Das Bundesteilhabegesetz. Eine Chance für die Gemeindepsychiatrie?

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1 Das Bundesteilhabegesetz Eine Chance für die Gemeindepsychiatrie?

2 Gemeindepsychiatrie hat die Aufgabe Brücken zu bauen zwischen der sozialen und politischen Kultur der Gemeinden und dem psychiatrischen Hilfesystem die Anliegen psychisch Kranker und ihrer Angehörigen in die Öffentlichkeit zu tragen bürgerschaftliches Engagement zu stärken Bestandteil der sozialen Kultur der Gemeinde zu sein und als Keimzelle zu wirken, aus der sich weitere Hilfen und Angebote für psychisch Kranke entwickeln.

3 Strukturelle Herausforderungen nicht nur durch das BTHG EUTB, Teilhabeplanung Ökonomisierung der Strukturen Landespsychiatriepläne Veränderte Leistungserbringung bei Tagesstruktur und Arbeit Persönliches Budget Umwandlung stationärer in ambulante Angebote Fachkräftemangel Qualitätskriterien knappe öffentliche Kassen

4 Fachliche Herausforderungen stärkere Einbindung von Nutzer/innen schwer erreichbare Klienten Qualitäts-Standards neue Zielgruppen durch Integrierte Versorgung Migrant/innen Kinder psychisch kranker Eltern

5 Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) : Teil 1 des SGB IX (Vertragsrecht) am vereinbarte Vergütung gilt bis fort) auf Verlangen einer Partei kann für diesen Zeitraum neu verhandelt werden für den Fall der Neuverhandlung zwischen 2018 und 2019 und für alle neuen Leistungsangebote ab 2018 gilt das neue Vertragsrecht der Eingliederungshilfe aus Teil 2 des SGB IX

6 Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) : Teil 2 des SGB IX u.a. (Vertragsrecht) auf Verlangen einer Partei kann für diesen Zeitraum neu verhandelt werden für den Fall der Neuverhandlung zwischen 2018 und 2019 und für alle neuen Leistungsangebote ab 2018 gilt das neue Vertragsrecht der Eingliederungshilfe aus Teil 2 des SGB IX Ab 2023: Neuregelung zum leistungsberechtigten Personenkreis in der Eingliederungshilfe

7 Das BTHG konkret ab : Regelung zum Gesamtplanverfahren und zur Bedarfsermittlung Beginn der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) Neukonzipierung der Hilfeplanung Einführung der Alternativen zur WfbM (Budget für Arbeit und andere Leistungsanbieter) und gleichzeitiger Wegfall der sonstigen Beschäftigungsstätten Einführung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung; Vorrang der Selbsthilfe vor professionellen Anbietern

8 Das BTHG konkret ab Stationäre Wohneinrichtungen werden besondere Wohnformen Träger verlieren Hausrecht Trennung der FLS von Leistungen des Lebenunterhaltes Die ICF-gesteuerte Hilfeplanung gewinnt weiter an Bedeutung auch zur Abgrenzung von Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege (vgl. PSG II und III) Alleinstellungsmerkmale von Trägern z.b. von WfBM, Tagesstätten, stat. Wohneinrichtungen, Arbeitstherapie entfallen.

9 BTHG alles neu und anders? stärkere Einbindung von Nutzer/innen schwer erreichbare Klienten Passgenaue Hilfen d. ICF/PB? Qualitäts-Standards Umwandlung bestehender / Entwicklung neuer Wohnformen Veränderte Teilhabeund Hilfeplanung Kinder psychisch kranker Eltern

10 Schnittstellen mit Zielen der Gemeindepsychiatrie und Landespsychiatrieplänen Prävention stärken Inklusion, Partizipation und Teilhabe als Handlungsmaxime Stärkung von Selbstbestimmungsrechten und Selbsthilfe Geschlechtersensible Ausrichtung der Hilfen Ausbau der ambulanten Hilfen in psychischen Krisen Patientenzentrierte und sektorübergreifende Behandlung Klinik und ambulanter Sektor Überwindung von Zwang

11 Chancen für die Gemeindepsychiatrie im Bereich Teilhabeberatung und Hilfeplanung: Neue Kooperationen mit Selbsthilfe, z.b. bei EUTB Schnittstellen nutzen / Beratung weiter entwickeln Soziotherapie Einbeziehung von Mitarbeitenden und Nutzervertretern Peer Counseling etablieren und ausbauen Schulung der Mitarbeitenden zu ICF und Pers. Budget Angehörige und Nutzer zu Verbündeten machen Mitgliedschaft in regionalen Beiräten für die Belange von Menschen mit Behinderung

12 Chancen für die Gemeindepsychiatrie im Bereich Wohnen Entwicklung passgenauer Konzepte zur Umwandlung stationärer in ambulante Wohnangebote (bereits jetzt Vergleichsrechnungen anstellen!) Zusammenarbeit mit Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften und privaten Investoren zur Schaffung geeigneten Wohnraums Zusammenarbeit mit / Gründung eigener Pflegedienste / APP Personalmix von Eingliederungshilfe und Pflege Entwicklung niederschwelliger Betreuungsangebote Mitwirken bei Arbeitsgruppen zu inklusiver Quartiersentwicklung Bereitstellen von Räumen für Bürgertreffs

13 Chancen für die Gemeindepsychiatrie im Bereich Arbeit und Beschäftigung Entwicklung von Arbeitsangeboten außerhalb von WfBM s Nutzung des Persönlichen Budgets für Arbeit; z.b. für individuelle Eingliederungshilfen, Training on the job Weiterentwicklung der Angebote von Tagesstätten und Arbeitstherapien hin zu mehr Personenzentriertheit; z.b. durch Kooperationen mit Praxen für Ergotherapie oder Jobcentern Entwicklung von Präventionsangeboten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, z.b. im Rahmen der Integrierten Versorgung

14 Gestaltung von Rahmenbedingungen Einbringen in kommunalpolitische Strukturen (z.b.ausschüsse) Bedarfsermittlung und Hilfeplanung im Dialog Aktivitäten zu Stadtteil-/Quartiersentwicklung mit gestalten Teilnahme an Beiräten, Fachforen Veranstaltungen Gemeinsames Vorgehen bei Budgetverhandlungen Angehörige und Nutzer als Verbündete gewinnen Erschließen neuer Finanzierungsquellen (Kranken- / Pflege-kassen, kommunale und Landesprojektmittel, Regionale ) Immer wichtig: Eigene Qualität und Fachlichkeit herausstellen!!!

15 Wie stellen wir uns diesen Aufgaben? Und wie sieht unsere Arbeit in 5 Jahren aus? Gegen die Zukunft kann man nicht kämpfen. Die Zeit ist auf ihrer Seite. William Ewart Gladstone Oder: Die beste Art, die Zukunft vorauszusagen, ist, die Zukunft zu erfinden. Alan Kay

16 2023 gut aufgestellt? Die Zukunft gehört denen, die die Möglichkeiten erkennen, bevor sie offensichtlich werden. Oscar Wilde

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