Spielmannszug St. Sebastian Ensen Westhoven 1948 e.v. Satzung
|
|
- Detlef Brauer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Spielmannszug St. Sebastian Ensen Westhoven 1948 e.v. Satzung 1 Name und Sitz ( 1 ) Der Verein trägt den Namen Spielmannszug St. Sebastian Ensen-Westhoven 1948 e.v. ( 2 ) Der Verein ist unter diesem Namen im Vereinsregister des Amtsgericht zu Köln eingetragen und hat seinen Sitz in Ensen-Westhoven. 2 Aufgaben und Ziele ( 1 ) Der Verein will seine Mitglieder und Jugendliche zur Musikpflege, Geistes und Gemeinschaftsbildung führen Die vornehmliche Zielsetzung des Vereins ist es, die Musik zu fördern und zu pflegen und ein Programm zu entwickeln und sich damit an die Allgemeinheit zu wenden. ( 2 ) Der Verein ist Jugendpflegeorganisation für die Vereinsjugend und Bildungsgemeinschaft für die jugendlichen und erwachsenen Mitglieder. ( 3 ) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder und Jugendliche erhalten keinen Gewinnanteil und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder und Jugendliche keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Bei ausscheiden oder Auflösung des Vereins erhalten sie nur etwaige Einlagen zurück, dagegen keine Versicherungsbeiträge. Niemand darf durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig großen Vergütungen begünstigt werden. Darüber hinaus geschieht jede Tätigkeit für den Verein ehrenamtlich und unentgeltlich. ( 4 ) Der Spielmannszug sorgt soweit dies finanziell möglich ist, auf sozialem Gebiet für die Mitglieder und Jugendliche. Hierzu gehört vor allem die Sicherung durch eine Haftpflicht und Unfallversicherung
2 3 Mitgliedschaft ( 1 ) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, wenn sie im Sinn und der Ordnung der Satzung am Vereinsleben teilnehmen will. ( 2 ) Der Verein setzt sich aus aktiven Mitgliedern und Jugendlichen sowie Ehrenmitgliedern zusammen. Stimmberechtigt sind alle aktiven Mitglieder ab 16 Jahren, sowie alle aktiven Ehrenmitglieder. ( 3 ) Ausser den aktiven Mitgliedern und den Jugendlichen sowie der Ehrenmitgliedern führt der Verein eine Liste von Förderern. Diese Förderer sind keine Mitglieder im Sinne des Vereinsrechts und haben daher auch keinen Sitz und Stimme in der Jahreshauptversammlung sowie sonstiger Mitgliederversammlungen. ( 4 ) Die Aufnahme in den Verein erfolgt durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Neueintretende werden durch den Vorstand zur Mitgliedschaft vorläufig zugelassen und nach einer 3 monatigen Probezeit erfolgt die endgültige Aufnahme durch die Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. ( 5 ) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluß oder Tod. ( 6 ) Der Austritt ist schriftlich durch Einschreiben, bei Jugendlichen unter 18 jahren nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, gegenüber dem Vorstand zu erklären. ( 7 ) Über eine Ausnahmeregelung zu Ziffer 6 entscheidet der Vorstand. ( 8 ) Ein Mitglied oder Jugendlicher kann nach vorheriger Anhörung durch den Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden durch Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. a) wegen erheblicher Nichterfüllung satzungsmäßiger Verpflichtungen b) wegen Zahlungsrückständen (Versicherungsbeitrag) von mehr als einem Jahr trotz Abmahnung c) wegen unfairem und unkameradschaftlichem Verhalten im Vereinsleben d) wegen unehrenhaften Handlungen e) der Ausschluß ist nur zulässig, wenn zu der Mitgliederversammlung, auf der über den Ausschluß abgestimmt wird, schriftlich 14 Tage vorher unter Angabe des Tagesordnungspunktes eingeladen worden ist. Das auszuschließende Mitglied ist ebenfalls schriftlich zu laden. Die Beweislast der Ladung obliegt dem Verein. Vor dem Ausschluß ist das Mitglied vom Vorstand und von der Mitgliederversammlung zu hören. Erscheint das Mitglied trotz Einladung nicht auf der Mitgliederversammlung, so ist eine weitere Anhörung nicht erforderlich. Über den Ausschluß obliegt dem Vorstand das Recht der Prüfung vom Ausspruch des Ausschlusses. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tag des Beschlusses und ist dann schriftlich mitzuteilen
