FTTX Gratwanderung zwischen Staatsaufgabe und lokalen Monopolen
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- Karoline Langenberg
- vor 8 Jahren
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1 FTTX Gratwanderung zwischen Staatsaufgabe und lokalen Monopolen Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM Carriermeeting am , Leipzig Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V.
2 Der flächendeckende Glasfaserausbau ist gesellschaftspolitisches Ziel in Deutschland 2 Zoomfunktion bis zur Detailansicht im Maßstab 1: Breitbandinfrastruktur und -dienste Flächendeckende Grundversorgung >2Mbit/s ist per Funklösungen/Satellit gesichert Die Bundesregierung fordert die Verfügbarkeit von Anschlüssen >50 Mbit/s für 75% aller deutschen HH bis % bis 2018 Für knapp 40 Prozent der HH sind Dienste mit Übertragungsgeschwindigkeiten von 50 Mbit/s und mehr verfügbar (BMWi). Seit Beginn der Breitbandstrategie 1,8 Mio. HHmit Breitband in den weißen Flecken versorgt. Zahl der unversorgten HH seit Sommer von 1,1 Mio. um rund 30% gesunken. Keine große Nachfrage nach Bandbreiten >16 Mbit/s, aber Bedarf an Angeboten zu hochauflösendem Internet Fernsehen, Video on Demand, Hausautomation, Cloud Computing, & intelligenten Energiediensten wird deutlich steigen. Marktforschung: Wenige Nutzer sind bereit, für mehr Bandbreite signifikant mehr zu bezahlen
3 Glasfaserinfrastruktur entsteht regional und durch viele verschiedene Player 3 Perspektiven für den Glasfaserausbau Dauer des Glasfaserausbaus: Jahre. Investitionen von 40 bis 60 Mrd. sind für den Bau eines bundesweiten Breitbandnetzwerkes notwendig (Schwerpunkt FTTC) Bei FttH/B wird mit Mrd. Netzinvestitionskosten gerechnet Aufgrund der hohen Kosten müssen Synergien zwischen Telekommunikationswirtschaft, EVUs und Kommunen ausgeschöpft werden. Marktentwicklung und economic rational führen zu der Annahme eines regional stark fragmentierten Aufbaus von Glasfasernetzen Open Access wird zentraler Ansatz. Dienste und Netzzugang müssen bundesweit verfügbar sein. Höheres Missbrauchspotential: Vertikal integrierte Unternehmen leisten Open Access oder müssen im Fall von Diskriminierung mit Regulierung rechnen
4 Das Open Access Modell 4 Netzbetreiber A Diensteanbieter 1 Retail Kunde liefert BSA * Infrastrukturanbieter liefert Rohre od. Glasfaser Diensteanbieter 2 Retail Kunde Netzbetreiber B Diensteanbieter 3 Retail Kunde liefert BSA* Diensteanbieter 4 Retail Kunde Das grundlegende Open Access Modell besteht aus Infrastrukturanbietern, Netzbetreibern und Diensteanbietern. Wettbewerb gibt es auf 2 Ebenen: Zwischen Netzbetreibern (optional) Zwischen Diensteanbietern *BSA: Bitstrom Access in Form der virtuellen Entbündelung i.d.r. auf Netzebene Layer 2
5 5 Kooperationen können Open Access nicht ersetzen Open Access ist Schlüssel für den Netzausbau Kooperationen können den Ausbau unterstützen Sie machen dann Sinn, wenn sich die Partner komplementär ergänzen: 1. Finanzierung 2. Infrastrukturausbau 3. Betrieb von TK-Netzen 4. Marketing/Vertrieb Open Access als Marktmodell unterstützt den wirtschaftlichen Betrieb und bildet den ordnungspolitischer Rahmen: 1. Nachfrage und Zahlungsbereitschaft bei neuen Breitband-Diensten steigen 2. Netze werden stärker ausgelastet 3. Diskriminierung wird verhindert 4.Verbraucher können Anbieter im Wettbewerb auswählen
