Neun745drei. Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr. Wir sind.

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Wir sind Neun745drei www.schonungen.de Amtliches und Aktuelles aus der Großgemeinde Schonungen mit den Gemeindeteilen: Abersfeld, Forst, Hausen, Löffelsterz, Mainberg, Marktsteinach, Reichmannshausen, Waldsachsen und den Weilern: Bayerhof, Kaltenhof, Rednershof und Reichelshof 32. Jahrgang Nr. 47 Freitag, den 20. Dezember 2013 Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr Gemeindeblatt Schonungen

Ja ist denn heut schon Weihnachten, dieser Werbespruch vom Fußballkaiser Franz Beckenbauer hat sich bei uns sicher alle eingeprägt. Genug Zeit hatten wir ja uns auf das Fest der Liebe einzustellen: Schon Ende August eroberten Spekulatius, Lebkuchen und Adventskalender die Supermärkte. Vielleicht können Sie sich noch daran erinnern, als im vergangenen Jahr der bekannte Gochsheimer Musiker und Kabarettisten Wolfgang Düringer mitten im Sommer mit Zipfelmütze und Wintermantel als Protest ein Weihnachtständchen zum Besten gab. So viel Mitgefühl können die Schokoladennikoläuse, die besonders unter der Nachsommerhitze zu leiden haben, selten erwarten. Aber mal im ernst: Immer früher wird das Weihnachtsgeschäft eingeläutet: Und wenn man den Einzelhändlern Glauben schenken will, dann sind es gerade die Konsumenten selbst, die mit ihrer Nachfrage die Lebkuchen in die Regale hieven. Scheinbar braucht es immer einen Anlass um den Umsatz anzukurbeln: Denken wir beispielsweise an die unzähligen Werbeprospekte und Schaufenstertafeln zu Valentin, Halloween, Fasching, Muttertag oder Ostern. Spätestens wenn der hell erleuchtete Weihnachtstruck von Coca-Cola im Werbespott über die Mattscheiben flimmert, ist es nicht mehr lange hin bis Weihnachten. Erst recht nicht, wenn der Erfolg eines Adventswochenendes, anhand eines Stimmungsbarometers der Einzelhändler in den Nachrichten bemessen wird. Immer weniger Menschen kennen tatsächlich den Ursprung des Weihnachtsfests: Entsprechend erschreckend fallen spontane Umfragen auf der Straße aus. Was war da noch mal? Vor über 2000 Jahren? Wen wundert s also, dass für mehr als zwei Drittel der befragten Männer und Frauen (69,4 %) einer aktuellen Studie zur Folge Weihnachten seine eigentliche religiöse Bedeutung verloren hat und nur noch Geschäfte- und Geldmacherei ist. Nur vier von Zehn (39,9 %) besuchen an den Weihnachtstagen noch einen Gottesdienst. Und über die Hälfte (56,1 %) meint, Weihnachten sei für sie "vor allem ein Fest des Schenkens und Beschenktwerdens". Schenken, spenden, helfen, Familie- Bekannte- und Freunde treffen, gemeinsam backen- kochen- und essen: Ja braucht s dazu erst einen Anlass wie Weihnachten!? Immer öfter ist es sogar erst der Verlust eines lieben Menschen, der dazu führt, dass Familien und ganze Verwandtschaften im Rahmen einer Gemeindeblatt Schonungen Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! Trauerfeier zueinander finden. Ein Leben im Überfluss hat auch seine Schattenseiten: Materielle Werte drängen sich in den Vordergrund und der menschliche Umgang bleibt oftmals auf der Strecke. Wir alle kennen doch die Fernsehbilder von unkontrollierten Massenanstürmen bei Rabattaktionen und Räumungsverkäufen. Nur wer seine Ellenbogen geschickt einsetzt, hat Erfolg an den Wühltischen der Kaufhäuser. Niemand will etwas verpassen, zu kurz kommen, sich etwas entgehen lassen. Es sind wohl Urinstinkte des Menschen, die geweckt werden. Paybackkarten, Gutscheinhefte, Bonusmarken sind Produkte unseres Konsumtriebs. Ganz nebenbei geben wir persönliche Daten preis, die Nährboden für weiteren Konsumrausch sind. Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, vielleicht sollten wir uns alle darauf zurückbesinnen, welche Bedeutung Weihnachten für uns tatsächlich hat. Es sind weniger die materiellen Werte, die unser Leben und Feiertage wie diese bereichern, vielmehr zwischenmenschliche Beziehungen. Tagtäglich machen Menschen schmerzliche Erfahrungen, wenn sie einen lieben Menschen verlieren, eine Beziehung oder Ehe in die Brüche geht, Kinder und Freunde sich abwenden oder wegziehen. Worauf sollen wir also noch warten? Erleben Sie schöne und erlebnisreiche Weihnachtstage: Sie haben sich; und Sie haben Ihre Familie, Freunde, Nachbarn und Bekannte. Mehr braucht zum Fest der Liebe nicht. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen besinnliche Feiertage und für 2014 von Allem nur das Beste, aber vor allem Gesundheit. Bleiben Sie unserer Großgemeinde Schonungen verbunden! Ihr 1. Bürgermeister Ø Ø Ø Ø Ø Ø

Amtliche Nachrichten Gemeinde Schonungen Aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Schonungen folgende 1. Änderungssatzung über die Benutzung des Hallenschwimmbades der Gemeinde Schonungen 1 Die Hallenbad-Benutzungssatzung vom 15.12.2010 wird wie folgt geändert: 1. 3 b Abs. 1 erhält folgende Fassung: Das Hallenbad verfügt über folgende zusätzliche Einrichtungen: - Infrarot-Wärmekabine 2 Diese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft. Schonungen, 10.12.2013 gez. Rottmann, 1. Bürgermeister Gemeinde Schonungen Mit dieser Ausgabe verabschieden wir uns von Ihnen für das Jahr 2013 und wünschen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins NEUE JAHR. Ihr REVISTA-VERLAG Mitarbeiter und Geschäftsführung Aufgrund des Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Schonungen folgende 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenschwimmbades der Gemeinde Schonungen 1 Die Hallenbadgebührensatzung vom 15.12.2010 wird wie folgt geändert: 1. 3 I. erhält folgende Fassung: (1) Einzeleintritt a) Erwachsene EUR 2,20 b) Jugendliche EUR 1,80 (2) Mehrfacheintritte Beim Kauf eines Coins mit 12 Eintrittsberechtigungen wird eine ermäßigte Gebühr erhoben. Sie beträgt: a) Erwachsene EUR 22,-- b) Jugendliche EUR 18,-- (4) Gebühr für sonstige Einrichtungen a) Infrarot-Wärmekabine: 1,-- EUR pro 10 Minuten 2. 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Bei den Eintrittsgebühren und dem Schlüsselpfand nach Ziff. I mit III dieser Satzung entsteht die Gebührenschuld mit dem Betreten des Hallenbades bzw. der sonstigen Einrichtungen (Infrarot-Wärmekabine). Die Gebührenschuld wird gleichzeitig mit ihrer Entstehung fällig. 2 Diese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft. Schonungen, 10.12.2013 gez. Rottmann, 1.Bürgermeister Der Wahlleiter der Gemeinde Schonungen Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats in der Gemeinde Schonungen Landkreis Schweinfurt am Sonntag, 16. März 2014 1. Durchzuführende Wahl Am Sonntag, dem 16. März 2014 findet die Wahl von 20 Gemeinderatsmitgliedern statt. 2. Wahlvorschlagsträger Wahlvorschläge dürfen nur von Parteien und von Wählergruppen (Wahlvorschlagsträgern) eingereicht werden. Der Begriff der politischen Partei richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz). Wählergruppen sind alle sonstigen Vereinigungen oder Gruppen natürlicher Personen, deren Ziel es ist, sich an Gemeindewahlen zu beteiligen. Parteien und Wählergruppen, die verboten sind, können keine Wahlvorschläge einreichen. 3. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen 3.1 Die Wahlvorschlagsträger werden zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert. Die Wahlvorschläge können ab Erlass dieser Bekanntmachung, jedoch spätestens am Donnerstag, dem 23. Januar 2014, 18.00 Uhr dem Wahlleiter zugesandt oder während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Zi.Nr. 1, Marktplatz 1, 97453 Schonungen übergeben werden. Jeder Wahlvorschlagsträger darf nur einen Wahlvorschlag einreichen. 3.2 Werden mehrere gültige Wahlvorschläge eingereicht, findet die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Bindung an die sich bewerbenden Personen statt. 3.3 Wird kein oder nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, findet die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an sich bewerbende Personen statt. 4. Wählbarkeit 4.1 Für das Amt eines Gemeinderats-/Stadtratsmitglieds ist jede Person wählbar, die am Wahltag Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist; das 18. Lebensjahr vollendet hat; seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde eine Wohnung hat, die nicht ihre Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine Wohnung zu haben sich in der Gemeinde gewöhnlich aufhält. Wer die Wählbarkeit infolge Wegzugs verloren hat, jedoch innerhalb eines Jahres seit dem Wegzug in die Gemeinde zurückkehrt, ist mit dem Zuzug wieder wählbar. 4.2 Von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist eine Person, die nach Art. 21 Abs. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) nicht wählbar ist. 5. Aufstellungsversammlung 5.1 Alle sich bewerbenden Personen werden von einer Partei oder einer Wählergruppe in einer Versammlung aufgestellt, die zu diesem Zweck für den gesamten Wahlkreis einzuberufen ist. Diese Aufstellungsversammlung ist eine Versammlung der Anhänger einer Partei oder Wählergruppe, eine besondere Versammlung von Delegierten, die von Mitgliedern einer Partei oder Wählergruppe für die bevorstehende Aufstellung sich bewerbender Personen gewählt wurden oder eine allgemeine Delegiertenversammlung, die nach der Satzung einer Partei oder einer Wählergruppe allgemein für bevorstehende Wahlen bestellt wurde. Die Mehrheit der Mitglieder einer allgemeinen Delegiertenversammlung darf nicht früher als zwei Jahre vor dem Monat, in dem der Gemeindeblatt Schonungen

Wahltag liegt, von den Mitgliedern einer Partei oder einer Wählergruppe gewählt worden sein, die im Zeitpunkt der Wahl der Delegierten im Wahlkreis wahlberechtigt waren. Die Teilnehmer der Aufstellungsversammlung müssen im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis wahlberechtigt sein. Die Aufstellungsversammlung darf nicht früher als 15 Monate vor dem Monat stattfinden, in dem der Wahltag liegt. Die sich bewerbenden Personen werden in geheimer Abstimmung gewählt. Jede an der Aufstellungsversammlung teilnahmeberechtigte und anwesende Person ist hierbei vorschlagsberechtigt. Den sich für die Aufstellung bewerbenden Personen ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. 5.2 Ersatzleute, die für den Fall des Ausscheidens einer sich bewerbenden Person in den Wahlvorschlag nachrücken, sind in gleicher Weise wie sich bewerbende Personen aufzustellen. 5.3 Mehrere Wahlvorschlagsträger können gemeinsame Wahlvorschläge einreichen. Gemeinsame Wahlvorschläge sind in einer gemeinsamen Versammlung aufzustellen. Die Einzelheiten vereinbaren die Wahlvorschlagsträger. 5.4 Die Versammlung kann beschließen, dass sich bewerbende Personen zweimal oder dreimal auf dem Stimmzettel aufgeführt werden sollen. 6. Niederschrift über die Versammlung 6.1 Über die Aufstellungsversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Aus der Niederschrift muss ersichtlich sein: die ordnungsgemäße Ladung zur Aufstellungsversammlung, Ort und Zeit der Aufstellungsversammlung, die Zahl der teilnehmenden Personen, bei einer allgemeinen Delegiertenversammlung die Erklärung, dass die Mehrheit der Delegierten nicht früher als zwei Jahre vor dem Monat, in dem der Wahltag liegt, von den Mitgliedern einer Partei oder einer Wählergruppe gewählt worden ist, die im Zeitpunkt der Wahl der Delegierten im Wahlkreis wahlberechtigt waren, der Verlauf der Aufstellungsversammlung, das Wahlverfahren, nach dem die sich bewerbenden Personen gewählt wurden, die Ergebnisse der Wahl der sich bewerbenden Personen, ihre Reihenfolge und ihre etwaige mehrfache Aufführung, auf welche Weise ausgeschiedene sich bewerbende Personen ersetzt werden, sofern die Aufstellungsversammlung Ersatzleute aufgestellt hat, bei der Gemeinderatswahl Angaben über eingegangene Listenverbindungen. 6.2 Die Niederschrift ist von der die Aufstellungsversammlung leitenden Person und zwei Wahlberechtigten, die an der Versammlung teilgenommen haben, zu unterschreiben. Jede wahlberechtigte Person darf nur eine Niederschrift unterzeichnen. Auch sich bewerbende Personen dürfen die Niederschrift unterzeichnen, wenn sie an der Versammlung teilgenommen haben. 6.3 Der Niederschrift muss eine Anwesenheitsliste beigefügt sein, in die sich diejenigen Wahlberechtigten mit Namen, Anschrift und Unterschrift eingetragen haben, die an der Versammlung teilgenommen haben. 6.4 Die Niederschrift mit der Anwesenheitsliste ist dem Wahlvorschlag beizulegen. 7. Inhalt der Wahlvorschläge 7.1 Jeder Wahlvorschlag darf höchstens so viele sich bewerbende Personen enthalten, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. In Gemeinden bis zu 3.000 Einwohnern kann die Zahl der sich bewerbenden Personen im Wahlvorschlag bis auf das Doppelte der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder erhöht werden. In unserer Gemeinde darf daher ein Wahlvorschlag höchstens 20 sich bewerbende Personen enthalten. Wenn sich bewerbende Personen im Wahlvorschlag mehrfach aufgeführt werden, verringert sich die Zahl der sich bewerbenden Personen entsprechend. Sich bewerbende Personen dürfen bei Wahlen für ein gleichartiges Amt, die am selben Tag stattfinden, nur in einem Wahlkreis aufgestellt werden. Sie dürfen bei einer Wahl nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. 7.2 Jeder Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Kurzbezeichnungen, bei denen der Name der Partei oder der Wählergruppe nur durch eine Buchstabenfolge oder in anderer Weise ausgedrückt wird, reichen als Kennwort aus. Dem Kennwort ist eine weitere Bezeichnung beizufügen, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Wird ein Wahlvorschlag ohne Kennwort eingereicht, gilt der Name des Wahlvorschlagsträgers als Kennwort, bei einem gemeinsamen Wahlvorschlag gelten die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen in der im Wahlvorschlag genannten Reihenfolge als Kennwort. Enthalten gemeinsame, aber getrennt eingereichte 7.3 Organisierte Wählergruppen haben einen Nachweis über die Organisation vorzulegen, wenn sie als organisiert behandelt werden sollen. 