LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

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1 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Irene Müller, Fraktion DIE LINKE Beschäftigte in Werkstätten und Abteilungen für Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern und Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich die Anzahl der Werkstätten für behinderte Menschen seit dem Jahr 1998 in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt? Im Jahr 1998 gab es 22 von der Bundesagentur für Arbeit anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen. Im Jahr 2007 erhöhte sich diese Anzahl auf 23 und im Jahr 2008 auf 24 Werkstätten für behinderte Menschen. 2. Wie hat sich die Anzahl der in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigten behinderten Menschen seit dem Jahr 1998 in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt? Die Entwicklung der Anzahl der in Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen (Jahresdurchschnitt) in Mecklenburg-Vorpommern ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Jahr Anzahl Die Ministerin für Soziales und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Oktober 2009 beantwortet.

2 Drucksache 5/2805 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode 3. Wie hat sich die Anzahl der in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigten nichtbehinderten Menschen seit dem Jahr 1998 in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt [bitte nach Arbeitsbereichen (Verwaltung, Betreuung etc.) angeben]? Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. 4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2007 ergriffen und welche Maßnahmen plant die Landesregierung für die Jahre 2010 und 2011, um die Arbeit von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten und geschützten Abteilungen für Menschen mit Behinderungen im Land zu unterstützen und zu fördern (bitte auch die Zielstellung, den finanziellen Mitteleinsatz und die jeweiligen Haushaltstitel angeben)? Durch eine kontinuierliche Förderung verfügt Mecklenburg-Vorpommern über ein flächendeckendes Netz an Werkstätten für behinderte Menschen. Da auf Grund der demografischen Entwicklung davon auszugehen ist, dass der Bedarf an Werkstätten für behinderte Menschen ab 2012/2013 rückläufig sein wird, ist eine weitere Förderung des Baus von Werkstätten nicht mehr erforderlich. Gegebenenfalls besteht noch ein Bedarf zur Förderung der Ausstattung für Werkstätten. Die folgende Tabelle enthält die Förderung der Ausstattung von Werkstätten für behinderte Menschen aus dem Kapitel 7204: Jahr Anzahl Anzahl der Arbeitsplätze Art der Förderung Haushaltstitel Ausgaben in Euro Ausstattung , bis Ausstattung ,00 Im Einzelplan 10 des Entwurfs des Haushaltsplanes 2010/2011 sind für Zuweisungen und Zuschüsse an Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Kapitel 1005 Mittel in Höhe von jeweils 1 440,0 TEUR und im Kapitel 7204 Mittel in Höhe von jeweils 805,0 TEUR geplant. Darin enthalten sind auch Mittel für die Ausstattungen von Werkstätten für behinderte Menschen. Über konkrete Projekte kann noch nicht berichtet werden. Die Landesregierung fördert in geschützten Abteilungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe (Kapitel 7204) ausschließlich schwerbehinderte Menschen, die zum Personenkreis nach 72 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) und zur Zielgruppe nach 132 Absatz 2 SGB IX gehören. Hierzu gehören die Förderungen von geschützten Betriebsabteilungen und von Integrationsprojekten. Der folgenden Tabelle ist die Förderung seit dem Jahr 2007 zu entnehmen. 2

3 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ Jahr Einrichtungen Anzahl Arbeitsplätze Art der Förderung Titel Ausgaben in Euro Geschützte Ausstattung ,00 Betriebsab Minderleistung teilungen , Aufbau und Betrieb ,00 Integrationsprojekte Geschützte Betriebsabteilungen Integrationsprojekte Minderleistung ,00 Ausstattung , Minderleistung ,00 Aufbau und Betrieb , Minderleistung ,00 Jahr Einrichtungen Anzahl Arbeitsplätze Art der Förderung Titel Ausgaben in Euro Geschützte Betriebsabteilungen bis Integrationsprojekte Minderleistung Aufbau und Betrieb Minderleistung , , ,00 Die Landesregierung hat das Ziel, den Aufbau und Erhalt von Integrationsprojekten zur Schaffung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen, die zur Zielgruppe des 132 Absatz 2 SGB IX gehören sowie den Erhalt von Arbeitsplätzen für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen in geschützten Betriebsabteilungen, zu fördern. Im Einzelplan 10 des Entwurfs des Haushaltsplanes 2010/2011 sind im Kapitel 7204 in den Titeln und insgesamt jeweils Mittel in Höhe von 2 150,0 TEUR für Leistungen an Arbeitgeber zur Schaffung von neuen Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen geplant. Für die Leistungen an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen sind im Titel im Jahr 2010 Mittel in Höhe von 2 500,0 TEUR und im Jahr 2011 Mittel in Höhe von 2 600,0 TEUR geplant. Darin enthalten sind auch Mittel für die Förderung von geschützten Betriebsabteilungen und Integrationsprojekten. Darüber hinaus sind für Leistungen an Integrationsprojekte in den Titeln und insgesamt jeweils Mittel in Höhe von 450,0 TEUR geplant. 3

