Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag. Bachelor-Studium "Erziehung und Bildung im Kindesalter" Bachelor of Arts (B.A.) - Präsenzstudienform -

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag. Bachelor-Studium "Erziehung und Bildung im Kindesalter" Bachelor of Arts (B.A.) - Präsenzstudienform -"

Transkript

1 Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag Bachelor-Studium "Erziehung und Bildung im Kindesalter" Bachelor of Arts (B.A.) - Präsenzstudienform - ASH Berlin Alice-Salomon-Platz 5, Berlin StudierendenCenter Telefon: 030 / Telefax: 030 / immatrikulationsamt@ash-berlin.eu ebk-studienberatung@ash-berlin.eu URL: //

2 - 2 - Inhalt der Informationsbroschüre Inhalt Allgemeine Informationen Zugangsvoraussetzungen 3 Vorwort zur Bewerbung 4 Bewerbungsfristen/Bewerbungsform 4 Hinweise zum Ausfüllen des Zulassungsantrages 5 Hinweise für Bewerber/innen mit Hochschulzugangsberechtigung (HZB) 5 Hinweise für Bewerber/innen nach 11 (ohne HZB) 6 Hinweise für Zweitstudienbewerber/innen 8 Hinweise für Bewerber/innen mit ausländischer HZB 8 Seite Hinweise für Härtefallantragsteller/innen 10 Bisherige Studienzeiten 10 Angaben zum Dienst 11 Angaben zum Beruf 12 Bewertung studienrelevanter Kompetenzen 13 Information und Beratung 14 Die Krankenversicherung 16 Checkliste der einzureichenden Unterlagen 17 Anlage 1 Merkblatt über die praxisbezogene Vorbildung für den Bachelor- Studiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter 3 19 Anlage 2 Punktekatalog zur Feststellung studienrelevanter Kompetenzen gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der ASFH Anlage 3 Punktekatalog zur Feststellung des gleichwertigen Punktwertes bezogen auf den Durchschnittswert der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der ASFH Anlage 4 Anerkannte studienrelevante Berufsausbildungen/ Berufstätigkeiten

3 Dauer des Studiums Allgemeine Informationen Das Bachelor-Studium "Erziehung und Bildung im Kindesalter" umfasst sieben Studiensemester (Regelstudienzeit) mit integrierten Praktika. Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelor-Studiums verleiht die ASH den akademischen Grad Bachelor of Arts (B.A.). Beginn des Studiums Die Präsenzstudienform des Studiums wird jeweils zum Sommersemester angeboten. Studienbeginn: Bewerbungsschluss: (Ausschlussfrist) ACHTUNG: Diese Informationsbroschüre gilt ausschließlich für die Präsenzstudienform! Zugangsvoraussetzungen Folgende Voraussetzungen sind für die Aufnahme des Studiums zwingend notwendig: - Hochschulzugangsberechtigung (HZB): allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife oder von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft als gleichwertig anerkannten Zugangsberechtigung für diesen Bachelor-Studiengang ( Kopie in amtlich beglaubigter Form). - Hinweis für Bewerber/innen mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife: für eine erfolgreiche Bewerbung ist die Vorlage einer Endbescheinigung des jeweils zuständigen Kultusministeriums (über den schulischen Teil und den praktischen Teil der Fachhochschulreife) erforderlich. - Bis zum Bewerbungstermin ist eine abgeschlossene 12wöchige praxisbezogene Vorbildung (Vorpraktikum/Vollzeit) in einer sozialpädagogischen Einrichtung, die Kinder bis max. 13 Jahre betreut, zu absolvieren. Studienanfänger/innen, die nicht von einer Fachoberschule Sozialwesen (2jährige Form) kommen, müssen bei der Bewerbung bis zum nachweisen, dass sie ein einschlägiges 3monatiges Praktikum (462 Stunden) absolviert haben. Pflegeberufe auch mit sozialpädagogischen Anteilen jeglicher Art werden nicht als Vorpraktikum anerkannt (siehe dazu auch Merkblatt über die praxisbezogene Vorbildung - Anlage 1, Seite 16). Für den Nachweis des Praktikums sind Arbeitszeugnisse der Praxisstelle (Kopie in amtlich beglaubigter Form) oder das ausgefüllte Formular - im Zulassungsantrag auf Seite 5 - (im Original) vorzulegen. Vertragsunterlagen jeglicher Art werden als Nachweis des Vorpraktikums nicht anerkannt. - Zulassungsvoraussetzungen für Bewerber/innen ohne HZB-Zeugnis (nach 11), Zweitstudienbewerber/innen, Bewerber/innen mit ausländischer HZB und Härtefallantragsteller/innen finden Sie unter dem Punkt Hinweise zum Ausfüllen des Zulassungsantrages, siehe Seite 5 und 6 dieser Broschüre.

4 NC - Werte der letzten Semester (der Studiengang wurde erstmals im Sommersemester 2004 zugelassen) Grenzrang nach Leistung Grenzrang nach Wartezeit hochschuleigenes Auswahlverfahren SoSe 2011 = 1,9 (13 Wartesemester) 15 Wartesemester ( = 3,2) 26 Punkte SoSe 2012 = 2,1 (02 Wartesemester) 13 Wartesemester ( = 2,8) 26 Punkte SoSe 2013 = 2,0 (01 Wartesemester) 16 Wartesemester ( = 3,4) 25 Punkte SoSe 2014 = 1,7 (00 Wartesemester) 15 Wartesemester ( = 3,3) 25 Punkte Hinweis: Durch Änderung des Punktekataloges bzgl. der studienrelevanten Kompetenzen, stellen die hier dargestellten erreichten Punkte im hochschuleigenen Auswahlverfahren der letzten Semester keinen Richtwert mehr dar. Vorwort zur Bewerbung Bevor Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium ausfüllen, beachten Sie unbedingt folgende Hinweise: Bitte bewerben Sie sich auf keinen Fall formlos, sondern mit den von der Alice Salomon Hochschule Berlin bereitgestellten Anträgen (ansonsten werden Sie vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen). Zulassungsanträge können durch Fax und nicht wirksam gestellt werden. Alle für die Aufnahme des Studiums von Ihnen gemachten Angaben sind durch Nachweise (Kopien in deutscher Übersetzung) zu belegen und in der jeweiligen Form (siehe Checkliste Seite 17 dieser Broschüre) beizufügen. Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Weitere Hinweise zur Gültigkeit einer amtlichen Beglaubigung finden Sie unter dem Link: Die ASH Berlin beglaubigt Ihre Bewerbungsunterlagen nicht. Ein Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer in Berlin erhalten Sie über den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.v., Landesver-band Berlin e.v., Elberfelder Str. 27, Berlin. Ihr Zulassungsantrag muss spätestens: Bewerbungsfristen/Bewerbungsform für das Sommersemester am , 24:00 Uhr (Ausschlussfrist) an der Alice Salomon Hochschule Berlin vorliegen. Bewerbungen, die nach der v. g. Ausschlussfrist an der ASH eingehen, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Daten und die Auswahl der Bewerber/innen, die einen Studienplatz erhalten, ist das Berliner Hochschulzulassungsgesetz sowie die dazugehörige Hochschulzulassungsverordnung. Falsche oder unvollständige Angaben führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Ein Zulassungsbescheid, der auf falschen Angaben beruht, ist von der Alice Salomon Hochschule Berlin zurückzunehmen. Der Zulassungsantrag muss unterschrieben werden, da er sonst ungültig ist.

5 - 5 - Die ASH Berlin erteilt keine telefonischen Auskünfte über den Eingang der Bewerbungsunterlagen sowie über den Stand und Ausgang des Auswahlverfahrens. Falls sich nach der Absendung des Zulassungsantrages Ihre Anschrift ändert, teilen Sie dies der Alice Salomon Hochschule Berlin umgehend schriftlich mit. Sollten Sie die Einschreibung nicht selbst vornehmen können, ist eine Vollmacht für die von Ihnen beauftragte Person erforderlich. Ihre Bewerbung richten Sie an: Alice Salomon Hochschule, Immatrikulationsamt, Alice-Salomon-Platz Berlin. Wenn Sie keinen Studienplatz erhalten haben, können wir Ihnen aus Kostengründen Ihre Bewerbungsunterlagen nur zurückschicken, wenn Sie uns einen mit Ihrer Adresse versehenen DIN A4 Umschlag, frankiert mit 1,45 Euro, beifügen. Bitte keine Klarsichthüllen, Bilder sowie Schnellhefter mit einreichen. Die ASH hebt keine Unterlagen für eine eventuelle spätere Bewerbung auf, d.h. eine Aufrechterhaltung der Bewerbung für das nächste Bewerbungsverfahren ist nicht möglich. Angaben zur Person: Hinweise zum Ausfüllen des Zulassungsantrages Familienname: Postanschrift zur Untermiete: Schwerbehinderung:. Bei Namensänderungen halten Sie sich bitte an die Angaben in Ihrem Personalausweis/Reisepass oder Ähnliches. Füllen Sie nur dann aus, wenn ein anderer Name als Ihrer auf dem Briefkasten steht. Wenn Sie schwerbehindert sind und dies durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides des Versorgungsamtes nachweisen können, tragen Sie bitte die Ausweis-Nr. in die dafür vorgesehene Zeile ein. Angaben zum gesetzlichen Auswahlverfahren: Hinweise für Bewerber/innen mit Hochschulzugangsberechtigung (HZB) - Alle Bewerber/innen, die die Hochschulreife oder die Fachhochschulreife haben, das aber nicht durch das Zeugnis der EOS, einer Fachoberschule oder eines Gymnasiums belegen können, müssen sich die Anerkennung über die fachliche oder regionale Geltung einer HZB nicht bei der Alice Salomon Hochschule Berlin, sondern bei der: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Bernhard-Weiß-Straße Berlin Telefon: 030/ ausstellen lassen. - Alle Bewerber/innen - auch die der neuen Bundesländer - müssen zusätzlich zu ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) eine Bescheinigung über die Durchschnittsnote beifügen (sofern sie nicht auf dem Zeugnis steht); diese Bescheinigung erhalten sie in der Regel von der Schule, die Ihr Zeugnis ausgestellt hat. - Diese Regelung gilt nicht für Bewerber/innen nach 11 (ohne HZB).

