ZV vom Entscheide zur WO Revision 2018
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- Kirsten Lang
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1 ZV vom Entscheide zur WO Revision 2018 Grundsatzentscheid zur WO 2018 Die WO 2018 tritt per 01. April 2018 in Kraft. Bis dahin gelten die Regelungen der WO 2016 (Ausnahme: Siehe ii) Vom ZV angenommene Anträge => Die Artikel werden definitiv in die WO 2018 aufgenommen Artikel Antrag Kommentar - Ergänzung der WO Stichwortverzeichnis am Ende der WO einführen (oder am Anschluss ans Inhaltsverzeichnis) Umsetzung je nach zeitlichen Ressourcen Seite a 1.6.c Ergänzung Präambel Ersatz entsprechende Ausführungen , und 15 Auf Antrag der Regelkommission kann die Geschäftsleitung von Swiss Athletics resp. bei Bedarf der ZV von der WO abweichende Beschlüsse fassen, wobei der Bedarf durch die GL definiert wird. Schutzbestimmungen U14 - angleichen Stadion / ausser Stadion auf 3000m U14 und jünger dürfen keine Steeple- und Geherwettbewerbe bestreiten. (streichen: Gehen) 1.6. Ergänzung des Artikels Eine Missachtung der Schutzbestimmungen führt zur Disqualifikation des Athleten in den entsprechenden Disziplinen. Allfällig erzielte Resultate in diesen Disziplinen sind für ungültig zu erklären ii Änderung bzw. Ergänzung des Artikels d) Elektronische Zeitmessung mit SwA Homologation A / B (B streichen) g) Gedrucktes Programm und/oder eigene Homepage der Veranstaltung inkl. Weisungen, Startliste, Zeitplan und Live-Resultate, i) Übermittlung der Resultate an Swiss Athletics innerhalb von 4 h nach Meeting-Ende Änderung bzw. Ergänzung des Artikels d) Zeitmessung gemäss Anhang 10. Limiten für internationale Anlässe und Schweizer Rekorde können nur erzielt werden, wenn eine Zeitmessung mit Zulassung A eingesetzt wird.
2 6.4. Ersatz des Artikels Tenue- und Werbevorschriften - An allen Meisterschaften Stadion (inkl. RM) starten die Athleten in einem vom Verein freigegebenen Dress, dabei sind die Werbebestimmungen im Werbereglement von Swiss Athletics einzuhalten. (Jene werden so angepasst, dass an jedem Wettkampf im Stadion in einem von Swiss Athletics bewilligten Dress gestartet werden darf ohne Pflicht zu einem Vereinsdress an Meisterschaften.) - Für die Meisterschaften ausser Stadion gibt es keine Vorschriften Die Disziplinen und die Art derer Durchführung werden von Swiss Athletics in Zusammenarbeit mit den Organisatoren festgelegt Ergänzung des Artikels Es sind alle lizenzierten Athleten, welche einem Verein der entsprechenden Region angehören, startberechtigt. 7.1.e Artikel streichen ii Ergänzung des Artikels festlegen, die bis spätestens am 1. November (Halle) resp. am 1. April (Stadion) veröffentlicht werden müssen. 7.4.iii Ergänzung des Artikels Ein Wettkampfresultat wird nur dann als erfüllte Limite akzeptiert, wenn das Resultat die Bedingungen für eine Aufnahme in die Bestenliste erfüllt (gemäss Art. 14). 7.4.iiii Ergänzung des Artikels Swiss Athletics kann für einzelne Disziplinen Nebenlimiten bestimmen ii - Kurzcross: U23 Kategorie nicht separat werten - Kurzcross: Teamwertung neu einführen 8.1.1,i i ii ii : U18: ändern von 300Hü auf 400Hü (10 Hü und 45/35/40) : U18: ändern von 400Hü auf 300Hü Ergänzung des Artikels Weitere Einzelwettbewerbe U18: 150m Ergänzung der Regel U10: 1000m Bahngehen 9.1. SM Halle: 1500m Man als Disziplin streichen Passage im Artikel streichen Als SM Trail Running kommen nur 1-Tages-Veranstaltungen in Frage Ergänzung des Artikels Die Daten der Meisterschaften legt Swiss Athletics in Absprache mit dem LOC unter Berücksichtigung diverser Faktoren (nationaler und internationaler Terminkalender, ) spätestens im Vorjahr der Meisterschaft fest. Das Werbereglement wird per 01. April 2018 überarbeitet. Die Saison 2018 ist als Übergangsjahr zu betrachten. Regelung tritt bereits an der Cross SM 2018 in Genf in Kraft WO-Revision 2018 / Seite 2
