Amtlicher Schulanzeiger

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1 Amtlicher Schulanzeiger für den REGIERUNGSBEZIRK OBERPFALZ Seite 1 Nr Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Bayerisches Schülerleistungsschreiben 2011 in Kurzschrift, Texterfassung (MS/PC) und Textorganisation (Autorenkorrektur Kategorie 1 und 2) Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2012 nach der Lehramtsprüfungsordnung II Hinweise auf weitere amtliche Bekanntmachungen Bezirksübergreifender Fachsprengel für den Ausbildungsberuf Medienkaufmann / Medienkauffrau für Digital- und Print Versetzung staatlicher Lehrkräfte in andere Länder der Bundesrepublik Deutschland zum 1. August Versetzung von Lehrkräften an Grund- und Hauptschulen, Sonderschullehrkräften, Fach- und Förderlehrkräften an Volks- und Förderschulen in andere Regierungsbezirke zum 1. August Regionale Lehrerfortbildung Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen 2011 nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II)...7 Nichtamtlicher Teil Landesarbeitsgemeinschaft Jazz an Schulen in Bayern Einladung zur Bayerischen Meisterschaft für Schulmannschaften im Winter 2011, Bayerischer Eissportverband Buchbesprechungen...9 Den Amtlichen Schulanzeiger der Oberpfalz finden Sie auf den Internet-Seiten der Regierung der Oberpfalz unter:

2 Seite 2 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/2011 Amtlicher Teil Bayerisches Schülerleistungsschreiben 2011 in Kurzschrift, Texterfassung (MS / PC) und Textorganisation (Autorenkorrektur Kategorie 1 und 2) KMBek vom 29. Oktober 2010 Az.: V.2-5 S Das Bayerische Schülerleistungsschreiben 2011 in Kurzschrift, Texterfassung (MS / PC) und Textorganisation (Autorenkorrektur Kategorie 1 und 2) wird in der Zeit vom 21. März bis 1. April 2011 an folgenden Schularten durchgeführt: - Berufsfachschulen für Büroberufe, für Kaufmännische Assistenten / Assistentinnen, für Datenverarbeitung, für Fremdsprachenberufe und für IT-Berufe - Berufsschulen - Hauptschulen / Mittelschulen - Gymnasien - Realschulen - Wirtschaftsschulen. Den Schulen wird eine rege Beteiligung am Schülerleistungsschreiben empfohlen. Die Durchführung obliegt dem Bayerischen Stenografenverband e.v., Amperstraße 1, Regensburg, (Tel.: , Fax: ). info@bayerischer-stenografenverband.de, Internet: Kufner Ministerialdirigent Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2012 nach der Lehramtsprüfungsordnung II KMBek vom 11. November 2010 Az.: VII.2-5 S I. Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2010 nach der Zulassungsund Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen (ZALB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBI S. 487), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. August 2003 (GVBI S. 587), begonnen haben, nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2012 nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBI S. 428) teil. Die Prüfungszeiträume und Prüfungsorte für die einzelnen Prüfungsteile werden wie folgt festgelegt: - die 1. und 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 28. Februar 2011 bis 15. Juli 2011 an den Seminarschulen, - die 3. Prüfungslehrprobe ( 21 Abs. 6 Satz 8 LPO II) in der Zeit vom 9. Januar 2012 bis 4. Mai 2012 an den Einsatzschulen, - die Kolloquien in der Zeit vom 12. März 2012 bis 4. Mai 2012 an den Seminarschulen, - die mündlichen Prüfungen in der Zeit vom 19. März 2012 bis 25. Mai 2012 an den Seminarschulen. Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in 18 Abs. 4 und 5 LPO II festgelegten Termine und Fristen zu beachten. II. Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2010 begonnen und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen werden und an der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach teilnehmen wollen, haben diese nach 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen zu den in Abschnitt I, Spiegelstriche 2 (Lehrprobe) und 4 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.

