Ingenieurkammer Niedersachsen

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1 NACHRICHTEN l DEUTSCHES INGENIEURBLATT NIEDERSACHSEN l 1-2 / 2013 Ausgegeben zu am Ingenieurkammer Niedersachsen Offizielles Mitteilungsorgan der Ingenieurkammer Niedersachsen Körperschaft des öffentlichen Rechts VERANSTALTUNGEN Neujahrsempfang 2013 # 3 (Be) Gute Wünsche und inspirierende Reden zum Jahresbeginn haben Tradition. So auch für die Ingenieurkammer Niedersachsen, deren Präsident Hans- Ullrich Kammeyer am 15. Januar im Congress Centrum mehr als 470 Gäste aus Politik, Wirtschaft und Bildung sowie Vertreter zahlreicher Unternehmen und Mitglieder der Kammern und Verbände zum Neujahrsempfang begrüßen konnte. Präsident Kammeyer griff seinen späteren Gastrednern Dr. Theo Waigel, ehemals Bundesfinanzminister, und Herrn Wolfgang Schmidt von der Bundesnetzagentur vorweg und machte die positive wirtschaftliche Entwicklung trotz Schuldenkrise im Euro-Raum sowie die Energiewende in Deutschland auch für den Berufsstand zu tragenden Themen. Diesem schrieb er eine hohe Beteiligung am durchschlagenden Erfolg der deutschen Exportgüter und der Stabilität Niedersachsens als innovativ führenden und wirtschaftlich erfolgreichen Standort zu und sicherte sich später damit auch die Unterstützung von Minister Bode: Die wichtigsten Impulse kommen von unseren Ingenieurinnen und Ingenieuren. Auf die zahlreichen Zukunftstechnologien verweisend, die in Niedersachsen zuhause seien, machte Präsident Kammeyer vor allem auch die Innovationen der Ingenieurinnen und Ingenieure in den Energiebranchen für die Leistungsstärke Niedersachsen verantwortlich: Ohne unsere Ingenieurin- nen und Ingenieure läuft nichts! Es würde sich kein Windrad drehen und kein Elektroauto fortbewegen. Damit diese und die zukünftigen Ingenieurinnen und Ingenieure auch weiterhin die besten Voraussetzungen für die aktive Mitgestaltung an den Entwicklungen erforderlicher zukunftsfähiger Lösungen mitbrächten, bliebe die Qualität der Hochschulausbildungen wichtigster Anspruch. Auch kontinuierlich steigende Anforderungen und die Komplexität der Aufgabenstellungen machten die Qualitätssicherung eindeutig noch notwendiger. Eine Absenkung des Qualitätsniveaus wäre der Weg in die falsche Richtung, warnte Kammeyer. So begrüßte er den im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz verankerten Vorrang des Fachrechts, kritisierte aber die unzureichende Berücksichti- gung des Führens der Berufsbezeichnung Ingenieur. Denn, so Kammeyer: Berufsausbildung ist nicht kompensierbar durch Berufserfahrung. Herausforderung bleibe, die qualitativ anspruchsvollen Studiengänge international wettbewerbsfähig zu halten, aber auch identifizierbar zu machen. Den Verantwortlichen in Politik und Hochschulen gab er den Appell mit, die Qualitätsniveaus unserer Hochschulausbildungen aufrechtzuerhalten, sie nicht dahingehend zu nivellieren, dass eine Verkürzung von Studiengängen oder die Überfrachtung mit ingenieurfremden Studieninhalten die Qualität unserer Hochschulausbildungen gefährdet. Auch die Forderungen nach Berufsrechtsvorbehalten für Ingenieurinnen und Ingenieuren gerade auch in sicher- INHALT Jahresauftakt Neujahrsempfang Sitzung Vertreterversammlung vom 6. Dezember Erneut Sachverständiger bestellt Neuauflage Sachverständigenverzeichnis 2013 Wirtschaftsplan 2013 genehmigt Absolventenfeiern Braunschweig und Neu: E-Akte im Versorgungswerk Ergebnisse 6. Kolloquium Verbesserung der Qualität in Gerichtsverfahren erstatteter Gutachten Amtliche Bekanntmachung: Streichung Neue Mitglieder November bis Januar Ingenieurakademie Nord: Seminarangebote Februar und März

2 heitsrelevanten insbesondere die öffentliche Ordnung betreffenden Bereichen müssen Eingang in die gesetzlichen Formulierungen finden, so Kammeyers Vorstellungen einer Berufsbeordnung und gesetzlicher Rahmenbedingungen für den Berufsstand, nicht zuletzt deshalb, weil die Sicherheit der Lebensräume, der Umwelt, von Gebäude und Infrastrukturen gesamtgesellschaftliche Verpflichtung bleibe. Während sich die Ingenieurinnen und Ingenieure mit der jetzt vorgesehenen Fortschreibung der HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und der Rücknahme der Einschränkung der Anwendungsbereiche Teil VI, X bis XIII durch die Beschränkung auf Inländer auch europarechtskonform zufrieden zeigten, wird die Kritik an den derzeitigen Verfahren zur Vergabe von Ingenieurleistungen immer lauter. Der sehr hohe Aufwand bei den Bewerbungsverfahren sowie die zugrundegelegten Bewerbungskriterien, in denen der Qualitätsaspekt kaum Berücksichtigung fände, benachteilige mittelständische Ingenieurbüros. Diese mit der öffentlichen Vergabe verbundenen Anreizfehler vordringlich durch Verbesserungen im Vergabeverfahren zu korrigieren, gab er den politischen Vertretern der Landesregierung aber auch der Bundesregierung abschließend als Aufgabe mit auf den Weg. Präsident Kammeyer Im Namen der Landesregierung überbrachte nachfolgend Wirtschaftsminister Jörg Bode seine Neujahrswünsche an die niedersächsischen Ingenieurinnen und die Ingenieure. Er schloss sich den Ausführungen des Präsidenten der Ingenieurkammer an: Das Wachstum von 1,6% als Grundlage für den Wohlstand und ein hoher Beschäftigungsstand seien vor allem auch ein Erfolg der Ingenieurinnen und Ingenieure. Ihnen als Motor für wirtschaftliche Entwicklungen sagte er den Schutz der Berufsbezeichnung sowie die Sicherstellung der Qualität von Ingenieurleistungen durch Weiterentwicklung der Berufsgesetze zu. Auch hinsichtlich europäischer Vorgaben stelle er sich an die Seite des Berufsstandes, damit es keine Widersprüche zu unseren Regelungen gäbe. Erfolgsweisend nannte er die Novellierungen der HOAI 2013, die im Frühsommer verabschiedet werden solle. Mit tatkräftiger Unterstützung des Berufsstandes sei sie auf die beanstandeten Mängel überprüft worden und entsprechend seien die Vorstellungen der Ingenieurinnen und Ingenieure in das Gesetzgebungsverfahren eingegangen. Minister Bode Der Bürgermeister der Stadt, Klaus Dieter Scholz, wurde dann, bezogen auf den städtischen Wiederaufbau und die in den vergangenen Jahren bereits zahlreich abgeschlossenen Planungs- und Bauvorhaben im Rahmen des Projekts City 2020+, konkret: sei bestes Beispiel dafür, dass innovative Handlungs- und Lösungsansätze für die Zukunft der Stadt im öffentlichen Dialog bereits sehr erfolgreich umgesetzt wurden. Er verwies auf städtebauliche Maßnahmen im Hoch- und Tiefbau auch sie sind ohne Fachkompetenz der Ingenieurinnen und Ingenieuren weder in Planung noch Ausführung realisierbar. Die innerstädtische Entwicklung konzentrierte sich in den vergangenen Jahren auf die Ausgestaltung sowie die Vernetzung von hochwertigen öffentlichen Räumen. Die Neugestaltungen vom Opernplatz zum Platz der Weltausstellung seien mit dem Umbau am Kröpcke beinahe abgeschlossen. Mit dem direkt an die Altstadt angrenzenden Areal am Hohen Ufer werde in naher Zukunft innerstädtisch ein zentraler und topographisch hochwertiger Ort zu einem urbanen Lebensraum mit hoher Lebensqualität zeitgemäß umgebaut. Rund um den Euro: Dr. Theo Waigel Bundesminister a.d. Von den meisten mit Spannung erwartet trat Dr. Theodor Waigel an das Mikrofon. Eine Stunde lang referierte, unterrichtete und unterhielt er die Zuhörer zum Thema Der Euro mehr als eine Währung. Sein Streifzug durch die Geschichte der gemeinsamen europäischen Währung wies ihn als leidenschaftlichen Europäer aus und zeigte, dass der Euro nicht nur (s)eine Glaubenshaltung sei, sondern der Willen der Länder zu Frieden in Europa. Der Euro brachte die veränderte, durchaus positive Situation mit, dass die Europäer wieder wahrgenommen wurden, betonte Waigel. Im Strudel der Banken- und Finanzkrisen wären die Europäer ohne Euro zum Spielball der Finanzmärkte geworden. Wenn Europäer mitspielen wollen, müssen sie gemeinsam handeln, war sein knappes Fazit. Dies zeige sich besonders in der Krise. Waigel räumte ein, dass auch Fehler gemacht worden wären, bescheinigte dem Euro aber keine Geburtsfehler, allenfalls Erziehungsfehler. Wechselkursschwankungen mit hoher Volatilität stellten im Laufe der Jahre immer wieder Gefährdungen für die Volkswirtschaften dar. Aus politischer Opportunität wurden die Stabilitätskriterien in den jeweiligen Nationen aufgeweicht, auch in Deutschland. 2