4 Drucksache 5/2805 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode 5. Wie hat sich die Zahl der schwer behinderten arbeitslosen Menschen seit Januar 2007 in Mecklenburg-Vorpommern monatlich entwickelt? In der Anlage 1 ist die monatliche Entwicklung der Zahl der schwerbehinderten arbeitslosen Menschen seit Januar 2007 dargestellt. Die Daten beruhen auf Angaben der Bundesagentur für Arbeit. 6. Wie hat sich die Zahl schwer behinderter Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der Arbeitsförderung seit Januar 2007 in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt? Die Entwicklung der Teilnehmerzahl der schwerbehinderten Menschen an Maßnahmen der Arbeitsförderung seit Januar 2007 ist der Anlage 2 zu entnehmen. Die Daten beruhen auf Angaben der Bundesagentur für Arbeit. 7. Wie viele der 25 Arbeits- und 10 Ausbildungsplätze im Rahmen der seit Januar 2007 laufenden Bundesinitiative Job 4000 wurden in Mecklenburg-Vorpommern inzwischen geschaffen? Im Rahmen der Bundesinitiative Job 4000 wurden in Mecklenburg-Vorpommern bisher 18 Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen geschaffen. Ausbildungsplätze wurden bislang nicht geschaffen. 8. Was wurde durch die Landesregierung seit 2007 unternommen, um die Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung zu verbessern und auszubauen? Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern - Integrationsamt - fördert aus Mitteln der Ausgleichsabgabe Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen ausbilden. Zur Förderung von neuen Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen können Arbeitgeber Darlehen oder Zuschüsse erhalten. Darüber hinaus können Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Gebühren, insbesondere zu den Prüfungsgebühren, im Rahmen der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher sowie Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher erhalten. Zur Information über diese Leistungen wurde das Faltblatt Förderung von neuen Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen erstellt. 4

5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2007 ergriffen und welche Maßnahmen plant die Landesregierung für die Jahre 2010 und 2011, um die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und zu fördern (bitte auch die Zielstellung, den finanziellen Mitteleinsatz und die jeweiligen Haushaltstitel angeben)? Die Politik der Landesregierung für und mit Menschen mit Behinderungen hat zum Ziel, ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und hier insbesondere die Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern. Die Landesregierung hat seit 2007 bis zum 31. August ,8 TEUR aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen verwandt. Die Haushaltstitel und der Mitteleinsatz sind der Anlage 3 zu entnehmen. In diesem Zeitraum wurden insgesamt Arbeitsplätze gefördert und besonders betroffene schwerbehinderte Menschen durch die vier Integrationsfachdienste mit insgesamt 16 Fachberatern unterstützt. Eine weitere Maßnahme zur Unterstützung der Integration von schwerbehinderten Menschen in den Arbeitsmarkt ist die Beratung, Aufklärung und Schulung z. B. von Arbeitgebern, Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- und Personalräten. Dieses die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen vorbereitende und unterstützende Instrument der Informationsvermittlung wurde seit dem Jahr 2007 in 68 Schulungen vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern - Integrationsamt - angewandt. Darüber hinaus erfolgte eine Beteiligung an 33 Veranstaltungen anderer Träger. Im Entwurf des Haushaltsplanes 2010/2011 sind im Einzelplan 10 Kapitel 7204 für das Jahr ,5 TEUR und für das Jahr ,0 TEUR für die Leistungen zur Schaffung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen veranschlagt. 5

6 Drucksache 5/2805 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Arbeitslose schwerbehinderte Menschen Mecklenburg-Vorpommern 1 - Bestand - Zeitreihe August 2009 Anlage 1 (Zu Frage 5) Berichtsmonat Anzahl Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Januar Februar März April Mai Juni Juli August ) Aus den IT-Systemen der Bundesagentur für Arbeit, ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger 6

7 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/2805 Anlage 2 (Zu Frage 6) Bestand von schwerbehinderten Teilnehmern in Maßnahmen der Arbeitsförderung in Mecklenburg-Vorpommern 1 Zeitreihe, August 2009 Berichtsmonat Anzahl Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Januar Februar März April Mai Aus den IT-Systemen der Bundesagentur für Arbeit, ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger. Endgültige Werte zur Förderung stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten fest. 7

8 Drucksache 5/2805 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Anlage 3 (Zu Frage 9) Übersicht über den Mitteleinsatz der Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) für die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen Einzelplan 10, Kapitel 7204 Titel Zweckbestimmung - Beträge in TEUR - Ist 2007 Ist 2008 Ist Zuschüsse zur Schaffung von neuen 1.397, ,2 980,2 Arbeits- und Ausbildungsplätzen nach 102 Abs. 3 SGB IX i.v.m. 15 SchwbAV Darlehen zur Schaffung von neuen Arbeits- 23,8 116,0 8,0 und Ausbildungsplätzen nach 102 Abs. 3 SGB IX i.v.m. 15 SchwbAV Zuschüsse an schwerbehinderte Menschen 164,0 109,3 135,0 nach 102 Abs. 3 Nr. 1 SGB IX i.v.m SchwbAV Darlehen an schwerbehinderte Menschen 53,4 24,8 5,1 nach 102 Abs. 3 Nr. 1 SGB IX i.v.m SchwbAV Leistungen an schwerbehinderte Menschen 132,6 156,9 88,7 für Arbeitsassistenz nach 102 Abs. 4 SGB IX i.v.m. 17 Abs. 1a SchwbAV Zuschüsse an Arbeitgeber nach 102 Abs , , ,4 Nr. 2 SGB IX i.v.m. 26 und 27 SchwbAV Darlehen an Arbeitgeber nach 102 Abs. 3 15,0 10,0 -- Nr. 2 SGB IX i.v.m. 26 SchwbAV Leistungen an Landesdienststellen 139,9 143,7 76, Leistungen an Integrationsprojekte nach 269,4 245,0 212,2 102 Abs. 3 Nr. 3 und 134 SGB IX i.v.m. 17 Abs. 1 Nr. 3 SchwbAV Leistungen nach dem Programm Job 35,5 123,5 30, des Bundes Förderung regionaler Projekte zur Teilhabe 105,0 52,2 38,2 schwerbehinderter Menschen Leistungen an Integrationsfachdienste nach 411,2 489,0 499,1 110 SGB IX Leistungen für Schulungs-, Bildungs- und 49,1 98,0 48,3 Aufklärungsmaßnahmen Gesamtausgaben 5.109, , ,6 8

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