Erstellung von Trinkwasserinstallationen nach DIN EN 806-4
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- Helga Junge
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1 Dipl.-Ing. Jürgen Klement Beratender Ingenieur DVGW, VDI, VSIA Elsa-Brändström-Straße Gummersbach Telefon Telefax klement.gm@t-online.de Thema heute... Zur neuen TRWI Erstellung von Trinkwasserinstallationen nach DIN EN Jürgen Klement, Gummersbach 1
2 Themenschwerpunkte Verlegung von Rohrleitungen Wärmeausdehnung und Befestigung von Rohrleitungen Dichtheitsprüfung Spülen, Desinfizieren Inbetriebnahme Erstellung von Protokollen Übergabe an den Betreiber Praxisbeispiele EN 806 Die europäische Trinkwassernorm besteht aus folgenden 5 Teilen: EN Allgemeines 2001 EN Planung 2005 EN Berechnung der Rohrinnendurchmesser Vereinfachtes Verfahren 2006 EN Installation 2010 EN Betrieb und Wartung 2012 Jürgen Klement, Gummersbach 2
3 DIN EN 806-4: Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen Teil 4: Installation; Deutsche Fassung EN 806-4:2010 Anwendungsbereich Diese Europäische Norm legt Anforderungen fest und gibt Empfehlungen für den Einbau von Trinkwasser-Installationen innerhalb von Gebäuden sowie an die Verlegung von Rohrleitungen außerhalb von Gebäuden, jedoch innerhalb des Grundstücks nach EN Diese Europäische Norm ist auf Neuinstallationen, Umbau und Reparaturen anwendbar. Jürgen Klement, Gummersbach 3
4 Inhalt I 1 Anwendungsbereich 2 Normative Verweisungen 3 Arbeiten am Einbauort 3.1 Allgemeines 3.2 Handhabung der Bauteile 3.3 Biegen von Rohren 3.4 Verbinden von Rohren 3.5 Anschluss von Rohrleitungen an Behälter 3.6 Erdverlegung von Rohrleitungen 3.7 Rohrleitungen in Gebäuden Inhalt II 3.8 Entnahmearmaturen (Rohrabschnitte, die nicht durchflossen werden) 3.9 Kennzeichnung und Aufzeichnungen der Lageanordnung von Rohrleitungen 3.10 Einrichtungen zur Wasserbehandlung Jürgen Klement, Gummersbach 4
5 Inhalt III 4 Kombination unterschiedlicher Metalle 4.1 Kombination von Rohren und Formstücken / Armaturen 4.2 Fließregel 5 Inbetriebnahme 5.1 Befüllung und Druckprüfung von Installationen für den menschlichen Gebrauch 5.2 Spülen der Rohrleitungen 5.3 Desinfektion der Installation Inhalt, Anhang A Anhang A (normativ) Werkstoffspezifikationen, Verbindungsverfahren und Installation mit Rohrleitungen aus unterschiedlichen Werkstoffen A.1 Allgemeines A.2 Verbindung von Rohrleitungen aus unterschiedlichen Werkstoffen A.3 Gusseisen mit Kugelgraphit A.4 Rohrleitungen aus nichtrostendem Stahl A.5 Rohrleitungen aus verzinktem Stahl Jürgen Klement, Gummersbach 5
6 Inhalt, Anhang A II A.6 Rohrleitungen aus Kupfer A.7 Rohrleitungen aus Kunststoffen Inhalt, Anhang B Anhang B (informativ) Berechnung und Kompensation von Wärmewirkungen auf Rohrleitungen aus Kunststoff B.1 Allgemeines B.2 Anordnung der Leitungsfestpunkte B.3 Installation von Rohrleitungen, die eine Ausdehnung mit Hilfe eines flexiblen Abzweigs ermöglichen B.4 Installation von Rohrleitungen, die eine Ausdehnung mit Hilfe eines Dehnungsausgleichers ermöglichen Jürgen Klement, Gummersbach 6
7 Inhalt, Anhang B II B.5 Installation von Rohrleitungen, die eine Ausdehnung mit Hilfe von durchgängigen Abstützungen und Leit-Rohrhaltern ermöglichen B.6 Installation von Rohrleitungen, die eine Ausdehnung mit Hilfe von Leit-Rohrhaltern ermöglichen B.7 Installation von Rohrleitungen auf durchgängigen horizontalen Abstützungen B.8 Installation von Rohrleitungen, die keine Wärmeausdehnung ermöglichen B.9 Anordnung der Leitungsfestpunkte Inhalt, Anhang B III B.10 Installation zwischen Leitungsfestpunkten mit durchgängiger Rohraussteifung (PE-X, PS, PP und PE) B.11 Installation von Rohrleitungen, die nur an den Leitungsfestpunkten abgestützt werden (für PE-X, PB, PP und PE) Jürgen Klement, Gummersbach 7
