Jahresbericht und Dokumentation der Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen in Baden-Württemberg für das Jahr 2012

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1 Jahresbericht und Dokumentation der Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen in Baden-Württemberg für das Jahr Die Trägergemeinschaft der Beratungsstellen für Hörgeschädigte in Baden-Württemberg: Badischer Wohlfahrtsverband für Hörgeschädigte e.v. Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e.v. Evangelische Landeskirche in Baden Paulinenpflege Winnenden e.v. Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn Vinzenz von Paul ggmbh Die Zieglerschen

2 Jahresbericht und Dokumentation der Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen in Baden-Württemberg für das Jahr Inhaltsverzeichnis. Vorwort.... Dokumentation und Auswertung der Ergebnisse für.... Personenkreise.... Orte der Leistungen.... Art der Leistungen.... Formen der Leistungen.... Zu den einzelnen Leistungen.... Interviews zum Thema: Veränderungen in den letzten, und mehr Jahren in der Sozialarbeit mit Hörgeschädigten.... Anhang.... Statistik KVJS Beratungsstellen/Sozialdienste.... Beratungsstellen/Sozialdienste für Hörgeschädigte in Baden.... Beratungsstellen/Sozialdienste für Hörgeschädigte in Württemberg.... Stellenanteile Stand.....

3 Jahresbericht und Dokumentation der Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen in Baden-Württemberg für das Jahr. Vorwort Der Jahresbericht ist nach Zusammenstellung und Auswertung aller von den Beratungsstellen für Hörgeschädigte in BW gemeldeten Daten und Informationen fertiggestellt und liegt nun vor. Die Träger können erfreut mitteilen, dass sie im zurückliegenden Jahre weiterhin eine flächendeckende Versorgung der sozialen Beratung hörgeschädigter Menschen in Baden- Württemberg anbieten konnten. Das Beratungsangebot hat sich eindrucksvoll konsolidiert und genügt nach wie vor hohen Qualitätsstandards. Zwischenzeitlich ist das Beratungsnetz für Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung zu einem sozialpolitischen, über die Landesgrenzen hinaus beachteten Eckstein geworden. Die Ausgabe /Dezember der Informationsschrift KVJS schlaglicht ist eine eindrucksvolle und gelungene Darstellung der geleisteten hörbehindertenspezifischen Arbeit in unserem Bundesland und beweist die sozialpolitische Relevanz im Kontext der landesweit arbeitenden Beratungsstellen für rat- und hilfesuchenden Menschen. Das im vorliegenden Jahresbericht veröffentlichte Zahlenwerk beweist eine breite Akzeptanz des Beratungsangebots. Die wiedergegebenen Interviews unserer kommunikativ und fachlich qualifizierten Berater/-innen zeigen, welches Spektrum und welche Inhalte dabei abgedeckt werden. Es bestätigt sich erneut, dass hörgeschädigte Menschen immer wieder in Lebenssituationen kommen, in denen es nötig ist, eine durch Vertrauen geprägte, begleitende Unterstützung einer Fachkraft in Anspruch zu nehmen. Verstärkt in den Focus tritt dabei auch eine Lücke im Beratungsnetz, wenn es um Probleme rund um die Themen Arbeitssuche und Arbeitsvermittlung geht. Diese Lücke bedarf der Feinjustierung der vorhandenen Beratungsnetzwerke bezüglich Kompetenzen bzw. Abgrenzung. Es ist unbedingt notwendig abzuklären, welche Stelle im Beratungsnetz in bestimmten Situationen federführend verantwortlich ist. Die Zahlen aus den Regionen weisen nachdrücklich auf die aktuelle Nachfrage hörgeschädigter Menschen nach Beratung und Hilfe hin und machen darüber hinaus auch deutlich, dass mit dem derzeitigen Beratungsangebot lediglich eine Grundversorgung geleistet wird, die nur aufgrund des hohen finanziellen Engagements der Träger umgesetzt werden kann. Es ist nach unserer Überzeugung erforderlich, die Beratung für hörgeschädigte Menschen in BW künftig auf eine solide inhaltliche und finanzielle Grundlage zu stellen. Aus diesem Grund muss weiter und verstärkt um materielle und personelle Investitionen zwischen Kommunen und Trägern gerungen werden. Wünschenswert wäre eine formale Gleichstellung der Finanzierungsmodelle mit anderen vergleichbaren Beratungsstellen. Rudi Schmidt Badischer Wohlfahrtsverband für Hörgeschädigte e.v.

4 Jahresbericht und Dokumentation der Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen in Baden-Württemberg für das Jahr. Dokumentation und Auswertung der Ergebnisse für. Personenkreise Die Anzahl der beratenen Personen blieb im Jahr mit. Personen im Vergleich zum Vorjahr fast unverändert (:. Personen). Auch die Stellenanteile der Beraterinnen und Berater im Land (zum Stichtag.. gab es landesweit, VK-Stellen) hatten sich im Berichtsjahr kaum verändert, so dass im Jahr eine Vollzeitkraft durchschnittlich Klientinnen und Klienten hatte und damit. persönliche Kontakte zustande kamen. Da gehörlose Menschen, die in der Kommunikation auf Gebärdensprache angewiesen sind, keine anderen Anlaufstellen hatten, wurden viele dieser Klientinnen und Klienten durchgängig von den Mitarbeitenden der Beratungsstellen zu den unterschiedlichsten Themen und Fragestellungen beraten. Insgesamt sind in den Beratungsstellen aber deutlich mehr Klientinnen und Klienten erfasst; bei den. Personen handelt es sich nur um die Zahl derer, die in auch tatsächlich beraten worden waren. Betrachtet man den Personenkreis aller in beratenen Klientinnen und Klienten nach der Altersstruktur lässt sich feststellen, dass % aller Klientinnen und Klienten zwischen und Jahre alt waren, % der Klientinnen und Klienten der Altersgruppe der -Jährigen angehörten und % der beratenen Personen älter als Jahre waren. Wenn man einmal davon absieht, dass sich in der Gruppe der bis zu -jährigen die Anzahl der beratenen Personen von auf gesteigert hatte, ergaben sich auch hier kaum Veränderungen zum Vorjahr. Hörgeschädigte junge Menschen ergreifen immer häufiger auch die Möglichkeit vor Ort eine betriebliche Ausbildung zu machen, so dass diese Klientel jetzt verstärkt auch die Beratungsstellen aufsucht.

5 Jahresbericht und Dokumentation der Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen in Baden-Württemberg für das Jahr Nach Art der Hörschädigung unterschieden die Beratungsstellen im Berichtsjahr % gehörlose, % schwerhörige, % ertaubte und fast % hörsehbehinderte Menschen, sowie % CI- Trägerinnen und Träger. In einem Workshop thematisierten die Beraterinnen und Berater im Land die besonderen Erfordernisse für die Beratung von Menschen, die zugleich von einer Hör- und Sehbehinderung betroffen sind. Man verständigte sich darauf, diese Personengruppe ab erstmals gesondert zu erfassen. Die Kommunikation erfolgte von der geschriebenen, stark vergrößerten visuellen Darstellung über normale Gebärdensprache bis hin zu taktilen Gebärden. Je nach Kenntnisstand der Beraterinnen und Berater und der Betroffenen wurde auch anhand von Lormen kommuniziert, einer speziellen Kommunikationsform für taubblinde Menschen. Diese doppelte Sinnesbehinderung stellt daher besondere Anforderungen an die Beraterinnen und Berater und konnte im Einzelfall nicht immer voll von diesen abgedeckt werden. Erfreulicherweise erhöhte sich inzwischen die Zahl der sich in Ausbildung befindlichen Taubblindenassistenten im Land, so dass diese hin und wieder bei Bedarf hinzugezogen werden konnten. waren insgesamt Menschen mit einem Cochlear Implant (CI) in Beratung (: CI- Trägerinnen und -Träger). Diese Steigerung lässt sich mit der zunehmenden Zahl von Menschen erklären, denen in ein Implantat eingesetzt worden war, bzw. mit Klientinnen und Klienten, die bereits vor Jahren als Kind implantiert worden waren und jetzt als Erwachsene mit ihren diversen Anliegen die Beratungsstellen aufsuchten.

