Fachberichts Jugendhilfe im Strafverfahren. Daten 2011

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1 Fortschreibung der Berichtsdaten des Fachberichts Jugendhilfe im Strafverfahren Daten 211 Seite 1 von 14

2 Berichtsdaten Auf einen Blick Anzahl der eröffneten Jugendstrafverfahren (im Zuständigkeitsbereich der Jugendhilfe im Strafverfahren) Anzahl der von Verfahren betroffenen Jugendlichen und Heranwachsenden davon Jugendliche (im Alter von 14 bis unter 18 Jahren) davon junge Erwachsene (im Alter von 18 bis unter 21 Jahre) Anzahl der Einwohner im Alter von 14 bis unter 18 1 Jahren Anteil der Personen, gegen die ein Jugendstrafverfahren eröffnet wurde an den 9,6% 9,1% 1,2 % 9,5 % 9,8% 9,1% 9,1% 8,% Personen der Altersgruppe Anzahl der Einwohner im Alter von 18 bis unter 21 Jahren Anteil der Personen, gegen die ein Jugendstrafverfahren eröffnet wurde an den 8,9 % 8,4 % 8,4 % 7,5 % 7,8% 7,5% 8,% 9,3% Personen der Altersgruppe Anzahl der Mehrfachtatverdächtigen 2 mit Verfahren Anteil im Vergleich zu allen von Verfahren betroffenen Jugendlichen und 6,1 % 5,7 % 4,6 % 4,2 % 3,9 % 9,9 % 4,9 % 7,8 % Heranwachsenden ge orla RSD V 1 Datenbasis: Einwohnerzahlen aus der Sozialräuml. Gliederung Ende 21; für 211 Datenbasis aus 21 2 Als mehrfachtatverdächtig werden in NRW jugendliche und junge Volljährige Straftäter bezeichnet, die innerhalb eines Jahres mit mindestens zwei Strafverfahren und mindestens fünf begangenen Straftaten in Erscheinung getreten sind. Seit 28 wird eine neue Definition genutzt, um einen Vergleich zu Polizeistatistiken zu ermöglichen: Als Mehrfachstraftäter gelten nun junge Menschen, die innerhalb eines Kalenderjahres mit 5 und mehr Delikten auffällig wurden. Im März 29 wurden die Auswertekriterien verändert. Daraus ergibt sich die hohe Steigerung der Fallzahlen von 28 auf 29, die 21 wieder geringer ausfielen. Seite 2 von 14

3 Daten zur Jugendhilfe im Strafverfahren Die Justiz wird in ihrer Aufgabenwahrnehmung von verschiedenen Stellen unterstützt. Anders als die Polizei, die Strafanzeigen entgegen nimmt, Sachverhalte aufklärt und Tatverdächtige ermittelt, besteht die Kernaufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren darin, Personen zu beraten und Jugendhilfe im Strafverfahren (JiS) zu leisten. Die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen des Sachgebietes Jugendhilfe im Strafverfahren werden tätig, wenn sie von den Strafverfolgungsbehörden Mitteilung erhalten, dass gegen Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren oder junge Volljährige im Alter von 18 bis unter 21 Jahren in Düsseldorf ein Strafverfahren eingeleitet wird. Diese gemeldeten Verfahren sowie weitere im Verlaufe des Beratungsprozesses aufgenommene Daten der Täterinnen und Täter werden in einer elektronischen Datenbank erfasst und für die folgende Auswertung im Rahmen dieses Berichtes genutzt. In die nachfolgende Darstellung gingen Informationen zu allen Jugendstrafverfahren ein, über die das Jugendamt im Jahresverlauf 211 informiert wurde und für die gleichzeitig auch eine Zuständigkeit bestand. Im Fokus dieser Datenanalyse stehen nicht Verfahren, sondern Jugendliche und junge Menschen, die straffällig geworden sind. Die Auswertung der Daten 211 erfolgt erstmalig aus dem neuen Datenbanksystem Logo Data. Jugendhilfe im Strafverfahren - Verfahren und Täter/ Täterinnen 211 Im Jahr 211 wurden Jugendgerichtshilfeverfahren eröffnet. Die Zahl der Verfahren in Logo Data ist damit im Vergleich zum Vorjahr (5.317) leicht gesunken. Die Zahl der betroffenen Jugendlichen und jungen Volljährigen sank ebenfalls geringfügig von auf 3.36 Personen. Seite 3 von 14

