IBM Sterling B2B Services

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1 Servicebeschreibung IBM Sterling B2B Services Diese Servicebeschreibung bezieht sich auf den Cloud-Service, den IBM für den Kunden bereitstellt. Als Kunde werden das Unternehmen, seine berechtigten Benutzer und die Empfänger des Cloud-Service bezeichnet. Das maßgebliche Angebot und der Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) werden als separate Auftragsdokumente zur Verfügung gestellt. 1. Cloud-Service 1.1 IBM Sterling B2B Services IBM Sterling B2B Service ist eine cloudbasierte B2B-Integration-as-a-Service-Lösung, die die Konnektivität und Zusammenarbeit des Kunden mit seinen Endkunden und Lieferanten sowie den Organisationsentitäten, mit denen der Kunde eine Geschäftsbeziehung unterhält (nachfolgend Handelspartner genannt), ermöglicht. Die Handelspartner des Kunden sind Organisationsentitäten, mit denen er in einer Geschäftsbeziehung steht. Der Cloud-Service basiert auf einem Mehrwertnetz (Value Added Network = VAN), das als IBM Sterling B2B Collaboration Network bezeichnet wird. Der Cloud- Service bietet Visibilität und Kontrolle über die mit externen Unternehmen gemeinsam genutzten Geschäftsprozesse sowie Onboarding und Unterstützung für die Handelspartner-Community eines Kunden. Die Hauptkomponente des Cloud-Service ist die Datenübertragung. Der Cloud-Service bietet Konnektivität und Zusammenarbeit mit den Handelspartnern sowie Visibilität und Kontrolle über die mit externen Unternehmen gemeinsam genutzten Geschäftsprozesse. Zu den Cloud-Services gehören unter anderem Datenübertragung, Kopien zur Kenntnisnahme, Konvertierung von Begrenzungszeichen (Delimiter Conversion), Dokument-Clipping und FIFO-Verarbeitung (First In/First Out). IBM übernimmt die Einrichtung der Hardware, Software und Kommunikation für den Cloud-Service. Für die Zugriffskontrolle sowie die Firewalls, Benutzersicherheit und Hardware an den jeweiligen Netzeingangspunkten bleiben der Kunde und IBM selbst verantwortlich. Im Rahmen dieses Cloud-Service implementiert IBM die Anbindung des Kunden an IBM und wird während der gemeinsamen Verbindungstests mit dem Kunden zusammenarbeiten. Wie im Auftragsdokument näher dargelegt, stellt IBM im IBM B2B Collaboration Network Mailboxen zur Verfügung, bei denen es sich um einen privaten elektronischen Speicherbereich handelt, der dem Kunden zugeordnet ist und ihm erlaubt, elektronische Daten zu senden, zu speichern und zu empfangen. Es können auch Mailslots verwendet werden, bei denen es sich um Komponenten einer Mailbox handelt, die das Ablegen und Erfassen von Daten ermöglichen. IBM wird die Onlinesichtbarkeit von Daten, die 0 bis 35 Tage alt sind, über browserbasierte Visibilitätstools bereitstellen und aufrechterhalten. Nach Ablauf von 35 Tagen ist der Datenzugriff nicht mehr möglich und die Daten werden gelöscht. Der Cloud-Service ermöglicht dem Kunden das Einstellen und Verwalten von Inhalten, die Informationen enthalten, die gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen ggf. als personenbezogene Daten gelten, wie beispielsweise Kontaktinformationen (Name, Adresse, , Telefonnummer, Personalnummer und Kostenstelle) und technische Kennungen (Benutzername, Kennwort, IP-Adressen und MAC-Adressen). IBM wird den Weisungen des Kunden, seiner Mitarbeiter oder Gastbenutzer nachkommen, die sich auf den Zugriff auf ihre personenbezogenen Daten, deren Aktualisierung, Korrektur oder Löschung beziehen. Dieser Cloud-Service ist nicht für besondere Sicherheitsanforderungen in Bezug auf sensible personenbezogene Daten, geschützte Gesundheitsdaten oder andere regulierte Inhalte ausgelegt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, zu entscheiden, ob dieser Cloud-Service seine Anforderungen im Hinblick auf die Art der Inhalte, die er in Verbindung mit dem Cloud-Service verwendet, erfüllt. Unter keinen Umständen darf der Kunde diesen Cloud-Service verwenden, um geschützte Gesundheitsdaten zu erfassen, zu verarbeiten oder zu speichern. 1.2 Optionale Services Premium-Support-Services Im Rahmen dieses optionalen Unterstützungsangebots wird ein dediziertes Team von Mitarbeitern zur Unterstützung des Kunden bei Problemen bereitgestellt, das Leistungen erbringt, die über die technische Basisunterstützung von IBM hinausgehen. Dieser Cloud-Service ist nur in Nordamerika erhältlich. i (11/2015) Seite 1 von 9

