ABSCHNITT I Studienordnung. 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

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1 Studien- und Prüfungsordnung der Katholischen Stiftungsfachhochschule München Für den Bachelorstudiengang Pflegemanagement Auf Grund von Art. 80 Abs. 1, 58 Abs. 1 Satz 1, 61 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 8 Satz 2 BayHSchG vom (GVBl S. 245) und 6 Abs. 1 der Verfassung der Katholischen Stiftungsfachhochschule München erlässt die folgende Satzung: ABSCHNITT I Studienordnung 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) der Katholischen Stiftungsfachhochschule München regelt Qualifikationsvoraussetzungen, Studienziel, Studieninhalte sowie Studien- und Prüfungsorganisation für den Bachelor-Studiengang Pflegemanagement. (2) Die Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern (RaPO) vom 17. Oktober 2001 (GVBl S. 686) und die Satzung zum praktischen Studiensemester der Katholischen Stiftungsfachhochschule München vom gelten in der jeweils gültigen Fassung, soweit diese Studien- und Prüfungsordnung keine abweichenden Regelungen trifft. Im Übrigen wird die Rahmenprüfungsordnung durch die Bestimmungen dieser Studien- und Prüfungsordnung ausgefüllt und ergänzt. 2 Studienziel (1) Das Studium vermittelt berufliche Kompetenzen für Tätigkeitsfelder im Pflegemanagement. (2) Das Studium orientiert sich an der christlichen Weltanschauung und gibt den Studentinnen und Studenten die Chance ihr berufliches Handeln in ein fundiertes Wertesystem zu integrieren. Es fördert darüber hinaus die eigene christlich-weltanschauliche Orientierung der Studentinnen und Studenten und soll sie befähigen, hieraus ihr berufliches Handeln zu verantworten und sich im Sinne einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung zu entfalten. (3) Der Abschluss Pflegemanagement hat zum Ziel, die Studierenden zur Übernahme von Managementfunktionen und leitenden Positionen zu qualifizieren. Die Absolventinnen und Absolventen sollen in der Lage sein, Aufgaben des Managements in Arbeitsbereichen der professionellen Pflege und des Gesundheitswesens selbständig, eigenverantwortlich und fachkundig wahrzunehmen. 3 Qualifikationsvoraussetzungen Die Qualifikation wird nachgewiesen durch - die allgemeinen Qualifikations- und Immatrikulationsvoraussetzungen nach dem Bayerischen Hochschulgesetz für ein Studium an einer Fachhochschule in Bayern und - abgeschlossene Berufsausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/-in Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in Hebamme/Entbindungspfleger oder in Bayern abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger/-in Heilerziehungspfleger/-in oder - eine gleichwertige in einem anderen Land abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung. 1