6 Jahresbericht und Dokumentation der Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen in Baden-Württemberg für das Jahr. Orte der Leistungen Nach wie vor wurden weit über % aller Leistungen vor Ort in den Beratungsstellen erbracht. Die Beratungsstellen sind allesamt gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und teilweise in Hörgeschädigtenzentren bzw. Einrichtungen für Hörgeschädigte untergebracht. Sie sind in der Regel anderen Beratungsdiensten, wie z. B. diakonischen Einrichtungen angeschlossen. Diese Anbindung erwies sich als sehr sinnvoll, da Mitarbeitende in Hörgeschädigtenberatungsstellen meist vor Ort auf sich gestellt sind. Umso wichtiger waren Angebote wie kollegiale Beratungen oder Gruppensupervision mit anderen Kolleginnen und Kollegen im Land. Bei % aller Leistungen waren Hausbesuche erforderlich, die nur im Einverständnis mit den Beratenen erfolgten. % der Leistungen wurden in Ämtern bzw. bei Behörden erbracht, beispielsweise dann, wenn in Notsituationen keine Gebärdensprachdolmetscher/-dolmetscherinnen verfügbar waren, wenn es der ausdrückliche Wunsch der Klienten/Klientinnen gewesen war oder wenn Berater/Beraterinnen zusätzlich zu den Dolmetschern/Dolmetscherinnen unterstützend begleiteten. Weitere % aller Leistungen erfolgten an sonstigen Orten, beispielsweise in anderen Beratungsstellen wie der Schwangeren-, Sucht-, Migrations- oder Schuldnerberatung, aber auch in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder bei Anwälten, Banken, Wohnungsbaugesellschaften usw.. Art der Leistungen Insgesamt wurden in wieder über. Leistungen von den Beratungsstellen an bzw. für die hörgeschädigte Klientel erbracht. Die Art der Leistungen unterteilte sich in Auskünfte (.), Beratungen (.), Betreuungen und Begleitungen (.), Beratung Dritter () und Bildungsangebote (). Beratungen waren deutlich zeitintensiver als Auskünfte. Betreuungen und Begleitungen machten / der gesamten Leistungen aus und betrafen vorwiegend gehörlose Klienten/Klientinnen, die über einen längeren Zeitraum intensiv und regelmäßig mit den Beratungsstellen in Kontakt standen, wodurch oftmals durch kurze und regelmäßige Beratungs-

7 Jahresbericht und Dokumentation der Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen in Baden-Württemberg für das Jahr intervalle eine gesetzliche Betreuung oder eine stationäre Unterbringung vermieden werden konnte. Die Beratung Dritter richtete sich beispielsweise an teilweise guthörende - Ehepartner, sonstige Verwandte oder an Menschen, die anderweitig beruflich oder privat mit den Hörgeschädigten in Kontakt standen. % aller Leistungen fanden in Form von Bildungsangeboten statt. Einige der Beratungsstellen im Land boten in regelmäßigen Abständen oder nach Bedarf in Form von Gruppenangeboten Infoveranstaltungen speziell für hörgeschädigte Menschen an. Diese Veranstaltungen wurden allesamt sehr gut angenommen, was sich an einer hohen Nachfrage und an einem Besucherdurchschnitt von bis Personen pro Angebot festmachen lässt. Themen von Bildungsangeboten in waren u. a: Älter werden, na und? Der neue Schwerbehindertenausweis. Eine Schwerhörigengruppe aus Freiburg setzte sich beispielsweise mit folgenden Themen auseinander: Mit den Augen hören Absehtraining für Hörgeschädigte, Schwerbehindertenausweis und -recht, Technische Hilfsmittel wertvolle Unterstützung im Alltag Die unendliche Geschichte auf dem Weg zum neuen Hörgerät. Es gab auch spezielle Bildungsangebote für gehörlose Eltern mit ihren Kindern, die teilweise über ganze Wochenenden gingen. Neben der qualifizierten Kinderbetreuung hatten diese Infoveranstaltungen für die Eltern u. a. folgende Themen: Internet und Soziale Netzwerke wie Facebook bzw. Medienerziehung Der Landesfamilienpass Taschengeld Wege in eine hörende Welt Aktives Verstehen: mein Kind will was erzählen Vorstellung einer Coda-Studie Spott unter Kindern Selbstwertgefühl Alle Vorträge wurden von gebärdensprachkompetenten Personen gehalten, bzw. von Dolmetscherinnen und Dolmetschern in Gebärdensprache übersetzt. In den Schwerhörigengruppen wurden die Vorträge visuell unterstützt, so dass stets eine erfolgreiche Kommunikation gewährleistet gewesen war.

8 Jahresbericht und Dokumentation der Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen in Baden-Württemberg für das Jahr. Formen der Leistungen Mit den. Klientinnen und Klienten im Land kamen im Berichtsjahr insgesamt. persönliche Kontakte zustande. Ein persönlicher Kontakt lag dann vor, wenn Berater/ Beraterin und Klient sich persönlich begegneten. Immer häufiger nutzten Klientinnen und Klienten aber auch die Beratung per Webcam, vor allem dann, wenn es um Auskünfte oder weniger komplexe Beratungsinhalte ging. Diese wurden nicht als persönliche Kontakte erfasst, sondern als Telefonate. Landesweit gab es. Telefonate, deren Inhalte zur Klärung von Beratungsleistungen dienten. Terminabsprachen oder sonstige Absprachen wurden hier nicht erfasst. Insgesamt. Mal wurden Beratungsinhalte per Fax, Mail, Brief oder SMS weitergegeben. Dass diese Formen von Leistung höher waren als die geführten Telefonate ist darauf zurückzuführen, dass hörgeschädigte Menschen in der Regel keine Telefonate führen können. In Fällen erfolgte in eine Vermittlung an eine andere Beratungsstelle. Dies war immer nur dann möglich, wenn dort eine für den Hörgeschädigten passende Kommunikationsform, z. B. durch Begleitung von Gebärdensprachdolmetscherinnen oder -dolmetschern gefunden werden konnte. Aus diesem Grund erfolgte eine Vermittlung auch nur in,% aller Leistungsformen. Gruppenangebote (%) kamen in Zusammenarbeit mit bereits bestehenden Gruppen, insbesondere Selbsthilfegruppen zustande; teilweise erfolgten diese in Zusammenarbeit mit Hörgeschädigtenseelsorgern/-seelsorgerinnen oder -pädagogen/-pädagoginnen.

