Bericht zur Information über die wirtschaftliche und finanzielle Lage

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3 Bericht zur Information über die wirtschaftliche und finanzielle Lage 2014

4 Bericht zur Information über die wirtschaftliche und finanzielle Lage von Deutschlandradio Gliederung I. Gemeinsame Erklärung von ARD, Deutschlandradio und ZDF II. Bericht zur Information über die wirtschaftliche und finanzielle Lage von Deutschlandradio II.1. Ergebnis von Deutschlandradio im Jahr 2012 II.1.1. Erträge II.1.2. Aufwendungen II.1.3. Ergebnis II.1.4. Konzernabschluss II.2. Finanzplanung bis 2016 II.3. Ergebnisse des 19. KEF-Berichtes für den Zeitraum 2013 bis 2016 II.4. Stellungnahme des Deutschlandradio zum 19. KEF-Bericht III. Geschäftsfelder der Deutschlandradio-Beteiligungsgesellschaften III.1. III.2. III.3. Deutschlandradio Service GmbH (DRS) Rundfunk-Orchester und Chöre GmbH (roc berlin) Digitalradio-Gesellschaft

5 1 I. Gemeinsame Erklärung von ARD, Deutschlandradio und ZDF Nach 5 a Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) erstatten die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das Deutschlandradio und das ZDF alle zwei Jahre jeweils zeitnah nach Vorliegen des Berichts der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) allen Landesparlamenten einen schriftlichen Bericht zur Information über ihre wirtschaftliche und finanzielle Lage. Nachdem die KEF inzwischen ihren 19. Bericht veröffentlicht hat, berichten die Rundfunkanstalten hiermit zum siebten Male in diesem Rahmen. Der vorliegende Bericht zielt darauf ab, den Abgeordneten aller Länderparlamente Basisinformationen zur Verfügung zu stellen, um die wirtschaftliche und finanzielle Situation der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten besser beurteilen zu können. Durch den am in Kraft getretenen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist der Wechsel vom geräteabhängigen zum geräteunabhängigen Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfolgt. Trotz der damit angestrebten und nach ersten Erkenntnissen auch erreichten Stabilisierung ihrer wichtigsten Ertragsquelle hatten die Rundfunkanstalten bereits einen äußerst moderaten Finanzbedarf angemeldet. Für den 19. KEF Bericht, der die Periode 2013 bis 2016 betrifft, wurde von ARD, Deutschlandradio, ZDF und ARTE zum ein ungedeckter Finanzbedarf in Höhe von durchschnittlich knapp 84 Mio. Euro pro Jahr angemeldet. Das ist die niedrigste Anmeldung in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und ein Wert, der umgerechnet deutlich unterhalb der allgemeinen Teuerungsrate liegt. Diese moderate Anmeldung war nur durch erhebliche Kürzungs- und Rationalisierungsmaßnahmen der Rundfunkanstalten möglich. Die KEF weist in ihrem 19. Bericht für die Rundfunkanstalten einen Überschuss in Höhe von rund 589 Mio. Euro für den Zeitraum 2013 bis 2016 aus. Diese Erwartung resultiert im Wesentlichen daraus, dass die KEF für den Berichtszeitraum von rund Mio. Euro bzw. 3,8 Prozent höheren Beitragserträgen ausgeht. Davon entfallen rund Mio. Euro auf die Rundfunkanstalten und rund 22 Mio. Euro auf die Landesmedienanstalten. Der im KEF-Bericht ausgewiesene Überschuss berücksichtigt die Hälfte der für die Rundfunkanstalten erwarteten Mehreinnahmen in Höhe von rund 562 Mio. Euro. Die anderen Mehreinnahmen sollen, gemäß dem Vorschlag der KEF, einer Rücklage zugeführt werden und sind somit in der Überschussrechnung nicht enthalten. Daneben hat die KEF bei diversen Ertrags- und Aufwandspositionen weitere Anpassungen vorgenommen. Die Prognosen zur Entwicklung der Beitragserträge für den Zeitraum 2013 bis 2016 sind allerdings, auch nach Ansicht der KEF, aufgrund des Modellwechsels und noch fehlender Referenzwerte aus der Vergangenheit mit großen Risiken und Unsicherheiten verbunden. Verlässliche Aussagen zur Entwicklung der Beitragserträge im neuen Rundfunkbeitragsmodell sind nicht vor Ende 2014 möglich. Die KEF hat in ihrem 19. Bericht empfohlen, von den geschätzten Mehreinnahmen aus Rundfunkbeiträgen die Hälfte für eine Absenkung des monatlichen Rundfunkbeitrags um 0,73 Euro auf 17,25 Euro für die Jahre 2015 und 2016 zu verwenden. Bezogen auf den vierjährigen Bezugszeitraum 2013 bis 2016 würde sich eine Absenkung um 36,5 Cent ergeben. Die übrigen Mehreinnahmen der Rundfunkanstalten, lt. KEF-Prognose rund

