Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag für den Bachelor-Studiengang Erziehung und Bildung in der Kindheit - Präsenzstudienform - Achtung:

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1 Informationsbroschüre zum Zulassungsantrag für den Bachelor-Studiengang Erziehung und Bildung in der Kindheit - Präsenzstudienform - Sommersemester 2019 Achtung: Diese Informationsbroschüre gilt ausschließlich für Bewerber_innen folgender Sonderquoten: Bewerber_innen nach 11 Berliner Hochschulgesetz Bildungsausländer_innen Zweitstudienbewerber_innen Härtefallantragsteller_innen Alle anderen Bewerber_innen dürfen sich nur über das Online- Bewerbungsverfahren bewerben. Alice Salomon Hochschule Berlin Alice-Salomon-Platz 5, Berlin StudierendenCenter Telefon: 030/ Telefax: 030/ immatrikulationsamt@ash-berlin.eu studienberatung@ash-berlin.eu ebk-studienberatung@ash-berlin.eu URL: //

2 2 Inhalt der Informationsbroschüre Inhalt Seite Allgemeine Informationen 3 Vorwort zur Bewerbung 3 Bewerbungsfristen / Bewerbungsform 4 Zugangsvoraussetzungen 5 Hinweise für Zweitstudienbewerber_innen 5 Hinweise für Spitzensportler_innen 5 Hinweise für Minderjährige 5 Hinweise für Bewerber_innen mit ausländischer HZB 6 Hinweise für Härtefallantragsteller_innen 7 Hinweise für Bewerber_innen nach 11 (ohne HZB) 8 Hinweise zum Ausfüllen des Zulassungsantrages 10 Bisherige Studienzeiten / Exmatrikulation 10 Angaben zum Dienst 10 Information und Beratung 12 Checkliste der einzureichenden Unterlagen 14 Anlage 1 Merkblatt über die praxisbezogene Vorbildung für den Bachelor-Studiengang Erziehung und Bildung in der Kindheit Anlage 2 Punktekatalog zur Feststellung studienrelevanter Kompetenzen gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der ASH Anlage 3 Punktekatalog zur Feststellung des gleichwertigen Punktwertes bezogen auf den Durchschnittswert der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der ASH Anlage 4 Anerkannte studienrelevante Berufsausbildungen / Berufstätigkeiten

3 3 Allgemeine Informationen Zum Sommersemester 2019 wird der Name des Bachelorstudiengangs Erziehung und Bildung im Kindesalter in Erziehung und Bildung in der Kindheit geändert. Dauer des Studiums Das Bachelor-Studium "Erziehung und Bildung in der Kindheit" umfasst sieben Studiensemester (Regelstudienzeit) mit integrierten Praktika. Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelor-Studiums verleiht die ASH den akademischen Grad Bachelor of Arts (B.A.). Semesterzeiten Die Präsenzstudienform des Studiums wird jeweils zum Sommer- und Wintersemester angeboten. Sommersemester: bis Wintersemester: bis ACHTUNG: Diese Informationsbroschüre gilt ausschließlich für die Präsenzstudienform! Vorwort zur Bewerbung Bevor Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium ausfüllen, beachten Sie unbedingt folgende Hinweise: Bitte bewerben Sie sich auf keinen Fall formlos, sondern mit den von der Alice Salomon Hochschule Berlin (ASH Berlin) bereitgestellten Anträgen (ansonsten werden Sie vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen). Zulassungsanträge können durch Fax und nicht wirksam gestellt werden. Alle für die Aufnahme des Studiums von Ihnen gemachten Angaben sind durch Nachweise (Kopien in deutscher Übersetzung) zu belegen und in der jeweiligen Form (siehe Checkliste Seite 14 dieser Broschüre) beizufügen. Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind Behörden wie z.b. Bürgerämter oder Servicestellen der Krankenkassen. Ein Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer in Berlin erhalten Sie über den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.v. Landesverband Berlin e.v. (BDÜ): Die ASH Berlin beglaubigt Ihre Bewerbungsunterlagen nicht.