2 1.2.2 Networking-Optionen a. Collaboration Network Co-Managed VPN Subscription: unterstützt die Verbindung zum IBM B2B Collaboration Network über die VPN-Verbindung des Kunden Setup-Services für Networking-Optionen Die Setup-Services (Einrichtungsservices) werden an Standorten, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle des Kunden befinden, oder an IBM Standorten erbracht. a. IBM Sterling B2B Services Collaboration Network Co-Managed VPN Set-up: umfasst die Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Konfiguration des Kunden-VPN für die Anbindung an das IBM B2B Collaboration Network. b. IBM Sterling B2B Services Collaboration Network Managed AS2 Set-up: umfasst die Konfiguration der verwalteten AS2-Verbindung des Kunden zum IBM B2B Collaboration Network. c. IBM Sterling B2B Services Collaboration Network OFTP2 Set-up: umfasst die Bereitstellung von OFTP2 für die Anbindung an das IBM B2B Collaboration Network Community-Services a. IBM Sterling B2B Services Community Development Services Standard Partner Survey: umfasst das Senden einer vorhandenen Umfragevorlage an die Handelspartner des Kunden, um Daten über deren EDI-Voraussetzungen und Pläne zu erfassen. Der Kunde muss eine Liste der Handelspartner bereitstellen. b. IBM Sterling B2B Services Community Development Services Custom Partner Survey: umfasst das Zusammenstellen und Senden einer Umfrage, um Daten von den Handelspartnern des Kunden zu erfassen. Der Kunde muss die zu stellenden Fragen definieren und eine Liste der Handelspartner bereitstellen. c. IBM Sterling B2B Services Community Development Services Document Verification Service: umfasst die Prüfung der anfänglichen Einhaltung der EDI-Spezifikationen des Kunden durch die einzelnen Handelspartner, indem eingehende Dokumente von Handelspartnern auf Übereinstimmung mit den EDI-Spezifikationen des Kunden getestet werden. Zu den Leistungen von IBM gehören die Weitergabe der Spezifikationen an die Handelspartner, die Einrichtung der Testumgebung mit den Handelspartnern, die Benachrichtigung des Kunden, sobald ein Handelspartner den Test bestanden hat, und die Erstellung zweiwöchentlicher Ergebnisberichte. Der Kunde muss die Mapping-Spezifikationen der zu testenden Dokumente und eine Liste der Handelspartner bereitstellen. Die Subscription-Gebühr für diesen Service basiert auf den jeweils pro Handelspartner getesteten Dokumenttypen. d. IBM Sterling B2B Services Community Development Services Partner Conversion Service: umfasst die Zusammenarbeit mit dem Kunden, um den derzeitigen VAN-Datenverkehr sowie seine Handelspartner-Community auf das IBM B2B Collaboration Network umzustellen. Die Leistungen von IBM umfassen die Kontaktaufnahme mit den Handelspartnern, die Benachrichtigung der VAN- Provider der Handelspartner über die Änderung, die Zuordnung einer Sponsoren-ID zur Mailbox des Handelspartners im IBM Collaboration Network, Bestätigungen, wenn IDs von anderen VANs korrekt weitergeleitet wurden, die Überwachung der Mailboxen des Kunden über einen Zeitraum von fünf (5) Geschäftstagen und die Zusammenarbeit mit dem Kunden bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Umstellung der Handelspartner/des VAN. Der Kunde muss eine Liste der Handelspartner bereitstellen. e. IBM Sterling B2B Services Community Development Services Partner Recruitment Service: umfasst die Rekrutierung der Handelspartner zur Teilnahme an der Handelspartner-Community des Kunden. IBM wird bis zu drei (3) Versuche zur Kontaktaufnahme mit den Handelspartnern unternehmen, um herauszufinden, ob sie an der Teilnahme an der Community des Kunden interessiert sind, und wöchentlich Programmstatusupdates für den Kunden bereitstellen. Der Kunde muss eine Liste der Handelspartner bereitstellen. f. IBM Sterling B2B Services Community Development Services Partner Test Coordination Service: umfasst die Koordination der End-to-End-Testphase zwischen dem Handelspartner und dem Kunden. Zu den Leistungen von IBM gehören die Bereitstellung der Spezifikationen für die Handelspartner, die Planung der anfänglichen End-to-End-Testphase, die Überwachung und Bekanntgabe der Testergebnisse an die jeweiligen Parteien zur Erleichterung von Fehlerbehebungsmaßnahmen sowie die Koordination des Inbetriebnahmedatums nach einem i (11/2015) Seite 2 von 9

