Abfallwirtschaft 2018 LANDKREIS GIFHORN. Neues Gebührensystem Neue Abfuhrtage. und Abfuhrtermine. An sämtliche Haushalte

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1 An sämtliche Haushalte LANDKREIS GIFHORN k!...natü rlich star Abfallwirtschaft 2018 Neues Gebührensystem Neue Abfuhrtage Ausgabe - Süd: Gemeinde Sassenburg SG Isenbüttel SG Meinersen und SG Papenteich und Abfuhrtermine ( (

2 Landkreis Gifhorn Fachbereich Umwelt - Abfallwirtschaft Schlossplatz 1, Gifhorn Sprech- und Servicezeiten: Mo. - Fr Uhr, Do Uhr abfallwirtschaft@gifhorn.de und kundenservice.abfall@gifhorn.de Fax: / Abfallberatung / Ehrenamtlich tätige Abfallberater/innen... (s. hintere Umschlaginnenseite) Kundenservice - Behälterummeldungen und -gebühren, Abgabenbescheide für: SG Papenteich, SG Isenbüttel, SG Meinersen / Stadt Wittingen, SG Hankensbüttel, SG Brome, SG Bold. Land / Stadt Gifhorn und Gemeinde Sassenburg / (Die Abgabe von Behälterummeldeformularen ist auch weiterhin bei den Städten, Samtgemeinden oder der Gemeinde Sassenburg möglich - jedoch keine Beratung) Durchführung der Rest- und Biomüllabfuhr / Glascontainerstandplätze (allgemein) s.a. unter REMONDIS) / Ordnungswidrige Abfallentsorgung ( Wilder Müll in freier Landschaft): Nordkreis (Stadt Wittingen, Samtgemeinden Wesendorf, / 8867 Hankensbüttel, Brome, Bold. Land, Gemeinde Sassenburg) oder Fax / 8867 Südkreis (Stadt Gifhorn, Samtgemeinden Meinersen, Papenteich und Isenbüttel) / Federbettensammler e.v. (R. Müller) / oder 0175 / Im Heidland 11, Gifhorn Öffnungszeiten: Mo. - Fr Uhr Ostersamstag geschlossen! Fax: / gifhorn@remondis.de Internet: Durchführung der Rest, Biomüll und Altpapierabfuhr / Einsammlung und Verteilung der Gelben Säcke / oder kostenfreie Hotline: Mo. Fr Uhr / Glascontainerstandplätze (Überfüllungen, Verschmutzungen) / Elektroaltgeräteabholung auf Anforderung / Sperrmüll - Express - Abfuhr / Zentrale Entsorgungsanlage Wesendorf (ZEW) / Öffnungszeiten: Mo.- Fr , Sa Uhr Ostersamstag geschlossen! Zusätzliche Öffnungszeit von April bis Ende Oktober: Dienstag Uhr Tierkörperbeseitigung - Saria Bio-Industries GmbH, Mützel / Fax: / Entsorgung von Kantinenabfällen - Refood NL Wathlingen / Ev. luth. Kirchenkreis Gifhorn - Jugendwerkstatt Wertstoffhof RePro / 5252 Gifhorner Str. 33, Ausbüttel (ehem. Tierkörperbeseitigung) Öffnungszeiten: Mo. geschlossen; Di., Mi., Fr Uhr; Do Uhr* Sa Uhr (*in den Wintermonaten Dez. bis Feb.: Donnerstag nur bis Uhr), Geschlossen: (Ostersamstag), und Impressum: Landratsbüro, Koordinator für Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Schlossplatz 1, Gifhorn Gedruckt auf 100% Recyclingpapier

3 Grußwort des Landrates Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Jahr 2018 startet mit wichtigen Änderungen bei der Müllabfuhr. In Zukunft können Sie die Höhe Ihrer Abfallgebühren durch Ihr Verhalten beeinflussen. Mit dem neuen Gebührensystem wird gezählt, wie oft Sie Ihre Restmülltonne entleeren lassen. Die Häufigkeit der Leerungen, die über die festgelegten Mindestentleerungen hinausgehen, bestimmt dann die Höhe der Gebühren für die graue Tonne. Hiermit werden diejenigen belohnt, die ihren Abfall sorgfältig trennen oder schon beim Einkauf auf Müllvermeidung achten. Um Missverständnissen vorzubeugen: Der Abfall wird bei der Abholung nicht gewogen. Die Gebühren für die Biotonne werden gesenkt und die Flexibilität dadurch erhöht, dass jede braune Tonne, also auch die ehemaligen Biosaisontonnen, jetzt über das ganze Jahr zur Abholung bereitgestellt werden können. 13 Leerungen pro Jahr sind in der Jahresgebühr enthalten, jede weitere Leerung zusätzlich ist gebührenpflichtig. Der Landkreis hat zum Beginn des Jahres 2018 folgende Aufgaben vollständig übernommen: die An- und Ummeldung, der Ersatz von Tonnen, die Kontrolle der Müllabfuhr und das Einziehen der Abfallgebühren. Durch diese umfassende Zuständigkeit können Probleme und Fragen, die bei Ihnen entstehen, schneller geklärt und Beschwerden effizienter bearbeitet werden. Bürgerfreundlichkeit ist mir hier ein besonderes Anliegen. Mit der Einführung des neuen Müllabfuhrsystems im Landkreis ist ein wichtiger Schritt hin zu Abfallvermeidung und Abfalltrennung gemacht worden. Bitte unterstützen Sie uns bei der Umsetzung. Mit freundlichem Gruß Ihr Dr. Andreas Ebel Inhaltsübersicht : Das neue Gebührensystem... Seiten 2-4 Allgemeine Informationen zur Abfuhr (1)... Seiten 5-8 Abfuhrtermine... Seiten 9-16 Allgemeine Informationen zur Abfuhr (2)... Seiten Schadstoffsammeltermine... Seiten