3 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/2011 Seite 3 Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben dem Prüfungsamt für das Lehramt an beruflichen Schulen bei der für den 1. Ausbildungsabschnitt zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung und Prüfungszeugnis) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. III. An der Zweiten Staatsprüfung 2012 nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2011 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung ( 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden sind. Sie legen die drei Prüfungslehrproben in der Zeit vom 9. Januar 2012 bis 4. Mai 2012 ab. Für die übrigen Prüfungsteile gelten die Termine von Abschnitt I. Falls im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin / der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis 7. Oktober 2011 beim zuständigen Staatlichen Studienseminar einzuholen. IV. Zur Zweiten Staatsprüfung 2012 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2011 abgelegt und bestanden haben und die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen wollen ( 16 Abs. 2 in Verbindung mit 11 LPO II). Voraussetzung für die Zulassung ist, dass Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2011 bestanden haben, sich bis spätestens 23. September 2011 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 2. Dezember 2011 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden. Der Meldung sind beizufügen: - eine Erklärung über die Tätigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung, - gegebenenfalls die Heiratsurkunde (bei Doppelnamen gegebenenfalls zusätzlich entsprechender Nachweis), - gegebenenfalls der Nachweis, dass die Bewerberin / der Bewerber zur Führung eines akademischen Grades berechtigt ist, - eine Erklärung der Bewerberin / des Bewerbers, dass für sie / ihn kein Betreuer im Sinn des 1896 BGB auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung ihrer / seiner Angelegenheiten bestellt ist. Mit der Meldung ist eine Erklärung abzugeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen. Das Thema für eine ggf. zu fertigende Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 7. Oktober 2011 einzuholen. Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu richten. Kandidaten, die die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen, legen die Zweite Staatsprüfung zu den unter I. genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) und in der Zeit vom 9. Januar bis 4. Mai 2012 (Prüfungslehrproben) ab. In begründeten Fällen (z. B. nach 12 LPO II) kann das Prüfungsamt bei der Regierung genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden. Erhard Ministerialdirektor Hinweise auf weitere amtliche Bekanntmachungen Informationstag Lernort Staatsregierung KMBek vom 20. Oktober 2010 Az.: KWMBl Nr. 22/2010 S. 529 Pädagogische Betreuung von Schulklassen im Bayerischen Landtag KMBek vom 20. Oktober 2010 Az.: KWMBl Nr. 22/2010 S. 530

4 Seite 4 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/2011 Bezirksübergreifender Fachsprengel für den Ausbildungsberuf Medienkaufmann / Medienkauffrau für Digital- und Print an der Städtischen Berufsschule Direktorat 6, Äußere Bayreuther Str. 8, Nürnberg RBek vom 25. November 2010 Nr Nachstehend wird die Rechtsverordnung der Regierung von Mittelfranken vom 5. Oktober 2010 bekannt gemacht. Die Fachsprengelfestsetzung ist maßgebend für Berufsschulpflichtige und Berufsschulberechtigte ab der Jahrgangsstufe 10. Regensburg, 25. November 2010 Regierung der Oberpfalz Brigitta Brunner Regierungspräsidentin Fachsprengel für den Ausbildungsberuf Medienkaufmann / Medienkauffrau für Digital- und Print Bekanntmachung der Regierung von Mittelfranken vom 5. Oktober 2010, Gz.: /10 Die Regierung von Mittelfranken erlässt im Vollzug des KMS vom 9. Juli 2010 Nr. VII.4-5 S für die Beschulung im Ausbildungsberuf Medienkaufmann / Medienkauffrau für Digital- und Print auf Grund von Art. 34 Abs. 2 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S 632, BayRS UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2010 (GVBl S. 334), folgende Rechtsverordnung: 1. Für den Ausbildungsberuf Medienkaufmann / Medienkauffrau für Digital- und Print wird zur Bildung von Fachklassen in den Jahrgangsstufen 10 mit 12 an der Städtischen Berufsschule Direktorat 6, Äußere Bayreuther Str. 8, Nürnberg, ein Fachsprengel gebildet, der das Gebiet der Regierungsbezirke Mittelfranken und Oberpfalz umfasst. 