Konzept über Maßnahmen zum Übergang von Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nach 219 I Satz 3 SGB IX i.v.m.

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1 Konzept über Maßnahmen zum Übergang von Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nach 219 I Satz 3 SGB IX i.v.m. 5 IV WVO Anschrift: Lebenshilfe Springe e.v. Werkstatt für behinderte Menschen Auf dem Bruche Springe Träger: Lebenshilfe Springe e.v. - freier Träger in privatrechtlicher Rechtsform - Spitzenverband: Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers Einzugsbereich: Springe mit den zugehörigen Gemeinden Alferde, Altenhagen I, Alvesrode, Bennigsen, Boitzum, Eldagsen, Gestorf, Holtensen, Lüdersen, Mittelrode und Völksen Platzzahl: 44 Die Lebenshilfe Springe e.v. hat in ihrer Satzung die Aufgabe und den Zweck dahingehend festgelegt, Personen zu fördern, die infolge ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Um dieses Ziel zu realisieren, wird in der Satzung desgleichen die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Hilfe für Betroffene aller Altersstufen zum Ziele haben niedergeschrieben. nur die männliche Form gewählt. Dieses stellt keine Wertung dar. Seite 1 von 6

2 Aus diesem Erfordernis beabsichtigt die Lebenshilfe Springe e.v., durch Verbundvertrag mit der Paritätischen Lebenshilfe Schaumburg Weserbergland, eigenständig eine Werkstatt für behinderte Menschen zu betreiben. Zudem ist sie bestrebt, bei Eignung des Beschäftigten Maßnahmen zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt einzuleiten. A Grundsätzliches Nach 5 der Werkstättenverordnung (WVO) haben Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Die WfbM der Lebenshilfe Springe e.v. stellt sich dieser Aufgabe durch verschiedene Maßnahmen. Hierbei untergliedert sie die Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in drei Abschnitte: Externe Praktika Außenarbeitsplatz Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis Um diese Ziele umzusetzen, pflegt sie die Beziehungen zur heimischen Wirtschaft (Industrie, Handwerk, Dienstleistungsunternehmen und öffentlichen Einrichtungen). Sie betreibt Öffentlichkeitsarbeit (Informationsveranstaltungen für Arbeitgeber) und besucht Betriebe, zwecks Akquirierung von externen Praktikumsplätzen bzw. der Einrichtung ausgelagerter Werkstattplätze. Die fachliche Begleitung und Unterstützung der Beschäftigten und der Betriebe wird gewährleistet (Begleitender Dienst). Zudem arbeitet die WfbM eng mit den Leistungsträgern, besonders dem Sozialhilfeträger (Budget für Arbeit) und der Agentur für Arbeit zusammen. nur die männliche Form gewählt. Dieses stellt keine Wertung dar. Seite 2 von 6

3 B - Durchführung 1. Externes Praktikum Jeder Beschäftigte aus dem Arbeitsbereich der WfbM der Lebenshilfe Springe e.v. hat grundsätzlich die Möglichkeit, ein externes Praktikum zu absolvieren. Die Zielsetzung für das externe Praktikum besteht in folgenden Punkten: Kennenlernen der Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes Austesten der individuellen beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die Erfahrungen aus den Praktika zeigen, wo Stärken und Schwächen des Praktikanten liegen und welche weitere Förderung noch erforderlich ist, um künftig die Chance einer Festeinstellung zu erhalten. Voraussetzungen: Um ein externes Praktikum absolvieren zu können, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Ein ernsthaftes Interesse an einem Praktikum Eine erhöhte Belastungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft Selbständigkeit bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs 2. Außenarbeitsplatz der Werkstatt Verläuft ein externes Praktikum positiv, und stellt sich heraus, dass der Beschäftigte den Belastungen des allgemeinen Arbeitsmarktes gewachsen ist, wird versucht, das Praktikum in ein Beschäftigungsverhältnis - durch die Schaffung eines Außenarbeitsplatzes der WfbM - umzuwandeln. Der Beschäftigte erhält weiterhin die Sicherheit der WfbM (Bezahlung, Sozialversicherung, individuelle Betreuung). Zudem erhält er die Chance, durch Motivation und Leistungsbereitschaft einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz zu erlangen. nur die männliche Form gewählt. Dieses stellt keine Wertung dar. Seite 3 von 6