2 Bei einer anderen als den oben aufgeführten, einschlägigen Berufsausbildungen im Gesundheitswesen wird eine nach der Ausbildung erfolgte, mindestens 1-jährige Berufspraxis in einem einschlägigen Feld der Pflege vorausgesetzt. Art. 43 Abs.4 BayHSchG bleibt unberührt. 4 Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums (1) Die Regelstudienzeit beträgt 7 Semester, davon ist ein Semester das praktische Studiensemester. (2) Das Studium gliedert sich in folgende Studienabschnitte (vgl. Anlage 1): Studienabschnitt I: Semester Studienabschnitt II: 5. Semester (praktisches Studiensemester) Studienabschnitt III: Semester (3) Im ersten und zweiten Semester werden für Pflegemanagement und Pflegepädagogik gemeinsame grundlegende Module studiert. Bis zum Ende des zweiten Semesters kann daher auf Antrag beim Dekanat in den Bachelorstudiengang Pflegepädagogik gewechselt werden, soweit dort freie Studienplatzkapazitäten sind. Ein Anspruch auf Bewilligung des Wechsels besteht nicht. 5 Studieninhalte (1) Die Studieninhalte sind in die folgenden Studienbereiche (Studienfächer) gegliedert: 1. Pflege- und Gesundheitswissenschaften 2. Person und Wertorientierung 3. Gesundheits- und Sozialsysteme 4. Management 5. Bildung und Beratung 6. Projekte und Praktika 7. Bachelor-Abschlussarbeit Den Studienbereichen sind Module zugeordnet. (2) Die Studienbereiche, ihre jeweiligen Grundsatz- und Richtziele, die Module und inhaltliche Modulbeschreibungen sind im Modulhandbuch zu dieser Studienordnung festgelegt. (3) Zur Sicherstellung des Lehrangebotes erstellt der Fachbereichsrat einen Studienplan, aus dem sich der Ablauf des Studiums im Einzelnen ergibt. Er wird vom Fachbereichsrat beschlossen und hochschulöffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgt zu Beginn des Studienjahres, in dem der Studienplan Anwendung findet. Der Studienplan enthält insbesondere folgende Angaben und Regelungen: 1. Die zeitliche Aufteilung der SWS je Studienbereich, Modul und Semester, 2. die Lehrveranstaltungen, sowie die Form und Organisation von praxisbezogenen Lehrveranstaltungen, 3. die von den Studenten/innen dieses Studienganges wählbaren Wahlpflichtangebote, 4. die Art der Modul-Prüfungsnachweise. (4) 1 Ein Anspruch darauf, dass sämtliche Lehrveranstaltungen, insbesondere die Wahlpflichtangebote, tatsächlich angeboten werden, besteht nicht. 2 Insbesondere besteht kein Anspruch darauf, dass Wahlpflichtangebote bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt werden. 6 Praktisches Studiensemester Das praktische Studiensemester ist ein von der Hochschule inhaltlich bestimmter und betreuter Studienabschnitt. Dauer und zeitliche Lage, Ausbildungsziel und Inhalte des praktischen Studiensemesters sowie Studieninhalte der praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen ergeben sich aus der Modulbeschreibung sowie der Satzung zum Praktischen Studiensemester der Katholischen Stiftungsfachhochschule München. 2

3 ABSCHNITT II Prüfungsordnung 7 Prüfungsorgane Für Aufgaben der Prüfungskommission ist für den Fachbereich Pflege die Prüfungskommission München zuständig. 8 Anrechnung Über die Anrechnung entscheidet die Prüfungskommission der Abteilung München. 9 Studien- und Prüfungsabschnitt I Der Prüfungsabschnitt I ist durch die in Anlage 1 und 2 festgelegten Prüfungsleistungen in den - in Studienabschnitt I abzuschließenden - Modulen definiert. 10 Eintritt in den Studienabschnitt II (1) Zum Eintritt in den Studienabschnitt II (praktisches Studiensemester) ist berechtigt, wer die Leistungen aus dem Studienabschnitt I erbracht hat. (2) Soweit bei Eintritt in den Studienabschnitt II nicht mindestens 110 CP vorliegen, kann auf Antrag bei dem Vorsitzenden der Prüfungskommission in den Studienabschnitt II auch eingetreten werden, wenn der/die Studentin glaubhaft macht, dass sie/er mindestens 110 CP bis zum Abschluss des Studienabschnitts II erreicht haben wird. (3) Das praktische Semester schließt mit einer Prüfung (Kolloquium) ab. Die Zulassung zur Prüfung am Ende des praktischen Studiensemesters (Kolloquium) setzt neben der form- und fristgerechten Anmeldung den Nachweis von mindestens 110 CP aus dem ersten Studienabschnitt, den Nachweis über die Teilnahme an den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen, die Abgabe der geforderten Berichte sowie die einer mit mindestens mit Erfolg bewerteten Beurteilung der Ausbildungsstelle voraus. (4) Über den abgeschlossenen Studienabschnitt II und die damit erworbenen Credit Points (CP) wird auf Antrag beim Prüfungsamt eine Bescheinigung ausgestellt. Das Prüfungsamt kann auf Antrag auch über einzelne Prüfungsleistungen (Nachweis über die Teilnahme an den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen, die Abgabe der geforderten Berichte, die Beurteilung der Praxisstelle, die mindestens ausreichende Leistungen bestätigt, Prüfung über das praktische Studienjahr (Kolloquium) ) eine Bescheinigung erstellen. 11 Eintritt in den Studienabschnitt III (1) Zum Eintritt in den Studienabschnitt III ist berechtigt, wer die Leistungen aus den Studienabschnitten I und II erbracht hat (2) 1 Auf Antrag bei dem/ der Vorsitzenden der Prüfungskommission kann der Eintritt in den Studienabschnitt III auch erfolgen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: Nachweis von mindestens 120 CP aus dem ersten Studienabschnitt; Nachweis der Teilnahme an den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen; Abgabe der geforderten Berichte; Vorlage einer als mindestens mit Erfolg bewerteten Beurteilung der Praxisstelle. 2 Hierzu ist dem Antrag eine Bescheinigung nach 10 Absatz 3 Satz 2 beizufügen. (3) 1 Im Falle des Absatzes 2 kann die Prüfung für das praktische Studiensemester (Kolloquium) ebenfalls auf Antrag bei der/ dem Vorsitzenden der Prüfungskommission in den Studienabschnitt III verlegt werden. 2 Auf Antrag bei der Prüfungskommission kann die Prüfung für das praktische Studiensemester (Kolloquium) bis zur Anmeldung der Bachelor-Prüfung nachgeholt werden. 3 Der Antrag soll alle aus Sicht der Studentin/ des Studenten bestehenden 3

