Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/6995. Unterrichtung

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1 Unterrichtung Der Präsident Hannover, den des Niedersächsischen Landtages Landtagsverwaltung Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen verbessern - UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickeln Beschluss des Landtages vom Drs. 17/5902 Der Landtag stellt fest: Die Werkstätten für behinderte Menschen (WFbM) in Niedersachsen leisten ausgezeichnete Arbeit, auf Außenarbeitsplätzen und bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. In den letzten Jahren haben die WfbM erfolgreich vielfache Voraussetzungen zur Vermittlung von Teilqualifikationen geschaffen. So konnten bisher 27 Qualifizierungsbausteine im Sinne der Berufsausbildungsvorbereitung (BAV) gemäß 68 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) bezogen auf Ausbildungsberufe wie Holz und Metall, Hauswirtschaft, Garten- und Landschaftsbau, Lager und Logistik erarbeitet und von den zuständigen Kammern zertifiziert werden. Die Qualifizierung zum Handwerksgehilfen - Holz/Metall bei der Handwerkskammer Osnabrück ist schon verwirklicht worden. Weitere Qualifizierungen bei der Handwerkskammer Oldenburg und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen sind in Vorbereitung. Nun geht es darum, Arbeitsangebote für Menschen mit Behinderungen, die zertifizierte Teilqualifikationen im Wege von Qualifizierungsbausteinen erworben haben, auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voranzutreiben. Das Budget für Arbeit ist eine Eingliederungshilfe des überörtlichen Sozialhilfeträgers nach 97 SGB XII im Rahmen des Persönlichen Budgets ( 17 SGB IX). Es richtet sich an Menschen, die bisher in einer Werkstatt für behinderte Menschen gearbeitet haben. Es soll ihnen die Eingliederung auf dem Ersten Arbeitsmarkt mit dieser Regelung erleichtert werden. Nur in einigen Bundesländern wie z. B. Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz ist die Eingliederungshilfe derzeit verwirklicht. Das Land Niedersachsen hat sich seit 2008 dazu entschieden, dass für Menschen mit einer Behinderung die Kosten, die ggf. durch einen vorhandenen bisherigen Platz in der Werkstatt für behinderte Menschen verursacht wurden, als Subvention in ein reguläres Arbeitsverhältnis übertragen werden können. Diese Unterstützung, das Budget für Arbeit, ist, wie die Werkstattleistung, zwar alle zwei Jahre zu verlängern, kann bei Bedarf aber beliebig oft verlängert werden. Diesem Modell liegt der Gedanke zugrunde, dass der Mensch mit Behinderung entscheidet, wo er seine Hilfe bekommt. Dabei ermöglicht das Budget für Arbeit nicht nur die eine Subvention für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern es kann z. B. auch dafür eingesetzt werden, dass der Mensch mit Behinderung ggf. notwendige Assistenz am Arbeitsplatz mit einem Teilbetrag des Budgets einkauft und mit dem verbleibenden Restbetrag sein Einkommen subventioniert. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. das Budget für Arbeit weiter auszubauen, damit mehr Menschen aus den Werkstätten Mut fassen und Unterstützung erhalten, sich auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt zu bewerben, 2. Sozialhilfeträger, Arbeitgeber und Beschäftigte aus den Werkstätten stärker zu informieren und intensiv auf dem Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu begleiten, wenn Menschen mit Behinderung aus Werkstätten in den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen, 1