8 Inhalt, Anhang C Anhang C (informativ) Empfohlene maximale Abstände für die Befestigungen von Rohrleitungen aus Metall C.1 Abstände Ziele der Regelsetzung I Anforderungen an Werkstoffe bzw. Vorgaben bezüglich der Werkstoffauswahl zur Vermeidung von Kontaminationen mit chemischen Stoffen Anforderungen an Werkstoffe bzw. Vorgaben bezüglich der Werkstoffauswahl zur Begrenzung der mikrobiellen Besiedlung Dimensionierung von Installationen Vermeidung von zu langen Standzeiten und Verkeimung Absicherung von angeschlossenen Geräten Vermeidung von Rückfließen Jürgen Klement, Gummersbach 8
9 Ziele der Regelsetzung II Anforderungen an den Korrosionsschutz Vermeidung von Undichtigkeiten Eindringen von Verunreinigungen Vermeidung von Stagnationsbereichen Spülung, ggf. Desinfektion von Installationen bei Inbetriebnahme regelmäßige Inspektion von Anlagen Abtrennung von nicht mehr betriebenen Anlagen bzw. Anlagenteilen Ziele der Regelsetzung III Anforderungen an Einrichtungen zur Wasserbehandlung wie Filter, Dosiergeräte und lonenaustauscher zur Vermeidung von Verkeimungen oder Grenzwertüberschreitungen für chemische Stoffe Anforderungen bezüglich unzulässiger Erwärmung von kaltem Trinkwasser Vermeidung von nassen Feuerlöschleitungen als potentieller Kontaminationsquelle Warmwassertemperaturen > 60 C zur Verminderung des Legionellenwachstums Jürgen Klement, Gummersbach 9
10 Abschnitt 2 Anwendungsbereich DIN EN verweist häufig auf nationale Vorschriften. Im Sinne dieser Norm sind dies allgemein anerkannte Regeln der Technik, die in der Praxis bei den nach dem neuesten Erkenntnisstand vorgebildeten Technikern durchweg bekannt sind und sich aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrungen bewährt haben. Diese allgemein anerkannten Regeln der Technik können DIN-Normen, DVGW-Arbeitsblätter, VDI- Richtlinien oder ZVSHK-Merkblätter sein, wenn diese in der Praxis angewendet werden. Abschnitt 4 Installation In der Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und in der Meisterprüfungsausbildung im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk werden in Deutschland die wichtigsten Grundlagen für eine Installation bzw. für die Verarbeitung und den Umgang mit den unterschiedlichen Werkstoffen einer Trinkwasserinstallation vermittelt. Jürgen Klement, Gummersbach 10
11 Abschnitt 4 Installation Abschnitt 4.1 Allgemeines Verwendete Produkte müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Grundlagen hierfür können europäische Normen oder Zulassungen sowie nationale Normen und z. B. DVGW-Zertifizierungen sein. Soweit Produktnormen oder Prüfrichtlinien eine Konformitätskennzeichnung (CE-Kennzeichnung oder fremd überwachte Gütesicherung) vorsehen, sind ausschließlich entsprechend gekennzeichnete Produkte zu verwenden. Abschnitt 4 Installation Abschnitt 4.1 Allgemeines Um die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik im Sinne der Trinkwasserverordnung nachweisen zu können, ist der Einsatz zertifizierter Verfahren und Produkte erforderlich. Diese müssen durch einen nationalen oder gleichgestellten europäischen akkreditierten Branchenzertifizierer zertifiziert sein. Liegt kein Zertifikat eines akkreditierten Branchenzertifizierers vor, sollte der Anwender sich vom jeweiligen Produkthersteller bestätigen lassen, dass das betreffende Produkt die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllt. Jürgen Klement, Gummersbach 11
12 Abschnitt 4 Installation Abschnitt 4.2 Handhabung der Materialien Rohre, Fittings (Formstücke) und andere Bauteile müssen geschützt und sorgfältig behandelt und gelagert werden, um Beschädigungen zu vermeiden sowie Verunreinigungen durch Schmutz, Baustoffe, Ungeziefer und sonstiges Fremdmaterial vorzubeugen. Die Hinweise der Hersteller in Bezug auf Verladung, Beförderung, Entladung und Lagerung der jeweiligen Produkte müssen befolgt werden. Abschnitt 4 Installation Abschnitt 4.3 Biegen von Rohren Das Biegen von Rohren darf nur mit geeigneten Biegegeräten werkstoffgerecht und mit den erforderlichen Biegeradien erfolgen. Beim Biegen dürfen durch die Biegesegmente und Gleitstücke der Biegegeräte keine Schäden an der Rohrwandung durch Falten, Riefen, Knicke, Risse, Biegeansätze oder Querschnittsverengungen erfolgen. Jürgen Klement, Gummersbach 12
