Offenlegungsbericht der Sparkasse der Stadt Iserlohn

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1 Offenlegungsbericht der Offenlegung gemäß CRR zum Seite: 1 von 43

2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen Einleitung und allgemeine Hinweise Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 5 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 10 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstru-mente Art und Beträge der Eigenmittelelemente 14 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 22 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 28 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 30 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 32 8 Verbriefungen (Art. 449 CRR) 33 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) 43 Seite: 2 von 43

3 Abkürzungsverzeichnis a. F. alte Fassung BaFin CRR GuV HGB Instituts- VergV Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Regulation Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA KWG MaRisk SolvV Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Solvabilitätsverordnung Seite: 3 von 43

4 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Die Offenlegung der erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die (im Folgenden: Sparkasse Iserlohn) macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen wird im Folgenden entsprechend dokumentiert. Folgende Ausnahmen wurden angewendet: Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind als "sonstige Posten" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %-Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. Kundenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Kunden zulassen könnten, wurden nicht offengelegt. Begründung: Es werden vertragliche, datenschutzrechtlich relevante Inhalte geschützt. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse Iserlohn: Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen.) Art. 441 CRR (Die Sparkasse Iserlohn ist kein global systemrelevantes Institut.) Seite: 4 von 43

5 Art. 451 (Angaben zur Verschuldung sind im Bericht für das Jahr 2014 noch nicht offenzulegen.) Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Art. 454 (Die Sparkasse Iserlohn verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Art. 455 (Die Sparkasse Iserlohn verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Sparkasse Iserlohn veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse Iserlohn jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Sparkasse Iserlohn. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Sparkasse Iserlohn hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der Sparkasse Iserlohn hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. Seite: 5 von 43

6 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Ziele und Strategien des Risikomanagements Risiken werden eingegangen, wenn Chancen und Risiken in einem angemessenen Verhältnis stehen. Dies geschieht nach geschäftspolitischen und betriebswirtschaftlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit der Sparkasse. Zur Risikosteuerung besteht ein umfassendes Risikomanagementsystem. Der Vorstand hat in der Risikogesamtstrategie und den untergeordneten Teilrisikostrategien die Rahmengrundsätze des Risikomanagements und die risikopolitische Ausrichtung der Sparkasse im Rahmen eines festgelegten Strategieprozesses überprüft und den aktuellen Rahmenbedingungen angepasst. Für die bedeutendsten Risikokategorien der Sparkasse, Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, operationelle Risiken und Liquiditätsrisiko, wurden die separaten Teilrisikostrategien aktualisiert. Alle Geschäftsbereiche verfolgen die Zielsetzung, bei den eingegangenen Risiken die Wahrscheinlichkeit der Realisation eines Vermögensverlustes zu minimieren. Dies wird durch frühzeitiges Erkennen von Gefahrensituationen und rechtzeitige Gegenmaßnahmen sichergestellt. Das Risikomanagementsystem wird laufend weiterentwickelt. Aus der Risikodeckungsmasse wird ein Risikobudget zur Abdeckung der potenziellen Risiken bereitgestellt. Die eingegangenen Einzelrisiken werden im Rahmen der GuV-orientierten Risikotragfähigkeitsrechnung dem Risikobudget gegenübergestellt und eine Auslastungsquote ermittelt. Die Gesamtsumme der Einzelrisiken ist auf die Höhe des Risikobudgets limitiert und wird ebenso wie die Risikodeckungsmasse laufend überprüft. Begrenzt werden die eingegangenen Risiken durch den Umfang des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials und des hieraus abgeleiteten gesamten Risikolimits. Darüber hinaus werden aus dem Risikobudget Einzellimite für einzelne Risikoarten bzw. - gruppen in der Risikotragfähigkeit abgeleitet. Daneben existieren für einzelne Risiken ergänzende Risiko- und Volumenlimite. Der Risikoausschuss der Sparkasse nimmt die Entwicklung der Risikolage regelmäßig zur Kenntnis. Gemäß den Anforderungen der MaRisk wurde im Jahr 2013 das Risikotragfähigkeitskonzept um einen zukunftsgerichteten Kapitalplanungsprozess ergänzt. Damit ist die frühzeitige Identifikation eines zusätzlichen Kapitalbedarfs (im Sinne des Risikodeckungspotenzials) möglich, der sich über den Risikobetrachtungshorizont hinaus zur Deckung künftiger Risiken ergeben könnte. Die frühzeitige Einleitung eventuell erforderlicher Maßnahmen wäre damit möglich. Beim Kapitalplanungsprozess handelt es sich nicht um eine erweiterte Risikotragfähigkeitsbetrachtung im engeren Sinne. Die Vorgaben von Basel III wurden zum umgesetzt. Risikomanagementsystem Zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der Risiken hat der Vorstand ein Risikomanagementund -überwachungssystem eingerichtet. Das vorrangige Ziel des Risikomanagementprozesses besteht darin, mögliche Risiken transparent und damit steuerbar zu machen. Das Risikomanagement umfasst die Verfahren zur Identifizierung und Bewertung der Risiken, die Festlegung von geeigneten Steuerungsmaßnahmen sowie die notwendigen Kontrollprozesse. Unter dem Begriff "Risiko" wird dabei eine Verlust- oder Schadensgefahr für die Sparkasse verstanden, die entsteht, wenn eine erwartete künftige Entwicklung ungünstiger verläuft als geplant oder sogar existenzbedrohend wird. Die Seite: 6 von 43