3 erfolgreichen Testabschluss und der erfolgten Freigabe. Der Kunde muss die Mapping- Spezifikationen der zu testenden Dokumente und eine Liste der Handelspartner bereitstellen. Die Subscription-Gebühr für diesen Service basiert auf den jeweils pro Handelspartner getesteten Dokumenttypen On-Demand-Services a. IBM Sterling B2B Services Collaboration Network Client Services Assisted Mailslot Status Check: umfasst die Überprüfung des Status eines EDI-Austauschs oder einer Datei innerhalb eines Mailslots durch IBM und eine Mitteilung darüber, ob die Daten gefunden oder nicht gefunden wurden. Wenn die Daten gefunden wurden, wird geprüft, ob der Austausch stattgefunden hat oder die Datei erfasst wurde. Diese Details werden telefonisch oder per mitgeteilt. b. IBM Sterling B2B Services Collaboration Network Client Services Assisted Restore: umfasst die Wiederherstellung von Daten in einem Mailslot durch IBM nach der Archivierung. c. IBM Sterling B2B Services Collaboration Network Mailbox Set-up: umfasst die Zuordnung und Einrichtung der Mailbox, über die der Kunde Daten sendet und empfängt. 2. Sicherheitsbeschreibung Dieser Cloud-Service orientiert sich an den unter verfügbaren IBM Datensicherheits- und Datenschutzrichtlinien für Cloud-Services sowie weiteren Bedingungen in diesem Abschnitt. Eventuelle Änderungen der IBM Datensicherheitsrichtlinien führen nicht zu einer Beeinträchtigung der Sicherheit des Cloud-Service. Dieser Cloud-Service wurde nach den Grundsätzen des Safe-Harbor-Abkommens zwischen den USA und der EU zertifiziert. Im Rahmen des Cloud-Service werden abhängig vom verwendeten Protokoll keine Inhalte bei der Datenübertragung zwischen dem IBM Netz und den Endpunktnetzen oder -maschinen verschlüsselt. Im Cloud-Service abgelegte Inhalte, die zur Übertragung vorgesehen sind, werden nicht verschlüsselt. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Verschlüsselung von Inhalten, bevor sie in den Cloud-Service gestellt werden. 3. Service-Level-Agreement Das folgende Service-Level-Agreement ( SLA ) von IBM, das im Berechtigungsnachweis angegeben ist, beinhaltet Angaben zur Verfügbarkeit des Cloud-Service. Das SLA stellt keine Gewährleistung dar. Es wird nur Kunden zur Verfügung gestellt und gilt ausschließlich für Produktionsumgebungen. 3.1 Gutschriften für Ausfallzeiten Der Kunde muss innerhalb von 24 Stunden, nachdem er zum ersten Mal festgestellt hat, dass ein Vorfall die Verfügbarkeit des Cloud-Service beeinträchtigt, ein Support-Ticket der Fehlerklasse 1 beim IBM Help- Desk für technische Unterstützung öffnen. Der Kunde ist verpflichtet, IBM in angemessener Weise bei der Diagnose und Lösung des Problems zu unterstützen. Der Anspruch aus einem Support-Ticket aufgrund der Nichteinhaltung eines SLA muss innerhalb von drei (3) Arbeitstagen nach Ablauf des Vertragsmonats geltend gemacht werden. Die Entschädigung für einen berechtigten Anspruch aus einem SLA wird als Gutschrift gewährt und mit einer künftigen Rechnung für den Cloud-Service verrechnet. Sie basiert auf dem Zeitraum, in dem das Produktionssystem nicht zur Verarbeitung des Cloud-Service zur Verfügung stand ( Ausfallzeit ). Die Erfassung der Ausfallzeit beginnt mit der Meldung des Vorfalls durch den Kunden und endet, wenn der Cloud-Service wiederhergestellt ist. Als Ausfallzeit zählen nicht: Zeiten für vorab geplante oder angekündigte Unterbrechungen zur Durchführung von Wartungsarbeiten; Gründe, die IBM nicht zu vertreten hat; Probleme mit dem Inhalt, der Technologie, den Entwürfen oder den Anweisungen des Kunden oder Dritter; nicht unterstützte Systemkonfigurationen und Plattformen oder andere Fehler des Kunden; vom Kunden verursachte Sicherheitsvorfälle oder vom Kunden durchgeführte Sicherheitstests. IBM wird die höchstmögliche Entschädigung basierend auf der kumulierten Verfügbarkeit des Cloud-Service während jedes einzelnen Vertragsmonats anwenden (siehe die nachstehende Tabelle). Die Gesamtentschädigung für einen beliebigen Vertragsmonat wird 10 Prozent (%) von einem Zwölftel (1/12) der Jahresgebühr für den Cloud- Service nicht überschreiten. Bei Bundled Cloud-Services (einzelne Cloud-Service-Angebote, die in einem Paket zusammengefasst sind und als Einzelangebot zu einem Gesamtpreis verkauft werden) wird die Entschädigung basierend auf dem Gesamtpreis des Bundled Cloud-Service pro Monat, und nicht basierend auf der monatlichen Subscription-Gebühr für jeden einzelnen Cloud-Service berechnet. Der Kunde darf Ansprüche jeweils nur in Bezug auf einen einzigen Cloud-Service in einem Bundle geltend machen. i (11/2015) Seite 3 von 9