4 4 Ihr Zulassungsantrag muss spätestens: Bewerbungsfristen / Bewerbungsform für das Sommersemester am :00 Uhr (Ausschlussfrist) für das Wintersemester am :00 Uhr (Ausschlussfrist) an der ASH Berlin vorliegen. Bewerbungen, die nach der v. g. Ausschlussfrist an der ASH Berlin eingehen, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Abweichende Bewerbungsfristen für so genannte Altabiturient_innen gibt es an der ASH Berlin nicht. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Daten und die Auswahl der Bewerber_innen, die einen Studienplatz erhalten, ist das Berliner Hochschulzulassungsgesetz sowie die dazugehörige Hocschulzulassungsverordnung. Falsche oder unvollständige Angaben führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Ein Zulassungsbescheid, der auf falschen Angaben beruht, ist von der ASH Berlin zurückzunehmen. Der Zulassungsantrag muss unterschrieben werden, da er sonst ungültig ist. Die ASH Berlin erteilt keine schriftlichen oder mündlichen Auskünfte über den Eingang der Bewerbungsunterlagen sowie über den Stand und Ausgang des Auswahlverfahrens. Sollten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Unterlagen wünschen, so ist eine postalische Zustellung per Einschreiben von Ihnen vorzunehmen. Falls sich nach der Absendung des Zulassungsantrages Ihre Anschrift ändert, teilen Sie dies der ASH Berlin umgehend schriftlich mit. Ihre Bewerbung richten Sie an: Alice Salomon Hochschule, Immatrikulationsamt, Alice-Salomon-Platz Berlin. Wenn Sie keinen Studienplatz erhalten haben, können wir Ihnen aus Kostengründen Ihre Bewerbungsunterlagen nur zurücksenden, wenn Sie uns einen mit Ihrer Adresse versehenen DIN A4 Umschlag, frankiert mit 1,45, beifügen. Die ASH Berlin hebt keine Unterlagen für eine spätere Bewerbung auf, d.h. eine Aufrechterhaltung der Bewerbung für das nächste Bewerbungsverfahren ist nicht möglich. Zulassungszahl: Die von der Gesamtzahl der festgesetzten Zulassungszahlen, vermindert um die Zahl der nach einem Dienst auf Grund früheren Zulassungsanspruchs Auszuwählenden, vorweg abzuziehenden gesetzlichen Vorabquoten bestimmen sich nach 6 der Verordnung zur Regelung der Zulassung in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Hochschulen des Landes Berlin (Hochschulzulassungsverordnung - BerlHZVO).

5 5 Zugangsvoraussetzungen Für die Zulassung ist immer zwingend erforderlich: Eine praxisbezogene Vorbildung (Vorpraktikum) in einer sozialpädagogischen Einrichtung, die Kinder bis max. 13 Jahre betreut. Dieses Vorpraktikum muss mindestens 462 Stunden (12 Wochen in Vollzeit, bei Teilzeit entsprechend länger) umfassen und sollte bei einer Einrichtung ohne Unterbrechung absolviert werden, das Absolvieren mehrerer kleinerer Praxisstellen ist nicht möglich! Pflegeberufe auch mit sozialpädagogischen Anteilen jeglicher Art werden nicht als Vorpraktikum anerkannt (siehe dazu auch Merkblatt über die praxisbezogene Vorbildung, Anlage 1, Seite 17). Für den Nachweis des Praktikums sind Arbeitszeugnisse der Praxisstelle (Kopie in amtlich beglaubigter Form) oder das ausgefüllte Formular - im Zulassungsantrag (im Original) vorzulegen. Vertragsunterlagen jeglicher Art werden als Nachweis des Vorpraktikums nicht anerkannt. Zweitstudienbewerber_innen Bewerber_innen, die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule oder einer Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgreich abgeschlossen haben (Erststudium), gelten als Zweitstudienbewerber_innen. Zweitstudienberber_innen reichen das Abschlusszeugnis (mit Endbenotung) Ihres Studiums ein und müssen auf einem gesonderten Blatt (formlos) eine ausführliche schriftliche Begründung für den Zweitstudienwunsch mit Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit zum angestrebten Berufsziel darlegen. Bitte gesondertes Merkblatt unter beachten. Bewerber_innen, die an einer Hochschule in den neuen Bundesländern ihr Studium bis zum abgeschlossen haben, müssen sich wie Erststudienbewerber_innen bewerben und gelten nicht als Zweitstudienbewerber_innen. Spitzensportler_innen Bewerber_innen, die einem im öffentlichen Interesse förderungswürdigen Personenkreis angehören und aufgrund besonderer Umstände an den Studienort gebunden sind, insbesondere Bewerber_innen, die einem auf Bundesebene gebildeten A-, B-, C- oder D/C- Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine von den Olympiastützpunkten in den Ländern Berlin oder Brandenburg betreuten Sportarten angehören, weisen dies bitte durch einen aktuellen Nachweis der Kaderzugehörigkeit nach. Minderjährige Sollten Sie zum Zeitpunkt des Bewerbungsabschlusses noch minderjährig sein und Ihren Wohnsitz in dem Gebiet der Länder Berlin und Brandenburg bei einer für Sie sorgeberechtigten

