Das Persönliche Budget. Nutzungsmöglichkeiten und Finanzierungsformen
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- Kirsten Frei
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1 Nutzungsmöglichkeiten und Finanzierungsformen 1 Manfred Häpp November 2009
2 Gliederung 1. Einleitung 2. Grundlagen 3. Rechtliche Grundlagen 4. Verwaltungsverfahren 5. Rechtliches und Praktisches 6. Vorstellung von vier Lebenssituationen 7. Schlussbetrachtung 2 Manfred Häpp November 2009
3 1. Einleitung Das Persönliche Budget kann für Dienstleistungen Sachleistungen Leistungen zur Teilhabe genutzt werden Behinderte wird zu Kunde, Käufer und Arbeitgeber 3 Manfred Häpp November 2009
4 2. Grundlagen Bewilligung kann durch einen oder mehrere Leistungsträger erfolgen bspw. Sozialhilfeträger bspw. Sozial- und Jugendamt + Kranken- /Pflegekasse Rechtsanspruch besteht seit 01. Januar 2008 Antragstellung ist freiwillig und besteht neben üblichen Antrag Kostenübernahme Antragstellung erfolgt entweder bei zuständiger Leistungsstelle oder den gemeinsamen Servicestellen bei kreisfreier Stadt / Landkreis beauftragte ggf. nicht zuständiger Träger 4 Manfred Häpp November 2009
5 3. Verwaltungsverfahren Antragsstellung Bedarfsfeststellung mittels Hilfeplanbesprechung / Hilfeplankonferenz Zielvereinbarung zw. Behörde / Behinderten Der kontaktierte Leistungsträger entscheidet innerhalb von 2-4 Wochen Bei Beteiligung mehrerer Leistungsträger geben alle eine Stellungnahme ab zu: Bedarf nach Wunsch und Wohlrecht des Behinderten Höhe als Geld- oder Gutschein bei Pflegeleistungen Zielvereinbarung Beratungs- und Unterstützungsbedarf z. B. für Budgetassistenz 5 Manfred Häpp November 2009
6 3. Verwaltungsverfahren Für die Praxis ist es sinnvoll ein Sonderkonto einzurichten Stundenweise Abrechnung gegen Unterschrift vorzunehmen und eine Gesamtabrechnung zu fordern In der Anfangsphase geringfügige Abweichungen zuzulassen und Sie nach Erfahrungswerten ggf. zu manifestieren Bei wiederholter Antragstellung prüft Leistungsträger den Bedarf innerhalb von 2 Jahren neu ( Verwaltungspraxis ) 6 Manfred Häpp November 2009
7 4. Rechtliche Grundlagen Rechtsgrundlagen 57, 61 SGB XII +16, 17 SGB IX Kernbestandteile der Leistung sind in 17 SGB IX enthalten Aus Einzelgesetzen ergibt sich, dass Pers. Budget gewährt werden kann Beispiele: 2 und 11 SGB IV Gemeinsame Vorschriften Sozialversicherung 13 SGB VI Rentenversicherung 28 und 35 a SGB XI Pflegeversicherung 11, 57, 61 SGB XII Sozialhilfe 7 Manfred Häpp November 2009
8 4. Rechtliche Grundlagen Widerspruch und Klage richten sich gegen beauftragte Stelle bei trägerübergreifendes Budget Bei Verwaltungsablauf zwischen den Leistungsträgern greift die Budgetverordnung BudgetV von 2004 Pflegekassen haben Sonderstatus, da sie nur Teilleistungsträger sind Sie erbringen Sachleistungen nach 36, 38 und 41 SGB XI nur in Form von Gutscheinen 35 a SGB XI Neue Finanzierungsmodelle als Chance Persönliches Pflegebudget 8 Manfred Häpp November 2009
9 5. Rechtliches und Praktisches Widerspruch und Klage richten sich gegen beauftragte Stelle Zur Durchführung von 17 SGB IX und des Verwaltungsverfahrens zwischen den Leistungsträgern greift die Budgetverordnung BudgetV von 2004 Pflegekassen haben Sonderstatus, da sie nur Teilleistungsträger sind Für Heimbewohner wird nur Pflegepauschale gezahlt Der Pflegedienst muss von der Pflegekasse zugelassen worden sein Keine Wahlfreiheit durch Kunden 9 Manfred Häpp November 2009