4 Grafik: Anzahl der Verfahren und Anzahl der Täter und Täterinnen Anzahl der Verfahren Anzahl der betroffenen Jugendlichen und j. Volljährigen insgesamt Von dieser Veränderung der Fallzahl darf nicht unmittelbar auf eine sinkende Straffälligkeit junger Menschen geschlossen werden. Junge Menschen waren im Verlauf eines Jahres unterschiedlich häufig mit einem Strafverfahren konfrontiert. Für rund 7% der betroffenen Personen wurde 211 nur ein Verfahren eröffnet. Gegen immerhin rund 7 % der Jugendlichen und jungen Volljährigen wurden dagegen 4 und/oder mehr Verfahren eingeleitet. Tabelle: Anzahl der Verfahren je Täter/Täterin 211 Anzahl der Verfahren pro Anzahl der Kumulierte Täter/Täterin Täter/Innen Anteil (%) Prozente ,7 71, ,7 87, , 93, ,4 96, ,3 98, 6 2,7 98,6 7 15,5 99,1 8 und mehr Verfahren 26,9 1, Alter und Geschlecht Rund drei Viertel der erfassten Personen (2.24 Personen 72,5 %) sind männlich. Ein nahezu vergleichbarer Anteil wurde mit 75,7% auch im Vorjahr ermittelt. Ein verändertes Bild zeigt sich, betrachtet man Angaben zum Geschlecht und der Altersstruktur. Bei den 14jährigen liegt der Anteil der Mädchen bei 47,4% (Vorjahr 42,3 %). Bei den Jungen nimmt der Anteil bis zum 18. Lebensjahr deutlich zu, bei den Mädchen hingegen ab. Seite 4 von 14

5 Grafik: Tatzeitalter und Geschlecht 1,% 8,% 6,% 4,% 2,%,% Tatzeitalter 14 Tatzeitalter 15 Tatzeitalter 16 Tatzeitalter 17 Tatzeitalter 18 Tatzeitalter 19 Tatzeitalter 2 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre männlich 52,6% 63,1% 71,% 73,% 77,7% 78,1% 79,6% w eiblich 47,4% 36,9% 29,% 27,% 22,3% 21,9% 2,4% Die Deliktarten, die den Verfahren zugrunde liegen, unterscheiden sich deutlich, betrachtet man die betroffenen Personen nach Alter und Geschlecht. Bei den jüngeren Personen dominieren Eigentumsdelikte. Bei den 14-jährigen Jungen sind es 37,% aller begangenen Delikte - bei den Mädchen sogar 73,%. Danach folgt in dieser Altersgruppe das Delikt Sachbeschädigung mit 2,4% bei den Jungen und Körperverletzung mit 11,2% bei den Mädchen. Bei den 15-jährigen Jungen dominieren die Eigentumsdelikte mit 32,1% und Körperverletzung mit 16,7% sowie Sachbeschädigung mit 16,2% (Mädchen 63,1% bzw. Körperverletzung 17,4%). Bei den volljährigen Personen sinkt die Dominanz dieser beiden Deliktarten, es treten verstärkt andere Deliktarten hinzu. Dies sind bei den über 18-jährigen Jungen zum Beispiel Betäubungsmittel-(BTM) Delikte (12,4%), bei den Mädchen Beförderungserschleichung (23,7%). Der Anteil der weiblichen Personen unter den straffälligen jungen Menschen ist unterdurchschnittlich. Betrachtet man ausschließlich Personen, gegen die mehr als ein Verfahren eröffnet wurde, wird dies noch deutlicher. Dies zeigt die nachfolgende Tabelle im Jahresvergleich: Grafik: Anzahl der Verfahren je Täter/Täterin und Geschlecht Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil weiblicher weiblicher weiblicher weiblicher weiblicher Anzahl der Anteil weiblicher Personen an Personen an Personen an Personen an Personen an Verfahren pro Personen an allen Tätern allen Tätern allen Tätern allen Tätern allen Tätern Täterin allen Tätern ,3 27,6 29,8 28,2 3,7 3,1 2 17,8 21,5 21,4 24,2 22,8 23,9 3 17,4 16,2 13,7 12,3 21,9 18,8 4 17,7 6,7 12,3 6,7 18,7 13,7 5 14,8 8 11,3 18,2 17,9 12,8 6 1,5 17,4 8 3,1 17,9 15, 7 12,9 14,3 5,5 6,3 13, 6,7 mit 8 und mehr Verfahren ,6 22,2 13,6 2, 19,2 Seite 5 von 14

