Bewertung und Bilanzierung des grünordnerischen Eingriffs
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- Bernt Langenberg
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1 Anlage zur Begründung Bewertung und Bilanzierung des grünordnerischen Eingriffs zum Bebauungsplan "Erweiterung Wohnpark am See" in Zscherndorf der Stadt Sandersdorf-Brehna - überarbeiteter Entwurf - Dezember 2016
2 Stadt Sandersdorf-Brehna - Bebauungsplan Erweiterung Wohnpark am See Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS SEITE A Einleitung... 3 B Aussagen zum Naturhaushalt Naturhaushalt - Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft, Arten und ihre Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild Projektbedingte Auswirkungen auf die Schutzgüter Schutzgutbezogene Beurteilung des Eingriffs... 6 C Bewertungs- und Bilanzierungsverfahren (Regelverfahren) Grundsätze Biotopwertbilanz im Geltungsbereich - Bestand Biotopwertbilanz im Geltungsbereich - Planung Grünordnerische Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen... 9 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Prinzip der Gleichartigkeit Externe Ausgleichsfläche Biotopwertbilanz externe Fläche Bestand Biotopwertbilanz externe Fläche Planung D Ergänzendes Bewertungsverfahren Ziel der Grünordnerischen Maßnahmen auf der externen Fläche Grünordnerische Ausgleichs- und Optimierungsmaßnahmen auf der externen Fläche E. Umsetzung der grünordnerischen Maßnahmen F. Empfehlung Gehölz- und Pflanzliste... 15
3 Stadt Sandersdorf-Brehna - Bebauungsplan Erweiterung Wohnpark am See Seite 3 A Einleitung Im Rahmen der Bauleitplanung wird bei Ausweisung von Neuplanung eine Grünordnerische Eingriffsermittlung erstellt. Für nicht vermeidbare Eingriffe werden Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Zusätzlich werden (evtl. vorhandene) wertvolle Biotope gesichert und eine ausreichende landschaftliche Einbindung der Bebauung gewährleistet. Ziel der Grünplanung ist es, die Grundsätze des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsfürsorge im Sinne des Naturschutzgesetzes umzusetzen. Im Land Sachsen-Anhalt ist seit 2004 die Richtlinie zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen-Anhalt (Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt) gemäß Runderlass des MLU, MBV, MI und MW vom /2 zur Ermittlung des Kompensationsbedarfes heranzuziehen. In der Ausgleichsermittlung sind die Flächen zu bestimmen, die in ihrer Biotopfunktion durch den Eingriff betroffen sind. Da der Ausgleich auf den Status quo bezogen wird, gelten diese Flächen als Grundlage zur Ermittlung der Ausgleichsflächen. Die Renaturierung und Rekultivierung nicht beanspruchter Bereiche können als Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in das Biotop- und Bodenpotential im Sinne der 6 ff NatSchG LSA anerkannt werden. Der Eingriff in die Grundwasserneubildungsrate kann zum Teil durch Versickerung auf dem Grundstück ausgeglichen werden, wenn die Bodenbeschaffenheit gegeben ist. B Aussagen zum Naturhaushalt 1. Naturhaushalt - Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft, Arten und ihre Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild Boden Entsprechend der Bodenschutzklausel ( 1a BauGB) und den Maßgaben des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) soll mit der unvermehrbaren Ressource Grund und Boden sparsam umgegangen werden. Der sorglose Umgang mit dem Schutzgut Boden und Eingriffe in den Stoffhaushalt haben in vielen Fällen den Boden stark geschädigt. Wasser In der Vergangenheit wurde zunehmend in das natürliche Gleichgewicht der hydrologischen Verhältnisse eingegriffen. Wasserversorgung, Abwassereinleitung, Gewässerausbau, Entwässerung, landwirtschaftliche Produktion und Bebauung haben Belastungen und Veränderungen der Gewässer verursacht.
