Gewährung von Landeszuschüssen bei auswärtigem. Berufsschulbesuch im Blockunterricht

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1 BRV-Unterlage Gewährung von Landeszuschüssen bei auswärtigem Berufsschulbesuch im Blockunterricht Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk ev Franz-Lohe-Straße 19, Bonn Tel: Fax: Internet: wwwbundesverband-reifenhandelde

2 Berlin Bayern Baden-Württemberg Bundesland Fahrtkosten Unterbringungskosten Die Bezuschussung der Fahrtkosten ist durch Satzung der Städte und Landkreise je unterschiedlich geregelt Für Berufsschüler können demnach Fahrtkosten als Festzuschuss oder nach Abzug eines Eigenanteils gewährt werden, wenn die Entfernung zur Berufsschule mind 20 km beträgt Die Mustersatzung zur Regelung der Zuschüsse ist beim Landeskreistag Baden-Württemberg erhältlich Baden-württembergische Berufsschülerinnen und Berufsschüler in Landes, Landesbezirks und Bezirksfachklassen erhalten nach der Verwaltungsvorschrift "Blockunterricht an den Berufsschulen in Baden-Württemberg und Zuwendungen an Schülerinnen und Schüler" vom 8 Dezember 2003 (letzte Änderung vom ) als freiwillige Leistung des Landes derzeit einen Zuschuss von täglich 12 zu den Kosten einer notwendigen auswärtigen Unterbringung während des Besuchs des Blockunterrichts in überregionalen Fachklassen Voraussichtlich wird der Zuschuss in absehbarer Zeit Fachklassen Voraussichtlich wird der Zuschuss in absehbarer Zeit angehoben Nach Art 3 Abs 2 S1 SchKfrG erstattet der kommunale (Art 2 Abs 1 SchKfrG Blockunterricht), soweit die nachgewiesenen, vom Unterhaltsleistenden aufgewendeten Gesa eine Familienbelastungsgrenze von 420 p Familie und Schul Familien mit Kinderge p i oder mehr K en (Art 3 Abs 2 S6 u7 SchKfrG st nach Art 1 Abs 1 S1 SchKfrG p 1,10 5,10 p, vom p 15,,, Unterkunft und Verpflegung (Art 10 Abs 8 Bay5chFG ivm 8 AVBaySchFG) von 12, Ein Zuschuss zu Fahrtkosten wird nicht gewährt, werden kann Zugemutet werden kann die Fahrt immer dann, wenn der Unterrichtsort innerhalb des Tarifgebietes "Berlin A, B, C" des Verkehrsverbundes Berlin Brandenburg liegt Seite 2 von 7

3 Hessen Hamburg Bremen Brandenburg Finanzielle Unterstützung keine Angabe,, sofern, zb Wohnheimplatz, angewiesen sind Pro Tag wird ein Zuschuss von 50% je Aufenthaltstag der entstandenen Unterkunfts und Verpflegungskosten mit einer Begrenzung von 10,00 p Haushaltsmittel steh Nach Auskunft des Ministeriums,, Sofern der Berufsschulort weiter als 200 Bahnkilometer ab Hamburg Hauptbahnhof entfernt liegt, wird jährlich ein Fahrkartenzuschuss in Höhe von 50% für bis zu 2 Hin und Rückfahrten gezahlt Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Tarifen der Deutschen Bahn AG, dabei wird vorausgesetzt, dass der Berufsschulpflichtige die günstigste Fahrkarte in Anspruch nimmt Sofern der Berufsschulort weiter als 200 Bahnkilometer ab Hamburg Hauptbahnhof entfernt liegt, wird jährlich ein Fahrkartenzuschuss in Höhe von 50% für bis zu 2 Hinund Rückfahrten gezahlt Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Tarifen der Deutschen Bahn AG, dabei wird vorausgesetzt, dass der Berufsschulpflichtige die günstigste Fahrkarte in Anspruch nimmt 1 p : keine Angabe Berufsschulunterricht anerkannte 2 Als nicht zumutbar gilt in der Regel eine Fahrtzeit von mind 3 Stunden (3) Der Zus p 10, und Verpflegungskosten je notwendigem Aufenthaltstag 4 Biedenkopf zu stellen W : unddownloads/fuer schueler und eltern Seite 3 von 7