6 Die folgende Grafik stellt die Anzahl der jungen Menschen mit Strafverfahren in einer Zeitreihe von 24 bis 211 dar. Dabei wird nach den Altersgruppen 14 bis unter 18 und 18 bis unter 21 Jahren unterschieden. 49,7% der Personen mit Strafverfahren sind 211 der Gruppe der Jugendlichen zu zurechnen, 5,3% sind zum Tatzeitpunkt bereits volljährig. Dieses Verhältnis zwischen den Altersgruppen hat sich in 211 in Richtung der jungen Volljährigen verschoben. Grafik: Jugendliche und junge Volljährige mit Jugendstrafverfahren Von 14 bis unter 18 Jahren Von 18 bis unter 21 Jahren Summe von14 bis unter 21Jahren Setzt man die Zahl der straffälligen Jugendlichen und jungen Volljährigen jeweils in Bezug zur Größe der jeweiligen Jahrgänge, wird deutlich, dass bei den jungen Volljährigen die Täterdichte im Vergleich zu den Jugendlichen im Gegensatz zu den Vorjahren zunimmt. Grafik: Junge Straftäter pro 1 altersgleiche Personen , 9, 85, 8, 75, 7, 14 bis unt er 18Jahre 18 bis unt er 21 Jahre Tät erinnen und Tät er pro 8,3 93,2 1 alt ersgleicher Bevölkerung Rund 8% der Jugendlichen wurden 211 mit einem Strafverfahren konfrontiert, bei den jungen Volljährigen waren es rund 9%. Mehrfachtäterinnen und Mehrfachtäter Seite 6 von 14

7 Als Mehrfachtäterinnen und Mehrfachtäter gelten junge Menschen, die innerhalb eines Kalenderjahres mit 5 und mehr Delikten auffällig wurden. Legt man diese Definition, die auch von der Düsseldorfer Polizei genutzt wird, zugrunde, ist im Jahr 211 in Düsseldorf von einer Zahl von 237 Mehrfachtäterinnen und Mehrfachtäter im Alter von 14 bis unter 21 Jahren auszugehen. Dabei waren 19,6% dieser Mehrfachtäter weiblich (Vorjahr:18,7%). Im Alter von 14 bis unter 18 Jahre waren zur Tatzeit 51,4% (Vorjahr 48,4%). Auf die Gruppe der jungen Volljährig entfielen 48,6% (Vorjahr 51,6). Dabei waren Eigentumsdelikte, Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie Raub und räuberische Erpressung die am häufigsten begangenen Delikte. Grafik: Anzahl der Mehrfachtäterinnen und Mehrfachtäter im Jahresvergleich Mehrfachstraftäter Nationalität Bei von 3.36 Fällen wurde eine Angabe zur Nationalität der jungen Menschen gemacht. In 73, % der Fälle wurde als Nationalität deutsch angegeben. Grafik: Hinweise auf die Nationalität der betroffenen Personen Seite 7 von 14

8 Nationalität Nationalität Nationalität Nationalität Nationalität Nationalität junger Täter junger Täter junger Täter junger Täter junger Täter junger Täter deutsch nicht deutsch keine Angabe Schulform oder berufliche Tätigkeit Bei Personen sind in der Datenbank Angaben zur aktuell besuchten Schulform oder zur aktuellen Tätigkeit zu entnehmen. Bei den Personen wurden in 883 Fällen (53,9%) Angaben zur besuchten Schulform gemacht. Die Verteilung sieht wie folgt aus: Grafik: Schüler nach besuchter Schulform Schüler nach Schüler nach Schüler nach Schüler nach Schüler nach Schüler nach Schulform Schulform Schulform Schulform Schulform Schulform Förderschule Hauptschule Realschule Gesamtschule Gymnasium Haupt- und FörderschülerInnen sind überdurchschnittlich häufig in der Statistik vertreten. Dies wird deutlich, wenn man die Quoten der Düsseldorfer Schüler und Schülerinnen an den weiterführenden Schulen betrachtet 3) : Seite 8 von 14