4 Stadt Sandersdorf-Brehna - Bebauungsplan Erweiterung Wohnpark am See Seite 4 Luft Schadstoffproduzenten in Bezug auf die Luftverschmutzung sind in erster Linie die Industrie, aber auch die Haushalte und Kraftfahrzeuge. Diese Emittenten sind über das ganze Land verteilt, konzentrieren sich aber in städtischen Gebieten. Lärm Neben der Belastung der Luft mit Schadstoffen ist der Lärm, herangetragen von hochfrequentierten Verkehrswegen, für den Menschen, aber auch für die Tierwelt eine Belastung. Arten und ihre Lebensgemeinschaften Voraussetzung für die langfristig gesicherte Existenz des vorhandenen Artenbestandes ist das Vorhandensein ausreichend großer und vielfältiger sowie miteinander verbundener Lebensräume. Die Schaffung neuer Biotope und ihre Vernetzung ist Aufgabe der Landschaftsplanung. Landschaftsbild Der Schutz des Landschaftsbildes ist ein Ziel der Landespflege, weil ein positives Landschaftserlebnis für das Wohlbefinden des Menschen in seiner Umwelt unerlässlich ist. Dem Schutz des Landschaftsbildes dient die Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft. 2. Projektbedingte Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden Der Boden ist als Speicher, Filter, Puffer und Lebensraum unersetzbar und besitzt gemäß 202 BauGB Schutzwürdigkeit. Beeinträchtigungen des Naturpotentials Boden sind in folgender Weise zu erwarten: - Zerstörung bzw. Vermischung des natürlichen Bodengefüges infolge von Abtrag, Verbringung und Zwischenlagerung - Versiegelung und Verdichtung - Beeinträchtigung der Filter-, Speicher- und Pufferfunktion des Bodens durch Flächenverlust infolge Überbauung - Entzug von Boden als Standort für die Vegetation und Tierwelt Wasser Zum Schutzgut Wasser gehören die oberirdischen Gewässer (fließende und stehende) und das Grundwasser.
5 Stadt Sandersdorf-Brehna - Bebauungsplan Erweiterung Wohnpark am See Seite 5 Das Schutzgut Wasser beeinflusst alle anderen Schutzgüter. Es besitzt Regularfunktion, ist Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten und verbindet aquatische, amphibische und terrestrische Ökosysteme. Zu den Beeinträchtigungen des Wassers gehören: - erhöhter oberflächiger Abfluss des Niederschlagswassers durch Minderung von Sickerflächen wegen Überbauung der Oberfläche - stoffliche, biologische und sonstige Veränderungen durch Abwässer, Abwärme - Absenken des Grundwassers durch schnelleres Ableiten von Oberflächenwasser und Versiegelung Klima, Luft, Lärm Die atmosphärische Luft ist zum einen selbst Schutzgut, zum anderen ist sie Durchgangsmedium. Deshalb ist die Luftreinhaltung gleichzeitig Schutz des Bodens, des Wassers und anderer Schutzgüter. Hauptbeeinträchtigungen können entstehen durch: - Lärm- und Schadstoffemissionen in der Bauphase - Erwärmung der Luft und Verringerung der relativen Luftfeuchte durch Verbrennungsprozesse Arten und Lebensgemeinschaften Der Biotop ist der Lebensraum einer Lebensgemeinschaft von Pflanzen- und Tierarten, die in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen sind. Beeinträchtigungen können entstehen durch: - Vernichtung oder Veränderung von Lebensräumen durch Schädigung der anderen Schutzgüter - Zerstörung und Verdrängung der vorhandenen Tier- und Pflanzenwelt - Trennung von Lebensräumen und Einschränkung von Aktionsradien durch Überbauung und die Anlage landschaftlicher Barrieren wie Zäune und Straßen Landschaftsbild Das Schutzgut Landschaftsbild bezieht sich vor allem auf Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, also auf die ästhetischen und emotionalen Bedürfnisse der Menschen. Es ist gefährdet durch: - Zersiedlung bzw. Zerschneidung der Landschaft - Beeinträchtigung charakterlicher Landschaftselemente - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Bepflanzung mit standortuntypischen Gehölzen