4 Abfallwirtschaft online Alle Informationen zur Abfallwirtschaft 2018 (z. B. Infofalter über Gebührensätze, Abfalltrennung, Asbestentsorgung, Kompostierung, Durchführung der Abfallentsorgung sowie Behälterummeldeformulare) finden Sie unter: Ihren individuellen Abfallkalender erstellen Sie unter: Nach Auswahl der Stadt/Gemeinde/Samtgemeinde und anschließender Wahl der Ortschaft oder Straße werden die Abfuhrtermine in einen übersichtlichen Halbjahreskalender oder in einen Listeausdruck übertragen und sind damit auf einem Blick verfügbar. Alternativ können alle Abfuhrtermine nach Registrierung auch direkt per an den Anschlussnehmer geschickt werden, so dass rechtzeitig an die mögliche Bereitstellung der Abfälle erinnert wird. Neu! Das neue Gebührensystem Grundsätzlich werden alle Rest- und Biomüllbehälter bis 240 l weiterhin im bisherigen 14-täglichen Rhythmus geleert, doch entscheidet der Nutzer selber, ob er den Behälter zur Leerung an die Straße stellt oder eine Leerung auslässt. Alle Restmüll-, Biomüll- und Altpapierbehälter sowie Rest- und Altpapiercontainer bis 1100 l sind werkseitig mit einem Identifikationschip ausgestattet, der eine zweifelsfreie Zuordnung des Behälters zum Grundstück ermöglicht. Der Chip enthält ausschließlich eine 16-stellige Identifikationsnummer, personenbezogene Daten sind auf ihm nicht gespeichert. Ferner haben die Behälter im Rahmen der Aufstellung ein Behälteretikett erhalten, auf dem neben einer Behälternummer, die Behältergröße und die Straßenbezeichnung des Standortes stehen. Ein weiterer Adresszusatz kann auf getrennte Wohneinheiten auf dem Grundstück hinweisen. Diese Kennzeichnung soll dem Anschlußnehmer erleichtern seinen Behälter zu erkennen. Bei Verlust des Etiketts wenden Sie sich bitte an den Kundenservice der Abfallwirtschaft per Telefon (s. Umschlag-Innenseite) oder per an Kundenservice.Abfall@gifhorn.de. 2

5 Behälter- oder Tarifwechsel sind schriftlich durch den Grundstückseigentümer über das neue Behälterummeldeformular beim Kundenservice der Abfallwirtschaft des Landkreises einzureichen. Das Behälterummeldeformular ist bei den Städten, Samtgemeinden und der Gemeinde Sassenburg ausgelegt und wird dort, ohne Beratung zu möglichen Tarifeinstufungen, entgegengenommen. Ferner steht es auch im Internet unter (Menüpunkte: Kreisverwaltung - Formulare - Antrag Müllbehälter) zum Ausdrucken zur Verfügung und kann unterschrieben als Anlage (Scan) per Mail an den Kundenservice.Abfall@gifhorn.de gesendet werden. Für Anträge, die eine Änderung des Behälterbestandes beim Anschlussnehmer erfordern, beträgt die Dispositionsgebühr zukünftig ab ,00 pro Antrag. Tarifwechsel ohne Änderung des Behälterbestandes sind weiterhin gebührenfrei, ebenso wie der erstmalige Neuanschluss eines Grundstückes an die Abfallentsorgung sowie der Austausch von defekten Tonnen, die im Rahmen der Leerung beschädigt wurden. Gebührentarife Nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Gebührentarife für Restmüllbehälter bei Zugrundelegung des Mindestbehältervolumen von rd.10 l pro Person und Woche. Tarif "Graue Tonne" (Restabfall) Behälter Pflichtleerungen (in der Jahresgebühr enthalten) Maximale Personenanzahl bei Einhaltung des Mindestbehältervolumens Jahresgebühr (incl. Pflichtleerungen) Zusatzgebühr pro Leerung 1 60 l ,16 3, l ,16 3, l ,16 3, l ,16 6, l ,16 6, l ,16 6, l ,16 6, l ,16 6, l ,36 13, l ,36 13, l ,36 13, l ,36 13, l ,36 13, l ,36 13, l ,36 13, l ,36 13, l ,36 13,00 Ohne 770 l ,36 entfällt Ohne l ,64 entfällt 3

6 Wichtig bei einem Tarif- oder Behälterwechsel ist, dass stets die Anzahl der Personen im Antrag angegeben wird, da nur Tarife wählbar sind, die das Mindestbehältervolumen von rd. 10 l / Person und Woche nicht unterschreiten. Größere Behälter sowie eine Erhöhung der Anzahl der Pflichtleerungen sind bei Bedarf immer möglich. Nicht genutzte Pflichtleerungen werden nicht erstattet oder verrechnet. Die Anzahl der im laufenden Jahr in Anspruch genommenen Leerungen kann bei Bedarf beim Kundenservice Abfall abgefragt werden. Braune Tonne (Bioabfall) Behälter Leerungen Jahrgebühr (inklusiv 13 Pflichtleerungen) Zusatzgebühr pro Leerung 120 l 13 63,60 2, l ,20 4,80 Blaue Altpapiertonne Grundstücke, die über 60 und 120 l Restmüllbehälter entsorgt werden, erhalten bei Bedarf pro Behälter einen blauen 240 l Altpapier-Behälter gebührenfrei. Grundstücke, die über 240 l Restmüllbehälter angeschlossen sind, können pro Behälter zwei gebührenfreie Altpapierbehälter bekommen. Die Gebühr für darüber hinaus zusätzlich bereitgestellte Altpapierbehälter beträgt je Monat 9,65 oder 115,80 pro Jahr. Auf Grundstücken, die über 770 l oder l 4-Rad-Restmüllbehälter entsorgt werden, kann der Anschlussnehmer maximal zwei l 4-Rad-Altpapierbehälter je 4- Rad-Restmüllbehälter gebührenfrei erhalten. Die Gebühr für darüber hinaus zusätzlich bereitgestellte 4-Rad-Behälter des Systems "Blaue Tonne" beträgt je Monat bei vierwöchentlicher Abfuhr für einen 1100 l Behälter 44,21. bzw. 530,52 pro Jahr. Ferner finden Sie auf der Startseite der Internetseite des Landkreise unter einen online Gebührenrechner. 4