6 6 Person haben, müssen Sie ergänzend zu den fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen eine aktuelle Meldebescheinigung einreichen. Bewerber_innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung Ausländische Bewerber_innen, auch die der EU sowie Deutsche, die ihre HZB außerhalb der BRD erworben haben, fügen bitte dem Zulassungsantrag nicht nur eine beglaubigte Kopie der HZB, sondern auch die amtliche Übersetzung bei. Die Durchschnittsnote errechnet die ASH Berlin, soweit sie nicht bereits von einer deutschen Behörde (auch Hochschule) ausgewiesen wurde. Darüber hinaus müssen alle Ausländer_innen, die keine deutsche HZB besitzen, die zum Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfungen auf der Grundlage der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT). Die Nachweise erfolgen durch: 1. die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang DSH-2 oder 2. den Test Deutsch als Fremdsprache - TestDaF (Niveaustufe TDN 4) oder 3. den Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an Studienkollegs oder 4. das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe (DSD II) Von der deutschen Sprachprüfung sind freigestellt: * Inhaber_innen eines Schulabschlusses, der einer deutschen HZB entspricht * Inhaber_innen eines Zeugnisses über das bestandene Goethe-Zertifikat C2, Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS). * Inhaber_innen eines Zeugnisses über die bestandene Prüfung telc Deutsch C1 Hochschule * Inhaber_innen von ausländischen Zeugnissen, die gemäß Ziffer 3 (4. Spiegelstrich) der Vereinbarung Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom in der jeweils geltenden Fassung) ausgewiesen sind. Sind die vorstehenden Vorgaben nicht erfüllt, kann keine Zulassung zum Studium an der ASH Berlin erfolgen, da die ASH Berlin keine Deutschkurse einschließlich der notwendigen Prüfungen durchführt. Ausländische und staatenlose Bewerber_innen, die keine deutsche HZB besitzen, also nicht EU-Ausländer_innen, werden in erster Linie nach dem Grad der Qualifikation ausgewählt. Besondere Berücksichtigung finden Bewerber_innen wenn sie: von einer deutschen Einrichtung zur Förderung Studierender ein Stipendium erhalten; auf Grund besonderer Vorschriften mit der Einweisung in ein Studienkolleg oder einer vergleichbaren Einrichtung für die Zuteilung eines Studienplatzes in dem im Zulassungsantrag genannten Studiengang vorgemerkt sind; im Geltungsbereich des Staatsvertrages Asylrecht genießen;

7 7 aus einem Entwicklungsland oder einem Land kommen, in dem es keine Ausbildungsstätten für unseren Studiengang gibt; einer deutschsprachigen Minderheit im Ausland angehören. Härtefallantragsteller_innen Sollten Sie einen Härtefallantrag bzw. einen Sonderantrag auf Nachteilsausgleich (Verbesserung Wartezeit bzw. Verbesserung Durchschnittsnote) stellen, fordern Sie diese Sonderanträge per unter an. Härtefallantrag / Anträge auf Nachteilsausgleich Ein Härtefallantrag / Antrag auf Nachteilsausgleich kann aufgrund besonderer gesundheitlicher Umstände, wirtschaftlicher Notlage, besonderer familiärer Umstände, Spätaussiedlung oder sonstiger Umstände gestellt werden. Der Antrag ist mit den entsprechenden Nachweisen glaubhaft zu belegen. Sonderantrag zur Verbesserung der Wartezeit In den Studiengängen des allgemeinen Auswahlverfahrens orientiert sich die Wartezeit an der Anzahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Studienberechtigung (z. B. Abitur) verstrichen sind. Bei einem Studienbewerber können jedoch Umstände vorliegen, die er nicht zu vertreten hat, die aber gleichwohl den Erwerb der Studienberechtigung verzögert haben. Der Bewerber wird dann weniger Wartezeit vorweisen. In diesem Fall wird bei der Auswahl nach Wartezeit ein früherer Zeitpunkt des Erwerbs der Studienberechtigung zugrunde gelegt. Der Bewerber nimmt also an der Auswahl mit einer Wartezeit teil, die er voraussichtlich ohne die Verzögerungen erreicht hätte. Der Antrag ist mit den entsprechenden Nachweisen (Schulbescheinigung / ärztliches Attest etc.) glaubhaft zu belegen. Unbegründete Anträge haben grundsätzlich keinen Erfolg. Sonderantrag zur Verbesserung der Durchschnittsnote Bei der Vergabe der Studienplätze ist die Durchschnittsnote ein wesentliches Auswahlkriterium. Daher sollen Leistungsbeeinträchtigungen, die Bewerber_innen gehindert haben, beim Erwerb der Studienberechtigung (z. B. Abitur) eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen, ausgeglichen werden. Weisen Bewerber_innen derartige Umstände und ihre Auswirkungen nach, wird er mit einer verbesserten Durchschnittsnote am Vergabeverfahren beteiligt. Die Verbesserung der Durchschnittsnote kommt sowohl für Bewerber_innen im allgemeinen Auswahlverfahren als auch im besonderen Auswahlverfahren in Betracht. Der Antrag ist mit den entsprechenden Nachweisen (Schulbescheinigung/ ärztliches Attest etc.) glaubhaft zu belegen. Unbegründete Anträge haben grundsätzlich keinen Erfolg. Bewerber_innen, welche das 55. Lebensjahr vollendet haben 3 (3) der BerlHZVO Wer bei der Bewerbung auf Zulassung zum 1. Fachsemester für das Sommersemester bis zum 15. Januar, bei der Bewerbung für das Wintersemester bis zum 15. Juli das 55. Lebensjahr vollendet hat, wird am Zulassungsverfahren nur beteiligt, wenn für das beabsichtigte Studium