10 5. Rechtliches und Praktisches Das Persönliche Budget lohnt sich bei Leistungen, die man selbst gestalten will und weitestgehend anleiten kann Besonders für Hilfsmittel, die keine Standardprodukte sind und Verhandlungsspielraum bei der Preisgestaltung besteht Bei Inanspruchnahme externer Assistenzgeber die eigene Position als Arbeitgeber verinnerlicht wird. Bestehen von Arbeitgeberpflichten mit Organisationskompetenz + Mitarbeiterverantwortung Verantwortung und Rechenschaft gegenüber öffentlichen Geldgebern 10 Manfred Häpp November 2009
11 6. Vorstellung von vier Lebenssituationen Lebenssituation 1 Alle beschriebenen Personen sind geistig Behinderte und stehen kurz vor Renteneintritt Grad der Behinderung von 60 Beschäftigung in WfbM in NRW Wohnhaft im Elternhaus Hilfebedarf für Bringdienst + Hilfsmittel zur Kommunikationsförderung Ferienbegleitung + Elternentlastung Wer beantragt das Hilfsmittel und wer sind für welche Leistungen die Kostenträger? 11 Manfred Häpp November 2009
12 6. Vorstellung von vier Lebenssituationen Lebenssituation 2 Grad der Behinderung von 70 Wohnhaft im Elternhaus Hilfebedarf für Umzug in gemietete Kleinwohnung ZKB, 40 Quadratmeter teilw. Lähmung der Oberarme ärztlich attestiert Medizin. Leistungen zum Erhalt der Beweglichkeit sind notwendig Erwerb von hauswirtschaftlicher Kompetenz + Alltagskompetenz Fahrdienst ist notwendig Wer beantragt die Hilfen und wer sind die zuständigen Kostenträger? 12 Manfred Häpp November 2009
13 6. Vorstellung von vier Lebenssituationen Lebenssituation 3 Grad der Behinderung von 80 Umzug in Kleinwohngruppe aus Heim geplant Hilfebedarf für Erwerb von Alltagskompetenz + Hauswirtschaftsführung Besuch von Freunden und Angehörigen gewünscht Begleitung zu Konzerten + Behindertenkegelverein Budgetberatung und Budgetassistenz sind notwendig Wer beantragt die Leistungen und wer sind die zuständigen Kostenträger? 13 Manfred Häpp November 2009
14 6. Vorstellung von vier Lebenssituationen Lebenssituation 4 Erwachsene geistig Behinderte mit einem Grad der Behinderung von 80 Vollstationäre Heimunterbringung Hilfebedarf für Erwerb von Alltagskompetenz + Begleitung zu Freunden in Wohngruppe außerhalb der Einrichtung Diabetikerkost notwendig + Eiweißallergie Endlich wird der Wunsch wahr, eine neue Stereoanlage zu kaufen Abgrenzung von Zusatz- und Sonderleistungen sowie Grundversorgung im Heim mit Budgetcharakter Welche Leistungen sind im Heim budgetfähig? Wer sind die zuständigen Kostenträger? 14 Manfred Häpp November 2009
15 7. Schlussbetrachtung Das persönliche Anliegen steht im Mittelpunkt Der Kunde weiß am besten, was benötigt wird! Beratungsleistungen sind notwendig für Persönliches Budget Alle Beteiligten sollten Budgetnutzung für sich als Lernerfahrung definieren Einheitliche Qualitätsstandards sind als Rahmenvorgabe notwendig Der gemeinsame Weg mit allen Akteuren ist das Ziel! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 15 Manfred Häpp November 2009
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