4 3.2 Service-Levels Verfügbarkeit des Cloud-Service in einem Vertragsmonat: Verfügbarkeit in einem Vertragsmonat Entschädigung (in Prozent (%) der monatlichen Subscription- Gebühr* für den Vertragsmonat, der Gegenstand des Anspruchs ist) < 99,9 % 2 % < 99,0 % 5 % < 95,0 % 10 % * Wurde der Cloud-Service von einem IBM Business Partner erworben, so wird die monatliche Subscription-Gebühr auf der Basis des zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Listenpreises für den Cloud- Service berechnet, der in dem Vertragsmonat wirksam war, der Gegenstand des Anspruchs ist, mit einem Abschlag von 50 Prozent (%). Die Verfügbarkeit, ausgedrückt als Prozentsatz, wird wie folgt berechnet: Gesamtzahl der Minuten in einem Vertragsmonat, minus der Gesamtzahl der Ausfallminuten in einem Vertragsmonat, dividiert durch die Gesamtzahl der Minuten in einem Vertragsmonat. Beispiel: 500 Minuten Gesamtausfallzeit in einem Vertragsmonat Minuten insgesamt in einem Vertragsmonat mit 30 Tagen Minuten Ausfallzeit = Minuten = Gutschrift für Ausfallzeiten in Höhe von 5 % bei einer Verfügbarkeit von 98,8 % in einem Vertragsmonat Minuten insgesamt 4. Technische Unterstützung Nachdem IBM dem Kunden mitgeteilt hat, dass sein Zugriff auf den Cloud-Service freigeschaltet ist, wird technische Unterstützung für den Cloud-Service per Telefon, per , in Online-Foren und über ein Onlinesystem für die Problemmeldung erbracht. Alle funktionalen Erweiterungen, Updates und sonstigen Materialien, die von IBM im Rahmen der technischen Unterstützung bereitgestellt werden, sind als Bestandteil des Cloud-Service zu betrachten. Die technische Unterstützung ist beim Cloud-Service eingeschlossen und nicht als separates Angebot erhältlich. Weitere Informationen über die Zeiten der Erreichbarkeit, -Adressen, Onlinesysteme für die Problemmeldung und andere Übertragungswege und Prozesse der technischen Unterstützung werden im IBM Software as a Service Support Handbook beschrieben. Support-Tickets für den Cloud-Service werden anhand der folgenden Fehlerklassen überwacht: Fehlerklasse Definition der Fehlerklasse Angestrebte Reaktionszeiten Deckungszeiten 1 Kritische Auswirkung auf den Geschäftsbetrieb/Serviceausfall: Geschäftskritische Funktionen sind nicht funktionsfähig oder eine kritische Schnittstelle ist ausgefallen. Dies betrifft normalerweise eine Produktionsumgebung und weist darauf hin, dass der Zugriff auf die Services nicht möglich ist, mit kritischen Auswirkungen auf betriebliche Abläufe. In diesem Fall ist eine sofortige Lösung erforderlich. Innerhalb von 1 Stunde 24x7 i (11/2015) Seite 4 von 9

5 Fehlerklasse Definition der Fehlerklasse Angestrebte Reaktionszeiten Deckungszeiten 2 Erhebliche Auswirkung auf den Geschäftsbetrieb: Die Nutzung eines geschäftsrelevanten Service- Features oder einer Servicefunktion ist stark eingeschränkt oder es besteht die Gefahr, dass der Kunde Abgabefristen nicht einhalten kann. 3 Geringe Auswirkung auf den Geschäftsbetrieb: Der Service oder die Funktionalität kann genutzt werden und das Problem hat keine kritische Auswirkung auf betriebliche Abläufe. 4 Minimale Auswirkung auf den Geschäftsbetrieb: Eine Anfrage oder eine Frage nicht technischer Art. Innerhalb von 2 Stunden während der Geschäftszeiten Innerhalb von 4 Stunden während der Geschäftszeiten Innerhalb 1 Arbeitstages Mo-Fr zu den Geschäftszeiten Mo-Fr zu den Geschäftszeiten Mo-Fr zu den Geschäftszeiten 5. Informationen zur Berechtigung und Abrechnung 5.1 Gebührenmetriken Der Cloud-Service ist mit der im Auftragsdokument angegebenen Gebührenmetrik verfügbar: a. Verbindung ist eine Maßeinheit für den Erwerb des Cloud-Service. Eine Verbindung ist die Anbindung oder Zuordnung einer Datenbank, einer Anwendung, eines Servers oder einer