Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag für den berufsbegleitenden onlinebasierten Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit ( BASA-online ) Achtung:

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1 Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag für den berufsbegleitenden onlinebasierten Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit ( BASA-online ) Sommersemester 2019 Achtung: Diese Informationsbroschüre gilt ausschließlich für Bewerber_innen folgender Sonderquoten: Bewerber_innen nach 11 Berliner Hochschulgesetz Bildungsausländer_innen Zweitstudienbewerber_innen Härtefallantragsteller_innen Alle anderen Bewerber_innen dürfen sich nur über das Online- Bewerbungsverfahren bewerben. Alice Salomon Hochschule Berlin Alice-Salomon-Platz 5, Berlin StudierendenCenter Telefon: 030/ Telefax: 030/ immatrikulationsamt@ash-berlin.eu studienberatung@ash-berlin.eu URL: // 1

2 2 Inhalt der Informationsbroschüre Inhalt Seite Allgemeine Informationen zum Studiengang 3 Bewerbungsform 4 Bewerbungsfristen 4 Zugangsvoraussetzungen Zweitstudienbewerber_innen Spitzensportler_innen im A-, B-, C- oder D/C-Kader Bildungsausländer_innen (gilt auch für Deutsche, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben) Härtefallantragsteller_innen Bewerber_innen nach 11 BerlHG, Hinweise zum Ausfüllen des Zulassungsantrages 11 Bisherige Studienzeiten / Exmatrikulation 11 Angaben zum Dienst 12 Angaben zur mindestens 1,5-jährigen einschlägigen beruflichen Erfahrung 13 Angaben zur bestehenden, studienbegleitenden beruflichen Tätigkeit 13 Studienrelevante Kompetenzen (hochschuleigene Auswahl) 13 Information und Beratung 14 Checkliste der einzureichenden Unterlagen 16 Anlage 1 Punktekatalog zur Feststellung studienrelevanter Kompetenzen gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der ASH Anlage 2 Punktekatalog zur Feststellung des gleichwertigen Punktwertes bezogen auf den Durchschnittswert der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der ASH 19 20

3 Ziel der Studiums 3 Allgemeine Informationen zum Studiengang Der berufsbegleitende onlinebasierte Bachelorstudiengang Soziale Arbeit ( BASA-online ) vermittelt die für die Berufspraxis und für den Übergang zu Masterstudiengängen erforderlichen Fachkenntnisse und Kompetenzen. Das Ziel des Studiums ist es, die Studierenden zur Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse zu befähigen und ihnen professionelle Handlungskompetenzen in den Berufsfeldern der Sozialen Arbeit zu vermitteln. Darüber hinaus fördert das Studium die Medienkompetenz der Studierenden. Studieninhalte Der Bachelorstudiengang beinhaltet: eine breite Grundlagenausbildung - in der Fachwissenschaft Soziale Arbeit - in rechtlichen und sozialpolitischen Grundlagen der Sozialen Arbeit - in geistes-, human- und gesellschaftswissenschaftlichen Grundlagen der Sozialen Arbeit eine vertiefende Ausbildung in der Sozialen Arbeit a) mit Kindern und Jugendlichen b) mit Erwachsenen/ Rehabilitation c) mit alten Menschen oder d) im Bereich Bildung e) im Bereich Delinquenz f) im Bereich Diversity eine Theorie-Praxis-Verknüpfung durch integrierte Berufspraxis sowie Theorie- und Praxisprojekte Regelstudienzeit, Umfang und Aufbau des Studiums Der berufsbegleitende onlinebasierte Bachelorstudiengang Soziale Arbeit ( BASA-online ) ist als Teilzeitstudium angelegt. Die Studienzeit, in der das grundständige berufsbegleitende Studium in der Regel abgeschlossen und die Bachelorprüfung abgelegt werden kann (Regelstudienzeit), beträgt acht Semester. Drei Viertel der Regelstudienzeit entfallen auf das online angeleitete Fernstudium unterstützt durch Online-Studienmaterialien, ein Viertel der Regelstudienzeit entfällt auf Präsenzveranstaltungen sowie das dazugehörige Selbststudium. Der Studiengang ist modularisiert und umfasst insgesamt 210 Credits (entsprechend dem European Credit Transfer and Accumulation System - ECTS). Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelor-Studiums verleiht die ASH Berlin den akademischen Grad: Bachelor of Arts (B.A.) -.