8 8 unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Bewerbers oder der Bewerberin schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe sprechen. Dies muss durch entsprechende Nachweise glaubhaft gemacht werden. Bewerber_innen gemäß 11 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) Der 11 BerlHG regelt den Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber_innen, die nicht über eine schulische HZB (z.b. Abitur) verfügen. Auf der Grundlage von Qualifikationen werden verschiedene Möglichkeiten der Hochschulzugangsberechtigung unterschieden. Bewerber_innen nach 11 BerlHG müssen dem Zulassungsantrag folgende Unterlagen beifügen (Zugangsvoraussetzungen): 11 Abs. 1 BerlHG Beruflich Qualifizierte mit direktem Hochschulzugang: Wer eine Aufstiegsfortbildung nach den Bestimmungen der Handwerksordnung, des Berufsbildungsgesetzes oder vergleichbaren bundes- oder landesrechtlichen Regelungen bestanden hat, oder Fachschulabsolvent_innen, oder wer eine Qualifikation im Sinne des Seemannsgesetzes erworben hat oder Inhaber_innen von Abschlüssen vergleichbarer landesrechtlich geregelter Fortbildungsmaßnahmen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich. Einzureichende Unterlagen: Zeugnis über den Abschluss einer der folgenden beruflichen Qualifikationen: Meister_innen, staatlich geprüfte Techniker_innen, Fachschulabsolvent_innen, Absolvent_innen einer Aufstiegsfortbildung von vergleichbaren landesrechtlichen Fortbildungen im Gesundheitswesen oder im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich oder auch Offiziere mit Seemannspatent (Kopie in amtlich beglaubigter Form) sowie: eine bis zum Bewerbungstermin abgeschlossene 12wöchige (462 Stunden) praxisbezogene Vorbildung (Formular der ASH Berlin oder Arbeitszeugnis in amtlich beglaubigter Kopie) 11 Abs. 2 BerlHG Beruflich Qualifizierte mit fachgebundenem Hochschulzugang: Wer in einem zum angestrebten Studiengang fachlich ähnlichen Beruf eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung abgeschlossen hat und im erlernten Beruf mindestens drei Jahre tätig war. Einzureichende Unterlagen: Zeugnis über die für das Studium einschlägige mindestens 2jährige Berufsausbildung (Kopie in amtlich beglaubigter Form) sowie: Nachweis über die mindestens 3jährige einschlägige Berufstätigkeit im erlernten Beruf (Arbeitszeugnisse im Original oder in Form von amtlich beglaubigten Kopien) sowie:

9 9 eine bis zum Bewerbungstermin abgeschlossene 12wöchige (462 Stunden) praxisbezogene Vorbildung (Formular der ASH Berlin oder Arbeitszeugnis in amtlich beglaubigter Kopie) sowie: Exmatrikulationsbescheinigungen eventueller Vorstudienzeiten, in einfacher Kopie 11 Abs. 3 BerlHG Beruflich Qualifizierte mit fachgebundenem Hochschulzugang und mit einem Studienwunsch, der fachfremd zur beruflichen Qualifikation ist Wer zum angestrebten Studiengang eine fachlich fremde, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte, mindestens zweijährigen Berufsausbildung abgeschlossen hat; und eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit im erlernten Beruf nachweisen kann, und die Eignungsprüfung an der Hochschule besteht. Einzureichende Unterlagen: Zeugnis über die für das Studium fachlich fremde mindestens 2jährige Berufsausbildung (Kopie in amtlich beglaubigter Form) sowie: Nachweis über die mindestens 3jährige Berufstätigkeit im erlernten Beruf (Arbeitszeugnisse im Original oder in Form von amtlich beglaubigten Kopien) sowie: eine bis zum Bewerbungstermin abgeschlossene 12wöchige (462 Stunden) praxisbezogene Vorbildung (Formular der ASH Berlin oder Arbeitszeugnis in amtlich beglaubigter Kopie) sowie: Exmatrikulationsbescheinigungen eventueller Vorstudienzeiten, in einfacher Kopie Bewerbungen von Bewerber_innen der Fallgruppen 11 Abs.4 und 11 Abs.5 BerlHG werden im Einzelfall geprüft.