6 2 562 Mio. Euro für vier Jahre, sollen wegen der unsicheren Datenlage und um einen möglichen Anstieg des Rundfunkbeitrags in der nächsten Periode ab 2017 zu glätten einer Rücklage zugeführt werden. Die Rundfunkanstalten dürfen die Mehreinnahmen somit nicht verwenden. Dieser Vorschlag der KEF ist Grundlage für eine Entscheidung der Länderparlamente. Die Rundfunkanstalten haben sich stets dazu bekannt, dass Mehrerträge aus dem Rundfunkbeitrag auch dafür genutzt werden können, um die Beitragspflichtigen in Form einer Senkung des monatlichen Beitrags oder durch die Beseitigung als ungerecht empfundener Mehrbelastungen zu entlasten. Es ist Sache der Länder, wie mit den geschätzten Mehreinnahmen durch die Reform der Rundfunkfinanzierung umzugehen ist. Beim Abschluss des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages haben alle Landesregierungen in einer Protokollerklärung festgehalten, dass die finanziellen Auswirkungen des Modellwechsels bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit dem 19. KEF-Bericht festgestellt werden und unmittelbar anschließend auf dieser Grundlage eine Evaluierung durchgeführt wird. Dabei sollen auch die Notwendigkeit und die Ausgewogenheit der Anknüpfungstatbestände, darunter die Beitragspflicht der Kraftfahrzeuge geprüft werden. Auch die Landtage haben im Rahmen der Ratifizierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages in Entschließungsanträgen die Bedeutung der Evaluierung mit der Möglichkeit nachfolgender Änderungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages betont. Aus der Evaluierung, die derzeit von den Ländern durchgeführt wird, kann ein Nachbesserungsbedarf im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für die Beseitigung von Mehrbelastungen einzelner Teilnehmergruppen resultieren. Unternehmen, Kommunen und Kirchen beklagen ungerechtfertigte Mehrbelastungen im Vergleich zum Gebührensystem, die allein mit einer allgemeinen Senkung des monatlichen Rundfunkbeitrags nicht beseitigt werden können. Die in der Protokollerklärung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag festgehaltene Überprüfung der Beitragspflicht für KFZ im nicht privaten Bereich betrifft einen Gegenwert von bis zu jährlich 300 Mio. Euro auf Basis der Daten per Ob und in welcher Höhe Mehrbelastungen tatsächlich entstanden sind, ist im Rahmen der Evaluierung zu ermitteln. Der finanzielle Spielraum für Nachbesserungen im Rahmen der Evaluierung hängt von der Verwendung der möglichen Mehreinnahmen ab. Wenn mögliche Mehreinnahmen ganz oder teilweise für eine allgemeine Senkung des monatlichen Rundfunkbeitrags verwendet werden, verkleinert sich der finanzielle Spielraum für mögliche Nachbesserungen. Am hat sich die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) darauf verständigt, den Rundfunkbeitrag ab 2015 in einem ersten Schritt um 48 Cent auf 17,50 Euro zu senken. Alle damit zusammenhängenden weiteren Fragestellungen sollen in einem zweiten Schritt nach Vorlage des Evaluierungsergebnisses 2015 entschieden werden. Mehrerträge gegenüber dem von der KEF festgestellten Finanzbedarf sind wie schon ausgeführt von den Rundfunkanstalten einer Rücklage zuzuführen.