4 Gründe für die beantragte Verlegung des Kolloquiums enthalten. 4 Der Antrag ist mit dem Antrag nach Absatz 2 zu verbinden. (4) 1 Die Prüfungskommission trifft unter Berücksichtigung der dargelegten Gründe eine Einzelfallentscheidung über die Anträge nach Absatz 2 und 3 und erteilt schriftlich die Zulassung in den Studienabschnitt III sowie die Verlegung des Kolloquiums in den Studienabschnitt III. 2 Ein Anspruch auf eine Zulassung nach Absatz 2 und eine Verlegung des Kolloquiums nach Absatz 3 besteht nicht. 12 Prüfungsabschnitt II Bachelor-Prüfung (1) Der Prüfungsabschnitt II ist durch die festgelegten Prüfungsleistungen in den Studienabschnitten II und III abzuschließenden Modulen definiert. (2) Die Bachelor-Prüfung setzt sich zusammen aus den erworbenen Prüfungsleistungen des jeweiligen Studienbereiches und seiner Module der Studienabschnitte I bis III. (3) Prüfungsfächer sind die Studienbereiche 1-7 und der Wahlpflichtbereich. In den Prüfungsfächern sind grundsätzlich alle Prüfungsarten nach 14 dieser Prüfungsordnung möglich. Näheres regelt der Studienplan i.s. d. 5 Abs. 5 dieser StuPO. (4) Die Gesamtprüfungsnote wird ermittelt aus der einfachen (1) Note in den Prüfungsfächern der Studienbereiche 1, 2, 3, 4 und 5, aus der eineinhalbfachen (1,5) Gewichtung der Note der Prüfungsfächer der Studienbereiche 6 und 7. (5) Über die bestandene Bachelor-Prüfung wird ein Zeugnis (Anlage 3) und ein Diploma Supplement (Anlage 4) ausgestellt. 13 Bachelorarbeit (1) 1 Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt vier Monate von der Anmeldung der Bachelorarbeit bis zur Abgabe. 2 Die Genehmigung des Themas der Bachelorarbeit kann frühestens mit Eintritt in den Studienabschnitt III erfolgen. (2) 1 Auf Antrag kann die Prüfungskommission aus Gründen des 8 Absatz 4 der Rahmenprüfungsordnung die Abgabefrist um einen Monat verlängern. 2 Bei Nichteinhaltung der Abgabefrist wird die Bachelorarbeit mit der Note nicht ausreichend bewertet. 14 Prüfungsarten und Bearbeitungszeiten (1) Für die Durchführung von Prüfungen können unterschiedliche Prüfungsarten festgelegt werden. Prüfungsleistungen werden erbracht insbesondere durch: - Mündliche Prüfungen (15 Minuten/Person) - Klausuren (1 Std./Modul) - Hausarbeiten (schriftliche Ausarbeitung eines Themas, Bearbeitungsumfang: maximal 20 Seiten, Bearbeitungszeit: längstens ab Ausgabe bis zwei Wochen vor Ende des jeweiligen Semesters; Termine werden von dem jeweiligen Lehrenden der Lehrveranstaltung zu Semesterbeginn bekannt gegeben), - Referate (maximal 45 Minuten mündlicher Vortrag inklusive schriftlicher Ausarbeitung) - Seminargestaltung plus Präsentation (inhaltliche Gestaltung einer Seminareinheit, wobei in der entsprechenden Seminareinheit eine mindestens 20minütige Präsentation gehalten werden muss) - Präsentation - Projektbericht (Vorstellung eines im Rahmen der Lehrveranstaltung durchgeführten Projekts in einer Lehrveranstaltungsstunde mit Abgabe einer schriftlichen Ausarbeitung zum Projekt (Projektbericht), Bearbeitungsumfang maximal 20 Seiten) - Planspiel (Auswertung des Spielverlaufes, Reflexion der Spielstrategien und Dokumentation des Kompetenzgewinnes) - Falldarstellung (exemplarisches Lernen an Situationen aus der beruflichen Praxis, die durch die Studierenden eingebracht werden) 4