6 Stadt Sandersdorf-Brehna - Bebauungsplan Erweiterung Wohnpark am See Seite 6 Schutzgebiete und Schutzobjekte Im Plangebiet selbst befinden sich keine Schutzgebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete (FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie). 3. Schutzgutbezogene Beurteilung des Eingriffs Die Beeinträchtigungen der Schutzgüter können z. B. durch folgende Maßnahmen minimiert werden: Schutzgut Boden Festsetzungen für Flächensparendes Bauen sind die - Begrenzung der Bodenversiegelung durch Baugrenzen - Festlegung der Grundflächenzahl - Schutz des Bodens vor Erosion durch Baumpflanzungen - Ausweisung von nicht überbaubaren Grundstücksflächen - Verwendung wasserdurchlässiger Beläge Die Maßgaben des Bodenschutzes und das Gebot der geringstmöglichen Flächenversiegelung werden berücksichtigt. Schutzgut Wasser - Der Eingriff in die Grundwasserneubildungsrate kann zum Teil durch Versickerung auf den Grundstücken ausgeglichen werden, sofern die Versickerungsfähigkeit des anstehenden Bodens dieses zulässt. - Baumpflanzungen und Pflege als Bestandteil des Wasserkreislaufs der Erde. Schutzgut Klima / Luft - Zur Minimierung einer Belastung durch zusätzliche neue Heizungsanlagen ist der Einsatz brennstoff- bzw. energiesparender Anlagen vorausgesetzt - Positive Beeinflussung des Mikroklimas durch nicht überbaubare Grundstücksflächen und Nutzung dieser Flächen als private Gärten. Durch Beschattung mäßigen sie extreme Temperaturen, durch Transpiration befeuchten sie die Luft Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften - Mit der gärtnerischen Nutzung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen wird der Wert des Gebietes als Lebensraum erhalten. Unterschiedliche Maßnahmen auf den privaten Gärten (Baum- und Strauchpflanzungen) bieten gute Ausgangsbedingungen für die Entwicklung einer vielfältigen Flora und Fauna im bebauten Bereich.
7 Stadt Sandersdorf-Brehna - Bebauungsplan Erweiterung Wohnpark am See Seite 7 Schutzgut Landschaftsbild / Ortsbild - Da auch Privatgärten mit an der Ausprägung des Landschaftsbildes beteiligt sind, sind für die gärtnerische Nutzung der privaten Flächen standortgerechte, einheimische Gehölz- und Pflanzenarten in der Pflanzliste aufgeführt. Zum Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen sind die Bestimmungen der DIN (Vegetationstechnik Schutzmaßnahmen) zu beachten. Zur Sicherung und Schutz des abzutragenden Oberbodens sind die DIN (Bodenarbeiten) und DIN (Erdarbeiten) zu beachten. Diese DIN Vorschriften stellen den Schutz des Oberbodens und die Wiederverwendung bei Baumaßnahmen sicher und schließen die Zerstörung weiteren Bodens aus. Möglichkeiten für Entsiegelungsmaßnahmen stehen nicht zur Verfügung. Schutzgebiete und Schutzobjekte Das Plangebiet des Bebauungsplanes Erweiterung Wohnpark am See liegt außerhalb von Landschaftsschutzgebieten und ausgewiesenen FFH- und SPA- Gebieten. Durch das geplante Vorhaben wird die Schutzwürdigkeit der drei Gebiete nicht negativ beeinträchtigt. C Bewertungs- und Bilanzierungsverfahren (Regelverfahren) 1. Grundsätze Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes hat sich die Abwägungsregelung für Lebensräume der streng geschützten Tier- und Pflanzenarten verschärft. Der Vollzug wird gestärkt, indem die Länder verpflichtet werden, Regelungen zur Sicherung der Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu erlassen. Das Gesetz ist am in Kraft getreten. Es bleibt beim Vorrang von Ausgleichsmaßnahmen. Soweit Ausgleichsmaßnahmen aus naturschutzfachlicher Sicht weder angemessen noch verhältnismäßig sind, sind Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Diese müssen auch in Form von Naturalkompensation erbracht werden, d.h. Naturfunktionen müssen in gleichwertiger Weise wiederhergestellt werden. Nach 1a BauGB ist in der Abwägung auch über naturschutzrechtlichen Ausgleich zu entscheiden. Deshalb sollen in der Begründung zum verbindlichen Bauleitplan hierzu Aussagen in Form einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanz gemäß dem seit dem verbindlichen Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt getroffen werden.