4 Nordthein-Westfalen Niedersachsen Mecklenburg-Vorpommern Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Wohnort in Mecklenburg Vorpommern, die ein Ausbildungsverhältnis in Mecklenburg Vorpommern eingegangen sind und Landesfachklassen oder überregionale Fachklassen in Mecklenburg Vorpommern besuchen, können einen Fahrtkostenzuschuss erhalten Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Wohnort in Mecklenburg Vorpommern, die ein Ausbildungsverhältnis in Mecklenburg Vorpommern eingegangen sind und Landesfachklassen oder überregionale Fachklassen in Mecklenburg Vorpommern besuchen, können einen Zuschuss für die notwendige auswärtige Unterbringung erhalten Der Betrag für die Fahrtkosten für die Hin und Rückfahrt zum Unterricht beträgt für die kürzeste Strecke vom Ausbildungs oder Wohnort zum Unterrichtsort pauschal: (a) 140, 300 (b) 280, 300 Der Betrag für die notwendige auswärtige Unterbringung beträgt pauschal 175, Halbjahr : mvde/aktuell/2015/hoehere zuschuesse fuer berufsschueler innen/ : mvde/aktuell/2015/hoeherezuschuesse fuer berufsschueler innen/ Im Rahmen der Arbeitsgruppe "Wohnortnahe Beschulung" (AG 5) des Bündnisses "Duale Berufsausbildung" (BDB) wird 2017 die Bezuschussung der Fahrt und Unterbringungskosten der Auszubildenden in Bezug auf die Bildung wohnortferner Landes oder Regionalklassen aufgegriffen Im Rahmen der Arbeitsgruppe "Wohnortnahe Beschulung" (AG 5) des Bündnisses "Duale Berufsausbildung" (BDB) wird 2017 die Bezuschussung der Fahrt und Unterbringungskosten der Auszubildenden in Bezug auf die Bildung wohnortferner Landes oder Regionalklassen aufgegriffen In NRW erhalten Berufsschülerinnen und Berufsschüler beim Besuch von Bezirksfachklassen und bezirksübergreifenden Fachklassen (gem 2 Abs 2 SchfkVO) eine Fahrkostenerstattung soweit die Kosten einen Eigenanteil von 50,, 50, (Kostenübernahme durch den Schulträger) Für Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Ausbildungsvertrag, die in NRW wohnen und in NRW berufsschulpflichtig oder zum Besuch der Berufsschule berechtigt sind und die eine Bezirksfachklasse oder eine bezirksübergreifende Fachklasse in NRW oder eine Fachklasse in einem anderen Bundesland besuchen, wird ein Zuschu 20 je nachgewiesenem Unterrichtstag gezahlt Der Zuschuss wird nur gezahlt - wenn die tägliche Fahrt zur nächstgelegenen Fachklasse nicht zugemutet werden kann, - eine bilaterale Vereinbarung zur Beschulung in einem anderen Bundesland zwischen den zuständigen Ministerien der Länder geschlossen wurde, - an einem länderübergreifenden Standort beschult wird, in dessen Einzugsbereich NRW erfasst ist Seite 4 von 7