13 Abschnitt 4.4 Verbinden von Rohren Abschnitt Allgemeines Rohrverbindungen müssen für den zugehörigen Rohrwerkstoff geeignet sein. Einige Hersteller von Rohrverbindungen schreiben vor, mit welchem Rohr bestimmter Hersteller die Verbindung hergestellt werden darf. Verbinder und Rohre bestimmter Hersteller sind miteinander geprüft. DVGW-System-Kennzeichnung für Rohre und Verbinder ist eine Register-Nr. DVGW-Kennzeichnung Werkstoffsystem Verbinder haben eine Register-Nr., sie benennt geeignete Rohrwerkstoffe, z. B. Kupferrohre nach DVGW W 392, nichtrostende Stahlrohre nach DVGW W 541 Rohre haben eine Register-Nr. Abschnitt 4.4 Verbinden von Rohren Abschnitt Allgemeines Hilfsstoffe zum Verbinden müssen den hygienischen Anforderungen für Trinkwasserinstallationen entsprechen Flussmittel nach DVGW GW 7 Lote nach DVGW GW 2 Gewindeschneidöl nach DVGW W 521 Gewindedichtfaden DIN EN Gewindedichtung DIN EN Gewindedichtungspaste DIN EN PTFE-Gewindedichtband DIN EN und DIN Jürgen Klement, Gummersbach 13
14 Abschnitt 4.4 Verbinden von Rohren Abschnitt Allgemeines Bei erdverlegten Leitungen dürfen auch nicht zugfeste Rohrverbindungen verwendet werden. Diese Verbindungen müssen an Bögen und Abzweigen mit ausreichend bemessenem Widerlager gegen Auseinandergleiten befestigt werden. Innerhalb von Gebäuden müssen zugfeste Rohrverbindungen verwendet werden. Sollten im Einzelfall nicht zugfeste Rohrverbindungen verwendet werden, dann müssen an allen Umlenkungen Widerlager gegen Auseinandergleiten eingebaut werden. Abschnitt Rohrwerkstoffe und Verbindungsverfahren Qualitätssicherung von handwerklich hergestellten Verbindungen ist in den DVS-Richtlinien, die in Zusammenarbeit mit dem ZVSHK erstellt worden sind, enthalten. DVS DVS DVS DVS DVS DVS DVS DVS Schweißen in der Hausinstallation - Stahl - Anforderungen an Betrieb und Personal Schweißen in der Hausinstallation - Stahl - Rohre, Schweißprozesse; Befund von Schweißnähten Löten in der Hausinstallation - Kupfer - Anforderungen an Betrieb und Personal Löten in der Hausinstallation - Kupfer - Rohre und Fittings; Lötverfahren; Befund von Lötnähten Kleben von Kunststoffen in der Hausinstallation - Anforderungen an Betrieb und Personal Kleben von Kunststoffen in der Hausinstallation - Rohre und Fittings, Klebvorgang - Befund von Klebverbindungen Schweißen von Kunststoffen in der Hausinstallation - Anforderungen an Betrieb und Personal Schweißen von Kunststoffen in der Hausinstallation - Rohre und Fittings, Schweißverfahren - Befund von Schweißverbindungen Jürgen Klement, Gummersbach 14
15 Abschnitt Rohrwerkstoffe und Verbindungsverfahren Tabelle 1 Verbindungsverfahren für Rohre aus Metall Abschnitt Rohrwerkstoffe und Verbindungsverfahren Tabelle 2 Verbindungsverfahren für Rohre aus Kunststoffen (PE-X, PE, PC-U) Jürgen Klement, Gummersbach 15
16 Abschnitt Rohrwerkstoffe und Verbindungsverfahren Tabelle 3 Verbindungsverfahren für Rohre aus Kunststoffen (PVC-C, PP, PB) Abschnitt Rohrwerkstoffe und Verbindungsverfahren Tabelle 4 Verbindungsarten für Mehrschichtverbundrohre Jürgen Klement, Gummersbach 16
17 Abschnitt Anschluss an Trinkwassererwärmer und Durchlauferhitzer Trinkwassererwärmer und Durchlauferhitzer dürfen nicht direkt an Kunststoffrohrleitungen angeschlossen werden, wenn die Sicherheitseinrichtungen kurzfristig ( 10 s) Höchsttemperaturen über 95 C und einen Wasserdruck über dem höchsten Systembetriebsdruck (MDP) ( 10 %) zulassen. Achtung bei hydraulisch gesteuerten Durchlauferhitzern. Kein Problem bei elektronisch gesteuerten Durchlauferhitzern. DVGW-zertifizierte Trinkwasserinstallationssysteme erfüllen diese Anforderungen. Abschnitt 4.6 Erdverlegte Rohrleitungen DIN EN 805 Wasserversorgung Anforderungen an Wasserversorgungssysteme und deren Bauteile außerhalb von Gebäuden DVGW-Arbeitsblatt W 404 Wasseranschlussleitungen Leitungstrassen nach Möglichkeit nicht überbauen Berücksichtigung möglicher Kontaminationen des Bodens beachten Frostschutz und Erwärmung bei Überdeckungen und Grabentiefen beachten Jürgen Klement, Gummersbach 17
