Botschaft des Agglomerationsvorstands zuhanden des Agglomerationsrats

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1 AGGLOMERATION DE FRIBOURG AGGLOMERATION FREIBURG Nr. 19 Botschaft des Agglomerationsvorstands zuhanden des Agglomerationsrats Botschaft hinsichtlich der Ratifizierung der Leistungsverträge im Bereich des öffentlichen Verkehrs zwischen der Agglomeration und den Gemeinden Grolley, St. Ursen und Tafers Sitzung des Agglomerationsrats vom 7. Oktober 2010

2 Inhalt I. Stand der Situation... 1 II. Leistungsvertrag zwischen der Agglomeration und der Gemeinde Grolley... 3 III. Leistungsvertrag zwischen der Agglomeration und der Gemeinde St. Ursen... 3 IV. Leistungsvertrag zwischen der Agglomeration und der Gemeinde Tafers... 3 V. Antrag zuhanden des Agglomerationsrats... 3 Beilagen : - Leistungsvertrag zwischen der Agglomeration Freiburg und der Gemeinde Grolley - Leistungsvertrag zwischen der Agglomeration Freiburg und der Gemeinde St. Ursen - Leistungsvertrag zwischen der Agglomeration Freiburg und der Gemeinde Tafers

3 Botschaft des Agglomerationsvorstands zuhanden des Agglomerationsrats (vom 26. August 2010) : Botschaft hinsichtlich der Ratifizierung der Leistungsverträge im Bereich des öffentlichen Verkehrs zwischen der Agglomeration und den Gemeinden Grolley, St. Ursen und Tafers Seit ihrer Gründung erbringt die Agglomeration für drei Nichtmitgliedgemeinden Leistungen im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Diese drei Gemeinden beschlossen für das Geschäftsjahr 2011, die Zusammenarbeit weiterzuführen und haben die Angebote gutgeheissen, die ihnen der Agglomerationsvorstand unterbreitet hat. Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Agglomerationsrats I. Stand der Situation Am 31. März 2010 hat der Aufgabenbereich für Raumplanung, Umwelt und Mobilität (nachstehend ARUM) die Delegationen der Gemeinderäte der Gemeinden Grolley, St. Ursen und Tafers für eine Informationssitzung empfangen, um die Weiterführung der Leistungsverträge im Bereich des öffentlichen Verkehrs abzuklären, die die Agglomeration mit diesen Gemeinden verbindet. Im Verlaufe dieser Sitzung hat der ARUM den Grundsatz der finanziellen Solidarität in Erinnerung gerufen, die bisher durch den Verteilungsschlüssel der CUTAF berechnet wurde und bis zur Aufhebung dieses Gemeindeverbands Gültigkeit besass. Seitdem muss die Agglomeration aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen den Gemeinden ausserhalb des Perimeters die Dienstleistungen mindestens zum Selbstkostenpreis verrechnen 1. Ausserdem hat der ARUM daran erinnert, dass die bisher der CUTAF als regionalem Verkehrsverbund zuerkannten kantonalen Subventionen seit dem 1. Januar 2010 für die Fahrtstrecken ausserhalb des neuen regionalen Verkehrsverbunds, der mit der Agglomeration Gestalt angenommen hat, nicht mehr entrichtet werden. Denn Artikel 41 b des kantonalen Verkehrsgesetzes 2 weist daraufhin, dass die Kantonsbeiträge für den Betrieb der von einem Regionalverbund in Auftrag gegebenen Linien werden zu 40 % von den betroffenen Gemeinden des Regionalverbundes finanziert. Der Saldo geht zu Lasten des Staates. Zudem bestimmt Artikel 13 des Ausführungsreglements zu diesem Gesetz die Mindestwerte wie die 1 cf. Artikel 12 Abs. 2 des Gesetzes vom 19. September 1995 über die Agglomerationen. 2 cf. Verkehrsgesetz vom 20. September

