Auf dem Weg zur Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Stadt Remscheid Dezernat II Thomas Neuhaus
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- Kirsten Buchholz
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1 Inklusion und Arbeit Auf dem Weg zur Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung Stadt Remscheid Dezernat II Thomas Neuhaus 1
2 1. BRK Inklusion verändert 2. Zugang zum (allgemeinen) Arbeitsmarkt 3. Erwartungen an ein Bundesteilhabegesetz 4. Erste Konturen von Veränderungen 5. Was bedeutet das? 2
3 1. BRK Inklusion verändert Paradigmenwechsel lin der Unterstützung tüt von Menschen mit Behinderung weg von der Fürsorge hin zur Teilhabe und Assistenz (Spezialisierung dort wo benötigt) Behinderung als eine Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und den einstellungs und umweltbedingten Barrieren Damit gewinnt die lokale Ebene eine ganz grundlegende g Bedeutung für die Entstehung und Überwindung von Behinderung als eine Beeinträchtigung der Teilhabe. 3
4 1. BRK Inklusion verändert Inklusion in Kitas und Schule Remscheid: überdurchschnittlich hohe Quote des gemeinsamen Lernens von 43,9 % (NRW: 30,33 %) Die Felder Wohnen, Freizeit und Arbeit sind unter Veränderungsdruck 4
5 1. BRK Inklusion verändert Passt zu den Ideen der Psychiatriereform und Gemeindepsychiatrie py Jeder Mensch will notwendig sein! 5
6 2. Zugang zum (allgemeinen) Arbeitsmarkt Der Ab Arbeitsmarkt ktitfü ist für bhid behinderte Menschen schwer zugänglich. Keiner anderen Zielgruppe ist der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt so versperrt, wie die der Menschen mit Behinderung. SGB II: % Menschen mit Behinderungen oder besonderen Handicaps Fast Menschen sind mit weiterhin steigender Tendenz in WfbM beschäftigt oftmals auch aus Mangel an Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Einmal Werkstatt immer Werkstatt? 6
7 3. Erwartungen an ein Bundesteilhabegesetz (Arbeit) Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt Ab ktbarrierefreier i gestalten tlt Jeder Mensch mit Behinderung soll entsprechend seinem individuellen Leistungsvermögen durch passgenaue Leistungen und Förderung die für ihn größtmögliche ö Teilhabe am Arbeitsleben Ab itl b erreichen. Im Interesse der Menschen mit Behinderungen soll eine Beschäftigung weder eine Über noch Unterforderung gemessen an seinem Leistungsvermögen bedeuten. Menschen mit Behinderungen müssen selbst entscheiden können, wo und in welcher lh Form sie eine bd bedarfsgerechte Unterstützungsleistung erhalten. Mehr Angebote auf dem ersten Arbeitsmarkt Mehr Unterstützung, wenn der behinderte Mensch in den ersten Arbeitsmarkt wechseln will. Ausgabendynamik brechen (Kostensteigerungen für Kommunen) 7
8 4. Erste Konturen von Veränderungen Budget für Arbeit Andere Leistungsanbieter Prävention stärken: SGB II / SGB III: Zugänge zu Eingliederungshilfe verringern 8
9 4. Erste Konturen von Veränderungen für Menschen mit Werkstattberechtigung Budget tfür Ab Arbeit Raum für das Wunsch und Wahlrecht (SGB IX) Soll diehöhederwerkstattkosten der nicht überschreiten. Umfasst einen individuell festgelegten Lohnkostenzuschuss und die erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz Kann an dem sich ihändernden d Unterstützungsbedarf tüt angepasst werden Ist zeitlich grundsätzlich nicht begrenzt Der Leistungsempfänger muss nicht zuvor in einer WfbM tätig gewesen sein 9
10 4. Erste Konturen von Veränderungen in den vorgelagerten Systemen Prävention stärken: SGB II / SGB III: Zugänge zu Eingliederungshilfe g verringern 10
11 5. Was bedeutet das? Basis für Teilhabeverbesserungen b Erfolgreiche Modellprojekte erhalten eine gesetzliche Grundlage Größere Durchlässigkeit der Systeme Die Vielfalt der Angebote wird erhöht und kann Flexibilität erzeugen. Durchbruch für einen dauerhaften Lohnkostenzuschuss (vgl. 16e SGB II alt) Strukturveränderungen? Versuch hder Kosteneinsparung kommunale Entlastung?! 11
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