8 Stadt Sandersdorf-Brehna - Bebauungsplan Erweiterung Wohnpark am See Seite 8 2. Biotopwertbilanz im Geltungsbereich - Bestand Die für die geplante Überbauung zu beanspruchende Fläche wird seit vielen Jahren nicht genutzt und demgemäß hat sich hier eine stabile Vegetation mehrjähriger Pflanzen gebildet. Neben Sanddorn, Pappel, Ahorn, Steinobst und Gräsern ist vorwiegend Weißdorn anzutreffen. Für die Biotopbilanzierung wird die bisher nicht überbaute Fläche als Ruderalflur, gebildet von ausdauernden Arten (URA) bewertet. Geltungsbereich des Bebauungsplanes m² Tabelle 1: Eingriffs- und Ausgleichsbewertung - Bestand Bestand Fläche (m²) Biotoptyp Planwert Biotopwert Biotopwertpunkt Ruderalflur, ausdauernder Arten URA Gesamtfläche Biotopwertpunkt gesamt Biotopwertbilanz im Geltungsbereich - Planung Geltungsbereich des Bebauungsplanes m² davon Pflanzgebot Strauch-Baum-Hecke 422 m² Erhaltungsgebot 673 m² Gehweg, geplant 500 m² WA - Grundstücksfläche (Baugrenzen) m² davon überbaubare Fläche bei einer GRZ von 0,4 700 m² MI - Grundstücksfläche (Baugrenzen) 970 m² davon überbaubare Fläche bei einer GRZ von 0,6 582 m² nicht überbaubare Fläche m² Tabelle 2: Eingriffs- und Ausgleichsbewertung Planung Planung Fläche (m²) Biotoptyp Plan- Wert Biotopwert Biotopwertpunkt Strauch-Baum-Hecke 422 HHB Erhaltungsgebot 673 URA
9 Stadt Sandersdorf-Brehna - Bebauungsplan Erweiterung Wohnpark am See Seite 9 Gehweg, gepflastert 500 VWB Überbaubare Fläche B 0-0 Obst- und Gemüsegarten, Ziergarten AKB, AKC Gesamtfläche Biotopwertpunkt gesamt Nach 20 NatSchG LSA ist ein Eingriff ausgeglichen, wenn nach seiner Beendigung keine Beeinträchtigung des Naturhaushaltes zurück bleibt oder das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt ist. Bei Gegenüberstellung des Bestandes mit BWP und der Planung mit BWP ergibt sich ein Defizit in der Bilanzierung. Ein externer grünordnerischer Kompensationsbedarf ist erforderlich. Der Eingriff kann nicht vollständig im Geltungsbereich kompensiert werden. Das rechnerische Defizit von BWP ist an andere Stelle auszugleichen. 4. Grünordnerische Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Die neu anzulegenden Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten. Die Strauch-Baum- Hecken sollen so angelegt sein, dass diese einer ökologischen Aufwertung des Standortes im Eingriffsgebiet dienen. Sie sollen Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten bieten, vor Erosion schützen und einen kompakten Wuchs haben. M 1 M 2 M 3 V 1 Auf der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ist eine Feldheckenstruktur (Typ Strauch-Baum-Hecke, überwiegend heimischer Art) in einer Breite von 3 m neu anzulegen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Die nicht überbaubare Grundstücksfläche der Baugrundstücke ist als Obstund Gemüsegarten bzw. Ziergarten gärtnerisch anzulegen, zu pflegen und zu erhalten. Der Grünbestand auf der ausgewiesenen Fläche zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ist zu erhalten. Die Rodung / Fällung von Bäumen, Sträuchern, Hecken und sonstigen Gehölzen ist nur in der Zeit vom 01. Oktober bis 28./29. Februar eines jeden Jahres zulässig.
