Schulordnung der Europäischen Schule von Strasbourg Vorschule und Grundschule Schuljahr 2013 / 2014

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1 Schulordnung der Europäischen Schule von Strasbourg Vorschule und Grundschule Schuljahr 2013 / 2014 Diese Schulordnung lehnt sich an die neuen Schulordnungen der Vorschulen und Grundschulen im Departement und an die der europäischen Schulen. SCHULBESUCH Durch die Schulanmeldung hat der Schüler das Recht und gleichzeitig auch die Pflicht, am Unterricht teilzunehmen. Der Schüler muss auch an allen Schulveranstaltungen, die von der Direktorin als verpflichtend angesehen werden, teilnehmen. Die Teilnahme am Unterricht besteht darin, regelmäßig und pünktlich zum Unterricht in der Klasse zu erscheinen und den Stundenplan, der dem Schüler zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt wird, zu respektieren. Die Teilnahme des Schülers im Unterricht ist von entscheidender Bedeutung, weil es dem Lehrer die Möglichkeit gibt, die Weiterentwicklung des Schülers zu sichern und eine genaue und ausführliche Bewertung zu erstellen. Die Eltern verpflichten sich, jedes Fehlen bei der Schulleitung zu melden. In jeder Klasse werden die Fehltage der Schüler in halben Tagen (morgens/nachmittags) in einem Heft ( registre d appel ) notiert. Jede nicht vorher begründete Abwesenheit des Schülers wird den Erziehungsberechtigen umgehend gemeldet und diese müssen innerhalb von 48 Stunden die Gründe der Abwesenheit darlegen. Bei einer ansteckenden Krankheit können die Gründe der Abwesenheit schriftlich von den Eltern begründet Wenn der Schüler wieder in der Lage ist, am Unterricht teilzunehmen, soll er dem Lehrer ein ärztliches Attest offen legen. Betrifft die Grundschule : die Abwesenheiten der Schüler während des Schuljahres werden im dossier scolaire de l élève festgehalten. Nach 11 halben Fehltagen (entspricht einer Schulwoche) übergibt die Direktorin das Dossier dem Inspektor der Akademie, der den Erziehungsberechtigen einen Warnhinweis mitteilt. SCHULZEITEN Der Schulinspektor der Akademie legt mit dem Einverständnis des Conseil d Ecole Européenne die Schulanfangs- und Endzeiten in einem Schuljahr fest. Nach diesen Zeiten müssen sich die Lehrer, Eltern und Schüler richten. In jedem Fall darf die tägliche Unterrichtszeit nicht länger als sechs Stunden andauern. In der Vorschule im ersten und zweiten Jahr der Grundschule ist die wöchentliche Unterrichtszeit auf 25 Stunden und 30 Minuten festgelegt. Im dritten, vierten und fünften Jahr der Grundschule ist die wöchentliche Unterrichtszeit auf 27 Stunden und 15 Minuten festgelegt. Vorschule und Grundschule P1-P2: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8 Uhr 20 bis 11 Uhr 50. Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 13 Uhr 20 bis 15 Uhr 10. Mittwoch von 8 Uhr 20 bis 12 Uhr 30. Grundschule P3-P4-P5: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8 Uhr 20 bis 12 Uhr 30. Montag, Freitag von 14 Uhr bis 15 Uhr 10. Dienstag, Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr. Mittwoch: von 8 Uhr 20 bis 12 Uhr 35. 1