7.4 Jeder Wahlvorschlag soll eine Beauftragte/einen Beauftragten und ihre/seine Stellvertretung bezeichnen, die in der Gemeinde wahlberechtigt sein müssen. Fehlt diese Bezeichnung, gilt die erste Unterzeichnerin/der erste Unterzeichner als Beauftragte/r, die/der zweite als ihre/seine Stellvertretung. Die/Der Beauftragte ist berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung der/des Beauftragten. 7.5 Jeder Wahlvorschlag muss die Angabe sämtlicher sich bewerbender Personen in erkennbarer Reihenfolge entsprechend der Aufstellung in der Niederschrift über die Aufstellungsversammlung nach Familienname, Vorname, Tag der Geburt, Geschlecht, Beruf oder Stand und Anschrift enthalten. 7.6 Angegeben werden können kommunale Ehrenämter und im Grundgesetz und in der Verfassung vorgesehene Ämter, falls diese in den Stimmzettel aufgenommen werden sollen. Es sind dies insbesondere: Ehrenamtlicher erster, zweiter oder dritter Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, stellvertretender Landrat, Kreisrat, Bezirkstagspräsident, stellvertretender Bezirkstagspräsident, Bezirksrat, Mitglied des Europäischen Parlaments, des Bundestags, des Landtags. Dreifach aufzuführende sich bewerbende Personen erscheinen auf dem Stimmzettel vor den zweifach aufzuführenden und diese vor den übrigen sich bewerbenden Personen. 7.7 Die sich bewerbende Person muss erklären, dass sie bei der Aufnahme ihres Namens in den Wahlvorschlag zustimmt und dass sie bei Wahlen für ein gleichartiges Amt, die am selben Tag stattfinden, nur in einem Wahlkreis aufgestellt wird. Wird eine mehrfache Aufstellung festgestellt, hat die sich bewerbende Person dem Wahlleiter nach Aufforderung mitzuteilen, welche Bewerbung gelten soll. Unterlässt sie diese Mitteilung oder widersprechen sich die Mitteilungen, sind die Bewerbungen für ungültig zu erklären. Die sich bewerbende Person muss außerdem erklären, dass sie nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. 7.8 Ein Wahlvorschlag zur Wahl des Gemeinderats muss, wenn sich die Person nicht in der Gemeinde bewerben will, in der sie ihre alleinige Wohnung oder ihre Hauptwohnung hat, eine Bescheinigung dieser Gemeinde, bei Personen ohne Wohnung der letzten Wohnsitzgemeinde, enthalten, dass sie nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Die Gemeinde darf diese Bescheinigung nur einmal ausstellen. Das Gleiche gilt für Ersatzleute. 8. Unterzeichnung der Wahlvorschläge Jeder Wahlvorschlag muss von zehn Wahlberechtigten unterschrieben sein, die am Montag, 03. Februar 2014 (41. Tag vor dem Wahltag) wahlberechtigt sind. Die Unterzeichnung durch sich bewerbende Personen oder Ersatzleute eines Wahlvorschlags ist unzulässig. Die Unterschriften auf dem Wahlvorschlag müssen eigenhändig geleistet werden. Die Unterzeichner/innen müssen Familienname, Vorname und Anschrift angeben und in der Gemeinde wahlberechtigt sein. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Zurückziehung einzelner Unterschriften, der Verlust des Wahlrechts oder der Tod der Unterzeichner/innen des Wahlvorschlags berührt die Gültigkeit des Wahlvorschlags nicht. 9. Unterstützungslisten für Wahlvorschläge 9.1 Wahlvorschläge von neuen Wahlvorschlagsträgern müssen nicht nur von zehn Wahlberechtigten unterschrieben werden, sondern zusätzlich von mindestens 120 Wahlberechtigten durch Unterschrift in Listen, die bei der Gemeinde oder bei der Verwaltungsgemeinschaft aufliegen, unterstützt werden. Neue Wahlvorschlagsträger sind Parteien und Wählergruppen, die im Gemeinderat seit dessen letzter Wahl nicht auf Grund eines eigenen Wahlvorschlags ununterbrochen bis zum 90. Tag vor dem Wahltag (16. Dezember 2013) vertreten 4 Gemeindeblatt Schonungen

waren; sie benötigen allerdings dann keine zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn sie bei der letzten Landtagswahl oder bei der letzten Europawahl mindestens fünf v.h. der im Land insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen oder bei der letzten Bundestagswahl mindestens fünf v.h. der im Land abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben. Maßgeblich sind die von der Landeswahlleitung früher als drei Monate vor dem Wahltag bekannt gemachte Ergebnisse. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger in ihrer Gesamtheit im Gemeinderat seit dessen letzter Wahl auf Grund des gleichen gemeinsamen Wahlvorschlags bis zum 90. Tag vor dem Wahltag (16. Dezember 2013) vertreten waren oder wenn mindestens einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger keine zusätzlichen Unterstützungsunterschriften benötigt. 9.2 In die Unterstützungsliste dürfen sich nicht eintragen: die in einem Wahlvorschlag aufgeführten sich bewerbenden Personen und Ersatzleute, Wahlberechtigte, die sich in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben, Wahlberechtigte, die einen Wahlvorschlag unterzeichnet haben. 9.3 Während der Eintragungszeiten ist in dem Gebäude, in dem sich der Eintragungsraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Behinderung oder erhebliche Belästigung der sich Eintragenden verboten. 9.4 Die Zurücknahme gültiger Unterschriften ist wirkungslos. 9.5 Die Einzelheiten über die Eintragungsfristen, die Eintragungsräume, die Öffnungszeiten und die Ausstellung von Eintragungsscheinen an kranke und körperlich behinderte Personen werden von der Gemeinde gesondert bekannt gemacht. 10. Listenverbindungen Die Verbindung von Wahlvorschlägen (Listenverbindung) ist in Aufstellungsversammlungen in geheimer Abstimmung zu beschließen. Ein Wahlvorschlagsträger darf sich nur an einer Listenverbindung beteiligen. Innerhalb einer Listenverbindung muss jeder Wahlvorschlagsträger die Verbindung mit allen übrigen beteiligten Wahlvorschlagsträgern eingehen. Das Eingehen, die Änderung oder die Aufhebung einer Listenverbindung kann bis Montag, 03. Februar 2014, 18.00 Uhr (41. Tag vor dem Wahltag) mitgeteilt werden. Die Änderung oder Aufhebung einer Listenverbindung kann nur gemeinsam erfolgen. 11. Zurücknahme von Wahlvorschlägen Die Zurücknahme der Wahlvorschläge im Ganzen ist nur bis zum Donnerstag, 23. Januar 2014, 18.00 Uhr (52. Tag vor dem Wahltag) zulässig. Über die Zurücknahme von Wahlvorschlägen im Ganzen beschließen die Wahlvorschlagsträger in gleicher Weise wie über die Aufstellung der Wahlvorschläge. Die/Der Beauftragte kann durch die Aufstellungsversammlung verpflichtet werden, unter bestimmten Voraussetzungen den Wahlvorschlag zurückzunehmen. Schonungen, 17.12.2013 Rottmann, 1. Bürgermeister Gemeinde Schonungen Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl des Gemeinderats am Sonntag, 16. März 2014 1. Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, dem 03. Februar 2014 (41. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen. 2. Es besteht folgende Eintragungsmöglichkeit: Rathaus, Zi.Nr. 1, Marktplatz 1, 97453 Schonungen (barrierefrei) 3. Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden. 4. Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen. Schonungen, 18.12.2013 Rottmann, 1. Bürgermeister Schließung der Gemeindeverwaltung am Freitag, 27.12.2013 Die Gemeindeverwaltung einschließlich Bürgerbüro, der Bauhof und der Forstbetrieb sind am Freitag, 27.12.2013, geschlossen. Das Friedhofsamt ist an diesem Tag von 10.00 bis 12.00 Uhr für Grabzuweisungen bei Sterbefällen besetzt und erreichbar unter Tel.Nr. 0 97 21 / 75 70-120. Während dieser Zeit ist es möglich, sich in die Unterstützungslisten der Wahlvorschläge einzutragen. Die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes wird wie an Feiertagen und Wochenenden durch die Mitarbeiter des Bauhofs sichergestellt. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger von dieser Regelung Kenntnis zu nehmen. Hallenbad Schonungen geschlossen Das Hallenbad Schonungen ist wie in den vergangenen Jahren vom 24.12.2013 bis einschließlich 01.01.2014 geschlossen. Um Beachtung wird gebeten. Künftig zwei Nahwärmenetze in Schonungen Preisgünstige und ökologische Energie aus Hackschnitzel auch für private Eigentümer Innovativ, ökologisch und vor allem preiswert soll die neue Nahwärmeversorgung im Sanierungsgebiet Sattler sein. Das Vorzeige- Energieprojekt nimmt immer weiter Gestalt an und scheint jetzt vor allem das Interesse der privaten Anwohner geweckt zu haben. Eine erste Informationsveranstaltung von Gemeinde und Stadtwerke im Sitzungssaal des Rathauses stieß auf große Resonanz. Wie die Nahwärmetechnik funktioniert, wohin Leitungen verlegt werden und mit welchen Kosten private Anschließer rechnen müssen, wurde anschaulich aufgezeigt. Bürgermeister Stefan Rottmann sieht in der Nahwärme eine große Chance für das Sattler-Gebiet, aber vor allem eine Aufwertung für die Grundstücke. Synergien bilden die nun laufenden großräumigen Aushubarbeiten, die das Verlegen des Nahwärmenetzes erheblich erleichtern. Die Heizzentrale soll mit Hackschnitzel aus eigenen gemeindlichen Wäldern betrieben werden. Laut Förster Reiner Seufert wäre die benötigte Menge an Holz problemlos verfügbar. Als waldreichste Gemeinde der Region könnte das Holz somit komfortabel vor Ort eingesetzt und direkt Wertschöpfung zum Wohle der Bevölkerung betrieben werden. Auch kommunale Gebäude kämen in den Genuss der Nahwärmeversorgung. Die Stadtwerke tragen die umfangreichen Investitionskosten, wie der technische Leiter, Manfred Hagen erläutert. Geplant ist eine Heizzentrale in direkter Nachbarschaft zum gemeindlichen Bauhof, unterirdisch soll ein Hackschnitzelbunker errichtet werden, der im 14-tägigen Rhythmus bestückt werden muss. Im Gewerbegebiet Abersfeld soll eine Halle zur Aufbereitung der Hackschnitzel aus gemeindlichen Wäldern entstehen. Das umfangreiche Nahwärmenetz erstreckt sich vom südlich gelegenen Rathaus, über die Bachstraße, Dürrgelände, Sattlerwiese, bis hin zur Werling- und Sattlerstraße, sowie Teile der Hofheimer Straße und Hegholz. Rund 50 Privateigentümer können von der geplanten Wärme-Pipeline Gemeindeblatt Schonungen 5

profitieren. Zusätzlich liegen öffentliche Großabnehmer wie das Rathaus, Feuerwehrhaus und Bauhof, sowie die Schule der Lebenshilfe und private Unternehmen im Versorgungsgebiet. Fest eingeplant ist das neu zu errichtende Pflegeheim auf der Sattlerwiese: Die Nahwärme bildet auch für potenzielle Investoren am Dürr- und Richtergelände gute Anreize. Wie Vertriebsmitarbeiter Matthias Herold erklärt, bietet die Nahwärme gegenüber konventionellen Heizsystemen nämlich eine Reihe von Vorteilen. Hackschnitzel- Nahwärme besteht zu nahezu 100% aus regenerativer Energie, außerdem müssen keine Brennstoffe oder fossilen Energieträger eingekauft werden, die Wärme wird fertig ins Haus geliefert. Heizkessel, Öltranks oder Brenner gehören der Vergangenheit an: Ein simpler Wärmetauscher in Koffergröße spart viel Platz und ist wartungsarm. Auch mit laufenden Kosten ist kaum zu rechnen: So wird beispielsweise die Kontrolle des Kaminkehrers überflüssig. Die Stadtwerke garantieren einen zuverlässigen Betrieb und Versorgungssicherheit: Betriebsrisiken werden durch den Energieversorger getragen. Besonders der günstige Wärmepreis ist ein großer Vorteil: Die zu erwartenden Preissteigerungen fossiler Energieträger berühren den Nahwärmekunden kaum, wie Herold erklärt. Die einmaligen Investitionen für den Anschluss halten sich im Rahmen: Der Hausanschluss kommt auf 2.500 Euro, die Übergabestation mit Wärmetauscher beläuft sich auf maximal 3.000 Euro (incl. Wasseraufbereitung etwa 4.000 Euro). Möglich sei auch nur die Einrichtung eines Hausanschlusses, um zu einem späteren Zeitpunkt mit Nahwärme beliefert zu werden. Der Geldeinsatz für Anschluss und Geräteinstallation könnte sich aber schnell amortisieren, wie Herold kalkuliert. Anhand verschiedener realistischer Modellrechnung kommt die Nahwärme mit 9,84 Ct/kWh (Leistungs-, Arbeits- und Messpreis plus Wartung/Betrieb) sehr gut weg. Lediglich neue Gasheizungen mit einem guten Wirkungsgrad sind unter Zugrundelegung des aktuellen günstigen Gaspreises konkurrenzfähig. Ein weiterer finanzieller Bonus für alle privaten Nahwärme-Anschließer bilden die attraktiven Fördermöglichkeiten der KFW: Aktuell liegt der eff. Zinssatz für eine solche Investition bei 1%, analog könnten Kunden aber auch einen einmaligen Investitionszuschuss von 10% von der KFW-Bank erhalten. So könnte das künftige Nahwärme-Versorgungsgebiet im Bereich Sattler aussehen. Im Januar soll eine verbindliche Abfrage aller Privateigentümer erfolgen, sodass im Februar eine Entscheidung über den Umfang des Nahwärmeprojekts seitens der Stadtwerke getroffen werden kann. Ende 2015 ist mit der Fertigstellung der Sanierungsarbeiten zu rechnen, sodass der Baubeginn der Heizzentrale erfolgen kann. Spätestens Mitte 2016 würde das Nahwärmenetz in Betrieb gehen, so die Prognose der Stadtwerke. Eine erste mündliche Abfrage der Interessensbekundungen zeigte das große Interesse der Anwohner, umso bedauerlicher ist, dass angrenzende Eigentümer an Bocksrangen oder Hausener Straße nicht mehr in den Genuss der Nahwärme kommen können. Druck- und Wärmeverluste wären die Folge, was sich deutlich auf die Wirtschaftlichkeit des Projekts niederschlagen würde trotzdem gab es gerade von entfernt gelegenen Eigentümern Lob und Empfehlungen für das Nahwärmekonzept. Bürgermeister Stefan Rottmann sieht in der Nahwärmeversorgung einen Standortfaktor. Gemeinsam mit der Verwaltung habe er im Vorfeld Nahwärmeprojekte in Werneck und Wiesentheid besichtigt und von der Technologie überzeugen lassen: Der Gemeinderat hat vor geraumer Zeit das Nahwärmenetz in Unsleben besucht. Überhaupt werde man das Wohnquartier durch die Städtebauliche Erneuerung nicht mehr wieder erkennen. Vor allem das Flüsschen Steinach ist ein markantes Element der Neuordnung. Das Bachbett wurde an die Hangkante verschoben um mehr Platz zu gewinnen. Durch Treppenanlagen wird der Bach erlebbarer: Außerdem wurde die Uferkante neu bepflanzt und ansprechend gestaltet. Zwei Fahrradbrücken überspannen den Bach und verbinden den Altort mit dem Radweg nach Marktsteinach. Die neue Fußläufigkeit wurde mit Das Foto zeigt Thomas Vizl (Vizl & Orf), Bürgermeister Dr. Werner Knaier (Wiesentheid), Amtsleiterin Maria Waldhäuser und Bürgermeister Stefan Rottmann (Schonungen) bei der Besichtigung der Nahwärmezentrale in Wiesentheid. Die Verantwortlichen des Projekts von links: der Technische Leiter der Stadtwerke Manfred Hagen, Bürgermeister Stefan Rottmann, Wolfgang Rössler und Matthias Herold von den Stadtwerken. 6 Gemeindeblatt Schonungen

