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1 Info-Mappe IGEL System & Network GbR

2 WIR SUCHEN SIE! Werden Sie jetzt Partner der IGEL Jugend- und Familienhilfe Herzlich Willkommen 2 S e i t e

3 Warum sollte ich Franchise-Partner der IGEL Jugend- und Familienhilfe werden?!erfolg durch Zusammenarbeit! Profitieren Sie von den umfangreichen Erfahrungen und Erfolgen der IGEL Jugend- und Familienhilfe Nutzen Sie die bewährten Konzepte der pädagogischen Arbeit von IGEL Bedienen Sie sich der Unterstützung erfahrener Systempartner Deutlich geringeres Risiko für Sie als selbständiger Partner, durch ein bereits erprobtes Geschäftskonzept Profitieren Sie von dem umfangreichen sozialen und integrativen Netzwerk der IGEL Jugend- und Familienhilfe in Rheinland-Pfalz, Nordrhein Westfalen und weiteren Bundesländern. 3 S e i t e

4 Was ist das Besondere an uns? Die IGEL Jugend- und Familienhilfe ist Vorreiter des Partnerschaftssystems im sozialen Bereich Die besondere pädagogische Ausrichtung auf eine situativ-konfrontative Pädagogik ist einzigartig im Wirkungsbereich der IGEL Jugend- und Familienhilfe Alle unsere Mitarbeiter sprechen die Sprache unserer Kunden und praktizieren ausschließlich Hilfe zur Selbsthilfe Die umfassende Qualifizierung unserer Mitarbeiter garantiert eine qualitativ hochwertige Arbeitsweise und den Erfolg des Unternehmens 4 S e i t e

5 Historie der IGEL Jugend- und Familienhilfe Die IGEL Jugend- und Familienhilfe wurde im Jahr 2008 mit dem Ziel moderne Sozialarbeit auf der Grundlage des SGB VIII zu leisten, gegründet. Durch die Verbindung der systemischen mit der konfrontativen Arbeit konnten sehr schnell große Erfolge erzielt werden. Die ständige Weiterentwicklung der angewandten Pädagogik tat ihr Übriges dazu. Die IGEL Jugend- und Familienhilfe mit dem derzeitigen Hauptsitz in Andernach arbeitet sehr erfolgreich mit den Jugendämtern der Städte Andernach, Neuwied und Mayen, sowie der Kreise Neuwied, Mayen- Koblenz, Rhein-Lahn, Rhein-Hunsrück sowie Rhein-Sieg Kreis zusammen. Neben den ambulanten Diensten nach 27ff. SGB VIII betreibt die IGEL Jugend- und Familienhilfe auch einen teilstationären nach 32 und einen vollstationären Bereich nach 34 des SGB VIII. Durch die enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Hochschulen, insbesondere der FH Koblenz, gelingt es der IGEL Jugend- und Familienhilfe ihre pädagogische Ausrichtung immer am Puls der Zeit zu gestalten. So wurde z.b. im Sommer 2012 die lösungsorientierte Diagnostik (LOD) im gesamten Unternehmen eingeführt. Dieser Umstand verschafft dem Träger einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern auf dem sozialen Sektor. Zudem wurden und werden alle pädagogischen Mitarbeiter in einer eigens geschaffenen systemischen Fortbildung, in Zusammenarbeit mit Herr Prof. Dr. Lindemann (FH Koblenz), Herr Prof. Dr. Wibbelink sowie Herrn Prof. Dr. Hesselink aus den Niederlanden weitergebildet. Weiter werden alle Mitarbeiter in PART (Professional Assault Response Training professioneller Umgang mit Gewaltsituationen) weitergebildet. 5 S e i t e