3 Die aner erinnerte er an den hier stattgefundenen Gipfel 1988, wo unter dem damaligen EU-Kommissionspräsidenten Jacques Delors die Grundsatzentscheidungen zu einer gemeinsamen Währungsunion weit vor der Deutschen Einheit getroffen worden wären, der Euro folglich, wie oft angenommen, keine politische Konzession im Rahmen der Wiedervereinigung war. Europa und der Euro waren und sind eine Chance und eine Möglichkeit, die Dinge klug voranzubringen, mahnte Waigel. Gerade für die auf Paritäten ausgelegte Volkswirtschaft Deutschlands liegt die gemeinsame Währung im elementaren nationalen Interesse Deutschlands, unterstrich Waigel. So war auch nicht überraschend, dass er zum 1992 unterzeichneten Vertrag von Maastricht sagte: Ich würde es wieder tun. Im sorgsamen Umgang mit den Nachbarn seien nicht nur wirtschaftlich Ländervereinbarungen getroffen, sondern vor allem Prozesse der Annäherung und Aussöhnung in Gang gebracht worden. Nie habe es zuvor in Europa eine so langanhaltende Zeit des Friedens gegeben, erinnerte Waigel und appellierte besonders auch die Jüngeren an ein Miteinander und mehr Einsatz für Europa, dieses Netzwerk neu zu beleben, um diese tollen Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten wahrzunehmen und wertzuschätzen. Klaus Dieter Scholz Den Sprung von Europa zurück zu den derzeitigen Herausforderungen in der Energiewende in Deutschland vollzog dann Wolfgang Schmidt, Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn. Er griff in seinem Vortrag Energiewende und Netzausbau das Energiekonzept und dessen beschleunigte Umsetzung nach dem Reaktorunglück in Fukushima auf. Es sieht neben den energiepolitischen Zielsetzungen der Energiewende und zum Klimaschutz die Reduzierung des CO 2 -Austausches, die Senkung der Treibhausgasemissionen um 40 % bis zum Jahr 2020 und den Ausstieg aus der Kernenergie bis zum Jahr 2022 vor. Information rund um den Netzausbau: Wolfgang Schmidt schildert logistische Anforderungen Wolfgang Schmidt Im Fokus stehen die Absenkung des Primärenergieverbrauchs durch intelligente Technologien sowie der weitere Anstieg des Verbrauchs aus erneuerbaren Energien. Die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen durch Offshore Windenergieanlagen verändere die Erzeugerlandschaft nachhaltig und erfordere vordringlich den strukturellen Ausbau leistungsstarker Übertragungs- und Verteilernetze und Trassenkorridore von Nord nach Süd. Ziel beim Netzausbau sei es, nicht mehr neue Leitungen als nötig zu bauen. Voraussagen des energiewirtschaftlichen Bedarfs werden in Szenarien und Einschätzungen für Zeiträume im Voraus festgeschrieben. Diese zukünftigen wahrscheinlichen Entwicklungen bei der Energieerzeugung und beim Verbrauch gehen in den Netzentwicklungsplan ein, der unter den Zielsetzungen aus Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Sicherheit grundlegend notwendige Ausbaumaßnahmen ausweist. Mit der Verleihung der Förderpreise an ausgewählte Nachwuchsingenieure ging der Neujahrsempfang auch in diesem Jahr zu Ende. Zum siebten Mal zeichnete die Stiftung der Ingenieurkammer Niedersachsen junge Ingenieurinnen und Ingenieure mit Förderpreisen aus, die sich durch besonderes Engagement und außergewöhnliche Forschungsarbeiten besonders hervorgetan haben. Im feierlichen Rahmen überreichten Präsident Hans-Ullrich Kammeyer und der Vorsitzende der Stiftung, Prof. Dipl.-Ing. Hans-Georg Oltmanns, den diesjährigen Preisträgern die Stiftungsurkunden. Gratulationen gab es auch von Dr. Theo Waigel sowie von Minister Bode. Über die Auszeichnung 2013 sowie ein Preisgeld freuten sich: Christoph Banek B.Eng. Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Thomas Franken M.Sc. Institut für Medizinische Informatik der TU Braunschweig und MHH Christoph Hübscher M. Eng. Hochschule Fakultät II Maschinenbau Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven Dipl.-Ing. Carolin Niemann TU Braunschweig Institut für Baustoffe, Massivbau und Brandschutz Dipl.-Wirtsch.-Ing. Philipp Stein TU Braunschweig Institut für Grundbau und Bodenmechanik Dipl.-Ing. Daniela Vöcker Leibniz Universität Fakultät für Bauingenieurwesen und Geodäsie und über einen Sonderpreis Tobias Brinker M. Eng. Jade Hochschule. Die Stiftungspreise werden in Anerkennung hervorragender wissenschaftlicher Leistungen jährlich vergeben. Prämiert wurden in diesem Jahr Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten in den Bereichen Bauingenieurwesen, Geodäsie, Maschinenbau, Medizin- und Versorgungstechnik sowie erstmals auch ein Sonderpreis für eine Forschungsarbeit zur projektorientierten Modell-Datenbank Building Information Modeling (BIM). 3

4 Impressionen vom Neujahrsempfang 2013 Prof. Kling, Präsident Kammeyer, Dr. Waigel, Minister Bode. Präsident Kammeyer mit Almuth v. Below-Neufeldt, MdL. Präsident Kammeyer begrüßt MR a.d. Wolff-D. Barth (re), und Marco Brunotte, MdL (re). Auch dabei: Architektenkammerpräsident Schneider, Prof Kohrt Vom Bauindustrieverband: HGF Prof. Sommer und Präsident Warmbold. Spannung und Unterhaltung im Publikum während der Festreden. Prof. Rizkallah mit Ehefrau Ursula Freudige Begrüßung für Dr. Meihorst von Sabrina Eschmann. Gruppenbild mit Stiftungspreisträgern: (re) Prof. Oltmanns, mittig Präsident Kammeyer, Dr. Waigel, Minister Bode. 4

