Neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung Referendariat
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- Lioba Schuler
- vor 8 Jahren
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1 Neue s- und Prüfungsordnung Referendariat Gilt für alle, die ab Februar 2012 ihr Referendariat beginnen. In Kraft getreten am (GVBl, S. 520) Aktueller Stand immer unter Stand: Mai
2 1. Modularisierung der in den Allgemeinen Seminaren dazu Handbuch Vorbereitungsdienst 2. Modulprüfungen (vier unterschiedliche Formen wählbar) anstelle der schriftlichen Prüfungsarbeit und der mündlichen Prüfung 3. Einheitlicher Umfang des sunterrichts 4. Andere Gewichtung der Prüfungsteile Stand: Mai
3 1. Allgemeines Seminar (Module) 2. Zwei Fachseminare 3. Schule sunterricht (keine gesonderten Ergänzungskurse mehr; außer den SonderpädagogInnen erhalten alle eine Einführung zur Inklusion) Erste-Hilfe-Kurs mit mind. 8 Doppelstunden; darf höchstens 2 Jahre alt sein selbst finanziert! Stand: Mai
4 1. Allgemeines Seminar Zuweisung in Seminar durch SenBJW: Referendare mit gleichem sstand (getrennt nach L 1 und L 2;Sopäd; Studienreferendare allgemeinbildende Fächer und SR berufliche Fachrichtungen) - mind. 30 Stunden Einführungsseminar - + insgesamt 180 Stunden (2-jähriges Ref.) bzw. 90 Stunden (1-jähriges Ref.) -Allg. Seminar läuft bis zum Beginn des Prüfungszeitraumes Stand: Mai
5 Allgemeines Seminar Modularisierung Zwei Module: 1. Unterrichten (6 Pflichtbausteine) 2. Erziehen u. Innovieren (4 Pflichtbausteine) SonderpädagogInnen: 1. Erziehung, Unterricht und sopäd. Förderung (Therapie) 2. Sonderpäd. Diagnostik und Beratung Stand: Mai
6 Inhalte der Module Module bestehen aus verschiedenen Pflichtund Wahlbausteinen (à 4 Wo. bzw. 10 St.) Inhaltliche Beschreibung im Handbuch Vorbereitungsdienst Seminarleiter/innen legen die Schwerpunkte für einen sdurchgang fest Inklusion, Suchtprophylaxe, Deutsch als Zweitsprache, Schulrecht u. a. verbindlich im Modulangebot Stand: Mai
7 Modularisierung Mehr Flexibilität: Bausteine können je nach regionalem splan auch in anderen Seminaren belegt werden; mind. 2 der insgesamt 10 Pflichtbausteine müssen aber im eigenen Seminar absolviert werden Stand: Mai
8 2. Fachseminare Wie bisher: AnwärterInnen desselben Faches unterschiedlicher Semester Je zwei Fachseminare à 3 Stunden pro Woche Pro Halbjahr und Fach: eine standardisierte Beurteilung des sstandes (ohne Note!!) Stand: Mai
9 Unterrichtsbesuche ( Lehrproben ) Fachseminarleiter/innen: mind. 2 x pro Halbjahr (insgesamt 8 oder 4) Leiter/innen Allg. Seminare: Keine Festlegung einer bestimmten Anzahl mehr (sollen aber trotzdem Unterrichtsbesuche durchführen) FS-LeiterInnen müssen selbst mind. 1 x pro Halbjahr eigene Stunden zeigen Stand: Mai
10 Seminarwechsel Wie bisher: Keine geregelte Wechselmöglichkeit im 1- jährigen Referendariat Im 2-jährigen Referendariat: Wechsel der Seminare grundsätzlich nur zum Ende des 1. shalbjahres auf Antrag (spätestens 4 Wochen vor Ende des 1. Halbjahres) Zuvor: Hospitation in anderen Seminaren möglich Stand: Mai
11 3. sunterricht / Schule Einheitlicher Umfang: 10 Stunden / Woche davon mind. 4 und höchstens 8 als selbstständiger Unterricht je nach sstand Rest : Hospitation und angeleiteter Unterricht Stellung der anleitenden Lehrkräfte (MentorInnen) wird weiter geschwächt keine Ermäßigung; keine Verpflichtung für die Schulen, MentorInen zu bestimmen. Stand: Mai
12 Setzt sich zusammen aus: Zwei Modulprüfungen snote (Endbeurteilung) Unterrichtspraktischer Prüfung in zwei Fächern/Lernbereichen/ Fachrichtungen Gewichtung: jeweils einfach (d.h. 5 Noten) Stand: Mai
13 Modulprüfungen ( 13 VO) Wählbar sind: a) Schriftliche (max. 10 Seiten; 3 Wochen) b) Mündliche c) Multimediale d) Prüfungsportfolio (max. 15 S.; 4 Wochen) b c können auch als Gruppenprüfungen durchgeführt werden Prüfungsvorsitz: Leiter/in Allg. Seminar und weitere Person (anderer Seminarleiter, Schulleiter) Modulprüfungen können 1 x wiederholt werden. Stand: Mai
14 snote ( 14 VO) Benotete Gutachten spätestens drei Wochen vor der unterrichtsprakt. Prüfung durch: -die beiden Fachseminarleiter/innen und -den/die Schulleiter/in Leiter des Allg. Seminars fasst die drei Noten lediglich zusammen (aber benotet nicht mehr selbst!) Stand: Mai
15 Unterrichtspraktische Prüfung ( VO) Zulassung erfolgt, wenn beide Modulprüfungen und die snote mindestens mit 4 ( ausreichend ) bewertet sind. Zwei Unterrichtsstunden Prüfungskommission bleibt vorerst unverändert ( 12 Lehrerbildungsgesetz) Stand: Mai
16 Wiederholungsprüfungen ( 23 VO) Modulprüfungen: - müssen mind. mit ausreichend bestanden sein - ansonsten eine Wiederholungsmöglichkeit bis vor Beginn des Prüfungszeitraumes (ohne Verlängerung des Referendariats) Stand: Mai
17 Wiederholungszeitraum Wenn eine Note (snote oder eine der Modulnoten nach möglicher Wiederholung) schlechter als ausreichend lautet: keine Zulassung zur Prüfung (nicht bestanden): eine Wiederholungsmöglichkeit Wiederholungsphase von einheitlich 6 Monaten nach dem Nichtbestehen der Prüfung (gleiches gilt bei nicht bestandener unterrichtspraktischer Prüfung) Stand: Mai
18 Beurlaubung ohne Bezüge Neu: Sonderurlaub ohne Bezüge kann einmal bis zu 12 Monaten gewährt werden bei: - Betreuung von Kind/ern unter 18 Jahren - Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen (unabhängig davon ist Elternzeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes möglich) Teilzeit: nach wie vor offen! Stand: Mai
19 Noch mehr Infos immer aktuell unter Kontakt: MatthiasJähne Telefon: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW BERLIN) Ahornstr. 5, Berlin Stand: Mai 2012
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