2. Berufsschulpflichtige, die in einem entsprechendem Ausbildungsverhältnis stehen, haben ihre Berufsschulpflicht (Art. 42 Abs. 3 BayEUG) an der in Nr. 1 bezeichneten Berufsschule zu erfüllen. Für Berufsschulberechtigte gilt diese Regelung entsprechend. Diese Rechtverordnung tritt rückwirkend zum 1. August 2010 in Kraft. Dr. Bauer Regierungspräsident Versetzung staatlicher Lehrkräfte in andere Länder der Bundesrepublik Deutschland zum 1. August 2011 RBek vom 29. November 2010, Nr Die Versetzung staatlicher Lehrkräfte in andere Länder der Bundesrepublik Deutschland richtet sich nach der KMBek vom 2. Mai 1978 Nr. A/13 8/40242 (KWMBl I Nr. 8/1978), geändert durch KMBek vom 19. Mai 1988 Nr. I/3 P /14150 (KWMBl Nr. 12/1988) und durch KMBek vom 7. August 1995 Nr. III/3 P /72365 (KWMBl I Nr. 16 / 1995). In das Austauschverfahren werden nur Bewerber / Bewerberinnen einbezogen, die die Zweite Lehramtsprüfung erfolgreich abgelegt haben. Ferner werden grundsätzlich nur Bewerber / Bewerberinnen berücksichtigt, die hauptamtlich oder hauptberuflich im staatlichen Schuldienst tätig sind. Beurlaubte Bewerber / Bewerberinnen können nur dann in das Austauschverfahren einbezogen werden,

5 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/2011 Seite 5 wenn sie beim Dienstherrn des angestrebten Landes keine Verlängerung der Beurlaubung beantragen wollen. Um unnötige Rückfragen zu vermeiden, sollen beurlaubte Bewerber / Bewerberinnen bereits im Versetzungsantrag angeben, ob sie beim neuen Dienstherrn vollzeitbeschäftigt oder teilzeitbeschäftigt werden wollen (Frage 31 des Antragsformulars). Anträge für das Lehrertauschverfahren 2011 sind auf besonderem Formblatt in vierfacher Ausfertigung bis spätestens 1. Februar 2011 auf dem Dienstweg bei der zuständigen Behörde einzureichen. Zuständige Behörde ist für Lehrkräfte an Grund- und Hauptschulen, an Förderschulen und Schulen für Kranke sowie an beruflichen Schulen (mit Ausnahme der Berufs- und Fachoberschulen) die Regierung, für Lehrer an den übrigen Schularten das Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Es sind nur die entsprechenden aktuellen Antragsformulare zu verwenden. Diese können auf den Internetseiten der Regierung der Oberpfalz ( abgerufen werden (Menü: Schule und Bildung Volksschulen / Downloadangebot zum Themenbereich Schule und Bildung / Formulare für Lehrkräfte). Die Formulare können auch über das zuständige Staatliche Schulamt oder bei der Regierung der Oberpfalz (Tel ) angefordert werden. Nach den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz vom 10. Mai 2001 und 7. November 2002 besteht auch die Möglichkeit der Teilnahme am Einstellungs- oder Bewerbungsverfahren für den öffentlichen Schuldienst des angestrebten Ziellandes. Die Fristen und das Verfahren sind bei der zuständigen Einstellungsbehörde des Ziellandes zu erfragen. Für eine Bewerbung ist die Freigabe zum angestrebten Einstellungstermin bei der Regierung der Oberpfalz zu beantragen. Glombitza Abteilungsdirektor Versetzung von Lehrkräften an Grund- und Hauptschulen, Sonderschullehrkräften, Fach- und Förderlehrkräften an Volks- und Förderschulen in andere Regierungsbezirke zum 1. August 2011 RBek vom 30. November 2010 Nr Lehrkräfte an Grund- und Hauptschulen, Sonderschullehrkräfte, Fach- und Förderlehrkräfte an Volks- und Förderschulen können eine Versetzung in einen anderen Regierungsbezirk beantragen. 