LED-Lampen ausgestattet und Parkbänken. Und da wären schließlich auch die neuen Straßenverbindungen zu nennen: Die Werlingstraße wird bis hin zum Bauhof verlängert, die ehemalige Brücke Richtung Sattlerstraße abgebrochen. Die Sattlerstraße soll als Stichstraße zum Hegholz verlängert werden. Mehr Grünflächen aber auch mehr Parkflächen ziehen sich durch das gesamte Areal und versprechen den Bewohnern mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität. Entwicklungsmöglichkeiten bieten die Flächen an der ehemaligen Sattlerwiese aber auch das Richter-Areal. Vor allem das Pflegeheim soll dort im neuen Umfeld errichtet werden, denkbar wären auch altengerechte Wohnungen und ein Ärztehaus. Dazu müsse das Gebiet entsprechend beworben und vermarktet werden: Das neue Wohnquartier, die zentrale Lage und Infrastruktur im Herzen der Großgemeinde soll private Investoren anlocken, verspricht sich Bürgermeister Stefan Rottmann. Ein zweites großes Nahwärmenetz steht ebenfalls in den Startlöchern: Auch am neuen Schulzentrum sollen Realschule, Turnhalle, Schwimmbad, Kindergarten, Naturfreundehaus und die neue Grundschule künftig mit preisgünstiger und ökologischer Nahwärme versorgt werden. Information über Kosten/Anschlussmöglichkeiten, sowie technischer Fragen zum Thema Nahwärme erhalten Interessierte bei Matthias Herold (Stadtwerke Schweinfurt), telefonisch erreichbar unter 09721 931-289 bzw. per Mail an m.herold@stadtwerke-sw.de. Informationsveranstaltung von Gemeinde und Stadtwerke zum Thema Nahwärmeprojekt Sattler für die Eigentümer. Rede des 1. Bürgermeisters Stefan Rottmann zur Abschlusssitzung des Gemeinderats am 17.12.2013 Lieber 2. Bürgermeister Thomas Rösch lieber 3. Bürgermeister Gerd Barthelmes, liebe Fraktionsvorsitzende Elisabeth Weger und Klaus Reimann, liebe Gemeinderätinnen und Räte, liebe Partnerinnen und Partner, liebe Amtsleiterinnen Maria Waldhäuser und Andrea Pfrang sehr geehrte Pressevertreterin Gabriele Kriese, als Gemeinderat hatte man es dieses Jahr weiß Gott nicht leicht. Endlose Gemeinderatssitzungen, so manche hitzige Diskussionen und Debatten, viele zusätzliche Termine und Veranstaltungen, komplexe Themengebiete und obendrein so manche unliebsame Konfrontationen mit Bürgern. Um in unserer Großgemeinde allem und jedem gerecht zu werden, müsste man tatsächlich hauptamtlicher Gemeinderat sein. Und auch als Bürgermeister oder Amtsleiter sind wir heuer immer wieder an der Grenze körperlicher und geistiger Belastung angelangt. An unserer Motivation, am guten Willen, an Ideen und Visionen für unsere Großgemeinde mangelt es jedenfalls nicht. Es ist die Zeit, die uns leider viel zu oft Grenzen setzt. Das Jahr 2013 ist wieder viel zu schnell vorbei und wir alle fragen uns doch, was bleibt? Was war? Und was haben wir erreicht? Viele wegweisende und folgenreiche Entscheidungen wurden in diesem Jahr gefällt: Projekte wurden dann an Zeichenbrettern skizziert und im Gemeinderat besprochen. Griffbereit in den Schubladen liegen nun unsere fertigen Pläne. 2014 wird das Jahr der Baustellen : Baukräne, Bagger und LKW werden im kommenden Jahr unsere Gemeinde belagern. Das ist auch gut so. Baustellen sind sichtbare Symbole des Fortschritts und der Entwicklung. Unsere Großgemeinde hat so viel Potenzial und Perspektiven, sodass uns in den nächsten Jahren nicht langweilig wird. Während andere Gemeinden damit beschäftigt sind, ihre Infrastruktur mit viel Mühe zu halten oder rückläufige Entwicklungen abzufedern, werden wir kräftig bauen und investieren, weil der Bedarf und die Nachfrage es verlangt. Die Altlastsanierung, als wohl gewaltigste Baustelle läuft auf vollen Touren, damit wir unserem Ziel nämlich den Abschluss der städtebaulichen Erneuerung - bis 2015 schaffen. Der Bahnhaltepunkt wird im kommenden Jahr gebaut und in Betrieb genommen. Der Startschuss für den Neubau unserer Grundschule soll ebenfalls nächstes Jahr fallen. Bagger und Baugeräte wird man auch in Rednershof oder zwischen Schonungen und Marktsteinach ausmachen, wenn dort unsere umfassenden Kanalbaumaßnahmen beginnen. Dorferneuerungsprojekte wie der Forster Dorfanger und die Alte Schule in Hausen werden wir voraussichtlich 2014 abschließen. Dagegen hoffe ich, dass wir mit unserem Gewerbegebiet Tiefer Graben so bald wie möglich beginnen können. Aber auch Projekte wie die Windkraftanlagen, Mainausbau, die Sanierung der Weinbergsmauern an der B26 oder der Erhalt des Schloss Mainberg werden im nächsten Jahr sichtbare Baustellen sein. Neben all den Baumaßnahmen darf unser Alltagsgeschäft, aber auch unsere Bemühungen um eine bessere Infrastruktur und Nahversorgung nicht in den Hintergrund treten: Denken wir an die hausärztliche Versorgung, an Pflegeheimplätze, barrierefreies Wohnen, an zusätzliche Baugebiete, Mobilfunk, der ÖPNV, Einkaufsmöglichkeiten in den Ortsteilen, Breitband, innovative Nahwärmesysteme Wir müssen auch lernen über unseren Tellerrand hinauszuschauen: Wenn es beispielsweise um private Leerstände und unbebaute Grundstücke, die Belange der Landkreisrealschule oder um die Weiterentwicklung unseres Schweinfurter Oberlands geht. Auch soziale Aspekte dürfen nicht in den Hintergrund treten: Was können wir für Familien, Jugendliche und Senioren tun? Gleichzeitig müssen wir versuchen uns noch besser zu verkaufen, die Qualitäten unserer Großgemeinde und der Ortsteile herauszustellen und dabei offensiv Imagearbeit zu leisten. Wir stehen unter enormen Wettbewerbsdruck: Wir dürfen es nicht weiter dem Zufall überlassen wer sich wann, wo niederlässt wir müssen uns aktiv um die Entwicklung der Bevölkerung und Altersstruktur kümmern. Angesichts leerer Gemeindekassen und begrenzter personeller Kapazitäten wird die Kunst für die Zukunft sein, aus WENIG bis NICHTS, für unsere Großgemeinde ETWAS zu erreichen. Das gelingt uns immer öfter. Einfallsreichtum und Idealismus wird da gefragt sein. Es kommt aber auch auf jeden Einzelnen in der Gemeinde an. Ich habe gerade in den Bürgerversammlungen in den letzten Wochen deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es fatal wäre, wenn sich alle Bürgerinnen und Bürger alleine auf den Bürgermeister und Gemeinderat verlassen würden. Unsere knapp 8000 Einwohner sind der entscheidende Erfolgsfaktor. Eigeninitiative ist gefragt, etwa bei der Suche nach einem Hausarzt, Investoren und Neubürgern könnten Kontakte vermittelt werden, Leerstände müssten uns automatisch mitgeteilt werden, Grünflächen und Beete könnten von engagierten Bürgern gepflegt werden. Das Betätigungsfeld ist groß! Mir liegt besonders am Herzen, dass wir nicht auf Kosten nachfolgender Generationen leben und verantwortungsvoll mit unseren finanziellen Ressourcen haushalten. Wir können nur so viel ausgeben, wie wir letztlich einnehmen. Der Gemeinderat hatte den Mut an den entsprechenden Stellschrauben zu drehen: Die Hundesteuer, Grundsteuer, die Friedhofsgebühren, die Eintrittspreise für unser Hallenbad oder die