7 Verringerung oder das vollständige Ausbleiben einer Chance zur Erhöhung der Erträge oder des Sparkassenvermögens wird nicht als Risiko angesehen. Bei der Betrachtung der Risiken nimmt die Sparkasse eine Nettobetrachtung vor. Das Risikomanagementsystem ist Bestandteil einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation gemäß 25a Abs. 1 KWG und dient dem Vorstand, dem Verwaltungsrat sowie dem Risikoausschuss zur Überwachung der Risiken aus der geschäftlichen Tätigkeit der Sparkasse. Für alle risikorelevanten Geschäfte ist die in den MaRisk geforderte Funktionstrennung bis in die Ebene des Vorstands zwischen Handel/Markt einerseits und Abwicklung, Kontrolle und Risikocontrolling/Marktfolge andererseits festgelegt. Risikobehaftete Geschäfte werden nur getätigt, sofern deren Risikogehalt von allen damit befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beurteilt werden kann. Bevor Geschäfte mit neuen Produkten oder auf neuen Märkten regelmäßig abgeschlossen werden, ist im Rahmen einer Testphase das Risikopotenzial dieser Geschäfte zu bewerten und sind die für die Abwicklung notwendigen Prozesse in Arbeitsanweisungen festzulegen. Die Interne Revision prüft in regelmäßigen Abständen das Risikomanagementsystem. Zielsetzung der Prüfungen ist insbesondere die ordnungsgemäße Handhabung der festgelegten Regelungen sowie die Feststellung von Schwachstellen im Risikomanagementsystem und die Überwachung der Umsetzung notwendiger Anpassungen. Gemäß den MaRisk hat jedes Institut über eine Risikocontrolling-Funktion zu verfügen, die für die unabhängige Überwachung und Kommunikation der Risiken zuständig ist. Der Vorstand der Sparkasse hat die Leitung der Risikocontrolling-Funktion dem Abteilungsleiter Betriebswirtschaft übertragen. Der Risikocontrolling-Funktion wurden die in den MaRisk geforderten Befugnisse eingeräumt. Sie hat in der Sparkasse Iserlohn insbesondere folgende Aufgaben: - Unterstützung des Vorstandes in allen risikopolitischen Fragen, insbesondere bei der Entwicklung und Umsetzung der Risikostrategie sowie bei der Ausgestaltung eines Systems zur Begrenzung der Risiken - Durchführung der Risikoinventur und Erstellung des Gesamtrisikoprofils - Unterstützung des Vorstandes bei der Einrichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungsund controllingprozesse - Einrichtung und Weiterentwicklung eines Systems von Risikokennzahlen und eines Risikofrüherkennungsverfahrens - Laufende Überwachung der Risikosituation des Instituts und der Risikotragfähigkeit sowie der Einhaltung der eingerichteten Risikolimite - Regelmäßige Erstellung der Risikoberichte für die Geschäftsleitung - Überwachung und Weiterentwicklung der Prozesse zur unverzüglichen Weitergabe von unter Risikogesichtspunkten wesentlichen Informationen an die Geschäftsleitung, an das Risikocontrolling, die jeweiligen Verantwortlichen und gegebenenfalls die Interne Revision Der Vorsitzende des Risikoausschusses und des Verwaltungsrates kann unmittelbar beim Leiter des Risikocontrollings Auskünfte einholen. Der Leiter des Risikocontrollings muss den Vorstand hierüber unterrichten. Wechselt die Leitung der Risikocontrolling-Funktion, wird der Verwaltungsrat informiert. Seite: 7 von 43