2 SCHULLEBEN Die Direktorin achtet darauf, dass das Zusammenleben in der Schule funktioniert und die notwendige Kommunikation unter den Lehrern stattfindet. Die Organisation und die Zusammensetzung der Klassen von Vorschule und Grundschule legt die Direktorin vor Schulbeginn fest und stellt sie dem Bezirksinspektor und dem Studiendirektor der Schule vor. Auf dem Schulhof und vor dem Eingang der Schule Außerhalb der Unterrichtszeiten ist der Zugang auf den Schulhof verboten, außer in Ausnahme- und vorgesehenen Fällen, welche die Stadt Strasbourg bestimmt. Gefährliche Spiele und Objekte, wie zum Beispiel Taschenmesser und Wurfgegenstände sind untersagt. Die Verwendung von Basket- und Fußbällen ist nur im Sportunterricht in Gegenwart eines Erwachsenen erlaubt. Es ist verboten, unter dem Vordach und bei Regenwetter Ball zu spielen. Es ist verboten, auf das Schultor und auf Fensterbänke zu klettern, einen anderen Schüler auf dem Rücken zu tragen, zu kämpfen, einem Schüler Fußtritte zu geben, jemanden zu stoßen und Schneebälle oder Steine zu werfen. Außerdem sind elektronische Geräte in der Schule nicht erlaubt. Sicherheit: Eltern sollten sowohl die Sicherheits- als auch die Verhaltensregeln um und im Schulgelände respektieren. Im Schulgebäude Die Schüler sollen sich im Schulgebäude beim Wechsel der Klassenräume (in den Klassenraum für Religion oder Zweitesprache) leise, in einer Reihe aufgestellt und ohne zu rennen, bewegen. Dabei sollen sie auf die Sauberkeit der Flure achten und keine Papiere fallen lassen. Die Lehrer erinnern die Schüler an die Hygienerichtlinien (saubere Hände ) und daran, dass es ausdrücklich verboten ist, in den Toiletten zu spielen und absichtlich Wasser laufen zu lassen. Sorgsamer Umgang mit Material Im Fall einer Sachbeschädigung müssen die Eltern den Gegenstand ersetzen. Jeder Schüler soll auf das ihm zur Verfügung gestellte Material und auch auf sein eigenes Lehrmaterial aufpassen. Außerschulische Gegenstände sind nur mit der Genehmigung des Lehrers oder der Direktorin erlaubt. Beziehung zwischen Schülern, Eltern und Lehrern in der Schule Zwischen den einzelnen Klassen soll eine harmonische Beziehung herrschen. Die Schüler, Lehrer und Eltern sollen darauf achten, höflich und respektvoll miteinander umzugehen. Erpressung, Mobbing und Diebstahl werden in der Schule hart bestraft. Verhaltenskodex für die Schüler: 6 Schulregeln : 1. Wir respektieren uns gegenseitig. 2. Wir respektieren unsere Umwelt. 3. Wir gehen leise und langsam durch das Schulhaus. 4. Wir strengen uns bei allen Aktivitäten an. 5. In unserer Schule hören wir auf alle Erwachsenen. 6. Wir achten aufeinander, arbeiten zusammen und spielen harmonisch. 2

3 SCHULAUSFLÜGE / FINANZIELLE VERWALTUNG DES SCHULBUDJETS Die Schulausflüge müssen von der Direktorin der Schule oder vom Inspektor der Akademie genehmigt Der Studiendirektor und der Bezirksinspektor werden ebenfalls darüber in Kenntnis gesetzt. Die Vorschule und die Grundschule sind keine öffentlichen Einrichtungen und daher finanziell nicht unabhängig. Dies bedeutet, dass die Stadt Strasbourg das Schulbudget verwaltet. MITTEILUNG UND VERÖFFENTLICHUNG VON SCHULISCHEN INFORMATIONEN Der Studiendirektor teilt zum Bespiel der Presse Informationen über die Schule mit. Die Eltern müssen dem Studiendirektor eine schriftliche Erlaubnis geben, wenn Bilder von ihren Kindern veröffentlicht werden sollen. Wenn die Schule Informationen auf einer Internetseite veröffentlicht, müssen die vorher mitgeteilten Erklärungen berücksichtigt ELTERNVEREINIGUNG Die Elternvereinigung besteht aus Eltern der verschiedenen Klassen, die als Repräsentanten gewählt worden sind und die moralischen Rechte aller Eltern vertreten. Sie sind Mitglieder im Conseil d Ecole. SCHULISCHE VERSICHERUNGEN Der Schüler benötigt zwei verpflichtende Versicherungen. 1. Haftpflichtversicherung, für alle freiwilligen Aktivitäten, an denen der Schüler teilnehmen möchte. 