10 Stadt Sandersdorf-Brehna - Bebauungsplan Erweiterung Wohnpark am See Seite Prinzip der Gleichartigkeit Mit der Realisierung des geplanten Vorhabens wird eine bestehende ausdauernde Ruderalflur auf einer Flächengröße von ca. 0,64 ha überbaut. Nach dem anzuwendenden Bewertungsmodell Land Sachsen-Anhalt ergibt sich ein Kompensationsbedarf von Biotopwertpunkten (BWP). Dieser kann im Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit BWP abgegolten werden. Im Entwurf des Bebauungsplanes Stand Mai 2016 sollte das verbleibende Defizit durch externe Maßnahmen kompensiert werden. Es war vorgesehen den vorhandenen Laub-Mischwald (Gemarkung Zscherndorf, Flur 2, Flurstück tlw. 400) aus überwiegend nicht heimischen Baumarten (Robinien) sukzessiv durch Rodung der nicht heimischen Arten und Neuanpflanzung heimischer Baumarten aufzuwerten. Die untere Naturschutzbehörde des Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat in ihrer Stellungnahme zum o.g. Entwurf mitgeteilt, dass diese Art der naturschutzrechtlichen Kompensation unzulässig ist, weil sie gegen das Prinzip der Gleichartigkeit der ausgleichspflichtigen Biotoptypenwiederherstellung verstößt. Der Verlust mehrjähriger Ruderalfluren mit einzelnen Gebüschen als naturschutzfachlich wertvolles "Offenlandbiotop" kann nicht mit waldbaulichen Maßnahmen kompensiert werden. Die (Wald-) Kompensationsmaßnahmen sind durch Maßnahmen des Erhalts bzw. der Neuanlage ausdauernder Ruderalfluren mit Einzelbüschen und Heckenstrukturen zu ersetzen. 6. Externe Ausgleichsfläche Die externe Ausgleichsfläche zum nunmehr vorliegenden überarbeiteten Entwurf (Stand Dezember 2016) befindet sich in Besitz des Vorhabenträgers und wird katastermäßig wie folgt beschrieben: Gemarkung Flur Flurstück ALB-Größe Zscherndorf 1 tlw m² Zscherndorf m² m²
11 Stadt Sandersdorf-Brehna - Bebauungsplan Erweiterung Wohnpark am See Seite Biotopwertbilanz externe Fläche Bestand Das Areal stellt sich zum jetzigen Zeitpunkt teilweise als Ruderalflur mit einem Landreitgras-Dominanzbestand und teilweise als Grünland mit Narbenschäden dar. Tabelle 3: Bewertung Bestand externe Fläche Bestand Fläche (m²) Biotoptyp Planwert Biotopwert Biotopwertpunkt Ruderalflur, Landreitgras- Dominanzbestand UDB Devastiertes Grünland mit starken Narbenschäden GSX Gesamtfläche Biotopwertpunkt gesamt Biotopwertbilanz externe Fläche Planung Auf der externen Fläche ist die Pflanzung einer Strauchhecke als Umgrenzung einer Offenlandfläche vorgesehen. Tabelle 4: Bewertung Planung externe Fläche Planung Fläche (m²) Biotoptyp Planwert Biotopwert Biotopwertpunkt Ruderalflur, ein- bis zweijährige Arten URB Strauchhecke, heimische Arten 850 HHA Gesamtfläche Biotopwertpunkt gesamt Für die externe Fläche ergibt sich in der Planung gegenüber dem Bestand ein rechnerischer Biotopwertüberschuss von BWP = Biotopwertpunkten.
12 Stadt Sandersdorf-Brehna - Bebauungsplan Erweiterung Wohnpark am See Seite 12 Nach dem durchgeführten Bewertungs- und Bilanzierungsverfahren (Regelverfahren) verbleibt weiterhin ein Defizit von BWP ( BWP BWP). Soweit Werte und Funktionen für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild betroffen sind, die über den Biotop- oder Planwert nicht oder nur unzureichend abgedeckt werden können, ist eine allein darauf basierende Bilanzierung nicht ausreichend. In diesen Fällen ist zusätzlich zur Bewertung auf der Grundlage der Biotoptypen eine ergänzende Beurteilung notwendig. Mit geeigneten Maßnahmen ist ein naturnaher Ausgleich zu schaffen. Es werden ergänzende Optimierungsmaßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung festgeschrieben, um so das rechnerisch ermittelte Defizit wettzumachen. Mit den geplanten artenschutzfachlichen Biotopgestaltungsmaßnahmen (A) wird ein naturnaher Ausgleich für die vorhandene Tierwelt im Umfeld der entzogenen Fläche geschaffen.