3 4 Organe des Vereins ( 1 ) Organe des Vereins sind : Mitgliederversammlung und Vorstand. 5 Mitgliederversammlung ( 1 ) Eine Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. ( 2 ) Hierzu muß mindestens 2 Wochen vorher durch den Vorstand schriftlich eingeladen werden. Die Tagesordnung ist der Einladung beizufügen. Einwände oder Ergänzungen zur Tagesordnung haben aktive Mitglieder spätestens 3 Tage vor der Mitgliederversammlung beim 1. Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung beim 2. Vorsitzenden schriftlich einzureichen. ( 3 ) Zur Mitgliederversammlung zählen stimmberechtigte Mitglieder. Die übrigen können als Gäste teilnehmen. (Jugendliche) ( 4 ) Mitgliederversammlungen können auf Beschluß des Vorstandes einberufen werden, wenn ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder dies verlangen. ( 5 ) Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung vom 2. Vorsitzenden geleitet. 6 Aufgaben der Mitgliederversammlung ( 1 ) Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über : a) Jahresbericht des 1. Vorsitzenden b) Jahresbericht des 1. Geschäftsführers c) Jahresbericht des 1. Kassierers d) Jahresbericht des Jugendleiters e) Entlastung und evtl. Neuwahl des Vorstandes und der beiden Kassenprüfer f) Mitglieder ab 18 Jahren sind wählbar g) für unsere Förderer und Gönner wird ein Jahresbeitrag erhoben ( 2 ) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit aller anwesenden Stimmberechtigten. ( 3 ) Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, daß vom 1. Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung vom 2. Vorsitzenden, und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist
4 7 Vorstand ( 1 ) Der Vorstand besteht aus : 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender 1. Geschäftsführer 2. Geschäftsführer 1. Kassierer 2. Kassierer Jugendleiter ( 2 ) Der Vorstand wird für die Dauer von 3 Jahren in der Mitgliederversammlung gewählt. ( 3 ) Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn 4 Vorstandsmitglieder anwesend sind. ( 4 ) Zwei von ihnen sind gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt. ( 5 ) Bei Abschlüssen von Spielverträgen des Spielmannszuges können durch Vorstandsbeschluß, einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes Alleinvertretungsbefugnisse erteilt werden. ( 6 ) Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist der Vorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen. ( 7 ) Der 1. Vorsitzende hat das Recht zu jeder Zeit über einen Betrag von DM 300,00 zu verfügen. ( 8 ) Auf Beschluß des Vorstandes ist der 1. Tambourmajor für die Durchführung und Aufsicht der Proben verantwortlich. Bei Festzügen und sonstigen öffentlichen Auftritten ist seinen Anordnungen unbedingt Folge zu leisten. Bei Abwesenheit des 1. Tambourmajors übernimmt der 2. Tambourmajor die Pflichten. 8 Geschäftsführung ( 1 ) Der Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. ( 2 ) Der 1. Vorsitzende beruft den Vorstand ein, so oft die Geschäftslage dies erfordert oder wenn zwei Vorstandsmitglieder dies beantragen
5 9 Beiträge ( 1 ) Für alle aktiven Mitglieder sowie die Jugendlichen wird kein Monatsbeitrag erhoben. ( 2 ) Der jährliche Versicherungsbeitrag muß von jedem Mitglied und Jugendlichen selbst getragen werden. Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich nach dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag. 10 Kassenprüfung ( 1 ) Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr zwei Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. ( 2 ) Den Kassenprüfern obliegt die laufende Überwachung der Kassenführung des Vereins, der Bericht ist auf der Mitgliederversammlung vorzulegen. 11 Vereinseigentum ( 1 ) Der Vorstand sowie alle Mitglieder und Jugendliche haben darüber zu wachen, daß alle Besitztümer des Spielmannszuges ( Instrument, Uniformen etc. ) sorgfältig aufbewahrt und verwaltet werden. ( 2 ) Bei Austritt eines Mitglied oder Jugendlichen ist das Vereinseigentum in einwandfreiem Zustand abzuliefern. 12 Förderung von Jugendlichen ( 1 ) Der Spielmannszug fördert außerdem jugendliche unter 16 Jahren in dem er ihnen eine kostenlose musikalische Ausbildung gewährleistet. ( 2 ) Alle Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr wählen auf der Mitgliederversammlung einen Jugendsprecher, der ihre Interessen dem amtierenden Vorstand unterbreitet
6 13 Auflösung des Vereins ( 1 ) Über die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. ( 2 ) Der Auflösungsbeschluß bedarf einer 2/3 Mehrheit aller anwesenden Mitglieder, weiterhin bestimmt die Mitgliederversammlung 2 Abwickler. ( 3 ) Die Versammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens 50% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Sind nicht mindestens 50% der stimmberechtigten anwesend, so ist nach 4 Wochen eine neue Mitgliederversammlung schriftlich einzuberufen, die in jedem Fall beschlußfähig ist. Auch in diesem Falle ist eine 2/3 Mehrheit aller anwesenden Mitglieder erforderlich. ( 4 ) Bei Auflösung oder Aufheben des Vereins oder bei Wegfall seines Zweckes, wird das Vereinsvermögen zur Verwaltung der katholischen Kirchengemeinde St. Laurentius Ensen-Westhoven mindestens für 5 Jahre übergeben. ( 5 ) Sollte nach 5 Jahren kein Verein neu gegründet werden, unter dem vollen Namen Spielmannszug St. Sebastian Ensen-Westhoven 1948 e.v. unter Anerkennung der vereinseigenen Satzung, verfällt das gesamte Vermögen an die katholische Kirchengemeinde St. Laurentius Ensen- Westhoven
Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v.
Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v. 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 11. September 1996 in Velbert-Neviges gegründete Verein Bürgerverein Hardenberg e.v. trägt seit dem 28.07.2011 den Namen
MehrSatzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V.
Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V. 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins 1. Der aufgrund des Gründungsbeschlusses vom 03. Dezember 2013 gegründeter Verein führt den Namen Förderverein
MehrSATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr
SATZUNG 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr 1. Der am 02.03.1989 in Münster gegründete Verein führt den Namen: Förderkreis Hochschulsport Münster e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Münster (Westfalen).
MehrFreizeitsport Solingen e.v.
Freizeitsport e.v. Klemens-Horn-Straße 38 42655 A) Satzung 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 19. Mai 1982 in 5650 gegründete Sportverein führt den Namen Freizeitsport e.v.. Der Verein hat seinen Sitz in.
MehrFörderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v.
Förderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz Förderverein der Christian-Heinrich-Zeller-Schule Karsau e.v.. Der Sitz des Vereins ist Rheinfelden (Karsau).
MehrKarnevals Club Tiefenbach e.v.
KCT Tiefenbach - Satzung Seite 1 von 6 02.05.2016 Inhalt 1 Name, Sitz und Zweck... 3 2 Eintritt der Mitglieder... 3 3 Austritt der Mitglieder... 3 4 Ausschluss der Mitglieder... 3 5 Mitgliedsbeitrag...
MehrSatzung des Pferdesportverein Ludwigshafen/Rhein e.v.
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung des Pferdesportvereins Ludwigshafen/Rhein e.v. Der am 5. Oktober 1985 in Ludwigshafen/Rhein gegründete Verein führt den Namen "Pferdesportverein Ludwigshafen/Rhein
MehrSatzung des Sportverein DARSCHEID
- 1 - Satzung des Sportverein DARSCHEID 1 Name, Sitz und Zweck Der am 01. April 1950 in Darscheid gegründete Sportverein führt den Namen SV Darscheid e.v. und hat seinen Sitz in Darscheid. Der Verein ist
MehrSatzung. 3 Mitgliedschaft. 1) Der Verein führt als Mitglieder a) Mitglieder b) Ehrenmitglieder
Satzung 1 Namen, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen Schützenverein Langwedel von 1878 e. V. und hat seinen Sitz in Langwedel. 2) Er ist im Vereinsregister eingetragen. 3) Das Geschäftsjahr
Mehrder Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.
Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden
MehrS A T Z U N G der Ski und Wanderfreunde Lambsborn 1978 e.v.
S A T Z U N G der Ski und Wanderfreunde Lambsborn 1978 e.v. 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 22.07.1978 in Lambsborn gegründete Volkssportverein führt den Namen Ski und Wanderfreunde Lambsborn 1978 e.v.
MehrS A T Z U N G. BTC BÖNNINGSTEDTER TENNIS - CLUB e. V. 1. Der am 25. Oktober 1979 in Bönningstedt gegründete Tennis-Club führt den Namen
S A T Z U N G BTC BÖNNINGSTEDTER TENNIS - CLUB e. V. Name, Sitz und Zweck 1 1. Der am 25. Oktober 1979 in Bönningstedt gegründete Tennis-Club führt den Namen BTC - BÖNNINGSTEDTER-TENNIS-CLUB e. V. abgekürzt:
MehrV E R E I N S S A T Z U N G. FV Vilja Wehr 1925 e.v.
V E R E I N S S A T Z U N G FV Vilja Wehr 1925 e.v. 1 Name und Vereinszweck 1. Der Verein führt den Namen Fußballverein Vilja Wehr 1925 e.v.. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Koblenz (VR10829)
MehrSATZUNG des Vereins Kanu-Club Sömmerda e. V.
SATZUNG des Vereins Kanu-Club Sömmerda e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Kanu-Club Sömmerda e.v. und hat seinen Sitz in Sömmerda, Riedtorstraße/ Bootshaus. Er wurde am
Mehrdes 1.FC Willy Wacker Hechtsheim 1973 e.v.
