Staatlich anerkannten Ergotherapeutin. Staatlich anerkannten Ergotherapeuten
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- Christel Schumacher
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1 Seite 2 Zukunft gestalten! Ausbildung zur/zum Staatlich anerkannten Ergotherapeutin Staatlich anerkannten Ergotherapeuten Ausbildung in Vollzeit Zertifiziert durch/nach: Zertifikat 2000 (Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.v.) Bildungsqualitätsmanagement Berufsfachschule für Ergotherapie Bayreuth - staatlich anerkannt - / WFOT zertifiziert im Schulzentrum Bayreuth Unteres Tor 10, Bayreuth Tel.: / Fax: / sz.bayreuth@ggsd.de Internet: Info-Hotline: 0800 / Info- info@ggsd.de Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband
2 Seite 2 Ausbildungsinformation Ergotherapeutin Ergotherapeut Berufsbild Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken. Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen. Ergotherapie gehört wie Logopädie und Physiotherapie zu den ärztlich verordneten Heilmitteln. Die Maßnahmen der Ergotherapie dienen der Wiederherstellung, Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung oder Kompensation der krankheitsbedingt gestörten motorischen, sensorischen, psychischen und kognitiven Funktionen und Fähigkeiten. Sie bedienen sich komplexer aktivierender und handlungsorientierter Methoden und Verfahren, unter Einsatz von adaptiertem Übungsmaterial, funktionellen, spielerischen, handwerklichen und gestalterischen Techniken sowie lebenspraktischen Übungen. Sie umfassen auch Beratungen zur Schul-, Arbeitsplatz, Wohnraum- und Umfeldanpassung. Ergotherapeutische Arbeitsfelder Die beruflichen Arbeitsfelder für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten sind vielfältig, sie nehmen mit der wachsenden Bedeutung rehabilitativer und präventiver Arbeit ständig zu. Die Arbeitsfelder im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich sind im Wesentlichen: Orthopädische und neurologische Kliniken, Unfallkliniken, Reha-Zentren, psychiatrische Kliniken und Einrichtungen, sozialpsychiatrische Zentren, Kinderkliniken, heilpädagogische Einrichtungen, Sonderschulen, Werkstätten für behinderte Menschen, geriatrische Einrichtungen, Suchtfachkliniken, Sanatorien und Kurkliniken sowie freie Praxen. Stand:
3 Seite 3 Ausbildungsziele Die Berufsfachschule ist gemäß Art. 13 Bay EUG eine Schule, die, ohne eine Berufsausbildung vorauszusetzen, der Vorbereitung auf eine Berufstätigkeit oder der Berufsausbildung dient und die Allgemeinbildung fördert. Die Aufgabe der Berufsfachschule konkretisiert sich in den Zielen, eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten methodischer und sozialer Art verbindet, berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln, die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken, die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln. Das wichtigste Ziel unserer Berufsfachschule für Ergotherapie ist es daher, die Schülerinnen und Schüler beim Entwickeln der grundlegenden Berufskompetenzen zu unterstützen: Sachkompetenz Wahrnehmungskompetenz Sozialkompetenz und Handlungskompetenz Um eine qualifizierte Ausbildung nach neuesten Standards der Ergotherapie zu sichern, ist uns eine Zusammenarbeit mit anderen engagierten Schulen für Ergotherapie und dem Berufsverband für Ergotherapeuten wichtig. Wir sind aktives Mitglied im Verband deutscher Ergotherapieschulen (VDES). Seit 1988 sind wir staatlich anerkannt. Wir sind zertifiziert von WFOT (World Federation of Occupational Therapists) ebenso zertifiziert durch den DVE, Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.v, Zertifikat Dualer Bachelor-Studiengang Health Care Studies Sie haben bei uns als Kooperationsschule der Hamburger-Fern-Hochschule die Möglichkeit, im 2. Ausbildungsjahr ein ausbildungsbegleitendes Studium zu beginnen. Der duale Bachelor- Studiengang Health Care Studies der HFH richtet sich an Auszubildende der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie. Der Studiengang dauert acht Semester und ist ausbildungs- und berufsbegleitend gestaltet. Voraussetzung für die Zulassung zu diesem Studiengang ist das Abitur oder Fachabitur. Ihre Vorteile Doppelter Abschluss (Berufsexamen und Bachelor-Abschluss) EU-weite Anerkennung Kompetenzerweiterung Bessere Karriereaussichten Die Präsenzveranstaltungen und Prüfungen finden im HFH Studienzentrum in Nürnberg statt.