6 - 6 - Hinweise für Bewerber/innen nach 11 BerlHG (ohne HZB) - Einordnung Fallgruppen 11 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) 11 Abs. 1 BerlHG Beruflich Qualifizierte mit allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung Aufstiegsfortbildung nach den Bestimmungen der Handwerksordnung, des Berufsbildungsgesetzes oder vergleichbaren bundes- oder landesrechtlichen Regelungen bestanden hat (z.b. Meister/innen, Betriebs- und Fachwirt/innen oder vergleichbare Qualifikation), oder Fachschulabsolvent/innen, oder Inhaber/innen von Abschlüssen vergleichbarer landesrechtlich geregelter Fortbildungsmaßnahmen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich. 11 Abs. 2 BerlHG Beruflich Qualifizierte mit fachgebundener Hochschulzugangsberechtigung und mit einem Studienwunsch, der fachähnlich der beruflichen Qualifikation ist Zum angestrebten Studiengang fachlich ähnlicher Beruf; Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung, und mindestens dreijährige Berufserfahrung (Vollzeit) im erlernten Beruf 11 Abs. 3 BerlHG Beruflich Qualifizierte mit fachgebundener Hochschulzugangsberechtigung und mit einem Studienwunsch, der fachfremd zur beruflichen Qualifikation ist Zum angestrebten Studiengang fachlich fremder Beruf; Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung, und mindestens dreijährige Berufserfahrung (Vollzeit) im erlernten Beruf, und Bestehen der Eignungsprüfung an der Hochschule 11 Abs. 4 BerlHG Studium fortsetzen - erfolgreich absolviertes mindestens einjähriges Hochschulstudium in einem anderen Bundesland 11 Abs. 5 BerlHG Studienberechtigte mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation gem. 11 Abs. 1 oder 2 BerlHG Die Zulassungsquote für die oben angegebene Bewerber/innen/gruppe beträgt 15 Prozent von der festgesetzten Zulassungszahl.

7 Spitzensportler/innen Bewerber/innen, die einem im öffentlichen Interesse förderungswürdigen Personenkreis angehören und aufgrund besonderer Umstände an den Studienort gebunden sind, insbesondere Bewerber/innen, die einem auf Bundesebene gebildeten A-, B-, C- oder D/C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine von den Olympiastützpunkten in den Ländern Berlin oder Brandenburg betreuten Sportarten angehören, weisen dies bitte durch einen aktuellen Nachweis der Kaderzugehörigkeit nach. Die Zulassungsquote für diese Bewerber/innen/gruppe beträgt ein Prozent von der festgesetzten Zulassungszahl. Minderjährige Sollten Sie zum Zeitpunkt des Bewerbungsabschlusses noch minderjährig sein und Ihren Wohnsitz in dem Gebiet der Länder Berlin und Brandenburg bei einer für Sie sorgeberechtigten Person haben, müssen Sie außer dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung und dem Nachweis der praxisbezogenen Vorbildung eine aktuelle Meldebescheinigung einreichen. Die Zulassungsquote für diese Bewerber/innen/gruppe beträgt fünf Prozent von der festgesetzten Zulassungszahl. Bewerber/innen nach 11 Berliner Hochschulgesetz: Bewerber/innen nach 11 BerlHG müssen dem Zulassungsantrag folgende Unterlagen beifügen (Zugangsvoraussetzungen): a) - Zeugnis über den Abschluss einer der folgenden beruflichen Qualifikationen: Absolventinnen und Absolventen einer Aufstiegsfortbildung, zum Beispiel Meisterinnen/Meister, staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker und andere Fachschulabsolventinnen und -absolventen, von vergleichbaren landesrechtlichen Fortbildungen im Gesundheitswesen oder im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich oder auch Offiziere mit Seemannspatent (Kopie in amtlich beglaubigter Form) - und eine bis zum Bewerbungstermin abgeschlossene 12wöchige (462 Stunden) praxisbezogene Vorbildung (Formular der ASH im Original oder Arbeitszeugnis in amtlich beglaubigter Kopie) b) oder: Zeugniskopie (in amtlich beglaubigter Form) über die für das Studium einschlägige mindestens 2jährige Berufsausbildung (Siehe Anlage 4, Seite 21) sowie der Nachweis über die mindestens 3jährige einschlägige Berufserfahrung; der Nachweis der Berufstätigkeit ist ausschließlich in Form von Arbeitszeugnissen (Kopie in amtlich beglaubigter Form) glaubhaft zu machen; Arbeitsverträge werden nicht als Nachweis der Berufstätigkeit anerkannt c) oder: Zeugnis über die für das Studium fachlich fremde mindestens 2jährige Berufsausbildung sowie der Nachweis über die mindestens 3jährige Berufserfahrung (Vollzeit) im erlernten Beruf; der Nachweis der Berufstätigkeit ist ausschließlich in Form von Arbeitszeugnissen glaubhaft zu machen; Arbeitsverträge werden nicht als Nachweis der Berufstätigkeit anerkannt d) sowie: eine ausführliche inhaltliche Begründung, warum keine Hochschulreife erlangt worden ist, warum die ASH als Ausbildungsstätte gewählt worden ist, über die Motivation und Eignung, das soziale Engagement und über die soziale Kompetenz. Diese Begründung ist in maschinenschriftlicher Form zu verfassen und im Original einzureichen. Sämtliche v.g. Dokumente für den Zugang müssen in beglaubigter Kopie oder im Original vorgelegt werden. Berufszeugnisse und urkunden bitte nicht im Original vorlegen!

8 - 8 - Hinweise für Zweitstudienbewerber/innen Wenn Sie bereits ein Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben, sind Sie Zweitstudienbewerber/in. Zweitstudienbewerber/innen brauchen keine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) einreichen. Hier genügt das Abschlusszeugnis (mit Endbenotung) Ihres Studiums. Zweitstudienbewerber/innen müssen auf einem gesonderten Blatt (formlos) eine ausführliche schriftliche Begründung für den Zweitstudienwunsch mit Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit zum angestrebten Berufsziel darlegen. Bitte gesondertes Merkblatt unter er_01.pdf (siehe Bachelor Erziehung u. Bildung im Kindesalter) abrufen. Dies gilt nicht für ausländische Bewerber/innen, die im Ausland ein Studium absolviert haben. Ebenfalls gilt es nicht für Bewerber/innen, die an einer Hochschule in den neuen Bundesländern ihr Studium bis zum abgeschlossen haben; sie müssen sich wie Erststudienbewerber/ -innen bewerben. Die Zulassungsquote für die oben angegebene Bewerber/innen/gruppe beträgt 3 Prozent von der festgesetzten Zulassungszahl. Hinweise für Bewerber/innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung Deutsche, die ihre HZB im Ausland erworben haben, müssen sich vorher eine Bescheinigung über die Anerkennung des Zeugnisses bei der vorgenannten Senatsverwaltung holen. Ausländische Bewerber/innen, auch die der EU, die ihre HZB außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben haben, fügen bitte dem Zulassungsantrag nicht nur eine beglaubigte Kopie der HZB, sondern auch die amtliche Übersetzung bei. Die Durchschnittsnote errechnet die Alice Salomon Hochschule Berlin, soweit sie nicht bereits von einer deutschen Behörde (auch Hochschule) ausgewiesen wurde. Darüber hinaus sind für alle Ausländer/innen, die keine deutsche HZB besitzen, die zum Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung auf der Grundlage der Rahmenordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber/innen (DSH Stufe II) in der Fassung vom , oder durch den Test DaF. Die ASH führt z. Zt. keine Prüfungen durch. Prüfungen an anderen Hochschulen sind möglich und werden anerkannt. Von der deutschen Sprachprüfung sind freigestellt: Studienbewerber/innen, welche die zur Aufnahme eines Studiums erforderlichen Sprachkenntnisse im Rahmen eines Schulabschlusses nachweisen, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht; Inhaber/innen des Deutschen Sprachdiploms (Stufe II) der Kultusministerkonferenz (DSD II) Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 16. März 1972 und vom 5. Oktober 1973;

9 - 9 - Inhaber/innen eines Zeugnisses über die bestandene Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts, die in Deutschland von einem Goethe-Institut, im Ausland von einem Goethe- Institut oder einer Institution mit einem Prüfungsauftrag des Goethe-Instituts abgenommen wurde (Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom und über die Gleichstellung der Zentralen Oberstufenprüfung mit dem Deutschen Sprachdiplom - Stufe II - der KMK); Inhaber/innen, des Kleinen deutschen Sprachdiploms", oder des Großen deutschen Sprachdiploms die vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilian-Universität München verliehen werden; Studienbewerber/innen, die die Deutsche Sprachprüfung unter organisatorischer und inhaltlicher Verantwortung eines Studienkollegs oder eines Lehrgebietes Deutsch als Fremdsprache an einer deutschen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule abgelegt haben. Test DaF Niveaustufe 4 mindestens TDN 4. Sind die vorstehenden Vorgaben nicht erfüllt, kann keine Zulassung zum Studium an der ASH erfolgen, da die ASH keine Deutschkurse einschließlich der notwendigen Prüfungen durchführt. Ausländische und staatenlose Bewerber/innen, die keine deutsche HZB besitzen, also nicht EU- Ausländer/innen, werden in erster Linie nach dem Grad der Qualifikation (Bewertung der Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland) ausgewählt. Besondere Berücksichtigung finden Bewerber/innen, wenn sie: von einer deutschen Einrichtung zur Förderung begabter Studenten/Studentinnen ein Stipendium erhalten; auf Grund besonderer Vorschriften mit der Einweisung in ein Studienkolleg oder einer vergleichbaren Einrichtung für die Zuteilung eines Studienplatzes in dem im Zulassungsantrag genannten Studiengang vorgemerkt sind; im Geltungsbereich des Staatsvertrages Asylrecht genießen; aus einem Entwicklungsland oder einem Land kommen, in dem es keine Ausbildungsstätten für unseren Studiengang gibt; einer deutschsprachigen Minderheit im Ausland angehören. Die Zulassungsquote für die oben angegebene Bewerber/innen/gruppe beträgt 5 Prozent von der festgesetzten Zulassungszahl.