2. Versetzungen dieses Personenkreises in einen anderen Regierungsbezirk sind grundsätzlich nur im Rahmen des Personalaustausches möglich, d. h., wenn ein geeigneter Tauschpartner zur Verfügung steht. Sofern die Gesuche mit Familienzusammenführung begründet werden, sind entsprechende Unterlagen beizufügen (siehe dazu die unter Nr. 5 des Antragsformulars genannten Anlagen). Als Familienzusammenführung gilt allgemein nur die Zusammenführung verheirateter Partner mit getrenntem Wohnsitz. Wegen der Vielzahl der Anträge muss eine Eheschließung bis spätestens 1. Juni 2011 bei der derzeit zuständigen Regierung durch die Heiratsurkunde nachgewiesen werden. Dieser Termin gilt einheitlich in ganz Bayern. Entscheidungen über die Versetzung von Volksschullehrkräften, die an Förderschulen eingesetzt sind, richten sich nach den für Volksschulen üblichen Versetzungsgrundsätzen und Verfahrensweisen. 3. Über Anträge von Prüfungsteilnehmern und Wartelistenbewerbern auf Einstellung in einem anderen als dem bisherigen Regierungsbezirk kann erst nach Bekanntgabe der Einstellungsvoraussetzungen entschieden werden. Zuweisungen von Prüfungsteilnehmern und Wartelistenbewerbern ohne (gleichzeitige) Einstellung erfolgen nicht. 4. Die Anträge auf Versetzung von Lehrkräften der Grund- und Hauptschule, von Fachlehrkräften und Förderlehrkräften sind auf dem Dienstweg mit dem vollständig ausgefüllten Formblatt Antrag auf Versetzung in einen anderen Regierungsbezirk in dreifacher Ausfertigung bis spätestens 4. März 2011 beim zuständigen Staatlichen Schulamt einzureichen. Die Staatlichen überprüfen die Vollständigkeit der Angaben und legen die Gesuche zweifach mit einer kurzen Stellungnahme bis 14. März 2011 der Regierung vor. Sonderschullehrkräfte reichen den Versetzungsantrag auf dem entsprechenden Formblatt bis 14. März 2011 über die zuständige Schulleitung bei der Regierung der Oberpfalz ein. Es ist nur das aktuelle Formblatt zu verwenden. Dieses ist im Internet zu finden unter der Adresse (Menüpunkte: Schule und Bildung / Volksschulen /Downloadangebot zum Themen bereich Schule und Bildung / Formulare für Lehrkräfte)

6 Seite 6 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/ In die Versetzungsliste können grundsätzlich nur die Antragsteller / Antragstellerinnen aufgenommen werden, die ab Beginn des kommenden Schuljahres (zumindest teilweise) Dienst leisten. 6. Bei gleichzeitiger (alternativer) Antragstellung auf Versetzung in einen weiteren Regierungsbezirk sind für jeden gewünschten Regierungsbezirk gesondert die notwendigen Unterlagen einzureichen. Dabei ist die Rangfolge der Versetzungswünsche zu kennzeichnen (Erstwunsch, Zweitwunsch, ). 7. Alle nachträglichen Veränderungen bezüglich der im Antrag erfolgten Angaben sind der Regierung umgehend schriftlich mitzuteilen, ggf. mit den entsprechenden Nachweisen. Versetzungsanträge, die zunächst wegen fehlender Tauschpartner abgelehnt werden müssen, werden von der Regierung erfasst und dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorgelegt. Das Staatsministerium wird prüfen, ob und inwieweit über die Vereinbarungen der Regierungen hinaus Versetzungen möglich sind. Eine Entscheidung ist jedoch erst im Rahmen des Lehrerausgleichs, d. h. gegen Ende Juli möglich. Glombitza Abteilungsdirektor Regionale Lehrerfortbildung 2011 RBek vom 23. Dezember 2010 Nr Die Regierung der Oberpfalz plant im Fortbildungsjahr 2011 im Rahmen der regionalen Lehrerfortbildung unten angeführte Lehrgänge. Änderungen sind vorbehalten. Die Bekanntmachung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung von Mitteln durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Anmeldungen sind aufgrund dieser Bekanntmachung noch nicht zu tätigen. In einem Teil der Lehrgänge steht der Teilnehmerkreis fest. Die Einladung erfolgt unmittelbar durch die Regierung bzw. durch den Veranstalter. Anmeldungen durch das Staatliche Schulamt erfolgen jeweils spätestens sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn. Volksschulen Lg.Nr / Lehrgangsbezeichnung Termin Lehrgangsleitung Hinweise Kooperation von Praktikumsund Betreuungslehrkräften mit Seminar und Universität Kooperation Hauptschule Berufsschule Projekte im Rahmen der Berufsorientierung Moderiertes Online-Seminar PCB Schüler als Forscher 23. Februar 2011 RSchR Unger 23. Februar 2011 Februar April 2011 RSchR Unger RSchR Alt R Bausch 4 Englisch-Offensive-Hauptschule wird noch bekannt gegeben R Bausch Führungskompetenz