4 Auslastung (11 Personen pro Fahrt auf den meist benutzten Fahrstrecken) und die Kostendeckung (20%), die erreicht werden müssen, damit der Anspruch für eine finanzielle Unterstützung des Kantons in der Höhe von 60% gegeben ist. 2. Neue Berechnungsmethode Anlässlich dieser Begegnung mit den kommunalen Delegationen informierte der ARUM, dass er gegenwärtig einen Rahmenvertrag zwischen den TPF und der Agglomeration Freiburg ausarbeitet. Dieser Rahmenvertrag muss die Festlegung eines Preises pro Km erlauben und so die Berechnung der Leistungen im Bereich des öffentlichen Verkehrs erleichtern, sowohl für die Mitgliedgemeinden der Agglomeration als auch für die Gemeinden ausserhalb des Perimeters. Der ARUM hat dabei den anwesenden Gemeinderäten die Berechnungsmethode erklärt, die der Vorstand in Zukunft anwenden wird. Bei der Ausarbeitung dieser Berechnungsmethode wurden die Kennzahlen des regionalen Personenverkehrs (Kennzahlen RPV) von 2008 berücksichtigt, die vom Bundesamt für Verkehr (BAV) aufgrund der gesamten Angebote der Verkehrsunternehmen der Schweiz 3 ausgearbeitet worden sind. Demnach werden die Kosten für Verkehrsleistungen wie folgt berechnet : 1. Anzahl Kurspaare Unter Kurspaar wird eine Hin- und Rückfahrt ab Bahnhof Freiburg und bis zur Endhaltestelle der Buslinie verstanden. Die Anzahl der Kurspaare wird wie folgt berechnet : 253 Kurspaare für Fahrten an Werktagen ; 52 Kurspaare für wöchentliche Fahrten. 2. Innerhalb des Agglomerationsgebiets geleistete Kilometer Die Anzahl Kilometer auf dem Gebiet der Agglomeration, Hin- und Rückfahrt, wird ab Bahnhof Freiburg und bis zur letzten Bushaltestelle auf dem Gebiet der Agglomeration berechnet. 3. Ausserhalb des Agglomerationsgebiets geleistete Kilometer Die Anzahl Kilometer ausserhalb der Agglomeration, Hin- und Rückfahrt, wird von der letzten Bushaltestelle auf dem Gebiet der Agglomeration bis zur Endhaltestelle der Buslinie berechnet. 4. Kosten pro Kilometer Die Kosten pro Kilometer beruhen auf dem vom Auftragnehmer erstellten Leistungsangebot (TPF). Diese Angaben werden im Rahmenvertrag festgelegt, der die Agglomeration und die TPF gemeinsam verpflichtet. 5. Ertrag pro Kilometer Der Ertrag einer Buslinie beruht auf dem Leistungsangebot des Leistungsträgers (TPF). Diese Angaben werden im Rahmenvertrag festgelegt, der die Agglomeration und die TPF gemeinsam verpflichtet. 6. Beteiligung für den auf dem Gebiet der Agglomeration gelegenen Streckenteil Eine Beteiligung (in Form eines Prozentsatzes) wird für den Streckenteil verlangt, der auf dem Gebiet der Agglomeration zurückgelegt wird. Dieser Prozentsatz ist von der bestehenden Verkehrskostendeckung auf dieser Buslinie abhängig. So entspricht eine bestehende Kostendeckung mit einem Fahrtakt von 15 Minuten einer 100- prozentigen Beteiligung für die Gemeinden ausserhalb der Agglomeration. Für eine nicht bestehende Kostendeckung (Nachtbus) entspricht der Beteiligungssatz 5 bis 10% für Gemeinden ausserhalb der Agglomeration, unter Einberechnung des auf dem Agglomerationsgebiet zurückgelegten Streckenteils. Diese Mindestbeteiligung wird für die Benutzung der städtischen Infrastruktur der Buslinie verlangt. Für Nachtbusse wird die 3 cf : 2