10 Hinweise für Härtefallantragsteller/innen Sollten Sie einen Härtefallantrag bzw. einen Sonderantrag auf Nachteilsausgleich (Verbesserung Wartezeit bzw. Verbesserung Durchschnittsnote) stellen, fordern Sie diese Sonderanträge per unter immatrikulationsamt@ash-berlin.eu an. Härtefallantrag/ Anträge auf Nachteilsausgleich Ein Härtefallantrag/ Antrag auf Nachteilsausgleich kann aufgrund besonderer gesundheitlicher Umstände, wirtschaftlicher Notlage, besonderer familiärer Umstände, Spätaussiedlung oder sonstiger Umstände gestellt werden. Der Antrag ist mit den entsprechenden Nachweisen glaubhaft zu belegen. Sonderantrag zur Verbesserung der Wartezeit In den Studiengängen des allgemeinen Auswahlverfahrens orientiert sich die Wartezeit an der Anzahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Studienberechtigung (z. B. Abitur) verstrichen sind. Bei einem Studienbewerber können jedoch Umstände vorliegen, die er nicht zu vertreten hat, die aber gleichwohl den Erwerb der Studienberechtigung verzögert haben. Der Bewerber wird dann weniger Wartezeit vorweisen. In diesem Fall wird bei der Auswahl nach Wartezeit ein früherer Zeitpunkt des Erwerbs der Studienberechtigung zugrunde gelegt. Der Bewerber nimmt also an der Auswahl mit einer Wartezeit teil, die er voraussichtlich ohne die Verzögerungen erreicht hätte. Der Antrag ist mit den entsprechenden Nachweisen (Schulbescheinigung/ ärztliches Attest etc.) glaubhaft zu belegen. Unbegründete Anträge haben grundsätzlich keinen Erfolg. Sonderantrag zur Verbesserung der Durchschnittsnote Bei der Vergabe der Studienplätze ist die Durchschnittsnote ein wesentliches Auswahlkriterium. Daher sollen Leistungsbeeinträchtigungen, die eine/n Bewerber/in gehindert haben, beim Erwerb der Studienberechtigung (z. B. Abitur) eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen, ausgeglichen werden. Weist ein/e Bewerber/in derartige Umstände und ihre Auswirkungen nach, wird er mit einer verbesserten Durchschnittsnote am Vergabeverfahren beteiligt. Die Verbesserung der Durchschnittsnote kommt sowohl für Bewerber/innen im allgemeinen Auswahlverfahren als auch im besonderen Auswahlverfahren in Betracht. Der Antrag ist mit den entsprechenden Nachweisen (Schulbescheinigung/ ärztliches Attest etc.) glaubhaft zu belegen. Unbegründete Anträge haben grundsätzlich keinen Erfolg. Die Zulassungsquote für die oben angegebene Bewerberber/innen/gruppe beträgt 2 Prozent von der festgesetzten Zulassungszahl. Bisherige Studienzeiten Führen Sie alle bisherigen Studienzeiten auf und geben Sie unbedingt alle Hochschulsemester an. Sind Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch immatrikuliert, ist es nicht erforderlich, dass Sie sich schon jetzt exmatrikulieren. Die Exmatrikulation an Ihrer Hochschule muss erst dann erfolgen, wenn Sie von der ASH Berlin einen Studienplatz erhalten haben und sich immatrikulieren wollen. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer anderen Hochschule bereits exmatrikuliert sind, reichen Sie die Exmatrikulationsbescheinigung (unbedingt mit Angabe des Grundes und den in der BRD erbrachten Hochschul- und Urlaubssemestern) zu Ihrer Bewerbung mit ein. Sollten Sie bereits den Studiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter in der Bundesrepublik Deutschland studiert haben, müssen Sie auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Herkunftshochschule einreichen.

11 Angaben zum Dienst Diese Fragen betreffen sowohl Bewerber/innen, die z. Zt. einen Dienst ableisten als auch solche, die den Dienst bereits beendet haben. Als Dienst gilt: ein Wehrdienst oder Dienst beim Bundesgrenzschutz bis zur Dauer von 3 Jahren; ein Bundesfreiwilligendienst, ein Zivildienst sowie andere Dienste im Ausland gem. 14b ZDG (gilt nur für EU- und Bildungsinländer/innen); ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr; ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer/Entwicklungshelferin; ein Freiwilliger Friedensdienst in der Aktion Sühnezeichen (nicht im Rahmen des 14b ZDG); eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren (durch ärztliche Atteste nachzuweisen). Außerdem gelten folgende Dienste, die in der ehemaligen DDR (bis zur Dauer von 3 Jahren) abgeleistet und vor dem beendet wurden: Wehrdienst; Zivildienst; Dienst in der Zivilverteidigung; Dienst in den kasernierten Einheiten des Ministeriums des Inneren; Dienst in den Baueinheiten im Bereich des Ministeriums für Nationale Verteidigung. Wenn Sie einen der vorstehend genannten Dienste in der ehemaligen DDR begonnen, aber nach dem beendet haben, gilt Ihre gesamte Dienstzeit als in der Bundesrepublik Deutschland abgeleistet. Bei Bildungsinländer/innen und EU-Ausländer/innen, die eine Studienberechtigung im Gebiet der alten Bundesländer oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben, wird auch ein in ihrem Heimatland bzw. in Deutschland geleisteter Dienst berücksichtigt. EU-Ausländer/innen werden wie Deutsche berücksichtigt; ein von ihnen im Ausland geleisteter Dienst wird berücksichtigt, sofern er mit einem deutschen Dienst vergleichbar ist. Haben Sie mehrere Dienste geleistet, etwa Wehrdienst und danach ein Freiwilliges Soziales Jahr, tragen Sie es ebenfalls ein. Betreuung/Pflege eines Kindes oder sonstigen Angehörigen Die Betreuung/Pflege eines Kindes oder eines sonstigen Angehörigen kann nur dann als Dienst anerkannt werden, wenn sie in ihrem Umfang und ihrer Intensität mit den übrigen Diensten vergleichbar ist. Wer ein pflegebedürftiges Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren (mindestens jedoch 15 Monate) betreut bzw. gepflegt hat, muss dies mit einer schriftlichen Versicherung nachweisen, aus der hervorgeht, dass diese viel Zeit beanspruchende Tätigkeit von ihm ausgeübt wurde und keine andere Person zur Verfügung stand. Darüber hinaus sind im Falle der Betreuung/Pflege eines Kindes alle Belege beizufügen, die Aufschluss über die Betreuungsbedürftigkeit geben (z.b. Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, ärztliches Attest). Im Falle der Betreuung/Pflege eines sonstigen Angehörigen ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen, die über Grund und Umfang der Pflegebedürftigkeit Aufschluss geben muss sowie eine Meldebescheinigung der pflegebedürftigen Person. Aus den Unterlagen muss die Betreuung/Pflege glaubhaft nachvollziehbar sein.

12 Hinweise zur Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs (bevorzugte Auswahl): Erhalten Sie bei Beginn oder während des Dienstes einen Studienplatz, haben Sie Anspruch, bei Dienstende bevorzugt ausgewählt zu werden. Die bevorzugte Auswahl soll Sie vor einer eventuellen Verschärfung der Auswahlgrenze schützen und verhindern, dass nach Ende des Dienstes Nachteile für Sie erwachsen. Um den Anspruch auf bevorzugte Auswahl zu verwirklichen, müssen Sie sich nach Dienstende umgehend mit dem früheren Zulassungsbescheid der ASH Berlin erneut bewerben. Angaben zum Beruf Sollten Sie bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen bzw. eine mindestens 3jährige Berufstätigkeit ausgeübt haben, weisen Sie dies durch entsprechende Zeugnisse nach. Nach bestimmten Stichtagsregelungen kann dieser Nachweis zu einer Verbesserung der Wartezeit führen. Als Berufe werden anerkannt: eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der in Anlage 4 dieser Broschüre benannt wird eine Berufsausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsschule oder Fachschule. eine abgeschlossene Ausbildung im einfachen oder mittleren Dienst der öffentlichen Verwaltung (Ausnahme: eine Ausbildung im gehobenen Dienst an einer Fachhochschule für Verwaltung, das ist ein Zweitstudium). eine bestandene Unteroffiziers- bzw. Offiziersprüfung von Berufs- oder Zeitsoldaten. im Ausland abgeschlossene Berufsausbildung, die einer deutschen Berufsausbildung gleichgestellt wurde (Bescheinigung durch Industrie- und Handelskammer). Eine Berufstätigkeit wird von der ASH anerkannt: wenn Sie nach dem Abitur ausgeübt und vor dem begonnen wurde. Die Berufstätigkeit muss bis zu den jeweiligen Bewerbungsfristen nachgewiesen werden. Eine Berufstätigkeit vor der HZB muss nicht nachgewiesen werden, da sie für uns ohne Bedeutung ist. als Vollbeschäftigung mindestens 3 Jahre gedauert hat - die 3 Jahre müssen für die Bewerbung zum Sommersemester bis zum abgeschlossen sein. bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend länger (Nachweis über die branchenübliche Wochenarbeitszeit ist zwingend erforderlich).