6 Das Leistungsangebot der IGEL Jugend- und Familienhilfe Leistungen im öffentlichen Sektor Ambulante Dienste: Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) Die Absicht der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist es, eine ganzheitliche, alltags- und lebensweltorientierte Unterstützung für die Familie zur Verfügung zu stellen. Durch eine ressourcenorientierte Betreuung und Begleitung der Familie sollen die Fähigkeiten zur Problemlösung und Alltagsbewältigung gestärkt bzw. wieder gewonnen werden. Erziehungsbeistandschaft (EB) Der Auftrag der Erziehungsbeistandschaft besteht in der Klärung und Bearbeitung konflikthafter Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen sowie in der Unterstützung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Familien. Dabei wird die Aufrechterhaltung des gewohnten und vertrauten Lebensumfeldes von Kindern und Jugendlichen in ihren Familien angestrebt. Sozialpädagogisches ambulantes Clearing Das sozialpädagogische ambulante Clearing bietet konkrete Hilfen zur Klärung einer schwierig gewordenen Familiensituation und zur gemeinsamen Entwicklung von Hilfsangeboten und weiteren Perspektiven an. Die Hilfe für die Familie erfolgt vor Ort, direkt im familiären Umfeld und unter den Bedingungen des familiären Alltags. Das ambulante Clearing kann bei entsprechender Indikation mit einem teilstationären oder stationären Clearing verknüpft werden. Die Clearingphase ist zeitlich auf eine Dauer von ca. sechs bis 12 Wochen begrenzt. 6 S e i t e

7 NeuStart - Krisenintervention Diese Form der Hilfe ist ein intensives Angebot der Jugendhilfe zur Vermeidung einer Inobhutnahme. Die Besonderheit von NeuStart- Krisenintervention liegt darin, dass die Arbeit unmittelbar in dem Haushalt der Familie stattfindet. Es ist eine handlungsorientierte, in den Alltag eingebundene Hilfe zu Klärung der Ressourcen, Stärken, Probleme, Belastungen, Kapazitäten und Kompetenzen der Familie. Um die Familien in Krisensituationen abzusichern, richten wir für alle Familienmitglieder eine dauerhafte Erreichbarkeit ein. Der intensive Prozess mit der Familie umfasst genau zwei Wochen. Ziel dieser ambulanten Intensiv Maßnahme ist es, eine Fremdunterbringung bzw. Inobhutnahme der Kinder/ Jugendlichen zu verhindern, bzw. durch ein Clearing (Lösungsorientierte Diagnostik) Hintergründe für eine effektive Lösung zu liefern. Betreuungsweisungen Wir übernehmen die Funktion des Betreuungshelfers für straffällige junge Menschen. Ziel ist es, den jungen Menschen Unterstützung in allen lebenspraktischen Bereichen zu bieten, um sie zu einem straffreien, selbstständigen Leben zu befähigen. Begleiteter Umgang Der Begleitete Umgang stellt einen fachlichen Rahmen für Eltern-Kind-Kontakte bereit, die sonst nicht zustande kommen und -im Interesse des Kindes- ohne fachliche Begleitung vielleicht auch nicht sollen. Das Angebot des Begleiteten Umgangs soll Kindern Stärke, Schutz und Hilfe bei der Wahrnehmung eines Rechts auf Umgang mit einem Elternteil, den Großeltern und Geschwistern oder einer anderen wichtigen Vertrauensperson geben sowie bei der Verarbeitung seelischer Traumata zu helfen. Zielsetzung des Begleiteten Umgangs ist es, die Eltern zu einer selbstständigen und eigenverantwortlichen Gestaltung der Besuchskontakte zu ihren Kindern hinzuführen und zu unterstützen. 7 S e i t e

8 Soziale Gruppenarbeit Die Teilnahme soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Je nach individueller Bedṳrfnislage werden geschlechtsspezifische Angebote vorgehalten. Die Gruppe besteht in der Regel aus acht bis 10 Kindern/Jugendlichen zwischen 12 und 16 Jahren beiderlei Geschlechts. Die soziale Gruppenarbeit findet derzeit zweimal wöchentlich von bis Uhr in unseren Räumlichkeiten statt. Die Teilnehmer werden von einem Fahrdienst zu Hause abgeholt und nach Beendigung wieder dorthin zurückgefahren. Intensive Soziale Gruppenarbeit In einer intensiveren Form bieten wir die Intensive Soziale Gruppenarbeit an vier Nachmittagen in der Woche an. Diese Hilfeleistung ist insbesondere für Kinder gedacht, die im schulischen und häuslichen Bereich Schwierigkeiten aufweisen. Die tägliche Hausaufgabenhilfe ist deshalb ein fester Bestandteil der intensiveren sozialen Gruppenarbeit. Die Gruppe besteht in der Regel aus sechs bis acht Kindern/Jugendlichen ab einem Alter von 13 Jahren. Die intensivere Form der sozialen Gruppenarbeit findet an vier Nachmittagen (montags bis donnerstags)von ca bis Uhr statt. 8 S e i t e