7 Durchführung der Abfallentsorgung Alle Rest- und Biomüllbehälter bis 240 l können bei Bedarf weiterhin im bisherigen 14-täglichen Rhythmus geleert werden, doch entscheidet der Nutzer selber, ob er den Behälter zur Leerung an die Straße stellt. Die Bereitstellung der Abfälle am Straßenrand darf frühestens einen Tag vor dem Abfuhrtermin vorgenommen werden und muss spätestens bis 6.00 Uhr des jeweiligen Abfuhrtages erfolgt sein. Bis zur Abfuhr ist der Anschlusspflichtige bzw. der Besitzer der Abfälle selbst für die ordnungsgemäße Aufstellung der Behälter bzw. Lagerung der Abfälle haftungsrechtlich verantwortlich. Alle Abfallgefäße dürfen das zulässige Gewicht, welches auf den Behälterschüttkante eingedruckt ist, nicht überschreiten und müssen stets mit geschlossener Deckelöffnung zur Straße bereitgestellt werden. Mit Einsatz der Seitenladertechnik wird es auch möglich, die Behälter paarweise zu schütten. Sofern die Grundstückslagen dafür geeignet erscheinen, werden die Anschlussnehmer ggf. von der Fa. REMONDIS gebeten, die Behälter paarweise bereitzustellen. Entsprechende Infoschreiben werden vor Ort mit detaillierten Angaben zur Bereitstellung verteilt. Restmüllcontainer in den Größen 770 l und 1100 l werden immer wöchentlich geleert. Diese werden aber oftmals an anderen Wochentagen wie die Abfallbehälter bis 240 l Größe geschüttet. Die Leerungstage für Container sind direkt bei der Fa. REMONDIS (Tel.: / ) zu erfragen. Die Nutzer des Abfallbehälters sind für die Entleerbarkeit verantwortlich, d. h. die Abfälle müssen so in die Behälter eingebracht werden, dass sie bei der Schüttung, allein durch die Schwerkraft, herausfallen können. Ein Einstampfen oder Verpressen der Abfälle in den Behältern ist nicht erlaubt. Neben den Abfallbehältern bereitgestellte Säcke oder Kartons, die mit 5

8 6 zusätzlichen Abfällen befüllt sind, werden nicht mitgenommen. Nur gebührenpflichtige schwarze 70 l Restmüllsäcke (4,00 /Stück) mit besonderem Aufdruck, die in bestimmten Einzelhandelsgeschäften sowie bei einigen Städten und Samtgemeinden gekauft werden können, werden mitgenommen. Diese Säcke müssen zugebunden neben einer Restmülltonne an den jeweiligen Abfuhrtagen bereitgestellt werden. Auskünfte über Verkaufsstellen erteilen die Fa. REMONDIS (Tel.: / ), die Abfallberatung des Landkreises oder unter abfallwirtschaft. Für kompostierbare Übermengen (z. B. Laub) können zusätzlich gebührenpflichtige Kompostsäcke (2,00 /Stück) vom bis am Tage der Biomüllabfuhr bereitgestellt werden. Diese Säcke sollten möglichst neben eine Biomülltonne gestellt werden, um das Verladen zu erleichtern. Auskünfte über Verkaufsstellen erteilen die Fa. REMONDIS (Tel.: / ), die Abfallberatung des Landkreises oder unter Für die Abholung der Gelben Säcke ist die von den Dualen Systemen beauftragte Fa. REMONDIS GmbH & Co. KG zuständig. Fragen zur Abholung sowie zu den Verteilstellen, an denen Gelbe Säcke ausgegeben werden, werden unter Tel.: / oder über die kostenfreie Hotline unter Tel.: 0800 / beantwortet. Eine Übersicht der Verteilstellen ist auch unter (Menüpunkte: Bürger - Abfuhrtermine ) einzusehen. Sperrmüll Sperrmüll umfasst Abfälle aus privaten Haushalten, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zur Verfügung gestellten Abfallbehälter passen. Einzelstücke dürfen höchstens ein Gewicht von max. 75 kg und eine Größe von 2,20 m x 1,5 m x 0,75 m haben. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Umstellung der Sperrmüllabfuhr auf Abruf wurde abgelehnt, so dass auf Beschluss des Kreistages die Abfuhr weiterhin zu festen Terminen durchgeführt wird. Da eine getrennte Abholung von Holz- und Restsperrmüll mit zwei Sammelfahrzeugen erfolgt, ist die Holzfraktion im Sperrmüll, wie z. B. alte Möbel aus Vollholz oder Spanplatte, Holzschränke, Holztische, Holzstühle, Arbeitsplatten, also sämtliches Mobiliar, das im Wesentlichen aus Holz (ab ca. 70 %) besteht, getrennt vom Restsperrmüll am Abfuhrtag bereitzustellen. Am Abfuhrtag erfolgt zunächst die Verladung des Holzsperrmülls, bevor das zweite Fahrzeug den Restsperrmüll (z.b. Sofas, Sessel, Matratzen, gerollter Teppichboden) einsammelt.

9 Althölzer aus dem Außenbereich, die in der Regel druckimprägniert oder mit Holzschutzmittel behandelt wurden, sind gemäß Altholzverordnung als gefährliche Abfälle eingestuft und von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen. Von der Sperrmüllabfuhr sind weiterhin alle Bau- und Renovierungsabfälle, Kraftfahrzeugteile, Metall-Sperrmüll und Haushaltsgroßgeräte (s. u.) sowie anderer Elektronikschrott (z. B. Fernseher, Monitore) ausgeschlossen! Eine Abgabe von Elektronikschrott an gewerbliche Altmetallsammler ist nach den Vorschriften des Elektroaltgerätegesetzes nicht zulässig. Bauschutt, Sanitärkeramik, Badewannen, Fenster, Türen, Heizkörper, Deckenvertäfelungen, Laminat- und Holzfußböden, Fußleisten, Zäune, Maschendraht, Gartenhäuser, Hundehütten, Kleintierställe etc. sind selbst auf der Zentralen Entsorgungsanlage Wesendorf (ZEW) anzuliefern oder, sofern eine Zerkleinerung der Abfälle möglich ist, über die Restmülltonne zu entsorgen. Komplette Haushaltsauflösungen sowie in Säcken oder Kartons verpackte Materialien sind von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen. Ein Express - Service für die Sperrmüllabfuhr ist auf gesonderte Anforderung bei der Fa. REMONDIS (Tel.: / ) zusätzlich möglich und mit einer Kostenpauschale von 55,00 bis drei Kubikmeter verbunden. Jeder weitere Kubikmeter wird mit einem Aufschlag von 5,00 berechnet. Die Weihnachtsbaumabfuhr erfolgt kreisweit ab dem und umfasst ausschließlich die Abholung von Weihnachtsbäumen aus privaten Haushalten, andere Grünrückstände werden nicht mitgenommen. Grünrückstände werden im Frühjahr und im Herbst zu festen Terminen abgeholt und müssen zur Abfuhr mit einem verrottbaren Bindematerial gebündelt werden. Die in den Bündeln enthaltenen Äste dürfen max. 10 cm Durchmesser haben und ca. 1,5 m lang sein. Die Größe der Einzelbündel ist so zu bemessen, dass diese durch eine Person verladen werden können. Das Ablegen der Bündel auf öffentlichen Flächen ist frühestens einen Tag vor dem Abfuhrtermin erlaubt (s. Terminteil). Ungebündeltes Ast und Strauchwerk sowie in Säcken bereitgestellte Grünabfälle sind von der Abfuhr ausgeschlossen. 7