6 6 Zentrale Aspekte der TKG-Novelle in der politischen Diskussion - Auswahl - Rahmenbedingungen für Investitionen Breitbandausbauziele Regionalisierung von Regulierung Netzneutralität
7 7 Zentrale Aspekte der TKG-Novelle in der politischen Diskussion Rahmenbedingungen für Investitionen 1. Ziel: Planungssicherheit erhöhen - Marktgerechte Entscheidungszyklen - Verbindliche Vorabfestlegungen vs. Marktentwicklung 2. Ziel: Nutzung und Netzauslastung verbessern - Nachfragen steigern durch innovative Dienste, Produkte, Inhalte - Auslastung steigern (Open Access/ Infrastrukturwettbewerb) 3. Ziel: Einsparpotentialeausschöpfen - Kooperationsmöglichkeiten - Synergieeffekte/ Zugang zu alternativen Infrastrukturen/ Inhouse- Verkabelung
8 8 Zentrale Aspekte der TKG-Novelle in der politischen Diskussion Breitbandausbau Im Rahmen der politischen Diskussion muss differenziert werden: - Basisversorgung / Schließung weißer Flecken, - VDSL-Ausbau und Erschließung von Schaltverteilern, - Anschluss von Gebäuden und Haushalten ans Glasfasernetz (FttB- und FttH-Ausbau.) Die technologieneutrale flächendeckende Breitband-Basisversorgung mit mindestens 1-2 MBit/s wird voraussichtlich 2011 erfolgt sein. Bei Förderung Hoch-Breitbandigen Ausbaus muss das Überbauen alternativer Breitbandtechnologien mit Steuermitteln muss verhindert werden, da dies zu hohen Kosten und stagnierenden Investitionen führt. Breitbanduniversaldienst verlangsamt und vertraut, bürokratisiert, verschlechtert den Ausbau.
9 9 Zentrale Aspekte der TKG-Novelle in der politischen Diskussion Regionalisierung von Regulierung TKG-RefE enthält Verpflichtung für BNetzA, bei Entscheidungen geografische Besonderheiten zu berücksichtigen. Dies entspricht der geltenden Praxis. Regionalisierung würde die drastische Ausweitung kleinteiliger Regulierung bedeuten. VATM: Regionalisierung ist hoch komplex und darf keinesfalls ohne das erforderliche Augenmaß im Hinblick auf alle betroffenen Vorprodukte und mittelbar betroffenen Märkte vorgenommen werden. Herausnahme von Ballungszentren mit hohem Wettbewerb aus der Regulierung würde zu neuem Preiskampf führen und in ländlichen Gebieten bestenfalls zur Stagnation. Kein geeignetes Instrument zur Förderung der flächendeckenden Breitbandversorgung.
10 10 Zentrale Aspekte der TKG-Novelle in der politischen Diskussion Netzneutralität Keine Diskriminierung von Inhalten, Diensten oder einzelner Anbieter. Best-Effort wird nicht in Frage gestellt, weiter ermöglicht und fortentwickelt. Priorisierung von Diensten / Dienstegruppen muss im Rahmen des Netzwerkmanagements möglich sein, um Spitzenlast abzufedern und die Sicherheit und Stabilität der Netze sicherzustellen. Der netzübergreifende Transport von Qualitätsklassen - auch international - muss gewährleistet sein. Wirksamer Wettbewerb bleibt das maßgebliche Korrektiv, um dauerhafte Eingriffe in die Netzneutralität zu Lasten von Verbrauchern oder Diensten zu verhindern. Weitreichende Transparenz muss gewährleistet sein. Deklaratorische Vorgaben möglich. Aktuell keine Notwendigkeit eines gesetzgeberischen Eingriffs. TKG-RefE ausreichend, um potentielle Auseinandersetzungen zu regeln. Bestimmung von Mindeststandards nur Ultima Ratio.
11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V.
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