10 10 Hinweise zum Ausfüllen des Zulassungsantrages Angaben zur Person: Wenn Sie schwerbehindert sind und dies durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides des Versorgungsamtes nachweisen können, reichen Sie diese Nachweise mit den Bewerbungsunterlagen ein. Bisherige Studienzeiten / Exmatrikulation Führen Sie alle bisherigen Studienzeiten auf und geben Sie unbedingt alle Hochschulsemester an. Sind Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch immatrikuliert, ist es nicht erforderlich, dass Sie sich schon jetzt exmatrikulieren. Die Exmatrikulation an Ihrer Hochschule muss erst dann erfolgen, wenn Sie von der ASH Berlin einen Studienplatz erhalten haben und sich immatrikulieren wollen. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer anderen Hochschule bereits exmatrikuliert sind, reichen Sie die Exmatrikulationsbescheinigung (unbedingt mit Angabe des Grundes und den in der BRD erbrachten Hochschul- und Urlaubssemestern) zu Ihrer Bewerbung mit ein. Sollten Sie bereits den Studiengang Erziehung und Bildung in der Kindheit oder einen vergleichbaren Studiengang in der BRD studiert haben, müssen Sie auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Herkunftshochschule einreichen. Angaben zum Dienst Diese Fragen betreffen sowohl Bewerber_innen, die z. Zt. einen Dienst ableisten als auch solche, die den Dienst bereits beendet haben. Als Dienst gilt: ein Wehrdienst oder Dienst beim Bundesgrenzschutz bis zur Dauer von 3 Jahren; ein Bundesfreiwilligendienst, ein Zivildienst sowie andere Dienste im Ausland gem. 14b ZDG (gilt nur für EU- und Bildungsinländer_innen); ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr; ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer_in; ein Freiwilliger Friedensdienst (nicht im Rahmen des 14b ZDG); eine Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren (durch ärztliche Atteste nachzuweisen).

11 11 Außerdem gelten folgende Dienste, die in der ehemaligen DDR (bis zur Dauer von 3 Jahren) abgeleistet und vor dem beendet wurden: Wehrdienst; Zivildienst; Dienst in der Zivilverteidigung; Dienst in den kasernierten Einheiten des Ministeriums des Inneren; Dienst in den Baueinheiten im Bereich des Ministeriums für Nationale Verteidigung. Wenn Sie einen der vorstehend genannten Dienste in der ehemaligen DDR begonnen, aber nach dem beendet haben, gilt Ihre gesamte Dienstzeit als in der Bundesrepublik Deutschland abgeleistet. Bei Bildungsinländer_innen und EU-Ausländer_innen, die eine Studienberechtigung im Gebiet der alten Bundesländer oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben, wird auch ein in ihrem Heimatland bzw. in Deutschland geleisteter Dienst berücksichtigt. EU- Ausländer_innen werden wie Deutsche berücksichtigt; ein von ihnen im Ausland geleisteter Dienst wird berücksichtigt, sofern er mit einem deutschen Dienst vergleichbar ist. Haben Sie mehrere Dienste geleistet, etwa Wehrdienst und danach ein Freiwilliges Soziales Jahr, tragen Sie es ebenfalls ein. Betreuung / Pflege eines Kindes oder sonstigen Angehörigen Bewerber_innen, die ein Kind unter 18 Jahren oder eine pflegebedürftige Person aus dem Kreis der sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren betreut oder gepflegt haben (Dienst), sind den Bewerber_innen, die einen Freiwilligendienst geleistet haben, gleichgestellt. Eine derartige Betreuungs- oder Pflegetätigkeit wird mittels einer schriftlichen Versicherung, aus der hervorgeht, dass diese viel Zeit beanspruchende Tätigkeit selbst ausgeübt wurde und keine andere Person zur Verfügung stand, sowie entsprechenden Nachweisen zur Glaubhaftmachung belegt. Hinweise zur Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs (bevorzugte Auswahl): Erhalten Sie bei Beginn oder während des Dienstes (Zivildienst, FSJ usw.) einen Studienplatz, haben Sie Anspruch, bei Dienstende bevorzugt ausgewählt zu werden. Die bevorzugte Auswahl soll Sie vor einer eventuellen Verschärfung der Auswahlgrenze schützen und verhindern, dass nach Ende des Dienstes Nachteile für Sie erwachsen. Um den Anspruch auf bevorzugte Auswahl zu verwirklichen, müssen Sie sich nach Dienstende umgehend mit dem früheren Zulassungsbescheid der ASH Berlin erneut bewerben.

