Akademie für soziale Berufe
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- Justus Geisler
- vor 6 Jahren
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1 as Akademie für soziale Berufe Seminarprogramm 2018, Halbjahr (Seminarort jeweils Ravensburg) Preise: ½ Tag: 40 1 Tag : 80 (zzgl. MWST., incl. Skript, Getränke, Kaffee, Teilnahmebescheinigung) 1. Eingliederungshilfe nach SGB XII, IX und VIII 1 Tag, , 9 16:30 Uhr Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung befindet sich im Umbruch: nach Verabschiedung des BTHG verbleibt sie noch bis 2020 als Kapitel 6 im SGB XII, nimmt aber bereits im Vorgriff auf den Zeitenwechsel neue Strukturen an. Deutlich erhöhte Vermögensfreigrenzen, umfassende Neuregelungen für das Gesamtplanverfahren und die Bedarfsermittlung verändern die bisherigen Regelungen, während bewährte Rahmenbedingungen weiter gelten. Im Seminar werden die rechtssystematischen Grundlagen der bisherigen Eingliederungshilfe (EGH) und ein in eingehender Ausblick auf die Reformen durch das BTHG erörtert. Anspruchsvoraussetzungen der EGH nach SGB XII, IX, VIII, VII, EGH-Verordnung EGH Abgrenzung des leistungsberechtigten Personenkreises aktuell und nach BTHG Leistungsumfang, Leistungsgruppen, Leistungsrecht Leistung Gesamtplanverfahren Verhältnis der EGH zu anderen Rehaleistungen, insbesondere zur Pflege/HzP Neue Bedarfe: Assistenz, Budget für Arbeit, u.a. Neue Einkommens- und Vermögensfreibeträge 2. Sozialrecht update Änderungen 2017 / 2018 ½ Tag, , 9 12:15 Uhr In einem halben Tag werden Sie über die relevanten sozialrechtlichen Änderungen in 2017 und 2018 informiert. Schwerpunkte sind Änderungen und Reformen BTHG, 1. Stufe zum um RBEG 2017 (für SGB II und SGB XII) zum SGB XII-Änderungsgesetz Änderungsgesetz (Grundsicherung, KdU) zum und
2 VO zu 90 SGB XII (Vermögensfreibeträge)zum Unterhaltsvorschussgesetz zum SGB II (Änderung der Unbilligkeitsverordnung)zum SGB VI (Flexirente) ab SGB XI (PSG II und III) ab BTHG, 2. Stufe, SGB IX, Teil 1, (Reha und Teilhabe) zum RBEG 2018 zum Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum Weitere Änderungen und Reformvorhaben, die bis zum Seminar bekannt sind 3. SGB XII - update - kurz und aktuell, Änderungen und Urteile ½ Tag, , 9 12:15 Uhr Mit Einfügung des BSHG in das SGB XII in 2005 hat sich zunächst in diesem Gesetz wenig bewegt, auch obergerichtliche Rechtsprechung erging eher verhalten. Mit dem Bundesteilhabegesetz und dem SGB XII-Änderungsgesetz, beides in Stufen wirksam ab 2017/2018/2020, hat das SGB XII nun auch Fahrt aufgenommen, was Änderungen und Modernisierungen anbetrifft. Im Seminar werden die gesetzlichen Änderungen 2017 und 2018 besprochen. Änderungen 2017 Darlehensanspruch bei sog. Rentenübergangsfällen 37a SGB XII Änderung bei Kosten der Unterkunft nach 42a SGB XII Leistungsausschluss bei Auslandsaufenthalt 41a SGB XII Einsatz des Einkommens und Vermögens, insbesondere bei Eingliederungshilfe und bei Hilfe zur Pflege, Arbeitsförderungsgeld Regelbedarfsermittlungsgesetz, Änderungen bei den Stufen Änderungen 2018 Einführung eines Gesamtplanverfahren 141 SGB XII Änderungen bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben u.a. Regelbedarfsermittlungsgesetz Kosten der Unterkunft Aktuelle Rechtsprechung, insbesondere des Bundessozialgerichts