5 INGENIEURKAMMER INTERN Wintersitzung Vertreterversammlung (Be) Der Nikolaustag war auch im vergangenen Jahr Termin für die 3. Sitzung der 5. Vertreterversammlung. Im stilgerecht restaurierten Bonatz-Saal des HCC Congress Centrums standen Berichte sowie wichtige Beschlüsse auf der Tagesordnung. In seinem Bericht zum Jahresabschluss legte Präsident Hans-Ullrich Kammeyer den Vertreterinnen und Vertretern eingangs Ergebnisse der strategischen Planungen der vergangenen Monate vor. Präsident Kammeyer berichtet der Vertreterversammlung Berufspolitisch waren die Initiativen derzeitig auf die Diskussionen zur Reform der HOAI sowie zur verbesserten Anwendung des Vergaberechts (VOF-Verfahren) gelenkt. Mit der niedersächsischen Oberfinanzdirektion wurde Übereinstimmung erzielt, die Transparenz für die Bieter bei der Durchführung von VOF-Verfahren zu verbessern, der Fairness im Umgang mit Bewerbern mehr Platz einzuräumen sowie vor allem qualitative Leistungen stärker zu berücksichtigen. Die Zeitspannen für Referenzbereiche würden von drei auf sieben Jahre vergrößert und gleichartige, unter ähnlichen Bedingungen, erbrachte Objekte höher bewertet. Auf der Zielgeraden befände sich die HOAI 2013: Nach dem einstimmigen Beschluss der Bauministerkonferenz zur Weiterführung der HOAI mit den Leistungsphasen VI, X bis XIII werde die Wirtschaftsministerkonferenz in den kommenden Monaten, so sei zu hoffen, den Beschluss fassen, die Fortschreibung der HOAI entsprechend einzufordern. Die zu erwartenden Verbesserungen könnten auch eine angemessene Erhöhung der Vergütung mit sich bringen. Vordringlich sei auch, das derzeitige Musteringenieurgesetz auf die in den 16 Bundesländern unterschiedlich umgesetzten Anforderungen zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur hinsichtlich der Anforderungen an die Qualität des Ingenieurberufs zu überprüfen. Mindestqualitäten seien vom Berufsstand inhaltlich stringent zu definieren, um die Ingenieurqualität im Allgemeinen, aber auch bundesweit einheitlich zu befördern. Themenstellungen blieben der anwachsende fehlende Ingenieursachverstand in den Verwaltungen, aber auch die öffentliche Wahrnehmung von Ingenieurleistungen. Insbesondere in Netzwerken zur Baukultur sollten diese neben den Leistungen der Architekten öffentlich sichtbar bleiben. Das Engagement im Spektrum der Baukultur müsse verstärkt in das gesellschaftliche Bewusstsein gerückt werden, um infrastrukturelle damit die Leistungen der Ingenieure z.b. bei der Infrastruktur Die Energiewende als eines der drängendsten gesellschaftlichen Probleme stellt neue Anforderungen an den Berufsstand. Aus dem neu eingerichteten Expertenkreis für Energiefragen berichtete Vorstandsmitglied Dipl.-Ing. Manfred Grotheer zu den Zielsetzungen, die Kammermitglieder zu unterstützen und zum Aufbau von Netzwerken und politischen Kontakten voranzubringen. Schwerpunktmäßig werde der Expertenkreis das komplexe Prof. Peters. Thema in den Bereichen Rechtsfragen, insbesondere der Praxistauglichkeit von Vorschriften und Richtlinien, Sinnhaftigkeit der KfW-Fördermittel und Energieerzeugung reflektiert bearbeiten. Weiter in der Tagesordnung erläuterte Prof. Dr. Klaus Peters, Vorsitzender des Sachverständigenausschusses, die Änderungen der Sachverständigenordnung, die von der Vertreterversammlung nachfolgend beschlossen wurden. Es folgten die Bestätigungen von Richterin am Landgericht Ute Weißenborn, Landgericht, als stellvertretende Beisitzerin in den Berufsgerichtshof sowie die Bestätigung der Vorstandsentscheidung, Dr.-Ing. Wolfgang Cichon in den Expertenkreis für Energiefragen neu aufzunehmen. Auch die Beschlussfassungen zum Wirtschaftsplan 2013 und zu Formalien der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 wurden von der Vertreterversammlung angenommen. Weiter in der Tagesordnung erläuterte Prof. Dr. Klaus Peters, Vorsitzender des Sachverständigenausschusses, die Änderungen der Sachverständigenordnung, die von der Vertreterversammlung nachfolgend beschlossen wurden. Wie gewohnt galt dem Bericht aus dem Versorgungswerk durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Dipl.-Ing. Frank Puller, besondere Aufmerksamkeit. Puller ging kurz auf Entwicklungen der Finanzwirtschaft ein. Der damit auch bestimmende Faktor für die Entwicklung des Versorgungswerks bliebe das Kapitalanlagerisiko, das auf Grund von Änderungen in Marktpreisen unverändert bliebe. Trotz Zinsänderungs-, Aktienkurs-, Wechselkurs- oder Volatilitätsrisiko sei auch in diesem Jahr ein positives Jahresergebnis erzielt worden; die Nettoverzinsung lag bei rund 3,8 %. Auch die Sicherheitsrücklage sei erhöht worden, so der Verwaltungsratsvorsitzende. 5

6 Für Aufregung sorgten derzeit die aktuellen Entscheidungen des Bundesozialgerichts, wonach von der gesetzlichen Rentenversicherung befreite Mitglieder des Versorgungswerks nach einem Wechsel des Arbeitsgebers nicht mehr als befreit von der gesetzlichen Rentenversicherung gälten. Die schriftlichen Entscheidungen zu dem Urteil liegen noch nicht vor. Nachfolgend standen die Wahl der Mitglieder in den Verwaltungsrat sowie die Wahl der Mitglieder des Beirats an. In den Verwaltungsrat wählte die Vertreterversammlung in alphabetischer Reihenfolge Vizepräsidenten Dipl.-Ing. Marlis Bock-Thürnau, Dipl.-Ing. Peter Bremer, Dipl.-Ing. Jörg Duensing, Dr.-Ing. Roland Feix, Dipl.-Ing. Jürgen Lingelbach und Vizepräsident Dipl.-Ing. Frank Puller. Ferner bestätigt die Vertreterversammlung Dipl.-Ing. Uwe Ditz als entsandten Vertreter der Brandenburgische Ingenieurkammer und Dr.-Ing. Matthias Kahl als entsandten Vertreter der Hamburgische Ingenieurkammer-Bau. In den Beirat gewählt wurden Dr. med. Günther Mahlke, Prof. Dr. H.-Michael Korth und Dipl.-Kfm. Dipl.-Volksw. Rüdiger Seiffert. Nach Erläuterungen und Diskussion zur Änderung der Satzung des Versorgungswerks der Ingenieurkammer Niedersachsen erging auch hier Beschlussfassung durch die Vertreterversammlung. Prof. Dipl.-Ing. Hans-Georg Oltmanns berichtete dann zunächst aus seinem Wintersitzung im restaurierten Bonatz-Saal. Fachgebiet Neue Medien zu Entwicklungen im Building Information Modeling (BIM). Die fächerübergeifende Kooperation aller Planungsbeteiligten in einer konsistenten Modell-Datenbank, wie es das Portfolio von BIM zur Verfügung stellt, werde im europäischen und internationalen Umfeld zunehmend praktiziert. Auch die voraussichtliche Aufnahme der BIM-Methode in die VOF sowie infolge Anpassungen der HOAI an diesen projektorientierten Einsatz erforderten die Auseinandersetzung des Berufsstandes mit BIM. Auf internationaler Ebene stehe mit der ICIS International Construction Information Society eine weltweit operierende Assoziation zur Verfügung, die an der Spezifikation internationaler Systeme arbeite. In seinem Bericht aus der Stiftung der Ingenieurkammer Niedersachsen legte Prof. Oltmanns vor, dass das Kuratorium der Stiftung der Ingenieurkammer Niedersachsen aus insgesamt 18 eingereichten Vorschlägen sechs Preisträger ausgewählt hätte, die im Rahmen des Neujahrsempfangs ihre Stiftungsurkunden erhielten. Ein Sonderpreis werde an eine Master-Thesis zum Thema BIM verliehen. Für die Ingenieurakademie Nord zog Geschäftsführer Dipl.-Ing. Michael Rohardt positive Bilanz. Verstärkt wurden Seminare in den Themenfeldern Eurocodes, NBauO und Standsicherheit abgehalten. Sie wurden von Ingenieurinnen und Ingenieuren als auch Architekten gut besucht. Der deutliche Anstieg der Teilnehmerzahlen brachte die Ingenieurakademie in ein wirtschaftliches Plus. Rohardt unterstrich, dass weiterhin an den sehr moderaten Seminargebühren festhalten werde, wies aber darauf hin, dass Ermäßigungen für Seminargebühren nur Mitgliedern gewährt werden könnten. Die 4. Sitzung der Vertreterversammlung findet am Donnerstag, 8. August statt. Dipl.-Ing. Karin Mumm (li.) und Dipl.-Ing. Britta Kemper. Ansprechpartner Berufspolitik ist Hauptgeschäftsführer Jens Leuckel, Tel.: , Fax: , 6