18 Abschnitt 4.6 Erdverlegte Rohrleitungen Erdverlegte Rohrleitungen nach dieser Norm sind zum Beispiel: Anschlussleitungen erdverlegte Leitungen zwischen Gebäuden auf dem Grundstück Leitungen zu Gartenhydranten Leitungen zu Feuerlöschhydranten auf dem Grundstück. Abschnitt 4.6 Erdverlegte Rohrleitungen Einführung der erdverlegten Rohre in das Gebäude mit geeigneten Mauerdurchführungen Abdichtungen gegen Bodenfeuchte nach DIN oder Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser nach DIN Jürgen Klement, Gummersbach 18
19 Abschnitt Berücksichtigung von thermischen Bewegungen und Schallschutz Alle Rohrleitungen, egal aus welchem Werkstoff, unterliegen bei Temperaturänderungen einer Längenänderung. Bei Warmwasserleitungen muss diese berücksichtigt werden. Bei Kaltwasserleitungen kann diese vernachlässigt werden. Abschnitt Berücksichtigung von thermischen Bewegungen und Schallschutz Zur Aufnahme von Längenausdehnungen gehören: Richtungsänderungen Ausdehnungsbögen Ausbildung von Dehnungsausgleichen Kompensatoren sowie Festpunkte Gleitpunkte Jürgen Klement, Gummersbach 19
20 Abschnitt Berücksichtigung von thermischen Bewegungen und Schallschutz Aufnahme der Längenänderung durch Axial- Kompensatoren geeignet für Temperaturen von 20 C bis 120 C Wegen erhöhtem Verschleiß ist regelmäßige Inspektion und somit Zugänglichkeit notwendig. Abschnitt Berücksichtigung von thermischen Bewegungen und Schallschutz Die Befestigung von Rohrleitungen ist so auszuführen, dass unzulässige Radial- und Torsionsbelastungen vermieden werden. Befestigungspunkte müssen so dimensioniert sein, dass sie die durch temperaturbedingte Längenänderungen entstehenden erheblichen Kräfte aufnehmen können. Jürgen Klement, Gummersbach 20
21 Abschnitt Berücksichtigung von thermischen Bewegungen und Schallschutz Vermeidung von Körperschall Rohrleitungen dürfen nicht direkt mit dem Baukörper in Kontakt kommen Keine Körperschallbrücken durch Mörtel oder Steine zulassen Rohrschellen mit Körperschalldämmung verwenden Abschnitt Berücksichtigung von thermischen Bewegungen und Schallschutz Rohrleitungsbefestigung in Leichtbauwänden oder Leichtbau-Vorwandinstallationen Durch Druckschläge können Leitungen ohne Befestigungen an Stege der Vorwandinstallation anschlagen und Geräusche verursachen. Starre Rohrleitungen, wie z. B. Metallrohre oder Verbundrohre, müssen deshalb weniger als biegeweichere Kunststoffrohre befestigt werden. Jürgen Klement, Gummersbach 21
22 Abschnitt Berücksichtigung von thermischen Bewegungen und Schallschutz Wand- und Deckendurchführungen müssen Anforderungen in Bezug auf Körperschall Wärme- und Tauwasserschutz und ggf. Feuchteschutz und ggf. Brandschutz erfüllen. Abschnitt Berücksichtigung von thermischen Bewegungen und Schallschutz baurechtliche Vorgaben zu Abschottungen nach MLAR/LAR/RbALei, Abschnitt Grundlegende Anforderungen nach klassifizierten Abschottungen mit Verwendungsnachweis (ABP/ABZ) oder Zustimmung im Einzelfall (ZiE). 4.2 Erleichterung für die Leitungsdurchführung durch feuerhemmende Wände 4.3 Erleichterung für die Durchführung einzelner Leitungen Jürgen Klement, Gummersbach 22
23 Abschnitt Berücksichtigung von thermischen Bewegungen und Schallschutz Rohrschellen mit elastischer Einlage Schrauben nicht so weit anziehen, bis die Dämmungseinlage steif wird. Rohrschellen über Installationsrohren mit Dämmung Abschnitt Berücksichtigung von thermischen Bewegungen und Schallschutz Armaturenanschlüsse müssen auch körperschallgedämmt befestigt werden Jürgen Klement, Gummersbach 23
24 Abschnitt Berücksichtigung von thermischen Bewegungen und Schallschutz Sollen Rohrleitungen einschließlich der Dämmung in der Fußbodenkonstruktion verlegt werden, so schreibt DIN Estriche im Bauwesen vor, dass die Rohrleitungen auf der Decke zu befestigen sind und eine Ausgleichsschicht bis zur Höhe der Rohre (Oberkante inkl. Dämmung) einzubringen ist, bevor die Trittschalldämmschicht vollflächig darüber ausgelegt wird. Abschnitt Rohrbefestigungen Rohrbefestigungen müssen eine dauerhafte Gebrauchstauglichkeit sicherstellen. Bauteile, wie z. B. Armaturen und Stellglieder, müssen so befestigt werden, dass bei deren Betätigung die übertragenen Kräfte auf ein Mindestmaß verringert werden. Rohrleitungen dürfen nicht an anderen Rohrleitungen befestigt werden. An Rohrleitungen dürfen keine Lasten angehängt werden. Befestigungsabstände müssen den Installationsanleitungen der Hersteller entsprechen. Empfehlungen für Befestigungsabstände sind in Anhang B und Anhang C aufgeführt. Jürgen Klement, Gummersbach 24