3 12.1.2a Ergänzung des Artikels, die gemeldete Disziplin in der nächsthöheren angebotenen Kategorie (mit deren Massen und Gewichten) zu bestreiten; die Limiten der entsprechenden Kategorie müssen in solchen Fällen nicht erfüllt sein b Artikel streichen c bzw. bei RM und KM an den Organisator akzeptiert, g Neuer Artikel Elektronischer Appell Wenn aufgrund der Anmeldezahlen nicht sicher ist, ob bei einer Disziplin ein Vorlauf stattfinden wird, kann in der Ausschreibung bzw. in den Weisungen durch den Organisator ein elektronischer Appell verlangt werden a) Artikel ersetzen Vereinbarung mit dem Organisator Mit jedem Organisator von Schweizer und Regionen Meisterschaften schliesst Swiss Athletics eine Vereinbarung ab. In dieser Vereinbarung sind alle wichtigen organisatorischen Fragen geregelt. b) Artikel beibehalten c) Artikel beibehalten, durch Abschnitt Starter (siehe d) zu ergänzen d) Artikel streichen e) und f) Artikel beibehalten Ersetzen des Artikels Auch bei Wettkämpfen, bei denen Nachmeldungen auf dem Platz möglich sind, ist eine Lizenzkontrolle nicht mehr nötig. Für die Bestenlisten werden nur diejenigen Resultate berücksichtigt, welche mit einer am Wettkampftag gültigen Lizenz erzielt worden sind Artikel streichen aus Athletica innert 24 Stunden auf die Webseite 13.3c Sind bei Nachwuchskategorien (U20) weniger als drei Klassierte pro Kategorie im Ziel, werden sie in der nächst älteren Kategorie rangiert. (Betrifft nur Halbmarathon, 10km Strasse und Berglauf) Folgende Rekorde sind nicht mehr zu führen - 15, 20, 25, 30km Strasse WO-Revision 2018 / Seite 3
4 Vom ZV abgelehnte Anträge => Die bisherigen Regelungen bleiben bestehen 1.1. Kategorie U23 streichen div. Art. Streichung der Kategorie U23 mit Konsequenzen auf diverse Artikel (Keine Meisterschaften/Rekorde U23 mehr) Ergänzung des Artikels Die Teilnahme an und Schweizer Finals sowie Kantonalfinals der Nachwuchsprojekte ist lizenzpflichtig. Lizenzfrei sind hingegen die Ausscheidungen in den Wettkämpfen der NW-Projekte (ohne Kantonalfinals) 3.2.f Ergänzung des Artikels Für die Staffel-SM, die SVM und die Team-SM starten alle Mitglieder der Stammvereine unter dem Namen der LG i Artikel streichen B-Meetings abschaffen (inkl. allfälliger Folgeartikel in WO) 6.3. Eine Schweizer Meisterschaft in irgendeinem Wettbewerb wird nur ausgetragen, wenn bei Anmeldeschluss mindestens 5 Anmeldungen vorliegen. Bei Regionen Meisterschaften : sind 3 Anmeldungen nötig. : sind 4 Anmeldungen nötig. Variante 3: kann bei 3 oder 4 Anmeldungen der Organisator über die Durchführung der Disziplinen entscheiden 6.4. Ersatz des Artikels 7. div. Artikel Tenue- und Werbevorschriften - An allen Meisterschaften Stadion (inkl. RM) starten die Athleten in einem vom Verein bei Swiss Athletics gemeldeten offiziellen Vereinsdress oder in einem neutralen Dress (ab ). - Für alle sonstigen Stadionwettkämpfe gelten die Bestimmungen im Werbereglement von Swiss Athletics. (Jene werden so angepasst, dass an allen sonstigen Stadionwettkämpfen in einem von Swiss Athletics bewilligten Dress gestartet werden darf also ohne Pflicht zu einem Vereinsdress) Ausländerregelung Einzelwettbewerbe Generelle Anmerkung: Bürger aus Liechtenstein gelten für Meisterschaften in jedem Fall als Schweizer. Ausländer mit einer Schweizer Lizenz sind an allen Meisterschaften start- und titelberechtigt. Ausländer mit einer Schweizer Lizenz sind an allen Meisterschaften start- aber nicht titelberechtigt. In jedem Fall sind mindestens 4 CH- Athleten im Final. Variante 3 Regelung für alle Nachwuchskategorien (Ersatz ) Alle Schweizer und Liechtensteiner Bürger sowie alle Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz (Niederlassungsbewilligung bzw. Ausweis F) mit einer Schweizer Lizenz sind start- und titelberechtigt. WO-Revision 2018 / Seite 4