2. Unfallversicherung, für Aktivitäten, die einen Unfall zur Folge haben könnten. Die Elternvereinigung kann den Eltern zu Beginn des Schuljahres eine Schulversicherung anbieten. Dazu müssen die Eltern dem Elternverein eine Beitrittserklärung vorlegen. FÖRDERUNG UND BESTRAFUNG Fördermaßnahmen Jeder Schüler soll gemäß nach seinen Fähigkeiten gefördert und seine Kompetenzen im schulischen Alltag hervorgehoben Er soll lernen können, Verantwortung zu übernehmen und solidarisch mit sich und anderen Schülern umzugehen. Diese Wertschätzung soll ihn in seinem schulischen Zugehörigkeitsgefühl bestärken und seine Teilnahme am gemeinschaftlichen Schulleben fördern. Bestrafung in der Grundschule Der Lehrer und das Lehrerteam verlangt von jedem Schüler, die schulischen Aufgaben im Rahmen seiner Kompetenzen zu erfüllen. Im Falle einer unzureichenden Arbeit oder bei einem Fehlverhalten müssen die Lehrer angemessene Maßnahmen ergreifen. Jede körperliche Bestrafung ist untersagt. Die tägliche Pause darf einem Schüler, außer wegen Bestrafung oder wegen Beendigung seiner Aufgaben, nicht verwehrt Die Missachtung der Schulordnung und der körperlichen Unversehrtheit der anderen Schüler oder Lehrern kann zu Verweisen führen, die den Erziehungsberechtigen mitgeteilt Es ist erlaubt, einen schwierigen Schüler, der sich selbst und andere in Gefahr bringen könnte- unter Aufsicht- von den anderen Schülern zu isolieren. 3

4 SCHULGELÄNDE: NUTZUNG, SICHERHEIT UND HYGIENE Die Direktorin ist für die Sicherheit der Schüler auf dem Schulgelände während der gesamten Schulzeit verantwortlich. Aus Sicherheitsgründen müssen sich alle Personen, die das Schulgelände betreten, der Schulverwaltung vorstellen. Nach der Schule sind die Klassenräume nicht mehr für die Schüler zugänglich. Sie können daher erst am nächsten Tag vergessene Sachen zurückerhalten. Hunde sind nur mit Genehmigung der Direktorin auf dem Schulgelände erlaubt. Vorbeugung gegen Laüsebefall in der Schule: Die Familien werden gebeten, regelmäßig die Haare ihrer Kinder zu überprüfen. Hygiene: Wir achten darauf, dass sich die Kinder sowohl nach dem Toilettengang als auch vor und nach dem Essen die Hände waschen. Jeder Schüler hat die Möglichkeit sich nach einer Mahlzeit die Zähne zu putzen. Dies gilt aber nur für Schüler, die sich selbstständig um ihre Utensilien kümmern und sich selbstständig die Zähne putzen. BESONDERE BESTIMMUNGEN Es ist nicht erlaubt, auf dem Schulgelände zu rauchen. Die Schulordnung sieht eine Materialliste vor, welche die Verwendung von bestimmten Gegenständen verbietet, wie zum Beispiel Regenschirme, Lutscher, Kaugummi, Getränkedosen Cuttermesser sind auch verboten. Wir empfehlen Wertsachen und Geld zu Hause zu lassen. Für Schüler, die Handys mit in die Schule bringen, ist zu beachten, dass der Gebrauch von Handys im Schulbereich verboten ist. EMPFANG, AUSGANG UND ABGABE DER SCHÜLER Die Direktorin achtet darauf, dass die schulischen Unterrichtszeiten, welche vom Inspektor der Akademie genehmigt wurden, eingehalten Bevor die Schüler von den Lehrern in Empfang genommen werden, unterliegen sie ausdrücklich der Aufsichtspflicht der Eltern. Die Aufsichtspflicht des Lehrers erstreckt sich auf die Zeit vom Empfang der Schüler (10 Minuten vor dem Beginn des Unterrichts) bis zum Ende des Unterrichts. Anschließend werden die Schüler entweder von dem Personal der Betreuung oder außerschulischen Aktivitäten(bei denen sie angemeldet sind) in Empfang genommen oder den Eltern übergeben. Besondere Bestimmungen in der Vorschule In der Vorschule werden die