Satzung des 1.FC Willy Wacker Hechtsheim 1973 e.v. 1 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 01.05.1973 in Mainz-Hechtsheim gegründete Fußballverein führt den Namen 1. FC Willy Wacker Hechtsheim 1973 e.v.. 2.
MehrSatzung des Förderverein Kunstturnen TSG Grünstadt e.v.
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung des Förderverein Kunstturnen TSG Grünstadt e.v. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Kunstturnen TSG Grünstadt e.v.. 2. Er hat seinen Sitz in Grünstadt und
MehrS a t z u n g Verlust der Mitgliedschaft 4 Maßregelungen 10 Protokollierung der Beschlüsse 11 Wahlen 5 Beiträge
S a t z u n g Badminton-Club Rot- Weiß Borbeck 1957 e.v. Satzung 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der Verein trägt den Namen Badminton-Club Rot-Weiß Borbeck 1957 e.v. mit Sitz in Essen-Borbeck und ist im Vereinsregister
MehrS A T Z U N G D E S. V f L T Ö N I S B E R G 1928 e. V.
S A T Z U N G D E S V f L T Ö N I S B E R G 1928 e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen VfL Tönisberg 1928 e. V. Er wurde 1928 gegründet. (Wieder gegründet 1946 als Rechtsnachfolger
MehrSatzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz
Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Schule am Wilhelmsplatz Herten. Nach seiner Eintragung in das Vereinsregister erhält
MehrSatzung der Verein zur Förderung der Heilpädagogischen Tagesstätte Elsdorf
Satzung der Verein zur Förderung der Heilpädagogischen Tagesstätte Elsdorf Seite 1 von 8 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein hat den Namen "Kinderbrücke e.v. - Verein der Förderer
MehrSatzung. Der Verein führt den Namen "Deutsch-Französischer Verein Gröbenzell".
Satzung Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Der Verein führt den Namen "Deutsch-Französischer Verein Gröbenzell". Sitz des Vereins ist Gröbenzell. Postanschrift ist die des ersten Vorsitzenden. Zweck des
MehrSatzung des Fördervereins der Grundschule Petersdorf
Satzung des Fördervereins der Grundschule Petersdorf 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der am 14.04.2015 gegründete Verein führt den Namen: Förderverein der Grundschule Petersdorf. (2) Er hat seinen Sitz:
MehrSatzung des Vereins M A R A T H O N S O E S T
Satzung des Vereins M A R A T H O N S O E S T 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 24. November 1981 in Soest gegründete Verein führt den Namen "Marathon Soest". 2. Der Verein soll in das Vereinsregister beim
MehrRADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung. Revision 2012
RADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung Revision 2012 Gültig ab dem 02.03.2012 Inhalt 1 Name, Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Erwerb der Mitgliedschaft... 2 4 Beendigung der Mitgliedschaft...
MehrV E R E I N S S A T Z U N G
V E R E I N S S A T Z U N G 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der Verein führt den Namen Standard-Musikzug-Werl e.v.. Der Verein hat seinen Sitz in 59457 Werl. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrSatzung. Förderverein. Evangelischer Kindergarten Becke e.v.
Satzung Förderverein Evangelischer Kindergarten Becke e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Evangelischer Kindergarten Becke e.v. 2. Sitz des Vereins ist Hemer 3.
MehrSatzung des Rettet das Filmstudio e.v.
Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. 1 Name und Sitz Der Verein heißt: Rettet das Filmstudio e.v. Der Sitz ist Essen. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 Zweck Der Verein verfolgt
MehrFörderverein der Walther-Groz-Schule Albstadt
Förderverein der Walther-Groz-Schule Albstadt SATZUNG 1 NAME UND SITZ... - 2-2 ZWECK... - 2-3 STEUERBEGÜNSTIGUNG (GEMEINNÜTZIGKEIT)... - 3-4 MITGLIEDSCHAFT... - 3-5 MITGLIEDSBEITRÄGE... - 3-6 ORGANE...
MehrSatzung des Fördervereins der Queller Grundschule e.v.
Satzung des Fördervereins der Queller Grundschule e.v. 1 Name und Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Selbstlosigkeit des Vereins... 2 4 Mittelverwendung... 2 5 Begünstigungsverbot... 2 6
MehrSatzung Des Fördervereins der Josefschule e.v.