13 Bewertung studienrelevanter Kompetenzen Die ASH Berlin führt ein eigenes Auswahlverfahren gemäß dem Hochschulzulassungsgesetz Berlin durch, welches neben dem gesetzlichen Auswahlverfahren (nach Leistung und Wartezeit) studienrelevanten Kompetenzen eine besondere Berücksichtigung einräumt. Der Schwerpunkt des hochschuleigenen Auswahlverfahrens liegt weiterhin beim Kriterium Leistung, also bei der Durchschnittsnote Ihres Abiturs bzw. Ihrer Fachhochschulreife. Darüber hinaus werden studienrelevante Kompetenzen gemäß Punktekatalog der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der ASFH (siehe Anlage 2 - nur für Bewerber/innen mit Hochschulreife und Härtefallantragsteller/innen sowie für Deutsche, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben sowie EU-Ausländer/innen) gesondert mit Punkten bewertet. Studienrelevantes Praktikum ab 6 Monaten es werden nur studienrelevante Praktika und ehrenamtliche Tätigkeiten gewertet (20 Stunden Arbeitszeit die Woche nicht unterschreitend; bei einschlägiger ehrenamtlicher Tätigkeit kann der Umfang der Tätigkeit entsprechend umgerechnet werden). Es werden vier Punkte vergeben. oder Abgeschlossene studienrelevante Berufsausbildung der berufliche Abschluss muss für die gewählte Studienrichtung einschlägig sein. Liegen mehrere abgeschlossene Berufsausbildungen vor, wählen Sie die studiengangspezifisch einschlägigere aus. Es werden sechs Punkte vergeben. oder Studienrelevante Berufstätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf dieses Feld ist nur auszuwählen, wenn Ihre Berufstätigkeit 2 Jahre oder länger gedauert hat unter der Maßgabe, dass 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche nicht unterschritten wurden. Es werden acht Punkte vergeben. Hinweis: Es erfolgt nur die Bepunktung jeweils einer nachgewiesenen Alternative. Bei der Bewerbung wird um Schwerpunktenscheidung gebeten bzw. bei Vorliegen der Nachweise die jeweils höchst bepunktete Alternative gewertet. Erfolgreich abgeschlossene Vorbildungen eines besonderen studienvorbereitenden Kurses einer Schule oder Hochschule, insbesondere studienrelevante Fort- bzw. Weiterbildungen es werden nur studienrelevante Weiterbildungen/Lehrgänge mit einem Umfang ab 150 Stunden gewertet (ausgehend von Unterrichtsstunden á 45 Minuten). Es werden vier Punkte vergeben. Bilinguale Sprachkompetenz, auf dem Niveau des europäischen Referenzrahmens (mindestens C 1) nachgewiesen gewertet werden Sprachkenntnisse außer Deutsch / Siehe dazu Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen mögliche Zertifikate auf C1 Niveau Link: Hier gilt als Nachweis nur ein entsprechendes Zertifikat oder die ausdrückliche Ausweisung des erreichten Levels mindestens C 1 auf dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung Es werden vier Punkte vergeben.

14 Information und Beratung Fachstudienberatung EBK Raum 327, 3. Etage Frau Katrin Tepper, M.A. Tel.: 030/ koordebk@ash-berlin.eu Beratungszeiten: Dienstag von bis Uhr Donnerstag von bis Uhr und nach Vereinbarung (kurzfristige Änderungen entnehmen Sie bitte unserer Homepage ). Die Studienberatung bietet Beratung an zu Themen wie Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau, Studienanforderungen und Zulassungsvoraussetzungen. Sie leistet Orientierungsund Entscheidungshilfen bei Fragen der Studienwahl und Alternativen zum Studium. Sie können Ihre Fragen gezielter in der Studienberatung stellen, wenn Sie sich vorab auf unserer ASH- Homepage unter informieren. Allgemeine Studienberatung Raum 329, 3. Etage Frau Maria Molito M.A., molito(at)ash-berlin.eu,tel.: , Beratungszeiten: Dienstag von bis Uhr Donnerstag von bis Uhr und nach Vereinbarung (kurzfristige Änderungen entnehmen Sie bitte unserer Homepage ). Telefonische Beratung: Donnerstag von bis Uhr Die Allgemeine Studienberatung des StudierendenCenters der ASH berät Sie zu folgenden Themen der grundständigen Bachelor- und Masterstudiengänge: Studienangebot, Studiengangswahl/Entscheidungsberatung, Bewerbung und Zulassungsbedingungen, Studienorganisation, Soziale Beratung, Studienfinanzierung, Studium und Familie/ Job/ chronische Erkrankung/ Behinderung. StudierendenCenter - Immatrikulationsamt Raum 336/337, 3. Etage Tel.: 030/ Persönliche Sprechzeiten: Dienstag Donnerstag von bis Uhr von bis Uhr Telefonische Sprechzeiten: Montag und Donnerstag von Uhr (kurzfristige Änderungen entnehmen Sie bitte unserer Homepage)

15 Informationen für Studienbewerber/innen mit Behinderung und chronischer Krankheit Barrierefrei studieren an der ASH barrierefrei@ash-berlin.eu Studentenwerk Berlin Das Studentenwerk Berlin ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. Seine Aufgaben bestehen in der sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Betreuung und Förderung der Studenten an den Berliner Hochschulen. Schwerpunkte seiner Arbeit liegen in den vier Hauptbereichen; Verpflegung (Mensen), studentisches Wohnen sowie Sozial- und Gesundheitsdienst, Ausbildungsförderung (BAföG). Wohnraum Des Weiteren hat das Studentenwerk Berlin seit November 1980 ein Beratungs- und Hilfsangebot für behinderte Studienbewerber/innen. Behinderte Bewerber/innen können sich zu folgenden Themen beraten lassen: zum Hochschulzugang Finanzierung des Studiums BAföG-Verlängerung notwendige und geeignete Hilfsmittel Wohnungssuche Fahrt zur Hochschule Suche und Anleitung von Helfer/innen Studentenwerk Berlin Beate Domrös Franz-Mehring-Platz Berlin (Friedrichshain) Tel.: (030) Mail: beh.beratung.f-mehring-pl@studentenwerk-berlin.de Sprechzeiten: Donnerstag von Uhr bis Uhr und nach Vereinbarung.

16 Die Krankenversicherung Die Krankenversicherung ist erst bei der Zulassung erforderlich. Alle Studenten/innen, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind bzw. werden, unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Sie gilt auch für die Studenten/innen, die ihren Wohnsitz oder gewählten Aufenthalt im Ausland haben, wenn nicht aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts ein Anspruch auf Sachleistung besteht. Aufgrund des zum 1. Januar 1989 in Kraft getretenen Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz - GRG -) vom (BGBL. I Seite 2477), veröffentlicht im GVBL für Berlin vom , Seite 2449, besteht die Versicherungspflicht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Ausnahmsweise bleibt die Versicherungspflicht bestehen, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre oder persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzung in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungsweges, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen. Ohne den Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung können sich Studenten/innen oder Studienbewerber/innen, die der Versicherungspflicht unterliegen, nicht zurückmelden bzw. einschreiben. Von einer Versicherungspflicht ist immer auszugehen, wenn ein/e Student/in oder Studienbewerber/in weder das 14. Fachsemester noch das 30. Lebensjahr überschritten hat und auch keine Bescheinigung der Krankenkasse über eine Befreiung von der Versicherungspflicht gem. 8 Abs. 1 Nr. 5 Sozialgesetzbuch vorlegen kann. Bei Studenten/innen oder Studienbewerber/innen, die das 14. Fachsemester oder das 30. Lebensjahr überschritten haben, wird unterstellt, dass sie nicht mehr der Versicherungspflicht unterliegen; sie können sich ohne den Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung rückmelden bzw. einschreiben. Dies gilt auch für den Fall, dass sich ein/e Student/in oder Studienbewerber/in gegenüber der Krankenkasse auf einem Ausnahmetatbestand (s.o.) beruft. Über das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes entscheidet die zuständige Krankenkasse. Nähere Auskünfte über die Krankenversicherung der Studenten/Studentinnen erteilen die Krankenkassen bzw erfahren Sie auf unserer Homepage, Link: Bitte bringen Sie alle Formulare, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten, bei der Einschreibung mit.

17 Checkliste der einzureichenden Unterlagen Bewerber/innen mit HZB-Zeugnis ( ) HZB-Zeugnis in amtlich beglaubigter Form ( ) Nachweis über die praxisbezogene Vorbildung (gem. Anlage 1) Formular der ASH im Original oder Arbeitszeugnis in amtlich beglaubigter Kopie Bewerber/innen nach 11 BerlHG ( ) Meisterbrief oder Zeugnis als staatlich geprüfte Techniker/innen oder Zeugnis der Fachschule oder einer vergleichbaren landesrechtlichen Fortbildung im Gesundheitswesen oder im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich oder Zeugnis als Offizier mit Seemannspatent (Kopie in amtlich beglaubigter Form) und 12wöchige (462 Stunden) praxisbezogene Vorbildung (Formular der ASH im Original oder Arbeitszeugnis in amtlich beglaubigter Kopie ( ) oder die 2jährige Berufsausbildung Zeugniskopie in amtlich beglaubigter Form und der Nachweis über die mindestens 3jährige Berufserfahrung in Form von Arbeitszeugnissen (amtlich beglaubigte Form) ( ) sowie eine ausführliche inhaltliche Begründung (Motivationsschreiben) im Original. Zweitstudienbewerber/innen: ( ) Abschlusszeugnis (mit Endbenotung) Ihres Studiums in amtlich beglaubigter Form ( ) formlose schriftliche Begründung für den Zweitstudienwunsch mit Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit zum angestrebten Berufsziel ( ) Nachweis über die praxisbezogene Vorbildung (gem. Anlage 1) Formular der ASH im Original oder Arbeitszeugnis in amtlich beglaubigter Kopie Bildungsausländer/innen: ( ) amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung ( ) amtliche Übersetzung der Hochschulzugangsberechtigung ( ) soweit vorhanden, die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung ( ) Nachweis der deutschen Sprachprüfung in amtlich beglaubigter Form ( ) Nachweis über die praxisbezogene Vorbildung (gem. Anlage 1) Formular der ASH im Original oder Arbeitszeugnis in amtlich beglaubigter Kopie ( ) ggf. amtliche Übersetzung der praxisbezogenen Vorbildung Härtefallantragsteller/innen/ Antragsteller/innen auf Nachteilsausgleich: ( ) amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung ( ) Nachweis über die praxisbezogene Vorbildung (gem. Anlage 1) Formular der ASH im Original oder Arbeitszeugnis in amtlich beglaubigter Kopie ( ) ausgefüllter Antrag auf Härtefallregelung bzw. Nachteilsausgleich mit den entsprechenden Nachweisen (Attest, Schulbescheinigung etc. - in amtlich beglaubigter Form)

18 Minderjährige Bewerber/innen Wer zum Zeitpunkt der Ausschlussfrist ( ) minderjährig ist und seinen Wohnsitz im Einzugsgebiet der Hochschule im Sinne des 7 Absatz 1 Satz 2 des Berliner Hochschulzulassungsgesetzes bei einer für sie sorgeberechtigten Person hat, weist dies durch eine aktuelle Meldebescheinigung nach. Spitzensportler/innen im A-, B-, C- oder D/C-Kader Wer einem auf Bundesebene gebildeten A-, B-, C- oder D/C-Kader angehört, der einem Bundesfachverband des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zugehörig ist und von einem Olympiastützpunkt (OSP) im Land Berlin oder Brandenburg betreut wird, fügt seinen Bewerbungsunterlagen bitte einen aktuellen Nachweis der Kaderzugehörigkeit bei. Bewerber/innen, welche das 55. Lebensjahr vollendet haben 3 (3) der BerlHZVO Wer bei der Bewerbung auf Zulassung zum 1. Fachsemester für das Sommersemester bis zum 15. Januar, bei der Bewerbung für das Wintersemester bis zum 15. Juli das 55. Lebensjahr vollendet hat, wird am Zulassungsverfahren nur beteiligt, wenn für das beabsichtigte Studium unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Bewerbers oder der Bewerberin schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe sprechen. Dies muss durch entsprechende Nachweise glaubhaft gemacht werden.