7 Die amtlichen Bekanntmachungen zur Änderung der Sachverständigenordnung sowie der Änderung der Satzung des Versorgungswerkes der Ingenieurkammer Niedersachsen werden in der kommenden Ausgabe der Ingenieur Nachrichten veröffentlicht. AMTLICHE MITTEILUNG Wirtschaftsplan 2013 genehmigt Die 5. Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Niedersachsen hat in ihrer 3. Sitzung am 6. Dezember 2012 gemäß 17 Abs. 3 i. V. m. 18 Abs. 3 des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes die nachstehende Satzung zum Wirtschaftsplan 2013 und den Wirtschaftsplan 2013 beschlossen. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat mit dem Erlass vom AZ: /2031 Satzung und Wirtschaftsplan genehmigt. Satzung zum Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan 2013 wird in Einnahmen und Ausgaben festgestellt auf Euro. 2. Kredite zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft (Kassenverstärkungskredite) dürfen aufgenommen werden bis zu einer Höhe von Euro. 3. Die Ausgabenansätze sind mit Ausnahme der Aufwendungen für den Verfügungsfond des Präsidenten gegenseitig deckungsfähig., 6. Dezember 2012 Dipl.-Ing. Kammeyer Präsident Dipl.-Ing. Rohardt Finanzvorstand Die Satzung zum Wirtschaftsplan 2013 und der Wirtschaftsplan liegen in der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Niedersachsen, Hohenzollernstraße 52, 30161, vom bis zum aus. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag 8 17 Uhr, Freitag 8 14 Uhr. SACHVERSTÄNDIGENWESEN Neuauflage Sachverständigenverzeichnis 2013 Das Sachverständigenverzeichnis 2013 der Ingenieurkammer Niedersachen liegt in aktueller Fassung vor und ist Verbrauchern, insbesondere Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden, Banken, der Wirtschaft, Industrie, Gewerbe und Handwerk sowie privaten Verbrauchern auch in diesem Jahr hilfreicher Leitfaden bei der Suche nach geeigneten Sachverständigen. Das Verzeichnis führt über 200 Sachverständige, davon weit über 100 von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aus allen Bereichen des Ingenieurwesens. Es steht kostenlos als PDF-Dokument zum Download und als Teil der Ingenieursuche Online unter bzw. zur Verfügung. Die kartonierte Broschüre kann solange vorrätig kostenlos bei der Ingenieurkammer angefordert werden, Fax , kammer@ingenieurkammer.de SACHVERSTÄNDIGENWESEN Sachverständigenbestellung (Ch) Die Ingenieurkammer Niedersachsen macht die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen gemäß 7 Sachverständigenordnung öffentlich bekannt: Dipl.-Ing. (FH) Eckhard Beushausen Sachgebiet Bewertung von Brand-, Explosions-, Sturm- und Leitungswasserschäden in und an Gebäuden Nach der Vereidigung: Dipl.-Ing.(FH) Beushausen (li) mit Präsident Kammeyer. Präsident Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer überreichte dem Sachverständigen in einer Feierstunde in der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Urkunde, Ausweis und Rundstempel. Die Ingenieurkammer Niedersachsen gratuliert herzlich. Die öffentliche Bestellung wird durch einen staatlichen Rechtsakt Sachverständigen zuerkannt, die ihre Besondere Sachkunde für ein bestimmtes Sachgebiet des Ingenieurwesens nachgewiesen haben und den vor Gericht und in der Öffentlichkeit wegen ihrer Unabhängigkeit ein besonderes Maß an Vertrauen entgegengebracht wird. Für Fragen zum Sachverständigenwesen und zur öffentlichen Bestellung steht Ihnen Fred Charbonnier, Tel.: , Fax: oder fred.charbonnier@ ingenieurkammer.de gern zur Verfügung. 7

8 6. KOLLOQUIUM VERBESSERUNG DER QUALITÄT IN GERICHTSVERFAHREN ERSTATTETER GUTACHTEN Die Quotisierung im Bauprozess Erfolgreich fortentwickelt und inzwischen fest etabliert im Veranstaltungskalender von Sachverständigen, auch Richtern und Anwälten, haben sich die gemeinsam vom Verband der Bausachverständigen Deutschlands e.v. und der Ingenieurkammer Niedersachsen veranstalteten Kolloquien Verbesserung der Qualität in Gerichtsverfahren erstatteter Gutachten. Im Mittelpunkt der sechsten Veranstaltung vom 19. November, die in -Altwarmbüchen von über 140 Teilnehmern besucht wurde, stand Die Quotisierung im Bauprozess. Zum Gelingen eines Bauwerkes tragen viele Personen und Firmen bei; der Bauherr, der Planer, der oder die Auftragnehmer (Gewerke) und schließlich der Objektüberwachende. Im Falle des Misslingens steht der gleiche Kreis im Fokus. Geht es bei einem festgestellten Mangel um die Frage, in wessen rechtliche und technische Zuständigkeit der Mangel einzuordnen ist und wenn mehrere der o.g. Beteiligten an der Entstehung des Mangels mitgewirkt haben wer welchen Anteil zur Entstehung des Mangels zu vertreten hat, so muss in der Regel eine Quote gebildet werden. Ist dies eine Aufgabe, die primär Sachverständige zu erledigen haben (sie werden häufig von den Gerichten danach gefragt) oder setzen sich die Sachverständigen der Gefahr aus, eine Rechtsfrage zu beantworten? In informativen Vorträgen und spannenden Zuschauerreaktionen suchte das Kolloquium nach Antworten und glich das Thema auch mit den Erwartungen des Gerichtes an das Auftreten von Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung (auch zur Quote) ab. Der Präsident der Ingenieurkammer, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer, stellte in seiner Einführung in die Veranstaltung die besondere Bedeutung einer guten Zusammenarbeit zwischen Richtern, Anwälten und Sachverständigen heraus; dies sei schon seit langem ein besonderes Anliegen der Kammer. Dass hierzu Veranstaltungen dieser Art und die Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenverband einen wichtigen Beitrag leisten, zeige die große Teilnehmerzahl. Im Übrigen dienen diese Veranstaltungen der Fortbildung der Sachverständigen und damit der Steigerung der Qualität ihrer Arbeit ein weiteres Anliegen, dem sich die Ingenieurkammer stets verpflichtet sieht. Im ersten Referat stellte der Beratende Ingenieur und ö.b.u.v. Sachverständige Dr.-Ing. Eduard Kindereit einen Fall aus der Sachverständigenpraxis vor, in dem Versicherer der am Dr. Kindereit Bau Beteiligten den Auftrag erteilten, deren technische Zuständigkeit für aufgetretene Symptome im Rahmen einer außergerichtlichen Regelung zu klären. Es ging um von einem Zementestrich abgelöstes Hirnholzparkett. Die Ursache der Symptome war rasch gefunden, nämlich eine Wasserbelastung, die ein Quellen des Parketts und in dessen Folge wegen der räumlichen Begrenzung ein Aufstellen der Sachverständige, Richter, Anwälte trafen sich zum Austausch. Parkettklötzchen zur Folge hatte. Trotz umfangreicher und zum Teil aufwändiger Untersuchungen konnte(n) die letztlich maßgeblichen Ursachenquelle(n) nicht gefunden werden. Insoweit mussten die primär maßgebenden Ursachenquellen wahrscheinlichkeitsbehaftet in die weiteren Überlegungen einfließen. Um diese Ursachenquellen den Leistungsbereichen der Beteiligten zuordnen und quotisieren zu können, fand das in der Zeitschrift Baurecht [Ausgabe 2/1966, S. 174 ff.] mit dem Titel Die Quotierung der Mangel- und Schadensverantwortlichkeit Baubeteiligter durch technische Sachverständige beschriebene numerische Verfahren Anwendung. Besonderen Wert legte Kindereit auf die Feststellung, dass die durch Sachverständige vorgenommene besser: vorgeschlagene Quote nur die technischen Aspekte abdecken könne und solle und jedenfalls der rechtlichen Beurteilung durch die Gerichte unterzogen werden müsse. Insoweit bleibe der Sachverständige im wahrsten Sinne der ZPO Hilfskraft des Gerichtes und biete mit seinem Ergebnis die technische Basis für die abschließende Beurteilung. Die anwaltliche Skepsis gegenüber dem zuvor vorgestellten Verfahren formulierte der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Hans Ganten; es sei seines Erachtens Art. 50 Abs. 2 des Schweizer Obligationenrechtes zuzustimmen, wonach der Regressumfang allein durch richterliches Ermessen und nicht durch das subjektive Ermessen eines Sachverständigen festzulegen sei. Etwas überraschend findet Ganten die Unsicherheit, die in der Frage der Quotisierung besteht, denn der Ausgangspunkt der Schadenszuweisung ist eine Rechtsnorm, nämlich 426 Abs. 1 Satz 1 BGB. Insoweit folgerichtig kommt Ganten zu dem Schluss, dass der von Kindereit vorgestellte Ansatz nicht mit seiner Beurteilung übereinstimmt; ein 8