8 Risikomanagementprozess Aus dem Gesamtsystem hat unser Haus einen Managementprozess zur Erkennung und Bewertung von Risiken (strategische, jährliche Risikoinventur) sowie zur Messung, Steuerung und Kontrolle von Risiken (operative, dauerhafte Tätigkeiten) abgeleitet. Anhand von Risikoindikatoren erfolgen eine systematische Ermittlung der Risiken sowie deren Einordnung in einen Risikokatalog. Die Risikomessung erfolgt für die in die Risikotragfähigkeitsrechnung einbezogenen wesentlichen Risiken in zwei sich ergänzenden Konzepten: - In der handelsrechtlichen Sichtweise werden die Risiken danach gemessen, ob und in welcher Höhe ihr Eintritt Auswirkungen auf den Jahresüberschuss der Sparkasse hat. - Die vermögenswertorientierte Betrachtung des Zinsänderungsrisikos ermittelt als Risiko die innerhalb eines festgelegten Zeitraums und mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit eintretende maximale Vermögensminderung. Für die wertorientierte Ermittlung des Zinsänderungsrisikos wird als Risikomaß der Value at Risk verwendet, wobei grundsätzlich ein Planungshorizont von 90 Tagen und ein Konfidenzniveau von 99 % zu Grunde gelegt werden. Die Ermittlung der Risiken in der periodischen Sichtweise erfolgt auf den Planungshorizont von jeweils einem Jahr. Als Risiko wird in dieser Sichtweise eine negative Abweichung von den Planwerten verstanden. Daneben werden die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Relationen als strenge Nebenbedingung regelmäßig ermittelt und überwacht. Unter Berücksichtigung der laufenden Ergebnisprognose sowie der vorhandenen Reserven wird ein Risikobudget festgelegt. Auf das Risikobudget werden alle wesentlichen Risiken der Sparkasse angerechnet. Mit Hilfe der handelsrechtlichen Betrachtung wird gewährleistet, dass die Auslastung des Risikobudgets jederzeit sowohl aus dem handelsrechtlichen Ergebnis als auch aus vorhandenem Vermögen der Sparkasse getragen werden kann. Die Sparkasse führt in der handelsrechtlichen Sichtweise ab Mitte des Jahres darüber hinaus auch eine Risikotragfähigkeitsrechnung für das Folgejahr durch. Neben der Risikotragfähigkeitsrechnung werden regelmäßig Stressszenarien berechnet, bei denen die Anfälligkeit der Sparkasse gegenüber unwahrscheinlichen, aber plausiblen Ereignissen analysiert wird. Dabei wird auch das Szenario eines schweren konjunkturellen Abschwungs analysiert sowie ein inverser Stresstest durchgeführt. Die Stresstests berücksichtigen dabei auch Risikokonzentrationen innerhalb (Intra-Risikokonzentrationen) und zwischen einzelnen Risikoarten (Inter-Risikokonzentrationen). Diversifikationseffekte, die das Gesamtrisiko mindern würden, werden - mit Ausnahme vom Spezialfonds - nicht berücksichtigt. Die zur Steuerung bzw. Verringerung von Risiken einzusetzenden Instrumente sind vom Vorstand festgelegt worden. Die Bearbeitungs- und Kontrollprozesse sind umfassend in Arbeitsanweisungen beschrieben. Die durchgeführten Maßnahmen zur Steuerung bzw. Verringerung der Risiken werden regelmäßig überprüft. Verbesserungsmöglichkeiten fließen in den Risikomanagementprozess ein. Die Interne Revision gewährleistet die unabhängige Prüfung und Beurteilung sämtlicher Aktivitäten und Prozesse der Sparkasse sowie von ihr ausgelagerter Bereiche. Sie achtet dabei insbesondere auf die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements und berichtet unmittelbar dem Vorstand. Über die eingegangenen Risiken wird dem Gesamtvorstand und dem Verwaltungsrat bzw. dem Risikoausschuss der Sparkasse regelmäßig schriftlich im Rahmen eines vierteljährlichen Risikoberichts und unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben durch die MaRisk berichtet. Eine Ad-hoc- Berichterstattung ist bei Risikoereignissen von wesentlicher Bedeutung vorgesehen. Seite: 8 von 43