anderen Art von Einheit zum Cloud-Service. Der Kunde muss ausreichende Berechtigungen erwerben, um die Gesamtzahl der Verbindungen abzudecken, die während des Messzeitraums, der im Berechtigungsnachweis (PoE) oder Auftragsdokument angegeben ist, zum Cloud-Service hergestellt wurden oder hergestellt werden. b. Dokument ist eine Maßeinheit für den Erwerb des Cloud-Service. Ein Dokument ist als ein begrenztes Datenvolumen definiert, das zwischen einen Header- und einen Trailerdatensatz eingebettet ist, die den Anfang und das Ende markieren. Der Kunde muss ausreichende Berechtigungen erwerben, um die Gesamtzahl der Dokumente abzudecken, die während des Messzeitraums, der im Berechtigungsnachweis (PoE) oder Auftragsdokument angegeben ist, vom Cloud-Service verarbeitet werden. c. Entitäts-ID ist eine Maßeinheit für den Erwerb des Cloud-Service. Eine Entitäts-ID ist eine eindeutige Kennung, auf die in der Cloud-Service-Umgebung mit unterschiedlichen Begriffen verwiesen werden kann, wie z. B. Kunden-ID, Partner-ID, Lieferanten-ID, Hersteller-ID oder EDI-ID. Der Kunde muss ausreichende Berechtigungen erwerben, um die Gesamtzahl der Entitäts-IDs abzudecken, die während des Messzeitraums, der im Berechtigungsnachweis (PoE) oder Auftragsdokument angegeben ist, im Cloud-Service enthalten sind. Bei diesem Cloud-Service ist eine Entitäts-ID eine eindeutige Kennung für eine Handelsentität, unabhängig von der Organisationsstruktur der jeweiligen Handelsentität. d. Kilozeichen ist eine Maßeinheit für den Erwerb des Cloud-Service. Ein Kilozeichen ist als 1000 Byte an Daten definiert. Der Kunde muss ausreichende Berechtigungen erwerben, um die Gesamtzahl der Kilozeichen abzudecken, die während des Messzeitraums, der im Berechtigungsnachweis (PoE) oder Auftragsdokument angegeben ist, vom Cloud-Service verarbeitet werden. e. Anfrage ist eine Maßeinheit für den Erwerb des Cloud-Service. Eine Anfrage ist als die Maßnahme des Kunden definiert, die IBM zur Ausführung des Service autorisiert. Abhängig vom Service kann die Anfrage in Form einer schriftlichen Benachrichtigung oder als Unterstützungsanfrage per Telefon, per oder als Online-Vorgang übermittelt werden. Der Kunde muss ausreichende Berechtigungen erwerben, um die Gesamtzahl der Anfragen abzudecken, die während des Messzeitraums, der im Berechtigungsnachweis (PoE) oder Auftragsdokument angegeben ist, an den Cloud-Service übermittelt werden. 5.2 Einrichtungsgebühren Anfallende Einrichtungsgebühren (Setup-Gebühren) sind im Auftragsdokument angegeben. i (11/2015) Seite 5 von 9

6 5.3 Anteilige Monatsgebühren Die im Auftragsdokument angegebene anteilige Monatsgebühr wird anteilig basierend auf der Nutzung ermittelt. 5.4 Zusatzgebühren Wenn die tatsächliche Nutzung des Cloud-Service während des Messzeitraums die im Berechtigungsnachweis angegebene Berechtigung überschreitet, wird dem Kunden die Nutzungsüberschreitung gemäß dem Auftragsdokument in Rechnung gestellt. 5.5 On-Demand-Gebühren Die im Auftragsdokument angegebenen On-Demand-Gebühren fallen an, wenn der Kunde die Aktivierung der On-Demand-Komponente anfordert. 6. Laufzeit und Verlängerungsoptionen Die Laufzeit des Cloud-Service beginnt an dem Datum, an dem IBM dem Kunden mitteilt, dass sein Zugriff auf den Cloud-Service gemäß der Angabe im Berechtigungsnachweis freigeschaltet ist. Im Berechtigungsnachweis ist festgelegt, ob sich der Cloud-Service automatisch verlängert, auf fortlaufender Basis genutzt werden kann oder am Ende der Laufzeit abläuft. Bei automatischer Verlängerung wird der Cloud-Service automatisch um die im Berechtigungsnachweis angegebene Laufzeit verlängert, es sei denn, der Kunde teilt IBM mindestens 30 Tage vor dem Ablaufdatum schriftlich mit, dass er keine Verlängerung wünscht. Bei fortlaufender Nutzung steht der Cloud-Service auf monatlicher Basis ununterbrochen zur Verfügung, bis der Kunde unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigt. Der Cloud-Service bleibt nach Ablauf der 30-Tage-Frist bis zum Ende des Kalendermonats verfügbar. 