Satzung Des Fördervereins der Josefschule e.v. Stand: 10.09.1996 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein der Josefschule Ahaus e.v. und hat seinen Sitz in 48683 Ahaus, Kampstraße 10. Er
MehrVEREIN FÜR KÖRPER- UND MEHRFACHBEHINDERTE MENSCHEN MITTLERER OBERRHEIN e.v. - SATZUNG. 1 Name und Sitz des Vereins
VEREIN FÜR KÖRPER- UND MEHRFACHBEHINDERTE MENSCHEN MITTLERER OBERRHEIN e.v. - SATZUNG 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen: Verein für körper- und mehrfachbehinderte Menschen - Mittlerer
MehrSatzung TTC Michelbach e.v. 1954
Satzung TTC Michelbach e.v. 1954 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 01.04.1954 in Michelbach gegründete Tischtennis Verein führt den Namen: TTC Michelbach Er ist Mitglied des Sportbundes Rheinland im Landessportbund
MehrSatzung des Reit- und Fahrvereins Schwaney e.v. 1 Name und Sitz des Vereins
Satzung des Reit- und Fahrvereins Schwaney e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Reit- und Fahrverein Schwaney e.v. mit Sitz in Altenbeken-Schwaney verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
MehrSatzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler
Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Großweiler Kinder Tausendfüssler Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrAngelsportverein Petri Jünger Mainaschaff e.v. Satzung
Angelsportverein Petri Jünger Mainaschaff e.v. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Angelsportverein Petri Jünger Mainaschaff e.v. und hat seinen Sitz in Mainaschaff. Er ist und
MehrSatzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v.
Satzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v. 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der am 5. Januar 1955 in Wirges gegründete Tischtennisverein führt den Namen Tischtennis Club Wirges e.v. Er ist Mitglied des Sportbundes
MehrSatzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina.
Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina. 2. Der Sitz des Vereins ist Dülmen. 3. Der Verein soll in das
MehrSatzung. Schützenverein Rischenau von 1630 e. V.
Satzung Schützenverein Rischenau von 1630 e. V. 1 Name, Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Schützenverein Rischenau von 1630 e. V. und hat seinen Sitz in 32676 Lügde Ortsteil Rischenau im Kreis
MehrFörderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v.
Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v. 1 Name und Sitz Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen und hat seinen Sitz in Ingelfingen.
MehrFörderverein FC Königsfeld e.v. Satzung (neue Fassung Entwurf vom )
1 Name und Sitz Förderverein FC Königsfeld e.v. Satzung (neue Fassung Entwurf vom 24.04.19) a) der Verein führt den Namen: Förderverein des Fußballclubs Königsfeld e.v. b) Er hat seinen Sitz in Königsfeld.
MehrSatzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried.
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried. 2. Er hat seinen Sitz in Neuried. 3. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung
MehrSatzung des "Fördervereins Barchfelder Schlösser"
Satzung des "Fördervereins Barchfelder Schlösser" 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereines (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Barchfelder Schlösser". Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrSATZUNG der Flugsportgruppe Unterwössen e.v.
SATZUNG der Flugsportgruppe Unterwössen e.v. ABSCHNITT I 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Flugsportgruppe Unterwössen e.v. Sitz des Vereins ist Unterwössen. Er ist beim Amtsgericht Traunstein
MehrFörderverein Mutter-Anna-Kirche Sanktanna e.v. in Rumänien
Förderverein Mutter-Anna-Kirche Sanktanna e.v. in Rumänien SATZUNG I. Name und Sitz 1 (1) Der Verein führt den Namen Förderkreis Mutter-Anna-Kirche Sanktanna. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Mehr2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Satzung Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen JAZZVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG e.v. 2. Er ist im Vereinsregister Stuttgart eingetragen. 3. Sitz des Vereins ist Stuttgart. 4. Geschäftsjahr
MehrS A T Z U N G. des Reit- und Fahrvereins Nordwohlde e.v. (Name, Sitz und Geschäftsjahr) 2 (Zweck des Vereins und Verwendung der finanziellen Mittel)
S A T Z U N G des Reit- und Fahrvereins Nordwohlde e.v. 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) Der Verein führt die Bezeichnung: Reit- und Fahrverein Nordwohlde e.v. Sitz des Vereins ist Nordwohlde. Das Geschäftsjahr
MehrSatzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.
Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrS CHULVEREIN GYMNASIUM GLINDE e.v.
! S CHULVEREIN GYMNASIUM GLINDE e.v. An die Mitglieder des Schulvereins, die Mitglieder des Schulelternbeirates und den Vorstand des Schulvereins Glinde, 24. März 2016 Einladung zu einer Mitgliederversammlung
MehrFreundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung
Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Artikel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kammeroper Schloß Rheinsberg eingetragener Verein ( e.
MehrDer Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.
Satzung Bündnis Familie Bad Oeynhausen e.v. 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrBürvenicher Karnevalsverein 1972 e.v. SATZUNG
SATZUNG 1 Name, Sitz und Zweck Der Verein führt den Namen: Karnevalsgesellschaft Er wurde im Jahre gegründet Sitz des Vereins ist Bürvenich. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Euskirchen unter
MehrS a t z u n g. des Förderverein Kappelner Talentförderung e.v.,,kappelner Talentförderung e. V."