2 3. zusammen mit den Sozialpartnern die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes verstärkt zu ermöglichen, die zertifizierte Teilqualifizierungen im Wege von Qualifizierungsbausteinen im Sinne der Berufsausbildungsvorbereitung gemäß 68 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) erworben haben oder sich zu Handwerksgehilfen oder Fachpraktikern qualifiziert haben, 4. die Eckpunkte für die Neugestaltung des Budgets für Arbeit der LAG WfbM vom Sommer 2015 zügig umzusetzen und zu diesem Zweck eine Regelung gegenüber den kommunalen Sozialhilfeträgern innerhalb der Eingliederungshilfe außerhalb des Landesrahmenvertrages gemäß 75 SGB XII zu treffen, 5. innerhalb der öffentlichen Verwaltungen für die Nutzung des Budgets für Arbeit zu werben, 6. die Ausweitung des Budgets für Arbeit anzustreben, um die Zahl der genutzten Budgets für Arbeit zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten, analog dem Hamburger-Modell, weitere Leistungen an den Arbeitgeber geprüft werden. Auch die Beteiligung der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit wäre in diesem Zusammenhang sinnvoll und zu begrüßen. Antwort der Landesregierung vom Kernziel der UN-Behindertenrechtskonvention, die im März 2009 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft trat, ist es, Menschen mit Behinderungen die uneingeschränkte Teilnahme und Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen. Diese gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft, die Inklusion, ist der Leitgedanke der Behindertenrechtskonvention und bei der Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben handlungsleitend. Ziel ist es, die Arbeitswelt in einem stetigen Prozess inklusiver zu gestalten und Menschen mit Behinderungen den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Für Menschen mit Behinderungen sind die Hürden, auf dem ersten Arbeitsmarkt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufzunehmen, immer noch viel höher als für Menschen ohne Behinderungen. Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Niedersachsen bieten denjenigen Menschen, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine angemessene berufliche Bildung und Beschäftigung. Dabei bieten sie ein möglichst breit differenziertes Spektrum von Arbeitsfeldern und Arbeitsplätzen an. Aufgabe der WfbM ist es, Menschen mit Behinderung dabei zu fördern, die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Aufgabe der WfbM ist es weiterhin, den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen zu fördern. Dies kann z. B. die Tätigkeit in einer Außenarbeitsgruppe oder die Teilnahme an Praktika oder Probearbeitsverhältnissen sein. Das Budget für Arbeit, das Niedersachsen im Jahr 2008 als eines der ersten Länder als eine Unterform des persönlichen Budgets entwickelt und eingeführt hat, ist ein weiteres wichtiges Instrument. Das Budget für Arbeit ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, die sonst einen Rechtsanspruch auf Beschäftigung im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen haben, Leistungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Anspruch zu nehmen. In der Praxis bedeutet dies bisher, dass die Ausgaben, die für einen vorhandenen Platz in einer Werkstatt für behinderte Menschen anfallen, als Zuschuss in ein reguläres Arbeitsverhältnis übertragen werden können. Aufgrund der Erfahrungen, die in Niedersachsen und einigen anderen Ländern mit dem Budget für Arbeit gemacht wurden, sieht der Entwurf vom für ein Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) die Leistungsform des Budgets für Arbeit als Alternative zur Beschäftigung in einer WfbM als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben vor. 2

3 Dies vorausgeschickt, wird zu den Nummern 1 bis 6 der Landtagsentschließung Folgendes ausgeführt: Zu 1, 4 und 6: Die Landesregierung sieht in dem Budget für Arbeit ein wichtiges und zukunftsfähiges Instrument, um Menschen mit Behinderung, die derzeit noch in einer Werkstatt beschäftigt sind, bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. In den letzten Jahren haben Menschen mit Behinderungen, aber auch Leistungsanbieter, Leistungsträger und beteiligte Unternehmen Erfahrungen mit dem Budget für Arbeit in Niedersachsen sammeln können. Diese Erfahrungen stellen zusammen mit den im Entwurf des Bundesteilhabegesetzes enthaltenen geplanten gesetzlichen Regelungen zum Budget für Arbeit eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung dieses Instruments dar. Bewährt haben sich nach den bisherigen Erfahrungen beispielsweise