7. Zusätzliche Informationen 7.1 Verarbeitung der Inhalte IBM kann während des normalen Betriebs und im Rahmen des Supports für den Cloud-Service über Tracking und andere Technologien personenbezogene Daten des Kunden (sowie seiner Mitarbeiter und Auftragnehmer) erfassen, die mit der Nutzung des Cloud-Service im Zusammenhang stehen. Auf diese Weise kann IBM Nutzungsstatistiken und -informationen über die Effektivität des Cloud-Service zusammenstellen, die dazu beitragen sollen, das Benutzererlebnis zu verbessern und/oder die Interaktionen mit dem Kunden anzupassen. Der Kunde bestätigt, dass er die Zustimmung der betroffenen Personen einholen wird oder eingeholt hat, damit IBM die erhobenen personenbezogenen Daten für die vorstehenden Zwecke innerhalb von IBM, durch andere IBM Unternehmen und durch ihre Unterauftragnehmer in allen Ländern, in denen wir und unsere Unterauftragnehmer geschäftlich tätig sind, in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung verarbeiten darf. IBM wird den Weisungen der Mitarbeiter und Auftragnehmer des Kunden nachkommen, die sich auf den Zugriff auf ihre erhobenen personenbezogenen Daten, deren Aktualisierung, Korrektur oder Löschung beziehen. Für Geschäftsvorgänge, die in den EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz stattfinden, gelten die folgenden Bedingungen: Der Kunde willigt ein, dass IBM Inhalte einschließlich personenbezogener Daten (gemäß der Definition dieses Begriffs in der EU-Richtlinie 95/46/EG) grenzüberschreitend in den folgenden Ländern verarbeiten lassen kann: Australien, Kanada, Frankreich, Deutschland, Indien, Irland, Niederlande, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass IBM nach vorheriger Mitteilung diese Länderliste ändern kann, wenn dies zur Erbringung und Unterstützung des Cloud-Service für notwendig erachtet wird. Die Vertragsparteien oder ihre verbundenen Unternehmen können für die Übermittlung personenbezogener Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz in ihren jeweiligen Rollen separate Vereinbarungen basierend auf den unveränderten EU-Standardvertragsklauseln gemäß dem EU- Beschluss 2010/87/EU unter Ausschluss der optionalen Klauseln abschließen. Alle Rechtsstreitigkeiten oder Verbindlichkeiten, die sich aus diesen Vereinbarungen ergeben, selbst wenn die Vereinbarungen zwischen verbundenen Unternehmen geschlossen wurden, werden von den Vertragsparteien so behandelt, als seien sie unter den Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung entstanden. 7.2 Netze Dritter Bei der Übertragung von Inhalten in den und aus dem Cloud-Service können vom Kunden und seinen Handelspartnern Netze Dritter genutzt werden. Die Entscheidung über die zu verwendenden Protokolle und Verfahren für die Übertragung der Inhalte im Cloud-Service und über die Netze Dritter liegt beim i (11/2015) Seite 6 von 9

7 Kunden. Es wird empfohlen, auf geeignete Technologien zurückzugreifen, wie beispielsweise eine angemessene Verschlüsselung, wenn die Inhalte des Kunden, einschließlich der Kunden-IDs und Kennwörter, geschützt werden sollen. 7.3 Links zu Websites oder anderen Services Dritter Überträgt der Kunde oder ein Cloud-Service-Benutzer Inhalte an die Website Dritter oder an einen anderen Service, der mit dem Cloud-Service verlinkt oder über den Cloud-Service zugänglich ist, so erteilt er IBM die Zustimmung zur Übertragung der Inhalte, wobei eine derartige Interaktion ausschließlich zwischen dem Kunden und der Website oder dem Service des jeweiligen Dritten stattfindet. IBM übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Haftung für die Websites oder Services Dritter. 7.4 Spezifische Erweiterungen Wenn der Cloud-Service Benutzerexits enthält, die dem Kunden (oder einem vom Kunden benannten Dritten) die Konfiguration einer IBM Softwareanwendung ermöglichen, und der Kunde (oder der vom Kunden benannte Dritte) die Benutzerexits verwendet, ist IBM nicht haftbar für die daraus resultierenden Konfigurationen ( Spezifische Erweiterungen ) und die spezifischen Erweiterungen sind nicht Bestandteil des Cloud-Service. 7.5 Kompilierte Daten IBM ist berechtigt, (i) anonyme, zusammengefasste Übersichtsdaten, die sich auf die Nutzung des Cloud- Service durch den Kunden beziehen, zu kompilieren und zu analysieren sowie (ii) Berichte, Studien, Analysen und andere Arbeitsergebnisse aus dieser Kompilierung und Analyse zu erstellen (gemeinsam als Kompilierte Daten bezeichnet). IBM behält sämtliche Eigentumsrechte an den kompilierten Daten. IBM ist berechtigt, die Kundendaten auf einen nicht produktiv genutzten Server innerhalb der Cloud- Service-Umgebung ausschließlich zu Testzwecken und zur Verbesserung der Qualität von IBM Produkten zu kopieren. 