S a t z u n g des Förderverein Kappelner Talentförderung e.v. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen,,Kappelner Talentförderung e. V." (2) Er hat seinen Sitz und Gerichtsstand in Kappeln. (3) Er ist
MehrVEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name
VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name Der Verein führt den Namen: Verein der Freunde und Förderer der Städtischen Berufsschule I Regensburg e.v. Er ist unter
MehrSatzung. des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. Name und Sitz
Satzung des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. mit Sitz in Breitbrunn. 2. Das Geschäftsjahr entspricht dem
MehrSatzung. des. gemeinnützigen Fördervereins für Bogensport und Freizeit in Südbaden e.v.
Satzung des gemeinnützigen Fördervereins für Bogensport und Freizeit in Südbaden e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein für Bogensport und Freizeit in Südbaden e. V.. 2. Der Sitz
MehrSatzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Fußballabteilung SV Kasing (e. V.)
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Fußballabteilung SV Kasing (e. V.) 2. Er hat seinen Sitz in Kasing und wird im Vereinsregister des Amtsgerichts Ingolstadt
MehrSatzung des Karnevalvereins Krofdorf-Gleiberger Fastnachtsfreunde e.v.
Satzung des Karnevalvereins Krofdorf-Gleiberger Fastnachtsfreunde e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Krofdorf-Gleiberger Fastnachtsfreunde e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz
MehrSatzung der Freunde der Zwieseltalschule Wolkersdorf e.v.
Satzung der Freunde der Zwieseltalschule Wolkersdorf e.v. 1 Der Verein der Freunde der Zwieseltalschule mit Sitz in Schwabach/Wolkersdorf, Am Wasserschloss 65, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
MehrSatzung. des. Turn- und Sportverein Heiligenstein e.v.
Satzung des Turn- und Sportverein 1911 Heiligenstein e.v. 17.05.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins 2 Mitgliedschaft 3 Beendigung der Mitgliedschaft 4 Beiträge 5 Stimmrecht und Wählbarkeit
Mehrdes Fördervereins In der Schmellenbach e.v. zur Unterstützung des SV Netphen 1912 e.v.
Satzung des Fördervereins In der Schmellenbach e.v. zur Unterstützung des SV Netphen 1912 e.v. Satzung vom 03.03.2017 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 12.02.2016 gegründete Verein führt den Namen
MehrSatzung des Fördervereins am Gymnasium Löhne e. V.
Satzung des Fördervereins am Gymnasium Löhne e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein am Gymnasium Löhne e.v.. 2. Der Sitz des Vereins ist Löhne. 3. Der Verein wurde
MehrVereinssatzung des Karnevalsclubs. KC Weeste Näh OHO e.v.
Vereinssatzung des Karnevalsclubs KC Weeste Näh OHO e.v. Änderung vom Mai 2015 Seite 2 1 Name und Sitz der Gesellschaft Die Gesellschaft führt den Namen Karnevalsclub KC Weeste Näh Oho e.v. Die Gesellschaft
MehrS A T Z U N G. des Turn- und Sportvereins Neesbach e.v.
S A T Z U N G des Turn- und Sportvereins Neesbach e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Turn- und Sportverein Neesbach und hat seinen Sitz in 65597 Hünfelden Neesbach. Er setzt
MehrGESELLSCHAFT DER FREUNDE DER HERZOG AUGUST BIBLIOTHEK Wolfenbüttel e.v. SATZUNG. vom i. d. F. vom
GESELLSCHAFT DER FREUNDE DER HERZOG AUGUST BIBLIOTHEK Wolfenbüttel e.v. SATZUNG vom 22.05.1971 i. d. F. vom 22.11.2013 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen»GESELLSCHAFT DER FREUNDE DER HERZOG
MehrSatzung des TTC 1952 Insheim e.v. im Pfälzischen Tisch-Tennis-Verband e.v.
Satzung des TTC 1952 Insheim e.v. im Pfälzischen Tisch-Tennis-Verband e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Der im Jahre 1952 gegründete Verein führt den Namen: "TTC 1952 Insheim e.v.". Er hat seinen Sitz in
MehrVerein für historische Brücken Erfurt e.v. in der von der Mitgliederversammlung am beschlossenen Fassung
Satzung Verein für historische Brücken Erfurt e.v. in der von der Mitgliederversammlung am 08.12.2011 beschlossenen Fassung 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen: Verein für historische
MehrCircus Cabali Die Kleine Kunst e.v.