9 Jahresbericht und Dokumentation der Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen in Baden-Württemberg für das Jahr. Zu den einzelnen Leistungen Bei jedem persönlichem oder schriftlichem Kontakt mit den Klientinnen und Klienten (der über die reine Termin- bzw. Kontaktaufnahme hinaus ging) erfassten die Beraterinnen/Berater den Inhalt der Beratungen bzw. Auskünfte. Die Übersicht über die gesamten Leistungen, die in erbracht wurden, liefert ein weites Spektrum an Beratungsinhalten, die allesamt in genutzt worden waren (s. auch Anlage ). Hier sollen sie im Einzelnen kurz dargestellt werden: Bei der Förderung der Erziehungskompetenz () ging es vor allem darum, hörgeschädigten Eltern in allen Fragen zur Erziehung zur Seite zu stehen, bzw. gemeinsam nach unterstützenden Maßnahmen zu suchen. Bei der Beratung zur Partnerschaft bzw. Trennung/Scheidung () standen die Paarkonflikte im Vordergrund der Beratung, unabhängig davon, ob beide Partner/Partnerinnen hörgeschädigt waren oder nicht. Die Begleitung und Einleitung von Erziehungshilfen () erfolgte meist in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern und mit Jugendhilfeeinrichtungen, die Hilfestellungen anboten. Oftmals brauchten die Mitarbeitenden Unterstützung in der Kommunikation mit Hörgeschädigten und Informationen über die besonderen Lebensbezüge von hörgeschädigten Eltern bzw. deren Kinder. Beratungen in Fragen des Alters () konnten inhaltlich sehr komplex sein, insbesondere wenn die Beraterinnen und Berater alleinige Ansprechpartner für ältere Hörgeschädigte sind,

10 Jahresbericht und Dokumentation der Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen in Baden-Württemberg für das Jahr die oft isoliert und einsam leben. Hier galt es nach Unterstützungsmöglichkeiten aus dem persönlichen Umfeld der Klientel zu suchen. Sowohl die Organisation eines Pflegedienstes fiel in diesen Leistungsbereich als auch Planungen mit den Betroffenen, wer im Falle von Krankheit oder Gebrechlichkeit als Bevollmächtigter/Bevollmächtigter oder Betreuer/Betreuerin eingesetzt werden sollte. Die Beantragung von Geld- und Sachleistungen (.) umfasste u. a. Anträge auf Arbeitslosengeld und, Grundsicherung, Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag, Eingliederungshilfe, Bildungs- und Teilhabeleistungen und vieles andere mehr. Diese Leistungsart wurde wie in den Vorjahren - neben der Erklärung komplizierter Sachverhalte und rechtlicher Angelegenheiten mit am häufigsten erbracht. Hilfen für hörgeschädigte Erwerbslose () umfassten die Leistungen, die nicht vom IFD erbracht wurden. Da die Vermittlung von Arbeitssuchenden nicht mehr in den Aufgabenkatalog der Integrationsfachdienste fällt, müssen die Mitarbeitenden in den Beratungsstellen oft in mühevoller Arbeit die Klienten/Klientinnen dabei unterstützen, in passende Maßnahmen der Arbeitsagenturen vermittelt zu werden. Die Maßnahmenträger hatten, bzw. haben oft keine Erfahrung im Umgang mit Hörgeschädigten, so dass die bestehende Situation für arbeitsuchende Hörgeschädigte oft unbefriedigend war und ist. In Kontakten wurde Hilfen bei psychischer Erkrankung oder Sucht angeboten. Hier war es wichtig, auf bestehende Angebote für Hörgeschädigte zurückzugreifen, bzw. Kontakte zu diesen zu vermitteln. Ebenso erfolgte soweit ein solches Angebot vorhanden gewesen war die Vermittlung in Selbsthilfegruppen von Betroffenen. Die Beratung über Hörschädigung, Kommunikation und technische Hilfen (.) war in wieder der drittgrößte Beratungsschwerpunkt und betraf gleichermaßen gehörlose, schwerhörige und ertaubte Klienten/Klientinnen sowie CI-Träger/Trägerinnen. Schwerhörige Klienten/Klientinnen fragten nach Unterstützung bei der Beantragung eines Hörgeräts, was oft zu einem langen Kampf mit den möglichen Leistungsträgern wurde. Darunter fielen auch die Vermittlung von Gebärdensprachdolmetschern/-dolmetscherinnen und die Klärung der Kostenübernahme für deren Einsätze. Bei Kontakten gab es eine Zusammenarbeit mit einem gesetzlichen Betreuer oder Betreuerin, bzw. wurde eine Betreuung beim Amtsgericht oder Notar beantragt. Für die meisten gesetzlichen Betreuer/Betreuerin ist der Umgang mit Hörgeschädigten Neuland, so dass die Beratungsstellen oft sehr intensiv mit den Betreuern/Betreuerinnen in Kontakt standen, bzw. in Einzelfällen deren Gespräche mit Klientinnen und Klienten begleiteten.

11 Jahresbericht und Dokumentation der Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen in Baden-Württemberg für das Jahr Die weit am häufigsten erbrachte Leistung war wie auch in den Vorjahren die Erklärung komplizierter Sachverhalte und rechtlicher Angelegenheiten (.). Für diese Art der Leistung gab es vielfältige Beispiele, so dass nur zwei stellvertretend erwähnt werden sollen: Die Neuregelung des Rundfunkbeitrages und die geplante Neugestaltung des Schwerbehindertenausweises. Oft mussten auch komplizierte Schriftstücke erklärt werden, wie Briefe und Bescheide von Ämtern, Krankenkassen, Rentenversicherungsanstalten und anderen Institutionen. In Fällen wurden Klientinnen und Klienten zu anderen Diensten begleitet, bzw. wurden diese Dienste darüber informiert, dass ein hörgeschädigter Klient/Klientin dort Rat und Unterstützung sucht. Beispiele hierfür waren u. a. die Begleitung zu Beratungsstellen für Schwangere, Migranten, Frühförderung oder Schuldnerberatungsstellen. Die Anregung von Selbsthilfeaktivitäten, bzw. Vermittlung in entsprechende Gruppen fiel mit erbrachten Leistungen relativ gering aus. In der Regel können Hörgeschädigte sich nicht normalen Selbsthilfegruppen anschließen, so dass hier eine große Einschränkung besteht. Dies betraf fast das gesamte Angebot von Selbsthilfegruppen wie Anonyme Alkoholiker, Gruppen für psychisch Kranke, Angehörigengruppen und andere. Manchmal konnten neu zugezogene Klienten/Klientinnen in bestehende Angebote wie Gehörlosen- und Schwerhörigenvereine vermittelt werden. Eine Anleitung anderer Beratungsdienste erfolgte in landesweit -mal. Im Idealfall fanden sich dort Mitarbeitende, die bereit waren sich auf die komplexe Welt von Hörgeschädigten einzulassen und die notwendigen Kommunikationsvoraussetzungen mitbrachten. Da dies häufig nicht der Fall gewesen war, waren die Beratungsstellen immer noch die bevorzugte Anlaufstelle für die vielfältigen psychosozialen Anliegen ihrer Klientel. Wenn Hörgeschädigte in Einrichtungen untergebracht werden sollten (), handelte es sich meistens um hörgeschädigtenspezifische Institutionen. Da nicht jeder Stadt- bzw. Landkreis solche Angebote bereitstellen kann, sind damit vor allem auch stationäre Maßnahmen gemeint. Nach wie vor gilt aber, dass die Beratungsstellen versuchen, ihrer Klientel bei einem selbstbestimmtes Leben außerhalb dieser Einrichtungen zu unterstützen. Die Vermittlung von Rehaleistungen () umfasste vor allem die Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von medizinische Rehamaßnahmen, bzw. Eltern-Kind-Kuren. Leistungsträger waren hier vornehmlich die Krankenkassen, Rentenversicherungsanstalten und Arbeitsagenturen. Oft waren Widersprüche gegen Ablehnungen notwendig, um die Leistungen durchzusetzen. Beratungen und Hilfen bei persönlichen Notlagen () griffen bei Anfragen, die nicht in den anderen Leistungsbereichen aufgeführt worden sind. Damit sind alle anderen Lebensbereiche