12 12 Information und Beratung Fachstudienberatung EBK Raum 327, 3. Etage Frau Katrin Tepper, M.A. Tel.: Beratungszeiten: Dienstag von bis Uhr Donnerstag von bis Uhr kurzfristige Änderungen entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter: Die Studienberatung bietet Beratung an zu Themen wie Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau, Studienanforderungen und Zulassungsvoraussetzungen. Sie leistet Orientierungs- und Entscheidungshilfen bei Fragen der Studienwahl und Alternativen zum Studium. Allgemeine Studienberatung Raum 329, 3. Etage Frau Anna Kuhlage,M.A., , Beratungszeiten: Dienstag von bis Uhr Donnerstag von bis Uhr kurzfristige Änderungen entnehmen Sie bitte der Homepage unter: Telefonische Beratung: Donnerstag von bis Uhr Die Allgemeine Studienberatung des StudierendenCenters der ASH berät Sie zu folgenden Themen der grundständigen Bachelor- und Masterstudiengänge: Studienangebot, Studiengangswahl, Entscheidungsberatung, Bewerbung und Zulassungsbedingungen, Studienorganisation, Soziale Beratung, Studium und Familie, Job, chronische Erkrankung, Behinderung. StudierendenCenter - Immatrikulationsamt Raum 336/337, 3. Etage Tel.: 030/ Persönliche Sprechzeiten:

13 13 Dienstag von bis Uhr und Donnerstag von bis Uhr Telefonische Sprechzeiten: Montag und Donnerstag von Uhr Informationen für Studienbewerber_innen mit Behinderung und chronischer Krankheit Barrierefrei studieren an der ASH studierendenwerk BERLIN Das studierendenwerk BERLIN ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. Seine Aufgaben bestehen in der sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Betreuung und Förderung der Studenten an den Berliner Hochschulen. Schwerpunkte seiner Arbeit liegen in den vier Hauptbereichen; Verpflegung (Mensen), studentisches Wohnen sowie Sozial- und Gesundheitsdienst, Ausbildungsförderung (BAföG). Wohnraum Des Weiteren hat das studierendenwerk BERLIN seit November 1980 ein Beratungs- und Hilfsangebot für behinderte Studienbewerber_innen. Behinderte Bewerber_innen können sich zu folgenden Themen beraten lassen: zum Hochschulzugang Finanzierung des Studiums BAföG-Verlängerung notwendige und geeignete Hilfsmittel Wohnungssuche Fahrt zur Hochschule Suche und Anleitung von Helfer_innen studierendenwerk BERLIN Franz-Mehring-Platz Berlin (Friedrichshain) Tel.: (030) Mail: beh.beratung.f-mehring-pl@studentenwerk-berlin.de

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15 15 Checkliste der einzureichenden Unterlagen Bildungsausländer_innen: Zwingend einzureichen sind (Zugangsvoraussetzungen): ( ) amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung ( ) amtliche Übersetzung der Hochschulzugangsberechtigung ( ) soweit vorhanden, die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung ( ) Nachweis der deutschen Sprachprüfung in amtlich beglaubigter Form ( ) Nachweis über die praxisbezogene Vorbildung (gem. Anlage 1) Formular der ASH im Original oder Arbeitszeugnis in amtlich beglaubigter Kopie ( ) ggf. amtliche Übersetzung der praxisbezogenen Vorbildung ( ) Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung, sofern Vorstudienzeiten in Deutschland vorliegen Darüber hinaus sind folgende Arbeitszeugnisse / Nachweise in Bezug auf die studienrelevanten Kompetenzen (gemäß Anlage 2) einzureichen (in einfacher Kopie): Nur für EU-Ausländer_innen ( ) Nachweis studienrelevantes Praktikum durch einfaches Zeugnis / Beurteilung (Praktika oder ehrenamtliche Tätigkeiten ab 6 Monaten, welche 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche nicht unterschreiten - bei einschlägiger ehrenamtlicher Tätigkeit kann der Umfang der Tätigkeit entsprechend umgerechnet werden). oder: ( ) Nachweis der studienrelevanten Berufsausbildung (Abschlusszeugnis und Urkunde) oder: ( ) Nachweis einer mindestens 2jährigen Berufstätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf (Arbeitszeugnis keine Verträge) ( ) Nachweis über studienrelevante Fort- bzw. Weiterbildungen (qualifiziertes Zeugnis) studienrelevante Kurse ab 150 Stunden ( ) Nachweis der bilingualen Sprachkompetenz Zertifikate auf Niveau mindestens C1. Hier gilt als Nachweis nur ein entsprechendes Zertifikat oder die ausdrückliche Ausweisung des erreichten Levels mindestens C1 auf dem Zeugnis der HZB Link:

16 16 Härtefallantragsteller_innen / Antragsteller_innen auf Nachteilsausgleich: Zwingend einzureichen sind (Zugangsvoraussetzungen): ( ) amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung ( ) Nachweis über die praxisbezogene Vorbildung (gem. Anlage 1) Formular der ASH im Original oder Arbeitszeugnis in amtlich beglaubigter Kopie ( ) ausgefüllter Antrag auf Härtefallregelung bzw. Nachteilsausgleich mit den entsprechenden Nachweisen (Attest, Schulbescheinigung etc. - in amtlich beglaubigter Form) ( ) Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung, sofern Vorstudienzeiten vorliegen Darüber hinaus sind folgende Arbeitszeugnisse / Nachweise in Bezug auf die studienrelevanten Kompetenzen (gemäß Anlage 2) einzureichen (in einfacher Kopie): ( ) Nachweis studienrelevantes Praktikum durch einfaches Zeugnis / Beurteilung (Praktika oder ehrenamtliche Tätigkeiten ab 6 Monaten, welche 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche nicht unterschreiten - bei einschlägiger ehrenamtlicher Tätigkeit kann der Umfang der Tätigkeit entsprechend umgerechnet werden). oder: ( ) Nachweis der studienrelevanten Berufsausbildung (Abschlusszeugnis und Urkunde) oder: ( ) Nachweis einer mindestens 2jährigen Berufstätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf (Arbeitszeugnis keine Verträge) ( ) Nachweis über studienrelevante Fort- bzw. Weiterbildungen (qualifiziertes Zeugnis) studienrelevante Kurse ab 150 Stunden ( ) Nachweis der bilingualen Sprachkompetenz Zertifikate auf Niveau mindestens C1 Hier gilt als Nachweis nur ein entsprechendes Zertifikat oder die ausdrückliche Ausweisung des erreichten Levels mindestens C1 auf dem Zeugnis der HZB Link:

17 17 Bewerber_innen nach 11 BerlHG 11 Abs1 Siehe Seite 8 dieser Informationsbroschüre 11 Abs2 Siehe Seite 8/9 dieser Informationsbroschüre 11 Abs3 Siehe Seite 9 dieser Informationsbroschüre Eventuell ausgefüllter Antrag auf Härtefallregelung bzw. Nachteilsausgleich mit den entsprechenden Nachweisen (Attest, Schulbescheinigung etc.);siehe Seite 9, Kopien in amtlich beglaubigter Form Zweitstudienbewerber_innen: Zwingend einzureichen sind (Zugangsvoraussetzungen): ( ) Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (einfache Kopie) ( ) Abschlusszeugnis (mit Endbenotung) Ihres Studiums in amtlich beglaubigter Form ( ) Nachweis über die praxisbezogene Vorbildung (gem. Anlage 1) Formular der ASH im Original oder Arbeitszeugnis in amtlich beglaubigter Kopie ( ) Exmatrikulationsbescheinigung, in einfacher Kopie ( ) Zweitstudiumbewerber_innen müssen auf einem gesonderten Blatt (formlos) eine ausführliche schriftliche Begründung für den Zweitstudienwunsch mit Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit zum angestrebten Berufsziel darlegen.

18 18 Anlage 1 Merkblatt über die praxisbezogene Vorbildung für den Bachelor-Studiengang Erziehung und Bildung in der Kindheit Grundsätzliches: Die ASH vermittelt keine Praktikumsplätze. Die Praxisstellensuche ist Angelegenheit der Bewerber_innen. 1. Dauer der praktischen Vorbildung Die Dauer der praktischen Vorbildung (in Kurzform VP) muss mindestens 3 Monate (bei voller Arbeitszeit, mind. 462 Stunden) betragen. Das Absolvieren mehrerer kleinerer Praxisstellen ist nicht möglich. Das Vorpraktikum muss bis zum Bewerbungstermin vollständig abgeleistet sein. 2. Form des Praktikumsnachweises Alle kopierten Belege die eingereicht werden, müssen in deutscher Übersetzung vorliegen. Wenn Sie von der ASH bereitgestellte Formulare (Siehe Zulassungsantrag) einreichen, müssen Sie darauf achten, dass diese mit einem Dienststempel und Unterschrift der Praxisstelle versehen sind. 3. Als einschlägiges Vorpraktikum werden nachfolgend genannte Tätigkeiten bzw. Dienste in sozialpädagogischen Einrichtungen, die Kinder bis max. 13 Jahre betreuen, anerkannt: - eine sozialpädagogische oder sozialarbeiterische Berufs- oder Schulausbildung bzw. Tätigkeit; - Zivildienst; - Freiwilliges soziales Jahr; - Kulturelles Jahr; - Entwicklungsdienst; - ehrenamtliche Tätigkeit im sozialen Bereich; - Freiwilliges ökologisches Jahr wird anerkannt, wenn sozialpädagogische Schwerpunkte vorhanden sind; - Übungsleiter_in im Sport und Kinderbereich; - Arbeit in Nachbarschaftsheimen, Freizeitheimen, Clubs; - Ferienfreizeitmaßnahmen; - Kinder- und Jugendpsychiatrie. Hinweis: Die o. g. Tätigkeitsbereiche - die als Vorpraktikum anerkannt werden - sind ordnungsgemäß nachzuweisen.