Kinder von ihren Eltern oder anderen Begleitpersonen oder vom Betreuungspersonal in die Klasse des Lehrers gebracht. Ein offener Empfang der Kinder ist bis 8 Uhr 45 erlaubt. Die Kinder werden nach jedem halben Tag (mittags, nachmittags) von ihren Eltern oder anderen Begleitpersonen oder vom Betreuungspersonal in Empfang genommen. AUFSICHT UND SICHERHEIT DER SCHÜLER Die Aufsichtspflicht muss während der gesamten Schulpflicht gewährleistet sein. Die Direktorin überwacht die Organisation der Aufsichtseinteilung, die in der Lehrerkonferenz festgelegt wurde. Die Aufsicht erstreckt sich auf den Empfang, den Ausgang der Schüler und während der Aktivitäten in der Pause. Die Sicherheit der Schüler muss ständig gesichert sein. 4

5 Die ATSEM (Assistenten in der Vorschule) nehmen an der schulischen Gemeinschaft teil. Sie helfen dem Lehrpersonal bei allen Aktivitäten in der Klasse und kümmern sich um die Gewährleistung der Sauberkeit in der Klasse und der ganz kleinen Kinder. Sie stehen unter der Autorität der Direktorin. Außerschulische Teilnehmer, wie zum Beispiel die Eltern der Schüler, benötigen eine Genehmigung der Direktorin, um während der Schulzeit am Schulleben teilzunehmen. Die Zustimmung kann in bestimmten Fällen, wie zum Beispiel in der sportlichen Erziehung: Schwimmunterricht oder bei künstlerischen Aktivitäten vom Inspektor der Akademie erlaubt BEZIEHUNG SCHULE FAMILIE In der ersten Schulwoche findet für die Eltern der Schüler eine Versammlung statt. Die Sprechzeiten der Lehrer werden den Eltern am Schuljahresanfang von der Direktorin mitgeteilt. Ebenso wird der Studiendirektor über diese Sprechzeiten in Kenntnis gesetzt. Jeder Schüler besitzt ein CAHIER DE LIAISON Heft für die Verbindung zwischen Schule und Familie, in dem alle wichtigen Informationen des Lehrers oder der Direktorin mitgeteilt Die Eltern werden regelmäßig über schulische Ergebnisse oder das Verhalten des Schülers informiert. Die Direktorin sendet, sofern sie über die familiären Verhältnisse informiert ist, für getrennt lebende oder geschiedene Eltern jeweils zwei gleiche Dokumente an jedes Elternteil. ERSTE HILFE IN DER SCHULE Organisation der ersten Hilfe in Notfällen Die Schule verfügt über eine Telefonanlage um den Notruf SAMU zu kontaktieren (im Secretariat, Erdgeschoss), zwei Apothekenschränke (im Lehrerzimmer und im Aufenthaltsraum der ATSEM), Erste Hilfekoffer für Ausflüge und ein Bett, in dem sich kranke Kinder ausruhen, wenn sie auf den Arzt oder die Eltern warten. SAMU Notruf: Festnetz: 15 SAMU Notruf: Mobilfunknummer: 112 Alle Vorfalle und Unfälle der Schüler werden in einem Heft (registre de soins) vermerkt und den Eltern mitgeteilt. Nur in Ausnahmefällen, die von der Direktorin genehmigt werden, dürfen Lehrer und ATSEM den Schülern Medikamente verabreichen. Die Schüler dürfen keine Medikamente in der Schultasche aufbewahren. Alle Medikamente müssen im Sekretariat abgegeben Ein krankes Kind soll von den Eltern abgeholt Im Falle eines schlimmen Unfalls leisten die Schulleitung und die Lehrer erste Hilfe und benachrichtigen den Notfalldienst und die Familie. Die Notfallnummer 119 ist in jedem Klassenzimmer und im Schulgebäude vermerkt. Diese Schulordnung der Europäischen Schule in Strasbourg wurde zusammen mit dem Conseil d Ecole bestimmt. In jedem neuen Schuljahr kann die Schulordnung wieder genehmigt oder verändert werden und ist auch bei außerschulischen Veranstaltungen gültig. Strasbourg, Die Direktorin, Julia MARLIER 5

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