entwickeln Lehrgang für Lehrkräfte (Modul A) Unterrichten in heterogenen Gruppen (betrifft speziell auch jahrgangskombinierte Klassen) Schulentwicklung - Externe und interne Evaluation - betreffende Schulleitungen Arbeitstagung Seminarrektoren Schulaufsichtsbeamte Moderiertes Online-Seminar Buchführung Online Lehrgang für neu ernannte Schulleiter (Modul B) Sattelbogen 30. März 1. April April 2011 Oktober 2011 Sattelbogen 6. Juni 7. Juni Juni 9. Juni 2011 Spindlhof 29. Juni Juli 2011 Oktober 2011 Sattelbogen 7. November 9. November 2011 R Bausch RSchD Bayer RSchD Bayer RSchD Bayer R Bausch RSchD Bayer Feststehender Teilnehmerkreis Feststehender Teilnehmerkreis Feststehender Teilnehmerkreis Bayer Regierungsschuldirektor

7 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/2011 Seite 7 Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen 2011 nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) RBek vom 24. November 2010 Nr Die Anstellungsprüfung 2011 (Kolloquium und mündliche Prüfungen) für das Lehramt an Sonderschulen findet wie folgt statt: I. Kolloquium: Dienstag, 12. April 2011 Prüfungsort: Sonderpädagogisches Förderzentrum Hunsrückstraße Regensburg Konzeptpapier liegt im Vorbereitungsraum auf. Die Verwendung von Hilfsmitteln ist nicht gestattet. II. Mündliche Prüfungen: Die drei mündlichen Prüfungen (Prüfungszeit je etwa 20 Minuten) in sämtlichen Fachrichtungen und alle mündlichen Prüfungen in den Erweiterungsfächern finden am Sonderpädagogischen Förderzentrum, Hunsrückstraße 55, Regensburg statt. Prüfungstermine: Montag, 16. Mai 2011 Dienstag, 17. Mai 2011 Mittwoch, 18. Mai 2011 III. Sonstige Hinweise: 1. Den Prüfungsteilnehmern werden die Einzeltermine (gemäß 15 Abs. 2 LPO II) für das Kolloquium und die mündlichen Prüfungen spätestens zwei Wochen vorher vom örtlichen Prüfungsleiter schriftlich oder gegen Nachweis mündlich bekannt gegeben. 2. Die Prüfungsteilnehmer sind verpflichtet, sich an den Prüfungstagen mit Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. Wer sich nicht ausweisen kann, läuft Gefahr, von der Prüfung ausgeschlossen zu werden. 3. Einsichtnahme in Prüfungsarbeiten wird auf schriftlichen Antrag gewährt, der spätestens acht Tage nach Bekanntgabe der unbekannten Prüfungsergebnisse der Regierung der Oberpfalz zugegangen sein muss. Es ist erforderlich, einen schriftlichen Antrag bei der Regierung der Oberpfalz zu stellen und anschließend telefonisch einen Termin zu vereinbaren (Tel.: 0941/ ). IV. Zusatz für die Schulleitungen: Die Schulleitungen werden gebeten, vorstehende Bekanntmachung den in Frage kommenden Prüfungsteilnehmern gegen Nachweis zur Kenntnis zu bringen. Den Prüfungsteilnehmern ist außerdem die LPO II zugänglich zu machen. Omonsky Örtliche Prüfungsleiterin

8 Seite 8 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/2011 Nichtamtlicher Teil Landesarbeitsgemeinschaft Jazz an Schulen in Bayern Fortbildung zum Thema Erfolgreiche Arbeit mit Jazzensembles an Schulen Freitag, 11. Februar 2011 von Uhr in Ingolstadt Sehr geehrte Damen und Herren, unter dem Titel Erfolgreiche Arbeit mit Jazzensembles an Schulen führt die Landesarbeitsgemeinschaft Jazz an Schulen in Bayern (LAG Jazz an Schulen) in Zusammenarbeit mit dem Landesjugendjazzorchester Bayern eine Fortbildungsveranstaltung für Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten durch. Nachfolgend Informationen der LAG Jazz an Schulen zur Veranstaltung: Ziel der Veranstaltung: Lehrerinnen und Lehrern, die an Schulen mit Jazzensembles (Big Band, Combo, auch Jazzsolisten) arbeiten oder die ein Jazzensemble aufbauen wollen, werden am Beispiel der Arbeitsweise des Landesjugendjazzorchesters erfolgreiche Wege für die Probenarbeit aufgezeigt. Dabei werden unterschiedliche Aspekte wie Zusammenspiel & Wahrnehmung, Rhythmik & Groove, Improvisieren & Dirigieren, sowie Fragen der Technik (Verstärker, Mikrofonierung) und Fragen der Vervielfältigung von Notenmaterial angesprochen. Termin: Freitag, 11. Februar 2011 von Uhr in Ingolstadt (Fronte `79, Jahnstraße 25) Ankunft ab 9.00 Uhr möglich Es ist eine Mittagspause von 1 ½ Stunden