noch umstritten. Wer kann/darf was machen? Wie wird die Qualität der Leistungen sichergestellt
19 Aussichten Beispiele: Das Persönliche Budget ist politisch gewollt Die Bedeutungsdimension für den Suchtbereich ist nicht zuverlässig zu prognostizieren Barauszahlungen für Freizeitgestaltung im Bereich BEWO beim LVR ( kleines Budget? ) Barauszahlungen des Verpflegungssatzes in soziotherapeutischen Wohnheimen Barauszahlungen für tagesstrukturierende Angebote
20 Diskussion : Bedenke: Ein gut gemeinter Rat wird häufig zurückgewiesen, die Annahme von Geld jedoch fast nie verweigert - Welche Chancen sehen Sie bei der Implementierung des PB für ihre Einrichtung? - Worin sehen Sie die Chancen des PB für potentielle Budgetnehmer? - Kann das Pb aktuell von Suchtkranken sinnvoll genutzt werden?
21 - Kann das PB ein gutes Instrument für innovative Weiterentwicklungen in der Suchthilfe sein? - Führt das PB zu mehr Wettbewerb unter den Leistungsanbietern? -Ist das Auftraggeberverhältnis bei Suchtkranken problematisch in der Behandlung? u.v.m. Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit Psychosomatische Klinik Bergisch Gladbach mail: apin@psk-bg.de
22 Quellen: Paritätischer Schleswig Holstein, Adler, Jörg Paritätischer Landesverband Bayern, Stubican, Davor Speicher, Joachim, Mainz Aktion Psychisch Kranke e.v. BAR BMAS Kompetenzzentrum Persönliches Budget Oranienburger Straße Berlin
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