9 Vergleich der Schülerquoten mit den Jugendhilfe im Strafverfahren-Quoten 211: Gymnasialquote 5,8 % JiS-Quote: 15,1 % Gesamtschulquote 14,5 % JiS-Quote: 14,9 % Realschulquote 21,9 % JiS-Quote: 18,1 % Hauptschulquote 12,8 % JiS-Quote: 39,3 % Förderschulquote 4,2 % JiS-Quote: 12,7 % Für die in der Auswertungsdatei ausgewiesenen Schüler und Schülerinnen können Deliktarten und Schultypen zusammen betrachtet werden. Hier einige Ergebnisse die als Richtungsinformation dienen: 34,4% aller von Schülern begangenen Delikte entfielen 211 auf Hauptschüler. Die weitere Verteilung ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Eigentums- Körper- BTM- Sachbe- Beförderungs- Alle anderen Summe delikte verletzung Delikte schädigung erschleichung Delikte* Sonstige** Delikte Förderschule 36,4% 25,% 2,3%,% 6,8% 11,4% 18,2% 1% Gesamtschule 4,% 2,9% 7,% 9,6% 1,7% 1,4% 1,4% 1% Gymnasium 35,% 14,5% 12,% 19,7%,9% 8,5% 9,4% 1% Hauptschule 33,6% 22,% 5,9% 7,2% 7,6% 11,2% 12,5% 1% Kolleg- /Handelsschule 3,3% 19,3% 1,1% 8,3% 6,4% 9,2% 16,5% 1% Realschule 32,9% 16,4% 11,4% 12,1% 6,4% 8,6% 12,1% 1% Sonderschule 33,3% 18,5% 5,6% 7,4% 11,1% 9,3% 14,8% 1% Summe 34,2% 19,6% 8,% 9,7% 5,8% 1,% 12,7% 1% *unter andere Delikte fallen: Raub/ räuberische Erpressung, Verkehrsdelikte, Beleidigung/ Widerstand, Betrug/ Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Nötigung/ Bedrohung, Raub/ räuberische Erpressung, Stalking, Verkehrsdelikte und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. ** unter Sonstige fallen: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Hausfriedens-bruch, Landfriedensbruch, Vortäuschen einer Straftat, falsche Verdächtigungen und Freiheitsberaubung. Bei 754 Personen, die keine Schule mehr besuchen, wurden Angaben zur aktuellen Tätigkeit gemacht. Im Einzelnen waren dies: Arbeitslos 31,8% In Ausbildung 19,6% Berufsvorbereitung, ABM, Umschulung 14,6% schulische Weiterbildung 6,8% Job/ Aushilfstätigkeit 3,6% Arbeitsverhältnis 8,% Studium 2,% Wehrdienst Zivildienst,Bundesfreiwilligendienst etc. 1,2% Sonstiges 12,5% orlage RSD V Grafik: Berufliche Tätigkeit Seite 9 von 14