19 Anlage 1 Merkblatt über die praxisbezogene Vorbildung für den Bachelor-Studiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter Grundsätzliches: Die ASH vermittelt keine Praktikumsplätze. Die Praxisstellensuche ist Angelegenheit der Bewerber/innen. 1. Dauer der praktischen Vorbildung Die Dauer der praktischen Vorbildung (in Kurzform VP) muss mindestens 3 Monate (bei voller Arbeitszeit, mind. 462 Stunden) betragen. Das Absolvieren mehrerer kleinerer Praxisstellen ist nicht möglich. Das Vorpraktikum muss bis zum Bewerbungstermin vollständig abgeleistet sein. 2. Form des Praktikumsnachweises Alle kopierten Belege die eingereicht werden, müssen in deutscher Übersetzung vorliegen. Wenn Sie von der ASH bereitgestellte Formulare (Siehe Zulassungsantrag, Seite 5) einreichen, müssen Sie darauf achten, dass diese mit einem Dienststempel und Unterschrift der Praxisstelle versehen sind. 3. Als einschlägiges Vorpraktikum werden nachfolgend genannte Tätigkeiten bzw. Dienste in sozialpädagogischen Einrichtungen, die Kinder bis max. 13 Jahre betreuen, anerkannt: - eine sozialpädagogische oder sozialarbeiterische Berufs- oder Schulausbildung bzw. Tätigkeit; - Zivildienst; - Freiwilliges soziales Jahr; - Kulturelles Jahr; - Entwicklungsdienst; - ehrenamtliche Tätigkeit im sozialen Bereich; - Freiwilliges ökologisches Jahr wird anerkannt, wenn sozialpädagogische Schwerpunkte vorhanden sind; - Übungsleiter/in im Sport und Kinderbereich; - Arbeit in Nachbarschaftsheimen, Freizeitheimen, Clubs; - Ferienfreizeitmaßnahmen; - Kinder- und Jugendpsychiatrie. Pflegeberufe auch mit sozialpädagogischen Anteilen jeglicher Art werden nicht als Vorpraktikum anerkannt. Hinweis: Die o. g. Tätigkeitsbereiche - die als Vorpraktikum anerkannt werden - sind ordnungsgemäß nachzuweisen.

20 Anlage 2 (nur für Bewerber/innen mit Hochschulreife und Härtefallantragsteller/innen sowie für Deutsche, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben sowie EU- Ausländer/innen) Punktekatalog zur Feststellung studienrelevanter Kompetenzen der Bereiche Soziales, Gesundheit und Erziehung/Bildung gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der Alice Salomon Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ASH Berlin) Studienrelevante* Kompetenzen Studienrelevantes Praktikum ab 6 Monaten 1 oder Punkte 4 Summe Abgeschlossene studienrelevante Berufsausbildung 2 oder 6 Studienrelevante Berufstätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf 3 (mind. 2 Jahre) 8 max. 8 Es erfolgt nur die Bepunktung jeweils einer nachgewiesenen Alternative. Bei der Bewerbung wird um Schwerpunktentscheidung gebeten bzw. bei Vorliegen der Nachweise die jeweils höchst bepunktete Alternative gewertet. Erfolgreich abgeschlossene Vorbildungen eines besonderen studienvorbereitenden Kursus einer Schule oder Hochschule 4 Insbesondere studienrelevante Fort- bzw. Weiterbildungen Bilinguale Sprachkompetenz, auf dem Niveau des europäischen Referenzrahmens (mindestens C 1) nachgewiesen max. 4 max. 4 Maximale Summe 16 Punkte * Die Studiengangsleitungen geben Richtlinien für die Studienrelevanz vor, soweit sie sich nicht aus Spezialgesetzen, den Ordnungen der ASH bzw. aus dem Sachzusammenhang ergibt. 1 Voll- und Teilzeittätigkeit über die Probezeit hinaus, soweit 20 h pro Woche nicht unterschreitend Nachweis durch einfaches Zeugnis/Beurteilung 2 Nachweis durch qualifiziertes Zeugnis 3 Voll- und Teilzeittätigkeit über die Probezeit hinaus, soweit 20 h pro Woche nicht unterschreitend Nachweis durch Arbeitszeugnisse - Arbeitsverträge werden nicht anerkannt 4 studienrelevante Lehrgänge ab 150 Stunden Nachweis durch qualifiziertes Zeugnis 5 Sprachkenntnisse außer Deutsch / Siehe dazu Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen mögliche Zertifikate auf C1 Niveau Link: Hier gilt als Nachweis nur ein entsprechendes Zertifikat oder die ausdrückliche Ausweisung des erreichten Levels mindestens C 1 auf dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung

21 Anlage 3 Punktekatalog zur Feststellung des gleichwertigen Punktwertes bezogen auf den Durchschnittswert der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der Alice Salomon Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ASH Berlin) Punktwert der HZB gleichwertiger Punktwert ab 1,0 24 1,1 23 1,2 22 1,3 21 1,4 20 1,5 19 1,6 18 1,7 17 1,8 16 1,9 15 2,0 14 2,1 13 2,2 12 2,3 11 2,4 10 2,5 9 2,6 8 2,7 7 2,8 6 2,9 5 3,0 4 3,1 3 3,2 2 3,3 1 3,4 0

22 Anlage 4 Richtlinien für die Studienrelevanz zum Punktekatalog zur Feststellung studienrelevanter Kompetenzen für den BA-Studiengang Erziehung und Bildung Im Kindesalter (Präsenzstudium und Berufsintegrierendes Studium) Als studienrelevante Berufsabschlüsse sowie als studienrelevante Berufe, in denen eine Berufstätigkeit nachgewiesen wird, gelten: Erzieher/in Ergotherapeut/in Förderlehrer/in Frühpädagoge/-pädagogin Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in Heilerziehungspfleger/in Heilpädagoge/-pädagogin Kinderdorfmutter Kinderpfleger/in Lehrer/in Waldorfschulen Lehrer/in Grundschule (Primarstufe) Lehrer/in Sonderschule Logopäde/in Musikpädagoge/-pädagogin Pädagoge/Pädagogin Rehabilitationspädagoge/-pädagogin Rehabilitationswissenschaftler/in Sozialarbeiter/in Sozialpädagoge/-pädagogin Sozialhelfer/in Sozialassistent/in Sozialpädagogische/r Assistent/in Tanzpädagoge/in Pädagogische Berufsabschlüsse, die mit den aufgeführten vergleichbar sind, werden nach Einzelfallprüfung durch die Studienleitung ebenfalls als studienrelevant anerkannt.

1. Angaben zur Person (die erhobenen Daten werden ausschließlich für Verwaltungsaufgaben der ASH erfasst)

1. Angaben zur Person (die erhobenen Daten werden ausschließlich für Verwaltungsaufgaben der ASH erfasst) Alice-Salomon-Platz 5 12627 Berlin Tel. 030/99245-325 Fax: 030/99245-245 Studierendencenter Immatrikulationsamt Eingangsstempel Ende der Bewerbungsfrist zum Wintersemester 2014/15: 15.07.2014 (Ausschlussfrist)

Mehr

1. Angaben zur Person (die erhobenen Daten werden ausschließlich für Verwaltungsaufgaben der ASH erfasst)

1. Angaben zur Person (die erhobenen Daten werden ausschließlich für Verwaltungsaufgaben der ASH erfasst) Alice-Salomon-Platz 5 12627 Berlin Tel. 030 /99245-325 Fax: 030/99245-245 Studierendencenter Immatrikulationsamt Eingangsstempel Ende der Bewerbungsfrist zum Wintersemester: 15.07.2016 (Ausschlussfrist)

Mehr

Informationsbroschüre zum Onlinebewerbungsverfahren. Bachelorstudium "Soziale Arbeit" Bachelor of Arts (B.A.)