3 4. Die neue Hilfe zur Pflege im SGB XII, PSG III 1 Tag , 9 16:30 Uhr Durch die 3 Pflegestärkungsgesetze wurde das Pflegerecht umfassend reformiert. Mit der Einführung eines neuen Pflegebegriffs und der 5 Pflegegrade wurde die verrichtungsbezogene Betrachtung der Pflege (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) in einen modulbezogenen Pflegebegriff geändert, der nun die eingeschränkte Alltagskompetenz mit einbezieht. Gleichzeitig wurden neue Begutachtungsrichtlinien und ein neuer Leistungskatalog eingeführt. Das PSG III hat in der Hilfe zur Pflege des SGB XII weitgehend die Änderungen des PSG II übernommen. Dennoch gibt es relevante Unterschiede und damit Abgrenzungs- und Zuordnungsprobleme, insbesondere bei der Schnittstelle zur Eingliederungshilfe und zur Hilfe bei der Haushaltsführung. Übersicht zur Pflegereform PSG II Neuer Pflegebegriff und neues Begutachtungsinstrument Vergleich und Abgrenzung der Pflegeleistungen SGB XI und SGB XII (Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Hilfsmittel, stationäre Leistungen) Schnittstelle EGH mit Pflegeleistungen (Rangverhältnisse), 13 Abs. 3, 4 SGB XI Schnittstelle EGH mit Hilfe zur Pflege, Lebenslagenmodell, 103 SGB IX ab 2020 Schnittstelle Hilfe bei der Haushaltsführung 70, 27 Abs. 3 SGB XII Einsatz von Einkommen und Vermögen, neue Freibeträge mit Bedingungen 5.Bundesteilhabegesetz Überblick 1 Tag, , 9 16:30 Uhr Das zum Jahresende 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz tritt in drei Schritten zum , und in Kraft. Das SGB IX und SGB XII werden neu gefasst. Die Eingliederungshilfe wird ab 2020 vollständig im SGB IX geregelt sein. Das SGB XII beinhaltet nur noch Regelungen zur Existenzsicherung. Dies führt im SGB IX und SGB XII zu umfassenden Neuregelungen. Das SGB IX erhält eine vollständig neue Gliederung.
4 Das Seminar gibt einen Überblick, was sich 2017 und 2018 geändert hat. Zudem gibt es einen Ausblick über die Änderungen in der Eingliederungshilfe ab 2020 und die neue Definition der Zugangsberechtigung ab SGB IX Teil 1 (2018) Rehaverfahren Allgemeine Regelungen für Menschen mit Behinderung Neue Rehagruppen und Rehaträger Antragsverfahren, Zuständigkeiten und Leistungsverantwortung Zuständigkeits- und Genehmigungsfiktion Teilhabeplanverfahren Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, Wegfall Service-Stelle, Neue leistungsrechtliche Regelungen, andere Leistungsanbieter, Budget für Arbeit SGB IX Teil 3 (2016/2017) Schwerbehindertenrecht Neues Merkzeichen TBl Klarstellung zur Nutzung von Behindertenparkplätzen Mitwirkung in der WfbM Änderungen bei der Schwerbehindertenvertretung SGB XII (2018) Gesamtplan, Einkommen ICF- basierte Bedarfsfeststellung im neuen Gesamtplanverfahren Veränderungen bei der Einkommensanrechnung und der Berücksichtigung von Vermögen 6. Bundesteilhabegesetz update 2018 ½ Tag, , 9 12:15 Uhr Das zum Jahresende 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz tritt in drei Schritten zum , und in Kraft. Das SGB IX und des SGB XII werden neu gefasst. Die Eingliederungshilfe wird ab 2020 vollständig im SGB IX geregelt sein. Das SGB XII beinhaltet nur noch Regelungen zur Existenzsicherung. Dies führt im SGB IX und SGB XII zu umfassenden Neuregelungen. Das SGB IX erhält eine vollständig neue Gliederung. Das Seminar befasst sich mit den Änderungen des SGB IX ab , also dem Reha-Verfahrensrecht, das Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung und Selbstbeschaffung beinhaltet, die sehr praxisrelevant werden. Neuer Behindertenbegriff Erweiterung der Leistungsgruppen (Bildungsteilhabe, Assistenz) Änderungen bei der Zuständigkeitsfeststellung Einführung einer Genehmigungsfiktion bei nicht fristgerechter Entscheidung