9 Der Risikobericht enthält neben einer zusammenfassenden Beurteilung der Risiko- und Ertragssituation sowie der Limitauslastungen auch Handlungsempfehlungen zur Steuerung und Verringerung der Risiken, über die die Geschäftsleitung entscheidet. Dadurch kann zeitnah die Einhaltung der durch die Risikostrategie vorgegebenen Regelungen überprüft werden. Die Berichterstattung enthält auch die Auswirkungen von Stresseinflüssen auf die Risikosituation der Sparkasse. Dadurch soll die Wirkung von unwahrscheinlichen, aber plausibel möglichen Ereignissen auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse analysiert, transparent und steuerbar gemacht werden. Dabei wird auch das Szenario eines schweren konjunkturellen Abschwungs analysiert sowie ein inverser Stresstest durchgeführt. Die dargestellten Stresstests berücksichtigen auch Risikokonzentrationen innerhalb (Intra- Risikokonzentrationen) und zwischen einzelnen Risikoarten (Inter-Risikokonzentrationen). Ferner wird über erkannte Risikokonzentrationen berichtet. Aufgabenzuordnung im Rahmen des Risikomanagementsystems Für alle Teilschritte des Risikomanagements sind Verantwortlichkeiten festgelegt worden. Die Ergebnisse der Risikoinventur werden zentral vom Leiter Risikocontrolling überprüft. Zu seinen Aufgaben gehören die Analyse und Quantifizierung der Risiken, die Überwachung der Einhaltung der vom Vorstand festgelegten Limite und die Risikoberichterstattung. Der Leiter Risikocontrolling ist auch für die Fortentwicklung des Risikomanagementsystems und die Abstimmung der gesamten Aktivitäten im Risikomanagement verantwortlich. Das Risikomanagementsystem ist in einem Risikohandbuch dokumentiert. Die folgende Übersicht zeigt die im Risikohandbuch der Sparkasse beschriebenen wesentlichen Risikokategorien: Aufbauend auf der GuV-orientierten Risikotragfähigkeitsrechnung werden im Rahmen der Gesamtbanksteuerung die wesentlichen Risiken limitiert. Ferner ist der Umgang mit wesentlichen Risiken sowie Risikokonzentrationen in der Risikostrategie und der Kreditrisikostrategie beschrieben. Die Anforderungen nach Art. 435 (1) CRR sind ebenfalls Gegenstand der Darstellung im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt D. Der Lagebericht wurde im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Seite: 9 von 43

10 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands -- 2 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2014 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz NRW - in der Satzung der Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden des Vorstands. Zudem kann er einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands bestimmen. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Für die Bestellung und die Wiederbestellung ist die Genehmigung des Rates der Stadt Iserlohn als Vertretung des Trägers der Sparkasse erforderlich. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie das Gleichstellungsgesetz des Landes NRW beachtet. Eine Findungskommission und ein externes Beratungsunternehmen unterstützen den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie eine angemessene, mindestens dreijährige Leitungserfahrung im Sinne des 25 c KWG vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands der Sparkasse Iserlohn verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Sparkasse werden durch die Vertretung des Trägers der Sparkasse nach Maßgabe des Sparkassengesetzes NRW gewählt. Die Mitglieder nach 10 (2) c) SpkG NW werden gem. 12 (2) SpkG NW aus einem Vorschlag der Per- Seite: 10 von 43