7 3 II. Bericht zur Information über die wirtschaftliche und finanzielle Lage von Deutschlandradio 1. Ergebnis von Deutschlandradio im Jahr 2012 Basis der Ergebnisdarstellung von Deutschlandradio sind für das Berichtsjahr 2012 die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC testierten und von den Gremien (Hörfunkrat und Verwaltungsrat) genehmigten Jahresabschlüsse. Erträge Die Hörfunkgebühren stellen die Haupteinnahmequelle von Deutschlandradio dar. Seit dem 1. Januar 2009 beträgt die Grundgebühr 5,76 pro Monat und Teilnehmer. Aus dem Gesamtaufkommen der Grundgebühren erhält Deutschlandradio 6,9781 %. Dies entspricht unter Berücksichtigung eines Abzuges für die Landesmedienanstalten 0,3942. Die Gebührenerträge belaufen sich im Geschäftsjahr 2012 insgesamt auf 191,1 Mio. und verzeichnen eine positive Abweichung gegenüber dem Wirtschaftsplan in Höhe von 1,5 Mio.. Die mit 42,8 Mio. außergewöhnlich hohen übrigen Erträge sind im Wesentlichen auf den Mitteltransfer von ARD und ZDF in Höhe von insgesamt 21,9 Mio. zurückzuführen. Da in der Gebührenerhöhung zum 1. Januar 2009 keine Mittel zur Erfüllung des im 12. RÄndStV vorgesehenen dritten Programms von Deutschlandradio (DRadio Wissen) enthalten waren, sind in der laufenden Gebührenperiode aus dem nicht ausgeschöpften Etatansätzen von ARD und ZDF für das Entwicklungsprojekt Mobile-Broadcast Mittel zur anteiligen Finanzierung von DRadio Wissen an Deutschlandradio transferiert worden. Darüber hinaus umfassen die übrigen Erträge im Wesentlichen Erträge aus der Veränderung der Aktivwerte von Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 4,2 Mio., Erträge aus den Rückdeckungsversicherungen zur Altersversorgung in Höhe von 4,0 Mio., Erträge aus der Aufzinsung der Forderung an den Bund für Pensionen und Beihilfen in Höhe von 3,6 Mio. sowie Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens in Höhe von 1,7 Mio.. Die übrigen Erträge entsprachen bei unterschiedlicher Entwicklung einzelner Posten insgesamt nahezu dem Wirtschaftsplan.

8 4 Aufwendungen Die Aufwendungen von Deutschlandradio umfassen im Wesentlichen den Personalaufwand in Höhe von 61,3 Mio., Urheber-, Leistungs- und Herstellervergütungen in Höhe von 44,1 Mio., technische Leistungen für die Rundfunkversorgung in Höhe von 30,7 Mio.. Weiterhin Aufwendungen für die ROC in Höhe von 13,6 Mio. sowie Unterhalts-, Bewirtschaftungs- und Reparaturkosten in Höhe von 11,8 Mio.. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Aufwendungen von 223,8 Mio. um 0,9 Mio. auf 224,7 Mio. gestiegen. Gegenüber dem Wirtschaftsplan blieben die Aufwendungen insgesamt um 8,8 Mio. zurück. Die Unterschreitungen verteilen sich nahezu auf alle Aufwandspositionen und entfallen im Wesentlichen auf den Personalaufwand mit 2,9 Mio., bedingt durch einen weiterhin niedrigen Stellenbesetzungsgrad. Des Weiteren ergaben sich Planunterschreitungen bei den Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von 1,5 Mio. aufgrund von erreichten Einsparungen und Verzögerungen bei Instandhaltungsprojekten. Darüber hinaus waren geringere technische Leistungen gegenüber dem Plan zu verzeichnen, was hauptsächlich durch die Verzögerung im Projekt Digitaler Hörfunk begründet ist. Der Ausbau des Digitalradio-Sendernetzes erfolgt aufgrund von Forderungen der privaten Hörfunkanbieter langsamer als ursprünglich geplant. Als Folge der Unterschreitungen der Investitionspläne waren geringere Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von 1,1 Mio. gegenüber dem Wirtschaftsplan auszuweisen. Ergebnis Deutschlandradio weist für das Jahr 2012 in der Ertrags- und Aufwandsrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 9,2 Mio. aus. Das Jahresergebnis liegt um 10,2 Mio. über dem im Wirtschaftsplan 2012 prognostizierten Fehlbetrag von 1,0 Mio.. Nach Kapitalentnahme von 1,7 Mio. und einer Rücklageneinstellung des Haushaltsüberschusses von 10,9 Mio. erhöhte sich das körperschaftseigene Kapital um den Jahresüberschuss von 9,2 Mio. von 201,1 Mio. auf 210 Mio.. Die wirtschaftliche und finanzielle Lage von Deutschlandradio war im Geschäftsjahr 2012 wesentlich durch den Mitteltransfer in Höhe von 21,9 Mio. geprägt. Der für DRadio Wissen zusätzlich entstandene Finanzbedarf wurde für die Gebührenperiode 2009 bis 2012 mit 26,6 Mio. eingeschätzt. Da das neue Programm in der laufenden Gebührenperiode beauftragt wurde, wurde der zusätzliche Finanzbedarf zunächst durch eine Zwischenfinanzierung aus den Rücklagen gedeckt. Mit Vertrag aus dem Jahre 2012 wurde auf Empfehlung der KEF für die Jahre 2009 bis 2012 zwischen Landesrundfunkanstalten, ZDF und Deutschlandradio vereinbart, den noch verbleibenden Finanzbedarf für DRadio Wissen durch einen Transfer von nicht verbrauchten Mitteln aus dem Entwicklungsprojekt Mobile Broadcast von ARD und ZDF zu decken.