25 Abschnitt Unter Putz (verdeckt) verlegte Rohrleitungen Abschnitt Allgemeines Abschnitt Leitungsverlegung innerhalb eines Schutzrohres und/oder einer Dämmung Zulässige Abmessungen für Aussparungen und Schlitze sind in DIN 1053 festgelegt. Schlitze dürfen nur gemauert oder durch Fräsen hergestellt werden. Außer den statischen Anforderungen der DIN 1053 sind bei Aussparungen und Schlitzen die Anforderungen des Schallschutzes und des Wärmeschutzes einzuhalten. Abschnitt Entleerung und Vermeidung von Lufteinschlüssen Vermeidung von Lufteinschlüssen Lufteinschlüsse werden durch die hohen Fließgeschwindigkeiten bei Entnahmevorgängen vollständig ausgetragen. Bei Erstbefüllung oder Wiederinbetriebnahme nach Entleerung ist die eingetragene Luft durch Zapfvorgänge zu beseitigen. Entleerungen Durch die etablierten Verlegetechniken ist vollständige Entleerung der Leitung meist nicht mehr möglich. Entleerungseinrichtungen werden oftmals zur Druckentlastung genutzt. Jürgen Klement, Gummersbach 25
26 Abschnitt Anordnung von Rohrleitungen Um Fehlanschlüsse zu vermeiden, muss auf eine eindeutige Verlegung der Leitungen geachtet werden. Es ist üblich, bei Parallelverlegung die Kaltwasserleitung in Fließrichtung rechts, die Warmwasserleitung mittig und die Zirkulationsleitung in Fließrichtung links anzuordnen. Damit bei übereinanderliegenden Leitungen die Kaltwasserleitung nicht durch Konvektion unzulässig erwärmt wird, sollten warmgehende Rohrleitungen grundsätzlich oberhalb der Kaltwasserleitung angeordnet werden. Abschnitt 4.8 Entnahmearmaturen Bei nebeneinander angeordneten Entnahmearmaturen Warmwasser links. Bei übereinander angeordneten Entnahmearmaturen Warmwasser oben. Überströmeffekt bei selbstschließenden Mischarmaturen oder Thermostatarmaturen durch Einbau von Rückflussverhinderern in Kalt- und Warmwasseranschluss verhindern. Strahlregler oder Durchflussbegrenzer nur zugehörig zur Entnahmearmatur verwenden, sonst verändern sich der Fließdruck und das Geräuschverhalten der Armatur. Zur Vermeidung von Druckschlägen sollten keine schnellschließenden Entnahmearmaturen ausgewählt werden. Einhandmischer sollten langsam geöffnet und geschlossen werden, um Druckschläge zu vermeiden. Schnellschlussarmaturen, z. B. Kugelhähne, sind als Entnahmearmaturen nicht zugelassen. Die Entnahmearmaturen für erwärmtes Trinkwasser sind kenntlich zu machen. Beim Kennzeichnen durch Farben ist für erwärmtes Trinkwasser rot, für kaltes Trinkwasser blau zu verwenden. Jürgen Klement, Gummersbach 26
27 Abschnitt 4.9 Kennzeichnung und Aufzeichnung der Lageanordnung von Rohrleitungen Abschnitt Lage von Rohrleitungen und Armaturen Armaturen müssen für Betrieb und Wartung zugänglich sein. Verbrauchsleitungen und Armaturen müssen eine Kennzeichnung bezüglich ihrer Funktion erhalten, außer in Einfamilienhäusern. Der Verzicht auf Kennzeichnung gilt übrigens auch für Absperrarmaturen eines eindeutig zu identifizierenden Bereichs, wie z. B. eines Sanitärraumes, oder die Anschlüsse von Geräten oder Apparaten. Abschnitt 4.9 Kennzeichnung und Aufzeichnung der Lageanordnung von Rohrleitungen Abschnitt Lage von Rohrleitungen und Armaturen Nichttrinkwasserleitungen sind mit einer grünblau-grünen Farbmarkierung zu kennzeichnen, wobei das blaue Feld 50 % des Gesamtfeldes und die grünen Seitenränder je 25 % des Gesamtfeldes umfassen. Im blauen Feld ist das Kurzzeichen nach DIN EN oder der Klartext anzugeben (siehe nachfolgende Tabelle und Bilder). Achtung! In diesem Gebäude ist eine Regenwassernutzungsanlage installiert. Querverbindungen sind auszuschließen Jürgen Klement, Gummersbach 27