7.6 Zugang für Gastbenutzer Der Kunde und die Drittbenutzer des Cloud-Service, die vom Kunden zum Zugriff auf den Cloud-Service berechtigt werden, um Daten mit ihm auszutauschen oder den Cloud-Service in seinem Auftrag zu nutzen ( Gastbenutzer genannt), müssen ggf. einer von IBM bereitgestellten Onlinevereinbarung zustimmen, damit sie auf den Cloud-Service zugreifen und diesen nutzen können. Der Kunde ist für die Gastbenutzer verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf a) sämtliche Forderungen der Gastbenutzer in Bezug auf den Cloud-Service, b) Gebühren, die für die Gastbenutzer anfallen, oder c) die missbräuchliche Verwendung des Cloud-Service durch die Gastbenutzer. 7.7 Datenaustausch Der Cloud-Service kann (1) das Senden oder Empfangen von Daten zwischen dem Kunden und seinen Handelspartnern, (2) das Übertragen von Daten zwischen den Handelspartnern des Kunden entweder über Direktverbindungen mit IBM oder Verbindungen über ein oder mehrere Gateways oder Netze Dritter ( Verbindungsservices und Verbindungsprovider ) oder (3) bestimmte Konvertierungsservices oder sonstige zugehörige Services umfassen. IBM darf die Daten nur dann außerhalb des Landes übertragen oder speichern, in dem der Kunde oder seine Handelspartner ansässig sind, wenn dies zur Bereitstellung des Cloud-Service erforderlich oder durch geltendes Recht oder den Rechtsweg vorgeschrieben ist. Sofern nicht in einer separaten Vereinbarung zwischen dem Kunden und einem Verbindungsprovider festgelegt, übernimmt der Verbindungsprovider gegenüber dem Kunden keine Haftung im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Cloud-Service. 7.8 Datenaufbewahrung Sofern in der Beschreibung der verfügbaren Cloud-Services nicht anders angegeben, wird IBM die Onlinesichtbarkeit von Daten über einen Zeitraum von mindestens 35 Tagen und ggf. bis zu 42 Tage über browserbasierte Visibilitätstools bereitstellen und aufrechterhalten. Nicht mehr verfügbare Daten wurden gelöscht und können nicht wiederhergestellt werden. 7.9 Ausschlüsse Instanzen kundenspezifischer Scripts, die eine kundenspezifische Verarbeitung der Daten vor der Konvertierung (eingehend oder ausgehend) durchführen, sind nicht Bestandteil des Cloud-Service und werden nicht als Teil des Cloud-Service dokumentiert. Im Rahmen der Nutzung des Cloud-Service werden ggf. Inhalte (einschließlich Kunden-ID und Kennwort) von Systemen oder Netzen Dritter bzw. an oder über Systeme oder Netze Dritter wie das Internet und i (11/2015) Seite 7 von 9

8 sonstige Verbindungsservices übertragen, die nicht der Kontrolle von IBM unterliegen und für die IBM weder verantwortlich noch haftbar ist. IBM übernimmt keine Gewähr dafür, dass Inhalte, die an die Cloud- Service-Umgebung übermittelt werden, vom Sender der Inhalte als vertraulich behandelt wurden, oder dass Inhalte, die aus der Cloud-Service-Umgebung übermittelt werden, vom Empfänger als vertraulich behandelt werden. Aus diesem Grund sollte der Kunde die Inhalte verschlüsseln, damit sie weder in der Cloud-Service-Umgebung noch bei der Übertragung über IBM Netze oder Netze Dritter, einschließlich der Verbindungsservices, lesbar oder entschlüsselbar sind. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Auswahl der Protokolle und Verfahren zur Übertragung der Inhalte über IBM Netze oder Netze Dritter sowie die damit verbundenen Risiken Datenübertragungssoftware und Einrichtungen IBM muss jegliche Datenübertragungssoftware genehmigen, die zur Übertragung von Daten an IBM (und zum Empfangen von Daten von IBM) verwendet wird. Wenn für die Nutzung des Cloud-Service eine Verbindung zwischen Kundeneinrichtungen und IBM Einrichtungen (unter Verwendung von Geräten oder Endeinrichtungen eines Netzbetreibers) erforderlich ist, müssen die vom Kunden bereitgestellten (und von ihm verwendeten) Geräte und Einrichtungen den von IBM genehmigten Gerätetypen entsprechen. IBM behält sich das Recht vor, die Einrichtungen sowie die Software und Kommunikationsdienstleister für die Bereitstellung des Cloud-Service selbst