9 5 Die im Oktober 2012 eingegangenen Zahlungen in Höhe von 21,9 Mio. haben maßgeblich zu einer Erhöhung der Guthaben bei Kreditinstituten, der sonstigen betrieblichen Erträge und insgesamt zur starken Ergebnisverbesserung gegenüber dem Vorjahr geführt. Die Liquidität von Deutschlandradio war in 2012 zu jedem Zeitpunkt sichergestellt. Deutschlandradio war in der Lage, seine kurzfristigen Verbindlichkeiten fristgerecht zu bezahlen. Die Eigenkapitalquote betrug zum 31. Dezember 2012, unverändert im Vergleich zum Vorjahr, 44,9%. Konzernabschluss 2012 Deutschlandradio legt gemäß 30 a des Deutschlandradio-Staatsvertrages einen Konzernabschluss vor. Zum Konzern gehören neben Deutschlandradio als Muttergesellschaft die 100-prozentige Beteiligung Deutschlandradio Service GmbH (DRS) und die Gesellschaft für infrastrukturelle Dienste mbh (GID) als Tochter der DRS. Die Aufwands- und Ertragsrechnung des Deutschlandradio-Konzerns zeigt im Geschäftsjahr 2012 einen Jahresüberschuss von 9,3 Mio.. Dieser setzt sich aus dem Jahresüberschuss der Tochtergesellschaft DRS von 102 T, dem Jahresüberschuss der Enkelgesellschaft GID von 18 T und dem Jahresüberschuss der Muttergesellschaft von 9,2 Mio. zusammen. Nach der Dotierung der Rücklagen (10,9 Mio. ) und der Rückführung des körperschaftseigenen Kapitals (1,7 Mio. ) ergibt sich unter Berücksichtigung des eines Gewinnvortrags in Höhe von 24 T ein Konzernbilanzgewinn von 96 T. Das Konzern-Eigenkapital beläuft sich nach Ergebnisbuchung auf 210,5 Mio.. 2. Finanzplanung bis 2016 Entsprechend 39 der Finanzordnung erstellt Deutschlandradio im Rahmen der Wirtschaftsplanung auch eine Mittelfristige Finanzplanung (MifriFi), die einen Berichtszeitraum von fünf Jahren, beginnend mit dem laufenden Haushaltsjahr, umfasst. Die Körperschaft hat zum 30. April 2013 ihren Finanzbedarf bis zum Ende der Beitragsperiode bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) angemeldet und zuletzt im September vor Veröffentlichung des 19. KEF-Berichtes und vor den Anpassungen durch die KEF - dem Verwaltungsrat eine aktualisierte MifriFi für die Jahre 2013 bis 2017, aus Vergleichbarkeitsgründen zum 19. Bericht auch für die Jahre 2013 bis 2016, vorgelegt.

10 6 Ertrags- und Aufwandsplan Erträge 1.071,0 Mio. 855,5 Mio. Personalaufwendungen 333,5 Mio. 265,9 Mio. Programmaufwendungen 263,1 Mio. 209,1 Mio. Technische Leistungen 164,7 Mio. 136,9 Mio. Materialaufwendungen 8,2 Mio. 6,5 Mio. Sonstige Aufwendungen 377,0 Mio. 302,5 Mio. Abschreibungen 57,3 Mio. 44,4 Mio. Summe Aufwendungen 1.203,9 Mio. 965,4 Mio. Ergebnis (Fehlbetrag) -132,8 Mio. -109,9 Mio. Finanzplan Mittelaufbringung Abschreibungserlöse 58,1 Mio. 45,1 Mio. Sonstiges 36,3 Mio. 30,3 Mio. 94,4 Mio. 75,4 Mio. Mittelverwendung Investitionen in das 58,9 Mio. 53,2 Mio. Anlagevermögen Sonstiges 35,3 Mio. 28,9 Mio. Zuweisung zum Ertrags- 132,8 Mio. 109,9 Mio. und Aufwandsplan 227,0 Mio. 192,0 Mio. Haushaltsfehlbetrag -132,6 Mio. -116,6 Mio. nachrichtlich: Eigenmittel nach KEF-Systematik - 42,6 Mio. - 29,6 Mio. 3. Ergebnisse des 19. KEF-Berichtes für den Zeitraum 2013 bis 2016 Deutschlandradio hatte zum 19. KEF-Bericht einen ungedeckten Finanzbedarf in Höhe von 31,8 Mio. gemeldet. Nach Prüfung durch die KEF wurde ein ungedeckter Finanzbedarf in Höhe von 8,4 Mio. anerkannt. Aus den Überschüssen von ARD und ZDF und dem ungedeckten Finanzbedarf von Deutschlandradio ergibt sich eine veränderte Aufteilung des Rundfunkbeitrags, die in 9 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag umgesetzt werden muss.