10 Elektronikschrott Für Elektro und Elektronikgeräte besteht für alle Verbraucher die Pflicht, diese einer getrennten Erfassung zuzuführen. Eine getrennte Sammlung hilft, wertvolle Rohstoffe zu sparen und trägt dazu bei, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern. Elektroaltgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber. Alle neuen Elektrogeräte sind seitens der Hersteller mit einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet. Alle Verbraucher sind verpflichtet, enthaltene Batterien oder Akkus vor der Entsorgung zu entfernen, wenn diese ohne Beschädigung des Altgerätes herausnehmbar sind. Das ist zum Beispiel bei Akkuschraubern, manchen Laptops oder einigen Mobiltelefonen der Fall. Oftmals handelt es sich dabei um lithiumhaltige Batterien und Akkus, die bei unsachgemäßer Lagerung gefährliche Brände verursachen können. Nur die Entnahme und gesonderte Sammlung dieser Energiespeicher in extra Batteriesammelboxen gewährleistet eine sachgerechte und sichere Entsorgung. Ferner sind Elektronikfachmärkte über 400 m² Verkaufsfläche verpflichtet, kostenfrei Elektroaltgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, in haushaltsüblichen Mengen zurückzunehmen, wobei die Rücknahme nicht an den Kauf eines neuen Gerätes gebunden ist. Haushaltsgroßgeräte der Gerätegruppen 1 und 2 (s. u.) sowie Geräte mit einer Kantenlänge größer 25 cm müssen dagegen nur kostenlos angenommen werden, wenn der Kunde ein neues Gerät mit gleicher Funktion kauft. Einteilung der Gerätegruppen: (1) Haushaltsgroßgeräte (z. B. Herde, Waschmaschinen, Geschirrspüler) (2) Kühl und Gefriergeräte (3) Bildschirme, Monitore und TV-Geräte (4) Lampen (z. B. Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen) (5) Haushaltskleingeräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte (z. B. Computer), Geräte der Unterhaltungselektronik, Leuchten (6) Registrierte Photovoltaik-Module Abholung auf Anforderung Neben der kostenfreien Abholung von Elektronikschrott der Gruppen (1) u. (2) ( nur Weiße Ware und Kühlgeräte) werden auch Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von größer 50 cm der Gruppen (3) und (5) auf Anforderung abgeholt. Sofern die Abholung eines Elektroaltgerätes mit einer Kantenlänge von größer 50 cm beantragt wird, können im Rahmen dieser Abholung auch Elektrokleingeräte der Gruppe 5 mit einer Kantenlänge kleiner als 50 cm bereitgestellt werden. Anforderung per Telefon - Fa. REMONDIS (Tel.: / ) Anforderung per Fax - Fa. REMONDIS (Fax-Nr.: / 53065) (Fortsetzung auf Seite 17) Allgemeine Informationen zur Abfuhr (1)... Seiten 4-8 8

11 Abfuhrtermine Gemeinde Sassenburg... Seite 9 - SG Isenbüttel... Seite 10 - SG Papenteich... Seite 12 - SG Meinersen... Seite 14 Wichtige Änderungen: In einigen Abfuhrgebieten wird sich über den Jahreswechsel auf Grund veränderter Abfuhrtage einmalig der bisherigen Leerungsrhythmus verschieben und ggf. geringfügig verlängern, sofern keine Sonderabfuhren erfolgen. Gemeinde Sassenburg: Gemeinde Sassenburg Roter Fettdruck = Verlegung des Abfuhrtages aufgrund eines Feiertages Restmüll - Regelabfuhr: Donnerstag (gerade Kalenderwoche) Biomüll - Regelabfuhr: Donnerstag (ungerade Kalenderwoche) Altpapierabfuhr: Gemeinde Sassenburg Dagebrück, Dannenbüttel, Dragen, Grußendorf, Neuhaus, Stüde, Triangel und Siedlung TDW, Westerbeck Neudorf-Platendorf Gelber Sack: Gemeinde Sassenburg Dagebrück, Dannenbüttel, Dragen, Grußendorf, Neudorf-Platendorf, Neuhaus, Stüde, Siedlung TDW, Triangel, Westerbeck

12 Gemeinde Sassenburg Weihnachtsbäume Grünrückstände Sperrmüll Dagebrück Dannenbüttel Dragen Grußendorf Neudorf-Platendorf Neuhaus Stüde Triangel Triangel - Siedlung TDW Westerbeck Samtgemeinde Isenbüttel: SG Isenbüttel Roter Fettdruck = Verlegung des Abfuhrtages aufgrund eines Feiertages Restmüll - Regelabfuhr: Mittwoch (gerade Kalenderwoche) Biomüll - Regelabfuhr: Mittwoch (ungerade Kalenderwoche) Altpapierabfuhr: Samtgemeinde Isenbüttel Allenbüttel, Allerbüttel, Brunsbüttel, Calberlah, Edesbüttel, Jelpke, Wasbüttel, Wettmershagen Ausbüttel, Druffelbeck, Isenbüttel und Tankumsee, Klein Vollbüttel, Ribbesbüttel, Vollbüttel, Warmbüttel