Informationsbroschüre zum Onlinebewerbungsverfahren. Bachelorstudium Soziale Arbeit Bachelor of Arts (B.A.) Informationsbroschüre zum Onlinebewerbungsverfahren Bachelorstudium "Soziale Arbeit" Bachelor of Arts (B.A.) Alice-Salomon -Hochschule Berlin Alice-Salomon-Platz 5, 12627 Berlin Studierendencenter Telefon:

Mehr

Eingangsstempel Ende der Bewerbungsfrist zum Sommersemester 2019: (Ausschlussfrist)

Eingangsstempel Ende der Bewerbungsfrist zum Sommersemester 2019: (Ausschlussfrist) Alice-Salomon-Platz 5 12627 Berlin Tel. 030/99245-325 Fax: 030/99245-245 StudierendenCenter Immatrikulationsamt Eingangsstempel Ende der Bewerbungsfrist zum Sommersemester 2019: 15.01.2019 (Ausschlussfrist)

Mehr

Eingangsstempel Ende der Bewerbungsfrist zum Sommersemester (Ausschlussfrist)

Eingangsstempel Ende der Bewerbungsfrist zum Sommersemester (Ausschlussfrist) Alice-Salomon-Platz 5 12627 Berlin Tel. 030/99245-325 Fax: 030/99245-245 StudierendenCenter Immatrikulationsamt Eingangsstempel Ende der Bewerbungsfrist zum Sommersemester 2019 15.01.2019 (Ausschlussfrist)

Mehr

Gültigkeit ab WiSe 2014/15 ZULASSUNGSORDNUNG

Gültigkeit ab WiSe 2014/15 ZULASSUNGSORDNUNG 1 ZULASSUNGSORDNUNG für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Design der Hochschule Fresenius, University of Applied Sciences, in der Fassung vom 07.08.2014 Aufgrund des 20 Abs. 1 Hessisches Hochschulgesetz

Mehr

Z u l a s s u n g s a n t r a g für den Bachelor-Studiengang Interprofessionelle Gesundheitsversorgung - Online. Bewerbung zum Wintersemester 2018/19

Z u l a s s u n g s a n t r a g für den Bachelor-Studiengang Interprofessionelle Gesundheitsversorgung - Online. Bewerbung zum Wintersemester 2018/19 Eingangsstempel Alice-Salomon-Platz 5 12627 Berlin Tel. 030/99245-325 Fax: 030/99245-245 StudierendenCenter Immatrikulationsamt Ende der Bewerbungsfrist zum Wintersemester: 15.07.2018 (Ausschlussfrist)

Mehr

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 18/2012 vom 20. Februar 2012

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 18/2012 vom 20. Februar 2012 Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 18/2012 vom 20. Februar 2012 Zulassungsordnung des Bachelor-Fernstudiengangs Öffentliche Verwaltung (ÖV-FS) des Fachbereichs Allgemeine

Mehr

1. Angaben zur Person (Die erhobenen Daten werden ausschließlich für Verwaltungsaufgaben der ASH erfasst.)

1. Angaben zur Person (Die erhobenen Daten werden ausschließlich für Verwaltungsaufgaben der ASH erfasst.) Alice-Salomon-Platz 5 12627 Berlin Tel. 030/99245-325 Fax: 030/99245-245 StudierendenCenter Immatrikulationsamt Eingangsstempel Ende der Bewerbungsfrist zum Sommersemester 2018 15.01.2018 (Ausschlussfrist)

Mehr

1. Angaben zur Person (die erhobenen Daten werden ausschließlich für Verwaltungsaufgaben der ASH Berlin erfasst)

1. Angaben zur Person (die erhobenen Daten werden ausschließlich für Verwaltungsaufgaben der ASH Berlin erfasst) Alice-Salomon-Platz 5 12627 Berlin Tel. 030 /99245-325 Fax: 030/99245-245 Studierendencenter Immatrikulationsamt Eingangsstempel Ende der Bewerbungsfrist zum Sommersemester: 15.01.2019 (Ausschlussfrist)

Mehr

Z u l a s s u n g s a n t r a g für Bewerber_innen mit Sonderquote Bachelor-Studiengang Gesundheits- und Pflegemanagement

Z u l a s s u n g s a n t r a g für Bewerber_innen mit Sonderquote Bachelor-Studiengang Gesundheits- und Pflegemanagement Alice-Salomon-Platz 5 12627 Berlin Tel. 030/99245-325 Fax: 030/99245-245 StudierendenCenter Immatrikulationsamt Eingangsstempel Ende der Bewerbungsfrist zum Sommersemester 2019 15.01.2019 (Ausschlussfrist)

Mehr

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT NR. 25/2008 24.06.2008 1. Änderung der Zulassungsordnung für das Verfahren zur Feststellung der besonderen Studienberechtigung gem. 11 BerlHG für den Bachelor-Studiengang Erziehung

Mehr

Z u l a s s u n g s a n t r a g für die primärqualifizierende Studienform Bachelorstudiengang Physiotherapie/Ergotherapie

Z u l a s s u n g s a n t r a g für die primärqualifizierende Studienform Bachelorstudiengang Physiotherapie/Ergotherapie Eingangsstempel Alice-Salomon-Platz 5 12627 Berlin Tel.: 030/99245-325 Fax: 030/99245-245 StudierendenCenter Immatrikulationsamt Ende der Bewerbungsfrist zum Wintersemester 15.07.2017 (Ausschlussfrist)

Mehr

Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie

Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2 und 29 Abs. 2 und Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes in der Fassung vom

Mehr

Bitte Lichtbild einkleben! Antrag auf Zulassung

Bitte Lichtbild einkleben! Antrag auf Zulassung Institut für Polizei und Sicherheitsforschung Weiterbildungsmaßnahme psychosoziale Prozessbegleitung Antrag auf Zulassung An das Institut für Polizei und Sicherheitsforschung (IPoS) an der Hochschule für

Mehr

Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag für den Bachelor-Studiengang Erziehung und Bildung in der Kindheit - Präsenzstudienform - Achtung:

Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag für den Bachelor-Studiengang Erziehung und Bildung in der Kindheit - Präsenzstudienform - Achtung: Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag für den Bachelor-Studiengang Erziehung und Bildung in der Kindheit - Präsenzstudienform - Sommersemester 2019 Achtung: Diese Informationsbroschüre gilt ausschließlich

Mehr

über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der Alice-Salomon" Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin (ASH Berlin)

über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der Alice-Salomon Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin (ASH Berlin) Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der Alice-Salomon" Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin (ASH Berlin) 1. Änderungsfassung Vom Akademischen Senat in

Mehr

Zulassungsantrag für Studienplatzwechsler_innen in höhere Fachsemester

Zulassungsantrag für Studienplatzwechsler_innen in höhere Fachsemester Alice-Salomon-Platz 5 12627 Berlin Tel. 030/99245-325 Fax: 030/99245-245 StudierendenCenter Immatrikulationsamt Eingangsstempel Ende der Bewerbungsfrist zum Wintersemester 2018/19: 15.07.2018 (Ausschlussfrist)

Mehr

Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag für den Bachelor-Studiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter - Präsenzstudienform - Achtung:

Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag für den Bachelor-Studiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter - Präsenzstudienform - Achtung: Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag für den Bachelor-Studiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter - Präsenzstudienform - Achtung: Diese Informationsbroschüre gilt ausschließlich für Bewerber/innen

Mehr

1. Angaben zur Person (die erhobenen Daten werden ausschließlich für Verwaltungsaufgaben der ASH erfasst)

1. Angaben zur Person (die erhobenen Daten werden ausschließlich für Verwaltungsaufgaben der ASH erfasst) Alice-Salomon-Platz 5 12627 Berlin Tel. 030/99245-325 Fax: 030/99245-245 StudierendenCenter Immatrikulationsamt Eingangsstempel Ende der Bewerbungsfrist zum Sommersemester: 15.01.2016 (Ausschlussfrist)

Mehr

1. Angaben zur Person (die erhobenen Daten werden ausschließlich für Verwaltungsaufgaben der ASH erfasst)

1. Angaben zur Person (die erhobenen Daten werden ausschließlich für Verwaltungsaufgaben der ASH erfasst) Alice-Salomon-Platz 5 12627 Berlin Tel. 030/99245-325 Fax: 030/99245-245 StudierendenCenter Immatrikulationsamt Eingangsstempel Ende der Bewerbungsfrist zum Wintersemster 2016/17: 15.07.2016 (Ausschlussfrist)

Mehr

Zulassungsantrag für Studienplatzwechsler/innen in höhere Fachsemester

Zulassungsantrag für Studienplatzwechsler/innen in höhere Fachsemester Alice-Salomon-Platz 5 12627 Berlin Tel. 030/99245-325 Fax: 030/99245-245 StudierendenCenter Immatrikulationsamt Eingangsstempel Ende der Bewerbungsfrist zum Wintersemester 2017/18: 15.07.2017 (Ausschlussfrist)

Mehr

Auswahlverfahren BA Gesundheitsförderung i.d.f. v

Auswahlverfahren BA Gesundheitsförderung i.d.f. v Auswahlverfahren Pädagogische Hochschule 7 3.19 Seite 1 Satzung der Pädagogischen Hochschule für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang vom 26. Juli 27 Auf Grund von 6 Abs. 2 S. 5

Mehr

Eingangsstempel Ende der Bewerbungsfrist zum Sommersemester: (Ausschlussfrist)

Eingangsstempel Ende der Bewerbungsfrist zum Sommersemester: (Ausschlussfrist) Alice-Salomon-Platz 5 12627 Berlin Tel. 030/99245-325 Fax: 030/99245-245 StudierendenCenter Immatrikulationsamt Eingangsstempel Ende der Bewerbungsfrist zum Sommersemester: 15.01.2019 (Ausschlussfrist)

Mehr

Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag. Bachelor-Studium "Erziehung und Bildung im Kindesalter" Bachelor of Arts (B.A.) - Präsenzstudienform -

Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag. Bachelor-Studium Erziehung und Bildung im Kindesalter Bachelor of Arts (B.A.) - Präsenzstudienform - Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag Bachelor-Studium "Erziehung und Bildung im Kindesalter" Bachelor of Arts (B.A.) - Präsenzstudienform - ASH Berlin Alice-Salomon-Platz 5, 12627 Berlin StudierendenCenter

Mehr

Antrag auf Zulassung zum Studium

Antrag auf Zulassung zum Studium Studiengang Risiko- und Sicherheitsmanagement Antrag auf Zulassung zum Studium An die Hochschule für Öffentliche Verwaltung Immatrikulationsamt Doventorscontrescarpe 172c 28195 Bremen Nicht vom Bewerber

Mehr

Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag für den internetbasierten berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit (BASA-online) Achtung:

Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag für den internetbasierten berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit (BASA-online) Achtung: Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag für den internetbasierten berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit (BASA-online) Achtung: Diese Informationsbroschüre gilt ausschließlich für Bewerber/innen

Mehr

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT NR. 10/2018 11.09.2018 Zugangs- und Zulassungssatzung für den Bachelorstudiengang Erziehung und Bildung in der Kindheit der Alice-Salomon - Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik

Mehr

Informationsbroschüre zum Onlinebewerbungsverfahren. Bachelorstudium "Erziehung und Bildung in der Kindheit"

Informationsbroschüre zum Onlinebewerbungsverfahren. Bachelorstudium Erziehung und Bildung in der Kindheit Informationsbroschüre zum Onlinebewerbungsverfahren Bachelorstudium "Erziehung und Bildung in der Kindheit" Bachelor of Arts (B.A.) Präsenzstudienform Sommersemester 2019 Alice-Salomon -Hochschule Berlin

Mehr

Antrag auf Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation für das Wintersemester 20 /20

Antrag auf Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation für das Wintersemester 20 /20 Hochschule Rhein-Waal Marie-Curie-Str. 1 D-47533 Kleve Antrag auf Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation für das Wintersemester 20 /20 Dieser Antrag dient lediglich der Prüfung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung.