11 7 Die Anpassungen der KEF erfolgten mit Kürzungen in Höhe von 1,3 Mio. bei den Programmaufwendungen aufgrund von über den vorgegebenen Steigerungsraten liegenden Planungen. Die Programmverbreitungskosten für den Digitalen Hörfunk wurden um 7,2 Mio. gekürzt. Zusammen mit der von der KEF vorgenommenen Zuschreibung bei den Erträgen in Höhe von 14,7 Mio. und der Korrektur der anrechenbaren Eigenmittel per um 0,2 Mio. nahm die KEF abschließend bei Deutschlandradio per Saldo eine Veränderung des angemeldeten Finanzbedarfs um 23,4 Mio. vor. 4. Stellungnahme des Deutschlandradios zum 19. KEF-Bericht Für Deutschlandradio bleibt nach den Feststellungen des 19. KEF-Berichtes ein zusätzlicher Finanzbedarf bis Ende 2016 in Höhe 8,4 Mio.. Dies ist die Folge der derzeit noch ausstehenden Regelung zur nachhaltigen Finanzierung von DRadio Wissen. Der Vorschlag der Kommission für eine neue entsprechende Neuverteilung der Beitragsanteile wird deshalb nachdrücklich unterstützt. Ohne eine solche Änderung wäre das von den Ländern im Staatsvertrag bestellte, dritte Hörfunkangebot unseres Hauses nicht ausfinanziert. Die Finanzbedarfsanmeldung von Deutschlandradio zum 19. KEF-Bericht erfolgte im Übrigen auf der Ertragsseite mit der Annahme, dass aufgrund des Modellwechsels bei der Rundfunkfinanzierung eine Stabilisierung der Beitragseinnahmen erfolgen wird. Dass die aktuellen Berechnungen der Kommission nun von deutlichen Mehrerträgen ausgehen, ist einerseits erfreulich; andererseits bestehen jedoch weiterhin Risiken. Deshalb wird Deutschlandradio die Mehrerträge gegenüber dem anerkannten Finanzbedarf wie von der KEF gefordert in einer gesonderten Rücklage vorhalten. Bekannter Weise hat für Deutschlandradio die perspektivisch flächendeckende Ausstrahlung seiner Programme über DAB+ eine besondere Bedeutung. Denn durch die weiterhin nur lückenhafte Verbreitung über die derzeitigen UKW-Frequenzen kann der Sender seinem bundesweiten Versorgungsauftrag nur unzureichend gerecht werden. Die Ausstrahlung von Programmen auch über MW und LW wird gemäß der Anmeldung zum 19. KEF-Bericht eingestellt. Damit wurde eine entsprechende Empfehlung der Kommission aus der Vergangenheit vollständig umgesetzt. Vor diesem Hintergrund bedauert Deutschlandradio die im 19. Bericht vorgenommene Kürzung der Mittel für das Projekt DAB+ um 7,2 Mio. außerordentlich. Durch diesen Schritt wird sich der Ausbau des eigenständigen digitalen Hörfunkverbreitungsweges deutlich verzögern. Die bisherige Verbreitungsstrategie von Deutschlandradio setzte auf eine möglichst bald verlässlich planbare Abschaltung aller analogen Übertragungswege. Nunmehr ist bis zur Abschaltung von UKW mit einer längeren Simulcast-Phase zu rechnen. Sollte sich dieser Zeitraum nicht kurz- bis mittelfristig eingrenzen lassen, wären aus Sicht von Deutschlandradio auch die bisherigen UKW-Frequenzzuweisungen noch einmal einer grundsätzlichen und kritischen Betrachtung zu unterziehen.