9 Stationäre Dienste: Wohngruppe IGEL-Haus / Wohngruppe Villa-Maria Die Wohngruppen sind für Kinder/Jugendliche (beiderlei Geschlechts) im Alter ab acht Jahren konzipiert. Neu aufgenommen werden Kinder/Jugendliche bis zu einem Alter von maximal 17 Jahren. Die Wohngruppen eignen sich besonders für Kinder im Grundschulalter aber auch für Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können oder wollen, für die aber eine Unterbringung in einer Pflegefamilie aus verschiedenen Gründen nicht in Betracht kommt. Die Kinder und Jugendlichen können bis zur Rückführung in die Familie bzw. dem Ende ihrer Ausbildung oder bis eine andere Form der Betreuung mit den am Hilfeprozess beteiligten Personen gefunden wurde, bei uns bleiben. Die Zielsetzung ist es, durch strukturiertes und zielorientiertes Handeln dem einzelnen Kind/Jugendlichen entsprechend seiner Ressourcen und individuellen Problematik Unterstützung und Hilfe in seiner ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung zu gewähren. Grundlage ist die Annahme des Kindes/Jugendlichen, so wie es sich darstellt, mit all seinen Ressourcen und Schwierigkeiten. Intensivwohngruppe Ellern Die Intensivwohngruppe Ellern bietet Platz für sechs Bewohner (beiderlei Geschlechts) ab 12 Jahren. Neu aufgenommen werden Kinder / Jugendliche bis zu einem Alter von maximal 17 Jahren. Die Intensivwohngruppe Ellern ist geeignet für Kinder und Jugendliche, die vorübergehend oder längerfristig aufgrund komplexer Verhaltensstörungen einer außerfamiliären stationären Betreuung bedürfen. Im Einzelnen ist die Maßnahme daher geeignet, wenn: komplexe Verhaltensstörungen vorliegen, die Entwicklung der Kinder / Jugendlichen im Herkunftsmilieu nicht sichergestellt ist, die Problembelastung im Herkunftsmilieu hoch ist, wenn die Entwicklungsstörungen der Kinder / Jugendlichen vielfältig und gravierend sind. Die Zielsetzung der Intensivwohngruppe Ellern ist es, junge Menschen mit komplexen Verhaltensstörungen in ihrer Entwicklung zu fördern und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft durch eine schrittweise Verselbständigung und Übernahem von Eigenverantwortung zu ermöglichen. 9 S e i t e

10 Leistungen im privaten Sektor Einzelberatung: Erziehungsberatung Eltern wollen in der Erziehung ihrer Kinder nichts falsch machen und nur das Beste für sie. Dies gestaltet sich im Alltag jedoch schwerer als gedacht. Unerwartete Krisen, Probleme in der Schule, psychische und körperliche Belastungen erschweren das Familienleben und somit auch die Erziehung der Kinder. Oft kann eine qualifizierte Fachkraft die Betroffenen durch unterstützende Beratung dazu befähigen, die Situation aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten und selbständig zu lösen. Ziel der Erziehungsberatung ist es somit, Unterstützung bei der Lösung von Erziehungsfragen zu geben und bei der Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten beratend zur Seite zu stehen. Beratung und Begleitung in besonderen Lebenslagen Menschen geraten hin und wieder in Situationen, die sie an die Grenzen ihrer psychischen und körperlichen Belastbarkeit führen, in denen sie auf Unterstützung angewiesen sind. Hierbei kann es sich z.b. um eine Suchtproblematik, eine chronische Erkrankung, psychische Belastungen, Folgeschäden eines Unfalls oder den Verlust eines geliebten Menschen handeln. Die Fachkräfte der IGEL Jugend- und Familienhilfe stehen Betroffenen beratend zur Seite. Gemeinsam erarbeiten wir individuelle Lösungswege und unterstützen begleitend bei der Umsetzung dieser Lösungen. Zudem findet auf Wunsch eine Vermittlung in eine weiterführende Hilfe statt, mit dem Ziel die Lebenssituation zu verbessern und zu stabilisieren. 10 S e i t e