13 Gelber Sack: Samtgemeinde Isenbüttel Allenbüttel, Allerbüttel, Brunsbüttel, Calberlah, Edesbüttel, Jelpke, Wettmershagen Wasbüttel Isenbüttel und Tankumseegebiet Ausbüttel, Druffelbeck, Klein Vollbüttel, Ribbesbüttel, Vollbüttel, Warmbüttel Samtgemeinde Isenbüttel Weihnachtsbäume Grünrückstände Sperrmüll Allenbüttel Allerbüttel Ausbüttel Brunsbüttel Calberlah Druffelbeck Edesbüttel Isenbüttel (nördl. Hehlenriede) und Tankumseegebiet Isenbüttel (südl. Hehlenriede) Jelpke Klein Vollbüttel Ribbesbüttel Vollbüttel Warmbüttel Wasbüttel Wettmershagen

14 Samtgemeinde Papenteich: Roter Fettdruck = Verlegung des Abfuhrtages aufgrund eines Feiertages Abbesbüttel, Bechtsbüttel, Eickhorst, Grassel, Gravenhorst, Gr. Schwülper, Hülperode, Lagesbüttel, Martinsbüttel, Meine, Meinholz, Ohnhorst, Rethen, Rötgesbüttel, Rothemühle, Vordorf, Walle, Wedelheine, Wedesbüttel: Restmüll - Regelabfuhr: Dienstag (gerade Kalenderwoche) Biomüll - Regelabfuhr: Dienstag (ungerade Kalenderwoche) Adenbüttel, Algesbüttel, Didderse, Rolfsbüttel, Warxbüttel Restmüll - Regelabfuhr: Freitag (gerade Kalenderwoche) Biomüll - Regelabfuhr: Freitag (ungerade Kalenderwoche) Altpapierabfuhr: Samtgemeinde Papenteich (Teil 1) Rötgesbüttel Algesbüttel, Eickhorst, Groß Schwülper, Hülperode, Lagesbüttel, Rethen, Rothemühle, Walle Adenbüttel, Didderse, Rolfsbüttel, Warxbüttel Bechtsbüttel, Gravenhorst, Ohnhorst

15 Altpapierabfuhr: Samtgemeinde Papenteich (Teil 2) Grassel (Sonderabfuhr am ) Abbesbüttel (Sonderabfuhr am ), Martinsbüttel (Sonderabfuhr am ), Meine (Sonderabfuhr am ), Meinholz (Sonderabfuhr am ), Vordorf (Sonderabfuhr am ), Wedelheine (Sonderabfuhr am ), Wedesbüttel (Sonderabfuhr am ) Gelber Sack: Samtgemeinde Papenteich Abbesbüttel, Bechtsbüttel, Eickhorst, Grassel, Martinsbüttel, Meine, Meinholz, Rethen, Vordorf, Wedelheine, Wedesbüttel Gravenhorst, Ohnhorst Adenbüttel, Algesbüttel, Gr. Schwülper, Hülperode, Lagesbüttel, Rolfsbüttel, Rötgesbüttel, Rothemühle, Walle, Warxbüttel Didderse Samtgemeinde Papenteich (Teil 1) Weihnachtsbäume Grünrückstände Sperrmüll Abbesbüttel Adenbüttel Algesbüttel Bechtsbüttel Didderse Eickhorst

16 Samtgemeinde Papenteich (Teil 2) Weihnachtsbäume Grünrückstände Sperrmüll Grassel Gravenhorst Groß Schwülper Hülperode Lagesbüttel Martinsbüttel Meine Meinholz Ohnhorst Rethen Rolfsbüttel Rötgesbüttel Rothemühle Vordorf Walle Warxbüttel Wedelheine Wedesbüttel Samtgemeinde Meinersen: 14 Bockelberge, Brenneckenbrück, Dieckhorst, Ettenbüttel, Flettmar, Gerstenbüttel, Gilde, Hahnenhorn, Langenklint, Müden Restmüll - Regelabfuhr: Montag (ungerade Kalenderwoche) Biomüll - Regelabfuhr: Montag (gerade Kalenderwoche)

17 Ahnsen, Böckelse, Dalldorf, Hardesse, Hillerse, Höfen, Hünenberg, Leiferde, Meinersen, Ohof, Päse, Seershausen, Siedersdamm, Volkse, Warmse Restmüll - Regelabfuhr: Freitag (gerade Kalenderwoche) Biomüll - Regelabfuhr: Freitag (ungerade Kalenderwoche) Altpapierabfuhr: Samtgemeinde Meinersen Ahnsen, Böckelse, Dalldorf, Hardesse, Höfen, Hünenberg, Meinersen, Ohof, Päse, Seershausen, Siedersdamm, Volkse, Warmse Flettmar Hillerse, Leiferde Bokelberge, Dieckhorst, Hahnenhorn, Langenklint, Müden Brenneckenbrück (Sonderabfuhr am ), Ettenbüttel (Sonderabfuhr am ), Gerstenbüttel (Sonderabfuhr am ), Gilde (Sonderabfuhr am ) Gelber Sack: Samtgemeinde Meinersen Bokelberge, Brenneckenbrück, Dieckhorst, Ettenbüttel, Flettmar, Gerstenbüttel, Gilde, Hahnenhorn, Langenklint, Müden Ahnsen, Böckelse, Dalldorf, Hardesse, Hillerse, Höfen, Hünenberg, Leiferde, Meinersen, Ohof, Päse, Seershausen, Siedersdamm, Volkse, Warmse

18 Samtgemeinde Meinersen Weihnachtsbäume Grünrückstände Sperrmüll Ahnsen Böckelse Bokelberge Brenneckenbrück Dalldorf Dieckhorst Ettenbüttel Flettmar Gerstenbüttel Gilde Hahnenhorn Hardesse Hillerse Höfen Hünenberg Langenklint Leiferde Meinersen Müden Ohof Päse Seershausen Siedersdamm Volkse Warmse