10 arbeitslos Ausbildung berufsvorb. Wehr- und Job/Aushilfstät Schulische Arbeitsverhält Lehrgang/ABM Studium Zivildienst/Bun igkeit Weiterbildung niss /Umschulung desw ehr Sonstiges Tätigkeit in% 31,3% 19,5% 3,5% 14,4% 6,7% 1,9% 2,3% 7,8% 12,6% Für die in der Auswertungsdatei ausgewiesenen Personen mit beruflicher Tätigkeit können Deliktarten und die berufliche Tätigkeit zusammen betrachtet werden. Einige Ergebnisse: 31,3% aller Delikte begingen Täterinnen und Täter, die zum Tatzeitpunkt (nicht Schüler) arbeitslos waren. Die häufigsten Delikte dieser Tätergruppe waren Eigentumsdelikte 33,2%, Körperverletzung 12,%, Beförderungserschleichung 13,7 %, BTM Delikte 11,6% alle anderen Delikte 29,5%. Täterinnen und Täter in berufsvorbereitenden Maßnahmen, ABM oder Umschulungen begingen Eigentumsdelikte 29,7%, Körperverletzung 2,7%, Beförderungserschleichung 12,6%, BTM-Delikte 7,3%, alle anderen Delikte 29,7%. Täterinnen und Täter in Ausbildung begingen Köperverletzung 24,7%, Eigentumsdelikte 19,3%, und BTM Delikte 11,6%. Alle weiteren Delikte 44,4%. Bei den jungen Volljährigen mit Fachoberschulreife waren es Eigentumsdelikte 17,3%, Körperverletzung 2,2%, BTM-Delikte 12,8%, alle anderen Delikte 49,7%. Bei den jungen Volljährigen mit Fachabitur oder Abitur waren es Körperverletzung 29,4%, Sachbeschädigung 5,9%, BTM-Delikte 8,8%, Beförderungserschleichung 11,8%, alle anderen Delikte 44,1%. Wohnverhältnisse In (68,%) Fällen von sind der Datei der Jugendhilfe im Strafverfahren Angaben zu den Wohnverhältnissen zu entnehmen. Folgende Kategorien wurden erfasst: Bei den Eltern 25,6% Seite 1 von 14

11 Bei alleinerziehendem Elternteil 22,% Bei Vater/ Mutter mit Stiefelternteil 3,1% Bei Freund/ Freundin 1,4% Bei Großeltern/ Verwandten 1,3% Eigene Wohnung 6,% Heimerz./ sonst. betreute Wohnform/ Pflegeeltern 1,9% Ohne Angaben 33,1% Ohne festen Wohnsitz 1,5% Sonstige 4,2% Grafik: Angaben zur Wohnsituation Bei Vater/ Heimerz./ Bei alleinerz. Bei Freund/ Bei Großeltern/ Eigene Ohne Angaben Ohne festen Bei den Eltern Mutter mit sonst. betreute Sonstige Elternteil Freundin Verwandten Wohnung * Wohnsitz Stiefelternteil Wohnform/ Wohnverhältnisse * Die Mitteilung der Staatsanwaltschaft an die Jugendhilfe im Strafverfahren enthält nur die Anschrift der jeweiligen Personen. Bei den unter Ohne Angaben summierten Personen wurden die laufenden Verfahren eingestellt, ohne dass eine Einbindung von Sozialarbeitern/ pädagogen erfolgte. Somit besteht kein Anlass die genaue Wohnsituation zu ermitteln. Darüber hinaus sind es Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren in 211 eingeleitet wurde, welches aber nicht zur Anklage kam oder die Vermittlungsverfahren wurden wegen nicht ausreichendem Tatverdacht eingestellt. Trägerzuständigkeit Für 2.3 Täter und Täterinnen bestand in 211 im Strafverfahren die Zuständigkeit des Jugendamtes oder eines freien Trägers. In 14 Fällen leistete das Jugendamt Amtshilfe für Dritte. Seite 11 von 14

12 Jugendamt AWO DID DPWV Amtshilfe durch das JA Personen mit oder ohne deutsche Staatsbürgerschaft, verteilt auf die Träger in Jugendamt AWO DiD DPWV Amtshilfe durch das JA deutsch nicht-deutsch Auswertung zu Delikten Da Jugendliche und junge Volljährige in mehreren Verfahren verschiedene Deliktarten mehrfach begangen haben können, wurden die Deliktarten unabhängig von anhängigen Verfahren strukturiert. Ab 28 wurden die Einzeldelikte zu 1 Deliktgruppen zusammengefasst und die Daten bis 27 rückwirkend für eine Vergleichbarkeit neu strukturiert. Tabelle: Delikte Seite 12 von 14