12 Jahresbericht und Dokumentation der Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen in Baden-Württemberg für das Jahr von Hörgeschädigten gemeint, wie zum Beispiel Vereinsamung oder Konflikte mit Familienangehörigen. Hilfen bei finanziellen Notlagen und Schuldnerberatungen () erforderten in der Regel viele Beratungstermine. Dabei erstellten die Beraterinnen und Berater gemeinsam mit der Klientel Haushaltspläne anhand von Einnahmen und Ausgaben. Mit Hilfe dieser Pläne wurden notwendige Maßnahmen eingeleitet, wie beispielsweise die Reduzierung unnötiger Ausgaben. Beratungsstellen arbeiteten häufig auch mit Stiftungen zusammen, wo in begründeten Einzelfällen Anträge auf finanzielle Zuwendungen gestellt werden konnten. Die Hilfen bei Wohnungsangelegenheiten () dienten häufig dem Zweck der Wohnraumerhaltung bzw. der Wohnungssuche. Letzteres gestaltete sich für Hörgeschädigte oft als sehr schwierig, da sie selbst nicht telefonieren, bzw. wegen fehlender Sprachkompetenz nicht adäquat auf Zeitungsanzeigen antworten können. Die Beratung in Gesundheitsfragen () erfolgte in der Regel bei Ärzten/Ärztinnen in Begleitung von Gebärdensprachdolmetschern/-dolmetscherinnen, also ohne Zuhilfenahme der Beratungsstellen. Wenn der Klient/die Klientin jedoch erneuten Klärungsbedarf hatte, was zu weiteren Nachfragen bei den Ärzten/Ärztinnen führte oder wenn verschiedene medizinische Behandlungen aufeinander abgestimmt werden was insbesondere ältere Hörgeschädigte immer wieder überforderte wurde diese Leistung von den Beratungsstellen erbracht. Somit wurden in insgesamt. Leistungen von den Beratungsstellen an hörgeschädigte Menschen erbracht. Ziel dieser Beratungen war es immer, den hörgeschädigten Menschen im Rahmen seiner Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes Leben zu begleiten. Heilbronn, im März Claudia Steidel Diakonisches Werk Württemberg

13 Jahresbericht und Dokumentation der Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen in Baden-Württemberg für das Jahr Leistungen in den Bereichen

14 Jahresbericht und Dokumentation der Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen in Baden-Württemberg für das Jahr. Interviews zum Thema : Veränderungen in den letzten, und mehr Jahren in der Sozialarbeit mit Hörgeschädigten Interviewt wurden Mitarbeiter/innen, die unterschiedliche Zeiträume überblicken und in unterschiedlichen sozialen Großräumen arbeiten Die Interviews führte Bergild Gensch, Pfarrerin Landeskirchliche Beauftragte für die Arbeit mit Gehörlosen und Hörgeschädigten in der Evangelischen Landeskirche in Baden. Interview Welchen Zeitraum überblicken Sie? ½ Jahre Sind Sie eher im großstädtischen, kleinstädtischen oder ländlichen Bereich tätig?...gemischt, ich habe Klienten aus allen Bereichen. Gibt es in der Zusammensetzung des Klientels signifikante Veränderungen bezüglich Alter, Behinderung, Beratungsanliegen im überblickten Zeitraum? Zuerst einmal: Wir haben es mit Menschen zu tun, die selbstständig ihr Leben regeln. Sie leben nicht in stationären Einrichtungen, sondern unter uns, wie Du und ich. Sie sind gehörlos oder hörgeschädigt zu mir kommen vorwiegend gebärdensprachliche Menschen. Bezüglich des Alters der Klienten ist für mich keine Veränderung sichtbar. Auch Menschen mit Mehrfachbehinderung und Hörschädigung gehörten schon immer zu unserer Klientel früher wie heute. Die Angehörigenarbeit ist nicht signifikant verändert. Sie ist nach wie vor vielfältig. Allerdings kommen doch nicht mehr so viele Angehörige zu uns, die ausdrücklich FÜR ihre gehörlosen Söhne, Töchter oder Geschwister sprechen oder handeln wollen. Jüngere Paare mit kleinen Kindern kommen heute eher häufiger als früher auch aufgrund der beantragbaren Sozialleistungen bei der Familiengründung (Elterngeld etc.).

15 Jahresbericht und Dokumentation der Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen in Baden-Württemberg für das Jahr Die Probleme im hohen Alter gab es früher wie heute weder stationäre Einrichtungen sind auf hochbetagte oder pflegebedürftige Gehörlose eingestellt, noch heute die vielen ambulanten Hilfen: wer kann denn gebärden?? Auch andere Problemlagen waren früher im Prinzip ähnlich wie heute: Behördenschreiben waren früher nicht barrierefrei sie sind es auch heute nicht. Heute kommen die Arbeitssuchenden wieder verstärkt zu uns nachdem sie Jahre lang vom Integrationsfachdienst begleitet wurden... das gibt enorme Probleme, denn wir können zusätzlich zu unserem Aufgabenkatalog keine Arbeitsvermittlung leisten. Es gibt immer thematische Wellen-Berge immer dann, wenn sich im Nachteilsausgleich etwas verändert (z.b. Freifahrt, GEZ, Steuerfreibeträge, Krankenkassen, Rente etc.), dann landen die Betroffenen hier in der Beratungsstelle. z.b. ALG (Hartz IV)-Einführung damals gab es bei uns Sondersprechstunde über Sondersprechstunde mit gehörlosen Klienten, die vorher Arbeitslosenhilfe bekommen hatten,- sie konnten in die normalen Beratungen für Hörende nicht gehen, bzw. verstanden dort nichts. Oder jetzt aktuell: Veränderungen in der Rundfunkgebühr Klienten bekommen regelmäßig zwei sich widersprechende Schreiben von der GEZ: man könnte Gruppensprechstunden einführen. Und dann gibt es auch individuelle Themen- Wellen im Laufe eines Lebens; diejenigen unter den Klienten, die wir ein Erwachsenenleben lang begleiten, begleiten wir durch Erziehungsfragen, Pubertät der Kinder, Krankheit, Tod des Partners, Alter etc. Die Themen ändern sich immer wieder die Klienten bleiben tendenziell die gleichen. Gibt es Signifikantes bezüglich der Kommunikation? Ja deutlich. Vor allem in der Fernkommunikation. Früher gab es keine Fernkommunikation für Gehörlose. Die Klienten mussten persönlich in die Beratungsstelle kommen immer. So gab es dann immer offene Sprechstunden mit langen Wartezeiten, einem Teeangebot, einem Plaudertreff im Gruppenraum, oder sie mussten sich brieflich melden und einen Hausbesuch vereinbaren. (Briefliche Sozial-Beratung war sehr selten.) Dann kamen Schreibtelefone mit meterlangen Papierbändern auf - das leisteten sich aber nur wenige. Zwischenfrage: Wann kam dann das Faxgerät auf? Das kam erst Ende der er Jahre und war anfangs auch noch teuer; das Fax war für Gehörlose aber ein riesiger Fortschritt heute ist das Fax wieder (fast) out,- , Handy-SMS, und Smartphone-Chat für die kurze Verabredung sind üblich. Außerdem gibt es Dolmetsch- und Relaydienste sowie Videotelefonie,- auch für kurze Fragen, Verabredungen etc.