angedacht, um sich in den umliegenden Restaurants selbst verpflegen zu können. Referenten der Veranstaltung: Harald Rüschenbaum, künstlerischer Leiter des Landesjugendjazzorchesters Willi Staud, technischer Leiter des Landesjugendjazzorchesters Mitglieder des Landesjugendjazzorchesters Robert Aichner, Schulmusiker und Leiter der Jazzabteilung am Reuchlin-Gymnasiums sowie Mitglied der LAG Jazz an Schulen Ablauf der Veranstaltung: 9.30 Uhr Warm-up Vom Wahrnehmen zum Spielen (Rüschenbaum) Uhr Informationen zur Arbeit der LAG Jazz sowie zum Kopieren von Noten für Schuljazzensembles (Aichner) Uhr Besuch der Probe des Landesjugendjazzorchesters (Rüschenbaum) Uhr Mittagessen Uhr Besuch der Probe des Landesjugendjazzorchesters (Rüschenbaum) ab Uhr Workshops in Kleingruppen: Mögliche Themen in Absprache mit den Kursteilnehmern: o Arbeit mit der Rhythmusgruppe o Arbeit mit Bläser o Improvisation o Technische Fragen (Verstärkung, Mikrofonierung): Was tun, wenn s pfeift (Staud) Uhr: Abschlussgespräch fakultativ: Uhr Jam Session Jazz meets Hip Hop mit Mitgliedern des Landesjugendjazzorchesters und der Ingolstädter Hip Hop-Formation Boomtown-Raps Bitte beachten Sie: - Die Teilnehmerzahl ist auf 50 Personen begrenzt. - Bitte bei der Anmeldung Interessensschwerpunkte für die nachmittäglichen Workshops angeben. - Instrumente können gerne mitgebracht werden, sind aber nicht zwingend notwendig. Drum-Set und Klavier sowie Verstärker sind vor Ort. - Der Kurs ist für Jazzneulinge wie für Jazzerfahrene geeignet. - Nähere Auskunft zum Kurs (keine Anmeldung!) bei Robert Aichner, robertaichner@web.de. Anmeldung: Nur über fibs (

9 Seite 9 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/2011 Einladung zur BAYERISCHEN MEISTERSCHAFT für Schulmannschaften im Winter 2011 Veranstalter: Bayerischer Eissportverband e.v. (BEV) Durchführer: Kreis 100 Austragungsort: Wettbewerb: Termin: Einteilung: Anmeldung: Wertung: Startgeld: Preise: WL und SR: Siegerehrung: Haftung: Sonderbestimmungen: Diesmal im Eisstadion in Deggendorf Mannschaftsstockschießen für Schulen aller Schularten Mittwoch, 2. März 2011 um Uhr! (WK II) Donnerstag, 3. März 2011 um Uhr! (WK I und WK III) WK I: 90 und jünger / WK II: 95 und jünger. / WK III: 99 und jünger Brief, Fax, bis 11. Februar 2011 an Anton Naegeli (s.o.) In Anlehnung an IER und ISPO, sowie BEV - Spielordnung ENTFÄLLT Medaillen und Pokale Anton Naegeli oder Beauftragter Sofort nach dem Turnier im Eisstadion Deggendorf Für Unfälle aller Art übernehmen Veranstalter und Durchführer keine Haftung. In WK II und III sind nur Schülerstöcke (E) erlaubt. Laufsohlen in blau und gelb dürfen hier nicht gespielt werden. In der WK I sind auch P- und L Stockkörper erlaubt. Hier können alle Laufsohlen gespielt werden. Ich würde mich sehr freuen, Eure Schule mit einer oder mehreren Mannschaften zur Bayerischen Schulmeisterschaft in Deggendorf begrüßen zu können. Das Eis wird extra für die Schüler präpariert! Auch Plattenmaterial kann geliehen werden! Anton Naegeli Schulsportbeauftragter Buchbesprechungen Wolfgang Kiesl, Dr. Helmut Stahl (Hrsg.); Das Schulrecht in Bayern Bayer. Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) mit Kommentar und weiteren Vorschriften Aktualisierungslieferung Nr Seiten, 39,50 Euro Art.-Nr Aktualisieren Sie gleich Ihren BayEUG-Kommentar, denn hiermit erhalten Sie die aufgrund der umfangreichen Änderungen des BayEUG im Juli 2010 die noch ausstehenden Anpassungen Ihres BayEUG-Kommentars. Arbeiten Sie ab sofort nur mit den aktuellsten Hinweisen, u. a. zu den Förderschulen, zur Schulpflicht bei sonderpädagogischem Förderbedarf, zu den Pflichten der Erziehungsberechtigten und zu den Ergänzungsschulen. Unabdingbar auch für jede Schule: die aktuellen Änderungen des Schulfinanzierungsgesetzes deshalb gleich einsortieren! Außerdem wurde die Neufassung der Durchführungshinweise zu Schülerfahrten aufgenommen. Lesen Sie in diesem Zusammenhang alles zu den Aufsichtspflichten und Sicherheitsstandards oder auch zum Versicherungsschutz. Bereiten Sie mit den Durchführungshinweisen Ihre Schülerfahrten rechtssicher vor.