4 4 Zulassungszahlen: Die von der Gesamtzahl der festgesetzten Zulassungszahlen, vermindert um die Zahl der nach einem Dienst auf Grund früheren Zulassungsanspruchs Auszuwählenden, vorweg abzuziehenden gesetzlichen Vorabquoten bestimmen sich nach 6 der Verordnung zur Regelung der Zulassung in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Hochschulen des Landes Berlin (Hochschulzulassungsverordnung - BerlHZVO). Bewerbungsform / Bewerbungsfristen Ihr Zulassungsantrag muss spätestens zu folgender Frist: für das Sommersemester bis , 24:00 Uhr (Ausschlussfrist) an der ASH Berlin vorliegen. Bewerbungen, die nach der o. g. Ausschlussfrist an der ASH Berlin eingehen, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Zulassungsanträge können durch Fax und nicht wirksam gestellt werden! Rechtsgrundlage für die Erhebung der Daten und die Auswahl der Bewerber_innen, die einen Studienplatz erhalten, ist das Berliner Hochschulzulassungsgesetz sowie die dazugehörige Hochschulzulassungsverordnung. Falsche oder unvollständige Angaben führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Ein Zulassungsbescheid, der auf falschen Angaben beruht, ist von der ASH Berlin zurückzunehmen. Der Zulassungsantrag muss unterschrieben werden, da er sonst ungültig ist. Die ASH Berlin erteilt keine schriftlichen oder mündlichen Auskünfte über den Eingang der Bewerbungsunterlagen sowie über den Stand und Ausgang des Auswahlverfahrens. Sollten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Unterlagen wünschen, so ist eine postalische Zustellung per Einschreiben von Ihnen vorzunehmen. Falls sich nach der Absendung des Zulassungsantrages Ihre Anschrift ändert, teilen Sie dies der ASH Berlin (Immatrikulationsamt) umgehend schriftlich mit. Ihre Bewerbung richten Sie an: Alice Salomon Hochschule, Studierendencenter Immatrikulationsamt, Alice-Salomon-Platz 5, Berlin Zulassungszahlen: Die von der Gesamtzahl der festgesetzten Zulassungszahlen, vermindert um die Zahl der nach einem Dienst auf Grund früheren Zulassungsanspruchs Auszuwählenden, vorweg abzuziehenden gesetzlichen Vorabquoten bestimmen sich nach 6 der Verordnung zur Regelung der Zulassung in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Hochschulen des Landes Berlin (Hochschulzulassungsverordnung - BerlHZVO). Wenn Sie keinen Studienplatz erhalten haben, können wir Ihnen aus Kostengründen Ihre Bewerbungs-unterlagen nur zurückschicken, wenn Sie uns einen mit Ihrer Adresse versehenen DIN A4 Umschlag, frankiert mit 1,45 Euro, beifügen. Die ASH Berlinhebt keine Unterlagen für eine eventuelle spätere Bewerbung auf, d.h. eine Aufrechterhaltung der Bewerbung für das nächste Bewerbungsverfahren ist nicht möglich.

5 5 Alle für die Aufnahme des Studiums von Ihnen gemachten Angaben sind durch Nachweise zu belegen. Die Form der Nachweise (einfache oder beglaubigte Kopie) finden Sie in der Checkliste auf Seite 16. Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Die ASH Berlin beglaubigt Ihre Bewerbungsunterlagen nicht! Ein Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer in Berlin erhalten Sie über den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.v. Landesverband Berlin e.v. (BDÜ): Zugangsvoraussetzungen Für die Zulassung ist für alle Bewerber_innen zwingend erforderlich: eine mindestens 1,5-jährige einschlägige berufliche Tätigkeit im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit (bei Teilzeit entsprechend länger) sowie eine studienbegleitende Berufstätigkeit - mit fachlicher Anleitung gem. 9 Abs. 2 Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) - im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit über den Verlauf des gesamten Studiums. Zweitstudienbewerber_innen: Bewerber_innen, die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule oder einer Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgreich abgeschlossen haben (Erststudium), gelten als Zweitstudienbewerber_innen. Zweitstudienberber_innen reichen das Abschlusszeugnis (mit Endbenotung) Ihres Studiums ein und müssen auf einem gesonderten Blatt (formlos) eine ausführliche schriftliche Begründung für den Zweitstudienwunsch mit Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit zum angestrebten Berufsziel darlegen.. Bitte gesondertes Merkblatt unter abrufen. Bewerber_innen, die an einer Hochschule in den neuen Bundesländern ihr Studium bis zum abgeschlossen haben, müssen sich wie Erststudienbewerber_innen bewerben und gelten nicht als Zweitstudienbewerber_innen. Spitzensportler_innen Bewerber_innen, die einem im öffentlichen Interesse förderungswürdigen Personenkreis angehören und aufgrund besonderer Umstände an den Studienort gebunden sind, insbesondere Bewerber_innen, die einem auf Bundesebene gebildeten A-, B-, C- oder D/C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine von den Olympiastützpunkten in den Ländern Berlin oder Brandenburg betreuten Sportarten angehören, weisen dies bitte durch einen aktuellen Nachweis der Kaderzugehörigkeit nach.