16 Jahresbericht und Dokumentation der Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen in Baden-Württemberg für das Jahr Zwischenfrage: Wie passiert dann intensive Beratung auch über Dinge, die der Schweigepflicht unterliegen? Intensive Beratung geschieht nach wie vor im persönlichen Kontakt entweder in der Beratungsstelle oder als Hausbesuch. Das wird auch nicht verschwinden. Eine Tendenz: mit neuen Mail-Möglichkeiten ist die Bitte um schriftliche Kurzberatung gestiegen vonseiten gehörloser Ratsuchender mit guter Bildung das ist aber bislang nicht datensicher. Vielleicht bekommen wir mit VerbaVoice ja ein datensicheres Fern-Medium über Internet. Videotelefonie (skype, oovoo) wird gerne benutzt: aber auch hier ist keine Datensicherheit gegeben, sodass die kurzen Videotelefonate nicht über kurze Verabredungen hinausgehen. Sichere Chaträume gibt es bislang nur für die Chatseelsorge und nur zu bestimmten Terminen. Was gab es früher, das es heute gar nicht mehr gibt? Zum Beispiel wurden früher noch Gruppenreisen für Gehörlose organisiert und geleitet auch u.a. von Sozialarbeiterinnen; das gibt es in meinem Bereich nicht mehr. Der Grund liegt in der Emanzipation Gehörloser: es gibt inzwischen kommerzielle Reisebüros von Gehörlosen für Gehörlose und in den Vereinen werden die Ausflüge und gemeinsamen Reisen von den Gehörlosen selbst organisiert. Früher gab es auch beispielsweise Seniorenclubs für Gehörlose, die von Sozialarbeiterinnen geleitet wurden heute machen das die Seniorenleiter der Vereine selbst. Sie sind selbst z.t. im Landesverband organisiert. Sozialarbeiterinnen und andere (z.b. Pfarrer, Juristen, Ärzte, Frauenbeauftragte, Behindertenbeauftragte etc. werden speziell eingeladen, wenn man sie braucht.) Was gibt es heute, das es früher nicht gab? Es sind gehörlose Eltern hörender Kinder (CODA Children of Deaf Adults) ins Blickfeld genommen worden sie gehören verstärkt zu den Klienten die waren früher als Gruppe nicht benannt: das ist eine neue Entwicklung. Heute gibt es professionelle Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen; bis vor Jahren waren es vorwiegend Pfarrer, Lehrer und Sozialarbeiterinnen, die die Kommunikation in vielen Situationen sicherstellten. Oder es wurde von Angehörigen für den taubstummen Bruder, die taubstumme Tochter gesprochen. Das ist heute sehr viel seltener geworden. (Aber: -in Klammer- es ist verblüffend, dass sich der alte Begriff bis heute hält, obwohl sattsam bekannt sein sollte, dass er von gehörlosen Menschen als diskriminierend empfunden wird Wir sind nicht stumm wir haben unsre Sprache!.)

17 Jahresbericht und Dokumentation der Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen in Baden-Württemberg für das Jahr Wie wirkt sich Veränderung in der Großwetterlage aus in der Beratungsarbeit? Rechtliche Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache, Behindertengleichstellungsgesetz, Menschenrechtskonvention In der Beratungsarbeit wirken sich die Veränderungen aus. Viele Gehörlose sind deutlich selbstbewusster geworden. Sie kennen ihre Kultur. Sie kennen ihre Rechte. Sie sprechen selbstbewusst ihre Sprache nicht mehr verschämt. Früher wurden viele von ihren Angehörigen in die Beratungsstelle gebracht, heute kommen sie selbst; früher waren viele sehr autoritätsgläubig das hat sich zwischen und ( Jahre nach den gern!) erheblich geändert. Viele Gehörlose haben selbst auch in der Gebärdensprache dazu gelernt,- so wird auch in der Beratungsstelle ganz andere Qualität in der Gebärde erwartet als früher: heute wird erwartet, dass die Beraterin gebärdet und dass sie Gebärden versteht und das möglichst ohne Mühe. In der Kommunikation hat sich auf jeden Fall etwas geändert! In den Themen variiert es nach wie vor. Interview Welchen Zeitraum überblicken Sie? Annähernd Jahre arbeite ich jetzt in dem Bereich. Sind Sie eher im großstädtischen, kleinstädtischen oder ländlichen Bereich tätig? Vorwiegend im Großstadt-Bereich und in ländlichen Teilen eines Ballungsgebietes. Gibt es in der Zusammensetzung des Klientels signifikante Veränderungen bezüglich Alter, Behinderung, Beratungsanliegen im überblickten Zeitraum? In Bezug auf das Alter sehe ich in den letzten Jahren keine große Verschiebung: vielleicht werden die Klienten in der Tendenz etwas jünger. Es kommen bei mir verstärkt hörgeschädigte Menschen mit der Überlegung, eine CI-Operation vornehmen zu lassen oder nach der Operation obwohl diese Personen ja in der Klinik ganz gut versorgt sein müssten. Und ich habe den Eindruck, dass die von den Klienten mitgebrachten Problemstellungen komplexer werden. Klar, viele kommen noch immer wegen kleiner Sachen (Wohngeldanträge,

18 Jahresbericht und Dokumentation der Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen in Baden-Württemberg für das Jahr Kinderzuschläge, ALG - Anträge.). Es kommt aber auch vor, dass ein ganzes System am Zusammenbrechen ist: Schulden+ Wohnungskündigung+ Arbeitslosigkeit+ Scheidung+ Probleme der heranwachsenden Kinder dann kann es an die Grenze der Machbarkeit kommen; manchmal muss auch langfristig eine gesetzliche Betreuung erwogen werden. Gibt es Signifikantes bezüglich der Kommunikation? Auch noch Jahre nach der Anerkennung des Rechts auf Gebärdensprachdolmetscher in diversen Zusammenhängen für Gehörlose oder nach Anerkennung des Rechtes auf Schreibdolmetscher für an Taubheit grenzend Schwerhörige, muss um dieses Recht sprich um die Übernahme der Kosten - von jedem Einzelnen immer wieder gekämpft werden. Das finde ich doch sehr auffällig. Und das ist ein mühsames Geschäft, bei dem ich als Sozialarbeiterin Menschen auch begleiten muss, dass sie zu ihrem Recht kommen. Zwischenfrage: Kommt man da mit dem Persönlichen Budget nicht weiter? Auch mit dem Persönlichen Budget kommt man da nicht weiter. Das wäre ein schöner Gedanke. Aber: Es gibt kein persönliches Budget für Gehörlose. Kein Gehörloser hat einen Anspruch auf Dauerhilfen wie z.b. ein körperlich gelähmter Mensch; nur dann würde ein Persönliches Budget greifen. Was gab es früher, das es heute gar nicht mehr gibt? Zum Bespiel begleitete meine Vorgängerin noch mit einer Kollegin einen Arbeitslosentreff für gehörlose Arbeitslose im Großraum. Da wurden Arbeitslose richtig fit gemacht bezüglich Bewerbung, Strategien, Bewältigung etc. Arbeitsplatzvermittlung wurde getätigt und im Einzelfall intensiv begleitet. Diese Arbeit riss irgendwann Anfang des neuen Jahrhunderts ab, als die IFD s die Betreuung hörgeschädigter Arbeitssuchender übernahmen. Was gibt es heute, das es früher nicht gab? Zum Beispiel früher gab es nur ganz wenige Leute mit Cochlea Implantat (CI) (= eine Hörprothese, die per Operation implantiert wird und eines intensiven, begleiteten Lernprozesses bedarf (B.G.); jetzt gibt es sie viel häufiger. Und an der Schnittstelle zwischen Rehabilitation und Alltagsleben gibt es immer wieder Reibungsflächen. Sei es, dass eine ambulante Rehabilitation On the Job nicht zu schaffen ist, sei es, dass sich mehrere Probleme auftürmen und eine totale Erschöpfung droht solche Klienten mit frischem CI gab es in meiner Beratung vor knapp Jahren überhaupt nicht. Heute geht es dann u.a. darum, Sicherheit zurück zu erobern mit den Klienten und den Rehaprozess mit der jeweiligen Klinik in Gang zu halten. Oder ein anderes Beispiel:

19 Jahresbericht und Dokumentation der Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen in Baden-Württemberg für das Jahr Heute erhalte ich wieder immer mehr Anfragen bezüglich Arbeits- oder Ausbildungssuche, weil die Gehörlosen keine andere gebärdensprachkundige Anlaufstelle haben theoretisch haben sie eine, aber oft ohne Verständigungsmöglichkeit also faktisch nicht! Das ist schwer zu lösen, da wir keinen Auftrag haben, Arbeitslosen zu Arbeit zu verhelfen. Hier gibt es ein Vakuum. Kurz: Der IFD hat bestimmte Aufgaben abgegeben, die er vorher einige Jahre lang hatte. Dadurch entsteht zusätzlicher Beratungsbedarf. Die Menschen landen wieder bei uns, obwohl andere dafür bezahlt werden. (Der IFD betreut hörgeschädigte arbeitssuchende Menschen nicht mehr bei der Arbeits- oder Ausbildungsplatzsuche. Die Arbeitsagenturen haben diesen Auftrag an Bildungsträger vergeben, bei denen hörgeschädigte Menschen mit anderen behinderten oder anders benachteiligten Menschen betreut werden. Wer da zuständig ist, ist regional unterschiedlich. Die Mitarbeitenden dort verfügen jedoch nicht sicher über Erfahrungen, um hörgeschädigte Menschen in ihren speziellen Anliegen zu beraten; und sie können oft nicht wirklich mit ihnen kommunizieren. So kommt der Personenkreis der Hörgeschädigten wie vor meiner Zeit! - entweder direkt zu uns mit der Bitte um Unterstützung bei der Arbeits- oder Ausbildungsplatzsuche, oder wird direkt von der Agentur oder den Berufsberatern zu uns geschickt. Es ist bereits vorgekommen, dass selbst Mitarbeitende der Bildungsträger/Qualifikationsmaßnahmen Hörgeschädigte zu mir schicken, da sie überfordert sind: zum Teil auch z. B. zum Ausfüllen von Formularen, die direkt etwas mit ihren eigenen Bildungsmaßnahmen zu tun haben. ) Wie wirkt sich Veränderung in der Großwetterlage aus in der Beratungsarbeit? (Rechtliche Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache, Behindertengleichstellungsgesetz, Menschenrechtskonvention ) Diese ganzen Errungenschaften wirken sich nicht so sehr stark in der Beratungsarbeit aus. Aber klar: der gesellschaftliche Status hat sich nach und nach verändert, und damit auch das Selbstverständnis; viele trauen sich mehr zu, haben deutlich mehr Teilhabe oder erstreiten sie sich. Und gegenüber Leistungsgebern hat man natürlich auch als Berater einen besseren Stand, wenn man z.b. bei Ablehnung einer Leistungsübernahme einen Paragraphen hat, auf den man sich beziehen kann.

20 Jahresbericht und Dokumentation der Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen in Baden-Württemberg für das Jahr Interview Welchen Zeitraum überblicken Sie? Von bis jetzt also Jahre Sind Sie eher im großstädtischen, kleinstädtischen oder ländlichen Bereich tätig? überwiegend im ländlichen Bereich. Gibt es in der Zusammensetzung des Klientels signifikante Veränderungen bezüglich Alter, Behinderung, Beratungsanliegen im überblickten Zeitraum? Mit zunehmender Gebärdensprachkompetenz kamen auch mehr die jüngeren Gehörlosen in die Beratung. Ich hatte manchmal den Eindruck, dass sie erst dann vermehrt die Sozialberatung aufsuchten, als ich sicherer IHRE Sprache sprechen konnte. Ältere Gehörlose bemühen sich um die Lautsprache merken nicht unbedingt, dass sie deshalb nicht leichter zu verstehen sind; aber sie sind es gewohnt, mit Hörenden in Lautsprache zu sprechen. Die Fernkommunikation läuft mit den über -Jährigen und mit Menschen mit geringerer Lese/Schreibkompetenz nach wie vor mit Hilfe des Faxgeräts aber wesentlich weniger als noch vor / Jahren. Die unter -Jährigen stellen ihre Fragen, schildern ihre Anliegen oder verabreden sich zur Sprechstunde über . Videotelefonie steht mir leider noch nicht zur Verfügung. Gibt es Signifikantes bezüglich der Kommunikation? Ja, es gibt einfach zwischen den jüngeren und den älteren gehörlosen Menschen deutliche Unterschiede, was ihre Sozialisation betrifft. Und das wirkt sich auf die Kommunikation und dann auch auf die Beratung erheblich aus. Die über /-Jährigen wurden viel stärker zur Anpassung erzogen in der Sprache, im Verhalten sie haben infolge dessen auch weniger Eigenständigkeit und auch weniger Entscheidungsfreude oder -fähigkeit entwickeln können. Ihre Gebärdensprachkompetenz ist eher gering. Jüngere sind oft eigenständiger, weniger angepasst, interessierter sie haben auch oft ein klares Bewusstsein für Wissensdefizite an manchen Stellen sie kümmern sich aber auch darum und organisieren Erfahrungsaustausche, Kommunikationsforen etc. Was gab es früher, das es heute gar nicht mehr gibt? Das alte Fürsorge -konzept der Sozialarbeit ist tot. Beratung ist Beratung. Natürlich stelle ich meine Professionalität zur Verfügung aber innerhalb einer Beratungssituation und nicht in