5 (2) Die Module schließen mit einer der im Folgenden aufgeführten Prüfungen ab: 1. Semester 1.1 Pflegewissenschaft Hausarbeit 2.1 Grundlagen der Anthropologie und Philosophie (für Pflege) Klausur 2.2 Person und Persönlichkeit Klausur/Mündliche Prüfung 3.1 Gesundheits- und Sozialpolitik Klausur/Mündliche Prüfung 4.1 Organisation und Qualitätsmanagement Klausur 5.1 Grundlagen der Pädagogik Klausur 2. Semester 1.2 Handlungsgrundlagen und Handlungskonzepte 1.3 Gesundheit und Krankheit Klausur 2.3 Berufsethik und Berufspolitik in der Pflege 4.2 Betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen Klausur/Mündliche Prüfung Klausur Klausur/Mündliche Prüfung 4.3 Personalmanagement Klausur/Mündliche Prüfung 5.2 Kommunikation Mündliche Prüfung 3. Semester 1.4 Pflegeforschung Klausur/Projektbericht 2.4 Sterbe- und Trauerbegleitung Referat/Präsentation/Seminargestaltung/ Hausarbeit/Mündliche Prüfung 3.2 Sozialleistungen Klausur 4.4 Finanzmanagement, Informations- und Kommunikationstechnologien 4.5 Konzepte und Instrumente der Unternehmensführung 4.6 Management der Gesundheitsversorgung 4. Semester Klausur/Projektbericht Seminargestaltung/Präsentation Klausur 1.5 Klinische Pflegeforschung Klausur/Projektbericht 2.5 Pflegephänomene in interdisziplinärer Perspektive 3.3 Versorgungsstrukturen der Sozial- und Gesundheitssysteme Referat/Präsentation/ Hausarbeit/ Seminargestaltung Klausur/Mündliche Prüfung 4.7 Organisations- und Teamentwicklung Seminargestaltung/Präsentation 5