4 Seite 4 Zusätzliche Schwerpunkte unserer Ausbildung Zusätzlich zu den Ausbildungsstandards bieten wir Wahlunterricht zu verschiedenen aktuellen Themen an Der kostenlose Wahlunterricht findet am späten Nachmittag statt. Ausbildungs- und Prüfungsstruktur Die Ausbildung dauert drei Jahre und wird entsprechend nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vom durchgeführt. Das Bestehen dieser Prüfung berechtigt zur Führung des gesetzlich geschützten Titels Ergotherapeutin Ergotherapeut Im ersten Jahr findet der theoretische und fachpraktische Unterricht in der Schule statt. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr wechselt der schulische Unterricht mit der praktischen Ausbildung in Einrichtungen der Ergotherapie in sinnvoller Weise ab. Die praktische Ausbildung ist fachlich angeleitet und wird durch Lehrer der Schule begleitet und regelmäßig supervidiert. Ausbildungsbeginn zum Schuljahresbeginn eines jeden Jahres Ausbildungsumfang Ausbildungsdauer Schulische Ausbildung Praktische Ausbildung in Bereichen der Ergotherapie/ Arbeitstherapie 3 Jahre Stunden Stunden Stunden Stoffverteilungsplan vgl. Anlage
5 Seite 5 Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh Gesellschafter der Gemeinnützigen Gesellschaft ist die DAA-Stiftung Bildung und Beruf. Die Gemeinnützige Gesellschaft ist in Bayern ein großer und erfahrener Bildungsträger und versteht sich als Bildungseinrichtung für Erwachsene. Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste ist zertifiziert nach dem Qualitätsstandard des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung e.v., BQM. Die Gemeinnützige Gesellschaft ist Gesellschafterin der HFH (Hamburger-Fern-Hochschule) und Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband. Wir betreiben staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe, Berufsfachschulen für Ergotherapie, Berufsfachschulen für Sozialpflege, Fachschulen für Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe, Fachakademien für Sozialpädagogik, eine Fachakademie für Heilpädagogik sowie Fort- und Weiterbildungen für Fachkräfte aus sozialen und pflegerischen Berufen. Methodische und didaktische Hinweise Festangestellte Lehrkräfte sowie Dozenten und erfahrene Ergotherapeuten aus der Praxis sichern und entwickeln die Ausbildungsqualität. Gruppenunterricht, Einzelanleitung, praktische Übungen, Ausbildungsreflexion und Supervision sollen den Ausbildungserfolg sicherstellen und eine qualifizierte, anerkannte Grundlage für eine berufliche Zukunft bilden. Bewerbung zur Ausbildung Bewerbungen richten Sie bitte schriftlich an Berufsfachschule für Ergotherapie Bayreuth Unteres Tor Bayreuth Bewerbungsfrist Ab 01. September jeden Jahres für den jeweils nächsten Ausbildungsbeginn. Zugangsvoraussetzungen Gesundheitliche und persönliche Eignung mittlerer Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss mit mindestens zweijähriger abgeschlossener Berufsausbildung möglichst praktische Vorerfahrung (z.b. einschlägige Berufstätigkeit, Vorpraktikum, freiwilliges soziales Jahr, Zivildienst) Beachten Sie bitte, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen bearbeitet werden.