5 Fahrtstrecke wie die normale Strecke zwischen dem Bahnhof Freiburg und der Endhaltestelle der Buslinie in der betreffenden Gemeinde berechnet. So wird der Zickzack-Kurs der Nachtbusse den Gemeinden nicht zusätzlich verrechnet. 7. Administrative Kosten Ein administrativer Unkostenbeitrag von 5% des Leistungsangebots wird erhoben. Er deckt die Kosten für die Bearbeitung des Dossiers, die Vorbereitung und die Teilnahme an den verschiedenen Sitzungen. II. Leistungsvertrag zwischen der Agglomeration und der Gemeinde Grolley Die Gemeinde Grolley hat am 9. August 2010 dem Angebot des Vorstandes vom 7. Mai 2010 zugestimmt. So wird die Gemeinde Grolley für das Jahr 2010 einen Betrag von CHF für die Verlängerung der städtischen Kreisbuslinie TPF (Linie Agglo-Nord) bezahlen, die nachts von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag, mit jeweils zwei Kurspaaren pro Nacht, von und bis zum Bahnhof Grolley, ausgeführt wird. Dieser Betrag ist mit einer Überweisung zu bezahlen und am 1. Februar 2011 fällig wird. In der Beilage finden sie den vorgenannten Leistungsvertrag. III. Leistungsvertrag zwischen der Agglomeration und der Gemeinde St. Ursen Die Gemeinde St. Ursen hat dem ARUM ein revidiertes Angebot verlangt, das gegenüber 2010 zwei Kurspaare weniger verlangt. Am 26. August 2010 hat die Gemeinde St. Ursen dem revidierten Angebot vom 20. Juli 2010 zugestimmt. Für 2011 wird sie einen Betrag von CHF für drei zusätzliche tägliche Kurspaare (4301/ / /4308) im Regionalverkehr sowie zwei zusätzliche Kurspaare nachts, von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag, zu jeweils einem Kurspaar pro Nacht (Kurs-Nr und 6202 der Linie Agglo-Ost), bezahlen. Dieser Betrag ist in zwei Raten zu überweisen, die am 1. März 2001 und am 1. September 2010 fällig sind. In der Beilage finden Sie den vorgenannten Leistungsvertrag. IV. Leistungsvertrag zwischen der Agglomeration und der Gemeinde Tafers Die Gemeinde Tafers hat am 13. August 2010 das vom Vorstand vorgeschlagene Leistungsangebot vom 7. Mai 2010 angenommen. So wird die Gemeinde Tafers für das Jahr 2011 einen Betrag von CHF für drei zusätzliche tägliche Kurspaare (449/ / /448) im Regionalverkehr sowie 4 zusätzliche Kurspaare nachts, von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag, zu jeweils zwei Kurspaaren pro Nacht (Kurs-Nr und 6202 der Linie Agglo-Ost), überweisen. Dieser Betrag ist in zwei Raten zahlbar und jeweils am 1. März 2011 und 1. September 2011 fällig. In der Beilage finden Sie den vorgenannten Leistungsvertrag. V. Antrag zuhanden des Agglomerationsrats Aufgrund der vorhergehenden Angaben und in Übereinstimmung mit Artikel 16 Absatz 1 k) der Statuten der Agglomeration, stellt der Agglomerationsvorstand dem Agglomerationsrat den Antrag, diese Leistungsverträge im Bereich des öffentlichen Verkehrs wie folgt anzunehmen, zwischen der Agglomeration und der Gemeinde Grolley ; 2. der Agglomeration und der Gemeinde St. Ursen ; 3. der Agglomeration und der Gemeinde Tafers

6 Mit freundlichen Grüssen IM NAMEN DES AGGLOMERATIONSVORSTANDS DER AGGLOMERATION FREIBURG Der Präsident : Die administrative Geschäftsleiterin : René Schneuwly Corinne Margalhan-Ferrat 4

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