13 Deliktart Eigentumsdelikte ,6% 28 27,5% % % % % ,5% ,9% Beförderungserschleichung ,7% ,% ,2% ,2% 393 7,2% 365 7,% 576 1,4% 525 9,8% Sachbeschädigung 368 5,% 555 7,3% 72 9,5% 359 7,5% 496 9,1% 513 9,9% 513 9,2% 392 7,3% Körperverletzung 657 9,% 823 1,9% ,5% ,6% ,9% 85 16,3% ,6% ,6% Raub/ räuberische Erpressung 241 3,3% 174 2,3% 349 4,7% 145 3,% 29 3,8% 143 2,7% 191 3,4% 146 2,7% Staftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 21,3% 66,9% 31,4% 28,6% 33,6% 21,4% 28,5% 33,6% Verkehrsdelikte 378 5,2% 378 5,% 362 4,9% 238 5,% 36 5,6% 291 5,6% 237 4,3% 214 4,% BTM- Delikte ,9% ,4% 592 8,% 414 8,7% 56 9,3% 42 8,1% 443 8,% 391 7,3% OWI 8,1% 4,1% 8,1% 61 1,3% 93 1,7% 99 1,9% 198 3,6% 22 4,1% Sonstige 84 11,% ,6% ,7% ,4% ,% ,% 81 14,4% ,5% Gesamt % % % % 547 1% 523 1% % % Eigentumsdelikte, Beförderungserschleichung und Körperverletzung machen 211, wie auch in den Vorjahren, über die Hälfte aller begangenen Delikte aus. Rund 14,6% der begangenen Delikte entfallen auf Sachbeschädigung und BTM- Delikte. Die häufigsten Delikte in den Jahren 24 bis 211 sind: Eigentumsdelikte ( mit Anteilen von 22,6 bis 34,6%) Körperverletzung ( mit Anteilen von 9, bis 16,9%) BTM-Delikte ( mit Anteilen von 7,3 bis 13,4%) Beförderungserschleichung ( mit Anteilen von 7, bis 18,7%) Sonstige Delikte ( mit Anteilen von 11, bis 21,4%) Auswertung zu Reaktionsformen Für Verfahren von war zum Stichtag der Auswertung eine eindeutig zuständige Justizinstitution verzeichnet. Staatsanwaltschaft Jugendgericht Jugendschöffengericht Jugendkammer Strafbefehlsverfahren Vereinfachtes Verfahren Nennungen Nennungen 28 Nennungen 17 Nennungen 9 Nennungen 19 Nennungen Den bezeichneten Zuständigkeiten der Justizinstitutionen können folgende Deliktarten zugeordnet werden: e Staatsanwaltschaft: Eigentumsdelikte 35,1%, Körperverletzung 16,1%, Sachbeschädigung 8,5%, BTM Delikte7,9%, alle anderen Delikte 32,3%. Jugendgericht: Eigentumsdelikte 27,7%, Körperverletzung 17,7%, Beförderungserschleichung 14,8%, BTM- Delikte 8,6%, alle anderen Delikte 31,2%. Jugendschöffengericht: Eigentumsdelikte 37,7%, Körperverletzung 22,9%, Raub/ räuberische Erpressung 9,1%, alle anderen Delikte 3,3%. Jugendkammer: Eigentumsdelikte 38,1%, Raub/ räuberische Erpressung 38,1%, Körperverletzung 14,3%, alle anderen Delikte 9,5%. RSD Vorlag Seite 13 von 14

14 Für Verfahren war im Zeitraum bis eine Reaktionsform zu verzeichnen. 45 JGG Diversion 3 87 Nennungen 47 JGG Ermahnung 548 Nennungen Allg. Strafrecht sowie 153,154,17,25 StPO 878 Nennungen Urteil (Verwarnung) 1656 Nennungen o RSD V 3 Die Diversion (wörtlich Umleitung ) ist ein Mittel der Staatsanwaltschaft, bei Ersttätern bzw. leichten und mittelschweren Delikten eine Eröffnung des richterlichen Strafprozesses zu unterlassen und die Tat durch Absehen von weiterer Strafverfolgung erledigen. Damit ist in der Regel die Verhängung erzieherischer Maßnahmen verbunden, wie beispielsweise die rlagezu Heranziehung zu gemeinnützigen Arbeiten. Aber auch die Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft nach 45 Abs.1 JGG nach Ermahnung aber ohne Auflage wird als Diversion bezeichnet. Seite 14 von 14

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