Personenzentrierte Planung und Finanzierung von Leistungen für Menschen mit geistiger Behinderung in Rheinland-Pfalz

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1 - 1 - Personenzentrierte Planung und Finanzierung von Leistungen für Menschen mit geistiger Behinderung in Rheinland-Pfalz Tagung am 15. und 16. März 2005 in Siegen Kerstin Steinfurth Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit Rheinland-Pfalz

2 - 2 - Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich recht herzlich bei dem Veranstalter dieser Tagung bedanken, dass ich die Gelegenheit habe, Ihnen von den Erfahrungen der personenzentrierten Hilfeplanung und dem Persönlichen Budget in Rheinland- Pfalz zu berichten. Ich will meine Ausführungen in drei Punkte gliedern: - Hintergrund für die Einführung der personenzentrierten Hilfeplanung und des Persönlichen Budgets - Einführung und Umsetzung - Herausforderung. Hintergrund für die Einführung der personenzentrierten Hilfeplanung und des Persönlichen Budgets in Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz ist ein Flächenland mit ca. 4 Millionen Einwohnern. Die Versorgung der Menschen mit Behinderungen fand in den letzten 50 Jahren überwiegend in Großeinrichtungen der freien Wohlfahrtspflege statt. Diese lagen eher dezentral in ländlichen Regionen. Es herrschte eine Wertevorstellung, wonach die beste Versorgung für einen Menschen mit Behinderung in einem Heim mit einer Rund - um - die- Uhr - Betreuung bestehe. Während das BSHG und jetzt das Nachfolgegesetz SGB XII bereits von jeher den Vorrang ambulanter Hilfen beinhaltete und damit dem fachlichen Gebot ambulant vor stationär Rechnung trug, verkehrte sich die Realität in das Gegenteil. Dies wurde bestärkt durch die in Rheinland-Pfalz vorhandene getrennte Kostenträgerschaft für ambulante und stationäre Leistungen.

3 - 3 - Während die ambulanten Leistungen zu 100 Prozent von den örtlichen Sozialhilfeträgern im Rahmen der Eingliederungshilfe zu leisten sind, werden die stationären und teilstationären Leistungen zu jeweils 50 Prozent von den örtlichen und dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe, also von Kommunen und Land, gemeinsam finanziert. Dies bewirkte, dass keinerlei Anreize für die Kommunen vorhanden war, ambulante Leistungen zu fördern. Durch die Psychiatriereform in Rheinland-Pfalz vor gut 10 Jahren kam mit der Auflösung der Langzeitbereiche der großen Kliniken zum ersten Mal Bewegung in die Versorgungslandschaft. Am Vorbild anderer Länder begann man, Wohnformen wie das betreute Wohnen einzuführen. Allerdings ist auch hier zu beobachten, dass diese Wohnform bei der Vergütung quasi wie ein stationäres Angebot gepflegt wurde. Rein rechtlich gesehen handelt es sich jedoch um ein ambulantes Angebot, bei dem das Land freiwillig als überörtlicher Kostenträger zu 50 Prozent die Leistungen übernimmt. Dadurch gelang es relativ schnell in den neunziger Jahren 1500 Plätze im Betreuten Wohnen anzubieten. Derzeit leben jedoch immer noch mehr als Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz in Heimen beziehungsweise angegliederten Außenwohngruppen, über Menschen arbeiten in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen. Vor diesem Hintergrund entstand die Überlegung, weitere Anreize für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, außerhalb von Heimen zu leben. Mit einer verstärkten Forderung der Selbsthilfe nach selbstbestimmtem Leben, dem gesetzlichen Auftrag, Rahmenvereinbarungen für die voll- und teilstationären Leistungen zu schließen und dem ausdrücklichen politischen Willen der Landesregierung, die Situation von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen zu verändern, ist die individuelle Hilfeplanung und das Persönliche Budget entstanden. Einführung und Umsetzung