6 4.8 Werteorientiertes Management Klausur 6.1 Mikro- und makroökonomische Strukturen 5. Semester 6.2 Arbeitsfelder und Funktionsbereiche des Pflegemanagements (Praxisbegleitende Lehrveranstaltung) 6. Semester 1.6 Aktuelle und internationale Entwicklungen in der Pflegewissenschaft Projektbericht Bericht/Kolloquium Seminargestaltung/Präsentation/Hausarbeit 1.7 Gerontologie und Pflege Seminargestaltung/Referat 4.9 Finanzmanagement und Controlling Klausur 4.10 Ausgewählte Themen des Managements Seminargestaltung 6.3 Interdisziplinäres Planspiel Planspiel/Bericht/Hausarbeit 6.4 Personalmanagement Projektbericht/Präsentation 7. Semester 1.8 Palliative Care (W) Klausur 1.9 Gestaltungskompetenzen in Gesundheits- und Sozialberufen (W) Präsentation 1.10 Gesundheitsförderung (W) Präsentation 4.11 Management der Leistungsprozesse Klausur 4.12 Strategisches Management Klausur/Mündliche Prüfung 5.3 Beratung und Anleitung (W) Präsentation/Falldarstellung 6.5 Ethik und Ökonomie Präsentation/Projektbericht 7.1 Bachelorarbeit, Bachelorkolloquium 15 Zeitliche Lage der Prüfungen Die zeitliche Lage der Prüfungen ergibt sich aus den Lehrveranstaltungen in den Modulen der Studienabschnitte I, II und III. Der Prüfungszeitraum ist spätestens 14 Tage nach Vorlesungsbeginn, die Prüfungstermine sind für die einzelnen Prüfungsleistungen mindestens 14 Tage vor dem Prüfungszeitraum hochschulöffentlich bekannt zu geben. 16 Zulassung zur Prüfung Konnte die Kandidatin/der Kandidat einzelne Zulassungsvoraussetzungen aus Gründen, die sie/er nicht zu vertreten hat, nicht erfüllen und wäre die Nichtzulassung eine besondere Härte, so kann die Vorsitzende/der Vorsitzende der Prüfungskommission auf Antrag die Zulassung aussprechen. 6

7 17 Wiederholung von Prüfungsleistungen Prüfungsleistungen können grundsätzlich einmal wiederholt werden. Von den für das Bestehen des Bachelors erforderlichen Prüfungen ist bei vier Prüfungen auf Antrag bei der Prüfungskommission eine zweite Wiederholung möglich. Die Bachelorarbeit kann nur einmal wiederholt werden. Bei der Wiederholung ist ein neues Thema zu bearbeiten. 18 Akademischer Grad (1) Aufgrund des erfolgreichen Abschlusses der Bachelorprüfung wird der akademische Grad Bachelor of Arts (B.A.) in Pflegemanagement verliehen. (2) Über die Verleihung des akademischen Grades wird eine Urkunde gemäß dem Muster in Anlage 3 ausgestellt. 20 Inkrafttreten (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung zum in Kraft und gilt für die ab dem neu im Studiengang Pflegemanagement beginnenden Studierenden. (2) Studierende, die zum noch nach der bisherigen Studien- und Prüfungsordnung für den integrierten Studiengang Pflegemanagement und Pflegepädagogik studieren, beenden ihr Studium nach der für diesen integrierten Studiengang geltenden Ordnung. München, Prof. Dr. Egon Endres Präsident Ausfertigungsvermerk Diese Satzung wird auf Grund des Beschlusses des Senats der Katholischen Stiftungsfachhochschule München vom und der Genehmigung des Stiftungsrates der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern vom und des Einvernehmens des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft Forschung und Kunst (Schreiben vom, Az.: ) ausgefertigt und veröffentlicht. München, Prof. Dr. Egon Endres Präsident Die Satzung wurde am ausgefertigt und am in den Abteilungen München und Benediktbeuern niedergelegt. Die Bekanntgabe der Niederlegung erfolgt durch Anschlag in den Aushängekasten sowie durch Veröffentlichung auf der homepage der Hochschule ( Tag der Bekanntgabe ist der. München, Prof. Dr. Egon Endres Präsident 7