21 Jahresbericht und Dokumentation der Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen in Baden-Württemberg für das Jahr einem Für den anderen Tun oder indem ich Entscheidungen abnehme. Die Menschen, die Fürsorge brauchen, die erhalten nötigenfalls doch eher eine gesetzliche Betreuung, wie das bei Hörenden auch ist. Als ich mit der Arbeit in der Beratung für Hörgeschädigte angefangen habe, kam mir mal zu Ohren, dass Gehörlose untereinander sagten: Die hilf nicht! Das hat mich zum einen betroffen gemacht und zum anderen habe ich es nicht verstanden, da meine Wahrnehmung eine andere war. Nach einiger Zeit verstand ich allerdings, was damit gemeint war, nämlich dass ich nicht, wie schon gesagt, z. B. Entscheidungen abnehme, sondern gemeinsam mit den Betroffenen nach Lösungsmöglichkeiten suche. Es hat seine Zeit gebraucht, bis auch ältere Klienten Abschied genommen hatten von dem alten Konzept der Rundumversorgung. Was gibt es heute, das es früher nicht gab? Das kann ich so nicht absolut sagen aber ich nehme immer wieder Themen auf, wenn ich bemerke, sie häufen sich in der Beratungsarbeit: wenn mir bei Älteren auffällt, dass sie unmäßig viele Versicherungen haben, dann spreche ich schon mal den Seniorenleiter an und biete an, über das Thema: Welche Versicherungen brauchen Senioren? einen Workshop zu machen. Oder wenn bei Familien das Thema Taschengeld auftaucht, dann nehme ich das auf und biete an, es in entsprechenden Kreisen (z.b. Mutter-Kind-Treff) zu besprechen. Wie wirkt sich Veränderung in der Großwetterlage aus in der Beratungsarbeit? (Rechtliche Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache, Behindertengleichstellungsgesetz, Menschenrechtskonvention ) Die Anerkennung der deutschen Gebärdensprache war ein großer Erfolg. Im Zusammenhang mit dem Bundesgleichstellungsgesetz ermöglicht sie es den Gebärdensprachnutzern bzw. den auf Gebärdensprache angewiesenen Menschen ein wesentlich höheres Maß an Selbstständigkeit. Ungefähr zur gleichen Zeit hat sich hier auch eine diplomierte Dolmetscherin niedergelassen (mittlerweile sind es hier in der näheren Region drei), die sehr gute "Aufbauarbeit" geleistet hat. Ein großer Teil der jüngeren Gehörlosen und der stark schwerhörigen Gebärdensprachnutzer hat sich recht schnell auch an den Umgang mit den Dolmetscherinnen gewöhnt. Es gibt allerdings immer noch Einige, die von diesem Recht keinen Gebrauch machen. Ich sehe es auch als meine Aufgabe an, diesen Personen den Vorteil in Bezug auf ihre Selbstständigkeit "schmackhaft" zu machen. Kurz gesagt: Die in den er Jahren geänderte Gesetzeslage hat aus meiner Sicht sowohl großen Nutzen für die Betroffenen (s.o.) als auch für mich als Beraterin, da ich keine reinen "Dolmetschdienste" mehr zu machen habe, für die ich im Übrigen auch gar nicht ausgebildet bin.

22 .. - Statistik KVJS.. (SKR/LKR) Stadt-/Landkreis Stuttgart, Landeshauptstadt (SKR) Böblingen (LKR) Esslingen (LKR) Göppingen (LKR) Ludwigsburg (LKR) Rems-Murr-Kreis (LKR) Heilbronn (SKR) Heilbronn (LKR) Hohenlohekreis (LKR) Schwäbisch Hall (LKR) Main-Tauber-Kreis (LKR) Heidenheim (LKR) Ostalbkreis (LKR) Baden-Baden (SKR) Karlsruhe (SKR) Karlsruhe (LKR) Rastatt (LKR) Heidelberg (SKR) Mannheim (SKR) Neckar-Odenwald-Kreis (LKR) Rhein-Neckar-Kreis (LKR) Pforzheim (SKR) Calw (LKR) Enzkreis (LKR) Freudenstadt (LKR) Freiburg im Breisgau (SKR) Breisgau-Hochschwarzwald (LKR) Emmendingen (LKR) Ortenaukreis (LKR) Rottweil (LKR) Klienten der nzahl A eratungsstelle B ausbesuch H ehörde B Ort onstiger S uskunft A eratung B etreuung/begleitung B Dritter eratung B ildungsangebot B Kontakt ersönlicher P elefonat T ax/mail/brief/sms F Beratungsstellen andere an ermittlung V ruppenangebot G Erziehungskompetenz der örderung F Trennung/Scheidung Partnerschaft, zu eratung B Erziehungshilfen von inleitung/begleitung E Alters des Fragen in eratung B Geld-/Sachleistungen von Beantragung IFD) (nicht Erwerbslose hörgeschädigte für ilfen H Erkrankung Sucht/psychischer bei ilfe H Hil techn. u. Hörschädigung/Kommunik. über eratung B en f Betreuern mit etreuungsanregung/zusammenarbeit B Ange u.rechtl. Sachverhalte komplizierter rklärung E egenh. l Diensten anderen zu otsenfunktion/begleitung L in Selbsthilfeaktivitäten/Vermittlung von nregung A ruppe G Beratungsdienste anderer nleitung A Einrichtung in nterbringung U Reha-Leistungen von ermittlung V persönlichen Notlagen eratung/hilfen bei B finanziellen Notlagen/Schuldnerberatung ilfen bei H Wohnungsangelegenheiten ilfen bei H Gesundheitsfragen in eratung B. Statistik KVJS..-..

23 KVJS Statistik (SKR/LKR) Stadt-/Landkreis Total Schwarzwald-Baar-Kreis (LKR) Tuttlingen (LKR) Konstanz (LKR) Lörrach (LKR) Waldshut (LKR) Reutlingen (LKR) Tübingen (LKR) Zollernalbkreis (LKR) Ulm (SKR) Alb-Donau-Kreis (LKR) Biberach (LKR) Bodenseekreis (LKR) Ravensburg (LKR) Sigmaringen (LKR) Total Klienten der Anzahl e Beratungsstell h Hausbesuc e Behörd t Or Sonstiger t Auskunf g Beratun g Betreuung/Begleitun r Dritte Beratung t Bildungsangebo t Kontak Persönlicher t Telefona S Fax/Mail/Brief/SM n Beratungsstelle andere an Vermittlung t Gruppenangebo z Erziehungskompeten der Förderung g Trennung/Scheidun Partnerschaft, zu Beratung n Erziehungshilfe von Einleitung/Begleitung s Alter des Fragen in Beratung Geld-/Sachleistungen von Beantragung ) IFD (nicht Erwerbslose hörgeschädigte für Hilfen g Erkrankun Sucht/psychischer bei Hilfe l Hi techn. u. Hörschädigung/Kommunik. über eratung B n fe n Betreuer mit Betreuungsanregung/Zusammenarbeit e Ang u.rechtl. Sachverhalte komplizierter rklärung E. legenh n Dienste anderen zu Lotsenfunktion/Begleitung in Selbsthilfeaktivitäten/Vermittlung von nregung A e Grupp e Beratungsdienst anderer Anleitung g Einrichtun in Unterbringung n Reha-Leistunge von Vermittlung n persönlichen Notlage Beratung/Hilfen bei g finanziellen Notlagen/Schuldnerberatun Hilfen bei n Wohnungsangelegenheite bei Hilfen n Gesundheitsfrage in Beratung