9 Quoten-Urteil darf nicht durch Sachverständige gesprochen werden und Ganten möchte die Sachverständigen von der Quotisierungsfrage entlasten. Nach detailliert vorgetragenen Bedenken gegen die Schadenszurechnung als Mathematikaufgabe beschreibt Ganten eigene Lösungsansätze, auch um dem Vorwurf der dogmatischen Anwendung von Lehrsätze entgegen zu treten. In vier Fallkonstellationen (Planungsfehler vs Ausführungsfehler, Aufsichtsfehler vs Ausführungsfehler, Planungsfehler vs Aufsichtsfehler, Auftragnehmer vs Auftragnehmer) werden Schwerpunkte (Gewichte) beschrieben, die nach rechtlichen Kriterien unabhängig von technischen Quoten dominant berücksichtigt werden müssen. Prof. Ganten und Präsident Kammeyer. Im abschließenden Referat stellte der Vorsitzende Richter am Landgericht Braunschweig Edgar Mielert die Sicht eines Richters auf die Quotisierung durch Sachverständige vor. Diese Leistungen bieten eine wichtige technische Basis für das Urteil, solange und das sind laut Mielert unabdingbare Forderungen die Ursachenermittlung auf einer nachvollziehbaren Befunderhebung mit Dokumentation basiert und die Gewichtung der Ursachenanteile mit einer verbalisierten Begründung und keinesfalls nur auf Zahlenangaben beruht. Die daran anschließende rechtliche Quote wird eine Prüfung und ggf. Korrektur der Ursachengewichtung aufgrund subjektiver Vorwerfbarkeit vornehmen müssen, aber die Feststellung verschuldensrelevanter Tatsachen ist eine Sachverständigenaufgabe. Die dabei in der Regel zur Anwendung kommende Zielbaummethode bietet die Vorteile, dass wertungsrelevante technische Kriterien vollständig erfasst sowie die Überbewertung und das Übergehen einzelner Umstände verhindert werden. Dabei sei es einem Richter durchaus bewusst, dass wie im Übrigen ein gesamtes Gutachten technische Wertungen subjektiv seien. Mielert übersieht nicht, dass eine rechnerisch ermittelte Quote wegen der immanenten Scheingenauigkeit überbewertet werden könne (weshalb er auch zu nicht zu kleinen Quotenschritten rät), schätzt aber die Vorteile des Zielbaumverfahrens bei der rechtlichen Überprüfung. Im zweiten Teil seines Vortrages befasste sich Mielert mit der Anhörung des Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung und gab den Anwesenden Sachverständigen wertvolle Hinweise zur Vorbereitung und bzgl. des Verhaltens im Termin. Dabei wurde auch deutlich, dass die Stellung von Privatsachverständigen in Zukunft verstärkt werden wird. Dies führt zu der schlechten Nachricht, dass die Anforderungen an Gerichtssachverständige steigen, die Fragesteller im Termin vielfältiger und die Fragen qualifizierter würden. Dem stünde aber die gute Nachricht gegenüber, dass das prozessuale Aufrüsten der Parteien zu einer Steigerung der Nachfrage nach (lukrativeren) Privatgutachten führen dürfte. Richter Mielert. Im Anschluss an die Vorträge rundete eine lebhafte Diskussion aller Teilnehmer die von Rechtsanwältin und Justiziarin der Ingenieurkammer Niedersachsen Karin Schwentek moderierte Veranstaltung ab. Es zeichnete sich ab, dass die Mehrzahl der sich zu Wort meldenden Richter und Anwälte der technischen Quotisierung durchaus einen bedeutsamen Stellenwert bei der Findung der Gesamtquote zuerkennen; ohne die Zuarbeit der Sachverständigen bei der Aufklärung und Bewertung der Führte durch die Veranstaltung und leitete die Diskussion: RA Karin Schwentek. technischen Sachverhalte sei kein akzeptables Urteil zu formulieren. Mit 147 Teilnehmern war das 6. Kolloquium das bisher bestbesuchte. Besonders erfreut die Veranstalter, dass mit 27 Richtern und Anwälten eine Quote von ca. 18 % erreicht wurde auch dies ist ein Bestwert und zeigt, dass es den Veranstaltern offenbar zunehmend gelingt, das eigentliche Ziel dieser Kolloquiumsreihe, nämlich die Zusammenarbeit zwischen Juristen und Sachverständigen zu verbessern, immer näher rückt. Auch wenn die Juristen eher retrospektivisch und die Sachverständigen eher perspektivisch denken und handeln, so wächst durch Veranstaltungen dieser Art das gegenseitige Verständnis für die jeweilige Arbeitsund Denkweise, was im Ergebnis der Verbesserung der Qualität in Gerichtsverfahren erstatteter Gutachten dient. Autor: Dr.-Ing. Eduard Kindereit VBD-Vorstandsvorsitzender Bitte vormerken: Das nächste Kolloquium findet am Montag, 18. November 2013 statt. Zum Nachlesen: Die Vorträge der Referenten sind unter eingestellt. 9

10 VERSORGUNGSWERK Versorgungswerk führt E-Akte ein Der Startschuss ist gefallen: Noch im Dezember des vergangenen Jahres hat das Versorgungswerk die Aktenführung von Papier auf die elektronische Akte umgestellt. Seit der Umstellung wird die täglich eingehende Post eingescannt und den zuständigen Mitarbeitern der Verwaltung in elektronischen Postkörben zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt. Die sogenannte E-Akte basiert auf der Doxcis-4-Software der Firma SER Solutions GmbH. Derzeit werden die vorhandenen Papierakten nachgescannt, so dass in absehbarer Zeit die gesamten Mitgliedsakten in elektronischer Form zur Verfügung stehen werden. Durch die Abschaffung der Papierakten kann Archivfläche eingespart werden. Die Kosten für das elektronische Aktenführungssystem teilt sich das Versorgungswerk der Ingenieurkammer Niedersachsen mit sieben weiteren berufsständischen Versorgungswerken der freien kammerfähigen Berufe, die zusammen an der VGV mbh beteiligt sind und durch Kostenteilung Einspareffekte für die Mitglieder der beteiligten Versorgungswerke generieren. In dem neuen Dokumentenmanagementsystem werden die Dokumente gerichtsverwertbar, revisionssicher und langfristig verkehrsfähig gespeichert. Mit der Einführung der E-Akte ist ein schnellerer Zugriff der Mitarbeiter auf den Schriftwechsel möglich. Dadurch können die Bearbeitungszeiten von Vorgängen zum Vorteil der Mitglieder des Versorgungswerkes verkürzt werden. Dies erhöht den Servicegrad und wird dem Anspruch an eine moderne und zukunftsgerichtete Verwaltungsorganisation gerecht. Ein Anliegen hat das Versorgungswerk gegenüber seinen Mitgliedern: Bitte übersenden Sie der Verwaltung des Versorgungswerkes Unterlagen künftig stets ungeklammert und ungeheftet, um den Einscannprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Verwaltung des Versorgungswerkes bedankt sich bereits an dieser Stelle für Ihre Mitwirkung. MITGLIEDER Die Ingenieurkammer Niedersachsen heißt ihre neuen Mitglieder herzlich willkommen. Im Zeitraum vom 6. November 2012 bis 8. Januar 2013 wurden eingetragen: Eintragungen Freiwillige Mitglieder Fachgruppe I (konstruktive Bauingenieure) Lukas Belka M. Eng., Langenhagen Dipl.-Ing. (FH) Malte Grotelüschen, Neerstedt Dipl.-Ing. (FH) Rolf Janßen, Oldenburg Dipl.-Ing. Henning Klattenhoff, Hamburg Dipl.-Ing. (FH) Christian Krämer, Oldenburg Dipl.-Ing. Alesandro Raschiatore, Bremen Dipl.-Ing. (FH) Heike Theilen, Norden Dipl.-Ing. Ilka Wehrstedt, Braunschweig Fachgruppe II (sonstige Bauingenieure) Dr.-Ing. Hartmut Holländer, Dipl.-Ing. (FH) Andreas Pelzer, Bohmte Fachgruppe III (Maschinenbau, Elektrotechnik und vergleichbare Ingenieurtätigkeitsbereiche) Bianka Berner M. Eng., Wolfenbüttel Fachgruppe IV (Geodäsie, Informatik und sonstige Ingenieurbereiche) Dipl.-Ing. Jens Alves, Quakenbrück Dipl.-Ing. Thomas Vybieral, Osnabrück Mitgliederanzahl (Stand ) gesamt, davon Beratende Ingenieure Freiwillige Mitglieder Entwurfsverfasser (Stand ) Eintragungen in die Liste Tragwerksplaner (Stand ) Eintragungen in die Liste Haben Sie Fragen zur Mitgliedschaft? Gern helfen wir weiter. Kontaktieren Sie bitte Manuela Grünewald, Tel.: oder per manuela.gruenewald@ ingenieurkammer.de 10