8 Anlage 1: Modulplan Modulübersicht Bachelor-Studiengang Pflegemanagement (Stand ) 1. Studienabschnitt 2. Studienabschnitt 3. Studienabschnitt 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester 7. Semester 1.1 Pflegewissenschaft 2.1 Grundlagen der Anthropologie und Philosophie (für Pflege) 1.2 Handlungsgrundlagen und Handlungskonzepte 1.3 Gesundheit und Krankheit 1.4 Pflegeforschung 2.4 Sterbe- und Trauerbegleitung 1.5 Klinische Pflegeforschung 2.5 Pflegephänomene in interdisziplinärer Perspektive (5 CP / 6 SWS) 1.6 Aktuelle und internationale Entwicklungen in der Pflegewissenschaft 1.7 Gerontologie und Pflege 1.8 Palliative Care WP 1.9 Gestaltungskompetenzen in Gesundheits- und Sozialberufen WP 2.2 Person und Persönlichkeit 2.3 Berufsethik und Berufspolitik in der Pflege 3.2 Sozialleistungen 3.3 Versorgungsstrukturen der Sozial- und Gesundheitssysteme Praxissemester 4.9 Finanzmanagement und Controlling 1.10 Gesundheitsförderung WP 3.1 Gesundheits- und Sozialpolitik 4.1 Organisation und Qualitätsmanagement (5 CP / 6 SWS) 4.2 Betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen 4.3 Personalmanagement 4.4 Finanzmanagement, Informations- und Kommunikationstechnologien 4.5 Konzepte und Instrumente der Unternehmensführung 4.7 Organisations- und Teamentwicklung 4.8 Werteorientiertes Management (5 CP / 6 SWS) 6.2 Arbeitsfelder und Funktionsbereiche des Pflegemanagements (Praxisbegleitende Lehrveranstaltung) (30 CP / 4 SWS) 4.10 Ausgewählte Themen des Managements 6.3 Interdisziplinäres Planspiel 4.11 Management der Leistungsprozesse 4.12 Strategisches Management 5.1 Grundlagen der Pädagogik 5.2 Kommunikation 4.6 Management der Gesundheitsversorgung 6.1 Mikro- und makroökonomische Strukturen 6.4 Personalmanagement 5.3 Beratung und Anleitung WP 6.5 Ethik und Ökonomie 7.1 Bachelorarbeit, Bachelorkolloquium (10 CP) 1

9 Anlage 2:Urkunde Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern Bachelorurkunde <Anrede> <Vorname, Nachname> geboren am<datum> in <Ort> hat die Bachelorprüfung im Fachhochschulstudiengang Bachelor Pflegemanagement bestanden. <Anrede> <Vorname> <Nachname> wird hiermit der akademische Grad Bachelor of Arts (B.A.) verliehen. München, <Datum> <Titel> <Vorname> <Name> Präsident/in <Titel> <Vorname> <Name> Dekan/in Fachbereich Pflege 1

10 Anlage 3:Zeugnis Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern Zeugnis über die Bachelorprüfung Herr/Frau <Vorname> <Nachname> geboren am <Datum> in <Ort> hat nach ordnungsgemäßem Studium an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München die Bachelorprüfung im Studiengang Pflegemanagement bestanden. Die Leistungen in den einzelnen Prüfungsfächern wurden wie folgt beurteilt: Studienbereich 1: Note Credit Points (CP) Pflege- und Gesundheitswissenschaften Pflegewissenschaft <Note> <CP> Handlungsgrundlagen und Handlungskonzepte <Note> <CP> Gesundheit und Krankheit <Note> <CP> Pflegeforschung <Note> <CP> Klinische Pflegeforschung <Note> <CP> Aktuelle und internationale Entwicklungen in der Pflegewissenschaft <Note> <CP> Gerontologie und Pflege <Note> <CP> Palliative Care <Note> <CP> Gestaltungskompetenzen in Gesundheits- und Sozialberufen <Note> <CP> Gesundheitsförderung <Note> <CP> Studienbereich 2: Person und Wertorientierung Grundlagen der Anthropologie und Philosophie (für Pflege) <Note> <CP> Person und Persönlichkeit <Note> <CP> Berufsethik und Berufspolitik in der Pflege <Note> <CP> Sterbe- und Trauerbegleitung <Note> <CP> 1

11 Pflegephänomene in interdisziplinärer Perspektive <Note> <CP> Studienbereich 3: Gesundheits- und Sozialsysteme Gesundheits- und Sozialpolitik <Note> <CP> Sozialleistungen <Note> <CP> Versorgungsstrukturen der Sozial- und Gesundheitssysteme Studienbereich 4: Management <Note> <CP> Organisations- und Qualitätsmanagement <Note> <CP> Betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen <Note> <CP> Personalmanagement <Note> <CP> Finanzmanagement, Informations- und Kommunikationstechnologien <Note> <CP> Konzepte und Instrumente der Unternehmensführung <Note> <CP> Management der Gesundheitsversorgung <Note> <CP> Organisations- und Teamentwicklung <Note> <CP> Werteorientiertes Management <Note> <CP> Finanzmanagement und Controlling <Note> <CP> Ausgewählte Themen des Managements <Note> <CP> Management der Leistungsprozesse <Note> <CP> Strategisches Management <Note> <CP> Studienbereich5: Bildung und Beratung Grundlagen der Pädagogik <Note> <CP> Kommunikation <Note> <CP> Beratung und Anleitung <Note> <CP> Studienbereich 6: Projekte und Praktika Mikro- und makroökonomische Strukturen <Note> <CP> 2