19 (Fortsetzung von Seite 8) Anforderung per Postkarte (siehe Umschlagrückseite) Anforderung per Web - Formular unter über die Menüpunkte: Kreisverwaltung - Formulare - Haushaltsgroßgeräteabholung Eine Abgabe von Elektronikschrott an Altmetall- sowie Sperrmüllsammler ist nach den Vorschriften des Elektroaltgerätegesetzes nicht zulässig. Zusätzlich nehmen folgende Annahmestellen zu den jeweiligen Öffnungszeiten alle Elektroaltgeräte sowie Leuchtstoff- und Energiesparlampen aus privaten Haushalten kostenfrei an: Wesendorf - Zentrale Entsorgungsanlage, An der Kreisstr. 7 Wertstoffhof Ausbüttel (RePro) Gifhorner Str. 33 (ehem. Tierkörperbeseitigung) Ausnahme: Gefrier- und Kühlgeräte sowie Bildschirme, Monitore und TV-Geräte werden dort nicht angenommen! Gifhorn - Diakonische Servicegesellschaft Kästorf GmbH Zu den Mushoren 5, Tel: / Brome - Fa. Lüthe Steimker Str. 8 a, Tel.: / 1875 Grußendorf - Fa. Uwe Ollendorf Birkenweg 47, Tel.: / 212 Hankensbüttel - Schwankhaus Elektro- und Informationstechnik GmbH Hindenburgstr. 4, Tel.: 05832/9330 Wertstoffhof Ausbüttel (Gifhorner Str ehemalige Tierkörperbeseitigung) Der Wertstoffhof Ausbüttel (RePro) auf dem Gelände der ehemaligen Tierkörperbeseitigung (Öffnungszeiten s. vordere Umschlaginnenseite - weitere Infos auch unter www. jugendwerkstatt-gifhorn.de) steht ausschließlich privaten Abfallerzeugern für Anlieferungen von verwertbaren Abfällen zur Verfügung. Abfälle zur Beseitigung (z. B. Restmüll, Bau und Renovierungsabfälle) können nicht angenommen werden, sondern sind auf der Zentralen Entsorgungsanlage in Wesendorf (s. Seite 19) anzuliefern. Die Mindestgebühren pro Anlieferung bis 400 kg betragen 10,00 Euro für: Grünrückstände und andere kompostierbare Materialien Altholz ohne schädliche Verunreinigungen und andere Holzwerkstoffe Altholz der Altholzgruppe 4, das mit schädlichen Verunreinigungen belastet ist, wie z. B. Bahnschwellen, Leitungsmasten, getränkte Jägerzäune, imprägniertes Altholz aus dem Außenbereich, Brandholz (s.a. Anhang III zu 5 (1) Altholzverordnung) kann nur auf der Entsorgungsanlage Wesendorf angeliefert werden. 17

20 Folgende Wertstoffe werden auf dem Wertstoffhof kostenfrei angenommen: Gelbe Säcke, Papier, Pappe, Kartonagen, Metallschrott, Altglas (Hohlglas) über Glascontainer Elektronikschrott der Gerätegruppen 1, 4 und 5 (s. auch Seite 8) Kühl- und Gefriergeräte sowie Monitore, Röhrenfernsehgeräte und Flachbildschirme (Gerätegruppe 3) können nicht angenommen werden. Auf Grund von geplanten Abbruch- und Umbaumaßnahmen auf dem Gelände des Wertstoffhofes kann es 2018 gelegentlich zu Beeinträchtigungen des Anlieferverkehrs kommen. Wilder Müll Bei "wildem Müll" handelt es sich um Abfälle (z. B. Haus- und Sperrmüll, Grünabfälle, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autoteile und -reifen, Fernseher, Kühlgeräte etc.), die unter Umgehung der ordnungsgemäßen abfallrechtlichen Entsorgungswege illegal beseitigt oder abgelagert werden. Lässt sich kein Verursacher ermitteln, ist für die Beseitigung wilder Müllablagerungen auf öffentlichen Flächen innerhalb von Ortschaften das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erste Ansprechstelle. Für die Entsorgung ordnungswidriger Abfallablagerungen in der freien Landschaft (außerhalb der geschlossenen Bebauung) ist die Untere Abfallbehörde des Landkreises Gifhorn zuständig für den: Nordkreis (Stadt Wittingen, Samtgemeinden Hankensbüttel, Brome, Wesendorf, Boldecker Land und Gemeinde Sassenburg) Tel. und Fax: / 8867 Südkreis (Stadt Gifhorn, Samtgemeinden Meinersen, Isenbüttel und Papenteich) Tel.: / Selbstanlieferungen von Abfällen aus privaten Haushalten auf der Entsorgungsanlage Wesendorf Private Haushalte können Übermengen von Abfällen, die nicht über die vorhandenen Abfallbehälter entsorgt werden können, kostenpflichtig auf der Entsorgungsanlage in Wesendorf (An der Kreisstraße 7) anliefern (Öffnungszeiten s. Umschlaginnenseite). Für Abfälle zur Verwertung bis 400 kg (Altholz, Grünrückstände, Bauschutt) sowie für Abfälle zur Beseitigung bis 250 kg (z.b. Rest-, Sperrmüll, gemischte Bau und Renovierungsabfälle) wird gemäß gültiger Abfallgebührensatzung eine Mindestgebühr pro Anlieferung erhoben. 18

21 Werden die Mengenbegrenzungen für Anlieferungen überschritten, wird die gesamte Anlieferungsmenge verwogen und mit der anteiligen Gebühr pro t berechnet! Die aktuellen Gebührensätze sind im Internet unter abfallwirtschaft abrufbar oder telefonisch zu erfragen (s. Umschlag - Innenseite). An der Recyclingstation auf der Entsorgungsanlage in Wesendorf ist eine Trennung der angelieferten Abfälle in folgende Gruppen vorgeschrieben: Abfälle zur Verwertung Mineralischer Bauschutt Altholz (ohne schädliche Verunreinigungen) und andere Holzwerkstoffe Altholz (Altholzgruppe 4 nach Altholzverordnung - s. a. Anhang III zu 5 (1) Altholzverordnung), wie z. B. Althölzer aus dem Außenbereich, die zumeist druckimprägniert oder mit Holzschutzmittel behandelt wurden, Jägerzäune oder Bahnschwellen Grünrückstände und andere kompostierbare Materialien Papier, Pappe, Kartonagen (Anlieferung kostenfrei) Metallschrott (Anlieferung kostenfrei) Altglas (Hohlglas) über Glascontainer (Anlieferung kostenfrei) Elektronikschrott (Anlieferung kostenfrei) Abfälle zur Beseitigung Restabfälle zur Beseitigung (z. B. Bau und Renovierungsabfälle, Hausmüll, Sperrmüll) Asbesthaltige Abfälle sowie Mineralfaserabfälle (Anlieferung nur mit einer Erklärung zur Abfallherkunft und der Annahmeerklärung des Landkreises Gifhorn möglich - weitere Informationen unter Tel.: / ) Gewerbliche Selbstanlieferungen von Abfällen Gewerbliche Abfallerzeuger müssen Abfälle zur Beseitigung grundsätzlich auf der Umschlaganlage der Karl - Klaus Asche GmbH Am Allerkanal, anliefern. Adresse: Rockwellstr. 10, Gifhorn Tel.: Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: Uhr 19