die Rückkehroption in die Werkstatt und die bedarfsgerechten Einsatzmöglichkeiten des Budgets für Arbeit. Dabei hätte die Landesregierung jedoch eine deutlich höhere Inanspruchnahme des Budgets für Arbeit durch die Menschen mit Behinderung begrüßt. Um das Budget für Arbeit mit dem Ziel auszubauen, die Akzeptanz zu erhöhen und in der Folge mehr Menschen mit Behinderung den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, ist nach Auffassung der Landesregierung ein Zusammenwirken aller Akteure und Sozialpartner erforderlich. In einem Austausch im September 2016 über die künftige Ausgestaltung des Budgets für Arbeit bestand zwischen dem niedersächsischen Sozialministerium (MS), der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (LAG WfbM) und der Regionaldirektion Niedersachsen- Bremen der Bundesagentur für Arbeit (RD) Einvernehmen, dass die maßgeblichen Regelungen im Entwurf des Bundesteilhabegesetzes eine geeignete Grundlage für eine Weiterentwicklung darstellen. Im Einzelnen ergeben sich daraus folgende Rahmenbedingungen für das weiterentwickelte Budget für Arbeit: Lohnkostenzuschuss mit bis zu 75 % des von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes, höchstens 40 % der monatlichen Bezugsgröße nach 18 Abs. 1 SGB IV (aktueller Wert pro Monat: 40 % von Euro = Euro), Aufwendungen für die erforderliche Anleitung und Begleitung, Rückkehrrecht in die WfbM; die dauerhafte Erwerbsminderung bleibt bestehen, mit Ausnahme der Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung besteht Sozialversicherungspflicht. Diese Rahmenbedingungen entsprechen im Wesentlichen den von der LAG WfbM im Sommer 2015 vorgeschlagenen Eckpunkten für eine Neugestaltung des Budgets für Arbeit. Die Landesregierung wird die konstruktiven Gespräche mit der LAG WfbM und der RD zeit-nah fortsetzen. Ziel wird neben der Weiterentwicklung des inhaltlichen Konzeptes dabei auch sein, gemeinsam Strategien zur Steigerung der Zahl der Budgetnehmerinnen und Budget-nehmer zu entwickeln, um so die Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen zu verbessern. Zu 2 und 5: Entscheidend für eine höhere Inanspruchnahme des Budgets für Arbeit wird eine Akzeptanz dieses Instruments insbesondere auch bei potenziellen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie möglichen Kolleginnen und Kollegen sein. Einvernehmen besteht zwischen MS, LAG WfbM und RD deshalb darüber, perspektivisch weitere Akteure wie z. B. die kommunalen Spitzenverbände, die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte, Arbeitgebervertretungen, Gewerkschaften und die Kammern einzubinden. Dies wird die Möglichkeit bieten, Informationen über das Budget für Arbeit auf verschiedenen Ebenen, insbesondere auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung zu transpor- 3

4 tieren und die Vorteile, die dieses Instrument nicht nur für Menschen mit Behinderung bietet, in der Fläche bekannter zu machen. Eine erste Information von örtlichen Trägern der Sozialhilfe über die in Arbeit befindliche Weiterentwicklung des Budgets für Arbeit ist bereits in zwei ehemaligen Regierungsbezirken im Rahmen der Sozialamtsleitertagungen erfolgt. Eine intensivere Information und Begleitung insbesondere von Arbeitgeberinnen und Arbeit-gebern, Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen bei Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist auch Gegenstand eines dreijährigen Modellprojekts (Laufzeit bis ). Drei Integrationsfachdienste sind für die Projektlaufzeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe mit jeweils einer zusätzlichen Stelle ausgestattet worden, um Personen aus Werkstätten für behinderte Menschen dabei zu unterstützen, Beschäftigungsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erlangen. Im Rahmen des Modellprojekts haben die Integrationsfachdienste Netzwerke u. a. mit WfbM, mit potenziellen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern aber auch mit einer Industrie- und Handelskammer (IHK) aufgebaut und diese intensiv beraten, um damit die Rahmenbedingungen für