24

25 . Beratungsstellen/Sozialdienste für Hörgeschädigte in Baden (Stand /) Stelleninhaber/in Träger Zuständig für die Kreise Corinna Nickel Haus der Evangelischen Kirche Sozialpädagogische Beratungsstelle für Hörgeschädigte Raum. M, a (neben Stadthaus) Mannheim Tel.: - Fax: - SMS: nickel@diakonie-mannheim.de Birgit Hole-Euchner Seelsorge und Beratung für Hörgeschädigte Schröderstr. Heidelberg Tel.: Fax: SuB.heidelberg@t-online.de Thorsten Lessle Diakonisches Werk der Ev. Kirchenbezirke im Landkreis Karlsruhe Sozialberatung für Hörgeschädigte Wörthstraße Bruchsal Tel.: - Fax: - bruchsal@diakonie-laka.de Michaela Norek Diakonisches Werk der Ev. Kirchen- Bezirke im Landkreis Karlsruhe Sozialberatung für Hörgeschädigte Wörthstr. Bruchsal Tel. - Fax - michaela.norek@diakonie-laka.de www. diakonie-laka.de Helga Carey Diakonisches Werk Beratungsstelle für Hörgeschädigte Dr. Konrad-Adenauer-Str. Buchen Tel.: Fax: SMS: gehoerlos@dwnok.de Evangelische Landeskirche in Baden Blumenstr. - Karlsruhe in Kooperation mit dem Diakonischen Werk Mannheim und dem Badischen Wohlfahrts- Verband für Hörgeschädigte e.v. Heidelberg Evangelische Landeskirche in Baden Blumenstr. - Karlsruhe Evangelische Landeskirche in Baden Blumenstr. - Karlsruhe in Kooperation mit dem Diakonischen Werk Landkreis Karlsruhe und dem Badischen Wohlfahrtsverband für Hörgeschädigte e.v. Heidelberg Evangelische Landeskirche in Baden Blumenstr. - Karlsruhe in Kooperation mit dem Diakonischen Werk Landkreis Karlsruhe und dem Landkreis Karlsruhe Evangelische Landeskirche in Baden Blumenstr. - Karlsruhe in Kooperation mit dem Diakonischen Werk Neckar-Odenwald-Kreis Mannheim (SKR) Rhein-Neckar-Kreis (LKR) (nördl. Teil) Heidelberg (SKR) Rhein-Neckar-Kreis (LKR) (südl. Teil) Karlsruhe (SKR) Karlsruhe (LKR) Pforzheim (SKR) Enzkreis (LKR) Karlsruhe (SKR) Karlsruhe (LKR) Neckar-Odenwald-Kreis (LKR)

26 Barbara Veeh Diakonisches Werk Tauberbischofsheim Kontaktstelle für hörgeschädigte Menschen Kirchweg Tauberbischofsheim Tel.: - Fax: - barbara.veeh@diakonie.ekiba.de Thomas Jerg Beratungsstelle für Hörgeschädigte Badischer Wohlfahrtsverband für Hörgeschädigte e. V. Marie-Curie-Str. Freiburg Tel.: - Fax: - SMS: t.jerg@bwh-hd.de Eva-Julia Kurzenberger Badischer Wohlfahrtsverband für Hörgeschädigte e.v. Quinckestr. Heidelberg Tel.: - Fax: - ej.kurzenberger@bwh-hd.de SMS: Wolfgang Hug Sozialdienst für hörgeschädigte Menschen Okenstr. Freiburg Tel.: - Fax: - SMS: wolfgang.hug@stiftung-st-franziskus.de Lisa-Kathrin Keck Sozialdienst für hörgeschädigte Menschen Johanniterstr. Rottweil Tel.: - Fax: - Lisa-kathrin.Keck@stiftung-st-franziskus.de Evangelische Landeskirche in Baden Blumenstr. - Karlsruhe in Kooperation mit dem Diakonischen Werk Tauberbischofsheim Badischer Wohlfahrtsverband für Hörgeschädigte e.v. Quinckestr. Heidelberg Badischer Wohlfahrtsverband für Hörgeschädigte e.v. Quinckestr. Heidelberg Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn Kloster Schramberg Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn Kloster Schramberg Main-Tauber-Kreis (LKR) Freiburg im Breisgau (SKR) Breisgau-Hochschwarzwald (LKR) (Nord) Emmendingen (LKR) Ortenaukreis (LKR) Baden-Baden (SKR) Rastatt (LKR) Calw (LKR) Freiburg im Breisgau (SKR) Breisgau-Hochschwarzwald (LKR) (Süd) Lörrach (LKR) Waldshut (LKR) Schwarzwald-Baar-Kreis (LKR) Konstanz (LKR)

27 . Beratungsstellen/Sozialdienste für Hörgeschädigte in Württemberg (Stand /) Stelleninhaber/in Träger Zuständig für die Kreise Claudia Steidel Diakonisches Werk der Diakonisches Werk Württemberg evangelischen Kirche in Heilbronn (SKR) Beratung für Hörgeschädigte Württemberg e.v. Heilbronn (LKR) Schellengasse + Heilbronner Str. Schwäbisch Hall (LKR) Heilbronn Stuttgart Tel.: - Hohenlohekreis (LKR) Fax: - SMS: claudia.steidel@diakonie-heilbronn.de Roswitha Köble Diakonisches Werk Württemberg Beratung für Hörgeschädigte Heilbronner Str. Stuttgart Tel.: - Fax: -- SMS: koeble.r@diakonie-wuerttemberg.de Stefanie Lunczer Beratungsstelle für Gehörlose und Schwerhörige im Rems-Murr-Kreis Paulinenpflege Winnenden e.v. Linsenhalde Winnenden Tel.: - Fax: -- SMS: stefanie.lunczer@paulinenpflege.de index.htm?beratung-fuer-gehoerlose-remsmurr-kreis.htm Marion Rüdinger Beratungsstelle für Hörgeschädigte der Paulinenpflege Winnenden e.v. Gustav-Werner-Str. Reutlingen Tel. Fax: SMS: marion.ruedinger@paulinenpflege.de beratung-fuer-gehoerlose-reutlingen.htm Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e.v. Heilbronner Str. Stuttgart Paulinenpflege Winnenden e.v. Ringstraße Winnenden In Kooperation mit dem Diakonischen Werk Württemberg Paulinenpflege Winnenden e.v. Ringstraße Winnenden In Kooperation mit dem Diakonischen Werk Württemberg Stuttgart (SKR) Ludwigsburg (LKR) Rems-Murr-Kreis (LKR) Esslingen (LKR) Böblingen (LKR) Tübingen (LKR) Reutlingen (Stadt) Reutlingen (LKR)

28 Beate Müller Die Zieglerschen Beratung für Hörgeschädigte Kapuzinerstr. Ravensburg Tel.: - Fax: - SMS: mueller.beate@zieglersche.de Tim-Hendrik Naeve Vinzenz von Paul ggmbh Beratung für Hörgeschädigte Rektor-Klaus-Str. Schwäbisch Gmünd Tel.: - Fax: - SMS: tim-hendrik.naeve@vinzenz-sd.de Kristina Rosenzweig Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn Sozialdienst für hörgeschädigte Menschen Johanniterstr. Rottweil Tel.: - Fax: - SMS: sozialdienst.rw@stiftung-st-franziskus.de Die Zieglerschen Hör-Sprachzentrum ggmbh Hochgerichtstr. Ravensburg Vinzenz von Paul ggmbh Soziale Dienste und Einrichtungen Hörgeschädigtenzentrum St. Vinzenz Rektor-Klaus-Str. Schwäbisch Gmünd Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn Kloster Schramberg Ravensburg (LKR) Bodenseekreis (LKR) Sigmaringen (LKR) Biberach (LKR) Ostalbkreis (LKR) Heidenheim (LKR) Göppingen (LKR) Alb-Donau-Kreis (LKR) Ulm (SKR) Rottweil, (LKR) Tuttlingen (LKR) Freudenstadt (LKR) Zollernalbkreis (LKR)

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