13 Stadt Sandersdorf-Brehna - Bebauungsplan Erweiterung Wohnpark am See Seite 13 D Ergänzendes Bewertungsverfahren (verbal-argumentative Zusatzbewertung) 1. Ziel der Grünordnerischen Maßnahmen auf der externen Fläche Auf Offenlandflächen entwickeln sich ohne menschlichen Eingriff durch Sukzession über die Jahre Vorwaldstadien bis hin zu Waldbiotoptyp. Zur Erhaltung und Pflege von Offenlandschaften bedarf es daher einer koordinierten Biotoppflege, um so eine Verbuschung zu verhindern. Auf der externen Fläche soll eine Offenlandschaft entstehen, die nicht durch Gehölzvegetation dominiert und gute Bedingungen für die Ansiedlung von selten gewordenen Insekten (z.b. Schmetterlinge) und Brutvögeln (z.b. Feldlerche, Dorngrasmücke) bietet. Mit der Erhaltung und Pflege einer blütenreichen extensiven Wiese kann der Lebensraum dieser speziell angepassten Tierarten erhalten werden. Durch dauerhafte Pflegemaßnahmen soll eine Optimierung der Fläche als offene Habitatfläche insbesondere für Brutvögel und Insekten erfolgen. Zur Erhaltung und Pflege der Offenlandschaft werden Biotoppflegemaßnahmen festgesetzt, die insgesamt zu einer Aufwertung der Fläche führen. 2. Grünordnerische Ausgleichs- und Optimierungsmaßnahmen auf der externen Fläche A/O Auf der externen Fläche (Flurstücke 1148 und tlw der Flur 1 in der Gemarkung Zscherndorf) ist die vorhandene Vegetation durch Offenhalten (Mahd alle 2 Jahre) und Neuanpflanzungen heimischer Gehölze als Umgrenzung wie folgt aufzuwerten sowie langfristig von aufkommenden Gehölzanwuchs freizuhalten: Auf einer Fläche von insgesamt 850 m² ist eine Strauch-Hecke anzulegen und zu erhalten. Die Anpflanzung hat in einem Pflanzverband von 2 m * 2 m zu erfolgen. Dabei sind standortgerechte, heimische Gehölze entsprechend der Gehölz- und Pflanzliste anzupflanzen. Die Hecke ist als orientierende abgrenzende Randmarkierung der zu mähenden Fläche (Offenlandfläche) anzulegen. Die Krautschicht und der verbleibende Freiraum (3.092 m²) sind durch Extensiv-Mahd (alle 2 Jahre) dauerhaft offen zu halten. Die Ruderalflur / blütenreiche Extensiv-Wiese darf max. 5-8 Einzelgebüsche / pro m² enthalten. Darüber hinaus aufkommende Gehölze sind im 2-jährigen Mahd-Intervall mit Wurzelstock zu roden. Die Mahd ist vor dem und nach dem eines jeden Jahres durchzuführen, dabei darf die Schnitthöhe nicht tiefer als 8 cm sein.