einen Übergang in ein Beschäftigungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern. Gleichzeitig werden die teilnehmenden Menschen mit Behinderung intensiv begleitet (z. B. persönliche/berufliche Zukunftsplanung, Vermittlung in Praktika, Gruppenangebote) und mit möglichst passgenauen Angeboten beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt. Hierbei ist auch das Budget für Arbeit als Instrument für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verstärkt eingesetzt worden. Die Ergebnisse des noch laufenden Modellprojekts werden zeitnah ausgewertet werden, um dann einschätzen zu können, inwieweit die geschaffenen Strukturen bei der Implementierung des weiterentwickelten Budgets für Arbeit genutzt werden können. Zu 3: Um Möglichkeiten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention insbesondere im Hinblick auf Werkstätten für behinderte Menschen zu erarbeiten, finden regelmäßig gemein-same Gespräche der LAG WfbM, der RD und des MS zur Qualität der Arbeit in den Werk-stätten statt. Besonders im Fokus steht hierbei das Thema Weiterentwicklung der beruflichen Bildung in Werkstätten. Aus diesen Gesprächen heraus entwickelte sich das Vorhaben, eine Gemeinsame Erklärung zur Weiterentwicklung der Werkstätten für behinderte Menschen abzuschließen, die Regelungen/Vereinbarungen vorsieht, mit denen die Leistungsangebote der Werkstätten für behinderte Menschen zu einer inklusiven beruflichen Teilhabe am Arbeitsleben weiterentwickelt werden. Geplant ist nach derzeitigem Stand, dass die RD, die LAG WfbM, der NLT und das MS als Verantwortlichen Partner die Erklärung unterzeichnen werden. Sie sind verantwortlich dafür, dass die in der Gemeinsamen Erklärung zur Weiterentwicklung der Werkstätten für behinderte Menschen gesetzten Ziele umgesetzt werden. Als Kooperationspartner konnten die Kammern (Handwerkskammer, Landwirtskammer und Industrie- und Handelskammer), das Kultusministerium (MK) sowie das Wirtschaftsministerium (MW) gewonnen werden. In der geplanten Gemeinsamen Erklärung zur Weiterentwicklung der Werkstätten für behinderte Menschen in Niedersachsen haben die Verantwortlichen Partner als ein wichtiges Ziel formuliert, dass möglichst viele Werkstattbeschäftigte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein-gegliedert werden sollen. Dazu gewährleisten die Verantwortlichen Partner Rahmenbedingungen für eine Werkstattarbeit, die die unterschiedliche Leistungsfähigkeit und die persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten einer jeden und eines jeden berücksichtigen. So ist z. B. beabsichtigt, den erfolgreichen Abschluss des Berufsbildungsbereichs durch ein anerkanntes Zertifikat zu bestätigen. Die mit den Kammern abgestimmten und im Rahmen der beruflichen Bildung erreichten Qualifizierungen sollen inhaltlicher Bestandteil des Abschlusszertifikats sein. Gegenüber Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern dient dies als Nachweis für die erreichte Qualifikation und soll so den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt befördern. Weiter sieht die Empfehlung vor, dass die Werkstätten sich mit ortsansässigen Betrieben vernetzen, um die unterschiedlichen Arbeitswelten enger miteinander zu verbinden und besser aufeinander abzustimmen. Damit sollen die Chancen für Menschen in Werkstätten erhöht werden, bei regionalen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern leichter einen angemessenen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Vor Ort soll zudem eine Kooperation mit den Agenturen für Arbeit, den Jobcentern und den Integrationsfachdiensten erfolgen. Dieses Netzwerk soll auch genutzt werden, um die Bereitschaft von Betrieben zu er- 4

5 höhen, die Fähigkeiten und Potenziale von Menschen mit Behinderung bei Einstellungsverfahren zu berücksichtigen. Eine Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung zur Weiterentwicklung der Werkstätten für behinderte Menschen in Niedersachsen wird zeitnah angestrebt. (Ausgegeben am ) ) 5

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