Kooperation und Regulierung
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- Hajo Hauer
- vor 8 Jahren
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1 Titel überprüfen Kooperation und Regulierung Workshop NGA Neue Wege des Breitbandnetzaufbaus zwischen Kooperation und Förderung NRW Landesvertretung bei der EU Brüssel, 24.August 2009 Dr. Frank Schmidt, Deutsche Telekom 1
2 Flächendeckende Breitbandabdeckung geht nicht im Alleingang DT Glasfaser-Ausbau für Entertain Nord Nordost Nordwest Mitteost West Mitte Flächendeckender Ausbau? In einem wettbewerblichen Telekommunikationsmarkt kann nicht erwartet werden, dass die Deutsche Telekom 100% der Breitbandanschlüsse baut Andere Anbieter können ebenso in den Infrastrukturausbau investieren, viele haben damit bereits begonnen 2 Südwest Süd Die Deutsche Telekom ist für Kooperation offen! Dr. Frank Schmidt / Kooperation und Regulierung 24. August 2009
3 DT s Initiativen für den Breitbandausbau in Deutschland. 1. Angebot W-VDSL Angebot eines VDSL Wholesaleproduktes in den 50 VDSL Gebieten Innovatives Pricing mit neuem Ansatz für Traffic Projekte zum komplementären Ausbau Projekte zum parallelen Ausbau Komplementäre Ausbaukooperationen in drei Regionen (FTTC/ FTTB) Gegenseitiger Zugang zu Leistungen auf Bitstream-Basis angestrebt Zugang auch für Dritte zu angemessenen Konditionen Paralleler VDSL-Ausbau in zwei Städten (Würzburg, Heilbronn) Gemeinsame Nutzung passiver Infrastruktur 4. Zugang zu passiver Infrastruktur Angebote für den Zugang zu KKA, Dark Fiber und am MFG liegen vor Entgeltantrag bei BNetzA am 6. August eingereicht. 3
4 Kooperationsmodelle Komplementärer Ausbau Komplementärer Glasfaser-Ausbau der Kooperationspartner Erhöhung der Breitband-Coverage gegenüber Alleinausbau Zusammenschaltung auf Basis BSA angestrebt: Etablierung eines Markt- Standard für IPTV-fähige BSA- Vorleistungen als Ziel. Das geht nicht von heute auf morgen! Zugang für Dritte muss Investitionsrisiken der Partner berücksichtigen Laufende Gespräche mit BKartA und BNetzA Parallelausbau Pilotprojekte in Würzburg und Heilbronn Gemeinsame Nutzung der passiven Infrastruktur Versuch der kommerziellen Ausgestaltung der TAL- Regulierungsverfügung Asymmetrie der Verhandlungssituation macht Regulierungslösung unvermeidlich Wholesale Kooperation Nutzung des vorhandenen VDSL- Netzes auf Basis von Bitstream-Access Basis-Preismodell ausverhandelt und vereinbart Co-Invest Modelle mit Risikobeteiligung sind als Weiterentwicklung denkbar 4
5 Wholesale-VDSL: Überblick des Preismodells Das Preismodell Wholesale-VDSL StandAlone besteht aus 3 Komponenten. Monatlicher Effektivpreis/Endkunde 48-Monatsmodell Monatlicher Effektivpreis/Endkunde Preisstufe Für den Gesamtbestand VDSL- As von bis Überlassen /Monat 25,36 25,23 25,19 Preishöhe 27,00 26,00 25,00 Laufzeitenabhängige Preisstufen Port-Abnahmekontingente Laufzeit Preismodell WIA VDSL SA er Kontingentierung, bezogen auf Ortsnetz ,00 APL APL Endkunden 5
6 Entgeltanträge für den Zugang zur passiven Infrastruktur Zugang am MFG Zugang zu KKA Zugang zu Dark Fiber DT stellt Bauantrag und errichtet Carrier-MFG Verlegung MFG- Verbindungskabel zwischen DT und Carrier- MFG Zugang zwischen HVt- Hauseinführung und MFG bzw. zwischen zwei MFG Einziehen der Glasfaserkabel des Carriers in KKA durch die Deutsche Telekom Zugang zur Dark Fiber besteht aus zwei unbeschalteten Glasfasern zwischen HVt und MFG Angebot nur, wenn keine Kabekanalkapazitäten verfügbar sind 6
7 Spannungsfeld Kooperation und Regulierung Ausgangslage Möglicher Verhandlungsablauf 7 Deutsche Telekom reguliert Verhandlungspartner i.d.r. nicht reguliert Verhandlungsgegenstand (Zugangsform, Entgelte) unterliegt potenziell der Regulierung Nachträgliche Regulierung ist in Verhandlungen nicht ausschließbar Verhandlungslösung? Vertrag ja Verhandlung? ja Kein Vertrag nein nein Regulierung Ergebnis Regulierung trotz kommerzieller Einigung? Nachträgliche Regulierung ist risikolose Option für unreguliertes Unternehmen Dritte können ebenfalls jederzeit für Regulierung plädieren Reguliertes Unternehmen kann sich durch Regulierung nicht verbessern Regulierung ist dominante Strategie des nicht regulierten Unternehmens Geringer Anreiz für Kooperation aufgrund Asymmetrie! Dr. Frank Schmidt / Kooperation und Regulierung 24. August 2009
8 Regulierung schafft asymmetrische Verhandlungssituation Heutiges Regulierungsumfeld schafft zuwenig Anreize für kooperative Ausgestaltung des Netzzugangs Notwendig: Stärkere institutionelle Verankerung des Vorrangs von Verhandlungslösungen Primat der ex-post Regulierung Keine ambivalenten Signale des Regulierers über beabsichtigtes Eingreifen! 8
9 Danke für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Frank Schmidt Senior Vice President, Regulierung Head Office T-Home, Deutsche Telekom AG, D Bonn 9
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