12 8 III. Geschäftsfelder der Deutschlandradio-Beteiligungsgesellschaften 1. Deutschlandradio Service GmbH (DRS) Die Deutschlandradio Service GmbH (vormals MEDIA Gebäudemanagement GmbH bzw. Deutschlandradio Marketing & Service GmbH) wurde am 4. Dezember 1998 gegründet. Die Gesellschaft verfügt über ein Stammkapital von 421 T. Alleiniger Gesellschafter ist Deutschlandradio. Gegenstand der Gesellschaft ist die Wahrnehmung organisatorischer Aufgaben sowie die Übernahme von Dienstleistungen aller Art für Deutschlandradio. Hierzu gehören u. a. Gebäudemanagement, Bau- und Sanierungsleistungen, Hörerservice, Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnik, Organisation und Betreuung öffentlicher Veranstaltungen sowie die Erstellung von Publikationen. Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2012 beschäftigte die Gesellschaft 109 Mitarbeiter mit einer auf Vollzeit umgerechneten Kapazität von rund 85 Stellen einschließlich der Geschäftsleitung, Azubis sowie geringfügig Beschäftigter, die vor allem bei der Betreuung öffentlicher Veranstaltungen eingesetzt werden. Der Jahresumsatz betrug im Geschäftsjahr 2012 rund 8 Mio.. Die Deutschlandradio Service GmbH wird von einem Geschäftsführer geleitet und durch einen Aufsichtsrat überwacht. Am 29. September 2005 gründete die Deutschlandradio Service GmbH eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma GID - Gesellschaft für infrastrukturelle Dienste mbh" mit Sitz in Köln. Gegenstand dieses Unternehmens ist die Erbringung von infrastrukturellen Dienstleistungen, insbesondere von Wachdienstleistungen gemäß 34a GewO. 2. Rundfunk-Orchester und -Chöre GmbH (roc berlin) Deutschlandradio ist gemäß Artikel 7, Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag von 1993 mit 40 von Hundert Gesellschaftsanteilen an der roc berlin beteiligt. Die weiteren Gesellschaftsanteile werden vom Bund mit 35 von Hundert, dem Land Berlin mit 20 von Hundert und dem Rundfunk Berlin Brandenburg mit 5 von Hundert Gesellschaftsanteilen gehalten. Die Gesellschaft verfolgt gemäß Gesellschaftsvertrag ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung der Musikkultur. Dazu werden folgende Orchester und Chöre zur Aufführung von Musikwerken im Inund Ausland und zur Mitwirkung bei Aufnahmen von Musikwerken für Ton- und Bildträgerproduktionen und Rundfunkproduktionen unterhalten: das Deutsche Symphonie- Orchester Berlin (DSO), das Rundfunk-Sinfonieorchester Berlin (RSB), der Rundfunkchor Berlin (RCB) und der RIAS Kammerchor (RKC).

13 9 Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gesellschaft erfolgt auf der Grundlage eines vom Kuratorium und der Gesellschafterversammlung vorgegebenen Wirtschaftsplanes. Die darin entsprechend der Höhe der Gesellschaftsanteile zu erbringenden Gesellschafterleistungen stellen die Hauptfinanzierungsquelle der roc berlin dar. Für das Berichtjahr 2012 entfielen dadurch knapp 13,6 Mio. auf den Gesellschafter Deutschlandradio. 3. Digitalradio-Gesellschaft Neben den zuvor dargestellten Beteiligungen bestand per 31. Dezember 2012 eine Beteiligung an der DAB-Senderbetriebsgesellschaft Hessen Digital Radio. Gegenstand der Digitalradio-Gesellschaft ist das Betreiben und die Vermarktung von Übertragungseinrichtungen für terrestrischen digitalen Hörfunk. Deutschlandradio hatte mit der vorgenannten Digitalradio-Gesellschaft und in gleicher Weise mit den anderen Digitalradio- Gesellschaften, an denen keine Beteiligungen bestehen - Verträge zur digitalen Ausstrahlung der Deutschlandradio-Programme abgeschlossen. Da Deutschlandradio seine Programme ab dem 1. August 2011 über den bundesweiten Multiplex verbreitet, verhandelt Deutschlandradio derzeit die Beendigung seiner Beteiligung und den Verkauf seiner Gesellschaftsanteile an der Hessen Digital Radio.

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