Anpassung der Mieten sind nur einige Beispiele. Gleichzeitig werden Ausgabenpositionen auf den Prüfstand gestellt und bestenfalls reduziert. Liebe Gemeinderatskollegen, ich möchte mich bei Ihnen ganz herzlich für Ihr Engagement bedanken. Es wird die letzte Abschlusssitzung sein, bei der der Gemeinderat in dieser Konstellation zusammenkommt: Viele Kolleginnen und Kollegen werden bei der bevorstehenden Kommunalwahl nicht mehr antreten. Bei allen Höhen und Tiefen, die wir in diesem Jahr gemeinsam durchlebt haben, bin ich fest davon überzeugt, dass wir unsere Heimatgemeinde ein großes Stück vorangebracht haben. In all den Sitzungen hatte ich nicht das Gefühl, dass Parteipolitik und Fraktionszwänge im Fordergrund standen. Meinungen zu Sachthemen wurden ausgetauscht und es zeigt wirklich Größe, wenn Kolleginnen und Kollegen sich von anderen Standpunkten überzeugen lassen. Ich möchte zum Schluss ein großes Dankeschön loswerden: Danke an die Fraktionsvorsitzenden Elisabeth Weger und Klaus Reimann, sowie den gesamten Gemeinderat für die vertrauensvolle und Partei übergreifende Zusammenarbeit Danke auch an alle Ehepartner, die hinter unseren Gemeinderäten/ Rätinnen stehen und damit viele Montag-/Dienstagabende auf ihren Gemeindeblatt Schonungen 7

Partner verzichten müssen. Dankeschön an die stellvertretenden Bürgermeister Thomas Rösch und Gerd Barthelmes für die Unterstützung bei meinen Amtsgeschäften und Besuchen von Terminen und Veranstaltungen Danke an meine beiden Amtsleiterinnen Andrea Pfrang und Maria Waldhäuser, sowie der gesamten Rathausverwaltung, dem Bauhof und Forstbetrieb für die gute Zusammenarbeit Nun wünsche ich uns allen ein frohes Weihnachtsfest: Nehmen Sie sich Zeit für Familie, Freunde und Bekannte, für gute Gespräche, leckeres Essen und schöne Erlebnisse. Schließen möchte ich mit einem Zitat von Aristoteles: Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel richtig setzen! Donnerstags Frühschwimmen im Schonunger Bad Viele Attraktionen, neue Öffnungszeiten, Brausedüse und Kinderrutsche ab kommendem Jahr Vierzig Betriebsjahre hat die Schonunger Schwimmhalle nun schon auf dem Buckel und immer noch ist es eine beliebte Adresse für alle Wasserratten und Sportschwimmer. Das Bad soll sukzessive weiterentwickelt werden, so lautet die Botschaft aus dem Rathaus. Seinen Charakter als Sport- und Schulschwimmbad soll es trotz aller Bemühungen um junge Badegäste aber nicht verlieren. Eine optimale Auslastung des Bads, mehr Aktionen und Veranstaltungen um neue Badegäste und Zielgruppen anzulocken, eine verbesserte Vermarktung des Bads aber auch kleine bauliche Veränderungen und Anschaffungen sollen dabei helfen. So wurden beispielsweise zusätzliche Wickeltische und Buggys angeschafft um auch jungen Familien unbeschwertes und stressfreies Badevergnügen zu ermöglichen. In seiner letzten Sitzung segnete der Gemeinderat 8.000 Euro für eine Kinderrutsche aus Edelstahl, sowie einer Brausedüse ab, die im kommenden Jahr das Bad bereichern sollen. Neu sind auch die Fensterfronten, die im Sommer diesen Jahres bereits komplett ausgetauscht wurden und energetische sowie optische Verbesserungen bringen. Die absenkbaren Leinen erleichtern ebenfalls seit diesem Jahr den Badebetrieb und können vor allem bei Wettkämpfen genutzt werden. Neu ist auch die Beschallung der Umkleidekabinen und der Schwimmhalle seit diesem Herbst: Mit dezenter Hintergrundmusik soll die Attraktivität des Bads weiter steigen. Auch in Sachen Öffnungszeiten geht die Gemeinde nun neue Wege. Ab kommendem Jahr soll im Schonunger Schwimmbad erstmals Frühschwimmen ermöglicht werden. Jeden Donnerstag öffnet das Bad dann zusätzlich drei Stunden zwischen 6.30 Uhr und 9.30 Uhr seine Pforten. Ein Wunsch, der aus der Fragebogenaktion im Hallenbad aufgegriffen wurde. Dagegen werden die Öffnungszeiten am Freitag auf 20.00 Uhr und Samstag auf 17.00 Uhr um jeweils eine Stunde verkürzt. Ansonsten bleibt alles beim Alten. Eine Projektgruppe aus Bürgermeister, Verwaltung, Bademeister, DLRG, Schulen und gewerblichen Nutzern wurde installiert, um die Schwimmhalle schrittweise weiterzuentwickeln. Als erste Idee soll ein Jahreskalender mit Attraktionen und Veranstaltungen rund um das Schwimmbad unter Mitwirkung aller Beteiligter realisiert werden. Darin werden kostenlose Kursangebote wie AquaDrums und ToguBrasil während und außerhalb des allgemeinen Badebetriebs angeboten, aber auch besondere Highlights wie eine Halloween Party, ein Candle-Light-Schwimmen, Aqua-Disco oder ein Weihnachtsspieltag für Kinder. Einen kleinen Wehrmutstropfen beschloss der Gemeinderat schließlich auch: Die Eintrittspreise für Kinder (1,60 Euro) und Erwachsene (2,00 Euro) werden dezent um 0,20 Euro angehoben, die Badedauer bleibt weiterhin unbegrenzt. Damit gehört Schonungens Schwimmhalle als wohnortnahe Freizeiteinrichtung aber immer noch zu den preiswertesten und günstigsten Bädern der Region, so Bürgermeister Stefan Rottmann. Eingestellt wird der Betrieb des Solariums: Erhöhte Auflagen und steigende Anforderungen an das Personal durch Schulungen führten in letzter Konsequenz zur Stilllegung. Die Infrarotkabine soll aber weiterhin nutzbar bleiben. Die neuen Öffnungszeiten: Montag 16.00-19.00 Uhr Dienstag 16.00-21.00 Uhr Mittwoch 14.00-15.00 Uhr Frauenschwimmen 5.00-16.00 Uhr Ruhiges Schwimmen 6.00-21.00 Uhr Donnerstag 06.30 09.30 Uhr und 16.00-21.00 Uhr Freitag 16.00-20.00 Uhr 6.00-18.00 Uhr Kinderspielstunde Samstag 13.00-17.00 Uhr 5.30-17.00 Uhr Kinderspielstunde Sonntag 09.00-13.00 Uhr SEPA Mandate bitte im Original zurück senden! Wir bitten alle Zahlungspflichtigen von Gewerbesteuer, die weiterhin ab 2014 am Lastschrifteinzug teilnehmen möchten und das von der Gemeinde zugeschickte SEPA-Lastschriftmandat für die Abbuchung von Gewerbesteuer noch nicht abgegeben haben, dies unverzüglich der Gemeinde 8 Gemeindeblatt Schonungen

Schonungen im Original mit Ort, Datum und Unterschrift versehen, zukommen zu lassen. Ebenfalls bitten wir die Personen, welche das zugesandte SEPA Lastschriftmandat für Holzkauf noch nicht zurückgegeben haben, dies ebenfalls unverzüglich zu erledigen. Andernfalls sind wir gezwungen, da uns kein gültiges Lastschriftmandat vorliegt, Ihre Lastschriftvereinbarung auf Barzahler umzustellen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Fastnachts-Gesellschaft Die Mainberger Schlossgeister Einladung zum 2. Faschingsumzug der Großgemeinde Schonungen in Mainberg 2014 Gemeinsam sind wir stärker Aus diesem Grund möchten die Schlossgeister Mainberg 2014, zu Ihrem 33-jährigen Jubiläum, einen großen Faschingsumzug mit und für die ganze Großgemeinde Schonungen veranstalten. Der Umzug findet in Mainberg am Faschingssamstag, 01.03.2014 um 14:31 Uhr statt. Wer ist eingeladen? Alle! Vereine, Gruppen und alle die Lust haben, mit einer tollen Idee am längsten Faschingsumzug des Landkreises teilzunehmen. Anmeldungen bitte bis spät. 16.12.2013 per Mail oder persönlich abgeben. (Anmeldeformular im Anhang) Der Gaudiwurm endet am Pfarrheim-Parkplatz. Anschließend wird noch zur After-Faschingsumzugsparty vor und im