5 Saarland Rheinland-Pfalz Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die am Blockunterricht der Berufsschule teilnehmen, können auf Antrag einen Zuschuss zu den Unterkunfts und Verpflegungskosten sowie den Fahrtkosten erhalten, wenn ihnen die tägliche Fahrt zumunterrichtsortnichtzugemutetwerdenkannundsiedeshalbamschulortoderin seiner Nähe wohnen müssen Ein Zuschuss wird nur für Berufsschülerinnen und Berufsschüler gewährt, die a) in Rheinland Pfalz in einem Ausbildungsverhältnis stehen und noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben sowie b) in Rheinland Pfalz den Blockunterricht besuchen oder eine länderübergreifende Fachklasse in einem anderen Bundesland besuchen oder mit Genehmigung der Schulbehörde am Blockunterricht einer Fachklasse in einem anderen Bundesland teilnehmen Der Zuschuss zu den Fahrtkosten beträgt je notwendigen Aufenthaltstag 3,00 Ein Zuschuss zu den Fahrtkosten darf maximal bis zur Höhe der der Schülerin oder dem Schüler tatsächlich entstandenen notwendigen Fahrtkosten gewährt werden : schul undausbildungsbereich/unterkunfts verpflegungs und fahrkosten/ Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die am Blockunterricht der Berufsschule teilnehmen, können auf Antrag einen Zuschuss zu den Unterkunfts und Verpflegungskosten sowie den Fahrtkosten erhalten, wenn ihnen die tägliche Fahrt zum Unterrichtsort nicht zugemutet werden kann und sie deshalb am Schulort oder in seiner Nähe wohnen müssen Ein Zuschuss wird nur für Berufsschülerinnen und Berufsschüler gewährt, die a) in Rheinland Pfalz in einem Ausbildungsverhältnis stehen und noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben sowie b) in Rheinland Pfalz den Blockunterricht besuchen oder eine länderübergreifende Fachklasse in einem anderen Bundesland besuchen oder mit Genehmigung der Schulbehörde am Blockunterricht einer Fachklasse in einem anderen Bundesland teilnehmen Der Zuschuss zu den Unterkunfts und Verpflegungskosten je notwendigen Aufenthaltstag beträgt 6,90, j ch ch h 50 vh für Unterkunft und Verpflegung : schul und ausbildungsbereich/unterkunftsverpflegungs und fahrkosten/ Ein Zuschuss zu Fahrtkosten wird nicht gewährt Nach den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zu Unterkunfts und Verpflegungskosten an Berufsschüler/innen bei Blockunterricht außerhalb des Saarlandes" können nur solche Schüler einen Zuschuss erhalten, die im Saarland berufsschulpflichtig sind und mit Genehmigung des Ministeriums für Bildung und Kultur den Berufsschulunterricht an einem Berufsschulstandort außerhalb des Saarlandes besuchen Dieser ist in der "KMK Rahmenvereinbarung über die Bildung von länderübergreifenden Fachklassen für Schüler in anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer Zahl von Auszubildenden" festgelegt Die entstandenen Kosten für Unterkunft und Verpflegung einer Maßnahme werden auf Antrag mit bis zu der Höhe von 40% der nicht bereits durch Leistungen Dritter gedeckter Aufwendungen des Schülers für die auswärtige Unterbringung bezuschusst Der Zuschuss beträgt jedoch höchstens 7, p T, einschließlich der zwischen den Blockwochen liegenden Samstage und Sonntage Seite 5 von 7

6 Sachsen-Anhalt Sachsen Auszubildende, die ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben, erhalten für die Teilnahme am Berufsschulunterricht ggf durch die Schulträger entsprechende Zuschüsse zu den Fahrtkosten gem ihren Satzungen Eine Bezuschussung durch das Land erfolgt nicht Auf der Grundlage der "Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die finanzielle Unterstützung von Schülern bei notwendiger auswärtiger Unterbringung" (Sächsische Unterbringungsverordnung SächsUVO) vom 18 Dezember 2008 wird Auszubildenden, die ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben, eine finanzielle Unterstützung von 8,00 p U ch an der Berufsschule und bei unzumutbaren Verkehrsverbindungen auch für unterrichtsfreie Tage sowie An und Abreisetage gewährt N, p 1 0, 130, Das Land Sachsen Anhalt gewährt hilfebedürftigen Auszubildenden Zuwendungen zu den Ausgaben der notwendigen auswärtigen Unterbringung sowie zu den Fahrtkosten, die durch die Notwendigkeit einer auswärtigen Unterbringung bei der Blockbeschulung oder des Besuchs einer auswärtigen Berufsschule entstehen Dies ist gegeben im Falle des Besuchs überregionaler Fachklassen oder einer generellen oder individuellen Vereinbarung eines Beschulungsortes durch die Schulbehörden des Landes ZuwendungsempfängersindAuszubildendemitHauptwohnsitzinSachsen Anhalt,die a) einen Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb in Sachsen Anhalt abgeschlossen haben, b) ihre Schulpflicht durch den Besuch einer Berufsbildenden Schule ( 40 Abs 3 SchG LSA) erfüllen und c) außerhalb der für ihren Wohn oder Ausbildungsort zuständigen örtlichen Berufsschule am Unterricht teilnehmen Die insgesamt anzurechnenden Einkünfte der Auszubildenden dürfen für eine Förderung 600, p Ausbildungsvergütung (Brutto), ggf einschließlich der durch oder über den Arbeitgeber gewährten Zuschüsse zu einer auswärtigen Unterbringung und entstehende Fahrtkosten und ggf eine Ausbildungsbeihilfe Höhe der Zuwendung: Der Zuschuss für Fahrtkosten beträgt für Auszubildende mit anzurechnenden Einkünften bis zu 450, = 80% der nachgewiesenen Fahrtkosten bis zu 500, = 60% der nachgewiesenen Fahrtkosten bis zu 550, = 40% der nachgewiesenen Fahrtkosten und bis zu 600, = 20% der nachgewiesenen Fahrtkosten Das Land Sachsen Anhalt gewährt hilfebedürftigen Auszubildenden Zuwendungen zu den Ausgaben der notwendigen auswärtigen Unterbringung sowie zu den Fahrtkosten, die durch die Notwendigkeit einer auswärtigen Unterbringung bei der Blockbeschulung oder des Besuchs einer auswärtigen Berufsschule entstehen Dies ist gegeben im Falle des Besuchs überregionaler Fachklassen oder einer generellen oder individuellen Vereinbarung eines Beschulungsortes durch die Schulbehörden des Landes Zuwendungsempfänger sind Auszubildende mit Hauptwohnsitz in Sachsen Anhalt, die a) einen Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb in Sachsen Anhalt abgeschlossen haben, b) ihre Schulpflicht durch den Besuch einer Berufsbildenden Schule ( 40 Abs 3 SchG LSA) erfüllen und c) außerhalb der für ihren Wohn oder Ausbildungsort zuständigen örtlichen Berufsschule am Unterricht teilnehmen Die insgesamt anzurechnenden Einkünfte der Auszubildenden dürfen für eine Förderung 600, p svergütung (Brutto), ggf einschließlich der durch oder über den Arbeitgeber gewährten Zuschüsse zu einer auswärtigen Unterbringung und entstehende Fahrtkosten und ggf eine Ausbildungsbeihilfe Höhe der Zuwendung: Wenn die tägliche Fahrt zwischen Wohnort und Schulort nicht zugemutet werden kann davon ist auszugehen, wenn für die Gesamtwegezeit (hin und Rückfahrt) bei Benutzung der günstigsten Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln täglich mind drei Stunden benötigt werden wird für jede mit den notwendigen Aufenthaltstagen verbundene Übernachtung ein Zuschuss gewährt Es werden für die auswärtige Unterbringungpauschale Kosten von max 8,00 p Üb ch erstattet, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Ausgaben Seite 6 von 7