4 - 4 - Die LIGA der freien Wohlfahrtspflege, die Kommunalen Spitzenverbände und das Land Rheinland-Pfalz haben in einem gemeinsamen Prozess ein System der individuellen Hilfeplanung entwickelt. Dieses System basiert auf den Wünschen der betroffenen Person, ihren Zielen zur Lebensgestaltung. Während der Lebensweg bei Menschen mit einer seelischen, geistigen oder mehrfachen Behinderung häufig durch Angehörige und Betreuer vorgegeben wurde, basiert die Hilfeplanung auf der Basis der individuellen Wünsche der betroffenen Person. Sie hat die Möglichkeit, für alle Lebensbereiche, wie Wohnen, Arbeiten, Freizeitgestaltung, soziale Kontakte ihre Ziele zu äußern. In einem zweiten Schritt werden dann die Ressourcen und Fähigkeiten sowie die Defizite erörtert. Angelegt an den Maßstab der persönlichen Lebensziele werden dann die notwendigen Maßnahmen beschrieben, um die Bedarfe sicherzustellen. Wenn dieser Schritt der Hilfeplanung fürs erste abgeschlossen ist, wird unter Leitung der Kostenträger in einer regionalen Hilfeplankonferenz über mögliche Leistungen entschieden. Auf eine solch individuelle Planung lediglich mit dem Angebot auf einen Wohnheimplatz oder einem Platz im Betreuten Wohnen zu reagieren, würde die gesamte Planung ad absurdum führen. Die Ausgestaltung der individuellen Hilfeplanung stelle ich Ihnen gerne detailliert in einem Forum heute Nachmittag vor begannen vier Kommunen in Rheinland-Pfalz mit der Erprobung eines persönlichen Budgets, um individuelle Hilfen ambulant sicher zu stellen. Durch eine freiwillige 50 prozentige Landesbeteiligung an den Kosten der Persönlichen Budgets konnte endlich ein Durchbruch im Ausbau ambulanter Leistungen gelingen. Allerdings war man zunächst zögerlich und verknüpfte die Leistung eines persönlichen Budgets mit der Bedingung, eine drohende Heimunterbringung zu vermeiden oder einen Heimaufenthalt zu beenden. Weiterhin sollte es drei Stufen des Persönlichen Budgets geben, das Maximum lag bei 1500 DM (heute 770 ).

5 - 5 - Es zeigte sich bald, dass die ersten Überlegungen zur Finanzierung sehr restriktiv konzipiert waren. So wurde nach und nach die Einteilung in die drei Stufen aufgehoben; zuerst wurden Korridore vereinbart, heute wird das Persönliche Budget nach dem individuellen Hilfebedarf ausgerichtet und in Stundensätzen vergütet. Die Einführung des Persönlichen Budgets wurde wissenschaftlich begleitet. Wie die Evaluation zeigte, waren rund 50 % der Personen, die das Budget erhielten, psychisch behindert, rund 30 % hatten eine geistige, 20 % eine körperliche Behinderung. Dieses Verhältnis veränderte sich auch nicht durch die landesweite Einführung des Persönlichen Budgets. Die Einführung erfolgte schrittweise ab dem Jahre 2002 bis Heute haben alle Menschen mit Behinderungen in Rheinland- Pfalz die Möglichkeit, notwendige Leistungen der Eingliederungshilfe als Persönliches Budget zu erhalten. Eine letzte Untersuchung vor der Jahreswende 2003/2004 zeigte, dass zum damaligen Zeitpunkt rund 900 Personen das Persönliche Budget nutzten, um außerhalb von Einrichtungen ihr Leben zu gestalten. Ich gehe davon aus, dass sich die Zahl bis Ende diesen Jahres verdoppelt hat. Nach der Entscheidung über die notwendige Maßnahme in der Hilfeplankonferenz wird die Höhe der Stunden und die Höhe der Vergütung festgelegt. Gleichfalls erfolgt eine Vereinbarung über den Auszahlungsmodus. Dabei ist in der Regel die betroffene Person, der gesetzliche Vertreter und die Person, die die Leistung erbringt, anwesend. Festzustellen war, dass sich bei den Menschen mit Behinderungen durch den Einkauf der Leistungen auch ein Kundenverhalten entwickelte. So prüfen manche sehr genau, ob die von ihnen eingeforderten und finanzierten Leistungen auch erbracht werden. Selten ist ein Missbrauch der Geldmittel zu beklagen. Die derzeit geführten Diskussionen befassen sich mehr mit der Frage der Vergütung, also mit der Höhe der