6 Ausländische Hochschulzugangsberechtigung: 6 Ausländische Bewerber_innen, auch die der EU sowie Deutsche, die ihre Hochschulzugangs-berechtigung (HZB) außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben haben, fügen bitte dem Zulassungsantrag nicht nur eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung, sondern auch die amtliche Übersetzung bei. Die Durchschnittsnote errechnet die ASH Berlin, soweit sie nicht bereits von einer deutschen Behörde (auch Hochschule) ausgewiesen wurde. Darüber hinaus müssen alle Ausländer_innen, die keine deutsche HZB besitzen, die zum Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfungen auf der Grundlage der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT). Die Nachweise erfolgen durch: 1. die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang DSH-2 oder 2. den Test Deutsch als Fremdsprache - TestDaF (Niveaustufe TDN 4) oder 3. den Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an Studienkollegs oder 4. das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe (DSD II) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom in der jeweils geltenden Fassung) Von der deutschen Sprachprüfung sind freigestellt: * Inhaber_innen eines Schulabschlusses, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht * Inhaber_innen eines Zeugnisses über das bestandene Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS). * Inhaber_innen von ausländischen Zeugnissen, die gemäß Ziffer 3 (4. Spiegelstrich) der Vereinbarung Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse * Inhaber_innen eines Zeugnisses über die bestandene Prüfung telc Deutsch C1 Hochschule Sind die vorstehenden Vorgaben nicht erfüllt, kann keine Zulassung zum Studium an der ASH erfolgen, da die ASH keine Deutschkurse einschließlich der notwendigen Prüfungen durchführt. Ausländische und staatenlose Bewerber_innen, die keine deutsche HZB besitzen, also nicht EU-Ausländer_innen, werden in erster Linie nach dem Grad der Qualifikation (Bewertung der HZB für Deutschland) ausgewählt. Besondere Berücksichtigung finden Bewerber_innen wenn sie:

7 7 von einer deutschen Einrichtung zur Förderung begabter Student_innen ein Stipendium erhalten; auf Grund besonderer Vorschriften mit der Einweisung in ein Studienkolleg oder einer vergleichbaren Einrichtung für die Zuteilung eines Studienplatzes in dem im Zulassungsantrag genannten Studiengang vorgemerkt sind; im Geltungsbereich des Staatsvertrages Asylrecht genießen; aus einem Entwicklungsland oder einem Land kommen, in dem es keine Ausbildungsstätten für unseren Studiengang gibt; einer deutschsprachigen Minderheit im Ausland angehören. Härtefallantragsteller_innen: Sollten Sie einen Härtefallantrag bzw. einen Sonderantrag auf Nachteilsausgleich (Verbesserung Wartezeit bzw. Verbesserung Durchschnittsnote) stellen, fordern Sie diese Sonderanträge per unter an. Härtefallantrag / Anträge auf Nachteilsausgleich Ein Härtefallantrag / Antrag auf Nachteilsausgleich kann aufgrund besonderer gesundheitlicher Umstände, wirtschaftlicher Notlage, besonderer familiärer Umstände, Spätaussiedlung oder sonstiger Umstände gestellt werden. Der Antrag ist mit den entsprechenden Nachweisen glaubhaft zu belegen. Sonderantrag zur Verbesserung der Wartezeit In den Studiengängen des allgemeinen Auswahlverfahrens orientiert sich die Wartezeit an der Anzahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Studienberechtigung (z. B. Abitur) verstrichen sind. Bei einem Studienbewerber können jedoch Umstände vorliegen, die er nicht zu vertreten hat, die aber gleichwohl den Erwerb der Studienberechtigung verzögert haben. Der Bewerber wird dann weniger Wartezeit vorweisen. In diesem Fall wird bei der Auswahl nach Wartezeit ein früherer Zeitpunkt des Erwerbs der Studienberechtigung zugrunde gelegt. Der Bewerber nimmt also an der Auswahl mit einer Wartezeit teil, die er voraussichtlich ohne die Verzögerungen erreicht hätte. Der Antrag ist mit den entsprechenden Nachweisen (Schulbescheinigung / ärztliches Attest etc.) glaubhaft zu belegen. Unbegründete Anträge haben grundsätzlich keinen Erfolg. Sonderantrag zur Verbesserung der Durchschnittsnote Bei der Vergabe der Studienplätze ist die Durchschnittsnote ein wesentliches Auswahlkriterium. Daher sollen Leistungsbeeinträchtigungen, die Bewerber_innen gehindert haben, beim Erwerb der Studienberechtigung (z. B. Abitur) eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen, ausgeglichen werden. Weisen Bewerber_innen derartige Umstände und ihre Auswirkungen nach, werden sie mit einer verbesserten Durchschnittsnote am Vergabeverfahren beteiligt. Die Verbesserung der Durchschnittsnote kommt sowohl für Bewerber_innen im allgemeinen Auswahlverfahren als auch im besonderen Auswahlverfahren in Betracht. Der Antrag ist mit den entsprechenden Nachweisen (Schulbescheinigung/ ärztliches Attest etc.) glaubhaft zu belegen. Unbegründete Anträge haben grundsätzlich keinen Erfolg.