4 3. Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis Sollte es sich über einen längeren Zeitraum hinweg herausstellen, dass der Beschäftigte den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes gewachsen ist, unterstützt die WfbM ihn dabei, für diese Stelle einen regulären Arbeitsvertrag zu erlangen. Dabei kooperiert sie über den Begleitenden Dienst ebenso mit dem Integrationsamt und den Leistungsträgern. Auf Wunsch wird eine Nachbetreuung in Abstimmung mit dem Leistungsträger - gewährleistet. C - Geeignete Tätigkeitsfelder In Anbetracht der hiesigen Infrastruktur bieten sich insbesondere folgende Tätigkeitsfelder an: Hauswirtschaft (Hotel, Gastronomie, Pflegeeinrichtungen) Wäscherei/Reinigung (Hotel, Gastronomie, Pflegeeinrichtungen) Garten- und Landschaftspflege (Gärtnereien, Landschaftsbau) Tierpflege (Wisentgehege) Lagerarbeiten (Einzel- und Großhandel) Auf Wunsch und bei entsprechender Eignung stellen wir mit dem Beschäftigten den Kontakt zum Betrieb her. nur die männliche Form gewählt. Dieses stellt keine Wertung dar. Seite 4 von 6

5 D - Rechtliche Rahmenbedingungen Personenkreis gem. 219 II SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) Praktikum Außenarbeitsplatz Reguläres Beschäftigungsverhältnis Eignungsprüfung, ob der Teilnehmer für die Arbeitsstelle geeignet ist Beschäftigungs geber erhält Möglichkeit, sich ein Urteil über eine dauerhafte Beschäftigung zu verschaffen Erweiterung des Angebots an Arbeitsmöglichkeiten Budget für Arbeit Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt Status Beschäftigte der WfbM Lebenshilfe Springe e.v. Mitarbeiter des Arbeitgebers auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Dauer Gemäß der individuellen Absprache mit dem Kostenträger Soweit möglich, unbefristet Vertragsart Praktikumsvertrag zwischen der WfbM Lebenshilfe Springe e.v. und dem Beschäftigungsgeber Beschäftigungsvertrag zwischen der WfbM Lebenshilfe Springe e.v. und dem Beschäftigungsgeber Arbeitsvertrag mit dem Beschäftigten als Arbeitnehmer Lohn/Entgelt Mittagessen Fahrtkosten Sozialversicherung Der Lohn wird von der Lebenshilfe Springe e.v. gezahlt Es wird ein Entgelt zwischen der WfbM Lebenshilfe Springe e.v. und dem Beschäftigungsgeber vereinbart und nach den notwendigen Abzügen an den Beschäftigten ausgezahlt In der Regel werden die Kosten für das Mittagessen vom Leistungsträger übernommen Etwaige Fahrtkosten werden vom Leistungsträger übernommen Beitragszahlungen werden durch den Leistungsträger sichergestellt Der Lohn wird vom Arbeitgeber direkt an den Arbeitnehmer überwiesen Selbstversorger Selbstzahler Gesetzliche Sozialversicherung Der Lohn wird vom Arbeitgeber direkt an den Arbeitnehmer überwiesen. Besonderheit: Lohnkostenzuschuss an Arbeitgeber zum Ausgleich der Leistungsminderung des Beschäftigten bis zur Höhe von 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes und die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz. Gesetzliche Sozialversicherung; mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung nur die männliche Form gewählt. Dieses stellt keine Wertung dar. Seite 5 von 6

6 Betreuung und Beratung Lohnzuschüsse / Ausgleichsabgabe Praktikum Außenarbeitsplatz Reguläres Beschäftigungsverhältnis Betreuung und Beratung erfolgt durch die Fachkraft des Begleitenden Dienstes Entgeltzahlungen für Außenarbeitsplätze können auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden ( 223 SGB IX) Betreuung wird von Lebenshilfe Springe übernommen Auf Antrag können Lohnzuschüsse durch die Agentur für Arbeit oder aber Integrationsamt gezahlt werden Budget für Arbeit Das Budget für Arbeit bietet die Möglichkeit, dass der Mensch mit Behinderung ggf. notwendige Assistenz am Arbeitsplatz mit einem Teilbetrag des Budgets einkauft. Mit dem verbleibenden Betrag wird sein Einkommen beim Arbeitgeber bezuschusst. Das Budget für Arbeit ist, wie die Werkstattleistung, alle zwei Jahre zu verlängern; kann bei Bedarf aber beliebig oft verlängert werden. nur die männliche Form gewählt. Dieses stellt keine Wertung dar. Seite 6 von 6

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