Satzung Circus Cabali die kleine Kunst e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Namen Circus Cabali die kleine Kunst e.v. Er hat seinen Sitz in 16321 Bernau,
MehrSatzung. des Vereins für Garten- und Landschaftspflege Lich e.v. 1 Name, Sitz, und Geschäftsjahr. Verein für Garten- und Landschaftspflege Lich e.v.
Satzung des Vereins für Garten- und Landschaftspflege Lich e.v. 1 Name, Sitz, und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen: Verein für Garten- und Landschaftspflege Lich e.v. und hat seinen Sitz in 35423
MehrFörderverein TuS Baerl Für Jugend-und Seniorenfußball e.v.
Satzung März 2016 Förderverein TuS Baerl für Jugend- und Seniorenfußball e.v. -gemeinnütziger Verein- Satzung 1 Name, Sitz und Konzeption des Vereins 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten
MehrSatzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013
Satzung des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Hamburg Financial Research Center. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden;
MehrSatzung. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck des Vereins
Satzung Förderverein Fußballsport Oberensingen 1 Name und Sitz des Vereins 1.1 Der Verein führt den Namen Förderverein Fußballsport Oberensingen. Die Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrSatzung. 1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins. 3 Mitgliedschaft
Diese Satzung wurde am 31. Januar 2003 auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung einstimmig angenommen. Sie ersetzt die vorherige Satzung vom 31. Januar 1975 vollständig. Am 20. Februar 2009 wurde die
MehrSatzung. Förderverein der Oberschule Markkleeberg
Satzung Förderverein der Oberschule Markkleeberg Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 09.12.2009 Geändert auf der Mitgliederversammlung am 16.03.2015 Seite 1 von 5 1 Name und Sitz (1) Der Namen
MehrS A T Z U N G. KULTURFORUM ZEISHEIM e.v. vom 21. August Name und Sitz. 2 Zweck und Tätigkeit
S A T Z U N G KULTURFORUM ZEISHEIM e.v. vom 21. August 2002 1 Name und Sitz 1.1 Der Verein führt den Namen Kulturforum-Zeilsheim e.v. Eingetragen im Vereinsregister Frankfurt/Main Nr. 12433. 1.2 Der Verein
MehrSatzung MKV-Förderverein 2001 e.v.
M 2001 e.v. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen MKV Förderverein 2001 e.v. M 2001 e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Ludwigshafen am Rhein. (3) Er ist beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein im Vereinsregister
MehrTischtennisverein Gangelt-Birgden e.v.
SATZUNG Der Tischtennisverein Gangelt-Birgden gibt sich hiermit folgende Satzung: Name, Sitz und Zweck 1 Der Verein führt den Namen Tischtennisverein Gangelt-Birgden. Der Verein hat seinen Sitz in Gangelt-Birgden.
MehrBETIN GÜNES TURKISH CHAMBER ORCHESTRA E.V.
Satzung Betin Günes Turkish Chamber Orchestra e.v. BETIN GÜNES TURKISH CHAMBER ORCHESTRA E.V. June 17, 2014 Verfasst von: Thomas Lindt Satzung des Vereins Fö rderverein Betin Gu neş Turkish Chamber Orchestra
MehrSatzung des Fördervereins Kindergarten Wilde Wiese
Satzung des Fördervereins Kindergarten Wilde Wiese 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Kindergarten Wilde Wiese. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden;
MehrSatzung. Ski-Club-Mönchengladbach e. V. Satzung Ski-Club-Mönchengladbach e. V.
Satzung Ski-Club-Mönchengladbach e. V. Vereinsregister Nr. 505 1. Name, Sitz und Zweck Satzung Ski-Club-Mönchengladbach e. V. Der Verein trägt den Namen Ski-Club-Mönchengladbach e. V.. Der Verein hat den
MehrAktuelle Satzung des Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v.
Aktuelle Satzung des Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Chemnitz
MehrSatzung des Fördervereins Spielplatz Kirrweiler INHALTSVERZEICHNIS. 1 Name und Sitz. 2 Zweck. 3 Gemeinnützigkeit. 4 Geschäftsjahr.
Satzung des Fördervereins Spielplatz Kirrweiler INHALTSVERZEICHNIS 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Gemeinnützigkeit 4 Geschäftsjahr 5 Mitgliedschaft 6 Erwerb und Ende der Mitgliedschaft 7 Rechte und Pflichten
MehrName, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 23.10.96 in 10781 Berlin gegründete Verein führt den Namen " Verein zur Förderung des Juxirkus e.v.". Der Verein hat seinen Sitz in Berlin, er ist in das
MehrVereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V.
Vereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Sportverein Steina 1885 e. V.. Der Verein hat seinen Sitz in Steina. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
MehrSatzung des Bürgerverein Dorumer Amtsgarten
Satzung des Bürgerverein Dorumer Amtsgarten 1 Name, Sitz und Trägerschaft (1) Der Verein führt den Namen Bürgerverein Dorumer Amtsgarten. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Tostedt
MehrSatzung. des Fördervereines Ammersee-Gymnasium e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins
Satzung des Fördervereines Ammersee-Gymnasium e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein Ammersee-Gymnasium 2. Er hat seinen Sitz in Dießen am Ammersee.
MehrSatzung des Fördervereins für Marketing Verein zur Förderung des Marketings an der Universität Hohenheim
Satzung des Fördervereins für Marketing Verein zur Förderung des Marketings an der Universität Hohenheim 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein für Marketing; er hat seinen Sitz in
MehrFÖRDERVEREIN E. V. der Ernst-Pinkert-Schule Grundschule der Stadt Leipzig S A T Z U N G
FÖRDERVEREIN E. V. der Ernst-Pinkert-Schule Grundschule der Stadt Leipzig S A T Z U N G 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen: FÖRDERVEREIN E. V. der Ernst-Pinkert-Schule Grundschule der
MehrSatzung Spiel- und Sportverein 1921 Reiste e.v.
Satzung Spiel- und Sportverein 1921 Reiste e.v. Inhaltsübersicht: 1 Name und Sitz der Vereins 1 2 Zweck des Vereins... 1 3 Erwerb der Mitgliedschaft 2 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder. 2 5 Auszeichnungen
MehrSatzung des Brauchtums-Fördervereins der KG Rot-Weiß Gemünd 1955 e.v.
Satzung des Brauchtums-Fördervereins der KG Rot-Weiß Gemünd 1955 e.v. In der Änderung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18. Juli 2006 Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13. September 2010
Mehrb) Der Verein ist selbstlos tätig: er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Satzung des Vereins Pfälzer Maler e.v. 1 Der am 15.12.1968 in Rhodt u. d. Rietburg gegründete Verein führt den Namen "Pfälzer Maler e.v.". Der Verein "Pfälzer Maler e.v." hat seinen Sitz in Landau i.d.
MehrVerein der Freunde und Förderer der Lindenschule Frechen e. V: S A T Z U N G. 1 Name und Sitz des Vereins
Verein der Freunde und Förderer der Lindenschule Frechen e. V: S A T Z U N G 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Lindenschule Frechen e. V.
MehrSatzung des Fördervereins der Grundschule Guxhagen
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt er den Zusatz e.v. 2. Der Sitz des Vereins ist Guxhagen.
MehrSatzung des Vereins. Ehrenamt für Worms e. V.
Ehrenamt für Worms e. V. Inhaltsverzeichnis 1 NAME UND SITZ 3 2 ZWECK 3 3 GEMEINNÜTZIGKEIT 4 4 ERWERB DER MITGLIEDSCHAFT 4 5 BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT, AUSSCHLUß UND WIEDERAUFNAHME 5 6 MITGLIEDERBEITRÄGE
MehrSatzung des Vereins reinsberg.er.leben e.v.
Satzung des Vereins reinsberg.er.leben e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Name des Vereins lautet reinsberg.er.leben.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt
MehrSatzung des Golfverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.v. Name, Sitz
Satzung des Golfverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.v. 1 Name, Sitz 1. Der Verband, eine Vereinigung in Mecklenburg-Vorpommern bestehender Golfvereine und Golfbetreibergesellschaften, heißt Golfverband
MehrSatzung. Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung der Ev. Kirchengemeinde in Korschenbroich e. V." und hat seinen Sitz in Korschenbroich. Er verfolgt ausschließlich
MehrS A T Z U N G. Name und Sitz
S A T Z U N G 1 Name und Sitz (1) Der am 24. Oktober 2001 in Köln gegründete Verein führt den Namen "Kölner Triathlon-Team 01" und führt die Vereinsfarben Schwarz - Rot. (2) Sitz des Vereins ist Köln.
MehrS a t z u n g. des. Ski-Club Bromskirchen 1986 e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
S a t z u n g des Ski-Club Bromskirchen 1986 e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Ski-Club Bromskirchen 1986 e.v. und hat seinen Sitz in 59969 Bromskirchen. Er wurde am 15.
MehrSATZUNG. des Vereins. Verein für beatmete und intensivpflichtige Kinder und Jugendliche. Name und Sitz des Vereins. IntensivLeben
SATZUNG des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen: IntensivLeben Verein für beatmete und intensivpflichtige Kinder und Jugendliche 1 Name und Sitz des Vereins IntensivLeben Verein für beatmete und intensivpflichtige
Mehr