8 8 Bewerber_innen gemäß 11 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) Der 11 BerlHG regelt den Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber_innen, die nicht über eine schulische HZB (z.b. Abitur) verfügen. Auf der Grundlage von Qualifikationen werden verschiedene Möglichkeiten der Hochschulzugangsberechtigung unterschieden. Bewerber_innen nach 11 BerlHG müssen dem Zulassungsantrag folgende Unterlagen beifügen (Zugangsvoraussetzungen): 11 Abs. 1 BerlHG Beruflich Qualifizierte mit direktem Hochschulzugang: Wer eine Aufstiegsfortbildung nach den Bestimmungen der Handwerksordnung, des Berufsbildungsgesetzes oder vergleichbaren bundes- oder landesrechtlichen Regelungen bestanden hat, oder Fachschulabsolvent_innen, oder wer eine Qualifikation im Sinne des Seemannsgesetzes erworben hat oder Inhaber_innen von Abschlüssen vergleichbarer landesrechtlich geregelter Fortbildungsmaßnahmen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich. Einzureichende Unterlagen: Zeugnis über den Abschluss einer der folgenden beruflichen Qualifikationen: Meister_innen, staatlich geprüfte Techniker_innen, Fachschulabsolvent_innen, Absolvent_innen einer Aufstiegsfortbildung von vergleichbaren landesrechtlichen Fortbildungen im Gesundheitswesen oder im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich oder auch Offiziere mit Seemannspatent (Kopie in amtlich beglaubigter Form) eine mindestens 1,5-jährige einschlägige berufliche Tätigkeit im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit (bei Teilzeit entsprechend länger), Arbeitszeugnisse in amtlich beglaubigter Form eine studienbegleitende Berufstätigkeit - mit fachlicher Anleitung gem. 9 Abs. 2 Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit.Formular Zulassungsantrag, Seite X im Original oder in amtlich beglaubigter Form Exmatrikulationsbescheinigungen eventueller Vorstudienzeiten, in einfacher Kopie Nachweise zum hochschuleigenen Auswahlverfahren, in einfacher Kopie 11 Abs. 2 BerlHG Oder: Beruflich Qualifizierte mit fachgebundenem Hochschulzugang: Wer in einem zum angestrebten Studiengang fachlich ähnlichen Beruf eine durch Bundesoder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung abgeschlossen hat und im erlernten Beruf mindestens drei Jahre tätig war.

9 9 Einzureichende Unterlagen: Zeugnis über die für das Studium einschlägige mindestens 2jährige Berufsausbildung (Kopie in amtlich beglaubigter Form) Nachweis über die mindestens 3jährige einschlägige Berufstätigkeit im erlernten Beruf (Arbeitszeugnisse im Original oder in Form von amtlich beglaubigten Kopien) eine studienbegleitende Berufstätigkeit - mit fachlicher Anleitung gem. 9 Abs. 2 Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit.Formular Zulassungsantrag, Seite X im Original oder in amtlich beglaubigter Form Exmatrikulationsbescheinigungen eventueller Vorstudienzeiten, in einfacher Kopie 11 Abs. 3 BerlHG Oder: Beruflich Qualifizierte mit fachgebundenem Hochschulzugang und mit einem Studienwunsch, der fachfremd zur beruflichen Qualifikation ist Wer zum angestrebten Studiengang eine fachlich fremde, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte, mindestens zweijährigen Berufsausbildung abgeschlossen hat; und eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit im erlernten Beruf nachweisen kann, und die Eignungsprüfung an der Hochschule besteht. Einzureichende Unterlagen: Zeugnis über die für das Studium fachlich fremde mindestens 2jährige Berufsausbildung, Kopie in amtlich beglaubigter Form Nachweis über die mindestens 3jährige Berufstätigkeit im erlernten Beruf, Arbeitszeugnisse im Original oder in Form von amtlich beglaubigten Kopien eine mindestens 1,5-jährige einschlägige berufliche Tätigkeit im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit (bei Teilzeit entsprechend länger), Arbeitszeugnisse in amtlich beglaubigter Form eine studienbegleitende Berufstätigkeit - mit fachlicher Anleitung gem. 9 Abs. 2 Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit.Formular Zulassungsantrag, Seite X im Original oder in amtlich beglaubigter Form Exmatrikulationsbescheinigungen eventueller Vorstudienzeiten, in einfacher Kopie Bewerbungen von Bewerber_innen der Fallgruppen 11 Abs.4 und 11 Abs.5 BerlHG werden im Einzelfall geprüft.