5 Teilhabe- und Gesamtplanverfahren Neue Aufgaben der BAR (Bundesarbeitsgemeinschaft Reha) Einführung der EUTB (ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) Neue LTA-Formen: andere Leistungsanbieter und Budget für Arbeit 7. SGB II update - kurz und aktuell, Änderungen und Urteile ½ Tag, , 9 12:15 Uhr Das SGB II, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Hartz IV, ist ein Dauerbrenner. Seit Einführung des SGB II in 2005 wurde das Gesetz über 70 mal geändert, zuletzt mit dem Rechtsvereinfachungsgesetz zum , das Bundessozialgericht hat in Revisionsverfahren ca. 500 Entscheidungen getroffen. Auch wer sich im SGB II sicher bewegt, muss sich laufend updaten. Rückblick auf die Änderungen des Rechtsvereinfachungsgesetzes Regelbedarfsermittlungsgesetz 2018 Leistungsausschluss für Ausländer Anrechnung von Einkommen Vermögensfreibeträge Mehrbedarfe Kosten der Unterkunft und Heizung Unbilligkeitsverordnung Aktuelle Rechtsprechung, insbesondere des Bundessozialgerichts 8. Ambulant betreute und neue Wohnformen für Menschen mit Behinderung 1 Tag, , 9 16:30 Uhr Besondere Wohnformen, die der eigenen Häuslichkeit nahe kommen, nehmen u. a. mit dem Bundesteilhabegesetz einen immer wichtigeren Stellenwert für Bewohner, begleitende Dienste, Vermieter, Kostenträger und Mitwirkende in Sozialräumen ein. Sie stehen für gemeinschaftliches Wohnen, für (ehemalige) stationäre Einrichtungen oder für alternative Wohnformen mit anbieter- oder selbstorganisierter Prägung. Menschen mit und/oder ohne Behinderung bzw. Pflegebedürftigkeit finden im gemeinschaftlichen Wohnen und Leben gegenseitigen Rückhalt, selbstbestimmte Einflussnahme und tragen Entscheidungs- und Mitverantwortung für sich und den Mitbewohner. Sie erhalten mehr oder weniger intensive Betreuungs- und Pflegeleistungen durch Fachkräfte, Nichtfachkräfte, pflegende Angehörige, Nachbarn oder Freiwillige.
6 In der Vergangenheit sind immer mehr Wohnformen entstanden, die zunehmend bei ihrer Finanzierungen Abgrenzungsprobleme bereitet haben. Ab 2020 wird mit 42a SGB XII wird ein neuer Wohnbegriff eingeführt, der nur noch zwischen der eigenen Wohnung und gemeinschaftlichen Wohnen unterscheidet. Mit der Trennung der Fachleistung EGH und der existenzsichernden Leistung (Grundsicherung / HLU) soll durch Abgrenzung Klarheit geschaffen werden. Probleme wird jedoch die Einordnung der Wohnform bereiten. Wunsch- und Wahlrecht betr. Wohnen 104 SGB IX Sozialhilferechtliche Wohnformen (eigene Wohnung, Wohnen plus, WG, ambulant betreutes Wohnen, integriertes Wohnen, Einrichtungen der EGH) Neue Definition der gemeinschaftlichen Wohnformen (bisher stationäre Wohnform) Wohnungsvertragsrecht und Betreuungsleistungen (WBVG) Kostenrechtliche Abdeckung der Wohnformen über Grundsicherung / HLU / EGH Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach 42a SGB XII bei eigener Wohnung Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach 42b SGB XII bei EGH Unverhältnismäßige Mehrkosten, gesteigerter Wohnraumbedarf Regelbedarfsstufe richtet sich nach der Wohnform Schnittstellen EGH / Pflege, 13 Abs. 3 SGB XI, 42a SGB XI, 103 Abs. 3 SGB IX, Lebenslagenmodell.
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