auszuwählen. Sofern in dieser Servicebeschreibung nicht anders angegeben, trägt der Kunde die Verantwortung für die Einrichtung eines geeigneten Internet- Service-Kontos und einer Verbindung für den Zugriff auf den Cloud-Service Verantwortlichkeiten Verantwortlichkeiten des Kunden Der Kunde wird folgende Maßnahmen durchführen (und ggf. seine Handelspartner zur Durchführung dieser Maßnahmen verpflichten): a. Angemessene Sicherheit für seine jeweiligen Anwendungen und die Hardware (einschließlich Installation und Wartung entsprechender Firewalls zum Schutz vor unbefugtem Zugriff) sowie die Mailboxen und Übertragungen gewährleisten und die Mailboxen und Übertragungen überwachen b. IBM über alle Konvertierungsfehler oder -mängel, Verarbeitungsfehler oder -mängel, fehlerhafte Übertragungen, Fehler beim Senden oder Empfangen von Übertragungen oder das Unvermögen des Zugriffs auf die Mailboxen informieren c. Die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen und die Daten verschlüsseln, wenn er dazu verpflichtet ist (oder den Wunsch hat), diese in der Cloud-Service-Umgebung oder bei der Übertragung über IBM Netze oder Netze Dritter, einschließlich der Verbindungsservices, unleserlich oder nicht entschlüsselbar zu machen d. Die anwendbaren Datenverarbeitungs- und Übertragungsparameter festlegen e. Sicherstellen, dass geeignete Sicherheitseinrichtungen vorhanden sind, um Daten-, Verarbeitungsund Übertragungsfehler zu erkennen f. Unterstützungsdaten, Dateien und sonstige Materialien warten, um IBM die Wiederherstellung aller Daten, Dateien und sonstigen Materialien (wie z. B. Kartendateien, Banddateien, Plattendateien und Druckausgabewarteschlangen) zu ermöglichen, die für die erneute Inbetriebnahme eines über den Cloud-Service erbrachten Service erforderlich sind g. Die Verbindung zu IBM einrichten und während der gemeinsamen Verbindungstests mit IBM zusammenarbeiten h. Für jede Cloud-Service-Komponente, für die der Kunde eine Liste der Handelspartner bereitstellen muss, folgende Informationen angeben: (1) Name und Adresse des Partners (2) Name und Telefonnummer der Kontaktperson (3) Faxnummer (sofern verfügbar) (4) -Adresse (5) Value Added Service Provider (sofern zutreffend) (6) Qualifikationsmerkmal und ID (sofern zutreffend) i. Die Business-Continuity aufrechterhalten und voraussichtliche Testzeiten, Migrationen und Konvertierungen in den und aus dem Cloud-Service der Handelspartner-Community mitteilen i (11/2015) Seite 8 von 9

9 j. Bei begründetem Bedarf Diagramme der System-, Sicherheits- und Kommunikationsarchitektur zur Verfügung stellen k. Sicherstellen, dass seine Mitarbeiter IBM in angemessenem Rahmen für Unterstützungsleistungen zur Verfügung stehen l. Sicherstellen, dass jeder Cloud-Service-Nutzer seine Konto-ID und das zugehörige Kennwort schützt und kontrolliert, welche Personen auf ein Benutzerkonto des Cloud-Service zugreifen oder einen Cloud-Service im Namen des Kunden verwenden Verantwortlichkeiten von IBM IBM ist nicht verantwortlich für: a. Die Ausrüstung des Kunden oder eines Dritten, Softwarefehler oder Ausfälle b. Unterlassungen des Kunden oder eines Dritten, auf Mitteilungen an den (oder vom) Kunden zu reagieren c. Die Kreditwürdigkeit oder Leistungsfähigkeit der Handelspartner des Kunden d. Daten, die vom Kunden oder einem Handelspartner des Kunden unsachgemäß übertragen werden e. Die Verbindungsservices des Kunden, Fehler in den Verbindungsservices oder den Ausfall der Verbindungsservices, der vom Verbindungsprovider des Kunden, vom Kunden, von Handelspartnern des Kunden oder durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht wurde f. Die Bereitstellung von Umkehrmigrationsservices, wenn IBM Teile des Vertrags gekündigt hat 7.12 Begriffsbestimmungen a. Datei bezeichnet ein oder mehrere Daten-, Informations- oder Programmdatensätze, die unter einem bestimmten Namen zusammengefasst sind. b. Mailbox bezeichnet einen privaten, sicheren elektronischen Speicherbereich, der dem Kunden zugeordnet ist und ihm erlaubt, elektronische Daten zu senden, zu speichern und zu empfangen. c. Mailslot bezeichnet eine Komponente einer Mailbox, die das Ablegen und Erfassen von Daten ermöglicht. i (11/2015) Seite 9 von 9

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