Mehr

Rechtsverbindlich ist ausschließlich die im Intranet zur Verfügung gestellte Fassung. Allgemeine Zulassungsbestimmungen

Rechtsverbindlich ist ausschließlich die im Intranet zur Verfügung gestellte Fassung. Allgemeine Zulassungsbestimmungen Rechtsverbindlich ist ausschließlich die im Intranet zur Verfügung gestellte Fassung Allgemeine Zulassungsbestimmungen für die Studiengänge an der staatlich anerkannten, privaten für den Fachbereich: Wirtschaft

Mehr

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT NR. 07/2016 24.03.2016 Zugangs- und Zulassungsordnung für den Bachelorstudiengang Physiotherapie/Ergotherapie Bachelor of Science (B.Sc.) Additive, interdisziplinäre Studienform

Mehr

ZULASSUNGSANTRAG. Konsekutiver Master-Studiengang Praxisforschung in Sozialer Arbeit und Pädagogik

ZULASSUNGSANTRAG. Konsekutiver Master-Studiengang Praxisforschung in Sozialer Arbeit und Pädagogik Alice-Salomon-Platz 5 12627 Berlin Tel. 030 / 99245-325 Fax: 030/99245-245 StudierendenCenter Immatrikulationsamt Eingangsstempel Ende der Bewerbungsfrist 15.07.2016 (Ausschlussfrist) ZULASSUNGSANTRAG

Mehr

1. Angaben zur Person (Die erhobenen Daten werden ausschließlich für Verwaltungsaufgaben der ASH erfasst.)

1. Angaben zur Person (Die erhobenen Daten werden ausschließlich für Verwaltungsaufgaben der ASH erfasst.) Bitte unbedingt zuerst das Info-Heft lesen! Alice-Salomon-Platz 5 12627 Berlin Tel. 030/99245-325 Fax: 030/99245-245 StudierendenCenter Immatrikulationsamt Eingangsstempel Ende der Bewerbungsfrist: 15.07.2015

Mehr

Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag. Bachelorstudium "Erziehung und Bildung in der Kindheit" Bachelor of Arts (B.A.)

Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag. Bachelorstudium Erziehung und Bildung in der Kindheit Bachelor of Arts (B.A.) Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag Bachelorstudium "Erziehung und Bildung in der Kindheit" Bachelor of Arts (B.A.) Berufsintegrierende Studienform Sommersemester 2019 ASH Berlin Alice-Salomon-Platz

Mehr

HOCHSCHULZUGANG OHNE HOCHSCHULREIFE FÜR IN DER BERUFLICHEN BILDUNG QUALIFIZIERTE

HOCHSCHULZUGANG OHNE HOCHSCHULREIFE FÜR IN DER BERUFLICHEN BILDUNG QUALIFIZIERTE HOCHSCHULZUGANG OHNE HOCHSCHULREIFE FÜR IN DER BERUFLICHEN BILDUNG QUALIFIZIERTE 1 IN DER BERUFLICHEN BILDUNG QUALIFIZIERTE Ohne Hochschulreife studieren? Wer eine bestimmte berufliche Bildung durchlaufen

Mehr

Informationsbroschüre zum Onlinebewerbungsverfahren. für den internetbasierten berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit (BASA-online)

Informationsbroschüre zum Onlinebewerbungsverfahren. für den internetbasierten berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit (BASA-online) Informationsbroschüre zum Onlinebewerbungsverfahren für den internetbasierten berufsbegleitenden Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit (BASA-online) Alice Salomon Hochschule Berlin Alice-Salomon-Platz 5,

Mehr

Alice-Salomon-Platz 5, Berlin Studierendencenter Telefon: 030 / Telefax: 030 /

Alice-Salomon-Platz 5, Berlin Studierendencenter Telefon: 030 / Telefax: 030 / Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag Bachelorstudium "Erziehung und Bildung im Kindesalter" Bachelor of Arts (B.A.) Berufsintegrierende Studienform ASH Berlin Alice-Salomon-Platz 5, 12627 Berlin

Mehr

Auswahl-ZulaSatzung Pflegewissenschaft

Auswahl-ZulaSatzung Pflegewissenschaft AuswahlZulaSatzung Seite 1 Satzung der Pädagogischen Hochschule für das hochschuleigene Zulassungs und Auswahlverfahren im BachelorStudiengang vom 26. April 2017 Aufgrund von 6 Abs. 2 S. 7 des Hochschulzulassungsgesetzes

Mehr

Beschlossen vom Senat der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth in seiner Sitzung am 24. Oktober 2017

Beschlossen vom Senat der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth in seiner Sitzung am 24. Oktober 2017 Ordnung über den Zugang und die Zulassung für die konsekutiven Masterstudiengänge Maschinenbau und Elektrotechnik der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Beschlossen vom Senat der Jade Hochschule

Mehr

Vorläufige Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Präventive Soziale Arbeit an der

Vorläufige Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Präventive Soziale Arbeit an der Vorläufige Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Präventive Soziale Arbeit an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel

Mehr

AM 58/2016. Amtliche Mitteilungen 58/2016

AM 58/2016. Amtliche Mitteilungen 58/2016 AM 58/2016 Amtliche Mitteilungen 58/2016 Zulassungsordnung für den Studiengang 1-Fach Master of Science Geographie der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln vom 25.04.2016

Mehr

Checkliste Bachelor Bewerbung

Checkliste Bachelor Bewerbung Checkliste Bachelor Bewerbung Welche Unterlagen muss ich zur Bewerbung für einen Studienplatz an der Hochschule Aalen postalisch bzw. in digitaler Form einreichen? Wichtig: Bewerbungsschluss - Sommersemester:

Mehr

Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag. Bachelorstudium Gesundheits- und Pflegemanagement. Bachelor of Science (B.Sc.

Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag. Bachelorstudium Gesundheits- und Pflegemanagement. Bachelor of Science (B.Sc. Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag Bachelorstudium Gesundheits- und Pflegemanagement Bachelor of Science (B.Sc.) Achtung: Diese Informationsbroschüre gilt ausschließlich für Bewerber_innen folgender

Mehr

20/07. Amtliches Mitteilungsblatt. 16. April Seite

20/07. Amtliches Mitteilungsblatt. 16. April Seite 20/07 16. April 2007 Amtliches Mitteilungsblatt Ordnung zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen für den Bachelorstudiengang Public Management (Öffentliches Dienstleistungsmanagement

Mehr

Antrag auf Zulassung zum Studium

Antrag auf Zulassung zum Studium Studiengang Risiko- und Sicherheitsmanagement Antrag auf Zulassung zum Studium An die Hochschule für Öffentliche Verwaltung Immatrikulationsamt Doventorscontrescarpe 172c 29195 Bremen Nicht vom Bewerber

Mehr

Mitteilungsblatt / Bulletin

Mitteilungsblatt / Bulletin 43/2018 Mitteilungsblatt / Bulletin 7. November 2018 Zugangs- und Zulassungsordnung des Bachelorstudiengangs Öffentliche Verwaltung des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung der Hochschule für Wirtschaft

Mehr

Auswahl-ZulaSatzung Pflegewissenschaft

Auswahl-ZulaSatzung Pflegewissenschaft AuswahlZulaSatzung Pädagogische Hochschule 7 3.30 Seite 1 Satzung der Pädagogischen Hochschule für das hochschuleigene Zulassungs und Auswahlverfahren im BachelorStudiengang vom 26. April 2017 Aufgrund

Mehr

1. Angaben zur Person (die erhobenen Daten werden ausschließlich für Verwaltungsaufgaben der ASH erfasst)

1. Angaben zur Person (die erhobenen Daten werden ausschließlich für Verwaltungsaufgaben der ASH erfasst) Alice-Salomon-Platz 5 12627 Berlin Tel. 030 / 99245-325 Fax: 030 / 99245-245 Studierendencenter Immatrikulationsamt Eingangsstempel Ende der Bewerbungsfrist zum Wintersemester: 15.07.2016 (Ausschlussfrist)

Mehr

Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Alice Salomon *

Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Alice Salomon * Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Alice Salomon * * Vom Akademischen Senat in seiner Sitzung vom 07.0.006 gemäß

Mehr

Dritte Änderungssatzung zur Immatrikulationsordnung der Universität Leipzig

Dritte Änderungssatzung zur Immatrikulationsordnung der Universität Leipzig 6/30 Universität Leipzig Dritte Änderungssatzung zur Immatrikulationsordnung der Universität Leipzig Vom 19. Juli 2005 Die Universität Leipzig erlässt folgende Dritte Änderungssatzung zur Immatrikulationsordnung

Mehr

Ordnungen der Cusanus Hochschule 5. Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule. Datum: 2. Juni 2015

Ordnungen der Cusanus Hochschule 5. Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule. Datum: 2. Juni 2015 Ordnungen der Cusanus Hochschule 5 Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule Datum: 2. Juni 2015 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Gründungssenats der Cusanus Hochschule vom 27. Mai 2015 und unterzeichnet

Mehr

1. Angaben zur Person (die erhobenen Daten werden ausschließlich für Verwaltungsaufgaben der ASH erfasst)

1. Angaben zur Person (die erhobenen Daten werden ausschließlich für Verwaltungsaufgaben der ASH erfasst) Alice-Salomon-Platz 5 12627 Berlin Tel. 030/99245-325 Fax: 030/99245-245 StudierendenCenter Immatrikulationsamt Eingangsstempel Ende der Bewerbungsfrist zum Sommersemester: 15.01.2018 (Ausschlussfrist)

Mehr

BILDUNG UND ERZIEHUNG IM KINDESALTER

BILDUNG UND ERZIEHUNG IM KINDESALTER BACHELOR-STUDIENGANG BILDUNG UND ERZIEHUNG IM KINDESALTER ZULASSUNGSORDNUNG 1 Zugangsvoraussetzungen 2 Anrechnung berufspraktischer Tätigkeiten auf das Vorpraktikum 3 Einstufung 4 Zulassungsantrag, Ausschlussfrist

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 21/05

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 21/05 FHTW Amtliches Mitteilungsblatt Inhalt Seite Ordnung für die Festsetzung der Zulassungszahl 133 zur Zulassungsbeschränkung für das grundständige Fernstudium Wirtschaftsingenieurwesen, 1. Fachsemester,

Mehr

Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag. Bachelorstudium Gesundheits- und Pflegemanagement. Bachelor of Science (B.Sc.

Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag. Bachelorstudium Gesundheits- und Pflegemanagement. Bachelor of Science (B.Sc. Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag Bachelorstudium Gesundheits- und Pflegemanagement Bachelor of Science (B.Sc.) Achtung: Diese Informationsbroschüre gilt ausschließlich für Bewerber_innen folgender

Mehr

Hagen Iserlohn Meschede Soest. Erläuterungen zur Online-Bewerbung für einen Studiengang mit örtlichem Auswahlverfahren

Hagen Iserlohn Meschede Soest. Erläuterungen zur Online-Bewerbung für einen Studiengang mit örtlichem Auswahlverfahren Fachhochschule Südwestfalen Postfach 20 61 58590 Iserlohn Erläuterungen zur Online-Bewerbung für einen Studiengang mit örtlichem Auswahlverfahren Verfahrensablauf Im Rahmen eines örtlichen Auswahlverfahrens

Mehr

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 16/2014 vom 15. April 2014

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 16/2014 vom 15. April 2014 Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 16/2014 vom 15. April 2014 Erneute Veröffentlichung der redaktionell überarbeiteten Zulassungsordnung der Bachelor-Studiengänge Öffentliche

Mehr

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit Fakultät Management, Soziale Arbeit, Bauen Der Fakultätsrat der Fakultät Management, Soziale Arbeit, Bauen der HAWK

Mehr

Amtliche Mitteilungen der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin

Amtliche Mitteilungen der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin Amtliche Mitteilungen der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin - University of Applied Sciences - 06/2007 16.04.2007 Inhalt Ordnung zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von

Mehr

Bewerbungsvordruck für die Bewerbung über Uni-Assist zum Studiengang

Bewerbungsvordruck für die Bewerbung über Uni-Assist zum Studiengang Bewerbungsvordruck für die Bewerbung über Uni-Assist zum Studiengang B.A. Gesundheits- und Pflegemanagement Dezernat II: Studentische & Akademische Angelegenheiten Evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe

Mehr

Lesefassung vom 30. Juni 2011

Lesefassung vom 30. Juni 2011 Satzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Studiengang Betriebswirtschaft für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vom 30. Juni 2011 Lesefassung

Mehr

Antrag auf Zulassung zum Studium zum Wintersemester 20 für den Studiengang

Antrag auf Zulassung zum Studium zum Wintersemester 20 für den Studiengang hochschule 21 Sekretariat Harburger Straße 6 21614 Buxtehude 1 Lichtbild (bitte unbedingt einkleben) Antrag auf Zulassung zum Studium zum Wintersemester 20 für den Studiengang Physiotherapie DUAL mit Ausbildung

Mehr

STUDIEN-INFO. Hochschulzugang ohne Hochschulreife für in der beruflichen Bildung Qualifizierte

STUDIEN-INFO. Hochschulzugang ohne Hochschulreife für in der beruflichen Bildung Qualifizierte STUDIEN-INFO Hochschulzugang ohne Hochschulreife für in der beruflichen Bildung Qualifizierte Studienberatung studienberatung@fh-dortmund.de www.fh-dortmund.de 1. In der beruflichen Bildung Qualifizierte

Mehr

Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Management digitaler Medien

Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Management digitaler Medien Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Masterstudiengang Management digitaler Medien der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Beschlossen vom Senat der Jade Hochschule

Mehr

amtliche mitteilungen

amtliche mitteilungen amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 23.16 vom 26. april 2016 satzung für die durchführung der studienplatzvergabe in zulassungsbeschränkten studiengängen

Mehr

Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006

Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006 Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 67 Satz 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz

Mehr

Erläuterungen zum Antrag auf Einschreibung in den weiterbildenden Masterstudiengang

Erläuterungen zum Antrag auf Einschreibung in den weiterbildenden Masterstudiengang Erläuterungen zum Antrag auf Einschreibung in den weiterbildenden Masterstudiengang Mediation Matrikelnummer Wenn Sie an der FernUniversität aktuell eingeschrieben sind oder schon einmal studiert haben,

Mehr

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit Der Fakultätsrat der Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit der HAWK Hochschule

Mehr

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den dualen Bachelorstudiengang Forstwirtschaft

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den dualen Bachelorstudiengang Forstwirtschaft Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den dualen Bachelorstudiengang Forstwirtschaft Fakultät Ressourcenmanagement Der Fakultätsrat der Fakultät Ressourcenmanagement der HAWK Hochschule für angewandte

Mehr

Informationsbroschüre zum Onlinebewerbungsverfahren. Bachelorstudium "Soziale Arbeit" Bachelor of Arts (B.A.)

Informationsbroschüre zum Onlinebewerbungsverfahren. Bachelorstudium Soziale Arbeit Bachelor of Arts (B.A.) Informationsbroschüre zum Onlinebewerbungsverfahren Bachelorstudium "Soziale Arbeit" Bachelor of Arts (B.A.) Alice-Salomon -Hochschule Berlin Alice-Salomon-Platz 5, 12627 Berlin Studierendencenter Telefon:

Mehr

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT NR. 14/2015 26.06.2015 1. Änderung der Zugangs- und Zulassungssatzung für den weiterbildenden Masterstudiengang Netzwerkmanagement Bildung für eine nachhaltige Entwicklung (BNE)

Mehr

Alice Salomon Hochschule Berlin. Alice-Salomon-Platz 5, Berlin StudierendenCenter Telefon: 030 / Telefax: 030 /

Alice Salomon Hochschule Berlin. Alice-Salomon-Platz 5, Berlin StudierendenCenter Telefon: 030 / Telefax: 030 / Informationsbroschüre zur Onlinebewerbung Bachelorstudiengang Gesundheits- und Pflegemanagement Bachelor of Science (B.Sc.) Alice Salomon Hochschule Berlin Alice-Salomon-Platz 5, 12627 Berlin StudierendenCenter

Mehr

Bewerbung für beruflich Qualifizierte

Bewerbung für beruflich Qualifizierte Bewerbung für beruflich Qualifizierte Bitte reichen Sie dieses Formular vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit allen erforderlichen Nachweisen fristgerecht im Studierendensekretariat der Universität

Mehr

Bitte Lichtbild einkleben! Antrag auf Zulassung zum Studium

Bitte Lichtbild einkleben! Antrag auf Zulassung zum Studium Studiengang Steuern und Recht Antrag auf Zulassung zum Studium An die Hochschule für Öffentliche Verwaltung Immatrikulationsamt Doventorscontrescarpe 172C 28195 Bremen Antragseingang DSH/TestDaF erforderlich

Mehr

Zusatz-Antrag. Vorname(n)

Zusatz-Antrag. Vorname(n) Studienabteilung Zusatz-Antrag zum Online-Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester Angaben gemäß Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Masterstudiengang

Mehr

Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag. für den Bachelorstudiengang

Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag. für den Bachelorstudiengang Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag für den Bachelorstudiengang Physiotherapie/Ergotherapie (B.Sc.) Additive, interdisziplinäre Studienform für Berufserfahrene (AddIS) Alice-Salomon -Hochschule

Mehr

18. März 2010 Amtliches Mitteilungsblatt

18. März 2010 Amtliches Mitteilungsblatt Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 115 18. März 2010 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Finanzdienstleistungen - Risikomanagement

Mehr

UNIVERSITÄT HOHENHEIM

UNIVERSITÄT HOHENHEIM UNIVERSITÄT HOHENHEIM AKADEMISCHES AUSLANDSAMT Universität Hohenheim Akademisches Auslandsamt 70593 Stuttgart Germany Bewerbernummer Eingangsdatum HZB-Datum HZB-Art HZB-Note (nicht vom Bewerber auszufüllen)

Mehr

Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag. Sommersemester für den Bachelorstudiengang

Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag. Sommersemester für den Bachelorstudiengang Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag Sommersemester 2019 für den Bachelorstudiengang Physiotherapie/Ergotherapie (B.Sc.) Additive, interdisziplinäre Studienform für Berufserfahrene (AddIS) Alice-Salomon

Mehr

Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag für den berufsbegleitenden onlinebasierten Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit ( BASA-online ) Achtung:

Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag für den berufsbegleitenden onlinebasierten Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit ( BASA-online ) Achtung: Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag für den berufsbegleitenden onlinebasierten Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit ( BASA-online ) Sommersemester 2019 Achtung: Diese Informationsbroschüre gilt ausschließlich

Mehr

Technische Universität Dresden. Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus

Technische Universität Dresden. Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus Technische Universität Dresden Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus Ordnung über die Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschule im Studiengang Medizin Vom

Mehr

Zugangs-/ Zulassungs- und Auswahlsatzung

Zugangs-/ Zulassungs- und Auswahlsatzung Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Zugangs-/ Zulassungs- und Auswahlsatzung Master Umweltorientierte

Mehr

Allgemeine Zulassungsbestimmungen

Allgemeine Zulassungsbestimmungen Allgemeine Zulassungsbestimmungen für die Studiengänge an der staatlich anerkannten, privaten für den Fachbereich: Wirtschaft Medien in der Fassung vom 30.07.04 Inhaltsverzeichnis Zulassungsvoraussetzungen...

Mehr

Amtliche Mitteilungen Nr. 21/ Ordnung

Amtliche Mitteilungen Nr. 21/ Ordnung Amtliche Mitteilungen Nr. 21/2017 18.07.2017 Ordnung der Technischen Hochschule Wildau für die Auswahl von Studierenden in zulassungsbeschränkten Studiengängen Der Senat der TH Wildau hat auf Grundlage

Mehr

Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie.

Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie. Verwaltungshandbuch Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie an der Technischen Universität Clausthal, Fakultät für Natur- und Materialwissenschaften Vom 04. November 2008

Mehr