Pfarrheim in Mainberg eingeladen. Über Ihr Kommen freut sich Elke Behr Stefan Rottmann 1. Sitzungspräsidentin. Bürgermeister - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Anmeldeformular Faschingszug am 01.03.2014 in Mainberg Anmeldungen bitte bis spät. 16.12.2013 per Mail an: elke.behr1@web.de oder claudia.hegmann@gmx.de Oder per Post an: Thorsten Jung Sonnenteller 10 97453 Schonungen / Mainberg Verein / Gruppe und Ort Gesamtzahl der Personen als Fußgruppe O mit Faschingswagen O PKW mit Anhänger O mit eigener Musik (auf Wagen od. Anhänger) O mit Blaskapelle O - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - (wer mit Anhänger, Wagen od. LKW kommt, muss für jeden Reifen eine Person abstellen, die den Wagen begleitet und absichert) Bitte zutreffendes ankreuzen / ausfüllen! Die Kosten (GEMA, etc ) für Ihre Teilnahme werden übernommen. Bitte Wurfmaterial selbst mitbringen! Vielen Dank. Über eine rechtzeitige Rückmeldung freuen wir uns sehr. Probealarm der Feuerschutzsirenen Die nächste Überprüfung der Funkalarmierung der Feuerwehrsirenen findet am Samstag, den 04.01.2014 zwischen 11.45 Uhr und 12.00 Uhr statt. Die Alarmauslösung erfolgt über die Integrierte Leitstelle Schweinfurt. Ausgelöst wird das Signal Feueralarm (1 Minute Dauerton, zweimal unterbrochen). Fundsachen Im Rathaus der Gemeinde Schonungen (Bürgerbüro, Zimmer 1, Marktplatz 1) sind folgende Gegenstände abgegeben worden: 1 Damenfahrrad, Schonungen Gerne können Sie auch telefonisch unter der 09721/ 75 70-127 nachfragen. Auf unserer Internetseite www.schonungen.de finden Sie ebenfalls immer die aktuellen Fundsachen. Reisiglosversteigerung Am Samstag, den 21. Dezember, findet im Gemeindewald Löffelsterz ein Reisiglosverstrich statt. Angeboten werden ca. 15 Lose in der Abteilung Menschenhöhle/Wildenstall. Der Treffpunkt ist um 10:30 Uhr am FC Sportheim Marktsteinach. Landrat Florian Töpper neuer Vorsitzender der LAG Schweinfurter Land Mitgliederversammlung der Leader-Aktionsgruppe Schweinfurter Land e. V. (LAG) zieht positive Bilanz zur Regionalentwicklung Fünfeinhalb Jahre Regionalentwicklung - die Leader-Aktionsgruppe Schweinfurter Land e. V. kann auf eine erfolgreiche, erste Leader-Förderphase zurückblicken. Bei der diesjährigen Mitgliederversammlung der LAG, zu der sich neben Leader-Manager Wolfgang Fuchs (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt) und zahlreichen Gemeindevertretern auch viele engagierte Bürger sowie die Allianzmanagements der vier Regionalinitiativen Mainbogen, Oberes Werntal, Oberland und Main-Steigerwald im Landratsamt einfanden, erfuhren die Mitglieder die Erfolgsbilanz der Leader-Aktivitäten im Schweinfurter Land. LAG-Geschäftsführer Konrad Bonengel und das Regionalmanagement berichteten, dass insgesamt 23 Projekte mit EU-Fördermittel aus dem Leader-Programm unterstützt werden, davon seien bereits 14 Projekte umgesetzt. Die Gesamtinvestitionen in die Leader-Projekte durch Kommunen, Landkreis und Vereine, wie z. B. dem Fränkischen Passionsspielverein Sömmersdorf e. V., betragen 6,5 Millionen Euro, hieran hat die Leader- Förderung einen Anteil von gut 2,6 Millionen Euro. Durch ergänzende und unterstützende Projekte, insbesondere durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken und die Städtebauförderung der Regierung Unterfranken, konnten weitere Finanzmittel eingeworben werden, so dass sich die Investitionen in die Regionalentwicklung seit Mitte 2008 auf knapp 8 Millionen Euro belaufen. Der Förderanteil hieran, ergänzt u. a. auch durch Mittel aus dem Unterfränkischen Kulturfonds und der Stiftung der Kreissparkasse Schweinfurt, umfasst insgesamt 58 % der Investitionssumme bzw. gut 4,6 Millionen Euro. Im Mittelpunkt der Mitgliederversammlung standen turnusgemäß zudem die Vorstandswahlen. Einstimmig wurde der Leiter des Sachgebietes Kreisentwicklung / Regionalmanagement, Konrad Bonengel, in seiner Funktion als Geschäftsführer der LAG Schweinfurter Land e. V. bestätigt. Auch die Vorstandsmitglieder des Vereins wurden allesamt einstimmig in ihr Amt gewählt. Zur Stärkung der Kompetenz in wichtigen Handlungsfeldern wie z. B. Energie, Kultur, Soziales oder Tourismus sprachen sich die Mitglieder für eine Erweiterung der Vorstandschaft aus. Landrat Florian Töpper wurde zum 1. Vorsitzenden der LAG Schweinfurter Land e. V. gewählt, Edeltraud Baumgartl (Allianz Oberes Werntal) übernimmt künftig das Amt des stellvertretenden Vorsitzes. Landrat Töpper dankte insbesondere den nicht mehr zur Wiederwahl zur Verfügung stehenden Mitgliedern Arthur Arnold (Sprecher der Interkommunalen Allianz Oberes Werntal), Udo Wachter (Kreishandwerksmeister) und Bernhard Weiler (Präsident des Bezirksverbandes Unterfranken des Bayerischen Bauernverbandes) für ihre geleistete Arbeit und ihr Engagement für die LAG Schweinfurter Land. Die weiteren Vorstandsmitglieder der LAG sind: Birgit Göbhardt (Sprecherin der Interkommunalen Allianz Schweinfurter Oberland), Sabine Lutz (Sprecherin der Regionalinitiative Schweinfurter Mainbogen), Lothar Zachmann (Vorsitzender der Region Main-Steigerwald e. V.), Elisabeth Volkmann (Geschäftsstellenleiterin der Touristinformation Schweinfurt 360 ), Johannes Rieger (Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Schweinfurt), Jürgen Bode (stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt), Ernst Böhm ( Äs Madenhäusle, Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband, Stadt und Landkreis Schweinfurt), Konrad Klein (Kreisobmann Bayerischer Gemeindeblatt Schonungen 9

Bauernverband Schweinfurt), Jürgen Weth (Kreishandwerkerschaft), Robert König (1. Vorsitzender Fränkische Passionsspiele Sömmersdorf e. V.), Thomas Lindörfer (Geschäftsführer Kreisverband Rotes Kreuz) und Gerd Bock (Geschäftsführender Vorstand Unterfränkische Überlandzentrale Lülsfeld). Leadermanager Wolfgang Fuchs stellte den guten Start der LAG heraus. In der Leader-Region Schweinfurter Land sei es gelungen, hochgradig vernetzte Projekte zu entwickeln, die den Leaderansatz als Bürgerprojekt repräsentieren. Wichtigste Aufgabe sei nun die Fortführung und Begleitung des Prozesses in der neuen Leader-Förderperiode 2014-2020, so Fuchs. Leadermanager Fuchs stellte den Fahrplan und die künftigen Rahmenbedingungen der neuen Leaderperiode vor. Er ermunterte die LAG, die Arbeit mit Projektgruppen und Arbeitskreisen aufzunehmen; er erhofft sich Mut bei der bevorstehenden Erstellung der regionalen Entwicklungsstrategie, so dass sich noch stärker Wechselwirkungen und Synergien durch Projekte und Aktivitäten entwickeln. Ganz im Zeichen der Neubewerbung der LAG Schweinfurter Land e. V. um die neue Leader-Förderperiode 2014 2020 stand der anschließende Workshop. Unter der Moderation von Markus Dormann und Birte Sökefeld (Fa. Kompetenzpool) setzten sich die LAG-Mitglieder kritisch mit den Ergebnissen der bisherigen LAG-Arbeit auseinander. Grundlage hierfür waren die Ergebnisse einer Befragung des Regionalmanagements zur Bewertung des Leader-Prozesses 2007 2013. Obwohl allgemein mit der Organisation, der Projektarbeit, der Geschäftsführung und der Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie eine hohe Zufriedenheit besteht und den Projekten ein hoher Nutzen für die regionale Entwicklung bescheinigt wird, ließe sich der Erfolg der LAG und der Regionalentwicklung durch eine verbesserte Kommunikation nach innen und außen erhöhen. Neue Schwerpunkte sollten in den Handlungsfeldern Demografischer Wandel und Wirtschaft / Energie gesetzt werden. Landrat Töpper werte die Diskussion als sehr förderlich für die Fortführung des Leader-Prozesses. Es freue ihn, so Landrat Töpper, das der Weg der Regionalentwicklung und die Erwartungen an die LAG bestätigt worden seien. Wichtig sei es aber auch, Konsequenzen aus dem bisherigen Prozess zu ziehen. Hierzu zähle insbesondere, die Außenwahrnehmung zu verbessern. Im Anschluss an die rege und konstruktive Diskussion sprach sich die Mitgliederversammlung einstimmig für die Neubewerbung um die Leader- Förderperiode 2014-2020 aus. Landrat Töpper dankte auch im Namen der LAG-Geschäftsführung und des Regionalmanagements für die intensive Unterstützung und für den Auftrag zur Fortführung des Leader-Prozesses. Info: Mit dem Leader-Programm des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fördern die EU und das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die ländlichen Regionen auf ihrem Weg einer selbstbestimmten Entwicklung ganz nach dem Motto Bürger gestalten ihre Heimat. Leader ist eine Abkürzung der französischen Begriffe: Liaison entre les actions de développement de l'économie rurale; zu Deutsch: Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft. Leader ist ein seit Jahrzehnten bewährtes Förderinstrument, das auf die Zusammenarbeit und den Zusammenhalt ganzer Regionen ausgerichtet ist. Beim Leader-Ansatz geht es um neue Wege und Ideen, wie vorhandene Stärken und Potenziale der ländlichen Regionen noch besser genutzt, Synergieeffekte geschaffen und eventuelle Entwicklungshemmnisse beseitigt werden können. Im Landkreis Schweinfurt ist die Leader-Aktionsgruppe Schweinfurter Land e. V. (LAG) seit 2008 verantwortlich für die Umsetzung ihres regionalen Entwicklungskonzepts (REK), der regionalen Entwicklungsstrategie sowie von Leader-Projekten und -Maßnahmen. Weitere Infos dazu gibt es im Internet unter http://lag-schweinfurter-land.lrasw.de Neuer Abteilungsleiter im Landratsamt Schweinfurt Dr. Henning Juntunen beginnt seine Arbeit im Landratsamt Das Landratsamt hat einen neuen Abteilungsleiter. Regierungsrat Dr. Henning Juntunen ist seit dem 1. Dezember am Landratsamt Schweinfurt. Er übernimmt die Leitung der Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung - in Teilzeit (80%). Zu seinen Zuständigkeiten zählen das Ordnungsamt, das Straßenverkehrsamt, das Veterinäramt und die staatliche Rechnungsprüfungsstelle. Dr. Henning Juntunen war vor seinem Wechsel seit Dezember 2008, unterbrochen von insgesamt 9 Monaten Elternzeit, am staatlichen Bauamt Schweinfurt als Abteilungsleiter für Rechtsangelegenheiten tätig. Der Vater von fünf Kindern freut sich auf die neue Aufgabe am Landratsamt Schweinfurt: Neue Aufgaben bedeuten neue Erfahrungen. Ich bin zuversichtlich, alle sich aus dieser neuen Konstellation am Landratsamt Schweinfurt ergebenden Chancen erfolgreich für den Landkreis Schweinfurt zu nutzen. Der bisherige Leiter Thomas Albert, der kommissarisch in Schweinfurt eingesetzt war, kehrte nach Ende seiner Abordnung mit Wirkung zum 1. September an das Landratsamt Haßberge zurück. Seitdem übernahmen Thomas Birkenbach, Abteilungsleiter Soziales und Gesundheit, und Gabriele Frühwald, Leiterin der Abteilung Zentrales, stellvertretend die Leitung der Abteilung 3. Ich heiße Herrn Dr. Juntunen in unserem Hause herzlich willkommen und freue mich sehr, dass mit ihm die vier Abteilungsleitungen am Landratsamt Schweinfurt nun komplett besetzt sind, sagte Landrat Florian Töpper bei der Vorstellung. Gefahr durch Kerzen und Lichterketten zur Weihnachtszeit Die Feuerwehren im Landkreis Schweinfurt geben Tipps für ein sicheres Fest In der dunklen Jahreszeit zünden wir alle gerne Kerzen an und schmücken den Weihnachtsbaum mit echten Kerzen oder mit Lichterketten. Die weihnachtliche Stimmung darf aber nicht dazu verleiten, die Gefahr von Kerzen und elektrischen Lichtern zu unterschätzen, denn in der Weihnachtszeit sind Weihnachtsbaum und Adventskranz die häufigsten Brandursachen, appelliert Kreisbrandrat Holger Strunk an die Bürger. Es gibt einige Tipps, die wenn sie beachtet werden, die Advents- und Weihnachtstage sicherer für alle machen. Brandschutz-Tipps Ihrer Feuerwehr im Überblick Die Feuerwehr rät Ihnen, das Austrocknen der Tannenzweige von Kränzen und Bäumen durch Wässern oder das Besprühen mit Wasser zu verhindern. Zudem sollten Sie leicht entflammbare Gegenstände, wie beispielsweise Vorhänge, in einem ausreichend großen Sicherheitsabstand von Kerzen und Lichterketten halten. Auf keinen Fall sollten Sie Kerzen unbeaufsichtigt lassen. Löschen Sie Kerzen beim Verlassen des Raums aus. Eine gute Möglichkeit bieten auch selbstlöschende Kerzen, deren Docht noch vor dem Kerzenboden endet, so dass die Kerze von selber erlischt. Achten Sie darauf, dass die Unterlagen für Kränze und Kerzenhalter nicht brennbar sind. Bewahren Sie Streichhölzer sowie Feuerzeuge an einem sicheren, für Kinder unzugänglichen Ort auf und lassen Sie Kinder nicht mit Kerzen unbeaufsichtigt. Sie sollten nur Lichterketten kaufen, die mit dem GS- oder CE-Prüfzeichen ausgestattet sind und bei Anbringung im Außenbereich dafür geeignet sind (Kennzeichnung IP 44 ). Ihre Feuerwehr empfiehlt: halten Sie eine Vase oder einen Eimer mit Wasser, besser noch einen Feuerlöscher parat, um einen möglichen Brand sofort löschen zu können. Sollte das Feuer nicht mehr zu löschen sein, bewahren Sie bitte Ruhe und rufen Sie sofort Hilfe über die gebührenfreie und aus allen Fest- oder Handynetzen zu erreichende Notfallnummer 112. Über den Notruf wird Ihre nächstgelegene Feuerwehr verständigt. Zweckverband zur Wasserversorgung der Theres-Gruppe Nachberechnung von Herstellungsbeiträgen für die Entwässerung und Wasserversorgung Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Theres-Gruppe wird zu Beginn des Jahres 2014 weitere Nachberechnung von Geschossflächen aufgrund von privaten Bauanträgen/Baumaßnahmen und der von den Grundstückseigentümern gemeldeten Geschossflächenerweiterungen (z.b. Dachgeschossausbau, Anbauten usw.) durchführen. Dabei wird es bei den betroffenen Bürgern zu Nachzahlungen bei den Herstellungsbeiträgen kommen. Der Zweckverband bittet daher um Verständnis bei den Grundstückseigentümern; diese Nachberechnungen erfolgen aufgrund der jeweiligen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserversorgung. Die Bescheide sind 4 Wochen nach Zustellung zur Zahlung fällig. Hinweis: Die zugestellten Bescheide für die Nachberechnung des Herstellungsbeitrages für die Wasserversorgungsanlage beziehen sich nicht auf die angekündigten Sanierungsmaßnahmen des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Theres-Gruppe sowie dem damit verbundenen 10 Gemeindeblatt Schonungen