6 Seite 6 Bewerbungsunterlagen Bewerbungsschreiben Lebenslauf Passbild (2 x) Geburtsurkunde und ggfs. Heiratsurkunde Nachweise über schulische und berufliche Ausbildung eventuelle Praktikumsnachweise amtliches Führungszeugnis ärztliches Eignungszeugnis Das ärztliche Eignungszeugnis und das amtliche Führungszeugnis dürfen bei Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate sein. Förderung 1) Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen kann Beihilfe nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragt werden. Quellen und gesetzliche Grundlagen jeweils in der gültigen Fassung: Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Ergotherapeutinnen u. Ergotherapeuten (ErgThAPrV) Schulordnung für die Berufsfachschule für Ergotherapie Arbeitsförderungsgesetz SGB III Lehrplan des Staatsinstituts für Schulpädagogik und Bildungsforschung, München, des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst Deutscher Verband der Ergotherapeuten (DVE) Wolfgang Bertelmann Schulleiter
7 Seite 7 S t o f f p l a n ü b e r s i c h t ( i n A u s z ü g e n ) Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde Berufskunde und Ethik, Geschichte des Berufs Das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland und internationale Zusammenarbeit im Gesundheitswesen einschließlich der Gesundheitsprogramme internationaler Organisationen wie insbesondere Weltgesundheitsorganisation und Europarat Aktuelle berufs- und gesundheitspolitische Fragen Ergotherapeutengesetz; gesetzliche Regelungen für die sonstigen Berufe des Gesundheitswesens und ihre Abgrenzung zueinander Einführung in das Arbeits- und Arbeitsschutzrecht Einführung in das Sozial- und Rehabilitationsrecht Fachsprache, Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten Einführung in die fachbezogene Terminologie Berichten und Beschreiben Beurteilen und Charakterisieren Referieren und Argumentieren Einführung in die Statistik und fachbezogene Anwendung Fachenglisch Benutzung und Auswertung von deutscher und fremdsprachiger Fachliteratur Erarbeiten einer schriftlichen Abhandlung auf der Grundlage einer Problemuntersuchung Medizinische Grundlagen Grundlagen der Gesundheitslehre und Hygiene Gesundheit und ihre Einflussfaktoren Gesundheit und Lebensalter Maßnahmen zur Gesundheitsförderung Allgemeine Hygiene, Individualhygiene und Umweltschutz u. a. Biologie, beschreibende und funktionelle Anatomie, Physiologie Allgemeine Krankheitslehre Gesundheit, Krankheit, Krankheitsursachen, Krankheitszeichen, Krankheitsverlauf u. a. Spezielle Krankheitslehre einschließlich diagnostischer, therapeutischer, präventiver und rehabilitativer Maßnahmen sowie psychosozialer Aspekte Orthopädie Rheumatologie Innere Medizin und Geriatrie Chirurgie / Traumatologie Onkologie Neurologie einschließlich der neuropsychologischen Störungen Psychosomatik Psychiatrie / Gerontopsychiatrie Kinder- und Jugendpsychiatrie einschließlich der Grundlagen der Normalentwicklung Pädiatrie und Neuropädiatrie einschließlich der intrauterinen und der statomotorischen Entwicklungen Arzneimittellehre
8 Seite 8 Grundlagen der Arbeitsmedizin Arbeitsphysiologie Ergonomie Arbeitsplatzbedingungen Arbeitsplatzanalyse Gewerbehygiene Berufsbelastungen und Berufserkrankungen Erste Hilfe Sozialwissenschaftliche Grundlagen Psychologie und Pädagogik Grundbegriffe und Grundfragen der Pädagogik Pädagogische Aspekte der therapeutischen Arbeit Grundbegriffe und Grundfragen der Psychologie Allgemeine Entwicklungspsychologie Motivationen und Emotionen Sozialpsychologie und Persönlichkeitspsychologie Interaktion in Gruppen Grundbegriffe der Psychotherapie Pädagogische Konsequenzen und Bedeutung für die Ergotherapie Arbeits- und Betriebspsychologie; Organisationspsychologie; berufliche Sozialisation aus soziologischer und psychologischer Sicht Behindertenpädagogik Medizinsoziologie und Gerontologie Medizinsoziologie Naturwissenschaftliches und sozialwissenschaftliches Krankheitsverständnis Institutionssoziologie und Rollensoziologie Gesellschaftliche Bewertung von chronischer Krankheit und Behinderung Verarbeitung und Bewältigung von Krankheit und Behinderung Gerontologie Veränderung der Rollen-, Selbst- und Fremdbilder im Alter Ergotherapeutische Mittel Handwerkliche und gestalterische Techniken mit verschiedenen Materialien Material- und Werkzeugkunde Arbeitstechniken Konstruktiv strukturierende Elemente Gestalterisch strukturierende Elemente Arbeitsprozesse Einfache und komplexe Aufgabenstellungen Einzelarbeit und Gruppenarbeit Arbeiten nach Anleitung und freies Planen Selbständige Erarbeitung einer Technik Manuelle und maschinelle Arbeit Arbeitsorganisation einschließlich Planung, Vorbereitung, Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie Therapeutische Anwendung der Techniken und Patientenanleitung, Kriterien für die Therapierelevanz einer handwerklichen Technik Spiele, Hilfsmittel, Schienen und technische Medien Spiele im therapeutischen Einsatz Selbsterarbeitete und adaptierte Spiele Rollstühle, Hilfsmittel und Schienen Grundkenntnisse über Hilfsmittel und Rollstühle Selbsterfahrung mit Hilfsmitteln und Rollstühlen Herstellung und Adaption von Hilfsmitteln
