Budget für Arbeit gemäß 61 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

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1 gemäß 61 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

2 Hintergrund / Absicht I Beschäftigungsangebote für Menschen mit Behinderung mit voller Erwerbsminderung wurden bislang im Wesentlichen auf Werkstätten für behinderte Menschen konzentriert. Dies trug dem heterogenen Personenkreis der Leistungsberechtigten nicht in ausreichendem Maße Rechnung. Insbesondere Menschen mit psychischen Behinderungen fühlten sich in Werkstätten oft fehlplatziert, hatten aber häufig keine andere Möglichkeit am Arbeitsleben teilzuhaben. Mit dem BTHG wurden Alternativen zur Werkstatt geschaffen: ( 61 SGB IX) Andere Leistungsanbieter ( 60 SGB IX)

3 Hintergrund / Absicht II Mit dem "" soll für behinderte Menschen der Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Arbeitgeber sollen mit diesem Instrument dazu bewegt werden, mit dem Menschen mit Behinderungen trotz dessen voller Erwerbsminderung einen regulären Arbeitsvertrag zu schließen (Lohnkostenzuschuss). Von einem können nicht nur Werkstattbeschäftigte profitieren, die die Werkstatt verlassen wollen, es profitieren auch junge Erwachsene mit Behinderungen, die für die Zeit nach ihrer beruflichen Bildung mithilfe des Budgets für Arbeit in das Erwerbsleben eintreten wollen.

4 Bestandteile des Budgets für Arbeit 1. Lohnkostenzuschuss Die Bemessung des Lohnkostenzuschusses orientiert sich am gezahlten Arbeitsentgelt sowie an der festgestellten Minderleistung. Der Lohnkostenzuschuss beträgt bis zu 75 Prozent des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes. Eine Höchstgrenze ist dadurch festgelegt, dass der Zuschuss zum Arbeitsentgelt bis zu einer Höhe von 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach dem Vierten Buch Sozialgesetzbuch (in den neuen Bundesländern aktuell Euro) betragen darf. Der Lohnkostenzuschuss wird direkt an den Arbeitgeber gezahlt.

5 Bestandteile des Budgets für Arbeit 2. Anleitung und Begleitung Die Ermittlung und Festsetzung des Umfangs der erforderlichen Anleitung und Begleitung obliegt dem örtlichen Sozialhilfeträger im Antragsverfahren. Für die Anleitung und Begleitung können verschiedene Institutionen / Personen beauftragt werden: Der Arbeitgeber des Budgetempfängers, ein anderer Leistungserbringer oder eine sonstige geeignete Person. Die entsprechende Wahl ist mit dem Menschen mit Behinderung abzustimmen. Die Kosten für Anleitung und Begleitung trägt der Sozialhilfeträger.

6 Anspruchsberechtigung Anspruchsberechtigt ist eine Person, die die Voraussetzungen zur Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen erfüllt und die unter Vorlage eines konkreten Beschäftigungsangebotes auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein beim zuständigen Leistungsträger beantragt. Das ist in der Regel beim örtlichen Sozialhilfeträger zu beantragen. Eine Verpflichtung des Sozialhilfeträgers zur Ermöglichung dieser Leistung besteht nicht, d.h., er ist nicht verpflichtet, einen potentiell beschäftigungsbereiten Arbeitgeber nachzuweisen bzw. zu eruieren.

7 Prinzip der vorausgehenden beruflichen Bildung Einer Beschäftigung muss auch eine berufliche Bildung vorausgehen. Berufliche Bildung ist einem Menschen mit Behinderung nicht vorzuenthalten. Die erforderlichen Feststellungen zur Aufnahme in die WfbM werden am Ende der - in der Regel zweijährigen - beruflichen Bildung getroffen. Die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme dient insoweit dazu, das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen für eine Beschäftigung in der Werkstatt oder bei einem anderen Leistungsanbieter und damit auch - als Alternative - für ein zu klären.

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