22 Der ausgehändigte Wiegeschein ist gleichzeitig der Gebührenbescheid. Die ausgewiesenen Gebühren sind innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto des Landkreises Gifhorn zu zahlen. Gefährliche Abfälle sind von der Annahme ausgeschlossen. Schadstoffsammlung für Privathaushalte Die mobile Schadstoffsammlung wird fünfmal im Jahr kreisweit durchgeführt, wobei zentrale Orte bevorzugt angefahren werden. Die schadstoffhaltigen Abfälle sind immer persönlich dem Annahmepersonal zu übergeben. Des weiteren steht das Sammelfahrzeug jeden zweiten Samstag im Monat auf der Entsorgungsanlage in Wesendorf für die Abgabe von schadstoffhaltigen Abfällen bereit (Termine siehe folgende Seiten). Folgende schadstoffhaltige Abfälle werden aus privaten Haushalten ohne zusätzliche Gebühr angenommen: Flüssige Lackfarben (Keine Wandfarben!) Reste von Pflanzenschutz- und Holzschutzmitteln, Gifte Lösungsmittel, Abbeizmittel, Bremsflüssigkeit, Kühlerflüssigkeit Säuren und Laugen, Chemikalienreste (z. B. aus Laborkästen) Reste bestimmter Sanitärreiniger und Autopflegemittel Fotochemikalien (Hobbybereich) Quecksilberhaltige Produkte, PCB-haltige Kleinkondensatoren Spraydosen mit schädlichen Restinhalten, PU-Bau-Schaumdosen Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (s. a. Elektronikschrottsammlung) Trockenbatterien, Ni-Cd-Akkus, Knopfzellen sowie Bleiakkumlatoren sind mit Inkrafttreten der Batterieverordnung vorrangig beim Einzelhandel zurückzuge- 20

23 ben, der diese vertreibt. Eine Abgabe beim Schadstoffmobil in haushaltsüblichen Mengen bleibt weiterhin möglich. Nicht entleerte Feuerlöscher, wenn keine Rücknahme über den Fachhandel möglich ist Folgende Abfälle werden bei der Schadstoffsammlung nicht angenommen: Alle schadstoffhaltigen Abfälle gewerblicher Abfallerzeuger (incl. Leuchtstoffröhren) Altmedikamente dürfen in den Restmüllbehälter gegeben werden. Verbundverpackungen gehören in den "Gelben Sack", Faltschachteln und Beipackzettel aus Pappe/Papier in die Blaue Tonne". Für Altöl besteht eine Rücknahmeverpflichtung durch den Handel. Bewahren Sie daher zum Nachweis die Quittungen auf und geben Sie das Öl dort zurück, wo Sie es gekauft haben. Ausgehärtete Farben und Lacke, deren schädliche Lösungsmittel bereits entwichen sind, können über den Restmüll entsorgt werden. Flüssige Wandfarben (Binderfarbe), deren Inhaltsstoffe als ungefährlich eingestuft sind, sind nicht als Sonderabfall zu entsorgen. Lassen Sie die Farbreste bei geöffnetem Deckel eintrocknen und entsorgen Sie diese dann über den Restmüll. Restentleerte Spraydosen, Dosen oder Farbeimer, die den "Grünen Punkt" oder ein Rücknahmesymbol eines anderen Systembetreibers tragen, gehören in den "Gelben Sack. Schadstoffannahme auf der Entsorgungsanlage Wesendorf Jeden 2. Samstag im Monat steht von Uhr das Schadstoffmobil ausschließlich Privathaushalten für die Annahme von Schadstoffen auf der Zentralen Entsorgungsanlage in Wesendorf ( An der Kreisstraße 7) zur Verfügung: Annahmetermine auf der Zentralen Entsorgungsanlage Wesendorf Öffnungszeiten: ( Uhr) Samstag Samstag An anderen Tagen ist keine Schadstoffannahme auf der Zentralen Entsorgungsanlage Wesendorf möglich! 21

24 Abfuhrtermine: Mobile Schadstoffsammlung Stadt Gifhorn Gamsen Schützenplatz Do Mi Do Fr Gifhorn Schützenplatz Fr Mi Fr Do Do Gifhorn Sportzentrum Carl-Diem-Str. Fr Di Di Fr Fr Kästorf Am Schützenhaus Do Fr Neubokel Wiesenweg Fr Wilsche Schützenplatz Mi Do Stadt Wittingen Boitzenhagen Dorfgemeinschaftshaus Mi Knesebeck Am Bahnhof Mi Mi Di Ohrdorf Raiffeisenwarengenossenschaft Di Radenbeck Feuerwehrgerätehaus Mi Mi Suderwittingen Gasthaus Mi Mi Teschendorf Feuerwehrgerätehaus Mi Vorhop Am Ehrendenkmal Mi Wittingen Bahnhofsvorplatz Mi Mi Di Zasenbeck Unter den Eichen 4 (Bernau) Mi Di Gemeinde Sassenburg Dannenbüttel Nähe Schützenplatz Fr Fr Grußendorf Lindenstr Mi Do Do Triangel Einkaufszentrum Penny Do Do Fr Westerbeck Gemeindeverwaltung Do Mi Samtgemeinde Boldecker Land Do Fr Fr Barwedel Am Sportplatz Do Do Bokensdorf Grußendorfer Str. (Nähe Lönsweg) Fr Jembke Am Tennisplatz Do Fr Osloß Gemeindeverwaltung Do Fr Weyhausen Fallersleber Straße Do Fr Mi