11 ABSOLVENTENFEIERN Ingenieurkammer zeichnet Studienabgänger aus (Be/Wie ) Es hieß Abschied nehmen von der Studienzeit: Viele Familienangehörige und Freunde begleiteten die jüngsten Hochschulabsolventinnen und -absolventen in Braunschweig und auf dem Weg zur Übergabe ihrer Abschlussurkunden. An der Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig fanden mit dem Absolvententag Bauen und Umwelt 2012 die Feierlichkeiten für über 200 Hochschulabgängerinnen und -abgänger der Studiengänge Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen/Bau im voll besetzten Audimax bereits am 25. November statt, während die 130 Absolventinnen und Absolventen der Fakultät für Bauingenieurwesen und Geodäsie der Leibniz Universität traditionell zum Jahresbeginn am 12. Januar verabschiedet wurden. Anlass für die Ingenieurkammer an beiden Hochschulstandorten den Ingenieurnachwuchs in besonderer Weise zu würdigen. Als Ehemaliger hatte Vizepräsident Dipl.-Ing. Frank Puller in Braunschweig den Heimvorteil und überreichte dort fünf Auszeichnungen und Buchgutscheine für die besten Studienabschlüsse. In gab es Buchpreise für besonderes studentisches Engagement: Vorstandsmitglied Dipl.-Ing. Michael Rohardt verband die Gratulationen an die fünf von der Ingenieurkammer Niedersachsen ausgezeichneten Absolventen mit der Auszeichnung für deren langjährige aktive ehrenamtliche Tätigkeiten an der Hochschule. Die ehemaligen Fachschaftsmitglieder hatten sich Vizepräsident Puller (re.) mit den Ausgezeichneten. in den Institutionen der studentischen Selbstverwaltung intensiv in die Interessensvertretung ihrer Kommilitonen eingebracht und darüber hinaus bemerkenswerte Studienleistungen erzielt. Besondere Verbundenheit zeigte die Leibniz Universität wieder mit ihren Ehemaligen: Sie ehrte vor allem auch ihre Goldenen und Silbernen Jubilare sowie die ehemaligen Doktoranden und Habilitanden der Absolventenjahrgänge 1962 bzw AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Der Vorstand der Ingenieurkammer Niedersachsen hat in seiner Sitzung am beschlossen, die Eintragung in der Liste der freiwilligen Mitglieder des Herrn Dipl.-Ing. Rigo Paul letzte bekannte Anschrift: Kortumstr. 12, mit sofortiger Wirkung zu streichen. Der Bescheid vom über die Streichung der Eintragung in der Liste der freiwilligen Mitglieder des Herrn Paul wird hiermit öffentlich zugestellt. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Bekanntmachung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Das Dokument kann nach vorheriger Terminabsprache mit Ass.jur. Alexander Koch, Tel.: , von Berechtigten eingesehen werden. 11

12 INGENIEURAKADEMIE NORD Die Seminarangebote der Ingenieurakademie für das erste Halbjahr 2013 stehen Ihnen mit ausführlicher Beschreibung im Internet unter zur Verfügung. Hier können Sie u.a. auch die Seminare der beteiligten Veranstalter filtern. Werfen Sie einen Blick auf unsere Internetseite. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Anmeldungen sind nur in schriftlicher Form online, per Post, an oder über unser Faxformular (dieses finden Sie auf der Internetseite) möglich und verbindlich. SEMINARE Seminarprogramm Februar bis März 2013 Nr. Titel Referent Termin/Ort Gebühr FEM-BERECHNUNGEN IN DER BAUPRAXIS Prof. Dr.-Ing. Klaus Liebrecht KM 90,00 -Fehlerquellen und Ergebnisinterpretationen (14:00-17:30 Uhr) ET 150,00 Die Finite-Elemente-Methode (FEM) hat sich als Standardverfahren zur Analyse beliebiger Tragwerkstrukturen durchgesetzt. Aufgrund ihrer Anschaulichkeit sowie ihrer hervorragenden Anpassungsmöglichkeiten an Tragwerksformen, Materialeigenschaften und Belastungs- bzw. Stützungsbedingungen ist die Methode der finiten Elemente aus der heutigen Ingenieurpraxis nicht mehr wegzudenken. Häufig wird die Meinung vertreten, dass mit Hilfe der Finite-Elemente-Methode das Tragverhalten von komplexen Tragstrukturen auch ohne spezielle Ingenieurkenntnisse in beliebiger Genauigkeit erfasst werden kann. Dem sei entgegengehalten, dass nach wie vor der Ingenieur die Verantwortung für die Interpretation und Verwendung der Berechnungsergebnisse trägt. Der sachkundige Umgang mit der Finite-Elemente-Methode erfordert deshalb neben den fundierten Kenntnissen in den klassischen Ingenieurfächern auch ein ausreichendes Wissen um die der Finite-Elemente-Methode zugrunde liegenden Annahmen, Voraussetzungen und Vereinfachungen. Dieses Seminar dient dazu, diese Kenntnisse zu vermitteln bzw. zu vertiefen. An Beispielen aus der täglichen Ingenieurpraxis werden Fragen, Probleme und Fehlerquellen hinsichtlich der Abbildung von Tragstrukturen und der Interpretation von FEM-Ergebnissen erläutert. Der Schwerpunkt des Seminars liegt nicht auf einer theoretischen Betrachtung der Finite-Elemente-Methode. Inhalt (Auszug): Kurze Einführung in die Methode der finiten Elemente / Plattentragwerke / Scheibentragwerke / Schalentragwerke -Diskretisierung, Lagerungen, Singulartäten, Bemessungsmodelle / Kontrollen von FE-Berechnungen / Dokumentation von FE-Berechnungen. Die einzelnen Themengebiete werden an konkreten Fallbeispielen erläutert. Zielgruppe: Das Seminar wendet sich an Tragwerksplaner aus Ingenieurbüros und Baufirmen, Mitarbeiter der Verwaltung sowie Prüfingenieure. Spezielle Kenntnisse über die Methode der finiten Elemente sind nicht erforderlich DIENSTLEISTUNGSMARKETING FÜR Dr. rer. pol. Uwe Groth / KM 150,00 PLANUNGSBÜROS Harald A. Berendes (09:00-16:00 Uhr) ET 210,00 Um auf Dauer am Markt bestehen zu können, müssen Planungsbüros mit den Mitteln des Marketing aktiv umgehen. Dabei ist eine strikte Orientierung auf die Bedürfnisse und Wünsche des Kunden der größte Erfolgsfaktor. Der Workshop zeigt welche Faktoren notwendig sind, um die Erwartungen des Kunden zu erfüllen, seine Gefühle zu befriedigen und Ihn bei Erreichung seiner Ziele zu unterstützen. Letztlich dienen alle Maßnahmen dazu, den Kunden zu behalten und neue Kunden zu gewinnen. Seminarinhalt: Grundlagen der Kundenorientierung / Grundelemente des Marketing / Einführung in die Geschäftsfeldanalyse / Besonderheiten des Dienstleistungsmarketing / Kundenerwartungen erkennen und umsetzen / Konsequenzen für Anbieter und Nachfrager / Möglichkeiten der Werbung Zielgruppe: Ingenieure und Architekten 12