7 Thüringen Schleswig- Holstein Ein Zuschuss zu Fahrtkosten wird nicht gewährt Schleswig Holtstein, p p des Kreises oder der kreisfreien Stadt stellen, in dem sie ihren Ausbildungsplatz haben Der Freistaat Thüringen gewährt an Berufsschülerinnen und Berufsschüler Zuwendungen für Fahrtkosten und zu den Ausgaben bei notwendiger auswärtiger Unterbringung zum Besuch der zuständigen Berufsschule Zuwendungsvoraussetzungen: Die Zuwendung wird gewährt, wenn die anzurechnenden Einkünfte 600, Einkünften gehören die Brutto Ausbildungsvergütung und ggf, die durch den Arbeitgeber sowie sonstige Dritte gewährten Zuschüsse zu den Fahrten und zur auswärtigen Unterbringung) für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln vom Wohnort zum Unterrichtsort und zurück mehr als zwei Stunden bei Benutzung der günstigsten Verbindung nach Fahrplan benötigt werden Höhe der Zuwendung: Der Zuschuss zu den Ausgaben für die Hin und Rückfahrt beträgt für Auszubildende mit anzurechnenden Einkünften bis zu 450, = 0%, 500, = 60%, 550, = 40%, 600, = 20% der nachgewiesenen Fahrtkosten Für den Unterricht in Blockform kann nur eine Hin und Rückfahrt pro Woche geltend gemacht werden Nur in begründeten Ausnahmefällen kann ein Zuschuss zu allen Hin und Rückfahrten gewährt werden, wenn die persönliche Situation eine tägliche An und Abreise erfordert Die Höhe der Ausgaben für die Hin und Rückfahrt bemisst sich nach der Höhe der Ausgaben für eine Reise in der 2 Klasse mit der Deutschen Bahn AG oder für eine Reise mit einem öffentlich verkehrenden Busunternehmen Dies gilt auch bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges Antragstellung: Für die Anträge stehen Vordrucke zur Verfügung, die bei den Thüringer Berufsschulen oder den Staatlichen Schulämtern angefordert oder auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport heruntergeladen werden können Der Freistaat Thüringen gewährt an Berufsschülerinnen und Berufsschüler Zuwendungen für Fahrtkosten und zu den Ausgaben bei notwendiger auswärtiger Unterbringung zum Besuch der zuständigen Berufsschule Zuwendungsvoraussetzungen: Zusätzlich zu den Ausgaben für,00 gewährt, jedoch maximal in Höhe der tatsächlich entstandenen Ausgaben Antragstellung: Für die Anträge stehen Vordrucke zur Verfügung, die bei den Thüringer Berufsschulen oder den Staatlichen Schulämtern angefordert oder auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport heruntergeladen werden können Seite 7 von 7

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