11 Paarberatung: Ehe- und Paarberatung Die Ehe- und Paarberatung richtet sich an Menschen, die in ihrer Beziehung nicht mehr zufrieden sind, sich in einer partnerschaftlichen Krise befinden und an der Weiterführung der Beziehung arbeiten möchten. Unzufriedenheit in der Beziehung kann unter anderem entstehen, weil man das Gefühl hat, sich nichts mehr zu sagen zu haben, man sich missverstanden fühlt, das Paar sich ständig streitet, die Kinder möglicherweise einen zu großen Stellenwert in der Paarbeziehung einnehmen oder einer der Partner den anderen möglicherweise betrogen hat. Im Rahmen der Ehe- und Paarberatung wird das Paar in regelmäßig stattfindenden Terminen von einer ausgebildeten Fachkraft bei der Lösungsfindung der partnerschaftlichen Krise unterstützt, so dass das Paar wieder näher zusammenwachsen kann und lernt, mit ihren Problemen umzugehen. Wichtig dabei ist, Gefühle, Wünsche und Vorstellungen beider Partner mit einzubeziehen. Trennungs- und Scheidungsberatung Hat sich das Paar zu einer Trennung entschieden, kann eine Trennungs- und Scheidungsberatung sehr hilfreich sein, besonders wenn das Paar gemeinsame Kinder hat. Wichtige Themen sind hier insbesondere: wie die Eltern trotz Trennung gemeinsam Eltern bleiben können die elterliche Sorge und der Umgang die Klärung der Wohnsituation die Klärung der finanziellen Situation. Die Beratung findet dabei immer zum Wohl des Kindes statt, welches auch bei einer Trennung der Eltern ein Recht auf einen unbeschwerten Kontakt mit den Eltern und anderen engen Bezugspersonen hat. Bei der Trennungs- und Scheidungsberatung handelt es sich um ein außergerichtliches Verfahren, welches für die Beteiligten freiwillig ist. 11 S e i t e

12 Familienberatung: Erziehungscoaching Der Auftrag des Erziehungscoachings besteht in der Klärung und Bearbeitung schwieriger Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen sowie in der Unterstützung und Stärkung der Erziehung in der Familie. Schwierige Lebenssituationen der Kinder und Jugendlichen sind unter anderem: familiäre Probleme und/oder Probleme mit den Eltern Schwierigkeiten bei der Bewältigung des Alltags Schulverweigerung Kriminalität Drogen- und Suchtprobleme starker Rückzug aus dem sozialen Umfeld. Im Rahmen des Erziehungscoachings steht der Familie eine sozialpädagogisch ausgebildete Fachkraft zur Seite, die das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Problemen unterstützt. Dabei werden das gesamte Umfeld des Kindes und des Jugendlichen sowie die Familie mit einbezogen. Familiencoaching Das Angebot des Familiencoachings richtet sich an Familien und/oder Alleinerziehende in schwierigen Lebenssituationen, wie z.b.: Arbeitslosigkeit, gepaart mit finanziellen Nöten Verhaltensauffälligkeiten der Kinder Erziehungsprobleme psychische Belastungen, die von der Familie alleine nicht mehr bewältigt werden können. 12 S e i t e

13 Der Auftrag der sozialpädagogisch ausgebildeten Fachkraft besteht dabei in der Begleitung und Unterstützung der Familie in der Erziehung, in der Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, in der Lösung von Problemen und Krisen sowie in der Unterstützung der Familie im Kontakt mit Ämtern. Das Coaching findet im häuslichen Umfeld der Familie statt. Es wird somit die ganze Familie als solches und nicht nur die einzelnen Familienmitglieder in die Unterstützung mit einbezogen. Eltern-Kind-Annäherung nach Trennung Auch nach einer Trennung/Scheidung haben Eltern und Kinder ein Recht auf einen positiven Kontakt miteinander. Dies gestaltet sich jedoch besonders schwierig, wenn sich die Eltern im Streit getrennt haben und die Konflikte der Eltern so groß sind, dass dem Kind und dem Elternteil der Kontakt untereinander erschwert oder gar verwehrt wird. Durch die Zusammenarbeit mit unseren Fachkräften erhalten Eltern die Möglichkeit, wieder eine enge Bindung zu ihrem Kind zu bekommen, wenn z.b. über einen längeren Zeitraum kein Kontakt bestand oder es während der Kontakte zu Spannungen und Auseinandersetzungen kam. Außerdem bietet sich hier unter anderem die Möglichkeit, das Kind an den anderen zu übergeben, ohne dass die Eltern sich begegnen. Diese Art der Hilfe ist nicht auf Dauer angelegt, sondern soll die Eltern Schritt für Schritt zu einer in einer im Interesse des Kindes liegenden, selbstständigen Umgangsregelung führen und sie auf diesem Weg unterstützen. 13 S e i t e