11 sonalversammlung der Sparkasse gewählt. Bei der Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats sind die grundlegenden Bestimmungen des Gleichstellungsgesetzes des Landes NRW zu beachten. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Aufgrund der sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Die Sparkasse Iserlohn bietet den Mitgliedern des Verwaltungsrats die Teilnahme am Seminarprogramm für Verwaltungsräte der Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen an, um ihnen die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an Sachkunde für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse sowie an eine regelmäßige Fortbildung zu ermöglichen. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Ein separater Risikoausschuss wurde gebildet. Die Anzahl der bisher stattgefundenen Sitzungen beträgt vier. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt D. 3 offengelegt. Seite: 11 von 43

12 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Zusätzliches Kernkapital Ergänzungskapital Euro Euro Euro Euro Euro 9. Nachrangige Verbindlichkeiten , ,33 1) , Fonds für allgemeine Bankrisiken , ,00 2) , Eigenkapital c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage ,76 0,00 3) , cb) andere Rücklagen ,91 0,00 4) , d) Bilanzgewinn , ,74 5) Sonstige Überleitungskorrekturen: Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Artikel 62 c) CRR): ,85 Unternehmen der Finanzbranche (Artikel 66 CRR): Immaterielle Vermögensgegenstände (Artikel 469 (1) a) CRR): , Übergangsvorschriften (Artikel 476 bis 478, 481 CRR): ,67 0, ,85 1) gem. Übergangsvorschrift Artikel 484 ff. CRR 2) Abzug der Zuführung (4,0 Mio) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR) 3) Artikel 26 Abs. 1 Buchst. e) CRR 4) Artikel 26 Abs. 1 Buchst. e) CRR 5) Der Bilanzgewinn wird erst mit Feststellung des JA der Sicherheitsrücklage zugeführt und kann erst dann aufsichtlich den Eigenmitteln zugerechnet werden (d. h. zum Meldestichtag ist er noch nicht eingerechnet). Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2014 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per Seite: 12 von 43

13 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die Sparkasse Iserlohn hat folgendes Ergänzungskapitalinstrument begeben: Sparkassenkapitalbrief Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Nicht anrechenbar 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassenkapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) k. A. 4,0 Mio. Euro 9 Nennwert des Instruments ,00 Euro 9a Ausgabepreis ,00 Euro 9b Tilgungspreis ,00 Euro 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum-fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k. A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 5,95% 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein k. A. Zwingend 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k. A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k. A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k. A. Seite: 13 von 43

14 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k. A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 30 Herabschreibungsmerkmale Nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k. A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k. A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k. A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k. A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k. A. k. A. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen Euro HARTES KERNKAPITAL: INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 0,00 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 1a davon: Art des Finanzinstruments 1 0,00 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 1b davon: Art des Finanzinstruments 2 0,00 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 1c davon: Art des Finanzinstruments 3 0,00 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 2 Einbehaltene Gewinne ,67 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige 0,00 26 (1) Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken ,00 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORD- NUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTER- LIEGEN ODER VOR- GESCHRIEBENER RESTBETRAG GE- MÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 0, (2) 0,00 Seite: 14 von 43

15 davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 0, (2) 0,00 0,00 84, 479, 480 0,00 26 (2) ,67 0,00 0,00 34, ,40 36 (1) (b), 37, 472 (4) ,60 0,00 36 (1) (c), 38, 472 (5) 0,00 0,00 33 (1) (a) 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 0,00 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 0,00 32 (1) 0,00 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten sowie Gewinne und Verluste aus zum Zeitwert bilanzierten Derivatverbindlichkeiten des Instituts, die aus Veränderungen seiner eigenen Bonität resultieren 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0,00 33 (1) (b) (c) 0,00 36 (1) (e), 41, 472 (7) 0,00 0,00 36 (1) (f), 42, 472 (8) 0,00 0,00 36 (1) (g), 44, 472 (9) 0,00 0,00 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 0,00 Seite: 15 von 43