10 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/2011 Seite 10 Bayerisches Schulrecht Schulgesetze, Schulordnungen, Lehrerdienstrecht, weitere Vorschriften (KMBek, KMS) Rechtsstand 15. Oktober 2010 CD-ROM, 36. Ausgabe, 64,00 Euro Art.-Nr , ISBN Einfache Bedienung und intelligente Benutzerführung - Unkomplizierte Stichwort- oder Volltextsuche - Logische Navigationsmöglichkeiten und eine übersichtliche Treffer-Anzeige erleichtern die Recherche - Hyperlinks verweisen automatisch auf andere Vorschriften Diese digitale Sammlung enthält die schulrechtlichen Grundlagen für das bayerische Schulwesen. Alle Vorschriften sind übersichtlich nach einzelnen Themenfeldern, wie beispielsweise Schulrecht, Schulordnungen, Lehrerdienstrecht, Schulfinanzierung, Schulaufsicht, Schulverwaltung und Schulorganisation gegliedert. Weitere Vorschriften zu schulartübergreifenden Regelungen, zum Unterricht, zu allgemein bildenden Schulen sowie zu berufsbildenden Schulen und zu Aus- und Fortbildung ergänzen die umfangreiche Datenbank. Ziel dieser Zusammenstellung ist es, Schulaufsichtsbehörden, Schulträgern, Schulleiterinnen und Schulleitern, Lehrkräften und allen, die sich für das Schulrecht interessieren, einen umfassenden Überblick über das geltende Schulrecht und dessen weiterführende Vorschriften zu geben. Peter Schramm, Dr. Josef Hoyer, Anton Moser (Hrsg.); Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern Kommentar zur Lehrerdienstordnung und Dienstlichen Beurteilung mit ergänzenden dienstrechtlichen Vorschriften Aktualisierungslieferung Nr. 45, 29. Oktober 2010 Art.-Nr Seiten, 46,90 Euro Mit der 45. Lieferung werden schwerpunktmäßig relevante Auswirkungen des Gesetzes zum Neuen Dienstrecht in Bayern in die Sammlung eingearbeitet. Mit diesem Gesetz vom 5. August 2010 machte der Freistaat Bayern von der den mit der Föderalismusreform im Grundgesetz zugeschriebenen Gesetzgebungskompetenz insbesondere zum Recht der Laufbahnen, der Besoldung und der Versorgung der Landes- und Kommunalbeamten Gebrauch. Für bayerische Beamte und Beamtinnen tritt damit an die Stelle bisheriger Bundesgesetze das Bayerische Besoldungsgesetz und das Bayerische Beamtenversorgungsgesetz; das neue bayerische Leistungslaufbahngesetz ersetzt die bisherige bayerische Laufbahnverordnung, geändert wurde u. a. auch das Bayerische Beamtengesetz. Die 45. Lieferung berücksichtigt diese grundsätzlich am 1. Januar 2011 in Kraft tretenden Änderungen sowohl bei den abgedruckten Gesetzestexten in Teil 2 (insbesondere BayBG mit ebenfalls aktualisierter Synopse in Kennzahl 21.00; Leistungslaufbahngesetz in Kennzahl 24.11) ebenso wie bei den zahlreichen Bezugnahmen auf diese Regelungen in Teil 1 bei den Kennzahlen 10.0 bis Die Ausführungen in Kennzahl zum Arbeitszeitstatus und zur Mehrarbeit wurden durchgehend überarbeitet und den Änderungen des Neuen Dienstrechts angepasst. Weitere Aktualisierungen berücksichtigen vorwiegend geänderte bzw. neu erlassene Bekanntmachungen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (etwa Kennzahlen 10.04, 10.07, 10.29, 10.33, 10.36, und 26.25). Stefan Graf, Dr. jur. Karl Klaus Kaiser, Maximilian Pangerl, (Hrsg.); Die Schulordnung der Volksschule Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und Volksschulordnung (VSO) Loseblatt-Kommentar Aktualisierungslieferung Nr. 102, 1. November Seiten, 43,50 Euro Art.-Nr Mit dieser Lieferung werden die Kommentierungen zu Art. 52 BayEUG (Kennzahl 20.06) und Art. 56 BayEUG (Kennzahl 20.07) fortgesetzt. Zudem werden wichtige neue Regelungen im Zusammenhang mit der Einführung der Mittelschule, zu Kooperationsmodellen und zur Ausgestaltung der Gelenkklassen aufgenommen. Sortieren Sie Ihre Lieferung gleich ein, so halten Sie Ihr Werk auf dem aktuellen Rechtsstand und verfügen über eine verlässliche Arbeitshilfe.