9 Seite 9 Schienenkunde Schienenherstellung, Veränderung standardisierter Schienen Technische Medien und ihr Einsatz Audiovisuelle Medien und ihre therapeutische Bedeutung Grundlagen der Computertechnik EDV und ergotherapeutische Dokumentation Ergotherapeutisch relevante Software und ihre Anwendung Adaption von elektronischen Hilfen für die Arbeit am Computer und ihre therapeutische Anwendung Ergotherapeutische Verfahren Grundlagen der Ergotherapie Bedeutung medizinischer und sozialwissenschaftlicher Grundlagen für die Ergotherapie Konzeptionelle Modelle der Ergotherapie Selbstwahrnehmung Lernen über Handeln, handlungstheoretische Ansätze Vermittlung und Anleitung Grundlagen therapeutischer Arbeit mit Gruppen Einführung in die klientenzentrierte Gesprächsführung Therapeutisches Handeln Therapeutische Rolle und Persönlichkeit Unterstützung, Beratung und Einbeziehung von Angehörigen in die Therapie Grundlagen der Qualitätssicherung; Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität Schlüsselqualifikationen für die Teamarbeit Motorisch funktionelle Behandlungsverfahren Theoretische Grundlagen Funktionelle Bewegungslehre Körperliche Beeinträchtigung und deren psychische Ursachen und Folgen Befunderhebung, Diagnostik und Dokumentation Standardisierte Testverfahren, beobachtende Verfahren Methoden und Durchführungsmodalitäten Behand- Neurophysiologische lungsverfahren Theoretische Grundlagen der sensomotorischen Entwicklung und sensorische Integration Verständnis der Wahrnehmungsprozesse Neurophysiologische Behandlungskonzepte im Überblick Befunderhebung, Diagnostik und Dokumentation Standardisierte Testverfahren und klinische Beobachtung Methoden und Durchführungsmodalitäten Grundlagen verschiedener Behandlungskonzepte, wie nach Bobath, Affolter, Ayres, Perfetti Behand- Neuropsychologische lungsverfahren Theoretische Grundlagen Neuropsychologische Funktionen und Störbilder Befunderhebung, Diagnostik und Dokumentation Standardisierte Testverfahren, beobachtende Verfahren, computergesteuerte Messverfahren Ergotherapeutische Funktionsanalysen und Testverfahren Behandlungs- Psychosoziale verfahren Theoretische Grundlagen Individualgenetisch deutende Verfahren Kommunikativ spiegelnde Verfahren Lerntheoretisch trainierende Verfahren Theorie zur Gruppendynamik Multidimensionale Krankheits- und Theoriekonzepte von Psychosen Befunderhebung, Diagnostik und Dokumentation Methoden und Durchführungsmodalitäten
10 Seite 10 Arbeitstherapeutische Verfahren Theoretische Grundlagen Relevante Ansätze, insbesondere aus der Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie, Arbeitssoziologie, Verhaltenstherapie und Handlungstheorie Ergonomie; Arbeitsplatzgestaltung Analyse realer Arbeitsbedingungen für den Einsatz von Behinderten Arbeitstherapie als Element der medizinischen, psychosozialen und beruflichen Rehabilitation Befunderhebung, Diagnostik und Dokumentation Anforderungs- und Leistungsprofile Test- und Analyseverfahren Differenzierte Arbeitstherapieangebote in den verschiedenen medizinischen Bereichen, praktische Umsetzung und Gestaltung Adaptierende Verfahren in der Ergotherapie Theoretische Grundlagen Bedeutung von Selbständigkeit und Lebensqualität Analyse und Anforderungen im Alltag Kriterien zu Funktionstraining und Kompensationstechniken Hilfsmittel- und Rollstuhlversorgung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen, der Kostenregulierung und des Verordnungsweges Prävention und Rehabilitation Theoretische Grundlagen der Prävention und praktische Anwendung Einsatz ergotherapeutischer Verfahren und Prävention; praktische Anwendung Theoretische Grundlagen der Rehabilitation Praktische Ausbildung für Ergotherapeuten Praktische Ausbildung im 1. psychosozialen (psychiatrischen / psychosomatischen) Bereich 2. motorisch-funktionellen, neurophysiologischen oder neuropsychologischen Bereich 3. arbeitstherapeutischen Bereich 4. zur Verteilung auf die Bereiche 1-3 Dabei soll sich jeweils ein praktischer Einsatz auf die ergotherapeutische Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen, mit Erwachsenen und mit älteren Menschen erstrecken
11 Seite 11 Kosten der Ausbildung Ausbildungsgebühren 270,- (35 x) Anmeldegebühr 150,- Diese wird im November mit der fälligen Rate Schulgeld rückvergütet Für Materialkosten, Bücher und Skripten fallen keine weiteren Gebühren an. Prüfungsgebühren 200,- (fällig im 34. Monat) (Der Schulgeldersatz wurde bereits berücksichtigt.) Die Gesamtkosten sind in 35 monatlichen Teilbeträgen fällig. Abweichungen davon können mit einem individuellen Zahlungsplan vereinbart werden. Die Kosten können zum nächsten Ausbildungsbeginn geringfügig steigen. Rechtsträger: Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh Roritzerstraße Nürnberg Tel / Fax / info@ggsd.de Internet:
12 Seite 12 Teilnehmerexemplar Teilnahmebedingungen 1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach 86 SGB III beantragt wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung. 2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr von 1,50 je Mahnung erhoben werden. 3. Es gelten folgende Kündigungsfristen: Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden. Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen - kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Das Vertragsverhältnis endet a) durch schriftliche Kündigung innerhalb der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende; b) nach der Probezeit durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Schuljahresende; c) für Schüler/innen, die nach dem SGB III gefördert werden, durch Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der ersten drei und jeweils zum Ende der nächsten drei Monate ohne Angabe von Gründen; d) durch schriftliche Aufhebung des Schulvertrages im gegenseitigen Einvernehmen; e) durch Auflösung des Ausbildungsvertrages mit dem Träger der praktischen Ausbildung, sofern nicht gleichzeitig ein neuer Ausbildungsvertrag geschlossen wird. f) Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum Zweck der Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen. Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur Kündigung. 4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt. 5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten. Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt. Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden. 6. Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu behandeln. 7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet. 8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt. 9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 10. Gerichtsstand ist Nürnberg. Diese Teilnahmebedingungen werden von mir anerkannt. Stand:
13 Seite 13 zurück an: Berufsfachschule für Ergotherapie Bayreuth - staatlich anerkannt - im Schulzentrum Bayreuth Unteres Tor Bayreuth Aufnahmeantrag für die Ausbildung zur/zum E r g o t h e r a p e u t i n / E r g o t h e r a p e u t Ausbildungsort: Ausbildungsbeginn: Bayreuth September Name:... Vorname:... geb. am:... in... Anschrift: Straße:... PLZ / Ort:... Telefon:... Die im Informationsblatt genannten Ausbildungsinhalte, Ausbildungsbedingungen, gesetzlichen Grundlagen und Kosten werden hiermit anerkannt. Die schriftliche Bestätigung der Teilnahmebedingungen liegt bei (s. Rückseite) Ort, Datum Unterschrift der/des Bewerberin/Bewerbers Ort, Datum Bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigen Stand:
14 Seite 14 Zusatzexemplar für Schule Teilnahmebedingungen 1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach 86 SGB III beantragt wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung. 2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr von 1,50 je Mahnung erhoben werden. 3. Es gelten folgende Kündigungsfristen: Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden. Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen - kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Das Vertragsverhältnis endet a) durch schriftliche Kündigung innerhalb der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende; b) nach der Probezeit durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Schuljahresende; c) für Schüler/innen, die nach dem SGB III gefördert werden, durch Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der ersten drei und jeweils zum Ende der nächsten drei Monate ohne Angabe von Gründen; d) durch schriftliche Aufhebung des Schulvertrages im gegenseitigen Einvernehmen; e) durch Auflösung des Ausbildungsvertrages mit dem Träger der praktischen Ausbildung, sofern nicht gleichzeitig ein neuer Ausbildungsvertrag geschlossen wird. f) Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum Zweck der Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen. Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur Kündigung. 4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt. 5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten. Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt. Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden. 6. Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu behandeln. 7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet. 8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt. 9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 10. Gerichtsstand ist Nürnberg. 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