14 Finanzielle Anforderungen Nach erster Anfrage des potentiellen Partners wird die Systemzentrale aktiv. Sie reserviert dem potentiellen Partner ein sog. Reservierungsgebiet. Während der Laufzeit der Reservierungsvereinbarung, welche zwischen Anwärter und Systemzentrale geschlossen wird, wird das Gebiet nicht anderweitig an einen anderen Partner vergeben. Die Systemzentrale unterstützt den Anwärter weiterhin dadurch, dass er mit dem im Reservierungsgebiet zuständigen (Kreis-)Jugendämtern unter Einbeziehung des Anwärters ein Erstgespräch führt, indem das Geschäftskonzept vorgestellt und über eine mögliche Zusammenarbeit verhandelt wird. Als Gegenleistung für die Reservierung zahlt der Anwärter an die Zentrale eine sog. Reservierungsgebühr. Die Reservierungsgebühr wird bei Zustandekommen eines Partnervertrages an die sog. Eintrittsgebühr angerechnet. Um den Schritt vom Anwärter zum Partner gehen zu können, ist der IGEL Zentrale im weiteren Verlauf ein Eigenkapital nachzuweisen. Zu Beachten ist dabei jedoch, dass der Partner erst teil- bzw. vollstationäre Hilfen einrichten kann, sobald er die ambulanten Hilfen erfolgreich implementieren konnte. 14 S e i t e

15 Fachliche Anforderungen Wer Systempartner werden möchte, muss ein Studium der Sozialen Arbeit (oder gleichwertiges Studium) sowie eine mindestens dreijährige Berufserfahrung nachweisen können. Die staatlich anerkannte Erzieherausbildung ist nicht ausreichend. Wünschenswert, jedoch kein Muss, sind weitere Zusatzqualifikationen. Zudem dürfen keinerlei Einträge im polizeilichen Führungszeugnis vorhanden sein. Um sicherstellen zu können, dass der potentielle Partner die Anforderungen erfüllt, ist dieser dazu angehalten, der Systemzentrale vor Beginn der Reservierungsvereinbarung eine komplette Bewerbungsmappe mit folgendem Inhalt einzureichen: Lebenslauf Arbeitszeugnisse Zusatzqualifikationen erweitertes Führungszeugnis Kopie des Personalausweises Benennung von Leumund bzw. Nachweis von Referenzen Nachweis über wirtschaftlich gesunde Verhältnisse 15 S e i t e

16 Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen! Wir helfen Ihnen bei Aufgaben, wie: Personalauswahl Unternehmensführung Vertragswesen Software Entgeltvereinbarungen mit den Kostenträgern Werbung & Marketing Gestaltung und Ausstattung der Räumlichkeiten etc. Qualität hat für uns höchste Priorität! Die IGEL Jugend- und Familienhilfe ist zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung (AZAV)- zugelassen durch die CERT IT (einer von der Anerkennungsstelle der Bundesagentur für Arbeit anerkannte Zertifizierungsstelle) 16 S e i t e

17 Ansprechpartner in der Systemzentrale Astrid Schäfer IGEL System & Network GbR Rennweg Andernach / schaefer@igel-jugendhilfe.de Franchise-Betreuung SÜD: Franchise-Betreuung NORD: Andreas Sowinski Ingo Zwarg Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Informationstermin mit uns... Wir freuen uns auf Sie - als künftigen Partner der IGEL Jugend- und Familienhilfe - 17 S e i t e

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