28 Abschnitt Kennzeichnung von oberirdisch verlegten Rohrleitungen Kennzeichnung nach dem Durchflussstoff in DIN 2403 Grund ist die Vermeidung von Gefahren, Unfällen und gesundheitlichen Schäden Aufkleber oder Farbringe an betriebswichtigen Punkten, um z. B. Anfang, Ende, Abzweige, Wanddurchführungen und Armaturen zu erkennen. Benennung Kurzzeichen Farbe des Kurzzeichens Trinkwasserleitung PW Grün Trinkwasserleitung, kalt PWC Grün Trinkwasserleitung, warm PWH Rot Trinkwasserleitung, warm (Zirkulation) PWH-C Violett Abschnitt Aufzeichnung über die Installation Während der Erstellung der Trinkwasserinstallation müssen Aufzeichnungen zu allen Rohrleitungsführungen, Behältern, Armaturen, Ausläufen usw. erstellt und aufbewahrt werden. Nach Abschluss der Arbeiten müssen die Aufzeichnungen für die fertig gestellte Anlage in eine dauerhafte Form überführt werden. Diese Aufzeichnungen müssen dem Eigentümer des Gebäudes übergeben werden. Jürgen Klement, Gummersbach 28
29 Abschnitt Beschilderung der oberirdisch installierten Armaturen Absperrarmaturen müssen ein Bezeichnungsschild haben, auf dem die Aufgabe, die Funktion oder der Absperrbereich zu erkennen sind. Größere Trinkwasserinstallationen müssen Schaltschemen haben, aus denen der prinzipielle Aufbau der Trinkwasserinstallation erkennbar wird. Trinkwasser PWC Kantine 1. OG Trinkwasser PWH Kantine 1. OG Trinkwasser Strang Nr. 11 Trinkwasser PWH-C Kantine 1. OG Bezeichnungsschild mit Strangnummer Einzel-Bezeichnungsschilder Abschnitt 4.10 Anlagen zur Behandlung von Trinkwasser Allgemeine Anforderungen an die Installation von Anlagen zur Behandlung von Trinkwasser, die zusätzlich zu den Anforderungen in der vorliegenden Norm gelten, werden in der EN festgelegt. Besondere zu erfüllende Anforderungen werden in der jeweiligen Produktnorm angegeben. DIN EN Anlagen zur Behandlung von Trinkwasser innerhalb von Gebäuden Einbau, Betrieb, Wartung und Reparatur Jürgen Klement, Gummersbach 29
30 Abschnitt 5 Kombination verschiedener Metalle Abschnitt 5.1 Allgemeines Bei Verwendung von verschiedenen metallischen Werkstoffen müssen die Vorgaben der Normen und der Herstellerangaben eingehalten werden. DIN EN Teile 1-5 behandelt die Korrosionswahrscheinlichkeiten metallischer Werkstoffe. Abschnitt 5 Kombination verschiedener Metalle Abschnitt 5.3 Fließregel Bei Trinkwasserinstallationen mit zwei oder mehreren Metallen muss in Fließrichtung gesehen erst der unedlere und dann der edlere Werkstoff eingesetzt werden. Kupfer-Messing oder Rotguss-Messing kein Problem nichtrostender Stahl und Kupfer kein Problem übliche Verwendung von Armaturen aus Kupferlegierungen wegen der im Verhältnis zu den Rohrleitungen aus verzinktem Stahl geringeren Oberfläche der Armaturen kein Problem Je nach Wasserbeschaffenheit können Kontaktkorrosionen an verzinkten Rohren oder Bauteilen entstehen. Jürgen Klement, Gummersbach 30
31 Abschnitt 6 Inbetriebnahme Abschnitt 6.1 Befüllung und hydrostatische Druckprüfung von Installationen innerhalb von Gebäuden für Wasser für den menschlichen Gebrauch An die Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen werden hohe Anforderungen gestellt. Anschlussleitung erst spülen, bevor der Wasserzähler eingebaut und die Trinkwasserinstallation in Betrieb genommen wird. DVGW-Arbeitsblatt W 404 Inbetriebnahme erst vor dem Betrieb vornehmen. Spülungen erst unmittelbar vor der Inbetriebnahme mit filtriertem Wasser. Dichtheitsprüfungen deshalb vorzugsweise mit Druckluft oder inerten Gasen. Abschnitt 6.1 Befüllung und hydrostatische Druckprüfung von Installationen innerhalb von Gebäuden für Wasser für den menschlichen Gebrauch Drei Dichtheitsprüfverfahren nach DIN möglich Prüfverfahren A in einer Stufe Prüfverfahren B in zwei Stufen Prüfverfahren C in drei Stufen 1,1-facher Betriebsdruck 11 bar Prüfzeit 10 Minuten 1,1-facher Betriebsdruck 11 bar Prüfzeit 30 Minuten dann auf 0,5-fachen Prüfdruck absenken 5,5 bar Prüfzeit nochmals 30 Minuten 1,1-facher Betriebsdruck 11 bar Prüfzeit 30 Minuten weitere 30 Minuten Prüfzeit Druck darf nicht um mehr als 0,6 bar gefallen sein weitere 2 Stunden Prüfzeit Druck darf nicht um mehr als 0,2 bar gefallen sein Jürgen Klement, Gummersbach 31