10 10 Zusätzlich erfolgt ein hochschuleigenes Auswahlverfahren nach bestimmten Auswahlkriterien für Bewerber_innen nach 11 BerlHG (Nachweise in einfacher Kopie) Die Note des studienrelevanten Berufsabschlusses geht mit einem Anteil von 50 % in die Gewichtung ein. Maßgeblicher Wert ist der arithmetische Mittelwert des beruflichen Abschlusszeugnisses. Der ermittelte Punktwert studienrelevanter Kompetenzen, nachgewiesen durch berufliche Erfahrung, Leitungstätigkeit, Fort- und Weiterbildungsleistungen sowie studienrelevanter Kompetenzen, die über die besondere Eignung für den Studiengang Aufschluss geben, wird mit einem Anteil von 50 % innerhalb des Auswahlverfahrens berücksichtigt. - Note des studienrelevanten Berufsabschlusses: (siehe Anlage 2 dieser Broschüre) Studienrelevante Kompetenzen - Berufstätigkeit in einem studienrelevanten Ausbildungsberuf: ab einer Berufstätigkeit von 10 Jahren oder ab einer Berufstätigkeit von 5 Jahren - Leitungstätigkeit in einem studienrelevanten Ausbildungsberuf: bei einer Leitungstätigkeit ab 3 Jahren oder bei einer Leitungstätigkeit ab 1 Jahr - berufsbezogene Weiterbildungen: studienrelevante Weiterbildung ab 300 Stunden oder studienrelevante Weiterbildung ab 150 Stunden - sonstige studienrelevante Kompetenzen - soziale gesellschaftliche Dienste 1 - Kompetenzen im Bereich der migrationsbezogenen Sozialen Arbeit 2 - Bürgerschaftliches Engagement, Vereinstätigkeiten, Gemeinwesenarbeit im sozialpädagogischen Arbeitsfeld - Sprachkenntnisse außer Deutsch-Erst-/Muttersprache 3 1 Als Freiwillige Soziale Dienste werden u.a. anerkannt: Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr, Zivildienst, Anderer Dienst im Ausland, Freiwilliges Kulturelles Jahr, Wehrdienst. 2 Unter migrationsbezogener Sozialer Arbeit werden verschiedene Ansätze gefasst, denen die Integration von Migrant_innen und ethnischen Minderheiten ein zentrales Anliegen ist. 3 Wird eine andere Muttersprache außer Deutsch nachgewiesen und durch Zertifikate/ Tests, nachgewiesene Dolmetscher- und Übersetzungstätigkeit. Sofern eine andere Staatsbürgerschaft außer der deutschen besteht, gilt die Muttersprache als vorhanden und nachgewiesen, wenn eine einfache Kopie des Passes eingereicht wird.

11 Bewerber_innen, welche das 55. Lebensjahr vollendet haben 3 (3) der BerlHZVO 11 Wer bei der Bewerbung auf Zulassung zum 1. Fachsemester für das Sommersemester bis zum 15. Januar, bei der Bewerbung für das Wintersemester bis zum 15. Juli das 55. Lebensjahr vollendet hat, wird am Zulassungsverfahren nur beteiligt, wenn für das beabsichtigte Studium unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Bewerbers oder der Bewerberin schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe sprechen. Dies muss durch entsprechende Nachweise glaubhaft gemacht werden. Angaben zur Person: Hinweise zum Ausfüllen des Zulassungsantrages Wenn Sie schwerbehindert sind und dies durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides des Versorgungsamtes nachweisen können, reichen Sie diese Nachweise bitte mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein. Bitte fordern Sie den Härtefallantrag vom Immatrikulationsamt der ASH gesondert an. Bisherige Studienzeiten / Exmatrikulation Führen Sie alle bisherigen Studienzeiten auf und geben Sie unbedingt alle Hochschulsemester an. Sind Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch immatrikuliert, ist es nicht erforderlich, dass Sie sich schon jetzt exmatrikulieren. Die Exmatrikulation an Ihrer Hochschule muss erst dann erfolgen, wenn Sie von der ASH Berlin einen Studienplatz erhalten haben und sich immatrikulieren wollen. Wenn Sie schon an einer anderen Hochschule zum Zeitpunkt der Bewerbung exmatrikuliert sind, reichen Sie die Exmatrikulationsbescheinigung (unbedingt mit Angabe des Exmatrikulationsgrundes und der in der BRD erbrachten Hochschul- und Urlaubssemester) bei Ihrer Bewerbung mit ein. Haben Sie bereits den Diplom- bzw. Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland studiert, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer Herkunftshochschule einzureichen.

12 12 Angaben zu Betreuungs- und Pflegezeiten und zum Dienst Diese Fragen betreffen sowohl Bewerber_innen, die z. Zt. einen Dienst ableisten als auch solche, die den Dienst bereits beendet haben. Als Dienst gilt: ein Wehrdienst oder Dienst beim Bundesgrenzschutz bis zur Dauer von 3 Jahren ein Bundesfreiwilligendienst, ein Zivildienst sowie andere Dienste im Ausland gem. 14b ZDG (gilt nur für EU- und Bildungsinländer_innen) ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr oder Freiwilliges Kulturelles Jahr ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer/ Entwicklungshelferin ein Freiwilliger Friedensdienst (nicht im Rahmen des 14b ZDG) eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren (durch ärztliche Atteste nachzuweisen) Außerdem gelten folgende Dienste, die in der ehemaligen DDR (bis zur Dauer von 3 Jahren) abgeleistet und vor dem beendet wurden: Wehrdienst Zivildienst Dienst in der Zivilverteidigung Dienst in den kasernierten Einheiten des Ministeriums des Inneren Dienst in den Baueinheiten im Bereich des Ministeriums für Nationale Verteidigung Wenn Sie einen der vorstehend genannten Dienste in der ehemaligen DDR begonnen, aber nach dem beendet haben, gilt Ihre gesamte Dienstzeit als in der Bundesrepublik Deutschland abgeleistet. Bei Bildungsinländer_innen und EU-Ausländer_innen, die eine Studienberechtigung im Gebiet der alten Bundesländer oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben, wird auch ein in ihrem Heimatland bzw. in Deutschland geleisteter Dienst berücksichtigt. EU-Ausländer_innen werden wie Deutsche berücksichtigt; ein von ihnen im Ausland geleisteter Dienst wird berücksichtigt, sofern er mit einem deutschen Dienst vergleichbar ist. Haben Sie mehrere Dienste geleistet, etwa Wehrdienst und danach Freiwilliges Soziales Jahr, tragen Sie es ebenfalls ein. Betreuung / Pflege eines Kindes oder sonstigen Angehörigen Bewerber_innen, die ein Kind unter 18 Jahren oder eine pflegebedürftige Person aus dem Kreis der sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren betreut oder gepflegt haben (Dienst), sind den Bewerber_innen, die einen Freiwilligendienst geleistet haben, gleichgestellt. Eine derartige Betreuungs- oder Pflegetätigkeit wird mittels einer schriftlichen Versicherung, aus der hervorgeht, dass diese viel Zeit beanspruchende Tätigkeit selbst ausgeübt wurde und keine andere Person zur Verfügung stand, sowie entsprechenden Nachweisen zur Glaubhaftmachung belegt.