13 Nr. Titel Referent Termin/Ort Gebühr PARKDECKS AUS BETON EINE BESONDERE Dipl.-Ing. Karsten Ebeling KM 200,00 INGENIEURAUFGABE! (09:00-17:00 Uhr) ET 260,00 inkl. Fachbuch Die Bauaufgabe der Parkbauten aus Beton wird nicht selten unterschätzt. Parkbauten sind keine üblichen Hochbauten, sondern anspruchsvolle Ingenieurbauwerke, die besondere Kenntnisse der am Bau Beteiligten in Planung, Ausführung und Überwachung erfordern. Parkdecks, bei denen Maßnahmen zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit nicht fachgerecht getroffen und ausgeführt werden, führen zwangläufig zu Baumängeln. Hilfestellung hierzu bietet neben dem DBV-Merkblatt das neue Fachbuch Parkdecks, welches als Tagungsunterlage für das Seminar dient. Seminarinhalte Planungsgrundlagen (Anforderungen, Nutzung, Einwirkungen) / Konstruktionen für Tiefparkdecks, Zwischenparkdecks, Dachparkdecks und Rampen / Fugen (Konstruktion, Anforderungen, Ausbildung) / Entwässerung und Gefälle (Anforderungen, Ausbildung) / Schutzmaßnahmen für die Betonkonstruktion / Wartung und Instandhaltung für Parkdecks Seminarunterlage ist das Fachbuch >Lohmeyer / Ebeling: Parkdecks, 1. Auflage 2011< Zielgruppe: Ingenieure, Architekten, Bauträger, Baubehörden, Planungs- und Ausführungsbüros NEUERUNGEN DER EnEV2013 ZUM ENERGIE- Prof. Dr.-Ing KM 150,00 BEWUSSTEN BAUEN FÜR INGENIEURE Martin Pfeiffer (08:30-17:00 Uhr) ET 210,00 Praxisorientierung, Grundlagen, Bau- und Anlagentechnik, Beispiele und Förderung Programmüberblick Grundlagen zur energetische Gebäudemodernisierung Aufwand und Nutzen Neubau oder Bauen im Bestand / Marktdaten Gebäudehüllen / Bauen im Bestand Schadenserkennung ursachen / Nachhaltiges Planen, Bauen, Betreiben und Verwerten im Gebäudebestand / Objektbewertung Bestandsgebäude / Rechtsfragen/Normung/Bauregellisten/(Allgemein) anerkannte Regeln der Technik Maßnahmen energetische Bautechnikmodernisierung Energetische Gebäudehüllmodernisierung; Energetische Modernisierung Flach- und Geneigtes Dach, Außenwände und Fassaden, erdberührter Bauteile und Rohbau Maßnahmen energetische Anlagentechnikmodernisierung Energetische TGA-Modernisierung; Energetische Modernisierung Heizung, Lüftung, Kühlung und Klimatisierung Beispiele energetische Gebäudemodernisierung Energetische Wohngebäudemodernisierung und Nichtwohngebäudemodernisierung Förderung energetische Gebäudemodernisierung Programme / Ausblick Zielgruppe: Ingenieure und Architekten SONDERFÄLLE DER Prof. Dr.-Ing KM 150,00 VERKEHRSWERTERMITTLUNG INTENSIVSEMINAR Dr. rer. pol. (10:00-17:00 Uhr) ET 210,00 Seminarreihe zur Wertermittlung von Grundstücken und Thomas Wedemeier Gebäuden Teil 3 Voraussetzung für die Teilnahme an Teil 3 der Seminarreihe sind Grundlagenkenntnisse! Auf der Grundlage der Teile 1 und 2 dieser Seminarreihe zur Wertermittlung von Grundstücken und Gebäuden werden im 3. Teil Sonderfälle und spezielle Bewertungsfragen behandelt. Unter Beachtung der aktuellen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt, der Vorschriften und der Rechtsprechung werden u.a. die folgenden Themen behandelt: Sonderanlässe und Sonderfälle der Verkehrswertermittlung / Spezielle Bewertungsobjekte / Bewertungsaufgaben / Wertermittlungen außerhalb der ImmoWertV / WertR / Wertermittlungen in der Projektentwicklung / Wertermittlungen im Immobilien- und Facilitymanagement Seminarinhalte Spezielle Verfahren der Wert- / Verkehrswertermittlung / Bewertung von Sonderimmobilien, spezieller Liegenschaften (Bahn, Post, Bundeswehr, Bund, Land,...), Anlagen (Photovoltaik, Mobilfunk), Emissionen und Immissionen und weitere Sonderfälle der Wertermittlung Seminarmethoden Darstellung der Grundlagen (Vortrag, Gruppenarbeit, Diskussion), Praktische Anwendung des Lehrstoffes anhand von Beispielen, Diskussion spezieller Themen Zielgruppe: Ingenieure, Architekten, Investoren, Betriebswirte, Immobilienwirte, Facility-Manager, Projektentwickler, Baugewerbetreibende, Rechtsanwälte, Bausachverständige und sonstige Interessierte 13

14 Nr. Titel Referent Termin/Ort Gebühr PARKDECKS AUS BETON EINE BESONDERE Dipl.-Ing. Karsten Ebeling KM 200,00 INGENIEURAUFGABE! (09:00-17:00 Uhr) ET 260,00 inkl. Fachbuch Die Bauaufgabe der Parkbauten aus Beton wird nicht selten unterschätzt. Parkbauten sind keine üblichen Hochbauten, sondern anspruchsvolle Ingenieurbauwerke, die besondere Kenntnisse der am Bau Beteiligten in Planung, Ausführung und Überwachung erfordern. Parkdecks, bei denen Maßnahmen zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit nicht fachgerecht getroffen und ausgeführt werden, führen zwangläufig zu Baumängeln. Hilfestellung hierzu bietet neben dem DBV-Merkblatt das neue Fachbuch Parkdecks, welches als Tagungsunterlage für das Seminar dient. Seminarinhalte Planungsgrundlagen (Anforderungen, Nutzung, Einwirkungen) / Konstruktionen für Tiefparkdecks, Zwischenparkdecks, Dachparkdecks und Rampen / Fugen (Konstruktion, Anforderungen, Ausbildung) / Entwässerung und Gefälle (Anforderungen, Ausbildung) / Schutzmaßnahmen für die Betonkonstruktion / Wartung und Instandhaltung für Parkdecks Seminarunterlage ist das Fachbuch >Lohmeyer / Ebeling: Parkdecks, 1. Auflage 2011< Zielgruppe: Ingenieure, Architekten, Bauträger, Baubehörden, Planungs- und Ausführungsbüros SACHVERSTÄNDIGE UND GUTACHTER RAin Karin Schwentek / KM 60,00 (VII/7013) Probleme bei der Durchführung des Ortstermins Dipl.-Ing. Jörg Matthes (15:00-18:00 Uhr) ET 120,00 Vertiefungsseminar Der vom Gericht beauftragte Gutachter führt den Ortstermin als Teil der Gerichtsverhandlung durch. Daher müssen die prozessualen Regeln sehr genau beachtet werden, damit der Gerichtsgutachter nicht Gefahr läuft, als befangen abgelehnt zu werden oder ihm Fehler unterlaufen, die zur Entziehung des Gerichtsauftrages führen können. Das Seminar richtet sich an Sachverständige und Gutachter, die bereits über Grundkenntnisse verfügen und diese im Rahmen der Fortbildungsverpflichtung auffrischen möchten oder sich auf die Prüfung der Besonderen Sachkunde im Rahmen des Bestellungsverfahrens zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vorbereiten möchten. Themenschwerpunkte Vorbereitung, Ladung und Durchführung des Ortstermins / Verhalten beim Ortstermin / Selbstständiges Beweisverfahren / Rechtsprechung, insbesondere Befangenheit Das Seminar wird als erforderlicher Seminarnachweis nach der Sachverständigenordnung der Ingenieurkammer Niedersachsen anerkannt INTERNETRECHT RA Christopher Beindorff KM 90,00 (13:00 17:00 Uhr) ET 150,00 Der Betrieb eines Internetauftritts gehört mittlerweile für viele Ingenieure zum beruflichen Alltag. Wer seine Leistungen oder Informationen im Internet anbietet und bewirbt, muss jedoch eine Vielzahl rechtlicher Rahmenbedingungen beachten. So sind insbesondere zwingend vorgeschriebene Pflichtangaben auf der Internetseite, berufsrechtliche Besonderheiten sowie Aspekte des Urheberrechts und Datenschutzes zu beachten. Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über das Internetrecht und hilft, den eigenen Internetauftritt rechtskonform zu gestalten. Anhand aktueller Beispiele aus der Rechtsprechung und praktischer Fälle werden die rechtlichen Fallstricke erläutert, die bei der Erstellung und Gestaltung des eigenen Internetauftritts auftreten können. Seminarinhalte: Pflichtangaben auf der Internetseite Impressum etc. / Achtung Copyright - urheberrechtlich geschütztes Material / Datenschutzvorschriften / Haftung für eigene und fremde (verlinkte) Inhalte / Marketing im Internet (Newsletter, Adwords, Suchmaschinenoptimierung) / Cloud-Computing - Chancen und Risiken Zielgruppe: Ingenieure und Architekten 14