19 19 Anlage 2 (nur für Bewerber_innen mit Hochschulreife und Härtefallantragsteller_innen sowie für Deutsche, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben sowie EU-Ausländer_innen) Punktekatalog zur Feststellung studienrelevanter Kompetenzen der Bereiche Soziales, Gesundheit und Erziehung / Bildung gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der ASH Berlin Studienrelevante* Kompetenzen Studienrelevantes Praktikum ab 6 Monaten 1 oder Punkte 4 Summe Abgeschlossene studienrelevante Berufsausbildung 2 oder 6 Studienrelevante Berufstätigkeit in einem einschlägigen Ausbildungsberuf 3 (mind. 2 Jahre) 8 max. 8 Es erfolgt nur die Bepunktung jeweils einer nachgewiesenen Alternative. Bei der Bewerbung wird um Schwerpunktentscheidung gebeten bzw. bei Vorliegen der Nachweise die jeweils höchst bepunktete Alternative gewertet. Erfolgreich abgeschlossene Vorbildungen eines besonderen studienvorbereitenden Kursus einer Schule oder Hochschule 4 Insbesondere studienrelevante Fort- bzw. Weiterbildungen Bilinguale Sprachkompetenz, auf dem Niveau des europäischen Referenzrahmens (mindestens C 1) nachgewiesen max. 4 max. 4 * Die Studiengangsleitungen geben Richtlinien für die Studienrelevanz vor, soweit sie sich nicht aus Spezialgesetzen, den Ordnungen der ASH bzw. aus dem Sachzusammenhang ergibt. 1 Voll- und Teilzeittätigkeit über die Probezeit hinaus, soweit 20 h pro Woche nicht unterschreitend Nachweis durch einfaches Zeugnis/Beurteilung 2 Nachweis durch qualifiziertes Zeugnis 3 Voll- und Teilzeittätigkeit über die Probezeit hinaus, soweit 20 h pro Woche nicht unterschreitend Nachweis durch Arbeitszeugnisse - Arbeitsverträge werden nicht anerkannt 4 studienrelevante Lehrgänge ab 150 Stunden Nachweis durch qualifiziertes Zeugnis 5 Sprachkenntnisse außer Deutsch / Siehe dazu Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen mögliche Zertifikate auf C1 Niveau Link: Hier gilt als Nachweis nur ein entsprechendes Zertifikat oder die ausdrückliche Ausweisung des erreichten Levels mindestens C 1 auf dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung

20 20 Anlage 3 Punktekatalog zur Feststellung des gleichwertigen Punktwertes bezogen auf den Durchschnittswert der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der ASH Berlin Punktwert der HZB gleichwertiger Punktwert ab 1,0 24 1,1 23 1,2 22 1,3 21 1,4 20 1,5 19 1,6 18 1,7 17 1,8 16 1,9 15 2,0 14 2,1 13 2,2 12 2,3 11 2,4 10 2,5 9 2,6 8 2,7 7 2,8 6 2,9 5 3,0 4 3,1 3 3,2 2 3,3 1 3,4 0

21 21 Anlage 4 Richtlinien für die Studienrelevanz zum Punktekatalog zur Feststellung studienrelevanter Kompetenzen für den BA-Studiengang Erziehung und Bildung in der Kindheit (Präsenzstudium und Berufsintegrierendes Studium) Als studienrelevante Berufsabschlüsse sowie als studienrelevante Berufe, in denen eine Berufstätigkeit nachgewiesen wird, gelten: Erzieher_in Ergotherapeut_in Förderlehrer_in Frühpädagoge/-pädagogin Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger_in Heilerziehungspfleger_in Heilpädagoge/-pädagogin Kinderdorfmutter / Kinderdorfvater Kinderpfleger_in Lehrer_in Waldorfschulen Lehrer_in Grundschule (Primarstufe) Lehrer_in Sonderschule Logopäde_in Musikpädagoge/-pädagogin Pädagoge/ Pädagogin Rehabilitationspädagoge/-pädagogin Rehabilitationswissenschaftler_in Sozialarbeiter_in Sozialpädagoge/-pädagogin Sozialhelfer_in Sozialassistent_in Sozialpädagogische_r Assistent_in Tanzpädagoge/ Tanzpädagogin Vergleichbare pädagogische Berufsausbildungen bzw. vergleichbare pädagogische Studienabschlüsse können nach Einzelfallprüfung durch die Studiengangskoordinatorin ebenfalls als studienrelevant anerkannt werden.

Eingangsstempel Ende der Bewerbungsfrist zum Sommersemester 2019: (Ausschlussfrist)

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