16 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 0,00 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 0,00 36 (1) (k) 0,00 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 0,00 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer 0,00 36 (1) (k) (ii) 243 (1) Betrag) (b) 244 (1) (b) d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 0,00 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 0,00 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 0,00 0,00 48 (1), 470 (2) 0,00 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 0,00 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470 (2) (b), 472 (11) 0,00 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 0,00 36 (1) (a), 472 (3) 0,00 36 (1) (I) 0,00 0,00 0, , , , ,00 0,00 Seite: 16 von 43

17 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 0, ,60 36 (1) (j) , ,60 29 Hartes Kernkapital (CET1) ,67 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 0,00 51, 52 0,00 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 0,00 0, (3) 0,00 0, (3) 0,00 0,00 85, 86, 480 0, (3) 0,00 0,00 0,00 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 0,00 0,00 56 (b), 58, 475 (3) 0,00 39 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0,00 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) 0,00 Seite: 17 von 43

18 40 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR- Restbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/ ,60 0,00 56 (d), 59, 79, 475 (4) ,60 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) davon: Immaterielle Vermögensgegenstände , (4) 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/ c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 0, (2), 477 (3), 477 (4) 0,00 3, 467, 468, 481 0, ,00 davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 42a Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet und stattdessen beim harten Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 0, ,00 56 (e) ,60 36 (1) (j) 0,00 0,00 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0,00 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) ,67 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar ,00 62, , (4) ,00 0, (4) 0,00 Seite: 18 von 43

19 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 0,00 87, 88, 480 0, (4) 50 Kreditrisikoanpassungen ,85 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen , ,00 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR- Restbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/ b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0,00 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) 0,00 0,00 66 (b), 68, 477 (3) 0,00 0,00 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 66 (d), 69, 79, 477 (4) 0,00 0,00 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 0,00 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) 0,00 Seite: 19 von 43

20 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon:... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 0,00 467, 468, 481 0, , ,00 0,00 58 Ergänzungskapital (T2) ,85 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) ,52 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt ,68 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 0,00 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b), 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b), 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 13,57 92 (2) (a), Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A- SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 13,57 92 (2) (b), ,17 92 (2) (c) 0,00 CRD 128, 129, davon: Kapitalerhaltungspuffer 0,00 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0,00 67 davon: Systemrisikopuffer 0,00 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 0,00 CRD 131 9,07 CRD 128 Seite: 20 von 43

21 72 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) ,49 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 66 (c), 475 (4), 66, 69, 70, 477 (4), 0,00 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) 0,00 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) , , , Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen 0,00 62 auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 0, (3), 486 (2) und (5) 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 0, (3), 486 (2) und (5) 0, (4), 486 (3) und (5) 0, (4), 486 (3) und (5) , (5), 486 (4) und (5) 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) , (5), 486 (4) und (5) Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. Seite: 21 von 43

22 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Punkt D.6. wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die Sparkasse Iserlohn keine Relevanz. Seite: 22 von 43

23 Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Kreditrisko Betrag per (Euro) Standardansatz Zentralstaaten oder Zentralbanken 0,00 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,00 Öffentliche Stellen ,36 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,00 Internationale Organisationen 0,00 Institute ,55 Unternehmen ,49 Mengengeschäft ,66 Durch Immobilien besicherte Positionen ,52 Ausgefallene Positionen ,81 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0,00 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen ,00 Verbriefungspositionen ,44 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,00 Investmentfonds (OGA-Fonds) ,26 Beteiligungspositionen ,16 Sonstige Posten ,42 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz 0,00 Interner Modellansatz 0,00 Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 0,00 Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko 0,00 Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren 0,00 Vereinfachtes Verfahren 0,00 Erweitertes Laufzeitbandverfahren 0,00 CVA-Risiko Operationelle Risiken ,63 Basisindikatoransatz ,38 Standardansatz 0,00 Fortgeschrittener Messansatz (AMA) 0,00 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Seite: 23 von 43

24 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von Mio. Euro setzt sich aus sämtlichen bilanziellen Geschäften mit einem Adressenausfallrisiko sowie den außerbilanziellen nicht derivativen Positionen wie unwiderruflichen Kreditzusagen und derivativen Positionen zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 Investmentfonds (OGA-Fonds) Sonstige Positionen Gesamt Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Seite: 24 von 43

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