13 13 Angaben zur mindestens 1,5jährigen einschlägigen beruflichen Erfahrung Die mindestens 1,5-jährige berufliche Tätigkeit im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit (bei Teilzeit sowie Bewerbung gem. 11 BerlHG entsprechend länger) weisen Sie in Form von Arbeitszeugnissen (keine Arbeitsverträge) nach. Angaben zur bestehenden, studienbegleitenden beruflichen Tätigkeit Die bestehende berufliche Tätigkeit - mit fachlicher Anleitung gem. 9 Abs. 2 Sozialberufe- Anerkennungsgesetz (SozBAG) - im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit im Umfang von mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit weisen Sie in Form eines aktuellen Arbeitszeugnisses (keine Arbeitsverträge) nach. Alternativ können Sie den Vordruck aus dem Zulassungsantrag nutzen, den Sie bitte von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen lassen. Dieser Nachweis ist über die Dauer des gesamten Studiums jedes Semester zu erneuern. Studienrelevante Kompetenzen (hochschuleigene Auswahl) Die Eignungsfeststellung wird angewendet für EU-Bildungsausländer_innen, Deutsche, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben und Bewerber_innen mit Antragstellung auf Härtefallregelung / Nachteilsausgleich. Die Eignungsfeststellung wird nicht angewendet für die gesetzlichen Sonderquoten: Bildungsausländer_innen aus Nicht- EU-Staaten sowie Zweitstudienbewerber_innen und Bewerber_innen nach 11 BerlHG. Die Einschätzung der studienrelevanten Kompetenzen erfolgt im Rahmen einer Eignungsfeststellung. Die Feststellung der Eignung erfolgt anhand der Satzung über die hochschuleigene Auswahl

14 14 Information und Beratung Studiengangskoordination BASA-online Frau Dorothea Warnow Tel.: 030/ Raum 326, 3. Etage Beratungszeiten: Dienstag von bis Uhr Donnerstag von bis Uhr (kurzfristige Änderungen entnehmen Sie bitte der Homepage) Die Studiengangskoordination für Soziale Arbeit (BASA-online) bietet Fachberatung an zu Themen wie: Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen. Sie leistet Orientierungshilfe bei Fragen der Studienwahl. Allgemeine Studienberatung Frau Anna Kuhlage M.A. Tel.: Raum 329, 3. Etage Beratungszeiten: Dienstag von bis Uhr Donnerstag von bis Uhr (kurzfristige Änderungen entnehmen Sie bitte der Homepage) Telefonische Beratung: Donnerstag von bis Uhr Die Allgemeine Studienberatung des StudierendenCenters der ASH berät Sie zu folgenden Themen der grundständigen Bachelor- und Masterstudiengänge: Studienangebot, Studiengangswahl / Entscheidungsberatung, Bewerbung und Zulassungsbedingungen, Studienorganisation, Soziale Beratung, Studium und Familie / Job / chronische Erkrankung / Behinderung. StudierendenCenter - Immatrikulationsamt Raum 336/337, 3. Etage Tel.: 030 / immatrikulationsamt@ash-berlin.eu Sprechzeiten: Dienstag Donnerstag von bis Uhr von bis Uhr Telefonische Sprechzeiten: Montag und Donnerstag von bis Uhr

15 15 Informationen für Studienbewerber_innen mit Behinderung und chronischer Krankheit Barrierefrei studieren an der ASH studierendenwerk BERLIN Das studierendenwerk BERLIN ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. Seine Aufgaben bestehen in der sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Betreuung und Förderung der Studenten an den Berliner Hochschulen. Schwerpunkte seiner Arbeit liegen in den vier Hauptbereichen; Verpflegung (Mensen), studentisches Wohnen sowie Sozial- und Gesundheitsdienst, Ausbildungsförderung (BAföG). Des Weiteren hat das studierendenwerk BERLIN seit November 1980 ein Beratungsund Hilfsangebot für behinderte Studienbewerber_innen. Behinderte Bewerber_innen können sich zu folgenden Themen beraten lassen: zum Hochschulzugang Finanzierung des Studiums BAföG-Verlängerung notwendige und geeignete Hilfsmittel Wohnungssuche Fahrt zur Hochschule Suche und Anleitung von Helfer_innen studierendenwerk BERLIN Franz-Mehring-Platz Berlin (Friedrichshain) Tel.: (030) Mail: beh.beratung.f-mehring-pl@studentenwerk-berlin.de