25 Samtgemeinde Brome Bergfeld Tülauer Weg Do Do Brechtorf Forststr. Do Brome Parkplatz Freibad Do Fr Do Ehra Schützenplatz Do Do Hoitlingen Alte Schule / Lindenstr. Do Lessien Dorfstr. Nähe Spielplatz Mi Parsau Am Sportplatz Do Fr Di Rühen Gemeindeverwaltung Do Fr Do Tiddische Drömlingsweg Fr Do Tülau Schützenplatz Di Samtgemeinde Hankensbüttel Bokel Nienwohlder Weg Mi Emmen Nähe Gasthaus Pasemann Mi Hankensbüttel Helmrichsweg Mi Mi (Nähe Containerstandplatz) Mi Di Langwedel Nähe Gasthaus Kahrens Mi Lüsche Steinhorster Str. Mi Sprakensehl Schulstr. Mi Mi Di Steinhorst Am Tennisplatz Mi Mi Samtgemeinde Isenbüttel Mi Di Calberlah Am Sportplatz Di Di Isenbüttel Reuteranger / Einkaufszentrum REWE Di Di Di Di Ribbesbüttel Gutsstr. Fr Di Mi Vollbüttel An der Sporthalle Di Do Wasbüttel Schulstr. Do Wettmershagen Am Dorfteich Fr Di Samtgemeinde Meinersen (Teil I) Dalldorf Okerstr. Di Ettenbüttel Am Denkmal Fr Flettmar Am Sportplatz Do

26 24 Samtgemeinde Meinersen (Teil II) Hillerse Kattreppel Fr Fr Do Leiferde Schützenplatz Fr Fr Do Mi Meinersen Am Marktplatz Fr Fr Di Do Müden Bahnhofstr. Gasthof "Thiele" Fr Fr Do Seershausen Okerstr. Fr Samtgemeinde Papenteich Abbesbüttel Grasseler Weg Di Adenbüttel Am Sportplatz Di Bechtsbüttel Wendener Str. Di Didderse Friedhofsweg Fr Gr. Schwülper Parkplatz Schlossstr. Di Di Grassel Am Kirchenholz Di Lagesbüttel Am Sportplatz Di Di Mi Meine Festplatz am Zellberg Di Di Di Di Mi Rethen Am Sportplatz Di Di Rötgesbüttel Wendeplatz Sandkamp Mi Rothemühle Sportplatz Di Vordorf Am Sportplatz Di Di Mi Walle Parkplatz Sportanlagen Di Mi Wedelheine Mühlenweg / Am Friedhof Mi Wedesbüttel Alter Schulweg Di Samtgemeinde Wesendorf Groß Oesingen Schützenplatz Do Fr Fr Schönewörde Sportzentrum Mi Fr Ummern Gasthof "Thölke" Do Fr Wagenhoff Am Heidberg Do Wahrenholz Berliner Str./Neue Feuerwehr Do Mi Do Fr Wesendorf Lessingstr. Do Mi Do Fr Fr

27 Ehrenamtlich tätige Abfallberater/innen In Fragen zur Abfallvermeidung, -verwertung und -entsorgung unterstützen ehrenamtlich tätige Abfallberater/-innen die Abfallberatung des Landkreises. Somit besteht auch außerhalb der Servicezeiten des Landkreises Gifhorn (s. Umschlaginnenseite) die Möglichkeit, sich über abfallrelevante Fragestellungen zu informieren. Die Abfallberater/innen für: Stadt Gifhorn: Herr Böhm: Tel.: / Boldecker Land Frau Meyer: Tel.: / und Sassenburg: Herr Eicke: Tel.: / 257 oder 0151 / Brome: Frau Osterburg: Tel.: / 1415 Frau Thielebeule: Tel.: / 1075 Frau Trumann: Tel.: / 7142 Herr Masche: Tel.: / 7889 Meinersen: Frau Strauß: Tel.: / Hankensbüttel Herr Harms: Tel.: 0171 / und Wesendorf: Herr Drees: Tel.: / 7285 Bitte hier abtrennen! Der Abholtermin (ca. 4 Wochen nach Anforderung) wird Ihnen schriftlich von der FA. REMONDIS (Tel.: 05371/9887-0) mitgeteilt. Eine Bereitstellung der Gegenstände am Straßenrand darf frühestens einen Tag vor dem angegebenen Termin vorgenommen werden und muss spätestens bis Uhr des Abfuhrtages erfolgen. Sofern die Abholung eines Elektroaltgerätes mit einer Kantenlänge > 50 cm beantragt wird, können im Rahmen dieser Abholung auch Elektrokleingeräte der Gruppe 5 (s. Seite 7) bereitgestellt werden. Folgende Gegenstände stelle ich bereit: Elektroaltgeräte der Gruppen 1 u. 2 aus Haushaltungen Anzahl Kühlschrank Gefriertruhe/ -schrank Kombinierte Kühl-/Gefriergeräte Waschmaschine Wäscheschleuder Wäschetrockner Elektro-/Gasherd Geschirrspüler Mikrowellengerät Dunstabzugshaube Heimbügler Ölradiatoren Metall - Sperrmüll z. B. Bettgestelle, Fahrräder, Benzin- Rasenmäher (ohne Betriebsflüssigkeiten!), Schubkarren, Tischgestelle, Stühle, Garderoben, Schaukelgestelle, Regale, Leitern, Wäschespinnen Bitte bereitgestellte Gegenstände auflisten! Elektroaltgeräte der Gruppe 3 (Nur Monitore, TV-Geräte > 50 cm Kantenlänge) Bitte Anzahl und Art der bereitgestellten Geräte auflisten! Elektrokleingeräte der Gruppe 5 Nur möglich, wenn die gleichzeitige Abholung eines Großgerätes oder eines Elektroaltgerätes > 50 cm Kantenlänge beantragt ist. Bitte Anzahl und Art der bereitgestellten Geräte auflisten!

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