14 Stadt Sandersdorf-Brehna - Bebauungsplan Erweiterung Wohnpark am See Seite 14 E. Umsetzung der grünordnerischen Maßnahmen Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes M 1 M 2 Die Umsetzung der Heckenpflanzungen (Maßnahme M 1) hat spätestens eine Pflanzperiode nach Fertigstellung der Hochbauten durch den Bauherrn bzw. den Grundstückseigentümer zu erfolgen. Die Umsetzung der nicht überbaubaren Grundstücksfläche als Obst- und Gemüsegarten bzw. Ziergarten (Maßnahme M 2) hat spätestens eine Pflanzperiode nach Fertigstellung der Hochbauten durch den Bauherrn bzw. den Grundstückseigentümer zu erfolgen. Externe Maßnahmen Da die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes nur innerhalb des jeweiligen Geltungsbereiches wirksam sind, ist für alle externen Flächen außerhalb des Bebauungsplanes ein städtebaulicher Vertrag nach 11 BauGB oder ein öffentlichrechtlicher Vertrag zur Sicherung der naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Sandersdorf-Brehna in Schriftform zu schließen. Vor Unterzeichnung durch die Vertragsparteien ist der Vertrag der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Prüfung und schriftlichen Bestätigung der Richtigkeit / Geeignetheit der Kompensationsmaßnahmen vorzulegen. A/O Die Realisierung der externen Ausgleichs- und Optimierungsmaßnahmen hat spätestens nach einer Pflanzperiode zu erfolgen bezogen auf den Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung bzw. Freigabe des ersten Baugesuches auf einem der Baufelder (WA 1, WA 2, WA 3 und MI). Der Beginn und die Realisierung der Optimierungsmaßnahmen ist der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises anzuzeigen.
15 Stadt Sandersdorf-Brehna - Bebauungsplan Erweiterung Wohnpark am See Seite 15 F. Empfehlung Gehölz- und Pflanzliste. Laubbäume und Laubsträucher die dem Vogelschutz dienen: Weißdorn Schwarzer Holunder Berberitzen Liguster-Hecken Bocksdorn Feuerdorn Hainbuche Haselnuss/Gemeine Hasel Gewöhnliche Heckenkirsche Kornelkirsche Kreuzdorn Liebesperlenstrauch Mahonie Echte Mehlbeere Rotdorn Sanddorn Scheinquitte Schlehe Gewöhnlicher Schneeball Wolliger Schneeball Gewöhnliche Schneebeere Gewöhnliche Traubenkirsche Sal-Weide Vogelbeere Feld-Ahorn Felsenbirne Rotbuche Vogel-Kirsche (Crateagus monogyna) (Sambucus nigra). (Berberis thunbergii) (Ligustrum vulgare). (Lycium) (Pyracantha) (Carpinus betulus) (Corylus avellana) (Lonicera xylosteum) (Cornus mas) (Rhamnus cathartica) (Callicarpa bodinieri) (Mahonia aquifolium) (Sorbus aria) (Crataegus laevigata) (Hippophae rhamnoides) (Chaenomelis japonica) (Prunus spinosa) (Viburnum opulus) (Viburnum lantana) (Symphoricarpos albus) (Prunus padus) (Salix caprea) (Sorbus aucuparia (Acer campestre) (Amelanchier ovalis) (Fagus silvatica) (Prunus avium) Laubbäume und Laubsträucher für Schmetterlingshecken: verschiedene Arten Sommerflieder Wald-Geißblatt Blaue Heckenkirsche Alpenjohannisbeere Färberginster Faulbaum Grauweide Haselnuß Roter Hartriegel Roter Holunder Weinrose (Buddleja davidii) (Lonicera periclymenum) (Lonicera caerulea) (Ribes alpinum) (Genista tinctoria) (Rhamnus frangula) (Salix cinerea) (Corylus avellana) (Cornus sanguinea) (Sambucus racemosus) (Rosa rubiginosa)
16 Stadt Sandersdorf-Brehna - Bebauungsplan Erweiterung Wohnpark am See Seite 16 Weißdorn Schlehe Buschrose Hundsrose Korrnelkirsche Gem. Schneeball Wolliger Schneeball Blutjohannisbeere Ginster Gemeiner Flieder Forsythie Perlmuttstrauch Schneeforsythie Winter-Jasmin Zaubernuss (Crataegus monogyna) (Prunus spinosa) (Rosa corymbifera) (Rosa canina) (Cornus mas) (Viburnum opulus) (Viburnum lantana) (Ribes sanguineum) (Genista) (Syringa vulgaris) (Forsythia) (Kolkwitzia amabilis) (Abeliophyllum distichum) (Jasminum nudiflorum) (Hamamelis)
17 Stadt Sandersdorf-Brehna - Bebauungsplan Erweiterung Wohnpark am See Seite 17 Lage in der Ortschaft Geltungsbereich externe Ausgleichsfläche Geltungsbereich Bebauungsplan
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