15 Nr. Titel Referent Termin/Ort Gebühr ERFAHRUNGSAUSTAUSCH FÜR SACHVERSTÄNDIGE RAin Karin Schwentek / KM 50,00 Neueste Rechtsprechung aus dem Bereich Fred Charbonnier (16:30-ca. 18:30 Uhr) ET 80,00 der Gerichtsgutachter Auch als Privatgutachter steht der Sachverständige für die unabhängige und unparteiische Gutachtenerstattung, nicht selten erwartet der Auftraggeber aber ein bestimmtes Ergebnis. Die Probleme, die sich daraus ergeben können, können vor Gericht ausgetragen werden aber auch der Sachverständige sollte sich im eigenen Interesse um außergerichtliche Streitbeilegung bemühen. Schiedsgutachten, Schlichtung, Adjudikation und Mediation sind andererseits auch Konfliktlösungsmöglichkeiten, die ein spannendes Betätigungsfeld für Sachverständige darstellen können. In die Thematik wird durch ein kurzes Referat aus rechtlicher Sicht eingeführt und anschließend mit den Teilnehmern diskutiert. Sachverständige, die als Gerichtsgutachter tätig sind oder die öffentliche Bestellung anstreben, sind herzlich eingeladen. Öffentlich bestellte Sachverständige unterliegen der Fortbildungspflicht. Die Veranstaltung ist als Fortbildung im Sinne der Sachverständigenordnung der Kammer anerkannt. Zielgruppe: Ingenieurinnen und Ingenieure, die als Gerichtsgutachter tätig sind WUNDERTÜTE BEHINDERUNGSNACHTRÄGE Dipl.-Ing. Dietmar Hedler / KM 90,00 -Rechtliche und baubetriebliche Grundsätze für RAin Dr. Birgit Paetow-Thöne (13:00 18:00 Uhr) ET 150,00 Abrechnung und Prüfung Der Bauzeit kommt eine immer größer werdende Bedeutung zu. Bereits kurze Verzögerungen oder Störungen können den Gesamtablauf einer Baustelle erheblich beeinträchtigen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Behinderungsnachtrag erfolgreich geltend zu machen? Wann liegt eine Anordnung zur Bauzeit im Sinne des 2 Abs. 5 VOB/B vor? Welche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang die Urkalkulation zu? Welche Rolle spielen die Allgemeinen Geschäftskosten und die Gemeinkosten der Baustelle? Was ist der Unterschied zwischen haftungsbegründender und haftungsausfüllender Kausalität und wie wirkt sich der Unterschied auf die Darlegung und den Nachweis im Falle des 6 Abs. 6 Satz 1 VOB/B aus? Welche Anforderungen sind an die Darstellung des geplanten und des tatsächlichen Bauablaufs zu stellen? Welchen Vor- und Nachteil bietet eine Berechnung eines Entschädigungsanspruches gemäß 6 Abs. 6 Satz 2, 642 BGB? Ihre Fragen sollen vor dem Hintergrund des interdisziplinären Zusammenspiels zwischen baubetrieblichen und rechtlichen Anforderungen beantwortet werden, damit die erfolgreiche Geltendmachung oder Abwehr von Behinderungsnachträgen gelingt. Zielgruppe: Planende und beratende Ingenieure und Architekten, die auf Auftraggeber- oder Auftragnehmerseite in die Beurteilung von Nachträgen einbezogen sind, Fachkräfte aus Bauwirtschaft und Bauverwaltung ENEV 2013 UND DIE NEUE DIN V / Tag: Architekt KM 300,00 FÜR DEN NICHTWOHNUNGSBAU (09:30-ca. 17:30 Uhr) Dipl.-Ing. ET 390,00 2-Tagesseminar mit begleitendem Anwenderworkshop Stefan Horschler / 2. Tag: Dr.-Ing. Kati Jagnow Die EnEV 2013 sieht für den öffentlich-rechtlichen Nachweis als Berechnungsvorschrift die DIN V sowohl für Wohn- als auch Nichtwohngebäude vor. Für den Wohnungsbau wird auch weiterhin die DIN V und DIN V parallel angewendet werden können. Die DIN V wurde überarbeitet und durch zahlreiche Beiblätter ergänzt. Die wesentlichen Neuerungen werden vorgestellt und an einem konkreten Berechnungsbeispiel erläutert. Das Seminar stellt jeweils am Vormittag die wesentlichen Inhalte der relevanten Normen vor und am Nachmittag werden an einem Bürogebäude die erforderlichen Eingaben in einer Software für ein Bürogebäude vorgenommen. Seminarinhalt: Kurzüberblick der EnEV 2013 und des EEWärmeGesetzes / Neuerungen der DIN V gegenüber der Ausgabe 2007 / Randbedingungen der Zonierung und Beispiele nach DIN V und Nutzungsprofile nach DIN V / Übersicht der Bilanzierungssystematik / Bilanz der Nutzwärme für Heizung nach DIN V , Bilanz von Wärmesenken und Wärmequellen / Berechnung des Energiebedarfs für Beleuchtung nach DIN V / Verfahren zur Bilanzierung der Heizung nach DIN V und Warmwasserbereitung nach DIN V / Bilanz von Raumlufttechnischen Anlagen nach DIN V sowie Überblick über die Kältetechnik nach DIN V / Berechnung eines Beispiels mit Hilfe von Software. Erfahrungen aus den energetischen Bilanzierungen im Wohnungsbau sind notwendig. Es ist ein Laptop mitzubringen. Zielgruppe: Ingenieure des Hochbaus, Versorgungsingenieure, Architekten. 15

16 Nr. Titel Referent Termin/Ort Gebühr PROJEKTE ERFOLGREICH LEITEN Dr. rer. pol. Uwe Groth / KM 150,00 -Kompetenzen für Projektleiter- Harald A. Berendes (09:00-16:00 Uhr) ET 210,00 Die persönlichen Fähigkeiten des Projektleiters entscheiden über Erfolg oder Misserfolg von Projekten. Dabei ist Methodenkompetenz die Voraussetzung um Entscheidungsprozesse zu beeinflussen und die Arbeitsabläufe im Projekt effizient zu gestalten. Seminarinhalt: Zieldefinition im Projekt / Phasen des Projektmanagements / Projektcontrolling / Grundlagen der Teamarbeit / Grundlagen der Moderation / Konfliktmanagement / Kommunikation. Zielgruppe: Ingenieure und Architekten. NACHRUF Trauer um Uve Kühl Mit großer Betroffenheit hat die Ingenieurkammer Niedersachsen den Tod von Uve Kühl aufgenommen. Der Beratende Ingenieur, der seit 1990 nicht nur Mitglied der Ingenieurkammer Niedersachsen, sondern vor allem auch seit erster Stunde über 21 Jahre lang engagiertes Mitglied der Vertreterversammlung der Ingenieurkammer war, verstarb im Alter von 71 Jahren am Sonntag, 20. Januar nach schwerer Krankheit. Dipl.-Ing. Uve Kühl Uve Kühl war Ehrenvorsitzende des BDB Landesverbandes Niedersachsen und der BDB Bezirksgruppe Celle. 18 Jahre stand er dem BDB als Landesvorsitzender und 28 Jahre als Vorsitzender der BDB Bezirksgruppe Celle zur Verfügung. In dieser Funktion engagierte er sich auf allen Ebenen des Verbandes und auch in der Ingenieurkammer Niedersachsen vorbildlich für die Interessen der Architekten und Ingenieure. Uve Kühl empfand seine Tätigkeit als Beratender Ingenieur als Berufung und führte diese mit großer Leidenschaft aus. Seine Fähigkeit, auf Menschen zuzugehen und sie für das Wirken von Architekten und Ingenieuren zu begeistern war eine seiner herausragenden Eigenschaften. Auch in der Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Niedersachsen wirkte er mit großer Menschlichkeit. Mit Herz und Seele, mit unermüdlichem Engagement und Beharrlichkeit sowie mit diplomatischem Geschick brachte er die berufspolitischen Ziele mit voran. Stets um Ausgleich bemüht, engagierte sich Uve Kühl auch im Schlichtungsausschuss der Ingenieurkammer Niedersachsen. Im April 2011 wurde ihm das Bundesverdienstkreuz verliehen. Der Vorstand, die Geschäftsführung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle bewahren sein Wirken in Ehren. Hans-Ullrich Kammeyer Präsident IMPRESSUM Ingenieur Nachrichten Regionalbeilage Niedersachsen im Deutschen IngenieurBlatt Herausgeber: Ingenieurkammer Niedersachsen, K.d.ö.R. Hohenzollernstr. 52 l Tel l Fax: kammer@ingenieurkammer.de Internet: Redaktion: GF Michael Knorn (verantw.), Bettina Berthier M.A. Autorennachweis: (Be) Bettina Berthier, (Ch) Fred Charbonnier, (Wie) Alina Wieland. 16

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