6 - 6 - Stundensätze und der indirekten Leistungen wie Fahrtzeiten, Vorbereitungen, Team, usw.. Insgesamt bewertet, ist die Eingliederungshilfe in Rheinland-Pfalz nicht mehr ohne ein persönliches Budget vorstellbar.

7 - 7 - Welche Herausforderungen haben wir zu bewältigen? Die Gesellschaft sollte sich am Umgang mit ihren schwächsten Mitgliedern messen lassen. Welche Verantwortung kommt der Politik zu, wenn sie ein neues System schafft, das nicht auch dem Schwierigsten, dem Bedürftigsten in unserer Gesellschaft gerecht wird? Welche Maßnahmen sind notwendig, welche Infrastruktur brauchen wir und was können und wollen wir uns finanziell leisten, um Menschen mit Behinderungen, auch denen mit einem sehr hohen Hilfebedarf, außerhalb von Einrichtungen ein gesellschaftliches Leben zu ermöglichen? Besteht die Chance, das gesicherte Finanzierungssystem von Einrichtungen, das heißt, die berechenbare Größe der monatlichen Einnahmen der Träger und damit der gesicherten Löhne der Mitarbeiter, zu durchbrechen und die Träger zu wirtschaftlichem Verhalten im Hinblick auf individuelle Leistungen aufzufordern? Wird es gelingen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimen zu bewegen, ihren täglichen Arbeitsrhythmus zu verändern und sich außerhalb der Einrichtungen zu den Menschen zu begeben und dort ihre professionellen Leistungen zu erbringen? Die ersten zaghaften Schritte sind durch eine individuelle Hilfeplanung und eine individuelle Leistungsfinanzierung mittels eines Persönlichen Budgets getan. Rheinland-Pfalz gibt derzeit ca. 500 Millionen Euro als Landesanteil für die Eingliederungshilfe aus. Die gleiche Summe wird nochmals von den Kommunen aufgewendet. Wir arbeiten derzeit daran, dass durch ein verändertes Finanzierungssystem der stationären Leistungen, Anreize geschaffen werden, ambulante Leistungen zu erbringen. Da unsere Mittel endlich sind, ist ein weiterer Ausbau ambulanter Leistungen nur möglich, wenn keine Ausweitung im stationären Bereich mehr erfolgt. Hierzu bedarf es großer

8 - 8 - Anstrengungen, denn nicht nur die Leistungsanbieter, auch Angehörige und Betreuer liebäugeln noch immer mit der problemlosen Entsorgung von Menschen mit Behinderungen in Heimen. Ich möchte dabei deren Anliegen und Sorge nicht in Abrede stellen, aber sehe eindeutig unseren Auftrag, das zu unterstützen, was der Mensch mit Behinderung sich selbst als Lebensziel gesetzt hat. Letztlich bedeutet das aber auch, dass wir unsere Ideen einer Politik für Menschen mit Behinderungen mit Anbietern, Angehörigen, Einwohnern der Kommunen diskutieren müssen. Gleichzeitig besteht eine weitere Hauptaufgabe darin, eine Strukturveränderung herbeizuführen, bei der das Gesamtsystem mit Sicherheit, Verlässlichkeit und Transparenz, aber auch mit Flexibilität für Menschen mit Behinderungen, Leistungserbringer und Kostenträger ausgestattet ist. Wenn uns dies gelingt, haben Menschen mit Behinderung eine Chance, inklusiv zu leben. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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