16 Bildungsausländer_innen: 16 Checklisten der einzureichenden Unterlagen Zwingend einzureichen sind (Zugangsvoraussetzungen): ( ) amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung ( ) amtliche Übersetzung der Hochschulzugangsberechtigung ( ) soweit vorhanden, die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung ( ) Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung, sofern Vorstudienzeiten in Deutschland vorliegen ( ) Nachweis der deutschen Sprachprüfung in amtlich beglaubigter Form ( ) Nachweis über die mindestens 1,5-jährige Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Arbeitsfeld - bei Teilzeit entsprechend länger (Arbeitszeugnis Kopie in beglaubigter Form) ( ) Nachweis über eine studienbegleitende Berufstätigkeit im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit (aktuelles Arbeitszeugnis Kopie in beglaubigter Form) ( ) Formular Fachliche Anleitung gem. 9 Abs. 2 Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) im Original oder in amtlich beglaubigter Form (Siehe Zulassungsantrag) Darüber hinaus sind folgende Arbeitszeugnisse / Nachweise in Bezug auf die studienrelevanten Kompetenzen (gemäß Anlage 1) einzureichen (in einfacher Kopie) Nur für EU-Ausländer_innen ( ) Nachweis studienrelevantes Praktikum durch einfaches Zeugnis / Beurteilung (Praktika oder ehrenamtliche Tätigkeiten ab 6 Monaten, welche 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche nicht unterschreiten - bei einschlägiger ehrenamtlicher Tätigkeit kann der Umfang der Tätigkeit entsprechend umgerechnet werden). ( ) Nachweis der studienrelevanten Berufsausbildung (Abschlusszeugnis und Urkunde) ( ) Nachweis einer mindestens 2-jährigen Berufstätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf (Arbeitszeugnis keine Verträge) ( ) Nachweis über studienrelevante Fort- bzw. Weiterbildungen (qualifiziertes Zeugnis) studienrelevante Kurse ab 150 Stunden ( ) Nachweis der bilingualen Sprachkompetenz Zertifikate auf Niveau mindestens C 1 Hier gilt als Nachweis nur ein entsprechendes Zertifikat oder die ausdrückliche Ausweisung des erreichten Levels mindestens C 1 auf dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung Link:

17 Härtefallantragsteller_innen / Antragsteller_innen auf Nachteilsausgleich: Zwingend einzureichen sind (Zugangsvoraussetzungen): ( ) amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung ( ) Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung, sofern Vorstudienzeiten vorliegen 17 ( ) Nachweis über die mindestens 1,5-jährige Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Arbeitsfeld - bei Teilzeit entsprechend länger (Arbeitszeugnis Kopie in beglaubigter Form) ( ) Nachweis über eine studienbegleitende Berufstätigkeit im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit (aktuelles Arbeitszeugnis Kopie in beglaubigter Form) ( ) Formular Fachliche Anleitung gem. 9 Abs. 2 Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) im Original oder in amtlich beglaubigter Form (Siehe Zulassungsantrag) ( ) ausgefüllter Antrag auf Härtefallregelung bzw. Nachteilsausgleich mit den entsprechenden Nachweisen (Attest, Schulbescheinigung etc.); die Kopien sind in amtlich beglaubigter Form einzureichen Darüber hinaus sind folgende Arbeitszeugnisse / Nachweise in Bezug auf die studienrelevanten Kompetenzen (gemäß Anlage 1) einzureichen (in einfacher Kopie): ( ) Nachweis studienrelevantes Praktikum durch einfaches Zeugnis / Beurteilung (Praktika oder ehrenamtliche Tätigkeiten ab 6 Monaten, welche 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche nicht unterschreiten - bei einschlägiger ehrenamtlicher Tätigkeit kann der Umfang der Tätigkeit entsprechend umgerechnet werden). ( ) Nachweis der studienrelevanten Berufsausbildung (Abschlusszeugnis und Urkunde) ( ) Nachweis einer mindestens 2-jährigen Berufstätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf (Arbeitszeugnis keine Verträge) ( ) Nachweis über studienrelevante Fort- bzw. Weiterbildungen (qualifiziertes Zeugnis) studienrelevante Kurse ab 150 Stunden ( ) Nachweis der bilingualen Sprachkompetenz Zertifikate auf Niveau mindestens C 1 Hier gilt als Nachweis nur ein entsprechendes Zertifikat oder die ausdrückliche Ausweisung des erreichten Levels mindestens C 1 auf dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung Link:

18 18 Bewerber_innen nach 11 BerlHG Zwingend einzureichen sind (Zugangsvoraussetzungen): Für 11 Abs.1 BerlHG: Siehe Seite 8 Für 11 Abs.2 BerlHG Siehe Seite 8 Für 11 Abs.3 BerlHG Siehe Seite 9 Für das hochschuleigene Auswahlverfahren können darüber hinaus folgende Nachweise in einfacher Kopie vorgelegt werden: ( ) die geeignete Berufsausbildung Zeugniskopie mit ausgewiesener Abschlussnote ( ) die über die 3-jährige Berufstätigkeit hinausgehende Berufserfahrung im sozialpädagogischen Arbeitsfeld Nachweis durch Arbeitszeugnisse - ( ) Leitungstätigkeit Nachweis durch Arbeitszeugnis - ( ) Nachweise der berufsbezogenen Weiterbildung ( ) Nachweise sonstiger studienrelevanter Kompetenzen (Arbeitszeugnisse und Zertifkate) - freiwillige soziale Dienste - Kompetenzen im Bereich der migrationsbezogenen Sozialen Arbeit - Bürgerschaftliches Engagement, Vereinstätigkeiten, Gemeinwesenarbeit im sozialpädagogischen Arbeitsfeld - Sprachkenntnisse außer Deutsch Zweitstudienbewerber_innen: Zwingend einzureichen sind (Zugangsvoraussetzungen): Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (einfache Kopie) amtlich beglaubigtes Abschlusszeugnis (mit Endbenotung) Ihres Studiums Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung Nachweis über die mindestens 1,5-jährige Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Arbeitsfeld bei Teilzeit entsprechend länger (Arbeitszeugnis Kopie in beglaubigter Form) Nachweis über eine studienbegleitende Berufstätigkeit im Bereich der sozialen/sozialpädagogischen Arbeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen Vollarbeitszeit (aktuelles Arbeitszeugnis Kopie in beglaubigter Form) Formular Fachliche Anleitung gem. 9 Abs. 2 Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) im Original oder in amtlich beglaubigter Form (Siehe Zulassungsantrag) Zweitstudienbewerber/innen müssen auf einem gesonderten Blatt (formlos) eine ausführliche schriftliche Begründung für den Zweitstudienwunsch mit Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit zum angestrebten Berufsziel darlegen

19 Anlage 1 19 (nur für Härtefallantragsteller_innen und für Deutsche, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben sowie EU- Ausländer_innen) Punktekatalog zur Feststellung studienrelevanter Kompetenzen der Bereiche Soziales, Gesundheit und Erziehung/Bildung gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der Alice Salomon Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ASH Berlin) Studienrelevante* Kompetenzen Studienrelevantes Praktikum ab 6 Monaten 4 oder Punkte 4 Summe Abgeschlossene studienrelevante Berufsausbildung 5 oder 6 Studienrelevante Berufstätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf 6 (mind. 2 Jahre) 8 max. 8 Es erfolgt nur die Bepunktung jeweils einer nachgewiesenen Alternative. Bei der Bewerbung wird um Schwerpunktentscheidung gebeten bzw. bei Vorliegen der Nachweise die jeweils höchst bepunktete Alternative gewertet. Erfolgreich abgeschlossene Vorbildungen eines besonderen studienvorbereitenden Kursus einer Schule oder Hochschule 7 Insbesondere studienrelevante Fort- bzw. Weiterbildungen Bilinguale Sprachkompetenz, auf dem Niveau des europäischen Referenzrahmens (mindestens C 1) nachgewiesen max. 4 max. 4 Maximale Summe 16 Punkte * Die Studiengangsleitungen geben Richtlinien für die Studienrelevanz vor, soweit sie sich nicht aus Spezialgesetzen, den Ordnungen der ASH bzw. aus dem Sachzusammenhang ergibt. 4 Voll- und Teilzeittätigkeit über die Probezeit hinaus, soweit 20 h pro Woche nicht unterschreitend Nachweis durch einfaches Zeugnis/Beurteilung 5 Nachweis durch qualifiziertes Zeugnis 6 Voll- und Teilzeittätigkeit über die Probezeit hinaus, soweit 20 h pro Woche nicht unterschreitend Nachweis durch Arbeitszeugnisse - Arbeitsverträge werden nicht anerkannt 7 studienrelevante Lehrgänge ab 150 Stunden Nachweis durch qualifiziertes Zeugnis 8 Sprachkenntnisse außer Deutsch / Siehe dazu Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen mögliche Zertifikate auf C1 Niveau Link: Hier gilt als Nachweis nur ein entsprechendes Zertifikat oder die ausdrückliche Ausweisung des erreichten Levels mindestens C 1 auf dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung

20 20 Anlage 2 Punktekatalog zur Feststellung des gleichwertigen Punktwertes bezogen auf den Durchschnittswert der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der Alice Salomon Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ASH Berlin) Punktwert der HZB gleichwertiger Punktwert ab 1,0 24 1,1 23 1,2 22 1,3 21 1,4 20 1,5 19 1,6 18 1,7 17 1,8 16 1,9 15 2,0 14 2,1 13 2,2 12 2,3 11 2,4 10 2,5 9 2,6 8 2,7 7 2,8 6 2,9 5 3,0 4 3,1 3 3,2 2 3,3 1 3,4 0

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