11 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/2011 Seite 11 Ewald Wutz, Dr. Harald Vorleuter (Hrsg.); Schulsport Vorschriften, Empfehlungen und Unterrichtshilfen für den Sportunterricht und außerunterrichtlichen Schulsport Aktualisierungslieferung Nr. 27, 30. Oktober Seiten, 49,00 Euro Art.-Nr Gestalten Sie ab sofort Ihren Sportunterricht mit innovativen und abwechslungsreichen Spielen neu: schauen Sie deshalb gleich in die drei neuen Unterrichtsmodelle und erfahren Sie hier, wie Sie mit dem Mattenwagenführerschein, einem Teppichfliesenspiel oder auch anderen kleineren Spielen Ihren Unterricht auflockern können. Weiterhin profitieren Sie mit dieser Ergänzung von den neuesten rechtlichen Änderungen im Bereich der Schülerbeförderung, der Schülerfahrten oder auch dem Lehrplaneinsatz an Grund- und Hauptschulen. Aktualisieren Sie deshalb gleich diese Vorschriften und sortieren Sie die vorliegenden Seiten in Ihre Sammlung ein, denn somit arbeiten Sie immer mit den aktuellsten Rechtsgrundlagen. Dr. Hans-Dieter Göldner, Georg Hahn, Dr. Werner Schrom (Hrsg.); Lehrplan für die bayerische Hauptschule Jahrgangsstufen 7 bis 9 Texte / Kommentare / Handreichungen Aktualisierungslieferung Nr. 62, Oktober 2010 Art.-Nr Seiten, 45,00 Euro Mit dieser Lieferung erhalten Sie die modifizierten Lehrpläne zu den berufsorientierenden Zweigen Technik, Wirtschaft und Soziales (bisher arbeitspraktische Fächer Gewerblich-technischer Bereich), Kommunikationstechnischer Bereich und Hauswirtschaftlich-sozialer Bereich) sowie den Kommentar zum Fachlehrplan Deutsch für die Jahrgangsstufe 8. Dr. Udo Dirnaichner, Erich Weigl (Hrsg.); Förderschulen in Bayern Sonderpädagogische Förderung Kommentar der Schulordnungen und Sammlung schulischer Vorschriften mit Erläuterungen Aktualisierungslieferung Nr. 87, 1. Oktober 2010 Art.-Nr Seiten, 45,00 Euro Die Lieferung aktualisiert die Kommentierung zu den Lehrplänen (Kennzahl 11.21) im Anschluss an die zu Schuljahresbeginn erfolgte KMBek-Änderung. Ebenfalls zum neuen Schuljahr wurden einige Stundentafeln neu gefasst (22.02, 22.04, 22.06, und 22.17). Die Kommentierung der 34, 35, 41, 53, 56, 58 und 60 VSO-F (Kennzahl und folgende) wurden im Hinblick auf die zwischenzeitlich erfolgte Änderung des BayEUG und der VSO überarbeitet. Sortieren Sie Ihre Lieferung gleich ein, so halten Sie Ihr Werk auf dem aktuellen Rechtsstand und haben eine verlässliche Arbeitshilfe immer parat. Elisabeth Rathgeb-Schnierer, Sybille Schütte (Hrsg.); Mathematiklernen in der jahrgangsübergreifenden Eingangsstufe Gemeinsam, aber nicht im Gleichschritt 151 Seiten, 22,80 Euro Art.-Nr Verlag Oldenbourg Fortbildung Wie gelingt ein offener, schülerorientierter Mathematikunterricht in der jahrgangsübergreifenden Eingangsstufe? Übersichtlich und mit vielen praktischen Beispielen beschreiben die beiden Autorinnen, wie in der jahrgangsübergreifenden Eingangsstufe mathematisch ergiebige Lernangebote die Kinder anregen, sich mit Sachverhalten eigenständig auseinanderzusetzen und Lösungswege miteinander auszutauschen. Dabei werden u. a. folgende Fragen beantwortet: - Wie kann im jahrgangsübergreifenden Unterricht eine ausschließliche Individualisierung vermieden werden? - Wie müssen Lernangebote gestaltet sein, damit sie allen Kindern einer jahrgangsübergreifenden Klasse einen individuellen Zugang und einen Austausch darüber ermöglichen? - Wie kann die besondere Heterogenität einer jahrgangsübergreifenden Klasse positiv genutzt werden?

12 Seite 12 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 1/2011 Jürgen Brenner, Markus Englisch, Josef Schwickert (Hrsg.); Moodle kompakt schneller und effizienter Einstieg in die Praxis 181 Seiten, 18,90 Euro ISBN HERDT Verlag für Bildungsmedien GmbH Dieses Buch führt die Lehrerinnen / Lehrer in die praktische Nutzung der Open Source-Software Moodle (internetbasierte E-Learning-Plattform) ein, um für Ihre Schüler Arbeitsmaterialien und Tests zu entwickeln sowie Sie bei ihren interaktiven Lernaktivitäten mit Foren, Wikis, Glossaren und vielem mehr zu unterstützen. Zum praktischen Üben und Vertiefen bietet die Moodle kompakt Lernplattform den Lehrerinnen / Lehrern ergänzend Videos zu den einzelnen Buchkapiteln und eine Testumgebung zum Üben und Ausprobieren an. Franz Xaver von Schönwerth (Hrsg.); Die Rübenprinzessin und andere Märchen Bilder von Albert Reich 80 Seiten, 7,50 Euro Nachdruck von 1923, zahlreiche Abbildungen Bestell-Nr Verlag Michael Lassleben Oberpfalz-Verlag Kallmünz Neuerscheinung zum Schönwerth-Jahr! Die Rübenprinzessin und andere Märchen, 19 Märchen von Franz Xaver Schönwerth, nacherzählt von J. B. Laßleben. Herausgeber und Verleger: Regierung der Oberpfalz, Regensburg; schulanzeiger@reg-opf.bayern.de; Telefon Der amtliche Schulanzeiger erscheint monatlich einmal (1. eines jeden Monats) und nach Bedarf. Für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der im nichtamtlichen Teil veröffentlichten Beiträge übernimmt die Regierung der Oberpfalz keine Verantwortung. Der Schulanzeiger wird auf den Internetseiten der Regierung der Oberpfalz unter veröffentlicht.

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