32 Abschnitt 6.1 Befüllung und hydrostatische Druckprüfung von Installationen innerhalb von Gebäuden für Wasser für den menschlichen Gebrauch Praxisgerechte Dichtheitsprüfverfahren Grundlage nationale Vorschrift ZVSHK-Merkblatt Dichtheitsprüfung Wahl des Prüfverfahrens Je nach Bauvorhaben und Einstufung der möglichen Gefährdung ist das Prüfverfahren zu wählen. Dichtheitsprüfung mit inerten Gasen: In Gebäuden, in denen erhöhte hygienische Anforderungen bestehen, wie z. B. bei medizinischen Einrichtungen, Krankenhäusern, Arztpraxen, kann die Verwendung von inerten Gasen gefordert werden, um eine Kondensation der Luftfeuchtigkeit in der Rohrleitung auszuschließen. Dichtheitsprüfung mit Druckluft: Die Dichtheitsprüfung ist mit Luft durchzuführen, wenn eine längere Stillstandzeit von der Dichtheitsprüfung bis zur Inbetriebnahme, insbesondere bei durchschnittlichen Umgebungstemperaturen > 25 C, zu erwarten ist, um mögliches Bakterienwachstum auszuschließen, die Rohrleitung von der Dichtheitsprüfung bis zur Inbetriebnahme, z. B. wegen einer Frostperiode, nicht vollständig gefüllt bleiben kann, sodass die Korrosionsbeständigkeit eines Werkstoffes in einer teilentleerten Leitung gefährdet ist. Jürgen Klement, Gummersbach 32
33 ZVSHK-Merkblatt Dichtheitsprüfung Ausnahme Dichtheitsprüfung mit Wasser: Die Dichtheitsprüfung mit Wasser kann durchgeführt werden, wenn vom Zeitpunkt der Dichtheitsprüfung bis zur Inbetriebnahme der Trinkwasserinstallation in regelmäßigen Abständen, spätestens nach sieben Tagen, ein Wasseraustausch sichergestellt wird. Außerdem, wenn sichergestellt ist, dass der Haus- oder Bauwasseranschluss gespült und dadurch für den Anschluss und Betrieb freigegeben ist, die Befüllung des Leitungssystems über hygienisch einwandfreie Komponenten erfolgt, von der Dichtheitsprüfung bis zur Inbetriebnahme die Anlage vollgefüllt bleibt und eine Teilbefüllung vermieden werden kann. ZVSHK-Merkblatt Dichtheitsprüfung Unfallverhütung bei Druckluftprüfungen Wegen der Kompressibilität von Luft und Gasen sind aus Unfallverhütungsgründen in keinem Fall dieselben hohen Drücke wie bei einer Wasserprüfung zu verwenden. In Abstimmung mit der zuständigen Berufsgenossenschaft wurden die Prüfdrücke bei Luft und inerten Gasen auf maximal 0,3 MPa (3 bar) festgelegt. Jürgen Klement, Gummersbach 33
34 ZVSHK-Merkblatt Dichtheitsprüfung Voraussetzungen für eine Dichtheitsprüfung mit Luft oder Inertgas Rohrwerkstoffe und Verbindungen müssen eine DVGW- Zertifizierung haben und damit den Nachweis erbracht haben, dass sie nach den anerkannten Regeln der Technik hergestellt und geprüft wurden, vor der Dichtheitsprüfung sind die Verbindungen augenscheinlich auf ordnungsgemäße Ausführung zu prüfen, nach Möglichkeit sollen große Trinkwasserinstallationen in Teilabschnitten geprüft werden, damit die Prüfzeiten kurz gehalten werden können, erst Dichtheitsprüfung mit 150 mbar, dann Belastungsprüfung mit max. 3 bar. ZVSHK-Merkblatt Dichtheitsprüfung Dichtheitsprüfung Medium ölfreie Druckluft oder Inertgas, z. B. Stickstoff Prüfdruck 150 mbar Prüfzeit bis 100 Liter Leitungsvolumen 120 Minuten je weitere 100 Liter Leitungsvolumen 20 Minuten Belastungsprüfung 3 bar bis Nennweiten DN 50 1 bar bei Nennweiten größer DN 50 DN 100 Prüfzeit 10 Minuten Bewertung: dicht, kein Druckabfall auf dem Manometer erkennbar Jürgen Klement, Gummersbach 34
35 ZVSHK-Merkblatt Dichtheitsprüfung Prüfung von Metall-, Mehrschichtverbund- und PVC-Leitungen Prüfdruck: 1,1-facher Betriebsdruck = 11 bar Prüfzeit: 30 Minuten Bewertung: am Manometer darf kein Druckabfall erkennbar sein ZVSHK-Merkblatt Dichtheitsprüfung Prüfung von PP-, PE-, PE-X-, PB-Rohrleitungen sowie damit kombinierte Installationen aus Metallund Mehrschichtverbundrohren Prüfdruck: 1,1-facher Betriebsdruck = 11bar Prüfzeit mit 11 bar 30 Minuten danach Kontrolle der Verbindungen kein Leck darf erkennbar sein dann Absenken des Drucks von 11 bar auf 5,5 bar Prüfzeit mit 5,5 bar 120 Minuten Gesamtprüfzeit 150 Minuten Bewertung: am Manometer darf kein Druckabfall erkennbar sein Jürgen Klement, Gummersbach 35