12 Praktisches Semester Arbeitsfelder und Funktionsbereiche des Pflegemanagements (Praxisbegleitende Lehrveranstaltung) <Note> <CP> Interdisziplinäres Planspiel <Note> <CP> Personalmanagement <Note> <CP> Ethik und Ökonomie <Note> <CP> Studienbereich 7: Bachelorarbeit (inkl. Bachelorkolloquium) <Note> <CP> Thema: <Anrede> <Vorname> <Nachname> hat in der Bachelorprüfung die Gesamtnote <Note> erreicht. Insgesamt wurden mit Verleihung des akademischen Grades Bachelor of Arts 210 CP erworben. München, <Datum> <Titel> <Vorname> <Name> Präsident/in <Titel> <Vorname> <Name> Vorsitzende/r der Prüfungskommission 3

13 Anlage 4:Diploma Supplement Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern Diploma Supplement 1. Angaben zur Person 1. Personal Details 1.1 Familienname <Name> 1.1 Family Name 1.2 Vorname <Vorname> 1.2 First Name 1.3 Geburtsdatum Geburtsort Geburtsland <Datum> <Ort> <Land> 1.3 Date Place Country of Birth 1.4 Immatrikulationsnummer <Matrikelnummer> 1.4 Student ID Number 2. Angaben zur Qualifikation 2. Qualification 2.1 Bezeichnung der Qualifikation und vollständiger verliehener Titel mit offizieller Abkürzung (in der Originalsprache) Bachelor of Arts (B.A.) 2.1 Name of Qualification and Title Conferred (official full and abbreviated versions in original language) Bachelor of Arts (B.A.) 2.2 Hauptstudienfächer der Qualifikation 2.2 Main Field(s) of Study Pflegemanagement 2.3 Name und Status der Institution, die den Bachelor verliehen hat (in der Originalsprache) Katholische Stiftungsfachhochschule München (gegründet 1971) Fachbereich Pflege genehmigt durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft Status der Institution Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung öffentlichen Rechts»Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern«2.4 Name und Status der Institution, die den Studiengang durchgeführt hat: siehe Im Unterricht/in der Prüfung verwendete Sprachen Deutsch Management of Nursing 2.3 Institution awarding the Qualification (in original language) Katholische Stiftungsfachhochschule München (founded 1971) Department of Nursing Status of the Institution University of Applied Science, a Non State Institution, funded by the Catholic Church according to public law 2.4 Institution Administering the degree (in original language): see Language(s) of Instruction/Examination German 3. Angaben zum Niveau des Masters 3. Level of Qualification 3.1 Niveau der Qualifikation (Einordnung in die spezielle Qualifikationsstruktur des nationalen Bildungssystems; Angabe des ISCED Codes) 3.1 Level ISCED Code 5A Grundständiges Studium, 1. Hochschulabschluss, abgeschlossen mit einer Bachelorarbeit 3.2 Studienzeit (Anzahl Semester; Anzahl credits ECTS) Neun Semester 210 ECTS ISCED Code 5A Undergraduate /first degree first undergraduate degree with dissertation 3.2 Official Length of Program of Study Nine Semesters 210 ECTS 3.3 Zulassungsbedingungen Fachhochschulreife 3.3 Entry Requirements 1