5 7. div. Artikel 7.4.i Limitenblatt i ii i i ii Ausländerregelung alle Teamwettbewerbe (exkl. SVM) Mannschaften und Teams sind in allen Kategorien unabhängig der Anzahl Ausländer mit Schweizer Lizenz start- und titelberechtigt, Mannschaften und Teams sind in allen Kategorien start- und titelberechtigt, wenn mindestens die Hälfte der gewerteten Athleten Schweizer oder Liechtensteiner Bürger sind. Ergänzung des Artikels Für Meisterschaften kann Swiss Athletics Limiten und andere Bedingungen festlegen (z.b. beste 20 der aktuellen Bestenliste und 4 Wildcards für Verletzte), die Nebenlimiten streichen Nebenlimiten sind im Art sowie auf den entsprechenden Limiten-Blättern zu streichen. Masters-Kategorien ausser Stadion Masters Titel Marathon, Halbmarathon, 10km und Berglauf: Nur noch in 10-er Schritten (M35, M45, M55, ) Masters Titel Marathon, Halbmarathon, 10km und Berglauf: Nur noch jeweils ein Titel M/W overall. Disziplinen SM/U16: - ändern von 600m auf 1000m - ändern von 2000m auf 3000m U10/U12: Stabweit und Drehwerfen streichen Staffelmeisterschaften: 3x1000m nur für U16, für alle weiteren Kategorien streichen U20: 4 x 100 / Medley / Olymp. / 3 x 1000 (Medley = 100, 200, 300, 400 statt 4 x 400) U20: 4 x 100 / Medley / 3 x 1000 Variante 3 U20: Gerade Jahre: 4 x 100 / Olymp. / 3 x 1000 Ungerade Jahre: 4 x 100 / Medley / 3 x 1000 M/W: Gerade Jahre: 4 x 100 / 4 x 400 / Olymp. / Américaine Ungerade Jahre: 4 x 100 / 4 x 400 / Olymp. / 3 x 1000 WO-Revision 2018 / Seite 5
6 12.1.2d Die Veranstalter sind berechtigt, von den Teilnehmenden Start- und Haftgelder zu erheben. (Haftgelder streichen, Gebühren-Reglement anpassen) Folgende Artikel werden an der Verbandstagung vom diskutiert und anschliessend dem ZV nochmals vorgelegt ( ) 1.7. Ausnahmen An Laufwettbewerben von 600m und länger auf Leichtathletikanlagen sind gemischte Wettkämpfe erlaubt, 2. Ersatz des Artikels 2. Vereinszugehörigkeit und Vereinswechsel 2.1. Grundsatz Jeder in der Schweiz lizenzierte Athlet ist Mitglied eines Vereins, der Mitglied bei Swiss Athletics ist. Ausnahme: Keine Vereinszugehörigkeit ist nötig für - Athleten U14 und jünger - Athleten U16, die an einem Schweizer Final der Nachwuchsprojekte teilnehmen (=> kids&athletics Lizenz) 2.2 Vereinswechsel Grundsatz - Jeder Vereinswechsel muss bei Swiss Athletics beantragt werden. - Wurde die Lizenz für ein Jahr gelöst, ist in dem betreffenden Jahr noch ein Vereinswechsel möglich. Bei einem derartigen Wechsel muss die Lizenz neu bezahlt werden. Ausnahme: Bei einem Wohnortswechsel gemäss schweizerischem Recht (Wechsel der Schriften) kann gegen Vorlage des Freigabebriefes und einer Fotokopie der Niederlassungsbewilligung (oder einer Bestätigung der Gemeinde für den Wohnortswechsel) jederzeit und ohne Kostenfolge ein Vereinswechsel erfolgen. Dasselbe gilt auch bei einem Zuzug aus dem Ausland Freigabebrief - Jeder Vereinswechsel muss bei Swiss Athletics durch die Einreichung des Freigabebriefes (=> Homepage Swiss Athletics) beantragt werden. Mit diesem bestätigt der abgebende Verein sein Einverständnis zum Wechsel. Ausnahme: Athleten, welche vor dem beabsichtigten Vereinswechsel während drei aufeinanderfolgenden Jahren keine Lizenz gelöst haben, brauchen keinen Freigabebrief. - Jeder Verein hat einem Mitglied, das seinen statutenkonformen Austritt erklärt, den Freigabebrief innerhalb von 14 Tagen zu unterschreiben. Diese Freigabe kann nur aus folgenden Gründen verweigert werden: a) Das Mitglied schuldet seinem bisherigen Verein noch Beiträge. b) Unerledigte Verstösse des Mitgliedes gegen die Vereinsstatuten. c) Das Mitglied hat trotz Mahnung Vereinseigentum (Sportgeräte, Kleider, usw.) nicht zurückgegeben oder bezahlt. Bei Freigabeverweigerung bzw. bei Verstössen gemäss a) bis c) gilt das Rechtspflegereglement von Swiss Athletics. Bei Verstössen gemäss a) bis c) tritt bis zur Erledigung automatisch eine Sperre in Kraft. Sobald die Angelegenheit erledigt ist, ist der Athlet sofort für den neuen Verein WO-Revision 2018 / Seite 6
7 startberechtigt Dopingkontrollen Beibehalten (Art. 2.8 WO 2016) Analog, aber ohne Freigabebrief (Art und weitere Nennungen Freigabebrief in der entfallen). Variante 3 Analog, Artikel durch folgenden Punkt ergänzt: - Ein Vereinswechsel kann jeweils auf den 1. Januar oder auf den 1. April vorgenommen werden, der Antrag dafür muss jeweils bis spätestens am 30. Dezember resp. 30. März bei Swiss Athletics eingereicht sein. Variante 4 Analog, inklusive (ohne Freigabebrief) und Variante 3 (mit terminlichen Einschränkungen 1. Januar und 1. April). WO-Revision 2018 / Seite 7
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