36 ZVSHK-Merkblatt Dichtheitsprüfung Druckprobenprotokolle Abschnitt 6.2 Spülen der Rohrleitungen Gründe für das Spülen? Sicherung der Trinkwassergüte Vermeidung von Korrosionsschäden Reinigung der Rohrinnenoberflächen Vermeidung von Funktionsstörungen an Armaturen und Apparaten Hygieneanforderungen Diese Anforderungen werden von zwei Spülverfahren erfüllt: Spülverfahren mit Wasser Spülverfahren mit Luft-Wasser-Gemisch Ergänzung zur Norm mit praxisgerechten Durchführungshinweisen: das ZVSHK-Merkblatt Jürgen Klement, Gummersbach 36
37 Abschnitt Spülverfahren mit einem Wasser/Luft-Gemisch Spülverfahren Spülen mit Wasser/Luft-Gemisch nur, wenn Beeinträchtigungen bestehen oder erwartet werden unsaubere Installationen oder mikrobiologische Belastungen Abschnitt 6.2 Spülen der Rohrleitungen Abschnitt Allgemeines Verfahren Entgegen den Vorgaben dieses Abschnitts sind aufgrund nationaler Vorschriften Hygiene und Gesundheit Spülungen erst kurz vor der Inbetriebnahme durchzuführen. Durchführungshinweise nach dem ZVSHK- Merkblatt Wenn ein System nicht unmittelbar nach der Inbetriebnahme in Betrieb genommen wird, muss es in regelmäßigen Abständen (bis zu 7 Tagen) gespült werden. Jürgen Klement, Gummersbach 37
38 Abschnitt 6.2 Spülen der Rohrleitungen Abschnitt 6.3 Desinfektion Soweit Trinkwasserinstallationen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert und auch betrieben werden, sind in der Regel keine Desinfektionsmaßnahmen notwendig. Eine kontinuierliche Dosierung von Desinfektionschemikalien ist laut der Trinkwasserverordnung 2011 zu vermeiden. Eine vorbeugende chemische Desinfektion ist nicht sinnvoll, sofern keine Verunreinigungen mit Mikroorganismen vorliegen. Jürgen Klement, Gummersbach 38
39 Abschnitt 6.3 Desinfektion Sollte keine einwandfreie mikrobiologische Trinkwasserbeschaffenheit festgestellt werden, z. B. bei älteren Installationen und in bestimmten Gebäudetypen, können zusätzlich Desinfektionsmaßnahmen angewendet werden. Sie sind jedoch nur dann zielführend, wenn alle Bereiche der Installation erfasst und die Voraussetzungen für den Einsatz der Verfahren geschaffen werden. Abschnitt 6.3 Desinfektion Folgende Desinfektionsverfahren stehen zur Auswahl: chemische Desinfektionsverfahren, die vorrangig im Kaltwassersystem, seltener im Warmwassersystem eingesetzt werden können Warmwassersysteme müssen zur chemischen Desinfektion mit Kaltwasser desinfiziert werden physikalische Desinfektionsverfahren, die sowohl im Kaltals auch im Warmwassersystem Anwendung finden thermische Desinfektionsverfahren, z. B. zur Sanierung von kontaminierten Installationen Jürgen Klement, Gummersbach 39
40 Abschnitt 6.3 Desinfektion Grenzwerte laut 11 der Trinkwasserverordnung 2011 (UBA-Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren): Wasserstoffperoxid Freies Chlor aus Natriumhypochlorit Chlordioxid 0,1 mg/l 0,3 mg/l 0,2 mg/l Abschnitt 6.3 Desinfektion Jürgen Klement, Gummersbach 40
41 Abschnitt 6 Inbetriebnahme Zur Sicherstellung einer hygienisch einwandfreien Trinkwasserbeschaffenheit gehört neben einer sauberen Installation auch eine sorgfältige Inbetriebnahme der Trinkwasserinstallation. Lange Stillstandzeiten zwischen der Inbetriebnahme und der Nutzung sollten vermieden werden. Wenn solche Stillstandzeiten, z. B. bei größeren Bauvorhaben, nicht verhindert werden können, müssen Vorsorgemaßnahmen insbesondere bei Krankenhäusern oder vergleichbaren Einrichtungen angewendet werden. Weitere Informationen hierzu sind im ZVSHK-Merkblatt Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen enthalten. Kommentar DIN EN Jürgen Klement, Gummersbach 41
42 Zusammenfassung Jeder Fall ist individuell zu betrachten Es ergibt sich ein hoher Gewöhnungsbedarf Viel Abstimmungsbedarf ist gegeben Hoher Detailsachverstand erforderlich Mann auch Frau müssen häufiger mal nachschlagen Es gibt viel zu tun Gleich geht es weiter... Jürgen Klement, Gummersbach 42
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