14 und abgeschlossene Berufsausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Hebamme/Entbindungspfleger, Altenpfleger/-in oder Heilerziehungspfleger/in 4. Inhalte des Studiengangs und erreichte Ergebnisse 4.1 Studienart Vollzeit 7. Semester certificate of access to higher education (Alevel or equivalent) and completed professional education as registered (hospital) nurse, registered (hospital) nurse for children, male/female midwife, elderly care nurse or health care assistant 4. Details of Modules and Assessment 4.1 Type of Study Full time 7 semesters 4.2 Anforderungen des Studienganges 4.2 Requirements Studienbereiche Obligatory Modules 1. Pflege- und Gesundheitswissenschaften 2. Person und Wertorientierung 3. Gesundheits- und Sozialsysteme 4. Management 5. Bildung und Beratung 6. Projekte und Praktika 7. Bachelorarbeit (Abschlussarbeit) 7. Bachelor Dissertation Wahlfächer sind in integriert Bachelor-Arbeit mit Abschlussmodul wissenschaftliches Arbeiten 10 Credit Points 4.3 Einzelheiten zum Studiengang und den erzielten Noten vgl. Studien- und Prüfungsordnung und Modulbeschreibungen 4.4 Notenskala 1,0; 1,3 = sehr gut 1,7; 2,0; 2,3 = gut 2,7; 3,0; 3,3 = befriedigend 4 = ausreichend 4.5 Gesamtklassifikation der Qualifikation 1,0-1,2 mit Auszeichnung bestanden 1,3 1,5 sehr gut bestanden 1,6 2,5 gut bestanden 2,6 3,5 befriedigend bestanden 3,6 4,0 ausreichend bestanden 1. Nursing and Health Science 2. The person itself and value orientation 3. Health Care and social Systems 4. Management 5. Education and Counseling 6. Projects and Practices Electives are integrated into Bachelor Thesis combined with closing module scientific working 10 Credit Points 4.3 Details of Program of Study see study examination regulations and code of practice 4.4 Grading Scheme 1,0; 1,3 = very good 1,7; 2,0; 2,3 = good 2,7; 3,0; 3,3 = satisfactory 4 = sufficient 4.5 Overall Classification 1,0 1,2 passed with distinction 1,3 1,5 passed with excellence 1,6 2,5 passed above average 2,6 3,5 passed satisfactorily 3,6 4,0 passed 5. Funktion der Qualifikation 5. Status of the Qualification 5.1 Zugangsberechtigung zu weiterführenden Studien Der erfolgreiche Abschluss des Fachhochschul-Bachelorstudienganges Bachelor of Arts Pflegemanagement berechtigt zu einem Masterstudiengang. 5.1 Access to Further Study 5.2 Berechtigung zur Ausübung eines reglementierten Berufes Der Abschluss Bachelor of Arts B.A. Pflegemanagement erlaubt den Absolventinnen und Absolventen den Titel Bachelor of Arts (B.A.) zu tragen. The successful completion of the B.A. degree in Management of Nursing is the requirement for starting a Master s degree. 5.2 Professional Status The completion of the Bachelor degree in Management of Nursing B.A. entitles the degree holder to the legally protected title Bachelor of Arts (B.A.). 2

15 6. Sonstige Angaben 6. Additional Information 6.1. Im Rahmen vom Erasmus-Programm erbrachte Leistungen: <Universität, Stadt, Land> 6.1. Efforts in the context of the Erasmus program: <Modultitel, CP> <Zeitraum> 6.2. Interne zusätzlich erbrachte Leistungen: <Modultitel, CP> 6.3 Informationsquellen für weitere Angaben Fachhochschule: Bachelor-Studiengang Pflegemanagement Pflegemanagement <Modultitel, CP> 6.2 Internal additional Efforts: See left 6.3 Further Sources of Information About the University: About the program: Management of Nursing (Pflegemanagement) 7. Beurkundung 7. Certification Dieses Diploma Supplement bezieht sich auf folgende Dokumente: This diploma supplement relates to the following documents: Urkunde über die Verleihung des Bachelorgrades mit Datum Prüfungszeugnis mit Noten und Datum Certificate of the Bachelor Degree including the date of completion Official transcript with date and grades 7.1 Datum 7.1 date 7.2 Unterschrift / Name und Titel in Druckschrift 7.2 signature / name and title in typed print <Titel> <Vorname> <Name> 7.3 Position der bescheinigenden Person Präsident/in 7.3 certifying authority 7.4 Amtlicher Stempel 7.4 official seal 3

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